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Vollständige Version anzeigen : Kobutan keine Waffe nach WaffG



Wolverine
13-03-2008, 08:48
Hi!

Gerade beim Lesen entdeckt:
BKA Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf)

Demnach ist der Kubotan keine Waffe nach dem WaffG und darf entsprechend auch nach dem 01.04.08 geführt werden :D

Gruß
Wolverine

SeraphiM
13-03-2008, 08:59
also gilt das hier nicht :

''§ 1 WaffG - Waffenbegriffe
Absatz 7: Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur
nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb,
Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen. Den Hieb- und Stoßwaffen stehen Geräte
gleich, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung einer anderen mechanischen
Energie durch körperliche Berührung Verletzungen beizubringen.''

komisch, denn ein kubotan ist eindeutig zweckbestimmt, verwirrendes gesetz...

Ir-khaim
13-03-2008, 09:31
Selbst wenn ein Kubotan eine Waffe ist, hab ich bis jetzt noch nichts im WaffG gelesen, dass mir das Führen verbieten würde.

Michael1
13-03-2008, 09:39
Dann schau doch mal im Board nach den Threads zum neuen WaffG.

Aber auf die Idee das mein Schlüsselanhänger auch eine Waffe sein kann wäre ich gar nicht gekommen ... ;).

Budosparky
13-03-2008, 12:25
Hehe... Lustich ist auch, dass viele Leute den Kubaton nicht als solchen erkennen... geschweige denn als Waffe.

Musst mal die ungläubigen Gesichter der Leute sehen wenn sie dich nach dem Zweck des Kubaton fragen und ihn du als "Anal*****" bezeichnets *ggg*

Sven K.
13-03-2008, 14:59
Hi!

Gerade beim Lesen entdeckt:
BKA Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf)

Demnach ist der Kobutan keine Waffe nach dem WaffG und darf entsprechend auch nach dem 01.04.08 geführt werden :D

Gruß
Wolverine

Cool. Danke. :D

manu1979
13-03-2008, 15:19
wie siehts mit dem teli aus, gibts da zufällig auch neuigkeiten?

sbenji
13-03-2008, 16:19
Schaumstoffummanteltes Leichtholz Nunchaku mit sollbruchstelle -->Illegale Waffe

Kubotan --> Keine Waffe

:narf: Ich glaubs nicht

miskotty
13-03-2008, 17:27
zählt der kobutan teli dann als teli oder kobutan?:confused:

Michael1
13-03-2008, 17:36
Schaumstoffummanteltes Leichtholz Nunchaku mit sollbruchstelle -->Illegale Waffe

Kubotan --> Keine Waffe

:narf: Ich glaubs nicht

Glauben kann man das schon - nur verstehen nicht :p

Jackie-O
13-03-2008, 18:57
Man wollte wohl den armen Damen nicht ihr letzets SV Werkzeug streitig machen :D

Sven K.
14-03-2008, 10:05
Die Ähnlichkeit mit einem Metallkugelschreiber war wohl zu groß. Sonst hätten sie
die ja auch verbieten müssen. Mit einem Feuerzeug, nem aufgerollten Rätselheft
oder einem stück Besenstiel verhält es sich ähnlich. Das ist ja gerade das schöne
daran. :D

miskotty
14-03-2008, 10:28
dann verkauft man telis demnächst als "verlängerbarer kobutan" und die sache ist geritzt:D

Jörg B.
14-03-2008, 13:10
Hi!

Gerade beim Lesen entdeckt:
BKA Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf)

Demnach ist der Kubotan keine Waffe nach dem WaffG und darf entsprechend auch nach dem 01.04.08 geführt werden :D

Gruß
Wolverine

Freu Dich mal nicht zu früh, der Bescheid erging noch nach altem Recht...:mad::(

Sven K.
14-03-2008, 16:04
Freu Dich mal nicht zu früh, der Bescheid erging noch nach altem Recht...:mad::(

Das Schreiben ist doch vom 05.03.08 oder ist das egal ? :ups:
Warum sollten die zu diesem Datum noch son Bescheid raus bringen ?

Wolverine
14-03-2008, 18:05
Freu Dich mal nicht zu früh, der Bescheid erging noch nach altem Recht...:mad::(

Hi!

Warum?
Das "neue" WaffG erlässt zwar u.a. ein Führungsverbot für gewisse Gegenstände/Waffen, jedoch bleiben die im Feststellungsbescheid aufgeführten Paragrafen unverändert.
Daher ist der Kubotan sowohl nach alten als auch nach neuem WaffG keine Waffe.

