Vollständige Version anzeigen : Teleskopschlagstock noch erlaubt???
Hey Leutz,
jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
miskotty
19-03-2008, 23:49
Hey Leutz,
jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
nein
oliverk71
20-03-2008, 07:38
nein
So ist es. Ein "sozial anerkannter Grund" im Sinne des (künftigen) WaffG wird wohl kaum vorliegen.
Naja, streng genommen darf so ein Teleskopschlagstock schon mitgeführt werden: in einem verschlossenen Behältnis. Aber wer will schon eine (verschlossene) Geldkassette am Gürtel tragen? Und wenn dann kann man die besser nach dem eventuellen Angreifer werfen, als vorher den Schlagstock rauszufummeln. :D
solltest du doch einen haben und zufällig kontrolliert werden sollten dich keine weiteren konsequenzen erwarten, doch der schlagstock wird eingezogen, meineswissens!
oliverk71
20-03-2008, 08:01
solltest du doch einen haben und zufällig kontrolliert werden sollten dich keine weiteren konsequenzen erwarten, doch der schlagstock wird eingezogen, meineswissens!
Ein Bußgeld wird es sicher geben. Den eingezogene Schlagstock müsste man zurückverlangen können (sofern man nicht zB in die Vernichtung eingewilligt hat). Schließlich ist er nicht komplett verboten.
mm gut zuwissen danke.
man ist das ne scheiße hier. naja was will man machen.
Teli im Privatbereich ist sowieso nur was für Paranoiker, my two cents! :)
Messerjocke2000
20-03-2008, 11:35
Hey Leutz,
jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
Erstmal Nein.
Ausser, Du hast einen "allgemein anerkannten Zweck" ODER transportierst das Teil in einem "verschlossenen Behältnis"
Es ist aber noch nicht klar, was alles unter den annerkannten Zweck fällt und auch nicht, was ein verschlossenes Behältnis denn nun genau ist.
Da sind sich nicht mal die Politiker einig, die im Ausschuss saßen, der den Schwachsinn verfasst hat.
nix genaues weiss man also noch nicht...
Kilian
jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
laß es lieber. kommst du in eine notlage und verwendest du das teil (egal wie verpackt) kann dir unterstellt werden das du "gewaltbereit" warst....
also lieber etwas unverfängliches mitführen.
also lieber etwas unverfängliches mitführen.
Die Hände, Ellbogen, Knie und Füsse z.B.! :)
also lieber etwas unverfängliches mitführen.
Knirps Steel Line, wird auch auf Knopfdruck groß :D
Birdsegg
21-03-2008, 09:37
Die Frage ist doch eher wieso kommt es zu so einem Gesetz?
Aus meiner Sicht gibt es der Polizei endlich die Handhabe Jugendgruppen oder auch Einzeltäter schnell und rechtssicher zu entwaffnen, auch ohne vorrangegangene Straftat.
Da ich ab und zu in der Jugendpflege mithelfe halte ich persönlich das für sehr gut.
Neulich stand ein 13 Jähriger bei uns im Jugendzentrum mit einem großen Einhandmesser und bedrohte die anderen Kids... Tja abgenommen und Gespräch mit den Eltern!
Auf der anderen Seite nimmt es Bürgern die sich gegen eine Tat wehren wollen, die an sich eindeutig rechtswirdig ist, eine wichte Verteidigungsmöglichkeit.
Mein Rat lass das Ding zu hause, außer Du hast eine Erlaubnis dafür.
Ansonsten lern Block- oder Querflöte ;-)
Gruß.
Birdsegg
hehe ;)
musikalisch bin ich leider nicht aber es gibt ja noch genug andere möglichkeiten ;)
Seid ihr da sicher, dass der Teli nun nicht mehr geführt werden darf?
Ja, ja, ich weiß, ich habe den Absatz über Hieb- und Stichwaffen im neuen Waffengesetz auch gelesen, aber vor kurzem gab es hier eine Diskussion über Kubotans und die dürfen wohl noch mitgeführt werden (obwohl sie von ihrem Einsatzzweck ganz klar zum "Hieben" gedacht sind).
Ich habe noch nirgendwo offiziell gelesen, dass Telis nun nicht mehr geführt werden dürften. Habt ihr das irgendwo gelesen oder interpretiert ihr das Waffengesetzes?
Gruß
Stoiker
Sooo Leute bremst euch mal, bisher gibt es nur eine Elektronisch vorabfassung des Gesetzentwurfs, d.h. das Gesetzt is noch nicht Spruchreif.!!!!!!
