Vollständige Version anzeigen : rechtliche Fragen
JanVetter
29-03-2008, 10:50
Guten Mittag an alle,
vor einigen Tagen (drei Wochen oder so) hatte ich hier den Thread "seröser WT-Ersatz?" eröffnet. Ich hatte nach einer Alternative zur EWTO gesucht und durch Eure Tipps auch einiges gefunden. Jedoch habe ich mich letztlich doch völlig anders entschieden.
Es ist wie mit einer Beziehung.... Trennung, Trauer, Scheidung, Leben neu sortieren.... und dann erst durch Zufall eine neue Beziehung... na gut, ganz so romantisch ist der Austritt aus der EWTO auch nicht - was ich damit nur sagen will, ist, dass ich aus der EWTO ausgetreten bin, erstmal ohne woanders einzutreten. Wahrscheinlich werde ich meine WT-Weiterentwicklung völlig anders organisieren - ich denke über eine körpertherapeutische Ausbildung nach.
ABER - ich hätte nicht damit gerechnet, dass die EWTO mir den Austritt so schwer macht. Sowohl meine Schule als auch die EWTO bestehen trotz ihres indirekten Rausschmisses auf ihrer verkackten dreimonatigen Kündigungsfrist - bedeutet also, ich bin noch bis zum 31.06. in meiner Schule verpflichtet sowie noch bis zum 31.03.2009!!! in der EWTO! Ohne das Training wahrnehmen zu können oder zu wollen.
Das ist erstmal ein finanzielles Ärgernis (200 Euro für nix), aber das kann ich gerade noch so hinnehmen.
Was mich an dieser Geschichte noch viel mehr ärgert, ist, dass ich eigentlich vor hatte, ab dem 01.04. mit einem von mir selbst entwickelten verhaltenstherapeutischen Konzept auf den Markt zu treten, das ganz klar und offiziell die Grundlagen des WT beinhalten sollte. Bisher hatte ich immer geschrieben "... meine Konzepte beinhalten Elemente aus fernöstlicher Bewegungskunst".... das wollte ich jetzt ersetzen durch: "Ich bin WT-Lehrer und unterrichte die Grundlagen des WT als körpertherapeutische Methode" oder so ähnlich.
Nun meine Frage - vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit diesem Thema:
- Welche Sanktionen könnten durch Kernspecht an mich herangetragen werden, wenn ich WT als körpertherapeutische Methode unterrichte, ohne die WT-Terminologie zu nutzen oder öffentlich dafür zu werben, also wenn ich z.B. in Kleingruppen oder Einzelarbeit Chi-Sao-Training mache, ohne es so zu nennen?
- Welche Sanktionen könnten mich erwarten, wenn ich WT als körpertherapeutische Methode unterrichte UND die WT-Terminologie benutze UND öffentlich dafür werbe, z.B. mit einer neuen Webseite, auf der das WT ganz klar im Mittelpunkt steht?
- Welche Möglichkeiten gäbe es, diese Sanktionen zu umgehen? Könnte ich z.B. sagen, ich wäre parallel zur EWTO in einen anderen Verband eingetreten und würde nicht mehr das EWTO-WT unterrichten, sondern ausschließlich das WT des anderen Verbandes?
Ich sehe nicht ein, warum ich jetzt noch ein ganzes Jahr lang damit warten sollte - es geht immerhin auch um mein berufliches Fortkommen, das ganz klar an WT geknüpft ist.
Hat jemand eine Meinung dazu?
LG
JanVetter
Butterbrot
29-03-2008, 11:07
Sowas ähnliches gab's bei mir auch.... Meine WT-Schule wurde geschlossen, wir wurden an die anderen WT-Schulen im Umkreis verwiesen, das ganze wurde dann als "Umzug" getarnt und wir haben alle einen Brief erhalten, in dem behauptet wurde, das Lehrer- und Vertragsverhältnis würde weiterhin bestehen (was so aber nicht stimmte, da das Angebot in den alternativen Schulen anders war). Der Leiter der anderen Schule hat sich natürlich sehr gefreut, dass er jetzt in seiner sowieso schon kleinen Schule jede Menge Schüler unterrichten durfte, für die weiterhin der vorherige Sifu kassierte (hat fleißig weiterhin abgebucht)....
