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Vollständige Version anzeigen : TheSpike



Ahiesta
22-03-2008, 15:39
Hi liebes KK-Board,
wollte mal fragen wie es demnächst mit der Messerserie TheSpikes von ColdSteel nach dem neuen Waffengesetz aussieht.
Wird es als Waffe gelten,denn vorher wurde es doch immer als Werkzeug gehandhabt oder?
Nya freue mich auf eure Antworten.

Der Contraveganer
22-03-2008, 16:56
Über die Waffeneigenschaft eines Messers entscheidet in letzter Instanz das BKA, aber wenn man davon ausgeht, dass in Deutschland nur Springmesser und Dolche immer Als Waffe gelten, kann man davon ausgehen, dass das Spike als ganz normales Messer gilt, dass es also ohne Einschränkungen überall getragen werden darf. Außerdem ist noch nichts sicher, denn unser Bundespräsident hat schon einige Gesetze gekippt, die nicht ganz mit dem demokratischen Gedanken des GG übereinstimmen.

enraged_Clown
22-03-2008, 20:01
Außerdem ist noch nichts sicher, denn unser Bundespräsident hat schon einige Gesetze gekippt, die nicht ganz mit dem demokratischen Gedanken des GG übereinstimmen.
ich fürchte nur das dürfte eine sehr sehr sehr kleine chance sein.

oliverk71
22-03-2008, 23:14
ach nee, schon gut.

D_LU
24-03-2008, 12:50
Über die Waffeneigenschaft eines Messers entscheidet in letzter Instanz das BKA

Das ist so nicht ganz richtig. Ausschlaggebend ist wofür der Hersteller das Messer gefertigt hat. Sollte er es als Waffe gefertigt haben, gilt es vor dem Gesetz als Waffe und Du solltest es ab 1. April zuhause lassen.

Mit dem Spike sieht es daher mau aus :
THE SPIKE SERIES (http://www.coldsteel.com/spike.html)

-Ares-
24-03-2008, 13:42
Das ist so nicht ganz richtig. Ausschlaggebend ist wofür der Hersteller das Messer gefertigt hat. Sollte er es als Waffe gefertigt haben, gilt es vor dem Gesetz als Waffe und Du solltest es ab 1. April zuhause lassen.

Mit dem Spike sieht es daher mau aus :
THE SPIKE SERIES (http://www.coldsteel.com/spike.html)

Finde diesen Aspekt interessant und hoffe auf Klärung.
Mein lokaler Händler mit 1000 Werkzeugen Ausgestattet hat mir dieses hier verkauft:
http://www.knazis.com/SmithandWesson/37.-swhrt4%5B1%5D-L.jpg

Sehr gut seitlich am Gürtel zu tragen, stört mein Umfeld nicht, toll verarbeitet, ideal für das aufschneiden von Brötchen usw.
Jetzt geben einige Händler im Internet das ganze in der Kategorie Spezialmesser aus (keiner beim Kampfmesser):
H.R.T. Steel Tanto - Swords & More (http://www.swords-and-more.com/shop/catalog/product_info.php/manufacturers_id/19/products_id/1388)

Andere Sprechen von einem Boot Knife:
Wolfster's Knife Shop (http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=34/11/SWHRT4)

Dritte werden sagen Smith & Wesson, ganz klar was das ist! Dabei ist mir der Hersteller beim Kauf nicht einmal aufgefallen, auf der Seite des Herstellers werden zu dem Messer keine Angaben gemacht, zudem ist sie gerade nicht zugänglich. (Und wie ist es mit Einzelanfertigungen oder gar Modifikationen.)

Wäre da nicht zu viel Verantwortung auf den Kunden abgewälzt (abgesehen vom Aspekt des Einhandmessers oder 12 cm Klinge), falls es so leicht wäre gegen das Gesetz zu verstoßen?

PS
Ja sogar bei der Klingenlänge ist man sich uneins:
Klingenlänge: 12 cm
Klingenlänge 75 mm

Stoiker
24-03-2008, 15:22
Das ist so nicht ganz richtig. Ausschlaggebend ist wofür der Hersteller das Messer gefertigt hat. Sollte er es als Waffe gefertigt haben, gilt es vor dem Gesetz als Waffe und Du solltest es ab 1. April zuhause lassen.

Mit dem Spike sieht es daher mau aus :
THE SPIKE SERIES (http://www.coldsteel.com/spike.html)

Wieso?
Ist kein Einhand-, Butterfly- oder Fallmesser.
Klingenlänge ist bei 4,5 Zoll nur 11,43 cm (wenn ich richtig gerechnet habe).
Klinge steht nicht im rechten Winkel zum Griff.

Also sehe ich da rechtlich auch nach dem neuen WaffenG. kein Problem.

