Vollständige Version anzeigen : rechtliche SItuation im Turnierkampf
heyho
mich interessiert folgendes
bei einem MT, Box, Karate oder was auch immer Turnierkampf, gibt es da sowas wie "Körperverletzung". Ich meine wenn bei einem Boxkampf der eine dem Anderen volle Kanne in die Eier tritt, kann der dann wegen Körperveretzung oder was anderes angezeigt werden, oder gibt es nur interne (Verbands-Vereinsinterne) Konsequenzen und es wird gesagt der hat sich nicht regelkonform verhalten wie wenn ein Formel 1 Fahrer ein nicht regelkonformes Auto fährt?
Ok mir ist klar, dass wenn man ausversehen was trifft, es keine Konsequenzen haben kann aber wie siehts bei Sachen aus die mit Vorsatz ausgeführt werden.
^kommt darauf an.
bei regelkonformen verhalten hat es keinerlei konsequenzen für den "täter".
anders sieht es aus, bei bewusster regelübertetung mit dem ziel den gegner zu verletzen, das könnte eine anklage nach sich ziehen.
wird wohl aber nie vorkommen.
Allgemein werden bei einem Gerichtsverfahren ja die äußeren Umstände jeder Tat untersucht. Ich kann mir vorstellen, dass die bestehende "Kampfsituation" als strafmindernd angesehen werden kann, wenn ermittelt wird, dass der Kampf eskaliert ist zum Beispiel.
Wenn aber alle Hinweise/Beweise darauf hindeuten, dass einfach böse Absicht bestand, dann kann das wohl als Tätlichkeit vor Gericht angesehen werden.
wenn ich richtig liege schaut es beim sport so aus:
- verletzung mit denen gerechnet werden muss / die billigend in kauf genommen werden, die sich bei "normalen" regelübertretungen ergeben (z.B. heineinrutschen beim fußball)
die können nicht geahndet werden, außer er will dich vorsetzlich verletzen (weiß das mal nach!)
und verletzungen mit denen du nicht rechnen musst (er sticht dich während eines boxkampf mit einem messer nieder, ist aber ein extremes bsp) - die werden verfolgt
schau einfach mal im internet nach, da gabs die diskussion wegen der schweren verletzung beim fußball des kroaten, die wollen den "täter" klagen
garantie kann ich aber nicht abgeben
Das Ganze fällt unter § 228.
Wie schon gesagt wurde, fällt alles darunter, womit man in der entsprechenden KS rechnen kann und muss. Wenn man jemanden auf einem TKD Turnier unvermittelt aushebt und auf den Boden slammt, so dass der sich den Arm bricht, hat man im Ernstfall vor Gericht schlechte Karten das zu begründen.
Das Ganze fällt unter § 228.
Bist du sicher? Ich hab aus alten Studienzeiten noch im Hinterkopf, dass bei Sportverletzungen, die noch im Rahmen des Regelwerks liegen, bereits ein tatbestandsauschließendes Einverständnis gegeben ist. Hab aber gerade keine Zeit und Muße, das nachzulesen...;)
Ähm der § 228 ist KV mit Einwilligung, also genau das was du gerade beschrieben hast.
Nein, nicht ganz; juristisch wird zwischen dem tatbestandsausschließendem Einverständnis sowie der rechtfertigenden Einwilligung unterschieden; der § 228 StGB bezieht sich auf letztere.
Der Unterschied ist der, dass in ersterem Fall der Tatbestand der Körperverletzung bereits gar nicht erfüllt ist, während in letzterem Fall zwar eine KV vorliegt, diese aber gerechtfertigt ist.
Diese Diskussion findet sich bspw. auch bei der Frage der rechtlichen Behandlung des ärztlichen Heileingriffs.
Lei Wulong
13-03-2008, 13:24
bin zwar kein Jurist aber ich würd sagen nen Kämpfer Vertrag machen wo drin steht das gewisse sachen nicht erlaubt sind. Und wenn er es doch macht und das mit absicht und den Gegner dabei schwer verletzt gehts ab ins Gericht
Ähm ist so ein Kampf nicht da,um sich gegenseitig zu verletzen :D
Nee aber mal im Ernst,wenn einer übertreibt und dann auch noch bewusst den Anderen eine ernste Verletzung (z.B Arm/Bein oder so brechen) sollte das schon ein Verfahren nach sich ziehen ;)
Sobald ein Teilnehmer einen anderen "grob regelwidrig" verletzt, kann dies strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen für ihn haben.
Rechtsprechung aus dem Kampfsprtbereich ist mir dafür allerdings nicht bekannt. Allderings dürfte es praktsich so aussehen, dass jemand schon schwerwiegend verletzt werden muss, damit die (chronisch überlasteten) Staatsanwaltschaften aktiv werden.
Zivilrechtlichen Schadensersatz könnte ich mir schon eher vorstellen, wobei man dann wieder nach den Umständen unterscheiden muss, ob eine eventuell vorhandene Haftplichtversicherung zahlt.
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