Anspucken [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Anspucken



Sun Tsu
09-03-2008, 09:54
In der Interview-Phase des ritualisierten Kampfes – im Angelsächsischen oft „the Woof“ (das Anbellen, Anblaffen) genannt – geht es darum, das ausgeguckte Opfer so zu beeindrucken, dass es gar nicht zum immer risikohaften Kampf kommt bzw. ein solcher einseitig und damit für den Angreifer gefahrlos bleibt.
Ein besonders geeignetes Mittel, das der Aggressor zu diesem Zweck gerne einsetzt, ist das eklige Ausspucken vor sich auf den Boden oder gar das noch ekligere direkte Anspucken des Gegenübers.

Zitat aus: www.wingtsunwelt.com (http://www.wingtsunwelt.com/news.php?id=1526&PHPSESSID=0aee170e38e9eecb20d331942b1d28e8)

Wie reagiert ihr wenn euch jemand anspuckt. Was sagt euch das und ist das ein Anzeichen für einen bevorstehenden Angriff?

Perrito loco
09-03-2008, 10:01
:confused:

Was soll das denn?Also was soll a. Anspucken oder b. Ausspucken bringen? Deeskalieren :rolleyes:die Kampfbereitschaft des Gegners testen?

Ratte
09-03-2008, 10:07
Also ich find das ist eher eskalierend. Wenn mich wer anspuckt ist das Fass übergelaufen und es setzt was :D

-Ares-
09-03-2008, 10:20
Wie reagiert ihr wenn euch jemand anspuckt. Was sagt euch das und ist das ein Anzeichen für einen bevorstehenden Angriff?

Saddam Hussein spuckte bei Festnahme Soldaten an - Der schlug zurück (http://www.shortnews.de/start.cfm?id=493073)

In die Eier treten und davonlaufen.
Hier möchte mich jemand Herabwürdigen da sein Ego mal wieder aufpoliert gehört, er schätzt sich in diesem Moment daher als stärker ein (Messer dabei?).

Rocky777
09-03-2008, 10:24
Da gabs doch den Thread wo zwei Südländer irgend wen ausm Board angespuckt haben und der Cousin von dem, hat die zwei dann mit einer Gaskanone angegriffen... also.. ;)

DeepPurple
09-03-2008, 12:05
Ich seh anspucken als Provokation.
Jemand ist sich sehr sicher und will den Kampf provozieren.

Alternativ: Seine Herde ist im Hintergrund und er will seine Klöten demonstrieren.
Ob er seiner sicher ist oder nicht, ist nicht erkennbar.

Da in meinem Kulturkreis Anspucken keine nur mit Blut abwaschbare Beleidigung ist, bin ich nicht festgelegt d.h. meine Reaktion bestimmt sich nach anderen Faktoren, wie immer.

Peter

Master-Farmer
09-03-2008, 12:10
Nee, so geht es ja mal garnicht. Aber es kommt drauf an, wie ich gelaunt bin Schlechter Tag: Fresse polieren und einschüchtern. Guter Tag: äääähm, springe zu schlechter Tag :D

Branco Cikatic
09-03-2008, 12:43
Das Thema Anspunken kenne ich zur genüge als ich im Oberbayern in Duisburg
am feiern war und ein Gast meinen Kumpel voll anrotzte und für mich das eine
Einladung war mal meinen rechten Cross ohne Handschuhe auszutesten.:D
Das hat dem Spucker nicht gefallen und er wurde von den Türstehern nach draussen befördert.:cool:

Till81
09-03-2008, 13:06
anspucken geht ja mal gar nicht! wenn da nicht 10 leute hinter dem "spucker" stehen gibts was auf die nase.

Potz
09-03-2008, 13:18
Spucken ist ja wohl einiges aber ganz sicher nicht deeskalierend. Würde mich eher in Rage versetzen als wenn mich jemand schubst.

Dubois
09-03-2008, 13:55
Man darf auch den gesundheitlichen Aspekt mal nicht vergessen! Über den Speichel kann man auch viel übertragen, gerade wenn von vorne angespuckt wird.
Wenn mich einer anpuckt werde ich auf rot schalten...

Da Mo
09-03-2008, 13:59
Man darf auch den gesundheitlichen Aspekt mal nicht vergessen! Über den Speichel kann man auch viel übertragen, gerade wenn von vorne angespuckt wird.
Wenn mich einer anpuckt werde ich auf rot schalten...


Böse Eltern, Anspucken... du bist leicht zu reizen;)
Dir eine Falle stellen schent nicht so schwer.:D

Aber als Gefechtsübergreifendes Taktisches Element könnte Sucken durchaus seinen Sinn haben.

Sun Tsu
09-03-2008, 14:00
Der Gute wird meine Reinigungskosten übernehmen. Sprich: Schnappen und Ausweis kassieren bzw. warten bis die Polizei da ist und alles regeln.

Ist Anspucken Körperverletzung?

kinkon
09-03-2008, 14:03
Am besten man hat Zeugen und zeugt den Spucker einfach an!

Ich glaub, man kann Leute schon dafür anzeigen, wenn sie einem demonstrativ vor die Füsse rotzen!

jinn
09-03-2008, 14:03
Bei mir wär es deeskalierend, wenn mich jemand anspuckt:D

Weil, na ja, ist mir schon 2 mal passiert; Wurde dumm angemacht, einmal: "Suchst du streit oda was?" und einmal "Hast du was gegen Ausländer?"

Nach dem ich mit Nein Antwortete, habe ich ihnen einfach in die Augen gesehen.
Dann wurde ich angespuckt; hab ihnen weiterhin nur in die Augen geschaut;
dann sind sie gegangen.

-> Ich denke die haben dadurch ihre Aggression abgebaut.

:rolleyes:Ok, eklig wars schon, aber besser als n Streetfight, der mit Blut und losen Zähnen endet.

kinkon
09-03-2008, 14:04
Ist Anspucken Körperverletzung?

Ne, aber Beleidigung, glaube ich!

Never.Give.Up
09-03-2008, 14:14
§223 StGB
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Für eine Körperverletzung müsste eine Gesundheitsschädigung vorliegen. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn das Opfer durch das Anspucken infiziert wird.

kinkon
09-03-2008, 14:16
Und wenn er ins Auge spuckt und ihn blendet? :D

Da Mo
09-03-2008, 14:18
Und wenn er ins Auge spuckt und ihn blendet? :D


:D
Dann wären Taschenlampen auch strafbar:D

Never.Give.Up
09-03-2008, 14:18
Tatsächlich kann sich durch den Kontakt mit den Augen z.B. das HIV Virus übertragen. In diesem Fall würde wahrscheinlich sogar eine gefährliche Körperverletzung vorliegen.

kinkon
09-03-2008, 14:20
Tatsächlich kann sich durch den Kontakt mit den Augen z.B. das HIV Virus übertragen. In diesem Fall würde wahrscheinlich sogar eine gefährliche Körperverletzung vorliegen.

Logo.

Aber der Tatbestand der Beleidigung reicht doch schon aus für ne Anzeige. Hauptsache der Rotzer bekommt einen reingewürgt, so sehe ich das zumindest!