Gruß
Stoiker

Der Contraveganer
24-03-2008, 17:51
Bei einem Führverbot von freien Waffen gibt es mit amerikanischer Tantoklinge und Fehlschärfe auf dem Klingenrücken allerdings Probleme. Zumindest für jeden, der dieses Messer nicht nur für die Vitriene kauft.

-Ares-
24-03-2008, 18:17
Bei einem Führverbot von freien Waffen gibt es mit amerikanischer Tantoklinge und Fehlschärfe auf dem Klingenrücken allerdings Probleme. Zumindest für jeden, der dieses Messer nicht nur für die Vitriene kauft.

Wow, ehrlich? Hm die Fehlschärfe hat eine mindestdicke von ca. 1,5 mm da, ist jeder Löffel schärfer. :ups: Das mit amerikanischen Tantoklingen war mir nicht bewusst, ich dachte es würde sich nur auf echte Dolche beziehen.

D_LU
24-03-2008, 19:19
Wieso?


Weil Coldsteel die Spikeserie als Waffe entwickelt hat. Das Tragen von Hieb- und Stichwaffen ist ab den 01.04.08 nicht mehr erlaubt.


Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende
Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das
Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“


und


§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind

1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,

a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.



Zu Verdanken habt Ihr das den Grünen und der SPD. Von denen ging diese Gesetztesinitiative aus. Die CDU kann man aber mit ruhigen Gewissen als Mittäter bezeichnen...
Ich muß mich jetzt auch nach eine Alternative zu meinen S&W HRT Folder umsehen. Aus Prinzip werde ich mir jetzt ein Messer mit feststehender Klinge zulegen.

-Ares-
24-03-2008, 19:47
Ich muß mich jetzt auch nach eine Alternative zu meinen S&W HRT Folder umsehen. Aus Prinzip werde ich mir jetzt ein Messer mit feststehender Klinge zulegen.

@ D_LU ich würde dir das SWHRT 4 empfehlen. ;)
Oder siehst du die rechtlichen Probleme bei diesem auch gegeben?
Wird anscheinend als Boot Knife geführt.

Jörg B.
25-03-2008, 07:26
Weil Coldsteel die Spikeserie als Waffe entwickelt hat. Das Tragen von Hieb- und Stichwaffen ist ab den 01.04.08 nicht mehr erlaubt.

Kubotan und Faustdolch aus Kunststoff sind auch Waffen, trotzdem hat das BKA hier die Waffeneigenschaft verneint.

Von vorauseilendem Gehorsam halte ich überhaupt nichts. Ich würde mir ohne Bedenken ein Spike in der Standardausführung kaufen, das S&W H.R.T. eher nicht.

Aber das muß jeder selbst entscheiden, mein Favorit wäre eher ein Messer wie dieses hier (http://www.herbertz-messerclub.de/shop.php?Article=5).

Günstig, Stahl ist nix dolles, aber alltagstauglich. Und reicht für alles.

lortnoc
25-03-2008, 21:28
ich habe das (standard) spike.

und ich finds noch geil. die tragart als neck hat was für sich.
das messer gefällt mir optisch sehr.

tragen darf ich das in der schweiz meines wissens ohne probleme. ist einschneidig..
obwohl es eindeutig ne waffe ist.
stimmt, schärfe ist nicht überragend, schlechter stahl würde ich nicht unbedingt sagen, alles in allem ist es sehr robust. und nadelspitz..

aber eben, der grösste nachteil, in meinen augen: es ist eine reine stichwaffe. schneiden (nicht menschen verletzen, richtig schneiden..) ist quasi unmöglich, zum einen wegen der sehr, sehr dicken klinge, dem schneidewinkel und dem eher "glatten" stahl..

SchwarzeTomate
25-03-2008, 21:33
Also ein Messer mit dem man nichts anständig schneiden kann ist ja (IMHO) nur von eingeschränktem Nutzen...

lortnoc
25-03-2008, 22:00
(; genau deshalb sprech ich vom grössten nachteil.

ich habe ausserdem noch das crkt first strike.. bei dem verhält es sich ähnlich.
(ist aber optisch ganz geil, und vor allem die "kopfüber" tragart haut voll rein.)

ich meine, du kannst schon zur not was durchsäbeln..

aber kein vergleich zu andern messern, die ich habe. (zwar sind die meisten mittelklasspreisstandardmesser nix tolles.. aber habe z.b. ein selbst gemachtes aus ner hobelklinge.. jujuju das zieht..^^)

Kraken
26-03-2008, 01:03
wilommen in england liebe deutschen.

freut euch dass es in den news nichtmehr sooft heisst "mit messer niedergestochen" dank dem neuen gesetz, dürft ihr umso öfter hören "mit schraubenzieher erstochen", und wenn diese verboten werden heissts halt wieder wie vor 10'000 jahren "erwürgt"

was mich allerdings mehr interessiert, ist, was alles als geschlossenes behältnis gilt, denn ein etui ist auch ein geschlossenes behältnis.