Gruß
Wolverine

Sascha W.
14-03-2008, 19:51
Wird sich dann spät. am 01.04.2008 zeigen da kommt dann das Neue WaffG

Gasmann
15-03-2008, 09:32
Das neue Recht ändert nicht die Waffeneigenschaft, sondern verbietet das Führen von Waffen und *gefährlichen* Messern.

Aber wenn ich den Bescheid so lese:

"Der als Kobutan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben aufgeführten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen."

Der hätte genauso gut anders entscheiden können. Es gibt sie noch, die liberalen Beamten... :cool:

Sascha W.
15-03-2008, 12:52
zum Glück :)

Messerjocke2000
15-03-2008, 16:45
Das BKA ist eigentlich immer recht liberal, was die Entscheidungen angeht.
Das Gesetz ändern können die aber auch nicht, auch wenn sie das vielleicht gern täten (weniger Arbeit für die Kollegen auf der Strasse...)

Kilian

oliverk71
18-03-2008, 06:37
Auf diesen Feststellungsbescheid bin ich kürzlich auch aufmerksam gemacht worden. Kubotan wie in diesem FB gelten also nicht als Waffe und daher gilt dafür auch künftig m.E. kein Führungsverbot!

Das BKA ist eigentlich immer recht liberal, was die Entscheidungen angeht.
Das Gesetz ändern können die aber auch nicht, auch wenn sie das vielleicht gern täten (weniger Arbeit für die Kollegen auf der Strasse...)
Das BKA ist liberal? :D Meines Erachtens haben die Experten da nen Sockenschuss: einfach mal die FB von Soft-Nunchaku und Tactical Gloves vergleichen. Das Gesetz können die natürlich nicht ändern, das ist aber auch nicht notwendig.

Wolverine
18-03-2008, 07:33
Auf diesen Feststellungsbescheid bin ich kürzlich auch aufmerksam gemacht worden.

Tja, von wem wohl :D;)

Gruß
Wolverine (aka Beowolf)

Messerjocke2000
18-03-2008, 08:49
Das BKA ist liberal? :D Meines Erachtens haben die Experten da nen Sockenschuss: einfach mal die FB von Soft-Nunchaku und Tactical Gloves vergleichen. *Seufz* Die Chucks sind explizit im WaffG aufgeführt. Da gibts keinen Spielraum für das BKA, das hat der Gesetzgeber so festgelegt.


Liberal sind die also meiner Meinung nach vielleicht was Schläger angeht, nicht aber unbescholtene Kampfkünstler. Das Gesetz können die natürlich nicht ändern, das ist aber auch nicht notwendig.Doch, um Nunchucks zuzulassen hätte sie eben genau das tun müssen und das kann das BKA nun mal nicht. Auch die müssen sich an so einen Schwachsinn wie das Verbot von Soft-Nunchucks halten.

OT: Damit, das Du ständig alle anderen "Waffenträger" beleidigst, erhöhst Du nicht gerade die Chancen, Unterstützung für deine Nunchuckgeschichte zu bekommen...

Kilian

oliverk71
18-03-2008, 12:29
Tja, von wem wohl :D;)

Gruß
Wolverine (aka Beowolf)
Ach soooo ;)

oliverk71
18-03-2008, 12:38
*Seufz* Die Chucks sind explizit im WaffG aufgeführt. Da gibts keinen Spielraum für das BKA, das hat der Gesetzgeber so festgelegt.Darüber könnte man ewig diskutieren. Ich bin nicht der Meinung, dass der berühmte Klammerzusatz "(z.B. Nun-Chaku)" ausreicht um Soft-Nunchaku zu verbieten. Spielzeugpistolen gelten auch nicht als Schusswaffen und Schaumstoffschwerter nicht als Hiebwaffen. Außerdem übersieht das BKA, dass das Gesetz eine Bestimmung zum Würgen voraussetzt und daran fehlt es bei den Soft-Nunchaku. Und jetzt leg dir die beiden genannten FB mal nebeneinander auf den Schreibtisch. Ach, außerdem: die Wii-Spieleteile (Nunchucks genannt) müssten nach der Logik ja auch verboten sein und Flexisticks legal.


Doch, um Nunchucks zuzulassen hätte sie eben genau das tun müssen und das kann das BKA nun mal nicht. Auch die müssen sich an so einen Schwachsinn wie das Verbot von Soft-Nunchucks halten.Meines Erachtens verbietet das Gesetz selbst keine Soft-Nunchaku. Aber egal, das gehört jetzt hier nicht hin und ich habe das schon tausendmal durchgekaut.


OT: Damit, das Du ständig alle anderen "Waffenträger" beleidigst, erhöhst Du nicht gerade die Chancen, Unterstützung für deine Nunchuckgeschichte zu bekommen...Wen beleidige ich denn? Allenfalls die Quarzsandhandschuheträger. Aber für die gibt es m.E. auch keinen anderen Verwendungszweck als jemanden die Futterluke zu demolieren. Siehst du das anders? Das BKA ist natürlich der Meinung, dass die lieben Leute damit nur ihre zarten Fingerchen schützen. :lol:

Michael N.
18-03-2008, 14:13
Der hätte genauso gut anders entscheiden können. Es gibt sie noch, die liberalen Beamten... :cool:

das ist ja auch die Abteilung "Waffen und Spiele"....

:D

manu1979
18-03-2008, 21:12
da der andere thread dicht ist, frag ich mal hier:
wie hoch wird wohl das busgeld für das tragen eines telis sein? also wenn ich mich entscheiden muß zwischen meiner gesundheit und einmal falsch parken...

Messerjocke2000
18-03-2008, 21:31
Das BKA ist natürlich der Meinung, dass die lieben Leute damit nur ihre zarten Fingerchen schützen. :lol:Und genau das meine ich...

Messerjocke2000
18-03-2008, 21:32
da der andere thread dicht ist, frag ich mal hier:
wie hoch wird wohl das busgeld für das tragen eines telis sein? also wenn ich mich entscheiden muß zwischen meiner gesundheit und einmal falsch parken...

Für das Führen von Anscheinwaffen soll das Bußgeld bis zu 10.000 € betragen. Da die Messer im selben § genannt werden, darf man davon ausgehen, dass das Bußgeld das Selbe sein wird.

oliverk71
18-03-2008, 23:36
Ich glaube kaum, dass das Bußgeld bei harmlosen Verstößen vierstellig wird. Wohl eher so um max 200 €. Geschätzt.

Für Kubotan aber (immer noch) unwahrscheinlich, da sie nicht als Waffe gelten. Allenfalls als gefährliches Werkzeug.

captainplanet
18-03-2008, 23:57
Ich glaube kaum, dass das Bußgeld bei harmlosen Verstößen dreistellig wird. Wohl eher so um 200 €.
Dreistellig? 2... 0.... 0... hmmm... :rotfltota
(Tschuldige. Das mußte sein.)

oliverk71
19-03-2008, 06:44
:D vierstellig muss es natürlich heißen.

manu1979
19-03-2008, 08:32
200 öcken?? da muß ich meine telis wohl an die wand hängen und mir wieder ordentlich pfeffer kaufen. das darf doch noch, oder? :(

oliverk71
20-03-2008, 06:40
200 öcken?? da muß ich meine telis wohl an die wand hängen und mir wieder ordentlich pfeffer kaufen. das darf doch noch, oder? :(War nur eine Schätzung. Könnte auch deutlich darunter liegen, zB nur 20 €. Das wird sich zeigen.

Sven K.
11-04-2008, 19:06
Darf man den Kubotan dann auch an unter 18 Jährige verkaufen ?

JuMiBa
11-04-2008, 19:08
Darf man den Kubotan dann auch an unter 18 Jährige verkaufen ?

Na klar.

Gruß Micha

Sven K.
11-04-2008, 19:11
Na klar.

Gruß Micha

Cool ! Dann kann ich ja morgen loslegen. :D;)

Kabal
11-04-2008, 19:48
Interessant, dass laut dem Feststellungsbescheid "ein Gegenstand von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe zu erkennen sein" muss, um als solche eingestuft zu werden. :confused:
Oder dass "von der einfachen Ausgestaltung her" bei einem Kubotan nicht "eindeutig" von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen ist.

Ich weiß nicht, wer sich diese merkwürdigen Worthülsen ausgedacht hat oder was damit gemeint ist, aber über den Schluss, den das BKA daraus zieht, bin ich natürlich froh ;)


Die Frage stellt sich jetzt nur: Was ist mit diversen "Impact Tools", die sich äußerlich von dem abgebildeten Kubotan unterscheiden?

Ich habe zum Beispiel einen Cold Steel Koga SD2:
KOGA SD SERIES (http://www.coldsteel.com/koga.html)
Muss ich mir jetzt einen "harmlosen" Metall-Kubotan kaufen, weil mein Plastik-Koga vielleicht trotzdem eine Hiebwaffe ist?

Wenn mich ein Polizist fragt, wozu das Ding gut ist, würde mir außer "zur Selbstverteidigung" wirklich allerhöchstens noch "*****" einfallen :rolleyes:

meridian9
12-04-2008, 12:46
Wenn mich ein Polizist fragt, wozu das Ding gut ist, würde mir außer "zur Selbstverteidigung" wirklich allerhöchstens noch "*****" einfallen :rolleyes:

:D Man kann den Kubotan als Schlüsselanhänger tragen, allerdings hast Du dann einen riesigen Schlüsselbund :(

Kabal
12-04-2008, 17:30
:D Man kann den Kubotan als Schlüsselanhänger tragen, allerdings hast Du dann einen riesigen Schlüsselbund :(

Meinen Koga leider nicht... auch ist er dicker als ein normaler Kubotan (immerhin könnte das dem *****-Argument zugute kommen :D)


Genau weiß mans wohl nie, aber wenn ich mir so überlege, dass man einen Cold-Steel-Plastik-Stoßdolch tragen darf, mit dem man problemlos jemanden abstechen kann, hoff ich einfach mal, dass der Koga als etwas dickerer Kuntstoff-Yawara/Kubotan/Palmstick auch okay ist ;)

AllStyledo
18-04-2008, 16:29
Hab im Internet nach dem Cold Steel Plastik Stoßdolch gesucht aber nix gefunden kann mal jemand ein Bild rein setzen oder ein Link hab mir auch den Koga SD2 gekauft würde mich interresieren. ;)

Wolverine
18-04-2008, 17:00
@AllStyledo

Wie wäre es mit coldsteel.com (http://www.coldsteel.com/nise.html)?

Gruß
Wolverine

sota
19-04-2008, 20:46
Frage: Mein Sparringpartner hat mir heute erzählt, dass das Tragen eines Kobutans seit dem 01.04.2008 mit einem Bußgeld bestraft wird.
(Sein Freund ist Polizist)
richtige Info - oder nicht? :confused:

miskotty
19-04-2008, 20:57
Frage: Mein Sparringpartner hat mir heute erzählt, dass das Tragen eines Kobutans seit dem 01.04.2008 mit einem Bußgeld bestraft wird.
(Sein Freund ist Polizist)
richtige Info - oder nicht? :confused:

falsche info. der kobutan ist keine waffe und taucht daher im neuen gesetz nicht auf

sota
19-04-2008, 21:03
falsche info. der kobutan ist keine waffe und taucht daher im neuen gesetz nicht auf

:thx:

Sven K.
20-04-2008, 09:41
Wenn Ihr Euch mal die Mühe gemacht hättet und den Eingangspost gelesen
hättet, wäre auch auch nicht das Link zum BKA entgangen.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf

Das steht doch alles drin, was man wissen muss. :rolleyes:

miskotty
20-04-2008, 10:27
Wenn Ihr Euch mal die Mühe gemacht hättet und den Eingangspost gelesen
hättet, wäre auch auch nicht das Link zum BKA entgangen.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf

Das steht doch alles drin, was man wissen muss. :rolleyes:

steht da was anderes als ich geschrieben hab? (kann die datei leider nur öffnen wenn ich sie abspeicher):confused:

Sven K.
20-04-2008, 11:27
steht da was anderes als ich geschrieben hab? (kann die datei leider nur öffnen wenn ich sie abspeicher):confused:

Neee. Genau das. Nur eben von "offizieller Seite". :D;)

lonely boy
11-12-2008, 18:08
Ok ich kannes Gar nicht öffnen auch wenn ich es abspeicher:(
Hoffe ich mal das führen des Kobutans ist weiterhin Legal auch wenn es Leicht fragwürdig ist xd
Naja Ich Hab 1 einzige Schlüssel dran xD
Zuviele schlüssel Stören einfach
xD
Weiß jemand ob man Diesen bescheid auch noch online einsehne kann?

Wolverine
11-12-2008, 19:03
Ok ich kannes Gar nicht öffnen auch wenn ich es abspeicher:(


Dann liegt es an Deiner Software, denn das Dokument lässt sich im Normalfall problemlos öffnen.

Versuche es mal hiermit:
Adobe Reader 9 (http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html)
oder
PDF Reader 2.4 (http://www.cadkas.de/downgerpdf16.php)

Gruß
Wolverine

Syekye
11-12-2008, 19:29
Gibt es ne Kampfkunst die damit kämpft?

Splittfinger
11-12-2008, 19:36
Einige Jiu Jitsu und Yaku-Kobu-Jitsu Stilrichtungen .

Sind auch hier in Deutschland vertreten.

cu

Rebel till i die
11-12-2008, 19:36
Ich glaub FMA

lonely boy
11-12-2008, 19:54
Vielen Dank
Wolverine
öffnen kann ich es jetzt zeigt aber nur die Hälfte an :(

lonely boy
11-12-2008, 20:00
Wolverine
Upps doch jetzt hat esGeklappt:)
SOllte man sich eig Ausdrucken und immer bei sich führen diesen Bescheid

Wolverine
11-12-2008, 20:02
[...]
(hat sich erledigt)