Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Was tun bei schlechter Zahlungsmoral?



manu1979
07-04-2008, 18:38
Heyho,

wer wie ich im bereich grafik/webdesign tätig ist, kennt es bestimmt auch: projekt abgeliefert, aber auftraggeber weigert sich zu zahlen. was tun? paar kk-kollegen in lederjacken packen und inkasso moskau spielen? vom unternehmerpfandrecht gebrauch machen (solange man die server-zugangsdaten hat :D:D "diese webpräsenz wurde gepfändet", macht sich bestimmt gut vor seinen kunden)? oder den rechtsweg gehen, der evt. lange ist und mehr kostet, als der streitwert?
bitte um erfahrungsberichte..

gruß manu

spätzünder
07-04-2008, 18:43
Vorkasse ist das beste Mittel.

Weil ihr so teuer seid, mach ich meine Seiten immer selber :D

manu1979
07-04-2008, 18:56
vorkasse machen halt einige kunden nicht mit. ist die frage, ob man diese kunden auch braucht.. evt. schon

Rocky777
07-04-2008, 19:00
Ich hab da leider wenig Ahnung von.. aber Hälfte Vorher Häflte Nachher?

manu1979
07-04-2008, 19:07
hatten wir auch schon, die zweite hälfte fehlt heute noch... :mad:

Rocky777
07-04-2008, 19:07
hatten wir auch schon, die zweite hälfte fehlt heute noch... :mad:

Dann mach 90:10 % draus.. aber sags ihnen nicht :p :D

manu1979
07-04-2008, 19:09
:hammer::beer:

Budoka_Dante
07-04-2008, 19:14
Einen entsprechenden Vertrag machen? Wird der Vertrag gebrochen (-> keine Zahlung) ist es ziemlich "einfach" an sein Geld zu kommen.

manu1979
07-04-2008, 19:17
hm das "einfach" gestaltet sich im real-life aber manchmal schwierig. das oben spaßeshalber erwähnte inkasso-moskau gibts nicht ohne grund..:rolleyes:
edit: und verursacht auf jedenfall zusatzkosten. bei nem kleinen auftrag < 1000€, lohnt sich das?

Trinculo
07-04-2008, 19:22
Einen entsprechenden Vertrag machen? Wird der Vertrag gebrochen (-> keine Zahlung) ist es ziemlich "einfach" an sein Geld zu kommen.

Denkst Du ;) Von einem entsprechenden Vertrag können wir wohl ausgehen.

Budoka_Dante
07-04-2008, 19:23
Denkst Du ;) Von einem entsprechenden Vertrag können wir wohl ausgehen.

Deshalb "einfach" auch in Anführungszeichen ;)

Seminarius
07-04-2008, 19:26
hm das "einfach" gestaltet sich im real-life aber manchmal schwierig. das oben spaßeshalber erwähnte inkasso-moskau gibts nicht ohne grund..:rolleyes:
edit: und verursacht auf jedenfall zusatzkosten. bei nem kleinen auftrag < 1000€, lohnt sich das?

die frage ist nicht ob sich das lohnt, sindern ob es moralisch vertretbar ist, paar leute auf andere leute zu hetzen. ausserdem kann der kunde dich dann wegen erpressung und körperverletzung, etc verklagen bis du schwarz wirst.
da würd ich lieber nen anwalt damit beauftragen, ein entsprechendes schiftstück anzufertigen;)

Seminarius
07-04-2008, 19:29
gibt es nicht die klausel, dass das produkt bis zur vollständigen zahlung dem verkäufer/hersteller gehört? dann dürfte man doch bestimmt die seite löschen bis zur zahlung. und wenn die seite noch dir gehört, darfst du doch hinschreiben was du willst

Trinculo
07-04-2008, 19:32
gibt es nicht die klausel, dass das produkt bis zur vollständigen zahlung dem verkäufer/hersteller gehört? dann dürfte man doch bestimmt die seite löschen bis zur zahlung. und wenn die seite noch dir gehört, darfst du doch hinschreiben was du willst

Du meinst, Du darfst auf anderer Leute Server so einfach Daten löschen?

manu1979
07-04-2008, 19:34
@inkasso: das war wie erwähnt eher ein scherz. aber hast natürlich recht
@pfandrecht: das hatte ich ja im eingangspost geschrieben, nur wird sich nicht immer durchführen lassen. bspw. muß man die seite von daheim komplett installieren und dann beim kunden vor ort vorführen. bis man wieder serverzugang hat, hat der clevere kunde deinen account gelöscht...

Trinculo
07-04-2008, 19:37
Ich fürchte, es gibt keinen anderen legalen Weg als den Gang durch die Instanzen :( Gibt der Kunde Gründe an, oder zahlt er einfach nicht? Für die Statistik: ist es eher ein Großunternehmen/Behörde, oder ein Mittelständler?