Wolverine
26-03-2008, 07:18
was mich allerdings mehr interessiert, ist, was alles als geschlossenes behältnis gilt, denn ein etui ist auch ein geschlossenes behältnis.

Im Entwurf heisst es "verschlossenen Behältnis", d.h. mit einem Schloss versehen.

Gruß
Wolverine

D_LU
26-03-2008, 07:22
Von vorauseilendem Gehorsam halte ich überhaupt nichts. Ich würde mir ohne Bedenken ein Spike in der Standardausführung kaufen, das S&W H.R.T. eher nicht.
.

Hallo Jörg,

ich halte auch nichts von vorauseilenden Gehorsam und das Spike würde mich auch schon interessieren. Trotzdem sehe ich die Gefahr das Dir aus dem Führen des Spikes ein Strick gedreht werden kann weil es von Cold Steel explizit als Waffe angeboten wird. Bevor ich meine Zuverlässigkeit riskiere kaufe ich mir lieber ein Messer was nicht als Waffe angeboten wird, wie z.B. das Messer was Du verlinkt hast.

@-Ares-:
Wie schon mehrfach erwähnt. Unabhängig von der Klingenform (Verbotene Gegenstände ausgenommen) solltest Du kein Einhandmesser, Messer mit Klingen >12cm und Messer die vom Hersteller als Waffe angeboten werden führen.
Es gibt zwar diese Ausnahmen im Gesetz:

3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Die ist aber so schwamming das Du vor Gericht sehr viel Pech haben kannst. Für mich wäre das Führen eines Messer zur Notwehr ein "allgemein anerkanter Zweck" Für einige Richter und Politiker aber sicher nicht...

Jörg B.
26-03-2008, 09:32
Im Entwurf heisst es "verschlossenen Behältnis", d.h. mit einem Schloss versehen.


In WO hat jemand vor kurzem einen Brief gepostet, den er an zwei Politiker (eine/r CDU, eine/r SPD, beide haben an der WaffG-Novelle mitgearbeitet) geschrieben hat, samt den Antworten dazu.

Eine/r schrieb, als verschlossenes Behältnis würde ein normaler Rucksack mit Reißverschluß ausreichen, der/die andere hingegen meinte, verschlossen = mit einem Schloß abgeschlossen. :rolleyes:

Wenn schon zwei Leute, die an der aktuellen Fassung des Gesetzes aktiv mitgewirkt haben, uneins sind, was die Bestimmungen aussagen, wie soll der Polizist auf der Straße, geschweige denn der Bürger wissen, was geht und was nicht?
Null Rechtssicherheit. :mad:

Mir ist es wurscht, ich trage ab Dienstag ein gesetzeskonformes Fixed am Gürtel und gut isset.

Wolverine
26-03-2008, 10:08
Eine/r schrieb, als verschlossenes Behältnis würde ein normaler Rucksack mit Reißverschluß ausreichen, der/die andere hingegen meinte, verschlossen = mit einem Schloß abgeschlossen. :rolleyes:


Tja, wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man glatt über soviel Dummheit lachen :mad:
Im Entwurf wird übrigens erläutert, was unter "verschlossenen Behältnis" verstanden wird:
"z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche"



Mir ist es wurscht, ich trage ab Dienstag ein gesetzeskonformes Fixed am Gürtel und gut isset.
Genau, werde mich auch Zähne knirschend daran halten (obwohl ich nicht unter die Zielgruppe falle) und mit Opinel als Taschenmesser und einem Fixed IWB für den schnellen Zugriff ausstatten.

Gruß
Wolverine

Jörg B.
26-03-2008, 10:49
Tja, wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man glatt über soviel Dummheit lachen :mad:

Wie wahr, wie wahr...



Im Entwurf wird übrigens erläutert, was unter "verschlossenen Behältnis" verstanden wird:
"z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche"

Jau, und durch die Buchstaben z.B. ist der Interpretation/Auslegung Tür und Tor geöffnet. Schon klasse, so eine wachsweiche Formulierung. :rolleyes:




Genau, werde mich auch Zähne knirschend daran halten (obwohl ich nicht unter die Zielgruppe falle) und mit Opinel als Taschenmesser und einem Fixed IWB für den schnellen Zugriff ausstatten.


Dito bei mir, wobei ich das Opinel durch ein 'Schweizer' oder ein kleines Laguiole ersetzen werde. ;)