Never.Give.Up
09-03-2008, 14:23
Das sehe ich auch so. Leider werden Anzeigen dieser Art immer häufiger wegen Nichtigkeit fallen gelassen.

Sun Tsu
09-03-2008, 14:29
§223 StGB
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Für eine Körperverletzung müsste eine Gesundheitsschädigung vorliegen. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn das Opfer durch das Anspucken infiziert wird.

Für mich ist Anspucken eine körperliche Misshandlung.:D

miskotty
09-03-2008, 14:48
Tatsächlich kann sich durch den Kontakt mit den Augen z.B. das HIV Virus übertragen. In diesem Fall würde wahrscheinlich sogar eine gefährliche Körperverletzung vorliegen.

na, das wär schon extrem unwahrscheinlich:rolleyes:

jinn
09-03-2008, 14:57
Speichel, Tränen, Schweiß

HIV ist bei einigen AIDS-Patienten in sehr niedrigen Konzentrationen auch in Speichel und Tränen nachweisbar. Dies bedeutet aber nicht notwendigerweise, dass HIV durch diese Körperflüssigkeiten übertragen werden kann. In keinem einzigen Fall wurde bisher nachgewiesen, dass HIV durch Kontakt mit Speichel, Tränen oder Schweiß übertragen wurde.
Sehr seltene oder untaugliche Übertragungswege (http://www.hiv.net/2010/buch/notrans.htm)

Schon ziemlich unwahrscheinlich

DaBo89
09-03-2008, 15:00
Anspucken benutze ich, wenn es keine andere Wahl gibt und ich Schaden anrichten muss im Adrenalinrausch.

ZB als mich jemand an der Bustür getreten hat und die Tür zu ging, er draussen stand, habe ich gespuckt oder bei einer Festnahme.

Selbst angespuckt werden ist ein Grund zuzuschlagen.

kinkon
09-03-2008, 15:19
Selbst angespuckt werden ist ein Grund zuzuschlagen.

Aber nicht juristisch gesehen, ausser DIE nehmen Dir ab, dass es eine Affekthandlung war.

RAGE.
09-03-2008, 15:54
Tatsächlich kann sich durch den Kontakt mit den Augen z.B. das HIV Virus übertragen. In diesem Fall würde wahrscheinlich sogar eine gefährliche Körperverletzung vorliegen.
das ist nicht der fall (ganz anders bei blut ins auge), aber hepatitis kann sehr wohl über speichel weitergegeben werden und das ist ja auch kein spaß

Jackie-O
09-03-2008, 15:59
bei uns war in der schule mal so ein gewaltpreventivtyp von der polizei, der meinte auch das anspucken unter den tatbestand der leichten körperverletzung fäll.

er wollte uns damit klar machen dass man so einen dann auch gleich deshalb anzeigen kann und sich nicht selbst schwierigkeiten einhandeln muss.

sivispacemparabellum
09-03-2008, 16:07
Spucken kann eine Körperverletzung sein, muss aber nicht. Wenn der Angespuckte durch Ekelgefühle übel wird und er sich übergibt, ist es zum Beispiel Körperverletzung. Entsprechende Urteile gibt es. Deeskalierend ist es bestimmt nicht. Zurückspucken auch nicht. Mit der Übertragung von Krankheiten ist das wieder ein schwierigeres juristisches Feld. Mit Hiv Infektion ausgeschlossen, sonst wären niesende Infizierte in der Strassenbahn lebensgefährlich. Eine Influenza hingegen lässt sich so hervorragend übertragen.

Schnueffler
09-03-2008, 16:09
Selbst angespuckt werden ist ein Grund zuzuschlagen.


Aber nicht juristisch gesehen, ausser DIE nehmen Dir ab, dass es eine Affekthandlung war.

Du kannst es unter Notwehr fassen und damit begründen!
Denn das Anspucken greift deine Ehre an und Ehre ist ein schützbares Gut in der Notwehr!

astolmh
09-03-2008, 16:09
Bei mir wär es deeskalierend, wenn mich jemand anspuckt:D

Weil, na ja, ist mir schon 2 mal passiert; Wurde dumm angemacht, einmal: "Suchst du streit oda was?" und einmal "Hast du was gegen Ausländer?"

Nach dem ich mit Nein Antwortete, habe ich ihnen einfach in die Augen gesehen.
Dann wurde ich angespuckt; hab ihnen weiterhin nur in die Augen geschaut;
dann sind sie gegangen.

-> Ich denke die haben dadurch ihre Aggression abgebaut.

:rolleyes:Ok, eklig wars schon, aber besser als n Streetfight, der mit Blut und losen Zähnen endet.
Naja jedem das seine aber ich wuerde jemanden der mich angespuckt hat saemtliche knochenbrechen!! Naja ausser er ist mit 30 man und ich alleine dann wuerde ich ihn vielleicht mal ausnahmsweise davonkommen lassen :D

jinn
09-03-2008, 16:13
Naja jedem das seine aber ich wuerde jemanden der mich angespuckt hat saemtliche knochenbrechen!! Naja ausser er ist mit 30 man und ich alleine dann wuerde ich ihn vielleicht mal ausnahmsweise davonkommen lassen :D

Das ist dann zu viel Ehrgefühl:D

Ne, ist schon ziemlich widerlich;
aber:
Lieber lass ich mich anspucken, als das es Dann ne Schlägerei gibt, bei der Ich evtl verletzt werde oder dann noch die Polizei hineingezogen wird.

Zudem kommt man sich doch cool vor, wenn man sich dadurch nicht hinreissen läst;)

kinkon
09-03-2008, 17:15
Du kannst es unter Notwehr fassen und damit begründen!
Denn das Anspucken greift deine Ehre an und Ehre ist ein schützbares Gut in der Notwehr!

Gut zu wissen!

Potz
09-03-2008, 17:20
Du kannst es unter Notwehr fassen und damit begründen!
Denn das Anspucken greift deine Ehre an und Ehre ist ein schützbares Gut in der Notwehr!

Ich denke mal das wird vom Richter als überzogene Maßnahme gewertet oder?

shenmen2
09-03-2008, 17:26
Wie, überzogene Maßnahme ?? Also, mir wird schon bei dem Gedanken übel, daß mich einer anspucken könnte. Ich bin wirklich sanftmütig, aber in der Situation würde ich demjenigen vermutlich reflexartig eine knallen, egal ob das klug ist oder nicht. Bäh, nee, also Anspucken geht wirklich gar nicht.

kinkon
09-03-2008, 17:28
Was definiert sich denn als Ehre im juristischem Sinne? Doch wohl hoffentlich nicht der Bullshit, den Halbstarke in ihrer Birne haben. :rolleyes:

shenmen2
09-03-2008, 17:35
Interessante Frage. Zur "Ehre" gehört es wohl zunächst einmal, ein Mensch zu sein - jemanden mit "nichtmenschlichen" Schimpfnamen zu belegen, ist deswegen ehrverletzend = beleidigend. Anspucken ist für mich aber ein körperlicher Angriff (Hervorrufen von Ekel) und nicht nur eine Beleidigung.

bouncer
09-03-2008, 17:43
Wer mich anspuckt hat den "point of no return" deutlich überschritten!! Es gibt gibt einige Dinge, die sich kein Mensch gefallen lassen muß, und Anspucken gehört definitiv dazu! Ich hätte echt schwierigkeiten in den Spiegel zu gucken, wenn ich mir sowas gefallen lassen würde!:ups:

Potz
09-03-2008, 17:59
Wie, überzogene Maßnahme ?? Also, mir wird schon bei dem Gedanken übel, daß mich einer anspucken könnte. Ich bin wirklich sanftmütig, aber in der Situation würde ich demjenigen vermutlich reflexartig eine knallen, egal ob das klug ist oder nicht. Bäh, nee, also Anspucken geht wirklich gar nicht.