Viele Grüße,

Trinculo

Rocky777
07-04-2008, 19:38
gibt es nicht die klausel, dass das produkt bis zur vollständigen zahlung dem verkäufer/hersteller gehört? dann dürfte man doch bestimmt die seite löschen bis zur zahlung. und wenn die seite noch dir gehört, darfst du doch hinschreiben was du willst

Abstraktionsprinzip (§434 BGB)

Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft:

Verpflichtungsgeschäft:
Verkäufer ist verpflichtet die Ware zu übergeben und das Eigentum an der Ware zu übertragen + den Kaufpreis anzunehmen.

Käufer ist verpflichtet die Ware für gegeben Preis anzunehmen.
_________________________________________________
Erfüllungsgeschäft (Ware):
Verkäufer übergibt Ware (Einigung §929 BGB)

Käufer nimmt Ware an

__________________________________________________
Erfüllungsgeschäft (Geld):
Verkäufer nimm den Kaufpreis an (wieder Einigung §929 BGB)

Käufer übergibt Geld <--Fehlt

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
So hab ichs im Kopf und so stehts in etwar in meinem Hefter

Mein Fazit:
Somit kann er Klagen :) (Wenn alles Bewiesen werden kann!)

carstenk
07-04-2008, 20:13
Hi!

Eine ganz brauchbare Vertragsgestaltung wäre:
30% im Voraus, 50% bei Lieferung, 20% bei Abnahme...

Hm. Wenn der Kunde mit der Zahlung im Verzug ist:

mit Mahnbescheid und Mahnung Rechnungen, Aussenstände und Forderungen online verfolgen - Inkasso, Forderungsmanagement und Forderungseinzug für privat und Gewerbe (http://www.mahnoffice.de/)

Blöderweise kann man sich dann wohl auch von Folgeaufträgen verabschieden.

Eine andere Möglichkeit wäre noch sog. "Factoring". Man verkauft seine Forderungen an ein Unternehmen, dass sich auf das Eintreiben von Rechnungen spezialisiert hat. Das kostet allerdings bis zu 10% des Rechnungsbetrages. Und "kleine" Rechnungen lohnen sich für solche Unternehmen nicht.

Das macht inzwischen sogar mein Zahnarzt...

Lei Wulong
07-04-2008, 20:30
also wenn du in irgend einer weise(schriftlich) etwas vorlegen kannst in dem eine gewisse menge bestellt worden ist , kannst du rechtlich dagegen vorgehen. Laut Gesetzt kann ein Vertrag auch mündlich zu stande kommen aber bei sowas stehst immer du in der beweispflicht. Also Scheisse pech gehabt. Ein Schriftstück lässt das ganze halt ganz anders aussehn da du deiner Nachweispflicht nachkommst. Keiner macht einfach so auf gut glück 2000 flyer und versucht sie jemandem dann unterzujubeln um an das Geld zu kommen. du verstehen?!

Anwalt und der gleichen sind halt auch net günstig deswegen......:confused:

manu1979
07-04-2008, 21:50
Ich fürchte, es gibt keinen anderen legalen Weg als den Gang durch die Instanzen :( Gibt der Kunde Gründe an, oder zahlt er einfach nicht? Für die Statistik: ist es eher ein Großunternehmen/Behörde, oder ein Mittelständler?

Viele Grüße,

Trinculo
jetzt aktuell ist grad nix, wird sich aber in ner woche zeigen. der letzte hat sich einfach nicht mehr gemeldet und auf anfragen nicht mehr reagiert, war auch ausm ausland. war wohl ein eher kleineres unternehmen.

p.s.: da der aktuelle kunde aus der selben stadt ist: mit paar breiten schultern hingehn und nachfragen (<- nicht ironisch gemeint), darf man wohl noch, oder?

Fry_
07-04-2008, 22:25
Nehmt das Webhosting von vornherein zum Auftrag dazu. Erste Miete Webhosting muß dann auf dieselbe Rechnung wie die letzte Rate für den Auftrag.
Rechnung nicht bezahlt -> Server macht Pause. Klappt prima :D

manu1979
07-04-2008, 22:31
richtig, aber leider nur, wenn´s ein komplett neues projekt ist. wenn das hosting+alte seite schon besteht, wird aus der idee nix

Soju
08-04-2008, 07:35
Moin,
ich hab ja keine Ahnung von Computern, aber gibt es die Moeglichkeit, die Software/Seite/was auch immer so einzustellen, dass sie bis zum Ende der Zahlungsfrist existiert und sich dann selber loescht, sofern ihr diese Funktion nicht im Nachinein deaktiviert (was dann nach Eingang der Zahlung waere)?

So ungefaehr wie irgendwelche Testversionen, die man 30 Tage oder so verwenden kann.

Kann natuerlich auch sein dass so was kompletter Bloedsinn ist.