Zu deinen Fragen:
Kenne mich zwar nicht konkret aus, jedoch hat ein gewisser Herr Dendemann (?) etwas ähnliches gemacht.... War auch WTler und hat dann sein "eigenes Produkt" entworfen, dass er erst Wing Shun, später Tao Concept und schlußendlich Senmotic genannt hat. Viele EWTO-Abgänger haben WT unter einem ähnlichen Namen (Wing Zhung, Wing Djun, wie auch immer - die Möglichkeiten sind grenzenlos :D) neuvermarktet und dabei auch EWTO-WT-Elemente verwendet (wie eben das von dir erwähnte Chi Sao). Denke also nicht, dass das rechtliche Schwierigkeiten bereitet.
Allerdings gab es auch mal eine Abmahnung, weil jemand EWTO-Bilder in seiner Schule aufgehängt hatte o.ä. .....
JanVetter
29-03-2008, 11:10
danke für die Antwort!
Doch die Frage ist ja: was passiert, wenn ein Mitglied noch während seiner Mitgliedszeit in der EWTO (ich bin ja wie gesagt noch bis zum 31.03.09 dort Mitglied) sein eigenes WT auf den Markt stellt?
Nach meiner Entlassung ist es ja eh alles egal - doch was passiert JETZT?
Nun meine Frage - vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit diesem Thema:
- Welche Sanktionen könnten durch Kernspecht an mich herangetragen werden, wenn ich WT als körpertherapeutische Methode unterrichte, ohne die WT-Terminologie zu nutzen oder öffentlich dafür zu werben, also wenn ich z.B. in Kleingruppen oder Einzelarbeit Chi-Sao-Training mache, ohne es so zu nennen?
- Welche Sanktionen könnten mich erwarten, wenn ich WT als körpertherapeutische Methode unterrichte UND die WT-Terminologie benutze UND öffentlich dafür werbe, z.B. mit einer neuen Webseite, auf der das WT ganz klar im Mittelpunkt steht?
- Welche Möglichkeiten gäbe es, diese Sanktionen zu umgehen? Könnte ich z.B. sagen, ich wäre parallel zur EWTO in einen anderen Verband eingetreten und würde nicht mehr das EWTO-WT unterrichten, sondern ausschließlich das WT des anderen Verbandes?
Ich sehe nicht ein, warum ich jetzt noch ein ganzes Jahr lang damit warten sollte - es geht immerhin auch um mein berufliches Fortkommen, das ganz klar an WT geknüpft ist.
Hat jemand eine Meinung dazu?
LG
JanVetter
Also rein markenrechtlich gesehen kannst du den Begriff WT, Wing Tsun, Wing Tzun etc. ohne Zusätze wie Leug Ting WT etc. verwenden, da der Begriff beschreibend ist und somit nicht eintragungsfähig iSd Markenrechts. Dasselbe dürfte für die Terminologie gelten. Der Begriff EWTO hingegen dürfte geschützt sein.
Ebenso sämtliche Logos, Bilder etc., an denen die EWTO das Urheberrecht besitzt.
Mehr fällt mir jetzt gerade nicht ein.
Gruß, Ezekiel
JanVetter
29-03-2008, 11:15
auch diese Antwort bezieht sich auf die Regelungen nach meiner Entlassung.
Für mich ist aber wichtiger, was ich während der verbleibenden 12 Monate tun darf und was für Ärger mit "edit"sorgt?!
FitnessMarket
29-03-2008, 11:21
gerade weil du - so wie ich dass hier verstehe - deine berufliche (teil)existenz darauf aufbauen willst und somit ja viel auf dem spiel stehen kann (bspw. kann ein gewerblicher verstoss gegen marken- und wettbewerbsrechte um ein vielfaches teuerer werden als wenn du dies als privatperson zu vertreten hast), solltest du dich rechtlich fundiert beraten lassen.
Iron Realm
29-03-2008, 11:44
auch diese Antwort bezieht sich auf die Regelungen nach meiner Entlassung.
Für mich ist aber wichtiger, was ich während der verbleibenden 12 Monate tun darf und was für Ärger mit "edit"sorgt?!
Du hast doch einen Vertrag. Kannst du den mal publizieren dann kann ich dir sicher weiterhelfen. jedoch ohne den vertrag durchgelesen zu haben etwas schwierig.
gruss johnny
JanVetter
29-03-2008, 12:14
ich habe gerade meine ganzen Unterlagen durchsucht und konnte dort meinen EWTO-Vertrag nicht finden. Ich fürchte, er ist bei einem meiner vielen Umzüge verloren gegangen. Ich werde die EWTO bitten, mir noch mal eine Kopie meines Vertrags zuzusenden. Jedoch bin ich mir fast sicher, dass im Vertrag nichts darüber geschrieben stand. Lediglich im Ausweis steht: "Die erlernten Techniken dürfen nicht an Unbefugte weiter gegeben werden!"
Eine interessante Frage ist: kann man nicht einfach einen Rauswurf provozieren? Z.B. indem man ganz offen sagt, dass man gedenkt, eine WT-Schule zu eröffnen? Was passiert denn mit Leuten, die sich nicht an die Regeln halten? Die ganzen Meister, die "gegangen wurden", mussten doch auch kein ganzes Jahr noch im Verband bleiben! Oder alternativ, indem ich einfach meinen Verbandsbeitrag nicht bezahle? Oder, dritte Möglichkeit, indem ich meinen Verbandsbeitrag bezahle, die EWTO aber bitte, mich schon jetzt aus der Mitgliederdatenbank zu streichen....
Alephthau
29-03-2008, 12:27
Hi,
Das könnte Dir imho behilflich sein:
Kündigung des Franchise-Vertrages, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Bedeutung nachvertraglicher Treuepflichten (http://www.franchisestarter.de/385.0.html)
Ersetzt aber keinen Anwalt! ;)
Gruß
Alef
JanVetter
29-03-2008, 12:32
danke Dir,
ich sehe schon, das ist rechtliches Glatteis... kann mir einer nen Anwalt im Raum Köln empfehlen? :-)
LG
Hi,
Das könnte Dir imho behilflich sein:
Kündigung des Franchise-Vertrages, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Bedeutung nachvertraglicher Treuepflichten (http://www.franchisestarter.de/385.0.html)
Ersetzt aber keinen Anwalt! ;)
Gruß
Alef
Bist du denn Franchisenehmer, Jan?
Dann solltest du deinen Vertrag auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen, bevor du etwas eigenes gewerblich aufziehst.
Alephthau
29-03-2008, 12:40
kann mir einer nen Anwalt im Raum Köln empfehlen? :-)
LG
Hm, der Betreiber dieses Blogs hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist im Netz recht bekannt und geachtet:
law blog (http://www.lawblog.de/)
Hier kannst ihn bei einem Vortrag sehen:
23C3: Sie haben das Recht zu schweigen (http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331&q=recht+zu+schweigen&total=19&start=0&num=10&so=0&type=search&plindex=0)
Glaub der hat auch Ahnung vom Vertragsrecht, wenn nicht kennt er vielleicht einen Kollegen den er Dir empfehlen kann! :)
JanVetter
29-03-2008, 12:41
nein, Franchise-Nehmer bin ich nicht, ich habe ja keine eigene EWTO-Schule. Ich bin nur Schüler der EWTO und somit, so wie ich das sehe, Kunde eines Wirtschaftsunternehmens. Die Frage ist, inwieweit Kunden eines Wirtschaftsunternehmens an irgendwelche Regeln dieser Art gebunden sind?
JanVetter
29-03-2008, 12:43
hi hi, vor allem ist das ein Namens-"Vetter" von mir. :-)
Ob du dort noch Mitglied bist oder nicht,
du kannst deinen eigenen "Stil" herausbringen, ohne das irgendeiner was dagegen sagen kann. Nur wirst du wahrscheinlich auch nicht direkt WT in dieses Konzept mit einbringen können. Da wirst du sicherlich gebunden an deinen Vertrag sein.
Vielleicht kannst du dir etwas einfallen lassen,
wodurch du mit Sicherheit raus geschmissen wirst :D
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben.
Gruß
miskotty
29-03-2008, 13:45
Ob du dort noch Mitglied bist oder nicht,
du kannst deinen eigenen "Stil" herausbringen, ohne das irgendeiner was dagegen sagen kann. Nur wirst du wahrscheinlich auch nicht direkt WT in dieses Konzept mit einbringen können. Da wirst du sicherlich gebunden an deinen Vertrag sein.
Vielleicht kannst du dir etwas einfallen lassen,
wodurch du mit Sicherheit raus geschmissen wirst :D
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben.
Gruß
du meinst sowas wie seinen eigenen stil rausbringen?:D
JanVetter
29-03-2008, 13:45
was kann man denn machen, wodurch man mit Sicherheit raus geschmissen wird.... ? Und nicht etwa Kohle bezahlen muss?
was kann man denn machen, wodurch man mit Sicherheit raus geschmissen wird.... ? Und nicht etwa Kohle bezahlen muss?
Gegen deine Vertragspflichten verstoßen, bsw. durch Zahlungsverzug. Aber für genau diese Fälle der vorzeitigen Vertragsbeendigung wird die EWTO sicher Schadensersatzklauseln eingebaut haben.
JanVetter
29-03-2008, 14:11
hier gibt es doch bestimmt auch EWTOler... was passiert denn einem Mitglied, wenn dieses einfach seine Jahresgebühr nicht bezahlt? Wird es nach mehrmaliger Mahnung einfach nur rausgeschmissen, oder kommt dann irgendwann das Inkasso-Büro?
hier gibt es doch bestimmt auch EWTOler... was passiert denn einem Mitglied, wenn dieses einfach seine Jahresgebühr nicht bezahlt? Wird es nach mehrmaliger Mahnung einfach nur rausgeschmissen, oder kommt dann irgendwann das Inkasso-Büro?
Wird sofort kostenpflichtig abgemahnt und sollte das Geld bis zu einen bestimmten Termin nicht eingehen wird ein Inkassounternehmen beauftragt.
Die EWTO ist halt nichts anderes als eine Abteilung einer äußerst gewinnorientierten WingTsun GmbH & Co. KG.
miskotty
29-03-2008, 14:27
hier gibt es doch bestimmt auch EWTOler... was passiert denn einem Mitglied, wenn dieses einfach seine Jahresgebühr nicht bezahlt? Wird es nach mehrmaliger Mahnung einfach nur rausgeschmissen, oder kommt dann irgendwann das Inkasso-Büro?
na ja ich denk schon das da post vom anwalt kommt...sonst wär die kündigungsfrist ja recht...lasch;)
aber ich bin grad verwirrt worüber man sich hier aufregt. du hast 10 jahre dort gelernt. jetzt willst du aussteigen und regst dich über die kündigungsfrist auf? ich kann mich an keinen vertrag erinnern den ich je unterzeichnet hab, in dem stand: wenn sie mal keinen bock mehr haben konnen sie von heut auf morgen aufhören. (es mag sowas geben, aber ich hatte den fall noch nicht). kündigungsfristen sind normal und wenn jemand seine vertragspflicht nicht einhält wird gemahnt. das ist auch heutzutage der normalfall und ich würde auch so verfahren wenn jemand mir mein vertraglich vereinbartes geld nicht zahlen will. denn wie ihr wisst kann man geld gegen waren und dienstleistungen eintauschen:D und ich muss mich auch irgendwie ernähren. also versteh ich die aufregung nicht. er hat den vertrag unterschrieben (bei hoffentlich klarem verstand), niemand hat ihn zu gezwungen (ja ja wtler können das auch gar net) und nun soll er das ganze vertragsgemäß über die bühne bringen,seinen eigenen stil gründen, erste vids hier posten die dann verrissen werden, und die welt dreht sich weiter
JanVetter
29-03-2008, 14:47
danke für die Zusammenfassung meiner Zukunft. :-)
Ich rege mich ja gar nicht auf. Ich bin halt WTler, und als solcher möchte ich halt wissen, was ich darf und was nicht. Zumal ich ja auch kein richtiges WT anbiete, jedenfalls nicht mit dem Ziel der Kampffähigkeit, sondern mit einem therapeutischen Ziel. Es ist also ein anderes Produkt. Insofern wird es darüber auch keine "Vids" geben, denn die persönliche Entwicklung meiner Klienten lässt sich nicht nach außen sichtbar dokumentieren. Verrisse kann es also auch keine geben.
Die Frage ist halt nur, ob ich als EWTO-Mitglied in einem therapeutischen Kontext Chi-Sao unterrichten darf, ohne es so zu nennen?
Beste Grüße
JanVetter
miskotty
29-03-2008, 14:57
danke für die Zusammenfassung meiner Zukunft. :-)
Ich rege mich ja gar nicht auf. Ich bin halt WTler, und als solcher möchte ich halt wissen, was ich darf und was nicht. Zumal ich ja auch kein richtiges WT anbiete, jedenfalls nicht mit dem Ziel der Kampffähigkeit, sondern mit einem therapeutischen Ziel. Es ist also ein anderes Produkt. Insofern wird es darüber auch keine "Vids" geben, denn die persönliche Entwicklung meiner Klienten lässt sich nicht nach außen sichtbar dokumentieren. Verrisse kann es also auch keine geben.
Die Frage ist halt nur, ob ich als EWTO-Mitglied in einem therapeutischen Kontext Chi-Sao unterrichten darf, ohne es so zu nennen?
Beste Grüße
JanVetter
unter anderem namen darfst du alles anbieten.
wer soll dir bewegungen verbieten dürfen?
Haumichweg
29-03-2008, 17:27
Oh mann ... nenne es nicht WT sondern einfach fernöstliche Körperschulung auf Basis von Wing Chun und mach was du willst
Du bist EWTO Mitglied ... aber damit hast du keine Wettbewerbsklausel unterschrieben, ferner kann dir keiner deinen Beruf verbieten
Michael Dreher
29-03-2008, 19:38
was kann man denn machen, wodurch man mit Sicherheit raus geschmissen wird.... ? Und nicht etwa Kohle bezahlen muss?
du musst nur deinem lehrer sagen dass du bei philipp bayer trainieren warst dann wirst du automatisch zum abtrünnigen erklärt und gefeuert , so hat es sich jedenfalls bei mir zugetragen :D:D:D
Killer Joghurt
29-03-2008, 20:33
du musst nur deinem lehrer sagen dass du bei philipp bayer trainieren warst dann wirst du automatisch zum abtrünnigen erklärt und gefeuert , so hat es sich jedenfalls bei mir zugetragen :D:D:D
:ups: nicht wirklich.
kenn da "schlimmeres" aber ohne konsequenzen
miskotty
29-03-2008, 20:39
:ups: nicht wirklich.
kenn da "schlimmeres" aber ohne konsequenzen
neee, erst wollten sie ihn steinigen, kam aber leider net zustande...
irgendwie hab ich eher den eindruck das phb zum angsttraum der ewto stilisiert werden soll:rolleyes:
obwohl die meisten ewto leuts die net in foren lesen eher mit einem:" was? wer is das denn?" reagieren:D.
Ich habe den Vertrag nicht gesehen, aber Mitgliedschaftslaufzeiten, die nach Kündigung der Verträge noch derart lange laufen, liegen arg an der Grenze des § 310 Nr 9 BGB. Auch gibt es immer bei solchen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB.
Es sollte daher mit Hilfe eines Anwaltes nicht wirklich schwierig sein, aus der Mitgliedschaft herauszukommen.
Hinsichtlich urheberrechtlich geschützter Markenzeichen, Fotos oder ähnlichem wäre ich vorsichtig. Das gilt nicht nur für die der EWTO, sondern auch für die der anderen Verbände. Einfach Teile einer fremden Webseite oder eines Buches für die eigene Werbung zu nutzen, kann teuer werden. Hiergegen sind Bewegungsabläufe deines Körpers rechtlich nicht schützbar. (Sonst hätte ich mir längst das Laufen patentieren lassen und ihr müßtet alle an mich zahlen.) :) Ob du daher Chi Sao oder die Formen machst, bleibt dir überlassen.
Letztendlich gibt es bei dem Untersagen von Wettbewerb in Deutschland eine Ausgleichspflicht. Verlangt man daher von dir eine Berufliche Tätigkeit nicht durchzuführen, da diese im Wettbewerb mit einem vorherigen Vertragspartner steht, so ist hiefür der hierdurch entstehende Verlust zu entschädigen. Dann zahlst nicht du die, sondern die dich.
Hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Hi jan.
Kündige deinen bestehenden Vertrag zum schnellstbesten Zeitpunkt mit der Organisation und der Schule.
Falls ich das richtig verstanden habe, willst du eine WT-Schule aufmachen.
Dann tue dies doch einfach und nenne das Ding eben Jan-Wing Tsun ...