Würde ich wahrscheinlich auch machen, die Frage ist nur wie das juristisch aussähe.

Dubois
09-03-2008, 18:05
Was definiert sich denn als Ehre im juristischem Sinne? Doch wohl hoffentlich nicht der Bullshit, den Halbstarke in ihrer Birne haben. :rolleyes:


Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet es seine Schranken vielmehr an den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Dazu gehört z. B. der § 185 StGB.

Um die Verurteilung tragen zu können, muss die Vorschrift jedoch ihrerseits mit dem Grundgesetz übereinstimmen und ferner in verfassungsgemäßer Weise ausgelegt und angewandt werden (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes; BVerfGE 7, 198 [208 f.]; ständige Rechtsprechung).

„Einfallstor“ für die Grundrechte ist dabei der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB. Bei Meinungsäußerungen zu öffentlichkeitsrelevanten Fragen spricht eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede. Die Äußerung ist nur dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit strafbar, wenn es sich um Formalbeleidigungen – insbesondere klassische Schimpfworte – oder um eine Schmähkritik handelt. Schmähkritik ist nur selten gegeben. Dafür muss die inhaltliche Auseinandersetzung mit Handlungen oder Äußerungen des Opfers in den Hintergrund treten, so dass es dem Täter erkennbar nur um die persönliche Herabsetzung des Opfers geht. Dies ist z. B. bei der Äußerung eines Literaturkritikers angenommen worden als er sagte der Autor sei „merkbefreit, steindumm, kenntnislos und talentfrei“.

Der Tatbestand besteht nur aus der Strafandrohung für die Beleidigung und enthält keine weitere Definition. Deshalb wird er häufig als verfassungsrechtlich zu unbestimmt bezeichnet. Die Gerichte sind dieser Ansicht nicht gefolgt, verfolgen aber mittlerweile – insbesondere in Hinblick auf viele liberale Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit – eine überwiegend restriktive Rechtsprechung. „Auch wenn das für eine unter der Geltung des Grundgesetzes erlassene Strafvorschrift als unzureichend anzusehen sein sollte, hat der Begriff der Beleidigung jedenfalls durch die über hundertjährige und im wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben“ (vgl. BVerfGE 71, 108 <114 ff.>). Die Strafbestimmung des § 185 StGB ist somit, im Bezug auf ihre Bestimmtheit, mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar.

Schutzzweck der Vorschrift ist in erster Linie die persönliche Ehre. Im Rahmen des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts genießt diese selber grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 54, 148 [153 f.]).

Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung)

Anspucken verletzt die Menschenwürde! Allerdings wäre mein Vorgehen definitiv mehr als überzogen und damit auch strafbar...

Luggage
09-03-2008, 18:19
Hier wird ja wieder wild spekuliert ;)




Selbst angespuckt werden ist ein Grund zuzuschlagen.
Aber nicht juristisch gesehen, ausser DIE nehmen Dir ab, dass es eine Affekthandlung war.
Zeig mir bitte mal den Paragraphen, der "Affekt-Handlungen" rechtfertigt oder entschuldigt. Das ist ein Rechts-Mythos unter Laien, den es so nicht gibt. Gewisse Taten, die durch sog. asthenische Schwächeaffekte (Furcht, Schrecken, Verwirrung) motiviert begangen wurden, können entschuldigt sein, wie zB der intensive Notwehrexzess gem. §33 (dafür muss aber erstmal Notwehr vorgelegen haben, dazu unten mehr). Ferner kann Schuldunfähigkeit iSd §20 vorliegen, wonach der Täter aufgrund schwerwiegender seelischer Störungen das Unrecht seiner Tat nicht einzusehen im Stande ist (darunter fällt auch eine Blutalkoholkonzentration von regelmäßig spätestens ab 3 Promille). Ansonsten können Strafen wegen affekthafter Störungen uU gemildert werden - so plump als Rechtfertigung oder Entschuldigung, wie das vielfach gerne genannt wird, können aber "Affekt-Handlungen" rechtlich nicht herhalten.



Selbst angespuckt werden ist ein Grund zuzuschlagen.
Du kannst es unter Notwehr fassen und damit begründen!
Denn das Anspucken greift deine Ehre an und Ehre ist ein schützbares Gut in der Notwehr!
Einmalig angespuckt zu werden ohne anderweitige Beeinträchtigungen eigener Rechtsgüter ist ein abgeschlossener Angriff und damit nicht durch §32 zu rechtfertigen, denn dieser bedarf eines gegenwärtigen Angriffes, also eines solchen, der unmittelbar bevorsteht, gerade erfolgt oder noch fortwirkt. Ist das Anspucken aber nur eine Beeinträchtigung als Teil eines ganzen Tatkomplexes (Schubsen, Drohen, nötigen, Beleidigen etc.), darf durchaus zur Notwehr gegriffen werden, um den Angriff zu beenden. Natürlich nicht mehr, wer nach Nachlassen der Angriffsintensität weiter auf den Angreifer eindringt, überschreitet uU die zeitlichen Grenzen der Notwehr, ebenso wie jemand, der einen einmaligen abgeschlossenen Angriff (zB einmaliges Spucken) mit Schlägen beantwortet. Das ist in keinem Fall zu rechtfertigen und auch nicht durch überschreiten der Notwehr gem. §33 zu entschuldigen. Letzterer kann nach herrschender Meinung nur bei intensiver Überschreitung der Grenzen des §32, nicht aber bei extensiver (zeitlicher) herangezogen werden.

jinn
09-03-2008, 18:33
Ich verstehe eig nicht was ihr habt, das ihr die gleich zusammen schlagen wollt.

Was soll denn so schlimm an irgendwelchen billigen Beleidigungen wie ******* sein?
Und das jemand spuckt, zeigt, das ihm nicht einmal solche Beleidigungen einfallen:D
Was ist den daran Ehrenvoll, jemanden die Knochen zu brechen, weil er mit so etwas rüberkommt?

Point of no return ist es für mich erst, wenn körperliche Gewalt kommt, oder ein wirklich fiese Beleidigung( Situationsbedingt, zb meine Mutter ist gerade gestorben und der macht sich über sie Lustig!)

Luggage
09-03-2008, 18:49
[Wiki:...]
Anspucken verletzt die Menschenwürde! Allerdings wäre mein Vorgehen definitiv mehr als überzogen und damit auch strafbar...
Das ist etwas missverständlich. In dem geposteten Abschnitt aus Wiki geht es um die verfassungsrechtliche Legitimation der strafrechtlich sanktionierten Ehr-Delikte. Dabei wird geprüft, inwieweit das Gesetz der Verfassung, also dem GG entspricht, insbesondere dem Bestimmtheits- und dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Dabei wird zunächst die Berechtigung des Gesetzes wie oben fett markiert definiert. Das Grundgesetz gilt aber zunächstmal nicht zwischen Privaten (hier gilt nur die sog. mittelbare Drittwirkung des GG), sondern nur für staatliches Handeln. Deswegen kann ein Zivilist erstmal nicht gegen den Grundrechtlichen Schutz der Menschenwürde verstoßen. Es geht also in dem zitierten Text darum, ob der Gesetzgeber dem GG genügt, nicht wie Private gegen das StGB verstoßen können.

Die Definition des Ehrbegriffes ist in der Literatur streitig. Sicher ist aber, dass nicht nur natürliche Personen Ziel von Ehr-Delikten sein können, sondern auch juristische (Parteien, Vereine, Gesellschaften etc.), was Shenmens Definition leider entgegen steht: (Shenmen: )"Interessante Frage. Zur "Ehre" gehört es wohl zunächst einmal, ein Mensch zu sein - jemanden mit "nichtmenschlichen" Schimpfnamen zu belegen, ist deswegen ehrverletzend = beleidigend. Anspucken ist für mich aber ein körperlicher Angriff (Hervorrufen von Ekel) und nicht nur eine Beleidigung."
Richtig ist, dass Anspucken als Körperverletzung (=KV) gewertet wird, obgleich sich das nicht auf das Hervorrufen von Ekel stützt, das ist nämlich für sich genommen noch keine Körperverletzung, weil rein psychischer Natur. Erst wenn die Grenze zum physischen überschritten wird, wird §223 einschlägig sein können, also zB beim Übergeben aufgrund Ekels. Anspucken bereitet insofern den Theoretikern in der Literatur Bauchschmerzen, da es eben perse als Eingriff in die körperliche Intigrität und damit KV iSd §223 betrachtet wird, aber nicht grundsätzlich körperliche Folgen nach sich zieht. Egal, hier für uns zählt die in der Praxis geltende Definition des Spuckens als KV.

Als Ehrverletzung wird Anspucken nur im Einzelfall herhalten können. Wie erwähnt ist die Defintion streitig, aber ganz allgemein wird der deliktische Schutz des Rechtsgutes "Ehre" als Schutz vor unverdienter Herabsetzung verstanden, der sittlichen, als auch sozialen Geltung des Opfers (dualistische Begründung der Ehrdelikte). Den Meinungsstreit erspare ich euch, grob kann gesagt werden, dass es eher auf (offen oder konkludent) geäußerte, unwahre Aussagen hinausläuft, die als Ehrschädigend iSd Gesetzes betrachtet werden können. Anspucken wird regelmäßig nicht darunter fallen, es sei denn, es geht aus der besonderen Situation im Einzelfall hervor.

Varus63
09-03-2008, 18:51
Ich verstehe eig nicht was ihr habt, das ihr die gleich zusammen schlagen wollt.


Naja an der Tastatur sind doch alle große Krieger hier, die sich nichts bieten lassen...:rolleyes:

-Ares-
09-03-2008, 19:20
@ Luggage
Wie würde aufgrund des Geschlussfolgerten deine Reaktion auf die Handlung ausfallen?

replica
09-03-2008, 19:26
@ Luggage
Wie würde aus dem Geschlussfolgerten deine Reaktion auf die Handlung ausfallen?

woher soll er wissen was er im affekt tun wird! :D:D:D

also, nach meinen 2 cents ist angespuckt werden sicher nicht angenehm, aber mal ehrlich, wiso soll ich darum nen schei* geben?
ins gescht ist tatsächlich ein grenzfall weil mich das durchaus nen moment ablenkt und ich mir in einer brenzligen situation denken kann das ich vorsorglich angreife...

aber auf meinen körper/kleidung? oder gar VOR mir auf den boden? bumsti, das ist eine nicht wiedergutzumachende beleidigung!!! :rolleyes:

lg

shenmen2
09-03-2008, 19:44
Ich verstehe eig nicht was ihr habt, das ihr die gleich zusammen schlagen wollt.

Was soll denn so schlimm an irgendwelchen billigen Beleidigungen wie ******* sein?
Und das jemand spuckt, zeigt, das ihm nicht einmal solche Beleidigungen einfallen:D
Was ist den daran Ehrenvoll, jemanden die Knochen zu brechen, weil er mit so etwas rüberkommt?

Wollte nur vorsichtshalber anmerken, daß ICH nichts von "zusammenschlagen" oder "Knochen brechen" gesagt habe - das wäre allerdings eine maßlos übertriebene und nicht zu rechtfertigende Reaktion.

shenmen2
09-03-2008, 19:51
Richtig ist, dass Anspucken als Körperverletzung (=KV) gewertet wird, obgleich sich das nicht auf das Hervorrufen von Ekel stützt, das ist nämlich für sich genommen noch keine Körperverletzung, weil rein psychischer Natur. Erst wenn die Grenze zum physischen überschritten wird, wird §223 einschlägig sein können, also zB beim Übergeben aufgrund Ekels. Anspucken bereitet insofern den Theoretikern in der Literatur Bauchschmerzen, da es eben perse als Eingriff in die körperliche Intigrität und damit KV iSd §223 betrachtet wird, aber nicht grundsätzlich körperliche Folgen nach sich zieht. Egal, hier für uns zählt die in der Praxis geltende Definition des Spuckens als KV.

Na toll. Wieso soll denn Ekel "rein psychisch" sein, Schmerz (z.B.infolge eines Schlages, der keine Spuren hinterläßt) aber nicht ? :mad: Es geht wohl eher darum, daß dem Betreffenden der Ekel ohne "sichtbaren Beweis (=Erbrechen)" nicht geglaubt wird. Erbrechen wird schließlich nur durch ganz extremen Ekel hervorgerufen.

Jackie-O
09-03-2008, 20:59
Hm naja anspucken ist halt sone Sache. Ich würde niemandem deshalb die "Knochen brechen", aber ein beherzter Schlag ins G'sicht oder zumindestens ein netter low Kick sollte es da schon sein.

hat ja irgendwo auch erziehungswirkung :D

Sun Tsu
09-03-2008, 21:01
(...)hat ja irgendwo auch erziehungswirkung :D

Du meinst bei dir?.:D;)

Halbarad
09-03-2008, 22:42
Jegliche Besonnenheit und Deeskalation mag gut sein in einer bevorstehenden Auseinandersetzung - doch wenn mich jemand anspuckt darf sich sein Nasenbein auf den roten Teppich freuen.

kinkon
09-03-2008, 22:55
Das ist so ein dummes Zeug, was hier teilweise geschrieben wird. :rolleyes:

Da Mo
09-03-2008, 22:58
Das ist so ein dummes Zeug, was hier teilweise geschrieben wird. :rolleyes:


:D:klatsch::klatsch:

Tja es hat halt jeder ne meinung:D

Krümel2
09-03-2008, 23:14
Was definiert sich denn als Ehre im juristischem Sinne? Doch wohl hoffentlich nicht der Bullshit, den Halbstarke in ihrer Birne haben. :rolleyes:

Vermutlich meinte er Würde?

Wenn sich der Kanditat dann noch wagt, mich anzuzeigen, habe ich was falsch gemacht denke ich...:cool:

kinkon
09-03-2008, 23:24
Wenn sich der Kanditat dann noch wagt, mich anzuzeigen, habe ich was falsch gemacht denke ich...:cool:

Wie meinst Du das denn jetzt? :ups:

Krümel2
10-03-2008, 06:51
Wie meinst Du das denn jetzt? :ups:

Keine Panik! ;) Ich meine, der hat doch was falsch gemacht und nicht ich, oder? Und wenn er das Gefühl auch unmissverständlich vermittelt bekommt und man entsprechend auftritt, sollte der auf weiteren Stress einfach keinen Bock mehr auf Stress haben wollen...;)

der herbie
10-03-2008, 07:00
Hab´ jetz nicht alles gelesen und juristische Bewertungen interessieren mich auch nur am Rande; ich persönlich finde anspucken erheblich schlimmer als einen Schubser oder eine Ohrfeige. Warum, keine Ahnung, kann ich nichtmals klar definieren, gäbe für den Spuckenden aber eine Gratisreise in die Stadt der Zahnlosen;), dass ist mal sicher.

Glück auf,

der herbie

higher
10-03-2008, 07:16
Hab´ jetz nicht alles gelesen und juristische Bewertungen interessieren mich auch nur am Rande; ich persönlich finde anspucken erheblich schlimmer als einen Schubser oder eine Ohrfeige. Warum, keine Ahnung, kann ich nichtmals klar definieren, gäbe für den Spuckenden aber eine Gratisreise in die Stadt der Zahnlosen;), dass ist mal sicher.

sehe ich genauso..., aber wenn jemand dazu kommt mir so ne überraschungs-schelle zu geben, dann gibts für diesen das gleiche wie nach na spuck-attacke!

Dr.Sommer
10-03-2008, 07:35
Solange er mit abputzen beschäftigt ist - so richtich Bääm! hier in solar plexus junge, weisst ja was dat heisst :p

bouncer
10-03-2008, 11:18
Hab´ jetz nicht alles gelesen und juristische Bewertungen interessieren mich auch nur am Rande; ich persönlich finde anspucken erheblich schlimmer als einen Schubser oder eine Ohrfeige. Warum, keine Ahnung, kann ich nichtmals klar definieren, gäbe für den Spuckenden aber eine Gratisreise in die Stadt der Zahnlosen;), dass ist mal sicher.

Glück auf,

der herbie


Dito! Wer mich anspuckt hat nichts Gutes im Sinn! Ich habe ihn nicht dazu gezwungen, und er wird mit den Konsequenzen leben müssen..


@Varus63


"Naja an der Tastatur sind doch alle große Krieger hier, die sich nichts bieten lassen..."

Sei versichert, ich würde es mir nicht bieten lassen!:)

deathcula
10-03-2008, 14:09
Mal aus einem etwas anderem Blickwinkel betrachtet!

Ihr werdet doof angemacht und glaubt das eine Schlägerei fast unausweichlich ist, da euer gegenüber sehr penetrant/aggressiv ist und er anscheinend auf eine Schlägerei aus ist! (1 gegen 1)

Würdet ihr ihn dann anspucken um den Zeitpunkt des Kampfbeginns selbst zu bestimmen ohne körperlich aktiv zu werden? (natürlich steht man selbst in einer guten Lage da, heißt nicht zu dicht, eventuell schon in leichter Kampfhaltung ohne das es ersichtlich ist)
Vorteile:
Würde halt verhindern das euer Gegner "plötzlich/überraschend" angreift und ihr eventuell den ersten Schlag abbekommt.(kann passieren wenn er sehr dicht vor euch steht)
Passanten sehen das euer Gegenüber auf euch zu kommt ihr euch nur wehrt.
Ihr seid vorbereitet, da ihr den Beginn des Kampfes selbst bestimmt und somit besser auf sein Angriff reagieren könnt.
Großer Nachteil:
Nach dieser Aktion lässt sich die ganze Sache wohl kaum noch friedlich lösen!

So bin mal gespannt wie ihr darüber denkt.

captainplanet
10-03-2008, 14:20
Anspucken gehört sich nicht, wo sind wir denn? Für ein derartig blödes präpotentes Gehabe hab ich null Verständnis. :mad:

Wer mich anspuckt den lass ich gleich nochmal spucken, und zwar seine Zähne aus. Wenn dem Kerl seine Mami keine Manieren beigebracht hat muß ich das eben nachholen, das ist aber dann doch nicht meine Schuld. :cool:



Würdet ihr ihn dann anspucken um den Zeitpunkt des Kampfbeginns selbst zu bestimmen ohne körperlich aktiv zu werden? (natürlich steht man selbst in einer guten Lage da, heißt nicht zu dicht, eventuell schon in leichter Kampfhaltung ohne das es ersichtlich ist)
Nein. Erstens ist das nicht mein Stil. Und zweitens glaube ich daß ein Gegner den man so richtig zur Weißglut bringt gleich viel gefährlicher ist.

higher
10-03-2008, 14:21
Mal aus einem etwas anderem Blickwinkel betrachtet!

Ihr werdet doof angemacht und glaubt das eine Schlägerei fast unausweichlich ist, da euer gegenüber sehr penetrant/aggressiv ist und er anscheinend auf eine Schlägerei aus ist! (1 gegen 1)

Würdet ihr ihn dann anspucken um den Zeitpunkt des Kampfbeginns selbst zu bestimmen ohne körperlich aktiv zu werden? (natürlich steht man selbst in einer guten Lage da, heißt nicht zu dicht, eventuell schon in leichter Kampfhaltung ohne das es ersichtlich ist)
Vorteile:
Würde halt verhindern das euer Gegner "plötzlich/überraschend" angreift und ihr eventuell den ersten Schlag abbekommt.(kann passieren wenn er sehr dicht vor euch steht)
Passanten sehen das euer Gegenüber auf euch zu kommt ihr euch nur wehrt.
Ihr seid vorbereitet, da ihr den Beginn des Kampfes selbst bestimmt und somit besser auf sein Angriff reagieren könnt.
Großer Nachteil:
Nach dieser Aktion lässt sich die ganze Sache wohl kaum noch friedlich lösen!

So bin mal gespannt wie ihr darüber denkt.
ich glaube du hast hier was nich ganz mitbekommen, es ging nicht darum jemanden zu bespucken, sondern darum wie man reagiert wenn man bespuckt wird. wie asslig muss man sein, um auf diese weise streit zu suchen bzw. zu beginnen!?

Luggage
10-03-2008, 14:23
Na toll. Wieso soll denn Ekel "rein psychisch" sein, Schmerz (z.B.infolge eines Schlages, der keine Spuren hinterläßt) aber nicht ? :mad: Es geht wohl eher darum, daß dem Betreffenden der Ekel ohne "sichtbaren Beweis (=Erbrechen)" nicht geglaubt wird. Erbrechen wird schließlich nur durch ganz extremen Ekel hervorgerufen.
Ekel ist nur eine konnotative Emotion, während Schmerz eine physische Reaktion ist. Schmerz muss auch niemand beweisen, es reicht, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung ein Umstand in Schmerz resultiert, um diesen abgenommen zu bekommen. Dass ein Schlag Schmerzen bewirkt ist lebensnah betrachtet unzweifelhaft, gleich, ob er Spuren hinterläßt, oder nicht. Es ging hier nicht darum, inwieweit vllt. für dich, oder andere subjektiv Ekel durch Anspucken evtl. sogar schwerer in's Gewicht fällt als der eine oder andere physische Schmerz. "Hervorrufen von Ekel" kann grundsätzlich nicht als physische Beeinträchtigung angesehen werden, Ekel ist, wie oben gesagt, eine rein psychische Reaktion. Dass der Auslöser ein körperlicher Vorgang in Form des Spuckens war, rechtfertigt dann auch gewissermaßen die Einordnung in den Tatbestand des §223 [Körperverletzung], dabei wird dann aber nicht darauf abgestellt, dass Ekel hervorgerufen wurde (weil der §223 lediglich körperliche Misshandlungen und Gesundheitsschädigungen unter Strafe stellt, sonst könnte man ja jeden hässlichen Menschen, der in mir Ekel erzeugt wegen KV anzeigen), sondern dass man physisch angegangen wurde. Das passt nicht astrein in die Rechtsdogmatik und ist mehr gewohnheitsrechtlich in die Rechtsprechung eingegangen, denn den ansonsten angewendeten Unterscheidungen zum §223 genügt folgenlos verbleibendes Anspucken nicht (anders, wenn eine Infektion oä erfolgt).

DaBo89
10-03-2008, 14:38
Kurz gesagt

Spucken selbst sollte man machen, wenn es keinen anderen Ausweg geht, hauptsache etwas Schaden anrichten.

Und angespuckt werden, dann jibbet uffs Mett für den anderen.

higher
10-03-2008, 14:43
Kurz gesagt

Spucken selbst sollte man machen, wenn es keinen anderen Ausweg geht, hauptsache etwas Schaden anrichten.
wie willste jemanden mit anspucken schaden anrichten?
das einziege was passieren kann ist das der angespuckte noch schneller in blutrausch kommt! dann is erstmal vorbei mit spucken...

DaBo89
10-03-2008, 14:53
Nein, wie schon davor geschrieben, hatte ich 2 mal eine Situation, wo ich mich nicht wehren konnte und deshalb gespuckt habe, sogar dann fällt ein Stein vom Herzen.

Black Adder
10-03-2008, 14:58
Der letzte der mich angespuckt hat hinterher zuerst seinen pappi und dann die polizei zu mir geschickt.

jinn
10-03-2008, 15:00
Nein, wie schon davor geschrieben, hatte ich 2 mal eine Situation, wo ich mich nicht wehren konnte und deshalb gespuckt habe, sogar dann fällt ein Stein vom Herzen.

dann hast du dich imo nicht im griff.

Epirus
10-03-2008, 15:06
Angespuckt zu werden muss wohl dass erniedrigenste aller Mittel sein die ein Aggressor benutzt um jemanden einzuschüchtern.
Ich hatte zum Glück noch nie das Problem gehabt angespuckt zu werden und wünsche dies auch niemanden der nicht in der Lage ist sich zu wehren da sowas wohl extrem am Ego eines Menschen kratzen muss. Mir würde jemand der eine andere Person anspuckt und daraufhin schwer verletzt im Krankenhaus landet nicht sonderlich leid tun.

RAGE.
10-03-2008, 15:50
wie willste jemanden mit anspucken schaden anrichten?
das einziege was passieren kann ist das der angespuckte noch schneller in blutrausch kommt! dann is erstmal vorbei mit spucken...
oder es sind dann die eigenen zähne ;)

anspucken ist das allerletzte, ob man sich nun nicht mehr wehren kann oder nicht. bäh.

Schnueffler
10-03-2008, 16:04
Einmalig angespuckt zu werden ohne anderweitige Beeinträchtigungen eigener Rechtsgüter ist ein abgeschlossener Angriff und damit nicht durch §32 zu rechtfertigen, denn dieser bedarf eines gegenwärtigen Angriffes, also eines solchen, der unmittelbar bevorsteht, gerade erfolgt oder noch fortwirkt. Ist das Anspucken aber nur eine Beeinträchtigung als Teil eines ganzen Tatkomplexes (Schubsen, Drohen, nötigen, Beleidigen etc.), darf durchaus zur Notwehr gegriffen werden, um den Angriff zu beenden. Natürlich nicht mehr, wer nach Nachlassen der Angriffsintensität weiter auf den Angreifer eindringt, überschreitet uU die zeitlichen Grenzen der Notwehr, ebenso wie jemand, der einen einmaligen abgeschlossenen Angriff (zB einmaliges Spucken) mit Schlägen beantwortet. Das ist in keinem Fall zu rechtfertigen und auch nicht durch überschreiten der Notwehr gem. §33 zu entschuldigen. Letzterer kann nach herrschender Meinung nur bei intensiver Überschreitung der Grenzen des §32, nicht aber bei extensiver (zeitlicher) herangezogen werden.

Klar, da muß ich dir Recht geben, wenn A spuckt und dann direkt 2 Meter nach hinten geht und nix mehr macht. Dann darf ich nicht hinterher und ihn umsemmeln.
Wenn A aber spuckt, direkt vor mir in bedrohlicher oder beleidigender Pose gegenübersteht, dauert der Angriff, den es abzuwehren gilt noch an!
MfG
Markus

replica
10-03-2008, 16:40
Mal aus einem etwas anderem Blickwinkel betrachtet!

Ihr werdet doof angemacht und glaubt das eine Schlägerei fast unausweichlich ist, da euer gegenüber sehr penetrant/aggressiv ist und er anscheinend auf eine Schlägerei aus ist! (1 gegen 1)

Würdet ihr ihn dann anspucken um den Zeitpunkt des Kampfbeginns selbst zu bestimmen ohne körperlich aktiv zu werden? (natürlich steht man selbst in einer guten Lage da, heißt nicht zu dicht, eventuell schon in leichter Kampfhaltung ohne das es ersichtlich ist)
Vorteile:
Würde halt verhindern das euer Gegner "plötzlich/überraschend" angreift und ihr eventuell den ersten Schlag abbekommt.(kann passieren wenn er sehr dicht vor euch steht)
Passanten sehen das euer Gegenüber auf euch zu kommt ihr euch nur wehrt.
Ihr seid vorbereitet, da ihr den Beginn des Kampfes selbst bestimmt und somit besser auf sein Angriff reagieren könnt.
Großer Nachteil:
Nach dieser Aktion lässt sich die ganze Sache wohl kaum noch friedlich lösen!