Und waere wenn es geht wohl auch eher was fuer die Zukunft, da dein jetziger Vertrag ja wohl durch ist.

Netandi
08-04-2008, 10:11
Hi,

gingen schon Zahlungserinnerungen / Mahnung an den Kunden?

Die letzte Mahnung sollte dann mit dem Hinweis auf die berühmten "rechtlichen Schritte" ergänzt sein.

Die Eintreibung des Gelds kann nur über den Rechtsweg erfolgen. Andere Wege könnten mehr schaden als nutzen (Folgegeschäfte, Branchenruf,...).

Grosse Firmen legen im Normalfall Wert auf eine gut bewertete Zahlungsmoral.
In Österreich würde ich da den KSV (Kreditschutzverband -> Gläubigerschutzverband) ins Spiel bringen.
Bei einem grossen, auf guten Ruf Wert legenden Unternehmen, kann der Hinweis auf eine entsprechende Meldung an so eine Institution schon etwas bewirken.

Wie schon von anderen Usern geschrieben, sollte ein Geschäftsfall immer schriftlich dokumentiert sein. Eine Zahlungsverweigerung des Kunden muss auch immer schriftlich dokumentiert und begründet sein ("Mängelrüge").

cu
Netandi

manu1979
08-04-2008, 10:36
aber nochmal konkret die frage, ob sich der rechtsweg bei kleineren beträgen überhaupt lohnt?

Stefan1
08-04-2008, 10:40
ich hab gehört das Ralf Seeger in solchen Fällen die leute schnell zur Einsicht bringen kann ;) Und das nur mit Worten

Netandi
08-04-2008, 21:39
aber nochmal konkret die frage, ob sich der rechtsweg bei kleineren beträgen überhaupt lohnt?

Hmmm...ist es nicht so, dass bei Erfolg im Endeffekt die beklagte Partei die Gesamtkosten (inklusive aller Anwaltskosten des Klägers, etc.) zu tragen hat?

Mein Arbeitsbereich hört gottseidank vor einem ausbrechenden Rechtsstreit aus.

In Österreich würde ich jetzt zu einem Anruf bei der Wirtschaftskammer raten. :o


cu
Netandi

Neopratze
08-04-2008, 22:07
Moin,
ich hab ja keine Ahnung von Computern, aber gibt es die Moeglichkeit, die Software/Seite/was auch immer so einzustellen, dass sie bis zum Ende der Zahlungsfrist existiert und sich dann selber loescht, sofern ihr diese Funktion nicht im Nachinein deaktiviert (was dann nach Eingang der Zahlung waere)?

So ungefaehr wie irgendwelche Testversionen, die man 30 Tage oder so verwenden kann.

Auch "Lizenz" genannt :D

Am besten in die Applikation am Server einen Lizenzschlüssel einbauen, in Form einer Datei, die spezifische Kenndaten der Kundenfirma, des jeweiligen Servers usw enthält und zeitlich beschränkt funktioniert :cool: ... wenn die Lizenz ausläuft, muss der Kunde nachbestellen, und wenn er gezahlt hat, schickt man ihm eine neue Lizenzdatei :cool:

Die Datei muß natürlich hochverschlüsselt sein :cool: sonst schreibt sich jeder ***** die Lizenz einfach neu :D

manu1979
08-04-2008, 22:38
ja klasse und wie bringe ich host-europe bei, was ich gerade mit dem webpack-s des kunden vorhabe? :D

HE: Hosteurope-telefonsupport, wie kann ich ihnen helfen?
ich: äh ja, ich hätte gerne vollen serverzugriff bei einem webpack, zugangsdaten hab ich leider nicht, aber die domain...
HE: was genau haben sie vor??
ich: naja, ich würde gerne die php-libs modifizieren, damit ich ein selbstlöschendes programm installieren kann. außerdem möchte ich den space auf low-level-ebene komplett verschlüsseln. ich nehme an, sie bieten entsprechende funktionalitäten an?
HE: moment, ich leite sie kurz weiter an die zuständige strafverfolgungsbehörde. danke, dass sie mit dem support gesprochen haben und vergessen sie nicht, den service-fragebogen auszufüllen...

Perrito loco
09-04-2008, 12:35
Abstraktionsprinzip (§434 BGB)


Bitte schreib mit deinem Hefter deine Arbeit und schmeiß ihn danach sicherheitshalber weg.


Hi!
Eine ganz brauchbare Vertragsgestaltung wäre:
30% im Voraus, 50% bei Lieferung, 20% bei Abnahme...



Moin,
ich hab ja keine Ahnung von Computern, aber gibt es die Moeglichkeit, die Software/Seite/was auch immer so einzustellen, dass sie bis zum Ende der Zahlungsfrist existiert und sich dann selber loescht, sofern ihr diese Funktion nicht im Nachinein deaktiviert (was dann nach Eingang der Zahlung waere)?