Du wirst dann ganz schnell sowieso aus der Organisation herausfliegen :)
Weitere Infos gerne per E-mail oder Telefon
Gruss,
Yves
Michael Dreher
03-04-2008, 10:31
irgendwie hab ich eher den eindruck das phb zum angsttraum der ewto stilisiert werden soll:rolleyes:
wie bitte ? was soll denn diese saublöde Unterstellung - es war halt nun mal genau so - es gibt Zeugen und in anderen Saarländischen Schulen ist bei etlichen Austritten genau gleich reagiert worden !
BSP: Eric kann dir ja mal erzählen wie sein Lehrer reagiert hat .
PS: gesteinigt hätte man mich nur wenn ich " JEHOWA" gesagt hätte :D
wie bitte ? was soll denn diese saublöde Unterstellung - es war halt nun mal genau so - es gibt Zeugen und in anderen Saarländischen Schulen ist bei etlichen Austritten genau gleich reagiert worden !
BSP: Eric kann dir ja mal erzählen wie sein Lehrer reagiert hat .
PS: gesteinigt hätte man mich nur wenn ich " JEHOWA" gesagt hätte :D
Ja das war echt toll. War bei MK zu Besuch. Aufgrund dieses Eindruckes, hatte ich mich etwas kritisch dem WT gegenüber geäußert.
Es folgte die sofortige Kündigung plus einer Drohung, wenn er was negatives hört, würde er mich zuhause aufsuchen...:D
Gruß Eric
DeepPurple
03-04-2008, 11:48
Und damit ist der Ausflug in die ältere Vergangenheit beendet. Bitte widmet Euch wieder der Gegenwart.
Peter
Straight
03-04-2008, 11:51
Auf Wunsch des Moderators ontopic zu bleiben gelöscht :)
cheers
Jetzt mal weg von EWTO.
So ganz generell gibt es einen Vertrag, den Du eingegangen bist. Sollte der nicht gegen die geltenden Gesetze verstossen bist Du angehalten, diesen zu erfüllen, d.h. zu bezahlen, was Du schuldest und im Gegenzug aber auch noch die Dienstleistung erhalten, für die Du halt bezahlst, also Unterricht, Verbandszeitung, die mit dem Jahresbeitrag bezahlt wird usw.
Solltest Du diese nicht mehr einfordern, selber Schuld;), sollte man diese nicht mehr liefern, aber Geld wollen, Anwalt! oder Geld einbehalten und abwarten, bis die den Anwalt einschalten, was immerhin dann von einer Rechtschutzversicherung übernommen/geprüft wird. Kann ja auch sein, dass die sagen, der Mühe nicht Wert.
Ansonsten in Sachen Markenschutz wird sich auch ein Unternehmen wie die EWTO schon schützen, wenn es ihr zu weit geht, aber man kann Dir nicht verbieten zu sagen, dass Du mal in der EWTO gelernt hast, es ist ja sogar schriftlich festgehalten mit Deinem Vertrag bei der EWTO. Man kann höchstens behaupten, Du hättest nichts gezeigt bekommen oder verstanden, was dann aber ein Schnitt ins eigene Fleisch ist.
Und wenn man Dir die Teilnahme bis zum Vertragsende nicht ermöglicht, geh mit Zeugen hin, beschwer Dich per Einschreiben mit Rückschein und stell erstmal die Zahlung ein, aber erwähne Deinen Willen zu zahlen, wenn der Vertrag von ihrer Seite eingehalten wird.
gruss
domme
Oh mann ... nenne es nicht WT sondern einfach fernöstliche Körperschulung auf Basis von Wing Chun und mach was du willst
Du bist EWTO Mitglied ... aber damit hast du keine Wettbewerbsklausel unterschrieben, ferner kann dir keiner deinen Beruf verbieten
zudem muss man Dir auch ersteinmal nachweisen, dass Du WT machst.
In anbetracht der Tatsache, dass im Editorial getitelt wurde, dass quasi alles WT ist - ist im Umkehrschluss auch gar nichts WT-spezifisch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klage ohne genaue Vertragliche Richtlinien überhaupt zu stande kommen würde.
OT:
Außerdem verlierst Du doch mit Deinem Austritt ohnehin alle Graduierungen - wie sollst Du da was beibringen? ;)
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