So bin mal gespannt wie ihr darüber denkt.

nennt mich einen ehrlosen hund, aber was spricht gegen dieses verhalten?

es kommt mir relativ besonnen und überlegt, und wirklich verdammt kreativ vor ! :D mal ehrlich, kann da wer gegen argumentieren? würde mich interresieren... :)


lg

Sun Tsu
10-03-2008, 19:20
Mal aus einem etwas anderem Blickwinkel betrachtet!

Ihr werdet doof angemacht und glaubt das eine Schlägerei fast unausweichlich ist, da euer gegenüber sehr penetrant/aggressiv ist und er anscheinend auf eine Schlägerei aus ist! (1 gegen 1)

Würdet ihr ihn dann anspucken um den Zeitpunkt des Kampfbeginns selbst zu bestimmen ohne körperlich aktiv zu werden? (natürlich steht man selbst in einer guten Lage da, heißt nicht zu dicht, eventuell schon in leichter Kampfhaltung ohne das es ersichtlich ist)
Vorteile:
Würde halt verhindern das euer Gegner "plötzlich/überraschend" angreift und ihr eventuell den ersten Schlag abbekommt.(kann passieren wenn er sehr dicht vor euch steht)
Passanten sehen das euer Gegenüber auf euch zu kommt ihr euch nur wehrt.
Ihr seid vorbereitet, da ihr den Beginn des Kampfes selbst bestimmt und somit besser auf sein Angriff reagieren könnt.
Großer Nachteil:
Nach dieser Aktion lässt sich die ganze Sache wohl kaum noch friedlich lösen!

So bin mal gespannt wie ihr darüber denkt.

Halte ich für unklug. Wenn du schon sagst der Kampf ist nicht mehr umgehbar, dann mache ich ihn doch nicht noch durch eine solche Aktion darauf gefasst, dass ich Gegenwehr leiste bzw. das ich auch bereit bin zu kämpfen. ( Denn genau das signalisiere ich ihm mit diesem Verhalten!) Ich würde mir damit meinen entscheidenen Vorteil doch nur zu nichte mache. Nämlich den des Überraschungseffektes.

Wenn ich also weiß es kommt zur einer "Schlägerei", dann spucke ich nicht noch vorher wie ein Lama herum, sondern gebe ihm direkt einen in die Fressleiste und nutze so den Überraschungseffekt.

jinn
10-03-2008, 19:23
Ganz schüchtern ein paar Schritte zurückgehen, wenn er dabei auf mich zu geht, einen Großen Satz(oder Tritt:D) nach vorne.

Wenn er nicht auf mich zu geht gehe ich einfach weg.:D
(Beides je einmal passiert)

shin101
10-03-2008, 22:35
Kommt auf die Situation an.Würde mit einem offenen Auge für die Person weggehen und ihn mir vormerken....


Viele grüße,
iron

BämBäm
11-03-2008, 09:36
Also den Fall das ich bespuckt wurde hatte ich noch nicht und ich sonst eigentlich mehr auf den Standpunkt stehe: "Stock und Stein brechen mein Bein, aber Worte können mir nix" sehe ich hier doch klar die Grenze überschritten und es gibt Fratzengeballer.

about:blank
11-03-2008, 10:57
Hm das ist so ziemlich das einzige was mich außer Fassung bringt, ich lasse mich normalerweise nicht provozieren, bzw. so das ich wirklich handgreiflich werden würde, aber wenn man mich anspuckt setzt es was. Auch wenn der nur vor seinen Leuten die harte Sau rauslassen will, weil wenn der mal ein aufs Maul kriegt für sowas tun die anderen normalerweise auch nicht mehr viel.....

Shogun
11-03-2008, 17:09
Hi!

Die im Eröffnungspost beschriebenen Spuckattacken sollen ja nicht deeskalieren, sondern das Opfer entmutigen und demütigen.


Zitat von deathcula Beitrag anzeigen
Mal aus einem etwas anderem Blickwinkel betrachtet!

Ihr werdet doof angemacht und glaubt das eine Schlägerei fast unausweichlich ist, da euer gegenüber sehr penetrant/aggressiv ist und er anscheinend auf eine Schlägerei aus ist! (1 gegen 1)

Würdet ihr ihn dann anspucken um den Zeitpunkt des Kampfbeginns selbst zu bestimmen ohne körperlich aktiv zu werden? (natürlich steht man selbst in einer guten Lage da, heißt nicht zu dicht, eventuell schon in leichter Kampfhaltung ohne das es ersichtlich ist)
Vorteile:
Würde halt verhindern das euer Gegner "plötzlich/überraschend" angreift und ihr eventuell den ersten Schlag abbekommt.(kann passieren wenn er sehr dicht vor euch steht)
Passanten sehen das euer Gegenüber auf euch zu kommt ihr euch nur wehrt.
Ihr seid vorbereitet, da ihr den Beginn des Kampfes selbst bestimmt und somit besser auf sein Angriff reagieren könnt.
Großer Nachteil:
Nach dieser Aktion lässt sich die ganze Sache wohl kaum noch friedlich lösen!

Das ist einer der ersten "dirty tricks" die ich mal an der Türe von meinem Ex-Chef und jetztigem Partner gelernt hab.

Ist eine 1 zu 1 Situation nicht mehr vermeidbar und nicht zu deeskalieren und gibt es Zeugen welche die Szene beobachten, löst das (unauffälige) Anspucken des Gegners mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Angriff meines Gegners aus, auf den ich ja vorbereitet bin und mich "notwehrgerecht :cool:" verteidigen kann. Im besten Fall sehen die Zeugen wie ich versuchte den Streit zu schlichten und von meinem Gegner angegriffen wurde.

Habe ich keine Zeugen, würde ich nicht nicht erst anspucken, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit selber zuerst agieren. (Vorausgesetzt die Situation lässt sich mit Sicherheit nicht anders klären)

Selber angespuckt wurde ich noch nicht so oft. Dafür das letzte mal erst vor kurzem. Derjenige ist aber gleich abgehauen und ich war erstmal viel zu perplex mich von der Stelle zu bewegen. Naja, man sieht sich ja bekanntlich 2x im Leben und in diesem Fall war es sogar noch am gleichen Abend... ;)

Grüsse

rockyfighter
11-03-2008, 19:04
Angespuckt werden:

In meiner Jugend hatte ich da wirklich ein paar sehr unangenehme Momente:
Damals war ich noch körperlich ziemlich schmächtig und wurde im Fussballverein von einem fiesen Mitspieler oft hinterlistig angespuckt. Ich konnte nichts machen, er hatte die ganze Mannschaft hinter sich und ich war Einzelgänger.

Angespuckt zu werden und nichts dagegen tun zu können ist zu tiefst demütigend, und sowas werde ich mir nicht mehr so schnell antun lassen. Sollte irgendjemand sowas bei mir nochmal machen, gehen bei mir mit Sicherheit die Sicherungen durch!:mad:

Ok, wenn ich sehe, dass ich im Falle einer Eskalation hoffnungslos unterlegen bin und höchst wahrscheinlich krankenhausreif geschlagen werde, ist das was anderes.

spätzünder
12-03-2008, 07:23
Angespuckt werden:

In meiner Jugend hatte ich da wirklich ein paar sehr unangenehme Momente:
Damals war ich noch körperlich ziemlich schmächtig und wurde im Fussballverein von einem fiesen Mitspieler oft hinterlistig angespuckt. Ich konnte nichts machen, er hatte die ganze Mannschaft hinter sich und ich war Einzelgänger.

Angespuckt zu werden und nichts dagegen tun zu können ist zu tiefst demütigend, und sowas werde ich mir nicht mehr so schnell antun lassen. Sollte irgendjemand sowas bei mir nochmal machen, gehen bei mir mit Sicherheit die Sicherungen durch!:mad:

Ok, wenn ich sehe, dass ich im Falle einer Eskalation hoffnungslos unterlegen bin und höchst wahrscheinlich krankenhausreif geschlagen werde, ist das was anderes.

:motz: Es gibt zu viele Deppen auf der Welt, tut mir leid für dich - ich such einen Tröstsmiley, den gibts hier aber leider nicht :(

xPatrickx
23-03-2008, 21:19
Also ich find das ist eher eskalierend. Wenn mich wer anspuckt ist das Fass übergelaufen und es setzt was :Dda muss ich wohl leider zustimmen...von niveaulos mal abgesehen ist das auch ne derbe entwürdigung...ich kann mir ja ne ganze menge blöde sprüche und beleidigungen geben,aber bei anrotzen ist hängen im schacht...:fight:

Bananenesser
23-03-2008, 22:01
hiho!

also das mit dem anspucken hab ich nicht als deeskalationsmassnahme eingetrichtert bekommen, sondern als vorbereitungstechnik für nen knockout.


also wenn schon klar is das es knallt un wirklich kein weg vorbeiführt
---> sammelt man alles was man hat und feuert es dem spitzbuben ins gesicht (mitten in den rachen gäbe 100 punkte :D) und schickt sofort die KO-technik hinnerher.

ich weiss, hört sich komisch an aber in der not frisst der teufel fliegen.

bananenesser

xPatrickx
23-03-2008, 22:04
ist dann ähnlich wie n schnappen mit den fingern vors gesicht,oder? ablenken und BÄM!

Computerworker
24-03-2008, 01:02
Tatsächlich kann sich durch den Kontakt mit den Augen z.B. das HIV Virus übertragen. In diesem Fall würde wahrscheinlich sogar eine gefährliche Körperverletzung vorliegen.

Ja aber nicht im Speichel, dafür müsste dir schon jemand eine Körperflüssigkeit die zu übertragung des HI Virus geeignet ist z.b. Sperma ins Auge spritzen.

Breitling
24-03-2008, 02:44
also wenn schon klar is das es knallt un wirklich kein weg vorbeiführt
---> sammelt man alles was man hat und feuert es dem spitzbuben ins gesicht (mitten in den rachen gäbe 100 punkte :D) und schickt sofort die KO-technik hinnerher.



hi!

und wozu dann noch spucken und nicht einfach direkt KO hauen?^^

lg

Sun Tsu
24-03-2008, 11:07
hi!

und wozu dann noch spucken und nicht einfach direkt KO hauen?^^

lg

Sag ich ja. Wenn sowieso klar ist, dass gekämpft werden muss, spar ich mir den Überraschungseffekt doch lieber fürn direkten Angriff auf und nicht für rumsabbern.;)

Bananenesser
24-03-2008, 11:17
hiho!

also den möchte ich sehn, der nen dicken grünen ins gesicht bekommt un sich nicht in geringster weisse ekelt un versucht der schmotter wegzuwischen.

ausserdem is das mit dem KO hauen garnicht so einfach ohne vorbereitung.

Sun Tsu
24-03-2008, 11:18
hiho!

also den möchte ich sehn, der nen dicken grünen ins gesicht bekommt un sich nicht in geringster weisse ekelt un versucht der schmotter wegzuwischen.

ausserdem is das mit dem KO hauen garnicht so einfach ohne vorbereitung.

Was willst du denn da vorbereiten?

Bananenesser
24-03-2008, 11:21
was sich eben anbietet. aufjedenfall wäre er abgelenkt.

Sun Tsu
24-03-2008, 11:23
was sich eben anbietet. aufjedenfall wäre er abgelenkt.

Durch das anspucken? Aber wenn du doch die Zeit und Ruhe hast ihn anzuspucken, dann kannst du ihn doch genauso einfach direkt treffen, oder?

Bananenesser
24-03-2008, 11:24
ähm... das mit dem einfach treffen kannste knicken.

Sun Tsu
24-03-2008, 11:26
ähm... das mit dem einfach treffen kannste knicken.

Vielleicht forumulierst du das mal etwas genauer.;)

Bananenesser
24-03-2008, 11:35
probier ma jemand KO zuschlagen der damit rechnet, das es gleich rund geht. das kannst du erden.
wenn du ohne einen ablenkung schlägst wird er wahrscheinlich irgendwas machen das ihn schützt und du bist mitten in einer schlägerei.

machst du aber irgendwas das ihn ablenkt, in diesem falle das anspucken, is er gedanklich erstma nicht mehr so fixiert auf die keilerei sondern er möchte erstma das eklige zeug aus dem gesicht haben. un in diesem kurzen moment setzt du deinem knockout an.

das is wie im sportlichen wettkampf, da macht man ja auch komibinationen um den KO vorzubereiten. in der sv kannste eben noch nen grünen absetzen.

Sun Tsu
24-03-2008, 11:45
probier ma jemand KO zuschlagen der damit rechnet, das es gleich rund geht. das kannst du erden.
wenn du ohne einen ablenkung schlägst wird er wahrscheinlich irgendwas machen das ihn schützt und du bist mitten in einer schlägerei.

machst du aber irgendwas das ihn ablenkt, in diesem falle das anspucken, is er gedanklich erstma nicht mehr so fixiert auf die keilerei sondern er möchte erstma das eklige zeug aus dem gesicht haben. un in diesem kurzen moment setzt du deinem knockout an.

das is wie im sportlichen wettkampf, da macht man ja auch komibinationen um den KO vorzubereiten. in der sv kannste eben noch nen grünen absetzen.

Halte ich für Schwachsinn. Wenn der Typ dir eine reinhaun will wird er das auch tun. Und zwar sofort nach dem Anspucken. Außerdem machst du dir damit eher deinen Überraschungseffekt kaputt. Er ist ab da nämlich vorbereite.

Der Schlag muss ja nicht mal ein KO Schlag sein. Dann setzt du halt nach.


das is wie im sportlichen wettkampf, da macht man ja auch komibinationen um den KO vorzubereiten. in der sv kannste eben noch nen grünen absetzen.

Ja genau! Kombinationen. Aber ich hoffe doch nicht, dass deine Kombination auf der Straße keine Schläge beinhaltet? Du sagst es ja selber. Wenn er nicht KO geht weitermachen. Sprich: Kombinationen. Und die kannst du ja auch in einer SV Situation machen. Wozu anspucken? Gehört Anspucken zu deiner Kombi?

Bananenesser
24-03-2008, 11:49
ok ich habs versucht. ich bin raus

Breitling
24-03-2008, 21:46
ok ich habs versucht. ich bin raus
könnt sein dass es funktioniert; könnte aber auch nicht sein .. ich würde direkt zuhauen^^

lg