Sven K.
02-04-2008, 20:23
Liebe Gemeinde
da doch einige von Euch den erwähnten Disclaimer nutzen, hier mal ein Schöner
Text dazu.:D;)
Auf zahlreichen Websites findet man heute einen Text in diesem oder ähnlichem Wortlaut:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert...." usw. usw. usw.
Es ist erstaunlich, wie viele Website-Betreiber diesen sogenannten Disclaimer (Haftungsausschluß) inzwischen offenbar völlig unreflektiert übernommen haben. Im vielzitierten Urteil des LG Hamburg wird allerdings unmißverständlich festgestellt, daß die Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren. Bestenfalls also ist der Disclaimer wirkungslos und damit überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein. Denn die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber offenbar der Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte verweisen könnten.
Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien haben sich schließlich in einem Vergleich geeinigt.
da doch einige von Euch den erwähnten Disclaimer nutzen, hier mal ein Schöner
Text dazu.:D;)
Auf zahlreichen Websites findet man heute einen Text in diesem oder ähnlichem Wortlaut:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert...." usw. usw. usw.
Es ist erstaunlich, wie viele Website-Betreiber diesen sogenannten Disclaimer (Haftungsausschluß) inzwischen offenbar völlig unreflektiert übernommen haben. Im vielzitierten Urteil des LG Hamburg wird allerdings unmißverständlich festgestellt, daß die Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren. Bestenfalls also ist der Disclaimer wirkungslos und damit überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein. Denn die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber offenbar der Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte verweisen könnten.
Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien haben sich schließlich in einem Vergleich geeinigt.