Nach bisherigen Erkenntnisen stellt eine Zuwiederhandlung bei bisher legalen Waffen lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Somit muss jeder selber wissen, 1) Wie oft ist er im Leben kontrolliert und dabei durchsucht worden
2) Wie viel Bussgeld ist mir die eigene Sicherheit wert wenn ich kontrolliert werde? Ich persönlich werde mein Einhandmesser weiter am Mann führen.
3) Wenn du deinen Teli bisher eingesetzt hättest, wärst du vor Gericht auch nicht besser dagestanden wie jetzt, dass wurde weiter oben bereits angeführt.
miskotty
21-03-2008, 18:23
Seid ihr da sicher, dass der Teli nun nicht mehr geführt werden darf?
Ja, ja, ich weiß, ich habe den Absatz über Hieb- und Stichwaffen im neuen Waffengesetz auch gelesen, aber vor kurzem gab es hier eine Diskussion über Kubotans und die dürfen wohl noch mitgeführt werden (obwohl sie von ihrem Einsatzzweck ganz klar zum "Hieben" gedacht sind).
Ich habe noch nirgendwo offiziell gelesen, dass Telis nun nicht mehr geführt werden dürften. Habt ihr das irgendwo gelesen oder interpretiert ihr das Waffengesetzes?
Gruß
Stoiker
aber der kobutan fällt scheinbar nicht unter das waffeng.
Die Hände, Ellbogen, Knie und Füsse z.B.! :)
also, ich trage ein buch mit mir rum. das sieht sogar noch super intelligent aus und ist eine sehr vielseitig verwendbare Utensilie!:D
also, ich trage ein buch mit mir rum. das sieht sogar noch super intelligent aus und ist eine sehr vielseitig verwendbare Utensilie!:D
Die Bibel? :D
Wolverine
21-03-2008, 21:07
Seid ihr da sicher, dass der Teli nun nicht mehr geführt werden darf?
Ja, ja, ich weiß, ich habe den Absatz über Hieb- und Stichwaffen im neuen Waffengesetz auch gelesen, aber vor kurzem gab es hier eine Diskussion über Kubotans und die dürfen wohl noch mitgeführt werden (obwohl sie von ihrem Einsatzzweck ganz klar zum "Hieben" gedacht sind).
Ich habe noch nirgendwo offiziell gelesen, dass Telis nun nicht mehr geführt werden dürften. Habt ihr das irgendwo gelesen oder interpretiert ihr das Waffengesetzes?
Ein Kubotan fällt nicht unter das WaffG, da es laut Feststellungsbescheid des BKA keine Waffe ist.
Ein Teleskopschlagstock ist eine Waffe nach dem WaffG, dementsprechend gilt auch das "Führungsverbot" ab den 01.04.08
Gruß
Wolverine
Die Bibel? :D
Denkst Du?
Ist das StGB!!!!;):D
Ein Kubotan fällt nicht unter das WaffG, da es laut Feststellungsbescheid des BKA keine Waffe ist.
Ein Teleskopschlagstock ist eine Waffe nach dem WaffG, dementsprechend gilt auch das "Führungsverbot" ab den 01.04.08
Gruß
Wolverine
Tatsache. Hab`s jetzt auch gefunden:
Kubotan ist KEINE (http://bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf)Hieb- und Stoßwaffe.
Teleskopschlagstock IST EINE (http://bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-teleskopschlagstoecke.pdf) Hieb- und Stoßwaffe.
Gruß
Stoiker
miskotty
22-03-2008, 11:35
Tatsache. Hab`s jetzt auch gefunden:
Kubotan ist KEINE (http://bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf)Hieb- und Stoßwaffe.
Teleskopschlagstock IST EINE (http://bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-teleskopschlagstoecke.pdf) Hieb- und Stoßwaffe.
Gruß
Stoiker
und was der kobutanteli is weiss niemand:(
manu1979
22-03-2008, 11:50
Teleskopschlagstock IST EINE (http://bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-teleskopschlagstoecke.pdf) Hieb- und Stoßwaffe.
Gruß
Stoiker
und kann mir als nicht-jurist jemand erklären, was da verneint wird?
oliverk71
22-03-2008, 12:27
Knirps Steel Line, wird auch auf Knopfdruck groß :D
Wie geil! :) Dachte zuerst an einen Scherz, aber die gibt's ja wirklich. Mal ne Frage: taugen die auch was für den härteren Einsatz (insbesondere die "Tele"-Variante? Es gibt ja auch diese "unbreakable umbrellas", aber die Dinger sind unverschämt teuer.
miskotty
22-03-2008, 13:33
und was der kobutanteli is weiss niemand:(
ich zitier mich selbst und geb die antwort.
kobutan teli gilt als teli und zählt daher als waffe!
ABER: ich war grad bei meinem "stamm"händler:D
er meinte in dem brief den er über das gesetz bekommen hat, wurde def.nur über softairs und messer geschrieben. nix mit telis. bisher zumindest
Wolverine
22-03-2008, 14:42
und kann mir als nicht-jurist jemand erklären, was da verneint wird?
Dafür braucht man kein Jurist zu sein.
Steht doch im Bescheid drin!
Es wird verneint, dass es sich bei Teleskopschlagstöcken um
"Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"
handelt.
Gruß
Wolverine
und kann mir als nicht-jurist jemand erklären, was da verneint wird?
So wie Wolverine es schon gesagt hatte, ist nach diesem Feststellungsbescheid der Teli zwar eine Hieb- und Stoßwaffe, aber die Verbotseigenschaft wird verneint, d.h. Waffe: "Ja", Verbotene Waffe: "Nein".
Dementsprechend gelten die Regeln für erlaubte Hieb- und Stoßwaffen im Falle des Teleskopschlagstockes.
Gruß
Stoiker
xPatrickx
22-03-2008, 16:38
laß es lieber. kommst du in eine notlage und verwendest du das teil (egal wie verpackt) kann dir unterstellt werden das du "gewaltbereit" warst....
also lieber etwas unverfängliches mitführen.
gilt dieses gesetz auch für einen kubotan?
himura_kenshin
22-03-2008, 17:01
gilt dieses gesetz auch für einen kubotan?
NEIN, da ein Kobutan laut Feststellungsbescheid des BKA KEINE Waffe im Sinee des WaffG ist (auch nicht nach der Gesetzesänderung).
xPatrickx
22-03-2008, 17:33
cool...
dabei ist das schon ein fieses dingelchen...:)
Wolverine
22-03-2008, 21:23
gilt dieses gesetz auch für einen kubotan?
Ist es denn sooo schwierig, wenigstens die letztes Postings durchzulesen? :motz:
Gruß
Wolverine
manu1979
22-03-2008, 21:35
So wie Wolverine es schon gesagt hatte, ist nach diesem Feststellungsbescheid der Teli zwar eine Hieb- und Stoßwaffe, aber die Verbotseigenschaft wird verneint, d.h. Waffe: "Ja", Verbotene Waffe: "Nein".
Dementsprechend gelten die Regeln für erlaubte Hieb- und Stoßwaffen im Falle des Teleskopschlagstockes.
Gruß
Stoiker
also ich will mich echt nicht dümmer stellen, als ich bin, aber ich raffs wirklich noch nicht. heißt das jetzt, ich darf meinen teleskopschlagstock nach dem neuen waffengesetz noch tragen, oder nicht? (mal abgesehn von der verschlossenes-behältnis-sache) :confused:
bestimmt sind auch andere kkler hier an der konkreten antwort dieser frage interessiert.
gruß, manu
Wolverine
22-03-2008, 21:55
heißt das jetzt, ich darf meinen teleskopschlagstock nach dem neuen waffengesetz noch tragen, oder nicht?
Lese den Thread einfach von Anfang an.
In den ersten drei Postings wird das schon geklärt.
Gruß
Wolverine
manu1979
22-03-2008, 22:55
ich hab den thread von anfang an verfolgt und auf deine forderung hin nochmal gelesen.
in den ersten postings heisst es: nein, teli darf nicht mehr getragen werden.
in deinem vorletzen posting heisst es: Verbotene Waffe: "Nein".
ich bin weder jurist, noch doof, und ganz bestimmt will ich dich NICHT ärgern.
ich bin aufgrund der beiden, meiner ansicht nach grundlegend differierenden aussagen hin, einfach verwirrt, und weiss nicht, welches von beidem ich nun als gegeben hinnehmen soll.
also von mir nochmal die multiple-choice-frage, die mit einem einfachen ja/nein ohne großen aufwand beantwortet werden kann: darf ich den teli nach neuem waffengesetz noch tragen?
oliverk71
23-03-2008, 00:10
ich hab den thread von anfang an verfolgt und auf deine forderung hin nochmal gelesen.
in den ersten postings heisst es: nein, teli darf nicht mehr getragen werden.
in deinem vorletzen posting heisst es: Verbotene Waffe: "Nein".
ich bin weder jurist, noch doof, und ganz bestimmt will ich dich NICHT ärgern.
ich bin aufgrund der beiden, meiner ansicht nach grundlegend differierenden aussagen hin, einfach verwirrt, und weiss nicht, welches von beidem ich nun als gegeben hinnehmen soll.
also von mir nochmal die multiple-choice-frage, die mit einem einfachen ja/nein ohne großen aufwand beantwortet werden kann: darf ich den teli nach neuem waffengesetz noch tragen?
Ich erbarme mich mal: Nein!
Aber du darfst ihn besitzen, solange du ihn zuhause lässt. Oder ihn in einer Geldkassette o.ä. mit dir herumschleppen willst.
Ich erbarme mich mal: Nein!
Aber du darfst ihn besitzen, solange du ihn zuhause lässt. Oder ihn in einer Geldkassette o.ä. mit dir herumschleppen willst.
wie sieht das aus mit training mit dem tele in wald oder feldflur?
ich habe oefter im freien trainiert und find das ist ne sehr gute sache!
wie sieht das aus mit training mit dem tele in wald oder feldflur?
ich habe oefter im freien trainiert und find das ist ne sehr gute sache!
Na wenn du nicht auf eine pilzesammelnde Polizeistreife triffst. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Gruß Micha
oliverk71
23-03-2008, 10:50
wie sieht das aus mit training mit dem tele in wald oder feldflur?
ich habe oefter im freien trainiert und find das ist ne sehr gute sache!
Nur falls du von der Polizei erwischt wirst (zB weil ein Schlumpf dich beobachtet hat und die Polizei informiert): Das hängt davon ab, ob dein Training als "sozial anerkannter Zweck" angesehen wird. Grundsätzlich ist Sport ein sozial anerkannter Zweck. Selbstverteidigung dagegen wohl eher nicht. Die Details muss die Rechtssprechung in Zukunft klären.
Stickman
23-03-2008, 11:31
Leute, ärgert doch einfach die für euch zuständigen Ordnungsämter und meldet euch bei den zuständigen Sachbearbeitern für das Waffenrecht.
Wer zum Beispiel Nachtschicht fährt und zu ungünstigen Zeiten mit der U-Bahn fahren muss, könnte bei einem wohlgesonnenen Sachbearbeiter durchaus eine Ausnahmegenemigung bekommen. Solange er nicht unter eine der angedachten Zielgruppen fällt.:D
Dem kann ich nur zustimmen noch ist nichts entschieden und sollte es zu einem solchen Gesetzt kommen schreckt das sie Leute die solche Waffen "in ihren Alltag integriert haben", sag ich mal so,nicht ab im gegenteil es nimmt den gesetztes treuen Bürger die Möglichkeiten sich zu wehren denn frei zu kaufen (ab 18) sind sie dann immer noch. Außerdem ob das feststehende Messer 11cm oder 12,5 cm hat, ist dem Gerichtsmediziner egal tot ist tot :mad:
hobbes_s
23-03-2008, 17:18
n den ersten postings heisst es: nein, teli darf nicht mehr getragen werden.
Diese von dir zitierte Aussage is korrekt...
in deinem vorletzen posting heisst es: Verbotene Waffe: "Nein".
... und die hier auch. Kein Widerspruch, glaubs mir. Du mußt zwischen "Besitzen" und "Führen" unterscheiden. Es gibt einen Haufen Dinge, die du zwar unter bestimmten Umständen besitzen darfst, deren Führen in der Öffentlichkeit jedoch untersagt ist. Ein verbotener Gegenstand ist wirklich komplett verboten, eine erlaubte Waffe (wie ein Teli) nicht... sie kann jedoch unter ein Führverbot fallen.
Nach zukünftiger Rechtslage trifft das auf alle Gegenstände zu, die waffenrechtlich als Hieb- oder Stoßwaffe eingeordnet werden. Die entsprechende Definition findet sich in der Anlage zum WaffG.
manu1979
23-03-2008, 21:19
ok danke, jetzt hats geschnaggelt. :)
Katana_Desperado
27-03-2008, 02:07
Aber du darfst ihn besitzen, solange du ihn zuhause lässt. Oder ihn in einer Geldkassette o.ä. mit dir herumschleppen willst.
... oder im handschuhfach des pkw? :)
Messerjocke2000
27-03-2008, 07:10
... oder im handschuhfach des pkw? :)
Ist ein Handschuhfach ein verschlossenes Behältnis?:confused:
Keine Ahnung.:(
Schreib deinem Ordnungsamt und bitte um rechtverbindliche Auskunft.
Kilian
miskotty
27-03-2008, 09:18
Ist ein Handschuhfach ein verschlossenes Behältnis?:confused:
Keine Ahnung.:(
Schreib deinem Ordnungsamt und bitte um rechtverbindliche Auskunft.
Kilian
normalerweise zählt dein auto als privatbereich. daher ist es im normalfall kein öffentliches führen
Messerjocke2000
27-03-2008, 11:49
normalerweise zählt dein auto als privatbereich. daher ist es im normalfall kein öffentliches führen
Dein Auto ist aber kein umfriedeter Bereich, von daher ist es Führen. Ist bei Schusswaffen so, und der Begriff des Führens wird wohl nicht für Messer neu definiert werden.
Kilian
hobbes_s
27-03-2008, 11:55
Richtig. Laut dem letzten Absatz der neuen Vorschrift muß das Ding in einem verschlossenen (sprich abgeschlossenen) Behältnis transportiert werden, falls keiner der Ausnahmetatbestände greift. Ein Handschuhfach, das nicht abgeschlossen ist, dürfte da schon nicht mehr drunterfallen.
Katana_Desperado
27-03-2008, 16:32
Ein Handschuhfach, das nicht abgeschlossen ist, dürfte da schon nicht mehr drunterfallen.
...mein handschuhfach kann man abschließen. :)
Der Contraveganer
27-03-2008, 16:34
Nur wenn du etwas in einem abgeschlossenen Handschuhfach aufbewahrst, kommst du nciht schnell genug ran um dich damit zu verteidigen.
Katana_Desperado
27-03-2008, 17:11
Nur wenn du etwas in einem abgeschlossenen Handschuhfach aufbewahrst, kommst du nciht schnell genug ran um dich damit zu verteidigen.
ich brauch den ja auch nicht. wolte nur mal sagen, dass mein handschuhfach abschließbar ist. :) *schmunzel*
so plötzlich wird man im auto "normalerweise" ja auch nicht "überfallen". meist spitzt sich eine unangenehme situation schon im verlauf der verkehrsteilnahme zu.
beispiel: ein blödmann fährt auf (lichthupend), lenkt ruckartig nach links/rechts und nötigt wo er kann. man sieht ihn schimpfen, lustig fluchen und gestikulieren. :D
an der nächsten ampel springt der "doof" aus dem pkw und rennt wutentbrannt mit aufgeblasenem brustkorb an die fahrertür.
ähnliche situationen passieren einem umsichtigen ( :) ) fahrer schon mal, der sich an geltende verkehrsvorschriften hält.
das handschuhfach kann man dann während der fahrt schon mal sicherheitshalber aufschließen, man weiß ja nie, was das jetzt fürn typ ist, der da so aus dem anderen pkw springt.
liebe grüße
ich hab jetzt ein trainiertes kampfkaninchen und ne selbstgebaute stingergranate die auch als nfdd wirkt!:D
Diejenigen, die nicht ohne Teli oder so sein können, aber doch nicht gegen das Gesetz verstossen möchten,
Geht in ein Musikgeschäft, sagt ihr seid Dirigent (Rechtschreibung?), da ihr ein Altersheim-musikorkester dirigiert, solltet ihr einen möglichst langen dirigierstab haben, der für den Transport hallt gut verkleinerbar sein sollte ;)
Wolverine
01-04-2008, 08:40
Diejenigen, die nicht ohne Teli oder so sein können, aber doch nicht gegen das Gesetz verstossen möchten,
Geht in ein Musikgeschäft, sagt ihr seid Dirigent (Rechtschreibung?), da ihr ein Altersheim-musikorkester dirigiert, solltet ihr einen möglichst langen dirigierstab haben, der für den Transport hallt gut verkleinerbar sein sollte ;)
Sicher:rolleyes:
Dann kann ich mir anstelle dessen auch eine Teleskopantenne zulegen.
Hat genau die gleiche Wirkung (nämlich keine) wie ein Dirigierstab.
Gruß
Wolverine
WaffG - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_75.html)
1. abschnitt, verbotene waffen
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
...ist das was ich dazu finden konnte. doch absoluter spezialist bin ich nicht.
hobbes_s
02-04-2008, 20:17
Das ist aber alter Kram und hat weder mit der Gesetzesänderung noch mit Teleskoptschlagstöcken was zu tun...
Das ist aber alter Kram und hat weder mit der Gesetzesänderung noch mit Teleskoptschlagstöcken was zu tun...
oh sry..hätte mir doch die pdf angucken sollen da is ja ein datum.
thx für den hinweis :halbyeaha
oh sry..hätte mir doch die pdf angucken sollen da is ja ein datum.
thx für den hinweis :halbyeaha
Nicht nur das, auch ist ein Totschläger (http://de.wikipedia.org/wiki/Totschl%C3%A4ger)kein Teleskopschlagstock (http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock).
Der Artikel bei Wikipedia zum Totschläger erscheint mir übrigens fehlerhaft. Da wird eine gefüllte Socke mit einem Totschläger gleichgesetzt. Damit wären mit Sand gefüllte Beutel verboten, was nicht der Fall ist: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-defense-bag.pdf
Gruß
Stoiker
Messerjocke2000
03-04-2008, 11:50
Nicht nur das, auch ist ein Totschläger (http://de.wikipedia.org/wiki/Totschl%C3%A4ger)kein Teleskopschlagstock (http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock).
Der Artikel bei Wikipedia zum Totschläger erscheint mir übrigens fehlerhaft. Da wird eine gefüllte Socke mit einem Totschläger gleichgesetzt. Damit wären mit Sand gefüllte Beutel verboten, was nicht der Fall ist: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-defense-bag.pdf
Gruß
Stoiker
Da zeigt sich dann wieder der Unterschied zwischen legaler und technischer/allgemeiner Definition.
So ist ein Schlagstock legal gesehen eine Hiebwaffe, technisch aber eine Schlagwaffe...
Kilian
Seminarius
03-04-2008, 12:14
Nur wenn du etwas in einem abgeschlossenen Handschuhfach aufbewahrst, kommst du nciht schnell genug ran um dich damit zu verteidigen.
im handschuhfach würde ich lieber ne gasknarre aufbewahren. wenn schon denn schon. dann braucht man aber eine waffenbesitzkarte. die is aber easy zu bekommen:):):)
Ich hab im Auto auch einen Teli liegen. :o Wusste zwar von einem neuen Gesetz aber nicht dass da was über Telis steht. Peinlich. :o
Wenn man im Security Bereich arbeitet bekommt man wohl aber auch keine Ausnahmegenehmigung.
Eine Gaspistole hab ich auch im Auto liegen, denke gerade daran dass mein Schwiegerpapa Polizist ist, und wohl nicht begeistert wäre wenn er mal in mein Auto steigt. :cool:
Messerjocke2000
03-04-2008, 12:53
im handschuhfach würde ich lieber ne gasknarre aufbewahren. wenn schon denn schon. dann braucht man aber eine waffenbesitzkarte. die is aber easy zu bekommen:):):)
Das Ding heisst KWS=kleiner Waffenschein.
WBK= Waffenbesitzkarte ist was ganz anderes. Und auch nicht leicht zu bekommen.
Kilian
hobbes_s
03-04-2008, 12:54
im handschuhfach würde ich lieber ne gasknarre aufbewahren. wenn schon denn schon. dann braucht man aber eine waffenbesitzkarte. die is aber easy zu bekommen:):):)
Falsch, der Besitz ist erlaubnisfrei (ab 18 Jahren) und für das Führen braucht man einen sogenannten "Kleinen Waffenschein", den jeder erhalten kann, der ein sauberes Führungszeugnis hat und die 50,- Ocken Gebühr aufbringt.
Allerdings verstehe ich nach wie vor nicht, warum irgendjemand eine Gaspistole haben wollen würde. Es gibt wesentlich geeignetere und sinnvollere Selbstschutzoptionen als diese blödsinnigen Dinger.
Ich hab im Auto auch einen Teli liegen. Wusste zwar von einem neuen Gesetz aber nicht dass da was über Telis steht. Peinlich.
Wenn man im Security Bereich arbeitet bekommt man wohl aber auch keine Ausnahmegenehmigung.
Mensch Leute, lest doch einfach mal das Gesetz und überlegt euch mal, welche Ausnahmeregelungen da schon von vorneherein drin stehen... dann erübrigt sich manche Frage.
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