Die Kombination von Beidem scheint mir der Königsweg für die Zukunft zu sein.

Das Problem bei der REchtsverfolgung liegt meist darin, dass der Afutraggegber Einwendungen erhebt und damit die Zahlungsverweigerun begründet.

Wenn nicht ist der Mahnbescheid, die einfachste Sache.

Grüße

spätzünder
09-04-2008, 19:17
Ich hatte selbst schon Zahlungsausfällt - nicht im IT Bereich, sondern Firmen, die auf Rechnung bestellt haben aber eigentlich schon insolvent waren. Bei einem Betrag um die 1000 Euro lohnt sich der Rechtsweg für mich nicht. Allein das Risiko dann auch noch weitere Kosten, nähmlich Anwaltskosten, aufzuhalsen schreckt bei kleineren Beträgen ab.

Dafür hab ich aber gelernt. Ich beliefer auf Rechnung nur noch namhafte Firmen, die anderen kriegen erst nach Eingang oder auf Kreditkarte.

Ich würde an deiner Stelle erstmal hartnäckig bleiben. Schritte, die du androhst, solltest dann aber auch gehen. Mahnbescheide selbst ausstellen ist ziemlich kompliziert (find ich zumindest).

Wenn Anrufe, Anschreiben nicht fruchten, kannst ja auch mal bei deinem Kunden vorbeischaun, einen letzten Mahnbrief in der Hand, den du dir von ihm quittieren lässt. Vielleicht schreckt ihn das dann.

Viel Glück!

manu1979
09-04-2008, 22:44
Wenn Anrufe, Anschreiben nicht fruchten, kannst ja auch mal bei deinem Kunden vorbeischaun, einen letzten Mahnbrief in der Hand, den du dir von ihm quittieren lässt. Vielleicht schreckt ihn das dann.

den vorschlag find ich ziemlich gut.
naja ich hoff mal auf das beste beim aktuellen auftrag...

ShantiX
10-04-2008, 15:17
Du meinst, Du darfst auf anderer Leute Server so einfach Daten löschen?

Dürfen ist halt die Frage, können na klar :D

Quatsch beiseite am besten ist immer entweder mit Vorkasse also zumindest einen Teil oder halt Zug um Zug die Dienstleistung abrechnen...
Beides sollte natürlich entsprechend fixiert sein.

Grundsätzlich passiert es halt gerade in dieser Branche gerne, dass den Kunden erst gegen Ende auffällt das Ihnen doch etwas bei der Spezifikation durchgegangen ist und wollen dann halt mit Geld zurückhalten noch ein paar Anpassungen in die ursprüngliche Kalkulation einbauen.

Auch hier finde ich es nicht verwerflich in einer vertraglichen Klausel zu verpacken dass selbst bei Unstimmigkeiten zumindest ein %-Satz von X fällig ist...

Sofern der Kunde aber nur keinen Bock hat zu bezahlen, also evtl. auch das Geld nicht, hilft nichts erstmal zumindest Deine Rechtsmittel weitestgehend auszuschöpfen, also Mahnen/in Verzug setzen...
Wenn Du einfach so hingehst und die Page wieder platt machst um dann zu sagen, kommt wenn Kohle da ist, begibst Du dich "glaube ich" auf rechtlich dünnes Eis...

Völlig unabhängig davon, was issen mit Auslieferung bei vollständiger Bezahlung?:cool: Vorher können die sich alles entsprechend offline und co. ansehen...

Grüße
Chari

ShantiX
10-04-2008, 15:23
Auch "Lizenz" genannt :D

Am besten in die Applikation am Server einen Lizenzschlüssel einbauen, in Form einer Datei, die spezifische Kenndaten der Kundenfirma, des jeweiligen Servers usw enthält und zeitlich beschränkt funktioniert :cool: ... wenn die Lizenz ausläuft, muss der Kunde nachbestellen, und wenn er gezahlt hat, schickt man ihm eine neue Lizenzdatei :cool:

Die Datei muß natürlich hochverschlüsselt sein :cool: sonst schreibt sich jeder ***** die Lizenz einfach neu :D

Neee ist klar Neo:D, reden wir hier nicht von Grafik/Webdesign:rolleyes:
Klar kannste lustisch in deiner JSP/ASP irgendeine hochverschlüsselte Datei abfragen und wenn der Ticker abgelaufen ist, dann schaltest Du CSS ab:D oder gibst nur Müll aus...

Was ein Spaß, da kommt man ja direkt auf dumme Gedanken;)

manu1979
10-04-2008, 17:57
klar und dann fragt der auftraggeber seinen sohn, der die asp in 2 minuten auseinanderpflügt und die schlüsselabfrage einfach rausnimmt oder das css von hand wieder rein.. :horsie: