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Vollständige Version anzeigen : SV gegen geistig behinderte Menschen



Kouhei
09-04-2008, 22:40
Hallo zusammen!

Folgendes ist mir heute passiert: Als ich am morgen mit dem Bus zur Schule fuhr, fiel mir meine Schulmappe aus den Händen auf den Boden des Busses, ich stand auf und bückte mich nach der Mappe, plötzlich spürte ich einen stechenden Schmerz in meinen Kniekeelen, da hatte doch tatsächlich ein geistig Behinderter mit voller Wucht mir in die Kniekeelen getreten. Ich dreh mich um, bin aber völlig perplex und steige aus dem Bus aus. Ich sprach dann mit ner Freundin darüber (sie sass neben mir) und sie sagte mir, dass er mir mit voller absicht in die kniekehlen kickte. Dazu kommt, dass diese Person, etwa 130 Kilo schwer und mindestens 1.90 gross ist, ausserdem schubst sie zB Personen aus dem Buss oder schlägt ihnen in den Rücken, und jedesmal wenn jemand etwas sagt, kommen entsetzte Rufe, was ihm/Ihr denn eigentlich einfalle einen geistig Behinderten so anzusprechen, der könnte ja nichts dafür.

Jetzt habe ich aber selber die Nase voll, es kann doch nicht sein, dass sich geistig Behinderte alles erlauben dürfen und unter dem Deckmantel ihrer Behinderung Leute attakieren! Nicht auszumassen wenn er mich einmal direkt angreifen würde und ich ihn niederschlagen müsste, da wär ich am schluss noch das *********!

Was würdet ihr allgemein tun, um solches Verhalten abzuwenden? Und was würdet ihr bei einer direkten körperlichen Attacke tun?

manu1979
09-04-2008, 22:47
direkte körperliche attacke = SV deinerseits!
allgemein: betreuende person/organisation auf jedenfall zur rede stellen.
@kann sich alles erlauben: ich denke, man darf diesen menschen keine schuld geben. den betreuern sehr wohl. da läuft doch massiv was falsch.

Kouhei
09-04-2008, 22:49
direkte körperliche attacke = SV deinerseits!
allgemein: betreuende person/organisation auf jedenfall zur rede stellen.
@kann sich alles erlauben: ich denke, man darf diesen menschen keine schuld geben. den betreuern sehr wohl. da läuft doch massiv was falsch.

Ich habe heute schon mit verschiedenen Personen darüber geredet und eine Teilschuld kann man schon diesen Personen selbst geben, da sie merken, dass sie für gewisse Sachen nicht gebüsst werden tuen sie diese mit Absicht. Auch geistig-behinderte Personen können Frust empfinden und diesen falsch ablassen. Aber das wäre dann der Job der Betreuer ihnen das richtige Ventil zu zeigen...

re:torte
09-04-2008, 22:50
Naja, in deinem speziellen Fall war es ja kein wirklicher Angriff. Ich würde das Problem mit den Eltern oder den Lehrern der/desjenigen besprechen.

Grundsätzlich würde ich persönlich keinen Unterschied machen wenn ich angegriffen werde. Lediglich in der Auswahl der Mittel würde ich mich etwas einschränken.

Kouhei
09-04-2008, 22:50
Naja, in deinem speziellen Fall war es ja kein wirklicher Angriff. Ich würde das Problem mit den Eltern oder den Lehrern der/desjenigen besprechen.

Grundsätzlich würde ich persönlich keinen Unterschied machen wenn ich angegriffen werde. Lediglich in der Auswahl der Mittel würde ich mich etwas einschränken.

Aber wie komme ich an diese Eltern oder Betreuer? Ihn verfolgen? Zur Polizei?

manu1979
09-04-2008, 22:54
wenns dir das wert ist, kannste ihm vielleicht wirklich mal bis nach hause hinterher laufen. dann siehste ja, wer bzw. welche wohnanlage aufm schild steht. bei beiden möglichkeiten könntest du ja dann direkt jemanden zur rede stellen.

manu1979
09-04-2008, 23:05
nur falls diejenigen nicht reagieren, frag ich mich grad, welches amt man bei der vernachlässigung erwachsener schuzbefohlener kontaktiert...

Black Adder
09-04-2008, 23:05
Sach mal was faellt dir denn ein? Geistig behinderte willste verkloppen? Ich bin shocked!!!:ups:
:p

STCH
09-04-2008, 23:07
nur falls diejenigen nicht reagieren, frag ich mich grad, welches amt man bei der vernachlässigung erwachsener schuzbefohlener kontaktiert...


Z.B.Gesundheitsamt.

Der Contraveganer
09-04-2008, 23:12
Wenn kein Betreuer dabei ist, dann kannst du davon ausgehen, das er sein Leben soweit im Griff hat, dass er sehr wohl weiß, er getan hat. Und es stimmt: was nicht geahndet wird, ist nicht verboten. Eine sofortige Reaktion ist pädagogisch wertvoller, als ein Gespräch mit dem Betreuer nach etlichen Stunden. In einem solchen Fall sollte gelten, Auge um Auge. Tritt zurück. Aber natürlich nicht zu hart. Nur so, dass klar wird, wer andere Menschen schlägt, bekommt seinerseits eine gleichwertige Antwort. Wer da noch protestiert, von wegen, der arme Kerl, der ist doch behindert, der weiß nicht, was er tut..., der hat selbst recht wenig Ahnung von Pädagogik. Gehen wir, je nach Art der geistigen Behinderung davon aus, dass unser Gegenüber das geistige Niveau eines Kindes hat, ist eine Sanktion im Pawlow'schen Stil am sinnvollsten. Auch für unser Gegenüber.

Serokai
09-04-2008, 23:15
Ich persönlich würde da keinen Unterschied machen ob der Angreifer jetzt geistig behindert ist, ´nen Anzug anhat oder Goldfische züchtet.
Wenn mich jemand angreift, dann muss ich mich verteidigen um drohende Verletzungen abzuwenden, was ich dann auch eher tun würde als so jemanden mit Samthandschuhen anzupacken und ihm damit zu zeigen, dass er damit davonkommt und ruhig weiter Leute angreifen kann. Auch ein geistig Behinderter sollte in der Lage sein sich vorzustellen, dass ich die Busfahrt nicht als morgendliches SM-Studio seh und nicht sonderlich viel Lust hab mir das Knie oder sonstwas kaputt treten zu lassen. Er versucht also bewusst einem Leid zuzufügen und ich würde mich mit der selben Härte verteidigen wie gegen einen nicht geistig Behinderten.

Um längerfristig was an dem Verhalten von dem Typ zu ändern (da ein pädagogischer Fauststoss nicht immer die erwünschte Langzeitwirkung erzielt) wäre ich auch dafür mal die Personen zu kontaktieren, die für ihn zuständig sind. Vielleicht kennt ihn ja jemand im Bus und weiss wo der herkommt...

Tornado
09-04-2008, 23:17
Dazu kommt, dass diese Person, etwa 130 Kilo schwer und mindestens 1.90 gross ist, ausserdem schubst sie zB Personen aus dem Buss oder schlägt ihnen in den Rücken, und jedesmal wenn jemand etwas sagt, kommen entsetzte Rufe, was ihm/Ihr denn eigentlich einfalle einen geistig Behinderten so anzusprechen, der könnte ja nichts dafür.



Was für ein Horror-Trip dachte ich gerade. Da läuft ein Behinderter vom Kaliber Endgegner regelmässig Amok.
Ist so ein typischer Fall für einen Megaskandal, wenn er beim lustigen Leute-aus-dem-Bus-schuppsen mal einen Teenie vor ein Auto stösst. Dann werden sie wieder alle empört schreien..."Wer hat den Irren überhaupt frei gelassen..."

Ich glaube, dass der Gestörte sehr wohl weiss was er tut. Wäre er total gestört, so würde er nicht draussen rum rennen.

Ich hab Zivi gemacht und musste teilweise Kleingruppen von Behinderten zur Pferde-Therapie oder zur Schwimmhalle fahren.
Auf der Autobahn im Winter hat mir eine der Behinderten mal so eben die Augen zugehalten und festgehalten. Also mit Kraft Ihre Innenhandfläche an meine Augen gepresst. Für sie war es ein Spass, für mich nicht wirklich ! Mit lautem Anschreien war das dann recht bald beendet. (Ich hatte keine grosse Geschwindigkeit drauf, daher ging das noch)
Sie wusste also dann in dem Moment sehr wohl, dass es falsch war.

Was will ich damit sagen ? Natürlich muss man handeln, wenn so ein Psycho durchdreht. Bei mir war es nur eine geistige gestörte junge Frau. Aber auch die hatte unheimliche Kraft in ihren Armen.
Ich finde den Tipp mit dem Hinterher-Gehen echt gut. Du bist jetzt in der Pflicht, das zu melden.
Schildere den Fall und die anderen Fälle. Der darf keinesfalls ohne Betreuer so rumlaufen.
Der Kerl hat, wenn er durchdreht absolute Ur-Kräfte.

SeraphiM
09-04-2008, 23:23
...eine Teilschuld kann man schon diesen Personen selbst geben, da sie merken, dass sie für gewisse Sachen nicht gebüsst werden tuen sie diese mit Absicht. Aber das wäre dann der Job der Betreuer ihnen das richtige Ventil zu zeigen...

ich will nicht anfangen zu erzählen, was ein freund beim ausüben seines zivildienstes erlebt hat in der AWO...:D:D
er hat mir dasselbe erzählt, die merken, dass sie sich alles erlauben können und strapazieren ordentlich die nerven der betreuer...

letztens erst in der bahn ein gespräch einer betreuerin mitbekommen, wie sie ihren freundinnen von ihrem ersten arbeitstag in so einer anstalt erzählt hat und davon, wie sie direkt am ersten tag nass gemacht wurde und dass sie keinen bock mehr darauf hätte...die betreuer sind halt überfordert

noppel
09-04-2008, 23:27
und was soll der zivi dagegen tun?

den geistig behinderten endgegnerverschnitt vermoppen?

SeraphiM
09-04-2008, 23:33
und was soll der zivi dagegen tun?

den geistig behinderten endgegnerverschnitt vermoppen?

nein, er hat mir erzählt, dass die betreuer sich lieber darüber lustig gemacht haben, was die alles anstellen, anstatt die mal zur ordnung anzuhalten...
das merken die behinderten, machen sich sogar teilweise (zusammen mit den betreuern) über ihre behinderung lustig, ein einziger irrenhaufen dort, und keiner der betreuer hat nach paar jahren mehr bock seiner eigentlichen arbeit nachzugehen...

mr. prendergast
09-04-2008, 23:33
Guten Abend,

eine geistige Behinderung ist definitv kein Freibrief, auch wenn sich das oft so anhört. In den Fällen wo der Staat machtlos ist, sollte die Pädagogik ansetzen bzw. greifen. Deswegen gibt es ja auch entsprechende Berufsgruppen. Ich selbst bin Heilerziehungspfleger und kann Dir nur raten Dich entsprechend zu wehren. Du weißt ja nicht im Vorfeld wie aggressiv derjenige ist.
Eine giestige Behinderung legitimiert keine Gewalteskaltionen. Also bitte!!! Das ist ja wie wenn ich zu einem ausländischen Mitbürger im Bus sage, er solle seinen Müll gefälligst mitnehmen und nicht im Bus liegen lassen und als Antwort höre, ich bin ausländerfeindlich. Hallo??? Man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.
Zudem kann ich aus Erfahrung sagen, daß es nicht wenige Menschen mit einem Behindertenausweis gibt, die eher in den Bereich Lernbehinderung anzusiedeln sind. Da kommst Du in der Arbeit mit dem Bild vom lieben und so dankbaren Behinderten nicht weit.

Ich würde tatsächlich mal versuchen mit den Mitarbeitern oder der Einrichtung Kontakt aufzunehmen. Wenn er denn begleitet wird. Er kann ja genauso gut bei seinen Eltern wohnen oder allein. Normalerweise reagieren die darauf. Zudem sprech ihn direkt mal an, was das soll. Dann merkst Du auch ziemlich schnell wie geistig fit er ist.

Fazit: Der Typ ist nicht zu ignorieren und den Deckmantel des geistig Behinderten über ihn auszubreiten schadet mehr als daß er etwas bringt.

noppel
09-04-2008, 23:36
Deckmantel des geistig Behinderten

der wird schon wirklich geistig behindert sein und nicht nur so tun, nehme ich an.

mr. prendergast
09-04-2008, 23:43
ich meinte damit, daß es nicht angebracht ist zu sagen: der "kleine" kerl ist doch geistig behindert, da muß man doch verständnis dafür haben.
glaub ja nicht, nur weil einer geistig behindert ist, er nicht weiß wo seine grenzen sind bzw.(lies mal die Posts vor mir, dann weißt du was ich meinte), daß er sie überschreiten kann. außerdem habe ich in meinem post erwähnt, daß es einige gibt die eher eine lernbehinderung haben und dennoch einen behindertenausweis besitzen bzw. eine geistige behinderung diagnostiziert bekommen haben.

Ratte
09-04-2008, 23:46
Auch Lesbische, Schwarze, Behinderte....;)

Wenn einem wer in die Kniekehle tritt fängt er sich eine. Wenn nen Betreuer in der Nähe is wird der auch angemault Ende der Geschichte :mad:
Wenn Leute sich dann beschweren sollen se doch :D

Carnera
09-04-2008, 23:54
Hallo zusammen!

Folgendes ist mir heute passiert: Als ich am morgen mit dem Bus zur Schule fuhr, fiel mir meine Schulmappe aus den Händen auf den Boden des Busses, ich stand auf und bückte mich nach der Mappe, plötzlich spürte ich einen stechenden Schmerz in meinen Kniekeelen, da hatte doch tatsächlich ein geistig Behinderter mit voller Wucht mir in die Kniekeelen getreten. Ich dreh mich um, bin aber völlig perplex und steige aus dem Bus aus. Ich sprach dann mit ner Freundin darüber (sie sass neben mir) und sie sagte mir, dass er mir mit voller absicht in die kniekehlen kickte. Dazu kommt, dass diese Person, etwa 130 Kilo schwer und mindestens 1.90 gross ist, ausserdem schubst sie zB Personen aus dem Buss oder schlägt ihnen in den Rücken, und jedesmal wenn jemand etwas sagt, kommen entsetzte Rufe, was ihm/Ihr denn eigentlich einfalle einen geistig Behinderten so anzusprechen, der könnte ja nichts dafür.

Jetzt habe ich aber selber die Nase voll, es kann doch nicht sein, dass sich geistig Behinderte alles erlauben dürfen und unter dem Deckmantel ihrer Behinderung Leute attakieren! Nicht auszumassen wenn er mich einmal direkt angreifen würde und ich ihn niederschlagen müsste, da wär ich am schluss noch das *********!

Was würdet ihr allgemein tun, um solches Verhalten abzuwenden? Und was würdet ihr bei einer direkten körperlichen Attacke tun?

ich sage mal jede sache hat seine grenzen, wenn er noch mal so eine aktion wagt dann würde ich an deiner stelle....ich mit voller wucht packen und ihn zu rede stellen .....und ihn mal fragen was es mit seinem verhalten auf sich hat...
du sollst ihn nicht umbringen....aber einfach richtig packen...auch wenn er 1,90 ist ....egal....:cool: 1,90 sollen dich ja nicht abschrecken....du schreckst ihn ja auch nicht .....er ist geistig behindert klar er hat nachteile....aber was genug ist genung....hoffe konnte dir weiterhelfen ciao

Seminarius
09-04-2008, 23:58
die gehandicapten menschen können auch lernen.
als ich mit ihnen gearbeitet habe, konnte man denen sehrwohl sagen, was falsch und richtig ist und die haben es manchmal nach einer zeit kapiert. aber schlagen würde ich sie nicht

Solid Snake
10-04-2008, 00:29
Auch Lesbische, Schwarze, Behinderte....;)

Wenn einem wer in die Kniekehle tritt fängt er sich eine. Wenn nen Betreuer in der Nähe is wird der auch angemault Ende der Geschichte :mad:
Wenn Leute sich dann beschweren sollen se doch :D

100 Punkte. So siehts aus! :halbyeaha

tsange
10-04-2008, 00:33
Ich dreh mich um, bin aber völlig perplex und steige aus dem Bus aus.

ich glaube, ich hätte im ersten reflex einfach aufgeschrien und dem mit ziemlichem vorwurf in stimme und ausdruck gesagt, dass er mir sehr wehgetan hat. weiteres hätte sich wohl aus seiner reaktion ergeben.

zepp
10-04-2008, 00:37
hier ein link zum thema

YouTube - Charles "Krazyhorse" Bennett is ready to fight anyone (http://youtube.com/watch?v=VumFu4MqhSk)
"Charles "Krazyhorse" Bennett is ready to fight anyone"

das ist ernst gemeint!!

bennett hat schon recht. irgendwann hat der spaß ein loch.

vitorb
10-04-2008, 01:02
hallo,


Was würdet ihr allgemein tun, um solches Verhalten abzuwenden? Und was würdet ihr bei einer direkten körperlichen Attacke tun?

kommt ein bischen drauf an. beschreib die person mal genauer: ist die person "nur" geistig behindert oder auch körperlich. hat die person z. b. auch arme? ich frag jetzt nur, weil ein angriff bzw. sv natürlich davon abhängig ist. wenn die person z. b. keine arme hat so brauchst du nicht unbedingt allzusehr auf deine deckung achten. wieviele beine hat die person? hat sie ausser dem bein mit dem sie dich angegriffen hat noch ein weiteres bzw. weitere. falls ja, wieviele? ist - wie gesagt - wichtig, um weitere aktionen deinerseits auszubaldowern... je präziser deine angaben, desto besser kann der eventuelle gegenangriff ausgetüftelt werden.

v. g.

vitor b

noppel
10-04-2008, 01:23
je präziser deine angaben, desto besser kann der eventuelle gegenangriff ausgetüftelt werden.

wtf?! http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/c035.gif

SeraphiM
10-04-2008, 02:31
muaha...:ups::o:o

YouTube - Krazy Horse fought the law (http://de.youtube.com/watch?v=0BhISMFnMb0&feature=related)

Neopratze
10-04-2008, 06:44
Dazu kommt, dass diese Person, etwa 130 Kilo schwer und mindestens 1.90 gross ist

Offenbar der Masterblaster aus Mad Max 3 :ups: ... obwohl, bin 120 kg und 1,92 - wäre ein ausgeglichenes Match, bloß der Cage fehlt :ironie:

Nö, Ernst ;) ... sowas wie ein, zwei kräftige Schellen wird er wohl auch verstehen - nachdem der arme Kerl nicht ganz gesund im Taschenrechner ist, wird er vermutlich nicht grossartig KK-mäßig darauf reagieren können, also dann ausblocken, noch paar Schellen, und dann wird ers wohl mitschneiden :p

Die Leute einfach ignorieren, man kanns nicht allen recht machen :rolleyes:

Den Kerl tatsächlich niederzubügeln, finde ich unverhältnismäßig, ebenso wie jeder Richter dir die Hammelbeine langziehen wird, wenn du einen "wehrlosen Behinderten" bewusstlos schlägst :rolleyes:

tsange
10-04-2008, 07:45
angenommen, es wäre nicht ein geistig behinderter mit 130 kg, sondern ein volksschulkind gewesen, das einem von hinten wehgetan hat, z.b. mit der spitze eines zirkels oder mit einer steinschleuder.

würdet ihr da auch alle empfehlen erstmal feste hinzupracken? oder würdet ihr da doch vielleicht auf andere weise deutlich machen, dass das so nicht geht, und nebenbei überprüfen, wieweit demjenigen klar war, dass das wehtut und unrecht ist, und dass leute böse werden, wenn man das tut?

noch was:
wenn der 130 kg kerl auf schläge panisch reagiert (ziemlich wahrscheinlich, weil dann vermutlich mit der plötzlichen situation überfordert) und einfach nur noch wild um sich schlägt und dabei den halben bus und diverse darin sitende personen beschädigt, war das dann ok, weil "selbstverteidigung"? (selbstverteidigung ist übrigens nur, was geeignet ist, ein noch stattfindendes verhalten abzustellen.)

mr. prendergast
10-04-2008, 07:50
ich will nochmals darauf hinweisen, daß ich durchaus klienten habe, die zwar einen behindertenausweis besitzen, aber eher im lernbehindertenbereich anzusiedeln sind.
da wird der lerneffekt eher ausbleiben und um das deutlicher zu machen: diese personen mit behindertenausweis kommen oftmals aus sozial schwachen familien. dementsprechend imitieren sie auch die verhaltensweisen aus diesem milieu und da gehört nun auch mal gewalt dazu.
wenn derjeinige eher "klassisch geistig behindert" ist, dann kann ein anschiß oder eine schelle aus reflex schon helfen.

aber die frage lautet ja sozusagen, darf ich mich gegen einen menschen mit einer geistigen behinderung wehren. ich sage JA und wenn ich es in meinem job nicht schon getan hätte, wäre ich vielleicht nicht mehr am leben bzw. hätte ernsthafte verletzungen davongetragen.


schönen tag noch

mr. prendergast

DeepPurple
10-04-2008, 08:05
Wie auch immer, behindert oder nicht:
Nach dem Tritt in die Kniekehlen aufstehen und demjenigen eine ballern ist keine Selbstverteidigung, wenn er nicht zu einem neuen Angriff ansetzt.

Dass er aggressives Verhalten an den Tag legt ist schlecht und sollte geahndet werden, aber nicht unbedingt durch "Auge um Auge".

Anzeige tuts ja auch. Dann muss reagiert werden. Vor allem, wenn es mehrere Vorfälle gab.

Zum Thema SV: Bei einem Angriff von 190 cm Mensch ist der geistige Zustand desjenigen egal, das ist der Unterschied zu einem Kind.

Peter

tsange
10-04-2008, 08:29
eher im lernbehindertenbereich anzusiedeln sind.
da wird der lerneffekt eher ausbleiben und um das deutlicher zu machen: diese personen mit behindertenausweis kommen oftmals aus sozial schwachen familien. dementsprechend imitieren sie auch die verhaltensweisen aus diesem milieu

offenbar reicht die lernfähigkeit ja zum imitieren und zum busbenutzen. da müsste genug lernfähigkeit da sein, um zu lernen, dass menschen auf schläge mit missfallen reagieren können.



Zum Thema SV: Bei einem Angriff von 190 cm Mensch ist der geistige Zustand desjenigen egal, das ist der Unterschied zu einem Kind.


danke für den hinweis, ich hatte nur die geschilderte situation bedacht. ganz egal wird der geistige zustand bei der einschätzung der gefährlichkeit und der möglichkeiten, eine bedrohung abzustellen trotzdem nicht sein, nehme ich an?

DeepPurple
10-04-2008, 09:40
..ganz egal wird der geistige zustand bei der einschätzung der gefährlichkeit und der möglichkeiten, eine bedrohung abzustellen trotzdem nicht sein, nehme ich an?

Natürlich nicht, aber ich denke, bei 190 cm Angriff hätte ich im ersten Moment andere Probleme. :)
Kommt halt auch auf die Art des Angriffs an, ob man Zeit zum Denken hat usw. Da geb ich Dir recht.

Peter

Solid Snake
10-04-2008, 10:42
angenommen, es wäre nicht ein geistig behinderter mit 130 kg, sondern ein volksschulkind gewesen, das einem von hinten wehgetan hat, z.b. mit der spitze eines zirkels oder mit einer steinschleuder.


Dann würde das Kind auch eine gescheuert bekommen. Immer dieser quatsch, vonwegen das man Kinder nicht schlagen dürfe. Pfff. Auch Kinder können durch Schmerzen lernen!




noch was:
wenn der 130 kg kerl auf schläge panisch reagiert (ziemlich wahrscheinlich, weil dann vermutlich mit der plötzlichen situation überfordert) und einfach nur noch wild um sich schlägt und dabei den halben bus und diverse darin sitende personen beschädigt, war das dann ok, weil "selbstverteidigung"? (selbstverteidigung ist übrigens nur, was geeignet ist, ein noch stattfindendes verhalten abzustellen.)

Dann gilt der Notwehr Paragraph wieder andere zu schützen. Dreht er durch hindert man ihn darum. Er ist groß und geistig nicht ganz fit. Sprich viel Trefferfläche und wenig Deckung.

Und die erste Aktion ist zwar nicht der NOtwehr Paragraph, aber who cares^^

noppel
10-04-2008, 10:47
woran erkenne ich denn, dass er nicht nochmal zutritt?

kann ja nicht immer meine kristallkugel dabeihaben und mal fix in die zukunft schauen.

und bevor einer mit logik kommt: war denn der erste tritt in die kniekehle logisch oder vorhersehbar?

Solid Snake
10-04-2008, 10:52
woran erkenne ich denn, dass er nicht nochmal zutritt?

kann ja nicht immer meine kristallkugel dabeihaben und mal fix in die zukunft schauen.

und bevor einer mit logik kommt: war denn der erste tritt in die kniekehle logisch oder vorhersehbar?

Kristallkugel in der Versperbox und Hunger vorteuschen. Heimlich die Zukunft ablesen und dem Rest vorgaukeln, man würde nur essen. :ups:

Die ultimative Strassen-Hardcore Taktik :cool::nini:

DeepPurple
10-04-2008, 11:05
Notwehr ist gesetzlich geregelt als Tatbestand, um Gewalt anwenden zu dürfen.

Die nachträgliche Ahndung eines Angriffs fällt nicht darunter.

Irgendjemandem nachträglich eine zu langen, damit sie durch Schmerzen lernen, ist eine Straftat, vor allem bei Kindern.
Und bei geistig Behinderten.

Peter

noppel
10-04-2008, 11:12
woran erkenne ich denn, dass die tat vorbei ist?

er hat sich ja bereits als unberechenbar geoutet

Glupjek
10-04-2008, 11:29
Notwehr ist gesetzlich geregelt als Tatbestand, um Gewalt anwenden zu dürfen....Irgendjemandem nachträglich eine zu langen, damit sie durch Schmerzen lernen, ist eine Straftat,....

Dachte schon, das kommt gar nicht mehr.
Leute mal ehrlich, das hat nix mit KK zu tun, noch damit ob jemand behindert ist oder nicht, es ist schlichtweg verboten, dem im nachhinein eine zu knallen, egal wie fest, oder wenig, oder was man ihm dazu noch sagt.
Das muss nichtmal diskutiert werden. Sehr erstaunlich wie wenige hier offenbar die Begriffe Notwehr und Notwehrhilfe kennen bzw verstehen.

Wenn du wirklich etwas dagegen machen willst, zeigst ihn an, wenn er offenbar ja bekannt ist, wird man ihn auch schnell gefunden haben, und dann soll die Poliziei abklären wer für ihn zuständig ist. Muss dich dann auch nicht weiter interessieren.

BämBäm
10-04-2008, 11:45
Sehr erstaunlich wie wenige hier offenbar die Begriffe Notwehr und Notwehrhilfe kennen bzw verstehen.


Verstehen und was darauf geben sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Das hängt wohl eher mit dem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden zusammen, das in den meisten Fällen nicht mit dem Gesetzestext oder Rechtsprechung konform geht.

Wolke7
10-04-2008, 11:46
Seid ihr noch ganz dicht???

Behinderte kloppen??

Ich war lange Zeit Betreuer von geistig behinderten Menschen, ich kann euch also sagen, dass geistig behinderte nur "Frei" rumlaufen können, wenn sie relativ gut in der Gesellschaft zurecht kommen.

Für den Fall hier gibt es eigentlich 3 mögliche Erklärungen

1. Ein Betreuer ist in der Nähe, interessiert sich aber nicht dafür.

2. Kein Betreuer ist in der Nähe, weil sie nicht wissen, dass er agressiv ist.

In beiden Fällen muss man erstmal dem Heim bescheid sagen, wass bei dem Irren so los ist und Sie besser auf Ihn anpassen müssen, da es schon Leute gäbe, die ihm gegenwehr hätten leisten wollen.


Bei möglichkeit 3 könnte es sein, dass er gar nicht als geistig Behinderter einer Behörde gemeldet ist, in diesem Fall, kannst man sich gegen ihn zur Wehr setzen. Jedoch nicht all zu fest bitte.

Anzeige wirst du wohl keine befürchten müssen, weil bei einer Anzeige auch gemeldet werden würde, dass er eben behindert ist.

noppel
10-04-2008, 11:49
Seid ihr noch ganz dicht???

Behinderte kloppen??
[...]
Bei möglichkeit 3 könnte es sein, dass er gar nicht als geistig Behinderter einer Behörde gemeldet ist, in diesem Fall, kannst man sich gegen ihn zur Wehr setzen. Jedoch nicht all zu fest bitte.

Anzeige wirst du wohl keine befürchten müssen, weil bei einer Anzeige auch gemeldet werden würde, dass er eben behindert ist.

sauber.... ich frag den dann mal, welcher typ behinderter er denn ist.

enraged_Clown
10-04-2008, 11:54
wolke 7, du schwebst wohl auf selbiger. wer mich angreift wird mit der benötigten "erforderlichen" härte abgewehrt.


1. Ein Betreuer ist in der Nähe, interessiert sich aber nicht dafür.
dann bekommt der betreuer postwendend auch platz im mund geschafft.


2. Kein Betreuer ist in der Nähe, weil sie nicht wissen, dass er agressiv ist.
das ist mir doch wurscht, wenn der kerl auch nur das eine mal explodiert werde ich mich wehren. mir ist egal ob ein angreifer gesund oder behindert ist. meine gesundheit vor seiner.

fragen kann ich wenn die gefahr beseitigt ist.

BenitoB.
10-04-2008, 11:57
Seid ihr noch ganz dicht???

Behinderte kloppen??

Ich war lange Zeit Betreuer von geistig behinderten Menschen, ich kann euch also sagen, dass geistig behinderte nur "Frei" rumlaufen können, wenn sie relativ gut in der Gesellschaft zurecht kommen.

Für den Fall hier gibt es eigentlich 3 mögliche Erklärungen

1. Ein Betreuer ist in der Nähe, interessiert sich aber nicht dafür.

2. Kein Betreuer ist in der Nähe, weil sie nicht wissen, dass er agressiv ist.

In beiden Fällen muss man erstmal dem Heim bescheid sagen, wass bei dem Irren so los ist und Sie besser auf Ihn anpassen müssen, da es schon Leute gäbe, die ihm gegenwehr hätten leisten wollen.


Bei möglichkeit 3 könnte es sein, dass er gar nicht als geistig Behinderter einer Behörde gemeldet ist, in diesem Fall, kannst man sich gegen ihn zur Wehr setzen. Jedoch nicht all zu fest bitte.

Anzeige wirst du wohl keine befürchten müssen, weil bei einer Anzeige auch gemeldet werden würde, dass er eben behindert ist.

zu möglichkeit 3. ich frag also den geistig behinderten,bevor ich mich zu wehr setze, erstmal ob er denn auch ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist:rolleyes:
meinste das ernst:p wenn mich jemand von hinten umtritt muss er mit der konsequenz rechnen, niemand kann mich,in meiner reaktionszeit, dazu verdonnern zu prüfen welchen geisteszustand mein gegenüber hat.

Tornado
10-04-2008, 12:08
Seid ihr noch ganz dicht???

Behinderte kloppen??

Ich war lange Zeit Betreuer von geistig behinderten Menschen, ich kann euch also sagen, dass geistig behinderte nur "Frei" rumlaufen können, wenn sie relativ gut in der Gesellschaft zurecht kommen.

Für den Fall hier gibt es eigentlich 3 mögliche Erklärungen

1. Ein Betreuer ist in der Nähe, interessiert sich aber nicht dafür.

2. Kein Betreuer ist in der Nähe, weil sie nicht wissen, dass er agressiv ist.

In beiden Fällen muss man erstmal dem Heim bescheid sagen, wass bei dem Irren so los ist und Sie besser auf Ihn anpassen müssen, da es schon Leute gäbe, die ihm gegenwehr hätten leisten wollen.


Bei möglichkeit 3 könnte es sein, dass er gar nicht als geistig Behinderter einer Behörde gemeldet ist, in diesem Fall, kannst man sich gegen ihn zur Wehr setzen. Jedoch nicht all zu fest bitte.

Anzeige wirst du wohl keine befürchten müssen, weil bei einer Anzeige auch gemeldet werden würde, dass er eben behindert ist.

Ein Spass-Beitrag hat in diesem Thread noch gefehlt. Ich finde ein Kalauer sollte immer dabei sein :D

Ezekiel
10-04-2008, 12:11
Zum Thema SV: Bei einem Angriff von 190 cm Mensch ist der geistige Zustand desjenigen egal, das ist der Unterschied zu einem Kind.

Peter

Nicht ganz richtig; in beiden Fällen handelt es sich um einen Angriff schuldlos Handelnder, gegen den dir zunächst nur ein eingeschränktes Notwehrrecht gegeben ist.

Glupjek
10-04-2008, 12:20
Das hängt wohl eher mit dem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden zusammen, das in den meisten Fällen nicht mit dem Gesetzestext oder Rechtsprechung konform geht.

Ich möchte die Welt nicht erleben, in der jeder nach "persönlichem Gerechtigkeitsempfinden" handelt. Allem voran nicht, wenn ich hier die Posts lese. Schade, langsam aber sicher wundere ich mich nicht mehr, warum KS-ler als hole Schläger angesehen werden. Bin froh, wenn ich gewissen Usern hier nie Nachts im Dunkeln begegne, sie könnten ja denken dass ich sie schräg angeschaut habe, und mich nach ihrem "persönlichen Gerechtigkeitsempfinden" entzahnen... :rolleyes::gruebel:

DeepPurple
10-04-2008, 12:26
Nicht ganz richtig; in beiden Fällen handelt es sich um einen Angriff schuldlos Handelnder, gegen den dir zunächst nur ein eingeschränktes Notwehrrecht gegeben ist.

Stimmt. Aber ein Kind ist leichter zu diagnostizieren als eine geistige Behinderung, vor allem auf die Schnelle in einer Notwehrsituation.

Wobei ich noch klar stellen möchte, dass, wenn ich eine geistige Behinderung feststellen kann, ich diese, wenn möglich, bei der Anwendung der Gegenmaßnahmen berücksichtige.
Ich rede hier nicht dem Verkloppen von geistig Behinderten das Wort.

Abgesehen davon ist der Fall sowieso nicht alltäglich.

Es gilt aber: Nachträgliches Ahnden mit Gewalt ist Selbstjustiz und damit strafbar. Verschlimmert noch durch den Umstand der Behinderung.

Was sonst machen?
Strafanzeige.

Peter

BämBäm
10-04-2008, 12:27
Seid ihr noch ganz dicht???

Behinderte kloppen??

Ich war lange Zeit Betreuer von geistig behinderten Menschen...

Also eine Bekannte ist Heilerziehungspflegering in nem psychiatrischen Krankenhaus und sie erzählte, wenn da ein Insasse anfängt gewaltätig zu werden was öfters vorkommt, wird der fixiert, das läuft immer nach Schema F: mit mehreren drauf, zu Boden bringen, mit Hebeln fixieren, dann auf das Fixbett und festbinden.

Oder wie lief das bei dir ??

wenn ich alleine unterwegs bin, habe ich diese Option nicht.

Wenn klar ist, das derjenige nicht ganz zurechnungsfähig ist, würde ich versuchen mich zu verpissen, falls das nicht geht gibts nen volles Brett vorallem wenn das wie beschrieben eher ein Kalb ist.
Im Verteidigungsfall geh ich auf Nummer sicher.

Wolke7
10-04-2008, 12:29
Ein Spass-Beitrag hat in diesem Thread noch gefehlt. Ich finde ein Kalauer sollte immer dabei sein :D



ne ist klar, lieber n behinderten kloppen :rolleyes:


@bgoldberg

man muss ihm ja nicht beim ersten Mal aufs Maul hauen oder? da gehst lieber mal gucken in welchem Heim er ist, oder meldest es der Polizei damit diese es herausfinden!

@enraged_Clown

Nein, ich schwebe nicht auf einer Wolke - Leider nicht -

Durch meine arbeit mit solchen Menschen kann es jedoch sein, dass ich ein bischen anders reagieren würde als ihr -wen wunderts, da war ich tagtäglich mit angreiffenden behinderten konfrontiert, und zurückschlagen durfte man da nicht -


@bämbäm

wenn einer durchdreht wenn man mit ihm aleine war, versuchen mit worten zu beruhigen, auf distanz halten
wenn er von hinten kommt und mir eine ballerte, erklären das es falsch von ihm war usw.

doch es gibt auch andere lösungen als Gewalt


ach und Tornado, wieso spassbeitrag?
Weil ich intelligent genug bin bei behinderten enen anderen weg als Gewalt zu suchen?

BämBäm
10-04-2008, 12:38
Ich möchte die Welt nicht erleben, in der jeder nach "persönlichem Gerechtigkeitsempfinden" handelt. Allem voran nicht, wenn ich hier die Posts lese. Schade, langsam aber sicher wundere ich mich nicht mehr, warum KS-ler als hole Schläger angesehen werden. Bin froh, wenn ich gewissen Usern hier nie Nachts im Dunkeln begegne, sie könnten ja denken dass ich sie schräg angeschaut habe, und mich nach ihrem "persönlichen Gerechtigkeitsempfinden" entzahnen... :rolleyes::gruebel:

Man kann sich natürlich darüber streiten wie verdreht das in einzelnem aussieht. Aber ich denke das kann jeder an sich selbst dich feststellen.

Z.B man kommt mal ne 30min eher von der Arbeit nach Hause und erwischt einen Einbrecher in der eigenen Wohnung. Oder man erwischt einen der einem das Autoradio aus der Karre klaut.

Was macht man mit dem ?

Wenn man selbst nicht betroffen ist hat man ja immer einen gewissen Abstand, aber passiert einem persönlich was sieht das ganz anders aus.

zocker
10-04-2008, 12:41
Hallo zusammen!

Folgendes ist mir heute passiert: Als ich am morgen mit dem Bus zur Schule fuhr, fiel mir meine Schulmappe aus den Händen auf den Boden des Busses, ich stand auf und bückte mich nach der Mappe, plötzlich spürte ich einen stechenden Schmerz in meinen Kniekeelen, da hatte doch tatsächlich ein geistig Behinderter mit voller Wucht mir in die Kniekeelen getreten. Ich dreh mich um, bin aber völlig perplex und steige aus dem Bus aus. Ich sprach dann mit ner Freundin darüber (sie sass neben mir) und sie sagte mir, dass er mir mit voller absicht in die kniekehlen kickte. Dazu kommt, dass diese Person, etwa 130 Kilo schwer und mindestens 1.90 gross ist, ausserdem schubst sie zB Personen aus dem Buss oder schlägt ihnen in den Rücken, und jedesmal wenn jemand etwas sagt, kommen entsetzte Rufe, was ihm/Ihr denn eigentlich einfalle einen geistig Behinderten so anzusprechen, der könnte ja nichts dafür.

Jetzt habe ich aber selber die Nase voll, es kann doch nicht sein, dass sich geistig Behinderte alles erlauben dürfen und unter dem Deckmantel ihrer Behinderung Leute attakieren! Nicht auszumassen wenn er mich einmal direkt angreifen würde und ich ihn niederschlagen müsste, da wär ich am schluss noch das *********!

Was würdet ihr allgemein tun, um solches Verhalten abzuwenden? Und was würdet ihr bei einer direkten körperlichen Attacke tun?



1)frage:
von wem kommen denn die entsetzten rufe?

2)er hat dich doch schon direkt angegriffen.

grüsse

BämBäm
10-04-2008, 12:43
ne ist klar, lieber n behinderten kloppen :rolleyes:

@bämbäm

wenn einer durchdreht wenn man mit ihm aleine war, versuchen mit worten zu beruhigen, auf distanz halten
wenn er von hinten kommt und mir eine ballerte, erklären das es falsch von ihm war usw.

doch es gibt auch andere lösungen als Gewalt



Dem stimme ich voll zu, wobei die Situation dabei eine entscheidene Rolle spielt, manchmal gehts nicht nicht anders.

DeepPurple
10-04-2008, 12:48
ne ist klar, lieber n behinderten kloppen :rolleyes:
...
doch es gibt auch andere lösungen als Gewalt
...



Bestreitet niemand ernsthaft!
Es wurde hier im Board schon viel über Deesakalation geschrieben. Das ist immer vorzuziehen.
Abhauen ist manschmal auch eine Alternative.

Du musst nicht gleich das Schlimmste reininterpretieren, wenn auch einige Beiträge in die Richtung gehen.

Peter

BenitoB.
10-04-2008, 12:48
@wolke bei einem sv fall reagiert man oft instinktiv, solltest dich mal mit befassen.

@glupjek hohl schreibt man mit h

Wolke7
10-04-2008, 12:49
Dem stimme ich voll zu, wobei die Situation dabei eine entscheidene Rolle spielt, manchmal gehts nicht nicht anders.

ja aber der hat einen tritt gemacht, und dass beim Threadersteller zum ersten mal :rolleyes:

Da sollte man die grösse bzw. die Vernunft haben, anstatt ihm die Fresse einzuschlagen mal das Hirn einzuschalten.....

Nur weil man ihn verdreschen könnte, heisst das nicht, dass man das auch sollte!



Kontakt zu seinen Pflegern aufnehmen ist da deutlich sinnvoller!


schonmal weil man nicht weis, wie sowas im Gehirn des behinderten bleibt. Möglicherweise denkt er dann, alle Menschen wollen ihm weh tun = er macht es auch!

Solid Snake
10-04-2008, 13:03
schonmal weil man nicht weis, wie sowas im Gehirn des behinderten bleibt. Möglicherweise denkt er dann, alle Menschen wollen ihm weh tun = er macht es auch!

:kaffeetri Ja und? Dann sperrt man ihn eben weg und gut ist.

SeraphiM
10-04-2008, 13:17
oder würdet ihr da doch vielleicht auf andere weise deutlich machen, dass das so nicht geht, und nebenbei überprüfen, wieweit demjenigen klar war, dass das wehtut und unrecht ist, und dass leute böse werden, wenn man das tut?


:klatsch:


ne ist klar, lieber n behinderten kloppen :rolleyes:
wenn er von hinten kommt und mir eine ballerte, erklären das es falsch von ihm war usw.

doch es gibt auch andere lösungen als Gewalt


echt ?
es gibt andere möglichkeiten, als ihn durch die busscheibe auf die gegenfahrbahn fliegen zu lassen, das muss man erst mal verdauen...
:ironie:



Nur weil man ihn verdreschen könnte, heisst das nicht, dass man das auch sollte!

echt ?:D




Kontakt zu seinen Pflegern aufnehmen ist da deutlich sinnvoller!

und dann wird sich alles ändern, ja ?



schonmal weil man nicht weis, wie sowas im Gehirn des behinderten bleibt. Möglicherweise denkt er dann, alle Menschen wollen ihm weh tun = er macht es auch!

so so, was mit einem anderen menschen passiert ist scheissegal oder was ?

humbug ist das !

Wolke7
10-04-2008, 13:19
:kaffeetri Ja und? Dann sperrt man ihn eben weg und gut ist.

Klaro, selbst schuld der *****i, hätte er hallt nicht behindert sein müssen der idiot!! der hats nid anders verdient :smack:

:ironie:

@SeraphiM

Naja, wenn man mit den Pflegern redet und sich nichts ändert, kann man ja noch immer zu eurer bevorzugten Methode vorgehen, doch es kann gut sein, dass er dann n Aufpasser hat, der guckt das der behinderte friedlich bleibt!


Kann auch sein das ich so denke, weil ich mit solchen leuten gearbeitet habe und sich dadurch ein gewisses Verständniss entwickelt hat für Behinderungen.....

enraged_Clown
10-04-2008, 13:24
Klaro, selbst schuld der *****i, hätte er hallt nicht behindert sein müssen der idiot!! der hats nid anders verdient :smack:

:ironie:

nein, er ist sicherlich nicht schuld daran aber manchmal muss man eben gucken ob eine person die öffentliche sicherheit gefährdet. ist dem so muss man eben wohl oder übel die mitmenschen schützen und die gefahrenquelle beseitigen.

-Ares-
10-04-2008, 13:37
Naja, wenn man mit den Pflegern redet und sich nichts ändert, kann man ja noch immer zu eurer bevorzugten Methode vorgehen, doch es kann gut sein, dass er dann n Aufpasser hat, der guckt das der behinderte friedlich bleibt!


Kann auch sein das ich so denke, weil ich mit solchen leuten gearbeitet habe und sich dadurch ein gewisses Verständniss entwickelt hat für Behinderungen.....

Mit den Eckdaten von 1,90 m und 130 kg des Schützlings würde mich der hinzugezogene Aufpasser interessieren. Wenn dieses Kaliber wirklich regelmäßig mit gewalttätigen Aktionen auffällt, so gibt es für ihn nur eine geschlossene Unterbringung, bis Hoffnung auf Besserung besteht. Anzeige bei der Polizei einreichen, die Gesamtproblematik schildern.

enraged_Clown
10-04-2008, 13:39
Mit den Eckdaten von 1,90 m und 130 kg des Schützlings würde mich der hinzugezogene Aufpasser interessieren. Wenn dieses Kaliber wirklich regelmäßig mit gewalttätigen Aktionen auffällt, so gibt es für ihn nur eine geschlossene Unterbringung, bis Hoffnung auf Besserung besteht. Anzeige bei der Polizei einreichen, die Gesamtproblematik schildern.
vorallem, was sollen denn die beiden begleitenden zivis machen, beide mit 60kg nassgewicht.

Glupjek
10-04-2008, 13:44
Z.B man kommt mal ne 30min eher von der Arbeit nach Hause und erwischt einen Einbrecher in der eigenen Wohnung. Oder man erwischt einen der einem das Autoradio aus der Karre klaut.

Was macht man mit dem ?

Man darf ihn bitten zu bleiben, und die Bullerei rufen. Oder man darf ihn abdampfen lassen, und auch die Bullerei rufen. DAS macht man mit denen!


Wenn man selbst nicht betroffen ist hat man ja immer einen gewissen Abstand, aber passiert einem persönlich was sieht das ganz anders aus.

Das ändert nichts an der Gesetzgebung, und die erlaubt nunmal keine Selbstjustitz



aber manchmal muss man eben gucken ob eine person die öffentliche sicherheit gefährdet. ist dem so muss man eben wohl oder übel die mitmenschen schützen und die gefahrenquelle beseitigen.

So wie die Situation hier beschrieben wurde, erfüllt sie nicht die Notwehr oder Nothilfe Situation. Du darfst einen Menschen nur dann "unschädlich" machen, wenn dieser DIREKT auf dich oder einen 3. mit körperlicher Gewalt los geht. und das auch nur unmittelbar vor, oder während des Angriffs. Nicht mehr und nicht weniger.

enraged_Clown
10-04-2008, 13:46
Du darfst einen Menschen nur dann "unschädlich" machen, wenn dieser DIREKT auf dich oder einen 3. mit körperlicher Gewalt los geht. und das auch nur unmittelbar vor, oder während des Angriffs. Nicht mehr und nicht weniger.
danke, das war mir bislang nicht bewusst. bin mit dem thema sv noch nicht so vertraut.

Ezekiel
10-04-2008, 13:47
Stimmt. Aber ein Kind ist leichter zu diagnostizieren als eine geistige Behinderung, vor allem auf die Schnelle in einer Notwehrsituation.



Ok, d'accord. In solchen Fällen greift aber die Irrtumslehre, d.h. auch wenn dein Handeln nicht gerechtfertigt ist, da der Angreifer aufgrund der Behinderung schuldlos gehandelt hat, entfällt aufgrund deines Irrtums über die Grenzen der Notwehr die Schuldhaftigkeit deines eigenen Handelns.

BenitoB.
10-04-2008, 13:47
@glupjek was du für einen mumpitz schreibst.die gesetzesgebung erlaubt aber durchaus notwehr und selbstverteidigung, in angemessenem masse, was bitteschön hat das mit selbstjustiz zu tun:rolleyes:

Wolke7
10-04-2008, 14:01
Mit den Eckdaten von 1,90 m und 130 kg des Schützlings würde mich der hinzugezogene Aufpasser interessieren. Wenn dieses Kaliber wirklich regelmäßig mit gewalttätigen Aktionen auffällt, so gibt es für ihn nur eine geschlossene Unterbringung, bis Hoffnung auf Besserung besteht. Anzeige bei der Polizei einreichen, die Gesamtproblematik schildern.

Ein vergleichbarer Patient kam mal mit nem Stuhl auf mich los :(
Ohne Gewalt anzuwenden und OHNE EINE VERLETZUNG hab ich es überstanden mit meinen 73 kg auf 1m 78 cm verteilt ;)

Dazu kommt, dass dieses Verhalten für Autisten (Rechtschreibung?) spricht.
Dieser bekommt durch zu viele Eindrücke (Viele Menschen und "vorbeirauschende" Häuser usw.) angst, welche sich durch aggression äussert !

Diese Aggression bleibt jedoch weg, wenn irgentwo neben ihm jemand ist, dem er Vertraut (Betreuer)!

Somit wissen die Betreuer mit sehr grosser wahrscheinlichkeit nicht, dass er aggressiv wird! Wenn diese es aber wissen, können sie entsprechend reagieren!!!!!!!

Glupjek
10-04-2008, 14:03
@glupjek was du für einen mumpitz schreibst.die gesetzesgebung erlaubt aber durchaus notwehr und selbstverteidigung, in angemessenem masse, was bitteschön hat das mit selbstjustiz zu tun:rolleyes:

Natürlich ist Notwehr erlaubt, sogar Nothilfe. Aber um das Notwehrrecht geltend zu machen, muss ein bestimmtes Szenario erfüllt sein, und zwar ein unmittelbar bevorstehender oder ein sich bereits im Gange befindender Angriff. Wenn dir also jemand von hinten das Bein wegtritt und danach nichts dergleichen mehr tut, darfst du ihn nicht körperlich angreifen, sondern höchstens anzeigen. Was also hast du daran nicht verstanden?

In Deutschland wird das doch so definiert:
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Und in der Schweiz, wovon wir ja sprechen:
"Rechtfertigende Notwehr

Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren."

Nachtreten hat für mich einfach nichts mit abwehren oder abwenden zu tun....

noppel
10-04-2008, 14:08
Natürlich ist Notwehr erlaubt, sogar Nothilfe. Aber um das Notwehrrecht geltend zu machen, muss ein bestimmtes Szenario erfüllt sein, und zwar ein unmittelbar bevorstehender oder ein sich bereits im Gange befindender Angriff. Wenn dir also jemand von hinten das Bein wegtritt und danach nichts dergleichen mehr tut, darfst du ihn nicht körperlich angreifen, sondern höchstens anzeigen. Was also hast du daran nicht verstanden?


den punkt an dem ich binnen kürzester zeit merken soll, ob noch was kommt.

wenn mir so ein pfosten von hinten ne schere in den rücken rammt, was nem anderen zivi während meiner zivizeit beim fahrdienst passiert ist und der danach nur dummfriedlich grinst, werd ich sicher nicht abwarten, bis der nochmal zusticht um sicher zu sein, dass der angriff wohl doch nicht vorbei ist.

enraged_Clown
10-04-2008, 14:09
Nachtreten hat für mich einfach nichts mit abwehren oder abwenden zu tun....
wer mich bereits körperlich angergriffen hat und danach immernoch da steht und nicht weg geht ist potentiell fähig das nochmal zu tun. und ein angriff von hinten ist für mich eine sache wo ich absolut aggressiv werde. wer die musik bestellt...

Glupjek
10-04-2008, 14:12
den punkt an dem ich binnen kürzester zeit merken soll, ob noch was kommt.

wenn mir so ein pfosten von hinten ne schere in den rücken rammt, was nem anderen zivi während meiner zivizeit beim fahrdienst passiert ist und der danach nur dummfriedlich grinst, werd ich sicher nicht abwarten, bis der nochmal zusticht um sicher zu sein, dass der angriff wohl doch nicht vorbei ist.

Was du tust oder nicht tust, kann dir keiner sagen. Was du tun darfst hingegen schon. Ausserdem würde in deinem beschrieben Fall wohl das Gesetz der Notwehrüberschreitung zu tragen kommen. Was ja nichts anderes heisst als, wenn du glaubhaft 'rüberbringst, dass du TOTAL PANISCH und UNKONTROLLIERT warst, du bis zur Schuldunfähigkeit entlastet werden kannst.

Ob das auch greifft, wenn dich ein geistig Behinderter gegens Bein tritt, wage ich mal zu bezweifeln. Und davon reden wir doch, oder?

noppel
10-04-2008, 14:15
Ob das auch greifft, wenn dich ein geistig Behinderter gegens Bein tritt, wage ich mal zu bezweifeln. Und davon reden wir doch, oder?

ich zumindest rede davon, dass man schwer entscheiden kann, wann ein angriff vorbei ist, wenn der angreifer nicht davonläuft...

enraged_Clown
10-04-2008, 14:16
ich zumindest rede davon, dass man schwer entscheiden kann, wann ein angriff vorbei ist, wenn der angreifer nicht davonläuft...

:halbyeaha

BenitoB.
10-04-2008, 14:19
wer mich bereits körperlich angergriffen hat und danach immernoch da steht und nicht weg geht ist potentiell fähig das nochmal zu tun. und ein angriff von hinten ist für mich eine sache wo ich absolut aggressiv werde. wer die musik bestellt...


genau so siehts aus. in den meisten fällen wird man zuerst angegriffen,und kann dann reagieren um zu versuchen weiteren schaden abzuwenden;)

das mit selbstjustiz gleichzustellen, glupjek, ist mehr als lächerlich.

Glupjek
10-04-2008, 14:20
wer mich bereits körperlich angergriffen hat und danach immernoch da steht und nicht weg geht ist potentiell fähig das nochmal zu tun.

Nur weil ich jemanden für "potentiell fähig" halte etwas zu tun, heisst das noch nicht, dass er's tut, und somit kannst du ihm auch nicht präventiv die Fresse eintreten. Notwehr ist sehr dünnes Eis, aber wie oben beschrieben ist die Rechtssprechung Situationsabhängig, und ich spreche hier nur, von der Situation, die im Eingangspost beschrieben wurde.



und ein angriff von hinten ist für mich eine sache wo ich absolut aggressiv werde. wer die musik bestellt...

Ob du wegen irgendwas aggressiv wirst oder nicht, rechtfertigt von gesetzeswegen überhaupt nichts. Gibt ja genügend leute die "absolut aggressiv" werden, wenn sie schräg angeschaut werden....
Und wenn ich deine Sig lese, passt deine Ansicht sehr gut dazu. Ob das rechtsmässig ist, oder nicht, lass ich jetzt mal so im Raum stehen...
Schlussendlich kann jede/r tun und lassen was er will. Er/sie muss danach einfach die Konsequenzen tragen, so einfach ist das...

-Ares-
10-04-2008, 14:24
Ein vergleichbarer Patient kam mal mit nem Stuhl auf mich los :(
Ohne Gewalt anzuwenden und OHNE EINE VERLETZUNG hab ich es überstanden mit meinen 73 kg auf 1m 78 cm verteilt ;)
Vielleicht war hier das Bewusstsein bezüglich der Betreuer-Patient-Beziehung ausgeprägt, vielleicht sogar mögliche Straffaktionen im Hinterkopf und wahrscheinlich kannte er dich und dies hielt ihn zurück usw…


Dazu kommt, dass dieses Verhalten für Autisten (Rechtschreibung?) spricht.
Dieser bekommt durch zu viele Eindrücke (Viele Menschen und "vorbeirauschende" Häuser usw.) angst, welche sich durch aggression äussert !

Diese Aggression bleibt jedoch weg, wenn irgentwo neben ihm jemand ist, dem er Vertraut (Betreuer)!

Somit wissen die Betreuer mit sehr grosser wahrscheinlichkeit nicht, dass er aggressiv wird! Wenn diese es aber wissen, können sie entsprechend reagieren!!!!!!!
Ja wie, man ist im Leben ständig mit fremden Menschen konfrontiert, jeder der Betreuer war mal selbst ein Fremder für ihn. Das seine mögliche autistische Behinderung in diese Richtung ausgeprägt ist, hätte in einem verantwortungsvollen Umfeld sofort auffallen müssen, vor allem bei dem Kaliber.

Glupjek
10-04-2008, 14:24
genau so siehts aus. in den meisten fällen wird man zuerst angegriffen,und kann dann reagieren um zu versuchen weiteren schaden abzuwenden;)

das mit selbstjustiz gleichzustellen, glupjek, ist mehr als lächerlich.

OK nochmal, wir reden doch hier davon, dass ein geistig behinderter Mensch einem anderen ans Bein getreten hat, oder?
Und in DER Situation greifft das Notwehrrecht einfach nicht.
Dass es in anderen Situationen zum Tragen kommt ist keine Frage, dass es schwer ist das abzuschätzen ist auch nicht zu bestreiten. (hab ich auch nie geschrieben, oder?)

Wenn du zu schnell fährst kannst du danach zwar sagen, dass du nicht die ganze Zeit auf den Tacho gucken kannst, und es somit nicht gemerkt hast, aber das wird nichts daran ändern, dass du ne Strafe bekommst.

Und wenn du präventiv jemanden umhaust, weil du dachtest dass er dich angreifft, ist es schlussendlich Situationsabhängig, ob du dafür bestraft wirst, oder mit Notwehrrechts-Überschreitung davon kommst.

BenitoB.
10-04-2008, 14:25
Nur weil ich jemanden für "potentiell fähig" halte etwas zu tun, heisst das noch nicht, dass er's tut, und somit kannst du ihm auch nicht präventiv die Fresse eintreten. Notwehr ist sehr dünnes Eis, aber wie oben beschrieben ist die Rechtssprechung Situationsabhängig, und ich spreche hier nur, von der Situation, die im Eingangspost beschrieben wurde.




Ob du wegen irgendwas aggressiv wirst oder nicht, rechtfertigt von gesetzeswegen überhaupt nichts. Gibt ja genügend leute die "absolut aggressiv" werden, wenn sie schräg angeschaut werden....
Und wenn ich deine Sig lese, passt deine Ansicht sehr gut dazu. Ob das rechtsmässig ist, oder nicht, lass ich jetzt mal so im Raum stehen...
Schlussendlich kann jede/r tun und lassen was er will. Er/sie muss danach einfach die Konsequenzen tragen, so einfach ist das...


hör einfach auf weiter unsinn zu reden. klassischer fall der selbstverteidigung: du stehst in der disco und kriegst von hinten eine vor den kopf.darfst du dich jetzt nicht wehren weil der angriff schon vorbei ist,oder darfst du, in einem angemessenen zeitraum,darauf reagieren,dich und deine körperliche unversehrtheit verteidigen??

wie ich diese theoretiker und weltverbesserer hasse:rolleyes:

enraged_Clown
10-04-2008, 14:29
Nur weil ich jemanden für "potentiell fähig" halte etwas zu tun, heisst das noch nicht, dass er's tut, und somit kannst du ihm auch nicht präventiv die Fresse eintreten. Notwehr ist sehr dünnes Eis, aber wie oben beschrieben ist die Rechtssprechung Situationsabhängig, und ich spreche hier nur, von der Situation, die im Eingangspost beschrieben wurde.
jungchen, in dem beispiel ist bereits ein angriff erfolgt. das heisst der erste schlag ging vom gegner aus und dieser steht mir jetzt immernoch gegenüber und könnte weiter angreifen. auf den zweiten schlag zu warten wäre jetzt ein risiko, da sorge ich lieber dafür schnell weg zu kommen und wenn ich dafür den anderen umrennen muss.


Ob du wegen irgendwas aggressiv wirst oder nicht, rechtfertigt von gesetzeswegen überhaupt nichts. Gibt ja genügend leute die "absolut aggressiv" werden, wenn sie schräg angeschaut werden....
Und wenn ich deine Sig lese, passt deine Ansicht sehr gut dazu. Ob das rechtsmässig ist, oder nicht, lass ich jetzt mal so im Raum stehen...
ich muss mir jedenfalls nicht bieten lassen das mir jemand die beine weg tritt. ob der nun eine behinderung hat oder nicht. angriffe die hinterrücks erfolgen lassen in meinen augen immer darauf schliessen das man dem opfer keine chance der gegenwehr lassen will. da reagiere nicht nur ich sondern die meisten mensche n die sich mit sv befassen sehr empfindlich drauf.

Ezekiel
10-04-2008, 14:32
Und wenn du präventiv jemanden umhaust, weil du dachtest dass er dich angreifft, ist es schlussendlich Situationsabhängig, ob du (...) mit Notwehrrechts-Überschreitung davon kommst.

Sorry, aber das was du schreibst ist falsch: Die Vorschriften über den Notwehrexzess greifen nur dann ein, wenn eine tatsächliche Notwehrlage vorgelegen hat. Den Fall, den du gerade beschreibst, ist ein Fall der Irrtumslehre und keiner des Notwehrexzesses!

BenitoB.
10-04-2008, 14:32
OK nochmal, wir reden doch hier davon, dass ein geistig behinderter Mensch einem anderen ans Bein getreten hat, oder?
Und in DER Situation greifft das Notwehrrecht einfach nicht.
Dass es in anderen Situationen zum Tragen kommt ist keine Frage, dass es schwer ist das abzuschätzen ist auch nicht zu bestreiten. (hab ich auch nie geschrieben, oder?)

Wenn du zu schnell fährst kannst du danach zwar sagen, dass du nicht die ganze Zeit auf den Tacho gucken kannst, und es somit nicht gemerkt hast, aber das wird nichts daran ändern, dass du ne Strafe bekommst.

Und wenn du präventiv jemanden umhaust, weil du dachtest dass er dich angreifft, ist es schlussendlich Situationsabhängig, ob du dafür bestraft wirst, oder mit Notwehrrechts-Überschreitung davon kommst.


kein gesetzgeber wird jemanden haftbar machen,nur weil er bei einem angriff angemessen!!! sich selbst verteidigt.beinahe jede sv situation geht so schnell,dass man kaum in der lage ist abzuwägen was für einen menschen man vor sich hat.

Glupjek
10-04-2008, 14:33
hör einfach auf weiter unsinn zu reden. klassischer fall der selbstverteidigung: du stehst in der disco und kriegst von hinten eine vor den kopf.darfst du dich jetzt nicht wehren weil der angriff schon vorbei ist,oder darfst du, in einem angemessenen zeitraum,darauf reagieren,dich und deine körperliche unversehrtheit verteidigen??

wie ich diese theoretiker und weltverbesserer hasse:rolleyes:

Hab nie gesagt, dass du mich mögen musst... :rolleyes:

Du schreibst es ja selber. VERTEIDIGUNG ist doch der springende Punkt.
wenn der grad am ausholen ist, um dir noch eine zu braten, schlag zu, und alles ist in Ordnung. Hat der Typ sich aber schon weg gedreht, könnt ihr euch danach gegenseitig wegen Körperverletzung verklagen.

Aber wie schon (ich zähl nicht mehr mit wie oft) geschrieben, rede ICH von der Situation die im Eingangspost beschrieben wurde. Nicht von einer Disse, nicht von einer dunklen Gasse, nicht von 50 Leuten die auf mich los gehen wollen, sondern davon dass ein geisitig behinderter Mensch einem anderen ans Bein tritt. Ich halte dich für intelligent genug da Unterschiede heraus zu sehen.

Mal ganz abgesehen davon das ich hier lediglich das Gesetz und die rechtliche Konsequenz daraus zitiert habe. Ich hab das doch nicht erfunden.... :rolleyes:

Wolke7
10-04-2008, 14:35
Vielleicht war hier das Bewusstsein bezüglich der Betreuer-Patient-Beziehung ausgeprägt, vielleicht sogar mögliche Straffaktionen im Hinterkopf und wahrscheinlich kannte er dich und dies hielt ihn zurück usw…

Ja wie, man ist im Leben ständig mit fremden Menschen konfrontiert, jeder der Betreuer war mal selbst ein Fremder für ihn. Das seine mögliche autistische Behinderung in diese Richtung ausgeprägt ist, hätte in einem verantwortungsvollen Umfeld sofort auffallen müssen, vor allem bei dem Kaliber.


hehe leider nicht, da war ich gerade neu dort :(


Leider sind die meisten betreuer sehr alternativ - beziehungsweise naiv - und glauben immer ans Gute im Menschen bis das gegenteil bewiesen ist.
Dadurch sehen sie (bis jemand reklamiert) nicht, dass der Patient auch böse sein kann ;)


Ach, Ihr redet von Verteidigung? wenn ihr ihm einmal eins aufs Maul haut, hört er für einmal auf, wenn man Betreuern und/oder dem Staat bescheid sagt und die Situationen schildert, hört es für immer auf, weil er gar nicht mehr zu so einer Situation kommen wird!

Also, welches ist die bessere Verteidigung?

Diejenigen, die nicht eine solche Einstellung haben, sind meist zivi's, und denen gehts am ***** vorbei.....

BenitoB.
10-04-2008, 14:37
@glupjek
du drehst und wendest dich wie du es gern hättest. wenn dir 130kg in rage vors bein treten kann das böse enden,und wenn du dann im fallen reagierst und eventuell sein/ihr knie(ob behindert oder nicht) oder die glocken triffst,auch nach dem eigentlichen angriff,ist das gesetzlich völlig legitim!

du bist gut im gesetze zitieren,jetzt musst du es nur noch richtig auslegen und verstehen.

-Ares-
10-04-2008, 14:38
Kouhei hätte ihm einfach schnell genug einem Semmeln müssen, so wie beim letzten Mal. Dann hätte er einen Thread namens http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/scheisse-gebaut-73918/ Vol. 2 aufmachen können. :D

enraged_Clown
10-04-2008, 14:42
Du schreibst es ja selber. VERTEIDIGUNG ist doch der springende Punkt.
wenn der grad am ausholen ist, um dir noch eine zu braten, schlag zu, und alles ist in Ordnung. Hat der Typ sich aber schon weg gedreht, könnt ihr euch danach gegenseitig wegen Körperverletzung verklagen.
wenn ich jedesmal gewartet hätte bis mein gegenüber ausholt hätte ich meine nase sicherlich öfters richten lassen müssen. glaubst du eigentlich das jeder mensch immer meterweit und im langen bogen ausholt? das ist unsinn, wenn der schlag erfolgt geschieht das meist schnell und ohne weitere anzeichen.


Aber wie schon (ich zähl nicht mehr mit wie oft) geschrieben, rede ICH von der Situation die im Eingangspost beschrieben wurde. Nicht von einer Disse, nicht von einer dunklen Gasse, nicht von 50 Leuten die auf mich los gehen wollen, sondern davon dass ein geisitig behinderter Mensch einem anderen ans Bein tritt. Ich halte dich für intelligent genug da Unterschiede heraus zu sehen.
hast du schonmal erlebt wie ein geistig behinderter mensch einen tobsuchtsanfall bekommt? und man sollte die behinderten auch nicht für hirntote zombie halten, das sind teilweise ziemlich verschlagene hunde die trotz allem sehr genau wissen was sie tuen.


Mal ganz abgesehen davon das ich hier lediglich das Gesetz und die rechtliche Konsequenz daraus zitiert habe. Ich hab das doch nicht erfunden....
deswegen sage ich ja auch immer wieder gerne: ich glaube eher an die unschuld einer als an die gerechtigkeit der deutschen justiz.

Glupjek
10-04-2008, 14:44
jungchen

:gruebel::gruebel:


in dem beispiel ist bereits ein angriff erfolgt. das heisst der erste schlag ging vom gegner aus und dieser steht mir jetzt immernoch gegenüber und könnte weiter angreifen. auf den zweiten schlag zu warten wäre jetzt ein risiko, da sorge ich lieber dafür schnell weg zu kommen und wenn ich dafür den anderen umrennen muss.

Schnell weg zu kommen ist nicht das selbe, wie ihn ungespitzt in den Boden zu stampfen, wenn du ihn dabei umrennst, wird er dich wohl kaum anklagen, und wo kein Richter, da kein Henker.



ich muss mir jedenfalls nicht bieten lassen das mir jemand die beine weg tritt. ob der nun eine behinderung hat oder nicht. angriffe die hinterrücks erfolgen lassen in meinen augen immer darauf schliessen das man dem opfer keine chance der gegenwehr lassen will. da reagiere nicht nur ich sondern die meisten mensche n die sich mit sv befassen sehr empfindlich drauf.

menschenskind. ich sage nicht dass ich nicht sauer wäre, von mir aus aggressiv, was auch immer. Ich sage nur, ihm dafür den Mund zu entzahnen, wäre rechtswidrig. nicht mehr und nicht weniger.


kein gesetzgeber wird jemanden haftbar machen,nur weil er bei einem angriff angemessen!!! sich selbst verteidigt.

Wie schon (weiss auch nicht wie oft) geschrieben, ist es situationsabhängig, ob eine solche Situation als Notwehr gewertet wird. Wenn sich jemand nur verteidigt sicher . Jemanden umzutreten NACHDEM er irgendwas getan hat, bestimmt nicht.

Und ja, ich kenne persönlich 4 Beispiele, in denen gerichtlich entschieden wurde, dass eine für mich offensichtliche SV Situation eben keine war... Und Leute, körperverletzung kann teuer sein....

enraged_Clown
10-04-2008, 14:48
menschenskind. ich sage nicht dass ich nicht sauer wäre, von mir aus aggressiv, was auch immer. Ich sage nur, ihm dafür den Mund zu entzahnen, wäre rechtswidrig. nicht mehr und nicht weniger
das problem ist nur, manche leute lernen es einfach nicht das ihr umgang mit anderen menschen falsch ist wenn man sie immer wieder durchkommen lässt.

BenitoB.
10-04-2008, 14:48
:gruebel::gruebel:



Schnell weg zu kommen ist nicht das selbe, wie ihn ungespitzt in den Boden zu stampfen, wenn du ihn dabei umrennst, wird er dich wohl kaum anklagen, und wo kein Richter, da kein Henker.




menschenskind. ich sage nicht dass ich nicht sauer wäre, von mir aus aggressiv, was auch immer. Ich sage nur, ihm dafür den Mund zu entzahnen, wäre rechtswidrig. nicht mehr und nicht weniger.



Wie schon (weiss auch nicht wie oft) geschrieben, ist es situationsabhängig, ob eine solche Situation als Notwehr gewertet wird. Wenn sich jemand nur verteidigt sicher . Jemanden umzutreten NACHDEM er irgendwas getan hat, bestimmt nicht.

Und ja, ich kenne persönlich 4 Beispiele, in denen gerichtlich entschieden wurde, dass eine für mich offensichtliche SV Situation eben keine war... Und Leute, körperverletzung kann teuer sein....

mumpitz,unmittelbar danach/als reaktion darf man sich verteidigen.5 minuten später hinzugehen und ihm eine reinhauen is natürlich daneben.

ui,du kennst vier beispiele,respekt... das erklärt natürlich alles:rolleyes: eine weitere diskussion mit dir ist müßig,weil du eh nicht verstehen möchtest was man sagt.es geht schlicht um eine umittelbare reaktion nach einem angriff, keine deutlich zeitversetzte racheaktion.übrigens hat auch niemand von ungespitzt in den boden hauen geredet,lediglich von angemessenen reaktionen.

Glupjek
10-04-2008, 14:58
@glupjek
du drehst und wendest dich wie du es gern hättest. wenn dir 130kg in rage vors bein treten kann das böse enden,und wenn du dann im fallen reagierst und eventuell sein/ihr knie(ob behindert oder nicht) oder die glocken triffst,auch nach dem eigentlichen angriff,ist das gesetzlich völlig legitim!

Beim Hinfallen jemanden zu treffen, oder wie hier schon beschrieben ihn grün und blau zu schlagen, ist doch wirklich ein Unterschied. Wer ist jetzt hier der Theoretiker? Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte, wir sind plus/minus der gleichen Meinung, aber reden nicht vom gleichen. Wie gesagt, ich rede von dem Beispiel und so wie es beschrieben wurde, erfüllt es für mich nicht die Gegebenheiten der Notwehr. Was mit anderen Situationen ist, ist ne andere Geschichte


ui,du kennst vier beispiele,respekt
Och das reicht um zu wissen, dass das Recht etwas anders tickt als die Wirklichkeit. Und es hat gereicht, um zu verstehen, dass es günstiger ist, meine Nase richten zu lassen... ;)


glaubst du eigentlich das jeder mensch immer meterweit und im langen bogen ausholt? das ist unsinn, wenn der schlag erfolgt geschieht das meist schnell und ohne weitere anzeichen.
:ups::ups: Waaaas, das ist nicht so, dass die immer 10m Anlauf holen? :ups::ups::ups: Fühle mich gerade total desillusioniert, vorallem da ich selber noch NIE etwas mit SV zu tun hatte... :rolleyes:



das problem ist nur, manche leute lernen es einfach nicht das ihr umgang mit anderen menschen falsch ist wenn man sie immer wieder durchkommen lässt.

Das ist wohl war, aber es ist nicht die Aufgabe von Normalos, andere Menschen mit Gewalt auf ihr Fehlverhalten "aufmerksam" zu machen.

BenitoB.
10-04-2008, 15:05
hoffnungslos. aber ok,natürlich bin ich der theoretiker, du bist ja ne erfahrene bouncerin:rolleyes:
viel vergnügen noch beim bekehren der ho(h)len kkb user;)

-Ares-
10-04-2008, 15:08
hoffnungslos. aber ok,natürlich bin ich der theoretiker, du bist ja ne erfahrene bouncerin:rolleyes:
viel vergnügen noch beim bekehren der ho(h)len kkb user;)

Mich hat sie überzeugt!:gruebel:;)

Solid Snake
10-04-2008, 15:20
hmm,...

vielleicht sollte man einfach allen Menschen ab 1,9 Metern Körpergrösse eine knallen. Präventiv, denn sie könnten potentielle Verrückte sein. :ups::smack:

Und diejenigen unter 1,9 Meter können auch verrückt sein, schaffen es aber mit eingeschränkter Koordination nicht gefährlich zu werden.


Problem erledigt. Dr. Ninja ist einfach mal wieder zu genial :):cool:

Glupjek
10-04-2008, 15:37
hoffnungslos. aber ok,natürlich bin ich der theoretiker, du bist ja ne erfahrene bouncerin:rolleyes:
viel vergnügen noch beim bekehren der ho(h)len kkb user;)

Na Na, wer wird denn hier gleich persönlich werden... :ups::cool: Ich kenne dich nicht persönlich, du mich nicht, und somit können wir doch einfach beim Thema bleiben, oder?
Den Rechtschreibfehler darfst überigens gerne behalten. Scheinst dich ja so schön an ihn gewöhnt zu haben, verzeih allerdings, wenn ich ihn nicht als ernsthaftes Argument werte...
Ich setze auch "meine Meinung sagen" nicht mit "bekehren" gleich, aber bitte, jedem das seine.. ;)

BenitoB.
10-04-2008, 15:42
sorry,aber wenn du es persönlich nimmst dass ich deine meinung hierzu nicht ganz ernst nehme,dann ist das dein problem.

und jetzt genug off topic hoffe ich,sonst gibts mecker vom mod.

Blue_Dragon
10-04-2008, 15:50
Traurig wie hier Leute gleich Körberlich demjenigen eine reindrücken wollen!

Ist wohl so das diejenigen dann auch etwas geistig behindert sind, sonst hätten sie mit Worten vll. mehr viel mehr Erfolg.

Und einen Behinderten auch mit Lauten Worten klar machen das das Weh tut ist nirgends verpöhnt.

Kouhei
10-04-2008, 15:50
1)frage:
von wem kommen denn die entsetzten rufe?

2)er hat dich doch schon direkt angegriffen.

grüsse

Also er ist nur geistig behindert, das merkt man eigentlich ziemlich schnell, da er immer sehr seltsam drein schaut (so als würden ihm gleich Tränen aus den Augen laufen). Letzten Donnerstag hat er einen jungen Mann aus dem Bus geschubst, der hat darauf hin ihn angeschrieen mit: "Was soll denn das du Idiot?" darauf schrie ein anderer Mann, dass er ihn nicht so anschreien solle, er sei geistig behindert und könne nichts dafür, der geistig behinderte lief während dessen weiter. Oder ein andermal hat er einer Kollegin von mir mit einem ellenbogen in die schultern geschlagen, sie fiel auf die Knie und rufte ihm noch nach ob er spinnt, und wieder kamen rufe von anderen Leuten, dass es daneben sei von ihr, weil er geistig behindert wäre. (diese geschichte habe ich aber nur gehört bzw war nicht selbst dabei) Er selbst reagiert gar nicht drauf, wenn man ihn anspricht ignoriert er das einfach und läuft weiter.

lennska
10-04-2008, 15:57
sei mal froh, dass er dich "nur" getreten hat.
ein bekannter von mir wurde mal von einem geistig behinderten mit einem messer angegriffen und das einzige was er gemacht war ins messer zu greifen um ihm das abzunehmen und dann weg zu gehen :ups: , das finde ich schon um einiges heftiger.

Kouhei
10-04-2008, 15:59
sei mal froh, dass er dich "nur" getreten hat.
....

Ja am besten sollte ich mich dafür bei ihm bedanken, dass er mich nicht gleich getötet hat :ups:

DeepPurple
10-04-2008, 16:12
Also er ist nur geistig behindert, das merkt man eigentlich ziemlich schnell, da er immer sehr seltsam drein schaut (so als würden ihm gleich Tränen aus den Augen laufen). Letzten Donnerstag hat er einen jungen Mann aus dem Bus geschubst, der hat darauf hin ihn angeschrieen mit: "Was soll denn das du Idiot?" darauf schrie ein anderer Mann, dass er ihn nicht so anschreien solle, er sei geistig behindert und könne nichts dafür, der geistig behinderte lief während dessen weiter. Oder ein andermal hat er einer Kollegin von mir mit einem ellenbogen in die schultern geschlagen, sie fiel auf die Knie und rufte ihm noch nach ob er spinnt, und wieder kamen rufe von anderen Leuten, dass es daneben sei von ihr, weil er geistig behindert wäre. (diese geschichte habe ich aber nur gehört bzw war nicht selbst dabei) Er selbst reagiert gar nicht drauf, wenn man ihn anspricht ignoriert er das einfach und läuft weiter.

Wie gesagt, ich würd mich sicherheitshalber an die Polizei wenden. Immerhin äüßert sich die Aggression in Einzelaktionen. Aber obs so bleibt?
Es besteht theoretisch die Gefahr, dass er mal jemanden verletzt oder an jemanden gerät, der aggressiver reagiert und selbst verletzt wird.
Muß beides nicht sein.

Betreuer ist ja anscheinend keiner dabei.

Peter

Kraken
10-04-2008, 16:23
so etwas wie narrenfreiheit gilt für mich nur fürs gesprochene.

da man jemanden der geistig eingeschränkt ist evt. nicht belehren kan, dass solches verhalten wie leute treten unangemessen ist, sollte man sich mit aller härte zur wehr setzten, um dieser person deutlich zu zeigen dass es nicht gut ist.

anschreien kann evt. bewirken dass er nur noch mehr tritt, wenn es ihm gefält, aber wenn du ihm eine reinzimmerst dürfte die betreffende person es sicher verstehen.

und straffrei ausgehen wirst du in jedem fall, denn sv ist es egal wer dich angreift und wie der gesittet ist.

Dorschbert
10-04-2008, 16:26
Also er ist nur geistig behindert, das merkt man eigentlich ziemlich schnell, da er immer sehr seltsam drein schaut (so als würden ihm gleich Tränen aus den Augen laufen). Letzten Donnerstag hat er einen jungen Mann aus dem Bus geschubst, der hat darauf hin ihn angeschrieen mit: "Was soll denn das du Idiot?" darauf schrie ein anderer Mann, dass er ihn nicht so anschreien solle, er sei geistig behindert und könne nichts dafür, der geistig behinderte lief während dessen weiter. Oder ein andermal hat er einer Kollegin von mir mit einem ellenbogen in die schultern geschlagen, sie fiel auf die Knie und rufte ihm noch nach ob er spinnt, und wieder kamen rufe von anderen Leuten, dass es daneben sei von ihr, weil er geistig behindert wäre. (diese geschichte habe ich aber nur gehört bzw war nicht selbst dabei) Er selbst reagiert gar nicht drauf, wenn man ihn anspricht ignoriert er das einfach und läuft weiter.

Ich kann ja mal meine Erfahrung mit sowas schildern:

Ich war mal eine Zeitlang auf der geschlossenen Station einer Psychiatrie beschäftigt. Die Patienten dort waren zwar nicht behindert, aber aufgrund ihres Krankheitsbildes größtenteils nicht zurechnungsfähig und mitunter selbst-und fremdgefährdend.
Beim Personal lautete die Prämisse für den Fall einer Eskalation:"Zuerst die Eigensicherung beachten."
Wenn ich dort also von einem (evtl. auch noch körperlich überlegenen) Patienten massiv angegriffen worden und gerade keine Unterstützung in Sicht gewesen wäre, mit deren Hilfe man denjenigen hätte bändigen und ruhig stellen/fixieren können, hätte ich erstmal versucht meine eigene Haut zu retten. Dies hätte unter Umständen auch impliziert, demjenigen halt richtig eine einzuschenken.

Was ich damit sagen will ist:
Solltest du von so jemandem wie aus deiner Beschreibung ernsthaft körperlich attackiert werden, kann von dir als Privatperson eigentlich niemand erwarten, dass du ihn (evtl. um den Preis deiner eigenen Gesundheit) vor sich selbst beschützt. Die Verhältnismäßigkeit sollte dabei natürlich nicht außer acht gelassen werden.

Eventuell wäre auch eine Anzeige bei der Polizei angedacht, da derjenige ja scheinbar eine Gefährdung der Allgemeinheit (und für sich selbst) darstellt.

Soweit mein Senf, vielleicht hilft es dir ja weiter

MfG Dorschi

SeraphiM
10-04-2008, 16:44
da man jemanden der geistig eingeschränkt ist evt. nicht belehren kann, dass solches verhalten wie leute treten unangemessen ist, sollte man sich mit aller härte zur wehr setzten, um dieser person deutlich zu zeigen dass es nicht gut ist.


:(

Kraken
10-04-2008, 16:56
:(

evt. schrieb ich.

ist traurig aber je nachdem kann es manchen schwer fallen zu verstehen weshalb man leute nicht schlagen darf.

gibts sowas.

man kann ihnen aber "helfen" indem man zeigt, dass sclagen etwas schlechtes ist, und wenn sie es evt. durch erklären nciht verstehen, muss man durchgreifen, um direkt zu zeigen, dass schlagen dem anderen weh tut, und schlecht ist.

enraged_Clown
10-04-2008, 17:05
Das ist wohl war, aber es ist nicht die Aufgabe von Normalos, andere Menschen mit Gewalt auf ihr Fehlverhalten "aufmerksam" zu machen.
das ist wohl war, aber ich denke einfach das ein paar tage krankenhaus evtl. mehr wirken als ein paar wochen "erziehungsurlaub" auf korsika.

Kraken
10-04-2008, 17:17
neinein glupjek hat völlig recht.

es ist auch nicht unsere aufgabe verbrecher mörder und vergewaltiger zu belehren, die die sich selbst gegen gewaqlttaten wehren oder sogar anderen dabei helfen tuen unrecht, indem sie in die free entscheidung jemandes eingreifen eine fraue zu vergewaltigen oder ien kleines kind zu ermorden.

der der ihn izns gefängniss steckt ist noch viel schlimmer, es ist nicht siene aufgabe den verbrecher zu belehren.


mien gott, mach die augen auf!!!!!!

es IST unser ALLER aufgabe, für ordnung zu sorgen sowiet wir können!!

und wen ich jemanden verprügeln muss damit er nicht evt. immer gewalttätiger wird, dann nehme ich meine bürgerpflicht wahr und sorge für ordnung und frieden, indem ich den unhold egal ob behindert oder whatever belehre!!


von mir aus kannst du ja die probleme anderen in die schuhe schieben, den politikern oder demlieben gott, aber ich tue lieber selber was.

und das wohl aller steht meiner meinung nach auch mal über der freiheit einzelner, besonders wenn ich direkt betroffen bin.

ich finde eher der STAAT hat KEIN RECHT die leute zu belehren, nut die LEUTE UNTER SICH.

DAS ist GERECHTIGKEIT

Luggage
10-04-2008, 17:44
Was ein abgefahrener Thread :rolleyes: Am witzigsten finde ich, dass hier sofort wieder etliche Hardliner auftauchen, erzählen, dass sie alles sofort umhufen würden, sich darüber aufregen, dass man ja nicht warten könne, bis man eine zweite gesemmelt bekommt, weil man ja sonst sofort im Krankenhaus lande... usw. Tatsächlich geht es hier um einen konkreten Fall, indem die Diagnose der Behinderung des Gegenübers sofort gelang und darüber hinaus das Ausbleiben harter Gegenmaßnahmen keinerlei weitere Verletzungen nach sich gezogen hat. Das sollte einigen Theoretikern, die ihre Theorien paradoxerweise Praxis-bezogen schimpfen mal zu denken geben.

Mal exemplarisch für diese Fraktion:


und straffrei ausgehen wirst du in jedem fall, denn sv ist es egal wer dich angreift und wie der gesittet ist.
Es wurde bereits geschrieben, ich weiße nochmals darauf hin: In der deutschen Rechtsordnung erfolgt die Notwehrbefugnis nicht ohne Anschauung der beteiligten Personen und der Umstände. Gegenüber schuldlos Handelnder und erkennbar irrender wird die Notwehrbefugnis im Rahmen der Gebotenheit eingeschränkt, so dass man sich regelmäßig auf bloße Schutzwehr und nur nötigen falls schonende Trutzwehr verweisen lassen muss.
In dem geschilderten Fall heißt das, dass das Sich-Entfernen des angegriffenen die einzig rechtlich gebilligte Reaktion war (wohl von verbalen Kontern abgesehen, die allerdings durchaus als Notwehrprovozierend auffassbar wären, ggn.über offenkundig behinderter), da es offensichtlich das mildeste taugliche Mittel war, um die Bedrohung für sich zu beenden. Sich zum Erzieher der Öffentlichkeit oder Rächer ungesühnter Übergriffe aufzuschwingen, wozu viele hier ja aufrufen ist schlicht ungesetzlich und wird im Falle eines rechthängigen Verfahrens zur Verurteilung führen.

Was die angesprochene Irrtumsproblematik angeht, das ist nicht so einfach:

In solchen Fällen greift aber die Irrtumslehre, d.h. auch wenn dein Handeln nicht gerechtfertigt ist, da der Angreifer aufgrund der Behinderung schuldlos gehandelt hat, entfällt aufgrund deines Irrtums über die Grenzen der Notwehr die Schuldhaftigkeit deines eigenen Handelns.
Wenn man sich in dem Glauben verteidigt, die Verteidigung sei durch Notwehr gedeckt und den Grenzen der Notwehr genügt, so diese denn gegeben gewesen wäre, handelt man in putativnotwehr, einem Erlaubnistatbestandsirrtum. In der Lehre wird gestritten, ob das, wie im zitierten Text vorgeschlagen die sog. "Vorsatzschuld" ausschließt (eine rechtsdogmatisch seltsame Konstruktion) oder vorsatzausschließend wirkt. Geht man mit der herrschenden Meinung und zieht letzteres vor, kommt man dazu, dass durch die vermeintliche Verteidigungshandlung, die keine war, weil sie die Grenzen der Gebotenheit überschritten hat (ggn. schuldlos handelnde) eine Körperverletzung iSd §223 darstellt, allerdings nicht vorsätzlich begangen wurde. Dies resultiert in einer Prüfung der fahrlässigen Körperverletzung in analoger Anwendung des §16 I S.1. Hierbei wird nun darauf eingegangen, ob der Irrtum des handelnden der im Verkehr notwendigen Sorgfalt entsprach, oder ob er sich hätte des Geisteszustandes seines Gegenüber vergewissern können und müssen.

Eine Endschudligung gem. §33, wie sie hier manchmal anklingt, kommt übrigens nur bei intensiver Überschreitung der Grenzen der Notwehr in Betracht (herrschende Meinung). Wer diese Grenzen extensiv, also die Zeitlichen, überschreitet, darf nicht mit einer Entschuldigung aus §33 rechnen (für all jene, die pädagogisch nachschlagen wollen).

meridian9
10-04-2008, 18:30
Hallo zusammen!

Folgendes ist mir heute passiert: Als ich am morgen mit dem Bus zur Schule fuhr, fiel mir meine Schulmappe aus den Händen auf den Boden des Busses, ich stand auf und bückte mich nach der Mappe, plötzlich spürte ich einen stechenden Schmerz in meinen Kniekeelen, da hatte doch tatsächlich ein geistig Behinderter mit voller Wucht mir in die Kniekeelen getreten. Ich dreh mich um, bin aber völlig perplex und steige aus dem Bus aus. Ich sprach dann mit ner Freundin darüber (sie sass neben mir) und sie sagte mir, dass er mir mit voller absicht in die kniekehlen kickte. Dazu kommt, dass diese Person, etwa 130 Kilo schwer und mindestens 1.90 gross ist, ausserdem schubst sie zB Personen aus dem Buss oder schlägt ihnen in den Rücken, und jedesmal wenn jemand etwas sagt, kommen entsetzte Rufe, was ihm/Ihr denn eigentlich einfalle einen geistig Behinderten so anzusprechen, der könnte ja nichts dafür.

Jetzt habe ich aber selber die Nase voll, es kann doch nicht sein, dass sich geistig Behinderte alles erlauben dürfen und unter dem Deckmantel ihrer Behinderung Leute attakieren! Nicht auszumassen wenn er mich einmal direkt angreifen würde und ich ihn niederschlagen müsste, da wär ich am schluss noch das *********!

Was würdet ihr allgemein tun, um solches Verhalten abzuwenden? Und was würdet ihr bei einer direkten körperlichen Attacke tun?

Abwenden kann man so eine Situation nicht da er Dir von hinten in die Kniekehlen getreten hat.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde Dein Hals erst richtig dick als Du erfahren hast, das der Typ schon andere aus dem Bus geschubbst hat ect...
Du warst perplex u. bist aus dem Bus gestiegen, d.h. das der Typ Dir in die Kniekehlen getreten hat, sich wahrscheinlich sehr darüber gefreut hat u. mehr nicht.
Hast Du zuerst erkannt ob das ein Klotz von 1,90/130 ist oder zuerst das er geistig behindert ist?
Beim ersteren wäre Angst Deine Motivation gewesen nix zu machen, beim zweiteren Vernunft.
Nur hättest Du den im zweiten Fall direkt anblaffen sollen, das wäre für so jemanden wahrscheinlich heilsam.
Aber nicht hauen, ich fahre ab u. an mal mit der U-Bahn an einer Station vorbei wo eine Behindertenwerkstatt ist, da sind öfters geistig Behinderte (ohne Betreuer, also nicht so schlimm) mit unterwegs.

Wenn ich die jedesmal hauen wollte wenn die "Schei$$e" sind, hätte ich viel zu tun.
Aber falls die es mit ihren "Kindereien" übertreiben, reicht eigentlich ein böser Blick oder ein Spruch.
Der Typ hat sich wahrscheinlich den ganzen Tag in der Werkstatt mit seinen Kollegen in die Kniekehlen getreten u. war noch voll drauf u. fands lustig.
Wenn der Dich hätte wirklich verletzen wollen :rolleyes:

*Dachte beim Threadtitel erst, das ein neuer Kurs speziell für "SV gegen Behinderte" angeboten wird*:D

Wäre vllt. nicht schlecht, dann ist Schluß mit Lustig in der U-Bahn und falscher Toleranz :ironie:

Dorschbert
10-04-2008, 18:30
ich finde eher der STAAT hat KEIN RECHT die leute zu belehren, nut die LEUTE UNTER SICH.

DAS ist GERECHTIGKEIT

Nun, das würde ich weniger als Gerechtigkeit, sondern eher als "Faustrecht" (ergo als Recht des Stärkeren) bezeichnen.

Was FINDEST, ist ja auch nach wie vor deine Sache. Allerdings wäre es wenig ratsam, das so im Alltag zu praktizieren, da Legislative und Judikative das i.d.R. etwas anders beurteilen.

MfG Dorschi

Ezekiel
10-04-2008, 18:31
Was die angesprochene Irrtumsproblematik angeht, das ist nicht so einfach:


In solchen Fällen greift aber die Irrtumslehre, d.h. auch wenn dein Handeln nicht gerechtfertigt ist, da der Angreifer aufgrund der Behinderung schuldlos gehandelt hat, entfällt aufgrund deines Irrtums über die Grenzen der Notwehr die Schuldhaftigkeit deines eigenen Handelns.

Wenn man sich in dem Glauben verteidigt, die Verteidigung sei durch Notwehr gedeckt und den Grenzen der Notwehr genügt, so diese denn gegeben gewesen wäre, handelt man in putativnotwehr, einem Erlaubnistatbestandsirrtum. In der Lehre wird gestritten, ob das, wie im zitierten Text vorgeschlagen die sog. "Vorsatzschuld" ausschließt (eine rechtsdogmatisch seltsame Konstruktion) oder vorsatzausschließend wirkt. Geht man mit der herrschenden Meinung und zieht letzteres vor, kommt man dazu, dass durch die vermeintliche Verteidigungshandlung, die keine war, weil sie die Grenzen der Gebotenheit überschritten hat (ggn. schuldlos handelnde) eine Körperverletzung iSd §223 darstellt, allerdings nicht vorsätzlich begangen wurde. Dies resultiert in einer Prüfung der fahrlässigen Körperverletzung in analoger Anwendung des §16 I S.1. Hierbei wird nun darauf eingegangen, ob der Irrtum des handelnden der im Verkehr notwendigen Sorgfalt entsprach, oder ob er sich hätte des Geisteszustandes seines Gegenüber vergewissern können und müssen.

Eine Endschudligung gem. §33, wie sie hier manchmal anklingt, kommt übrigens nur bei intensiver Überschreitung der Grenzen der Notwehr in Betracht (herrschende Meinung). Wer diese Grenzen extensiv, also die Zeitlichen, überschreitet, darf nicht mit einer Entschuldigung aus §33 rechnen (für all jene, die pädagogisch nachschlagen wollen).

Ok, ich wollte das ganze etwas vereinfachen, da die Irrtumslehre für viele doch etwas verwirrend sein dürfte.
Zu deiner Anmerkung: Meines Erachtens handelt es sich bei dem Irrtum über die Grenzen der Notwehr nicht um einen Erlaubnistatbestandsirrtum iSd § 16 StGB analog. Denn der Tatbestand - Angriff durch einen geistig Behinderten - ist im geschilderten Fall richtig erfasst worden. Vielmehr liegt der Irrtum auf der "Rechtsfolgenseite", indem die Grenzen eines eigentlich bestehenden Notwehrrechts zu weit gezogen werden. Dies ist als Erlaubnisirrtum aber ein Schuldausschließungsgrund nach § 17 StGB, wenn dieser Irrtum nicht hätte vermieden werden können.

Kraken
10-04-2008, 18:34
Nun, das würde ich weniger als Gerechtigkeit, sondern eher als "Faustrecht" (ergo als Recht des Stärkeren) bezeichnen.

Was FINDEST, ist ja auch nach wie vor deine Sache. Allerdings wäre es wenig ratsam, das so im Alltag zu praktizieren, da Legislative und Judikative das i.d.R. etwas anders beurteilen.

MfG Dorschi


vor allem die sehr geehrte exekutive, die sich eigetnlich um solche fälle kümmern sollte

Z-A-C
10-04-2008, 20:11
da war zwar ein etwas anderer ich nenns mal "geistiger" hintergrund als hier beim angreifer vorhanden aber ich verlinke das trotzdem mal...
nur für den fall, dass es euch interessiert, was passieren könnte wenn man sich mal bei nem angriff von hinten nicht wehrt...

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f18/pfefferspray-wirkungslos-trenddroge-laesst-besonders-muslimische-jugend-durchdrehen-71287/index4.html

Kraken
10-04-2008, 21:33
aha, was ich ncith verstehe wieso das besonders muslimische leute durchdrehen lassen soll? ich bin christ wirkt das bei mir weniger? wie siehts mit juden aus?

find das ganze bashing gegen muslime echt für'n *****:mad:

König der Straßen
10-04-2008, 21:37
aha, was ich ncith verstehe wieso das besonders muslimische leute durchdrehen lassen soll? ich bin christ wirkt das bei mir weniger? wie siehts mit juden aus?

find das ganze bashing gegen muslime echt für'n *****:mad:

recht hast du :(

Kouhei
10-04-2008, 21:58
A...
Hast Du zuerst erkannt ob das ein Klotz von 1,90/130 ist oder zuerst das er geistig behindert ist?
Beim ersteren wäre Angst Deine Motivation gewesen nix zu machen, beim zweiteren Vernunft.
...

Ne, also Angst hätte ich nicht vor ihm, ich bin auch 186 gross und an die 105 Kilo. Nein, ich seh den schon seit Jahren, nur dachte ich mir bisher immer, dass er das nicht mit Absicht macht. Ausserdem hat er das früher nie getan.

Kouhei
10-04-2008, 21:59
aha, was ich ncith verstehe wieso das besonders muslimische leute durchdrehen lassen soll? ich bin christ wirkt das bei mir weniger? wie siehts mit juden aus?

find das ganze bashing gegen muslime echt für'n *****:mad:

Es geht halt darum, dass vorallem Muslime auf diese Droge stehen, weil sie sonst vom Koran aus nichts dürfen, kein Alkohol, kein Kannabis. Aber dann hat man ja irgendwas nicht ganz verstanden wenn man sich dann halt mit Drogen zudröhnt die nicht explizit im Koran stehen.^^

Lars´n Roll
10-04-2008, 22:27
Klarer Schnapps ist auch okay. Warum? Allah denkt, es ist Wasser. :D Hat mir´n muslimischer Arbeitskollege beim Afterwork-Umtrunk erklärt.
Nicht ohne Augenzwinkern, versteht sich. ;)

Blue_Dragon
10-04-2008, 22:28
@Kraken schon blöd wenn ma keine Ahnung hat :)

SaschaB
10-04-2008, 22:43
Bitte keine Diskussion in Richtung Religion! :mad::mad:

Kouhei
10-04-2008, 22:47
Bitte keine Diskussion in Richtung Religion! :mad::mad:

Frag mich auch gerade wie ich auf das Thema kam :o

Glupjek
11-04-2008, 09:20
Hab mir jetzt relativ lange überlegt, ob ich zu deiner Ansicht überhaupt etwas schreiben soll, aber geduld ist ja ne Tugend...


neinein glupjek hat völlig recht.
es ist auch nicht unsere aufgabe verbrecher mörder und vergewaltiger zu belehren, die die sich selbst gegen gewaqlttaten wehren oder sogar anderen dabei helfen tuen unrecht, indem sie in die free entscheidung jemandes eingreifen eine fraue zu vergewaltigen oder ien kleines kind zu ermorden.

Ich für meinen Teil habe von der Situation im Eingangspost gesprochen. Offenbar habe ich die Zeilen mit der Vergewaltigung, dem Mord und dem Kindsmissbrauch überlesen, als ich meine Meinung dazu äusserte, kannst du sie mir kurz posten?



der der ihn izns gefängniss steckt ist noch viel schlimmer, es ist nicht siene aufgabe den verbrecher zu belehren.

Da wir offenbar im gleichen Staat leben, redest du in diesem Beispiel offenbar von der Polizei, und soweit ich mich erinnere habe ich geschrieben, dass ich dafür bin dass die Exekutive für das AUSFÜHREN des Rechts zuständig ist. (Deshalb auch Exekutive). Was dein obiges Beispiel miteinschliesst.



es IST unser ALLER aufgabe, für ordnung zu sorgen sowiet wir können!!
Öhhhhm nein, es ist unser aller Aufgabe für Ordnung zu sorgeng soweit wir DÜRFEN! Ich werde das Gefühl nicht los, dass du mit der derzeitigen Staatsform unzufrieden bist.... :rolleyes:




und wen ich jemanden verprügeln muss damit er nicht evt. immer gewalttätiger wird, dann nehme ich meine bürgerpflicht wahr und sorge für ordnung und frieden, indem ich den unhold egal ob behindert oder whatever belehre!!

Soweit ich informiert bin, gehört "jemanden verprügeln" nicht zu unseren Bürgerpflichten. Aber das könnte man vielleicht in deiner neuen "idealen" Staatsform einführen...
Stelle mir das gerade mal kurz vor. Das Recht des Stärkeren auf allen Ebenen, kombiniert mit Anarchie. Jedes Rechtsempfinden kann mit etwas Gewalt untermauert werden. Vom Kampfsport her weisst du bestimmt dass es immer irgendwo jemanden gibt, der stärker ist als du. Dann könntest du einfach hoffen, dass nicht diejenige Person plötzlich das Gefühl hätte, dich "belehren" zu müssen, oder?



und das wohl aller steht meiner meinung nach auch mal über der freiheit einzelner, besonders wenn ich direkt betroffen bin.

Wenn ich das richtig sehe, redest du hier davon, dass Leute, die dem Wohl aller Schaden zufügen, weggesperrt werden sollen. Ich denke da sind wir alle gleicher Meinung. Aber auch hier bleibt dieses Recht der Exekutive vorbehalten, was ich durchaus begrüsse. Alles andere wäre Freiheitsberaubung, soweit ich weiss.


ich finde eher der STAAT hat KEIN RECHT die leute zu belehren, nut die LEUTE UNTER SICH.

Anarchie ist durchaus ein interessanter Gedanke. Wenn ich allerdings an Anarchie in Kombination mit Gewaltgeilen Idioten (und ich werde mich hüten, hier namen zu nennen :ups::D ), halte ich allerdings für etwas was doch eher in die Zeit gehört als die Dinosaurier noch lebten, und die "Menschen" mit Keulen in gebückter Haltung über's Land zogen...



DAS ist GERECHTIGKEIT

ÖÖÖÖhhhhm nein....

nogain
11-04-2008, 11:05
Habe hier die letzten Seiten mal durch gelesen. Sehr interessante Ansichten wo hier vertreten werden. Würde mich wirklich interessieren was ein Richter sagt der so einen Fall vorgelegt bekommt. Diejenigen die sich umdrehen und einen geistig Behinderten weg betonieren weil der Ihnen von hinten ins Bein gekickt hat würden aber mit Sicherheit sehr schlecht da stehen. Bin ich überzeugt.

Den einzigen wirklich sinnvollen Post hat wohl Luggage geschrieben. Kann man nicht viel hinzufügen.

Finde es immer wieder lustig wie hier von manchen mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Boah, wenn mich nur einer….dann bricht über den das Armageddon herein, den renn ich um, den mach ich platt den hau ich zusammen. Mich trifft was von hinten ergo mit Schwung umdrehen und weg brettern was da im Weg steht. Scheiß egal ob es die Oma ist die stolpernder Weise gegen mich fällt oder ein Discothekengast der selber gestoßen wurde…Na Bravo weiter so…bei so einem Volk werde ich zumindest nicht arbeitslos:

Kraken
11-04-2008, 11:11
Es geht halt darum, dass vorallem Muslime auf diese Droge stehen, weil sie sonst vom Koran aus nichts dürfen, kein Alkohol, kein Kannabis. Aber dann hat man ja irgendwas nicht ganz verstanden wenn man sich dann halt mit Drogen zudröhnt die nicht explizit im Koran stehen.^^

also diese droge ist laut dem koran ebefalls verboten, denn es geht nciht um spezifische drogen im koran, sondern um das verbot von drogen im allgemeinen "was dich trunken macht soll dir verboten sein".

begründet wird dies damit dass falls man stirbt und unter drogen ist, man in die höle kommt, denn zum himmel ist eine brücke so schmall und scharf wie ein messer und am ende ist ein icht so hell, dass es alle blendet die nicht ehrhaft dem koran gefolgt sind und die fünf pflichten geehrt haben, wer nuntrunken auf diese brücke tritt kan sie nciht überqueren und stürzt in den shclund zu den dämonen.


@Kraken schon blöd wenn ma keine Ahnung hat :)


ja:rolleyes: keine ahnung;)

nogain
11-04-2008, 11:25
dass es alle blendet die nicht ehrhaft dem koran gefolgt sind und die fünf pflichten geehrt haben

super - dann ist es im muslimischen himmel ziemlich leer:D

-Ares-
11-04-2008, 11:38
also diese droge ist laut dem koran ebefalls verboten, denn es geht nciht um spezifische drogen im koran, sondern um das verbot von drogen im allgemeinen "was dich trunken macht soll dir verboten sein".

begründet wird dies damit dass falls man stirbt und unter drogen ist, man in die höle kommt, denn zum himmel ist eine brücke so schmall und scharf wie ein messer und am ende ist ein icht so hell, dass es alle blendet die nicht ehrhaft dem koran gefolgt sind und die fünf pflichten geehrt haben, wer nuntrunken auf diese brücke tritt kan sie nciht überqueren und stürzt in den shclund zu den dämonen.


@Kraken schon blöd wenn ma keine Ahnung hat :)


ja:rolleyes: keine ahnung;)
:cool2:
Ja genau so wie das hier إسلا mit Friede zu übersetzen ist...
Bitte zurück zum Thema des Threads…

Kraken
11-04-2008, 11:45
ok, ich widme mich dan auch mal deinen ausführungen.


Ich für meinen Teil habe von der Situation im Eingangspost gesprochen. Offenbar habe ich die Zeilen mit der Vergewaltigung, dem Mord und dem Kindsmissbrauch überlesen, als ich meine Meinung dazu äusserte, kannst du sie mir kurz posten?


es ging um das recht jemanden einzuschränken der gesetzeswidrig handelt, un ddieses recht wolltest du einschränken, worauf ich dich darauf aufmerksam machte dass du rect hast, das darf man nicht, wir solten uns allean die hände fassen und im kreis tanzen.


Da wir offenbar im gleichen Staat leben, redest du in diesem Beispiel offenbar von der Polizei, und soweit ich mich erinnere habe ich geschrieben, dass ich dafür bin dass die Exekutive für das AUSFÜHREN des Rechts zuständig ist. (Deshalb auch Exekutive). Was dein obiges Beispiel miteinschliesst.

tja, eben, das WAERE die aufgabe der polizei, doch leider macht das nur eine minderheit der polizisten, die meisten die ich kennenlernen durfte sind diejenigen dieals kinder imer verprügelt wurde auf dem schulhof, und nun den macker spielen wolen um auch mal das sagen zu haben.

traurig dass die polizei wenig guten nachwuchs findet:(

und das liegt wohl auch daran, dass die polizei heute einfach keine rechte mehr hat, weil alle immer aufs recht des einzelnen pochen, ein feund von mir wurde sogar aus dem polizeidienst entlassen weil er einem flüchtigen gewaltverbrecer nach erfolgter warnung ins bein geschossen hat:ups:


Öhhhhm nein, es ist unser aller Aufgabe für Ordnung zu sorgeng soweit wir DÜRFEN! Ich werde das Gefühl nicht los, dass du mit der derzeitigen Staatsform unzufrieden bist.... :rolleyes:

tja, und ich DARF mich gegen jemandne wehren der mich angreift richtich? auch ein behinerter kan mich gefährden richtic?

ausserdem ist es schade, dass die menschen ihre probleme nicht mehr selbst lösen können und alles bequem anderen in die schuhe schiebe, das hat nichts mit anarchie zu tu, sondern mit demokratie.

und die gegenwärtige staatsform passt mir weitgehen dschon, wenn sie auch konsequent durchgesetzt würde.

wie komst du darauf ich wäre anarchist?


Soweit ich informiert bin, gehört "jemanden verprügeln" nicht zu unseren Bürgerpflichten. Aber das könnte man vielleicht in deiner neuen "idealen" Staatsform einführen...
Stelle mir das gerade mal kurz vor. Das Recht des Stärkeren auf allen Ebenen, kombiniert mit Anarchie. Jedes Rechtsempfinden kann mit etwas Gewalt untermauert werden. Vom Kampfsport her weisst du bestimmt dass es immer irgendwo jemanden gibt, der stärker ist als du. Dann könntest du einfach hoffen, dass nicht diejenige Person plötzlich das Gefühl hätte, dich "belehren" zu müssen, oder?

habe ich das recht des stärkeren propagiert? wo? kannst du mich bitte zitieren?
habe ich was von einer idealen staatsform gesprochen?

und es geht hier wie bereits geschrieben, weder um das rechtsempfinden einzelner noch um das recht des stärkeren, sondern um soziale strukturen, welche von einzelnen untermauert erden, z.B. durch gewalttaten, und das muss verhindert werden, wenn jemanden einfach machen lässt, nur weil er "behindert" ist, setzt das falsche signale.

Wenn ich das richtig sehe, redest du hier davon, dass Leute, die dem Wohl aller Schaden zufügen, weggesperrt werden sollen. Ich denke da sind wir alle gleicher Meinung. Aber auch hier bleibt dieses Recht der Exekutive vorbehalten, was ich durchaus begrüsse. Alles andere wäre Freiheitsberaubung, soweit ich weiss.

ja, das ist, was die exekutive tut.

aber was WIR tun können ist zivilcourage zeigen, z.B. leuten helfen die opfer eines verbrechens werden, udn ncith einfach nur die polizei rufen die eh zu spät kommt. wi rkönnen selbst helfen, selbst etwas tun. wenn ein kind auf meine grundstück böller hochgehen lässt und schaden anrichtet, werde ich es darauf ansprechen und gegebene massnahmen ziehen( nicht verprügeln falls ihr das denkt) anstatt die bullen rufen, denn daraus wird das kind nr aggresivität gegen mich und die polizei schöpfen anstatt etwas zu lernen.


Anarchie ist durchaus ein interessanter Gedanke. Wenn ich allerdings an Anarchie in Kombination mit Gewaltgeilen Idioten (und ich werde mich hüten, hier namen zu nennen :ups::D ), halte ich allerdings für etwas was doch eher in die Zeit gehört als die Dinosaurier noch lebten, und die "Menschen" mit Keulen in gebückter Haltung über's Land zogen...

ne, anarchie halte ich für recht beschissen, demokratie ist ein gutes staatssystem, allerdings direktdemokratie.

wasz.B. in deuschland als dmeokratie bezeichnet wir dist ein witz und eine frechheit den bürgern gegenüber. un dbei uns fängts auch schon an, dass man nicht mehr wahlen macht über einen gesetztesentwurf sondern dem bürger vorschreibt was er zu tun hat.

dass man bei wahlen ein wahlbüchlein abgibt wo dann nur beschrieben wird wie der bundesrat will dass man wählt, ohne die gegenseite zu wort kommen zu lassen.

du hast mich als gewaltgeilen idioten beschimpft, soll ich die polizei rufen, oder selbst die geeigneten schlüsse ziehen?

SaschaB
11-04-2008, 11:45
Hatte ich ned schon geschrieben, dass ich hier keine Diskussion über Religion haben möchte??

Noch ein Post in dieser Richtung und ich mache hier zu!

P.S.: Dies gilt natürlich für Diskussionen über Politik ebenso...@Kraken

Kraken
11-04-2008, 11:53
ok, werd mich dran halten

@glupjek: wenn du noch was schreiben möchtest schreib mir bitte ne pm

Z-A-C
11-04-2008, 17:43
ähm das meinte ich nich...
i'm sorry...
hab die falsche seite verlinkt... ging darum, das ich mal von hinten angegriffen wurde, mich nich gewehrt hab und seitdem ein loch in der niere hab...
also seitdem reagiere ich sau empfindlich auf angriffe von hinten, ich persönlich würde nicht lange fackeln und zuhauen solange ich noch kann.

vitorb
11-04-2008, 19:09
hi,


ähm das meinte ich nich...
i'm sorry...
hab die falsche seite verlinkt...

macht überhaupt nix! hat eh keiner gemerkt. :D:D:D

v. g.

vitor b

Blue_Dragon
11-04-2008, 20:08
@Kraken schon blöd wenn ma keine Ahnung hat :)


ja:rolleyes: keine ahnung;)


Nein, gar keine Ahnung :)

Eine Demokratie bedeutet in einer Gemeinschaft leben, das geht nur mit Regeln! Genauso Regeln die ich nicht verstehe, muss sie aber trotzdem beachten, genauso Regeln die völlig Sinnlos sind (wie zum bsp. Nachts an einer Roten Ampel warten obwohl keiner kommt) muss man einhalten. Eine Strafe zu verhängen die sich von Gefühlen leiten lassen sind genauso schändlich für ein Rechtssystem wie Selbstjustiz.

Es kann kein zwischending geben! Deshalb sind auch deine ach so tollen Selbstverteidigungs Sprüche total hirnlos, sorry aber das ist Definitiv Falsch wissen!

Hier in diesem konkreten Fall wenn er in Deutschland währe, hast du nicht das Recht sondern die Pflichtzur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu erstatten! Das wenn nur ein Schlag gefallen ist, hat er die absicht weiter zu Schlagen must du den Rückwärtsgang einlegen und auf sicherer Entfernung die Polizei verständigen, bleibst du da und provozierst ihn, ist nichts mit SV Aspekte vor dem Gericht!

enraged_Clown
11-04-2008, 20:17
Hier in diesem konkreten Fall wenn er in Deutschland währe, hast du nicht das Recht sondern die Pflichtzur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu erstatten! Das wenn nur ein Schlag gefallen ist, hat er die absicht weiter zu Schlagen must du den Rückwärtsgang einlegen und auf sicherer Entfernung die Polizei verständigen, bleibst du da und provozierst ihn, ist nichts mit SV Aspekte vor dem Gericht!
NEEEEEET FALSCH. Ich habe das Recht mich gegen körperliche Angriffe zu wehren. Ich bin nicht verpflichtet diese über mich ergehen zu lassen und anschliessend zur Polizei zu gehen. Und solange der Aggressor mir noch gegenübersteht kann jederzeit ein weiterer Angriff erfolgen. Da versuche ich nicht einfach weg zu gehen. Wenn der erste Schlag gekommen ist, ist der Zug zur schnellen Flucht vorerst abgefahren.

Blue_Dragon
11-04-2008, 20:22
NEEEEEET FALSCH. Ich habe das Recht mich gegen körperliche Angriffe zu wehren. Ich bin nicht verpflichtet diese über mich ergehen zu lassen und anschliessend zur Polizei zu gehen. Und solange der Aggressor mir noch gegenübersteht kann jederzeit ein weiterer Angriff erfolgen. Da versuche ich nicht einfach weg zu gehen. Wenn der erste Schlag gekommen ist, ist der Zug zur schnellen Flucht vorerst abgefahren.

Nicht bei Geistig Behinderten Menschen!!!!!

Es sei den er hat eine Waffe, das ist hier aber nicht der Fall! Du hast nicht das Recht, Auge um Auge und Zahn um Zahn zu kämpfen egal was davor pasiert ist, Du ahst die Pflicht dich so schnell wie es geht in Sicherheit zu wiegen! Wer in Deutschland lebt hat die Hände unten zu lassen, wenn es eine Gewaltlose Option gibt!

enraged_Clown
11-04-2008, 20:31
Nicht bei Geistig Behinderten Menschen!!!!!

Es sei den er hat eine Waffe, das ist hier aber nicht der Fall! Du hast nicht das Recht, Auge um Auge und Zahn um Zahn zu kämpfen egal was davor pasiert ist, Du ahst die Pflicht dich so schnell wie es geht in Sicherheit zu wiegen! Wer in Deutschland lebt hat die Hände unten zu lassen, wenn es eine Gewaltlose Option gibt!
erklär mir bitte woran ich das erkenne? nicht jeder geistig behinderte ist auch körperlich beeinträchtigt. und selbst wenn ich von der behinderung weis ist mir meine körperliche unversertheit näher als die meines angreifers. eine behinderung ist kein ablassbrief.

Blue_Dragon
11-04-2008, 20:43
Allein deine Signatur zeigt doch das deine erste Wahl die Gewalt ist! Mehr muss man dazu nicht sagen!



Sozialethische Grenzen des Notwehrrechts:

Bagatellangriffe (u. a. Angriffe durch Kinder/ Volltrunkene)
unerträgliches Mißverhältnis zwischen den Rechtsgütern (z.B. Ein Dieb hat - erkennbar - ein völlig normales 1-Cent-Stück gestohlen. Er kann nur durch einen Kopfschuss aufgehalten werden (sonst schon keine Erforderlichkeit). Hier findet doch Abwägung statt, extremes Missverhältnis zwischen zwei Interessen: Eigentum bzw. Vermögen auf der einen Seite / Leben auf der anderen Seite)

Angreifer handelt schuldlos
enge persönliche Beziehung zwischen Angreifer und Verteidiger

Notwehrprovokation

=> In diesen Fällen ist der sich Verteidigende verpflichtet, sich zunächst durch defensive Schutzwehr zu verteidigen (Ausweichen), bevor er - falls notwendig - zum Mittel der zurückschlagenden Trutzwehr greift, wobei der Angreifer möglichst geschont werden muß (Provokateur muss sich jedoch nicht töten lassen, wenn der provozierte Angriff unter Benutzung einer Schusswaffe erfolgt).


Überschreitung des Notwehrrechts und Putativnotwehr
=> Überschreitet der sich Verteidigende die Grenzen der erlaubten Notwehr, so handelt er widerrechtlich, aber gegebenenfalls nach § 33 schuldlos (Notwehrüberschreitung)
=> rechtswidrig ist auch die Abwehr eines nur vermeintlichen Angriffs (Putativnotwehr)

Link
klick mich (http://www.cjfa.de/CJFA/material/DStrafR/strafr_03_04/t_rw.html)

Ach und egal was und wie und überhaupt alles, wenn du eine Waffe ziehst (sei es nur ein Messer) bist du dran ;)

Ezekiel
11-04-2008, 20:57
Überschreitung des Notwehrrechts und Putativnotwehr

=> rechtswidrig ist auch die Abwehr eines nur vermeintlichen Angriffs (Putativnotwehr)



Um das nochmal klarzustellen: Bei einem Angriff durch einen geistig Behinderten liegt gerade kein Fall der Putativnotwehr vor, da kein vermeintlicher, sondern ein tatsächlicher Angriff erfolgt; das Notwehrrecht gemäß § 32 StGB erfordert einen gegenwärtigen und rechtswidrigen, nicht aber einen schuldhaften Angriff.

Blue_Dragon
11-04-2008, 21:02
Um das nochmal klarzustellen: Hier liegt gerade kein Fall der Putativnotwehr vor, da kein vermeintlicher, sondern ein tatsächlicher Angriff erfolgt; das Notwehrrecht gemäß § 32 StGB erfordert einen gegenwärtigen und rechtswidrigen, nicht aber einen schuldhaften Angriff.

Hier ging es aber mehr um die Aussage von Enraged Clown

NEEEEEET FALSCH. Ich habe das Recht mich gegen körperliche Angriffe zu wehren. Ich bin nicht verpflichtet diese über mich ergehen zu lassen und anschliessend zur Polizei zu gehen. Und solange der Aggressor mir noch gegenübersteht kann jederzeit ein weiterer Angriff erfolgen. Da versuche ich nicht einfach weg zu gehen. Wenn der erste Schlag gekommen ist, ist der Zug zur schnellen Flucht vorerst abgefahren.

Und um es nochmal klar zu stellen, wir reden hier von einem Geistig Behinderten Aggressor ;)

enraged_Clown
11-04-2008, 21:14
Und um es nochmal klar zu stellen, wir reden hier von einem Geistig Behinderten Aggressor ;)
als ob das nen unterschied macht ob mir ein gesunder oder ein geistig behinderter eine ballert, mich würgt oder tritt. der ist sich dessen vielleicht nicht bewusst aber verletzen kann er mich trotzdem.

Ezekiel
11-04-2008, 21:15
Hier ging es aber mehr um die Aussage von Enraged Clown


Und um es nochmal klar zu stellen, wir reden hier von einem Geistig Behinderten Aggressor ;)

Ich weiß, ich hab's in meinem Beitrag auch noch mal klargestellt: Auch gegen einen Angriff durch einen geistig Behinderten darf ich mich wehren, da die Schuldhaftigkeit zunächst einmal irrelevant für die Frage ist, ob mir generell ein Notwehrrecht zusteht.

Blue_Dragon
11-04-2008, 21:23
Ich weiß, ich hab's in meinem Beitrag auch noch mal klargestellt: Auch gegen einen Angriff durch einen geistig Behinderten darf ich mich wehren, da die Schuldhaftigkeit zunächst einmal irrelevant für die Frage ist, ob mir generell ein Notwehrrecht zusteht.

Nein, hier geht es um die Zurechnungsfähigkeit des Aggressors! Wird der Geistig Behinderte Handgreiflich darf ich mich klar wehren da hier "Auf frischer Tat" das Notwehrrecht greift, hört er aber auf, muss ich meinen Angriff sofort einstellen! Ich habe keinerlei Recht ihn K.O. zu nocken weil ich Denke er möchte nochmal Handgreiflich werden, Ist die Sitaution angespannt und geladen muss auf jedenfall die Intimzone gewahrt bleiben, schon das allein reicht aus um den Aggressor als Opfer darzustellen! Also falls die Intimzone verletzt wird!

enraged_Clown
11-04-2008, 21:26
Nein, hier geht es um die Zurechnungsfähigkeit des Aggressors! Wird der Geistig Behinderte Handgreiflich darf ich mich klar wehren da hier "Auf frischer Tat" das Notwehrrecht greift, hört er aber auf, muss ich meinen Angriff sofort einstellen! Ich habe keinerlei Recht ihn K.O. zu nocken weil ich Denke er möchte nochmal Handgreiflich werden, Ist die Sitaution angespannt und geladen muss auf jedenfall die Intimzone gewahrt bleiben, schon das allein reicht aus um den Aggressor als Opfer darzustellen! Also falls die Intimzone verletzt wird! ich würde sagen gerade ein geistig behinderter mensch neigt zu unkonventionellem vorgehen. das ist auch mit die größte gefahr die von ihnen ausgeht.

Blue_Dragon
11-04-2008, 21:47
ich würde sagen gerade ein geistig behinderter mensch neigt zu unkonventionellem vorgehen. das ist auch mit die größte gefahr die von ihnen ausgeht.

gehen wir davonmal aus, du warst in so einer Situation und du stehst vor dem Richter und er frägt dich: Warum sind sie nicht gegangen und haben die Polizei gerufen?

Was Antwortest du?

enraged_Clown
11-04-2008, 21:50
weil euer merkwürden ich die gefahr eines weiteren angriffs auf mich ausschliessen wollte. der erste angriff erfolgte bereits hinterrücks ich tat also das nötigste um die gefahr eines weiteren angriffes sicher auszuschliessen.

Superho
11-04-2008, 22:00
Leute wenn mir eine reinhaut, dann schlage ich zurück basta. Auch 5 Minuten später, den es kann nicht sein das der geistig behinderte andere schubst und anderen eventuell gefährdet. Was rechtlich angeht, ich kann behaupten das ich die anderen vor diesen geistig gestörten beschützen will. Ihr könnt euch entscheiden wie hart. Entscheidend ist wie stark er mich zuhaut. Wenn es nicht wehgetan hat werde ich diesen geistig gestörten ignorieren. Wenn es bei mir mächtig aua macht, dann bekommt er erstmal einen harten Schlag gescheuert, das garantier ich euch.

An die, die behaupten das Notwehr kein bedarf an geistig behinderten erfordert:

1. Findet ihr nicht merkwürdig das jedesmal wenn der geistig gestörte einen haut, die anderen den geistig gestörten beschütz? Ich vermute mal das die einfach nur schiss vor dem riesen hatten.

2. Werdet ihr ihm auch verzeihen und mit samthandschuhen behandeln, wenn der riese euch beim 1. Schlag die empfindlichen Stellen trifft? Stellen wie z.N. Mund, Backe, Ohren, Hals und Genitalien?

3. Und wenn der Riese immer wieder angreift, werdet ihr noch der Meinung sein das der Riese unzurechnungsfähig sein?

4. Wenn zum Beispiel eure Freunde, Verwandten und Familie von dem geistig gestörten hart geschlagen werden, werdet ihr auch davonrennen und erstmal
die Polizei verständigen? Möglicherweise ist es bereits zu spät und eure Freund, Familie und Verwandten sind nicht mehr am Leben. Möglicherweise hat dieser kranke Typ sie erstochen oder was weißt ich.

5. Wenn der gestörte eine Waffe besitz, egal welches. Würdet ihr auch der Meinung sein ihn zu beschützen?

Aber flüchten ist auch ne Lösung:ironie:.

Ich sehe schon wieder die Schlagzeilen in der Zeitung. 130 Kg geistig gestörter
töteten 7 Personen im Bus. Keiner hat getraut sich zu Wehr zu setzten. Es began an einem Morgen......................

Dann ist es zu spät Leute. Auch wenn ihr Strafanzeige bekommt oder was der Geier, werdet ihr vielleicht eurer ganzes Leben bereuen und denken: Oh scheisse was war ich für ein idiot. Ich hätte mich wehren können.;) Aber ihr seid ja alle brav und haltet schön an die Gesetze. Ihr Vertraut den Staat und ihre Politiker zu 100%. Wegschauen ist auch eine Lösung.:) Stellt ihr nie die Souveränität der Regierung in Frage? Kein Politiker würde ehrlich antworten, den sie haben nur eines im Sinn. Nämlich ihr Wahlkampf. Dafür müssen sie beid er Bevölkerung einschleimen, damit man sie wählt.

6. Ein anderes beispiel 9-jähriges Mädchen will euch mit nem Messer bedrohen/attackieren. Wollt ihr auch sagen können: Sie kann nichts dafür den sie weiß nicht was sie da macht. Woher wollt ihr wissen das sie nicht eine Killerin ist, der die Absicht hat euch zu töten? Sie ist wie ein Wolf im Schafspelz. Solange ihr nicht da sicher seid, empfehle ich euch sie schnellstmöglich nen Knockout zu verpassen. Kennt ihr den Film Noir? Das ist ein gutes Beispiel dafür.


mit freundlichen Grüßen

Superho

Solid Snake
11-04-2008, 22:09
Leute wenn mir eine reinhaut, dann schlage ich zurück basta. Auch 5 Minuten später, den es kann nicht sein das der geistig behinderte andere schubst und anderen eventuell gefährdet. Was rechtlich angeht, ich kann behaupten das ich die anderen vor diesen geistig gestörten beschützen will. Ihr könnt euch entscheiden wie hart. Entscheidend ist wie stark er mich zuhaut. Wenn es nicht wehgetan hat werde ich diesen geistig gestörten ignorieren. Wenn es bei mir mächtig aua macht, dann bekommt er erstmal einen harten Schlag gescheuert, das garantier ich euch.

An die, die behaupten das Notwehr kein bedarf an geistig behinderten erfordert:

1. Findet ihr nicht merkwürdig das jedesmal wenn der geistig gestörte einen haut, die anderen den geistig gestörten beschütz? Ich vermute mal das die einfach nur schiss vor dem riesen hatten.

2. Werdet ihr ihm auch verzeihen und mit samthandschuhen behandeln, wenn der riese euch beim 1. Schlag die empfindlichen Stellen trifft? Stellen wie z.N. Mund, Backe, Ohren, Hals und Genitalien?

3. Und wenn der Riese immer wieder angreift, werdet ihr noch der Meinung sein das der Riese unzurechnungsfähig sein?

4. Wenn zum Beispiel eure Freunde, Verwandten und Familie von dem geistig gestörten hart geschlagen werden, werdet ihr auch davonrennen und erstmal
die Polizei verständigen? Möglicherweise ist es bereits zu spät und eure Freund, Familie und Verwandten sind nicht mehr am Leben. Möglicherweise hat dieser kranke Typ sie erstochen oder was weißt ich.

5. Wenn der gestörte eine Waffe besitz, egal welches. Würdet ihr auch der Meinung sein ihn zu beschützen?

Aber flüchten ist auch ne Lösung:ironie:.

Ich sehe schon wieder die Schlagzeilen in der Zeitung. 130 Kg geistig gestörter
töteten 7 Personen im Bus. Keiner hat getraut sich zu Wehr zu setzten. Es began an einem Morgen......................

Dann ist es zu spät Leute. Auch wenn ihr Strafanzeige bekommt oder was der Geier, werdet ihr vielleicht eurer ganzes Leben bereuen und denken: Oh scheisse was war ich für ein idiot. Ich hätte mich wehren können.;) Aber ihr seid ja alle brav und haltet schön an die Gesetze. Ihr Vertraut den Staat und ihre Politiker zu 100%. Wegschauen ist auch eine Lösung.:)

6. Ein anderes beispiel 9-jähriges Mädchen will euch mit nem Messer bedrohen/attackieren. Wollt ihr auch sagen können: Sie kann nichts dafür den sie weiß nicht was sie da macht. Woher wollt ihr wissen das sie nicht eine Killerin ist, der die Absicht hat euch zu töten? Sie ist wie ein Wolf im Schafspelz. Solange ihr nicht da sicher seid, empfehle ich euch sie schnellstmöglich nen Knockout zu verpassen. Kennt ihr den Film Noir? Das ist ein gutes Beispiel dafür.


mit freundlichen Grüßen

Hoan

Hätte nicht gedacht, dass ich das bei dir sage aber:

Du bringst es auf den Punkt. Super geschrieben. Stehe ich komplett hinten dran :sport006::thx:

Superho
11-04-2008, 22:14
Hätte nicht gedacht, dass ich das bei dir sage aber:

Du bringst es auf den Punkt. Super geschrieben. Stehe ich komplett hinten dran :sport006::thx:

Ja. Die Leute sind einfach zu naiv. Aber das Leben ist nunmal nicht so.;) Ahja, ich respektiere jeden, der eine ernsthafte entschuldigung zu mir sagt. Dann werde ich ihm/ihr tolerieren.

Serokai
11-04-2008, 22:44
Leute wenn mir eine reinhaut, dann schlage ich zurück basta. Auch 5 Minuten später, den es kann nicht sein das der geistig behinderte andere schubst und anderen eventuell gefährdet. Was rechtlich angeht, ich kann behaupten das ich die anderen vor diesen geistig gestörten beschützen will. Ihr könnt euch entscheiden wie hart. Entscheidend ist wie stark er mich zuhaut. Wenn es nicht wehgetan hat werde ich diesen geistig gestörten ignorieren. Wenn es bei mir mächtig aua macht, dann bekommt er erstmal einen harten Schlag gescheuert, das garantier ich euch.

An die, die behaupten das Notwehr kein bedarf an geistig behinderten erfordert:

1. Findet ihr nicht merkwürdig das jedesmal wenn der geistig gestörte einen haut, die anderen den geistig gestörten beschütz? Ich vermute mal das die einfach nur schiss vor dem riesen hatten.

2. Werdet ihr ihm auch verzeihen und mit samthandschuhen behandeln, wenn der riese euch beim 1. Schlag die empfindlichen Stellen trifft? Stellen wie z.N. Mund, Backe, Ohren, Hals und Genitalien?

3. Und wenn der Riese immer wieder angreift, werdet ihr noch der Meinung sein das der Riese unzurechnungsfähig sein?

4. Wenn zum Beispiel eure Freunde, Verwandten und Familie von dem geistig gestörten hart geschlagen werden, werdet ihr auch davonrennen und erstmal
die Polizei verständigen? Möglicherweise ist es bereits zu spät und eure Freund, Familie und Verwandten sind nicht mehr am Leben. Möglicherweise hat dieser kranke Typ sie erstochen oder was weißt ich.

5. Wenn der gestörte eine Waffe besitz, egal welches. Würdet ihr auch der Meinung sein ihn zu beschützen?

Aber flüchten ist auch ne Lösung:ironie:.

Ich sehe schon wieder die Schlagzeilen in der Zeitung. 130 Kg geistig gestörter
töteten 7 Personen im Bus. Keiner hat getraut sich zu Wehr zu setzten. Es began an einem Morgen......................

Dann ist es zu spät Leute. Auch wenn ihr Strafanzeige bekommt oder was der Geier, werdet ihr vielleicht eurer ganzes Leben bereuen und denken: Oh scheisse was war ich für ein idiot. Ich hätte mich wehren können.;) Aber ihr seid ja alle brav und haltet schön an die Gesetze. Ihr Vertraut den Staat und ihre Politiker zu 100%. Wegschauen ist auch eine Lösung.:) Stellt ihr nie die Souveränität der Regierung in Frage? Kein Politiker würde ehrlich antworten, den sie haben nur eines im Sinn. Nämlich ihr Wahlkampf. Dafür müssen sie beid er Bevölkerung einschleimen, damit man sie wählt.

6. Ein anderes beispiel 9-jähriges Mädchen will euch mit nem Messer bedrohen/attackieren. Wollt ihr auch sagen können: Sie kann nichts dafür den sie weiß nicht was sie da macht. Woher wollt ihr wissen das sie nicht eine Killerin ist, der die Absicht hat euch zu töten? Sie ist wie ein Wolf im Schafspelz. Solange ihr nicht da sicher seid, empfehle ich euch sie schnellstmöglich nen Knockout zu verpassen. Kennt ihr den Film Noir? Das ist ein gutes Beispiel dafür.


mit freundlichen Grüßen

Superho

So siehts aus. Dazu kann man eigentlich nicht mehr viel ergänzen :klatsch:

Blue_Dragon
11-04-2008, 22:59
:megalach::megalach:

tsange
11-04-2008, 23:02
Ich sehe schon wieder die Schlagzeilen in der Zeitung. 130 Kg geistig gestörter töteten 7 Personen im Bus.

ich dachte laut eingangspost, es handelte sich um einen geistig behinderten, der wem in die kniekehle getreten hatte, der zunächst gar nicht groß reagiert hätte, aber danach von einer freundin allerlei tratsch und klatsch über diesen behinderten gehört hat. die feststellung der bösen absicht kam ebenfalls von der freundin.

dass sich bei diesen tratschgeschichten _immer_ leute gefunden haben, die meinten, man müsse sich nicht aufregen, spricht eher nicht für eine besondere gefährlichkeit der person, sondern mehr für eine bereitschaft der tratschenden, entrüstung zu schüren.

wenn ein geistig behinderter grob zu anderen leuten ist, muss man ihm natürlich klarmachen, dass das nicht geht (egal, ob er es nicht wusste oder ob er meinte, er hätte dazu eine sondererlaubnis), und wenn er es durch ermahnungen nicht lernt, muss man sich an seine betreuer wenden. aber das wars auch schon.

es gibt keinen grund, einem geistig behinderten größere gefährlichkeit als sonstwem zu unterstellen. man muss ihm geringeres verständnis unterstellen, das schon (also damit rechnen, dass er leichter in panik gerät oder dass man ihm erst direkt mitteilen muss, was über die grenze eines derben spaßes geht). aber das argument "wer weiß zu was der alles fähig ist" trifft auf absolut jeden menschen zu, der neben einem im bus oder auf der straße ist. und wenn es um ernsthaft gefährliches verhalten geht, sollte man sich vor unberechenbaren menschen ohne geistige behinderung wohl eher fürchten.

ich denke, die angst vor geistig behinderten hat nicht ihre ursache in einer tatsächlichen bedrohung, sondern in der ablehnung, mit geistiger behinderung konfrontiert zu werden. und da ist alles recht, um eine gewalttätige bedrohung zu konstruieren. im grunde kommt mir die diskussion so vor wie die berüchtigten ratschläge an frauen "wenn dich ein mann nach der uhrzeit fragt, trete ihm gleich kräftig in die weichteile - es könnte ja ein vergewaltiger sein". auch da finden sich garantiert ein paar leutchen, die sofort auf den zug aufspringen unter berufung darauf, dass sie eine frau kennen, die schon mal begrapscht wurde, und verkünden stolz, dass sie selbst deshalb ganz bestimmt präventiv hintreten würden und noch dazu mit gegenständen werfen.

enraged_Clown
11-04-2008, 23:13
ich denke, die angst vor geistig behinderten hat nicht ihre ursache in einer tatsächlichen bedrohung, sondern in der ablehnung, mit geistiger behinderung konfrontiert zu werden. und da ist alles recht, um eine gewalttätige bedrohung zu konstruieren. im grunde kommt mir die diskussion so vor wie die berüchtigten ratschläge an frauen "wenn dich ein mann nach der uhrzeit fragt, trete ihm gleich kräftig in die weichteile - es könnte ja ein vergewaltiger sein". auch da finden sich garantiert ein paar leutchen, die sofort auf den zug aufspringen unter berufung darauf, dass sie eine frau kennen, die schon mal begrapscht wurde, und verkünden stolz, dass sie selbst deshalb ganz bestimmt präventiv hintreten würden und noch dazu mit gegenständen werfen.
ich selbst habe mehrere praktika in behindertenwerkstätten mit angrenzendem betreuungsbereich absolviert, durch meine eigene behinderung habe ich viele jahre besonders in der sehr prägenden kindheit) mit behindertenverbracht. körperlich und geistig behindert. ich wollte sogar mal sozialassisten werden und habe da auch ein jahr ausbildung absolviert. behinderte sind für mich absolut kein rotes tuch. viele von den jungs sind sogar recht pfiffig. in meiner eigenschaft als malteser habe ich viele jahre lang einen wandertag für behinderte betreut. trotzdem denke ich das man sich gegen einen angriff (auch durch einen geistig behinderten) mit vollem einsatz aber immer unter berücksichtigung der notwendigkeit wehren soll.

Blue_Dragon
11-04-2008, 23:17
mit vollem einsatz aber immer unter berücksichtigung der notwendigkeit wehren soll.

Ich bin froh das meine Beiträge zumindest gewirkt haben :)

enraged_Clown
11-04-2008, 23:18
Ich bin froh das meine Beiträge zumindest gewirkt haben :)überschätz dich mal nicht ;):beer:

tsange
11-04-2008, 23:22
behinderte sind für mich absolut kein rotes tuch. (...) trotzdem denke ich das man sich gegen einen angriff (auch durch einen geistig behinderten) mit vollem einsatz aber immer unter berücksichtigung der notwendigkeit wehren soll.

wenn der angriff eine unmittelbare bedrohung darstellt, hat man keine wahl. aber die busgeschichte des eingangsposts war doch eher die kategorie "rempelei" bzw. "unangebrachte grobheit", auf die man eher verbal reagieren würde (ähnlich wie bei nichtbehinderten jugendlichen, die einen nebenbei anrempeln, weil sie es lustig finden, sich gegenseitig im bus herumzuschubsen, und ihre grenzen noch nicht ausreichend kennen).

was mich in diesem thread extrem stört, ist die hysterie, mit der aus einem dummen fehlverhalten eine mörderbedrohung herausgelesen wird, für die das argument der *notwehr* bemüht wird, um tatsächliche gewalttätigkeit gutheißen zu dürfen.

Superho
12-04-2008, 00:03
Hallo zusammen!

Folgendes ist mir heute passiert: Als ich am morgen mit dem Bus zur Schule fuhr, fiel mir meine Schulmappe aus den Händen auf den Boden des Busses, ich stand auf und bückte mich nach der Mappe, plötzlich spürte ich einen stechenden Schmerz in meinen Kniekeelen, da hatte doch tatsächlich ein geistig Behinderter mit voller Wucht mir in die Kniekeelen getreten. Ich dreh mich um, bin aber völlig perplex und steige aus dem Bus aus. Ich sprach dann mit ner Freundin darüber (sie sass neben mir) und sie sagte mir, dass er mir mit voller absicht in die kniekehlen kickte. Dazu kommt, dass diese Person, etwa 130 Kilo schwer und mindestens 1.90 gross ist, ausserdem schubst sie zB Personen aus dem Buss oder schlägt ihnen in den Rücken, und jedesmal wenn jemand etwas sagt, kommen entsetzte Rufe, was ihm/Ihr denn eigentlich einfalle einen geistig Behinderten so anzusprechen, der könnte ja nichts dafür.

Guten Abend tsange,

wie du siehst ist hier Zivilcourage gefragt und anscheinend haben die meisten es immer nicht gelernt den Opfern zu helfen, sondern sogar den täter zu unterstützen.

Man erkennt deutlich, das der geistig behinderte(gestörte is doch das gleiche)
einen Spass hat andere Menschen zu schaden. Geistig behinderte Menschen gelten zu den unrechnungsfähigen Menschen. Also gleichen sie den Alkoholikern die zu viel Bier gesoffen haben. Ein unzurechnender Mensch macht sich je nach schwere des Verbrechens strafbar.



Mich mach einiges misstrauisch:

Wo sind die Betreuer? Sie machen sich verdächtig den Irren alleine herumlaufen zu lassen. Wer sich strafbar macht sind definitiv die Betreuer oder die Zuständigen, weil sie volle Verantwortung tragen. Das ist wie wenn ein Lehrer seine
Schüler alles tun und lassen will was sie wollen. Auch sie müssen an bestimmten Regeln halten. Ich würde von den Betreuern oder den geistig unterentwickelten Typ sogar Schmerzensgeld, Anzeige und Körperverletzung verlangen.



wenn der angriff eine unmittelbare bedrohung darstellt, hat man keine wahl. aber die busgeschichte des eingangsposts war doch eher die kategorie "rempelei" bzw. "unangebrachte grobheit", auf die man eher verbal reagieren würde (ähnlich wie bei nichtbehinderten jugendlichen, die einen nebenbei anrempeln, weil sie es lustig finden, sich gegenseitig im bus herumzuschubsen, und ihre grenzen noch nicht ausreichend kennen).

was mich in diesem thread extrem stört, ist die hysterie, mit der aus einem dummen fehlverhalten eine mörderbedrohung herausgelesen wird, für die das argument der *notwehr* bemüht wird, um tatsächliche gewalttätigkeit gutheißen zu dürfen.

Lies mal die Fett gedruckten Wörter tsange. Das sieht nciht nach einer harmlosen rempler aus. Der Geistig behinderte hat mit Absicht zugetreten. Wenn man schon einen stechen Schmerz spürt, ist das keine leichte Attacke gewesen.

Ich finde jemanden von hinten anzugreifen sehr hinterhältig und werde sowas niemals tolerieren. Dieser geistig gestörte Typ macht sich durch sein Verhalten definitiv strafbar!!! Dadurch das er ohne Grund zuerst angegriffen hat, steht jedem das Recht zu zurückzuschlagen.

Ich kann meinen Vorrednern nur zuerstimmen werdet endlich wach!! Ihr könnt doch nicht euer ganzes Leben davon laufen, den irgendwann holt es euch ein. Mich würde es ankotzen, wenn ich davonrennen würde. Den dafür habe ich das oft genug in meinem Leben gemacht. Ich hatte es später bereut, glaubt mir. Siehe auch meine Sig: "Wer nicht kämpft hat bereits verloren".

tsange
12-04-2008, 09:21
wie du siehst ist hier Zivilcourage gefragt und anscheinend haben die meisten es immer nicht gelernt den Opfern zu helfen, sondern sogar den täter zu unterstützen.

zivilcourage ist immer gefragt und ich bin die erste, die beklagt, dass im allgemeinen die leute sich scheuen, solidarität mit den opfern von aggression zu zeigen. interessanterweise haben die leute in diesem fall offenbar mehrfach solidarität mit dem geistig behinderten gezeigt, also ihn als opfer übertriebener aggression empfunden, in situationen, wo er beschimpft wurde. das ist nicht die reaktion von feiglingen oder katastrophengeilen zuschauern bei einer schlägerei oder bei der einschüchterung eines fahrgastes, sondern die reaktion beim beobachten einer überreaktion auf eine bagatellprovokation.

zivilcourage besteht normalerweise _nicht_ darin, sich für einen ritter in glänzender rüstung zu halten und mitten in einem vollbesetzten bus eine schlägerei zu beginnen, um selbstgerecht ein dummes/grobes verhalten mit brutaler gewaltanwendung zu ahnden. das ist völlig überzogen und ein produzieren von eigener gewalt statt einem einhaltbieten. davon wird die welt nicht sicherer, sondern gefährlicher, da es dann nur darum geht, wie schlagkräftig jemand ist, um öffentliche räume zu seiner persönlichen gewaltspielwiese machen zu dürfen (irgendeine "moralische" begründung oder provokation hat noch jeder schläger für sich gefunden, und dass er am besten geeignet sei, zu beurteilen, dass er zurecht zuschlägt).

zivilcourage muss immer bemüht sein, gewaltmindernd und -vorbeugend einzuwirken, und das heißt wiederum: so früh wie möglich und gerade bei solchen vendetta-eskalationen, die dir vorschweben, gegenzusteuern.
wann immer du glaubst, für die *bestrafung* eines mitmenschen zuständig zu sein oder "bösewichter aufzumischen", hast du dich moralisch schon schwerstens überschätzt und solltest dich fragen, woher du wirklich das bedürfnis hernimmst, wem anderen eins auf die fresse zu geben. direkte beteiligung an eine schlägerei ist nur dann zivilcouragiert, wenn eine unmittelbare bedrohung nicht anders gemildert werden kann. sonst ist es einfach die eigene lust an gewalt.



Man erkennt deutlich, das der geistig behinderte(gestörte is doch das gleiche)
einen Spass hat andere Menschen zu schaden. Geistig behinderte Menschen gelten zu den unrechnungsfähigen Menschen. Also gleichen sie den Alkoholikern die zu viel Bier gesoffen haben. Ein unzurechnender Mensch macht sich je nach schwere des Verbrechens strafbar.


geistig behindert und geistesgestört sind zwei sehr verschiedene paar schuhe und keine der beiden kategorien hat spezielle ähnlichkeit zu alkoholikern. die jeweilige unzurechnungsfähigkeit wird aufgrund eingeschränkter fähigkeiten zugebilligt und ist aus eben diesem grund auch zu respektieren bzw. im umgang mit diesen leuten zu berücksichtigen, indem man mit gewissen schwächen und abweichenden verhaltensmustern rechnet. bei einem geistig behinderten heisst das, dass er vieles nicht versteht und neue situationen vermutlich nur verlangsamt verarbeiten kann. es ist daher (außer, um bei akuter bedrohung für ihn oder für andere ein augenblickliches "einfrieren" zu erreichen) nicht sinnvoll, sehr plötzlich und heftig zu reagieren, da man ihn damit schlicht und einfach überfordert und geradezu provoziert, dass er panisch sehr unangemessen reagiert, ganz ohne böse absicht.

zur behaupteten bösartigkeit dieses einen menschen im bus: natürlich ist ein geistig behinderter nicht von vornherein gutmütiger als andere leute und er verfügt nicht über dieselbe urteilsfähigkeit. aber wenn jemand mit dieser körperstatur mehr als einen sehr unangebrachten und viel zu derben "spaß" im sinn gehabt hätte, und wirklich mit voller kraft und böser absicht hintritt, steht sein opfer nicht etwas perplex aus dem bus und überlegt sich erst hinterher, ob es sich hätte aufregen sollen.
ebenso bei einem rempler auf den rücken: wenn mich ein 130-kilo-mann beim aussteigen mit voller kraft in den rücken stößt, fliege ich mehrere meter und lande auf die fresse. wenn mich wer in distanzlosem übermut oder aus einem sehr derben und zweifelhaften "sinn für humor" in den rücken klatscht, stolpere ich und frage, was das bitte sollte.

da ist schon aggression im spiel, aber gerade bei jemand, von dem man weiß, er ist einfach gestrickt, sollte man nicht so unglaublich viel hineininterpretieren an absichten und potentiellen gefährlichkeiten. und sich eher überlegen, wie man dem kerl auf möglichst einfache weise klarmachen kann, dass leute-anrempeln zum frustabbau zwischendurch ein no-no ist und nicht geduldet werden wird. da die vorfälle öfter passiert sind, halte ich ein einbeziehen der betreuer (wie von einigen usern hier vorgeschlagen) für optimal, da nur leute, die in ständigem kontakt mit diesem behinderten sind, ihm andere ventile zum frustabbau beibringen können.


Mich mach einiges misstrauisch:

Wo sind die Betreuer? Sie machen sich verdächtig den Irren alleine herumlaufen zu lassen. Wer sich strafbar macht sind definitiv die Betreuer oder die Zuständigen, weil sie volle Verantwortung tragen.

woher sollen die betreuer das wissen, wenn es ihnen niemand sagt? das sind ja keine hellseher, die ihren schützling ferngesteuert durch den tag lenken. und nochmal: das ist kein irrer, sondern jemand mit eingeschränkten geistigen möglichkeiten.
komm doch bitte ein bissl von dieser schuld-und-sühne-schiene runter und überleg ganz nüchtern, welches problem konkret vorliegt und wie man das möglichst vernünftig und für alle beteiligten lebbar lösen kann. wem sollen hochtrabende strafansprüche bei diesem problem denn nützen? oder, anders gefragt: was genau wird bei strafaktionen bei wem befriedigt?


Dadurch das er ohne Grund zuerst angegriffen hat, steht jedem das Recht zu zurückzuschlagen.


das ist bitteschön schulhofmentalität und hat mit einem sinnvollen verhalten nichts zu tun.



Ich kann meinen Vorrednern nur zuerstimmen werdet endlich wach!! Ihr könnt doch nicht euer ganzes Leben davon laufen, den irgendwann holt es euch ein. Mich würde es ankotzen, wenn ich davonrennen würde. Den dafür habe ich das oft genug in meinem Leben gemacht. Ich hatte es später bereut, glaubt mir. Siehe auch meine Sig: "Wer nicht kämpft hat bereits verloren".

mensch, superho, hör dir doch ein bissl zu - was sollen denn die großen volksreden? zur allgemeinen gewalt aufrufen?
davonlaufen ist das eine extrem, zuschlagen ist das andere extrem. und extreme sind nur in extremen situation angemessen. bei den meisten konfliktsituationen ist verhandeln angesagt.

Superho
12-04-2008, 12:13
Aber das birgt auch ein Risiko. Wenn du 1 Treffer gelandet hast und diesen 130 Kg jetzt belehren willst, kannste es machen. Aber es kann eventuell auch gefährlich für dich sein. Den er könnte ein 2. mal zuhauen. Mit etwas pech biste dann K.O. .

Wenn du einen harten Treffer bekommen hast, willste den trotzdem noch belehren?:D



ebenso bei einem rempler auf den rücken: wenn mich ein 130-kilo-mann beim aussteigen mit voller kraft in den rücken stößt, fliege ich mehrere meter und lande auf die fresse. wenn mich wer in distanzlosem übermut oder aus einem sehr derben und zweifelhaften "sinn für humor" in den rücken klatscht, stolpere ich und frage, was das bitte sollte.

Im Eingangspost steht nur das der Typ Leute aus dem Bus schubst. Es stand nirgends geschrieben das er die Personen im Bus auf den Rücken schlägt, während die Leute dabei sind auszusteigen.


woher sollen die betreuer das wissen, wenn es ihnen niemand sagt? das sind ja keine hellseher, die ihren schützling ferngesteuert durch den tag lenken. und nochmal: das ist kein irrer, sondern jemand mit eingeschränkten geistigen möglichkeiten.
komm doch bitte ein bissl von dieser schuld-und-sühne-schiene runter und überleg ganz nüchtern, welches problem konkret vorliegt und wie man das möglichst vernünftig und für alle beteiligten lebbar lösen kann. wem sollen hochtrabende strafansprüche bei diesem problem denn nützen? oder, anders gefragt: was genau wird bei strafaktionen bei wem befriedigt?

Das ist keine Entschuldigung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht(steht auch im Gesetz). Mit dem betreuen haben sie automatisch erklärt, die volle verantwortung zu übernehmen.

Ich hatte auch ein aufgelistet wenn du dich noch erinnern kannst. Zum Beispiel Lehrer, die voller Verantwortung für ihre Schüler übernehmen.

nogain
14-04-2008, 13:33
Hahaha, vielen Dank an alle Vertreter dieser Meinung:


Leute wenn mir eine reinhaut, dann schlage ich zurück basta. Auch 5 Minuten später,

Nicht schauen wer da steht, warum und wieso. Auge um Auge und Zahn um Zahn. Ihr sichert meinen Arbeitsplatz auf Jahre!

D-Nice
14-04-2008, 13:36
Hahaha, vielen Dank an alle Vertreter dieser Meinung:



Nicht schauen wer da steht, warum und wieso. Auge um Auge und Zahn um Zahn. Ihr sichert meinen Arbeitsplatz auf Jahre!

wieso ..bist du zahnarzt ???? :ups: :p:p:p:D

enraged_Clown
14-04-2008, 13:36
Hahaha, vielen Dank an alle Vertreter dieser Meinung:



Nicht schauen wer da steht, warum und wieso. Auge um Auge und Zahn um Zahn. Ihr sichert meinen Arbeitsplatz auf Jahre!
zahnarzt?

edit:
@d-nice, 2 dumme ein gedanke!!!

vitorb
14-04-2008, 22:27
hi,

ich bin leider kein rechtsspezialist was sv angeht, aber mir ist heut was ähnliches passiert: ich bin im supermarkt einkaufen gewesen und steh so an der kasse an. plötzlich haut mir was hinten unten am fuss rein. tat echt weh! da steht hinten eine alte omma hinter mir & ist mir volle kanne mit dem einkaufswagen reingefahren. wow! da ich grad keine waage da hatte, auf die ich sie draufstellen konnte, weiss ich jetzt nicht ganz genau wieviel sie gewogen hat. auf jeden fall war sie ziemlich schwer. und der angriff war echt hart.
was hätte ich da jetzt tun dürfen? spinning backfist? roundhouse kick to the head? ich mein jetzt rein rechtlich & selbstverständlich innerhalb ganz ganz weniger sekunden. würde mich echt interessieren. darüberhinaus: hätte ich nicht gar die verpflichtung so was in der richtung zu machen? stellt euch mal vor jetzt steht dann in der bildzeitung, dass die kleine kinder umfährt. möglicherweise gleich ein paar... da hätte ich doch ein leben dran zu knabbern. was soll ich jetzt tun? wie seht ihr das? übrigens: die oma hat mich auch noch frech angeschaut ohne sich zu entschuldigen! kann es sein, dass sich die senioren alles erlauben dürfen? bin echt noch immer fix und fertig...

v. g.

vitor b

tsange
14-04-2008, 22:40
ich bin im supermarkt einkaufen gewesen und steh so an der kasse an. plötzlich haut mir was hinten unten am fuss rein. tat echt weh! da steht hinten eine alte omma hinter mir & ist mir volle kanne mit dem einkaufswagen reingefahren.

yeah, auf zum fröhlichen halali gegen ungeschickte omamas in supermärkten. macht sie alle nieder, dass die knochen nur so krachen und das blut in strömen fliesst.

gehst du wirklich so selten einkaufen? das passiert doch dauernd, dass einem irgendwelche idioten in ihrer gier, schneller dranzukommen, diese schwachsinnig konstruierten einkaufswägen in die achillessehne rammen. da hilft, ein bissl auf den hintermann zu achten und beizeiten seinen einkaufswagen selbst abzustoppen (weil er nicht unbedingt daran denken wird).

vitorb
14-04-2008, 23:09
hi,


yeah, auf zum fröhlichen halali gegen ungeschickte omamas in supermärkten. macht sie alle nieder, dass die knochen nur so krachen und das blut in strömen fliesst.

gehst du wirklich so selten einkaufen? das passiert doch dauernd, dass einem irgendwelche idioten in ihrer gier, schneller dranzukommen, diese schwachsinnig konstruierten einkaufswägen in die achillessehne rammen. da hilft, ein bissl auf den hintermann zu achten und beizeiten seinen einkaufswagen selbst abzustoppen (weil er nicht unbedingt daran denken wird).

ja. ich find den ganzen thread so - äh - bizarr, dass ich mir erlaube hier ein wenig blöd daherzureden. spass beiseite: ich würde weder ner oma noch nem geistig behinderten was tun, auch wenn mir beide theoretisch wehtun können. das ist alles. und jeder der da anders drüber denkt hat für mich echt ein rad ab. ich hab alle möglichen ks-arten trainiert & immer, wenn irgendwer in einer diskussion behauptet hat, alle ksler wären durchgeknallte vollidioten, aufs hefstigste dagegen argumentiert. jetzt muss ich allerdings sagen, wenn ich mir so durchlese, was der eine und der andere so von sich gibt, so ist das wasser auf den mühlen der ks-gegner.

v. g.

vitor b

bluemonkey
14-04-2008, 23:13
da hilft, ein bissl auf den hintermann zu achten und beizeiten seinen einkaufswagen selbst abzustoppen (weil er nicht unbedingt daran denken wird).

Ach was, wenn der Typ deswegen einmal niedergestreckt wurde, dann passt er in Zukunft selbst besser auf.:D

VanZan
14-04-2008, 23:43
Spätestens beim zweiten Mal wo die Oma mich rammt, ramme ich den Wagen zurück.
Aber ich rege mich grundsätzlich über Rentner beim einkaufen auf, weil die teilweise ja echt dreist sind.
Wagen in die Hacken fahren, an der Schnellkasse statt 7 Teile mal eben probieren 200 Teile zu bezahlen,versuchen sich vorzudrängeln.
Aber das alles ist noch harmlos, hier mein Topfavorit, die Oma steht mit einem Wagen in dem nur 2 Teile sind an der Kasse, und lässt alle Leute durch, und auf einmal kommt eine andere Oma mit einem Wagen voll bis zum Anschlag an, und geht an der kompletten Reihe vorbei.
Als sich alle aufregen sagt die erste Oma:Seien sie alle ruhig ich habe ihr hier den Platz freigehalten.

bluemonkey
14-04-2008, 23:52
Aber das alles ist noch harmlos, hier mein Topfavorit, die Oma steht mit einem Wagen in dem nur 2 Teile sind an der Kasse, und lässt alle Leute durch, und auf einmal kommt eine andere Oma mit einem Wagen voll bis zum Anschlag an, und geht an der kompletten Reihe vorbei.
Als sich alle aufregen sagt die erste Oma:Seien sie alle ruhig ich habe ihr hier den Platz freigehalten.

:cool:

vitorb
14-04-2008, 23:55
hi,


Spätestens beim zweiten Mal wo die Oma mich rammt, ramme ich den Wagen zurück.

ok. also, dass du nicht gleich beim ersten mal zurückrammelst, weiss ich zu schätzen als die geste eines sehr, sehr noblen mannes! ganz, ganz grossen respekt!!!


Aber das alles ist noch harmlos, hier mein Topfavorit, die Oma steht mit einem Wagen in dem nur 2 Teile sind an der Kasse, und lässt alle Leute durch, und auf einmal kommt eine andere Oma mit einem Wagen voll bis zum Anschlag an, und geht an der kompletten Reihe vorbei.
Als sich alle aufregen sagt die erste Oma:Seien sie alle ruhig ich habe ihr hier den Platz freigehalten.

und wie gings dann weiter? was hast du mit bzw. aus der oma gemacht? würd mich jetzt echt interessieren. ich hoffe, das war bei lidl, denn dann wird der stern bestimmt bald nen zusammenschnitt aus den überwachungskameras veröffentlichen.

v. g.

vitor b

VanZan
15-04-2008, 00:07
und wie gings dann weiter? was hast du mit bzw. aus der oma gemacht? würd mich jetzt echt interessieren. ich hoffe, das war bei lidl, denn dann wird der stern bestimmt bald nen zusammenschnitt aus den überwachungskameras veröffentlichen.

v. g.

vitor b

Nein das war bei Marktkauf, und das ganze endete damit das die Kassiererin auch gleich sagte das das jawohl nicht funktionieren würde, und so konnten sie sich hinten anstellen.
Und bei der ersten Sache mit den in die Hacken fahren hatte ich die alte Dame gefragt ob sie vielleicht ein wenig aufpassen könnte, und das in einen ganz normalen Ton.
Und kaum drehe ich mich um rammt sie mir wieder den Wagen volle Wucht in die Hacken, weil es ihr nicht schnell genug ging, da habe ich ihren Wagen zurückgeschubst.
Ich habe auch kein Problem mit alten Leuten, aber auch in dieser Bevölkerungsgruppe gibt es wie in jeder anderen Gruppe auch Idioten, und wenn man dann mal was sagt regen sich alle auf.;)

tsange
15-04-2008, 00:14
Wagen in die Hacken fahren

du solltest den einkaufswagen-führerschein machen. und üben, üben, üben. dann klappt das mit der supermarktkasse.

VanZan
15-04-2008, 00:17
du solltest den einkaufswagen-führerschein machen. und üben, üben, üben. dann klappt das mit der supermarktkasse.

Den Führerschein benötige ich nicht, da ich geprüfter Führer von Flurförderfahrzeugen bin, da gehören kleine Einkaufswagen auch zu.;)

vitorb
15-04-2008, 00:21
hi,


Ich habe auch kein Problem mit alten Leuten, aber auch in dieser Bevölkerungsgruppe gibt es wie in jeder anderen Gruppe auch Idioten, und wenn man dann mal was sagt regen sich alle auf.;)

kein problem! was sagen find ich völlig in ordnung. vorher hast das anders formuliert:


Spätestens beim zweiten Mal wo die Oma mich rammt, ramme ich den Wagen zurück.

das ist schon eher ne andere nummer. :ups: hab mir schon überlegt, wie du das genau machst? entweder du verlässt die reihe in der du angestangen hast und stellst dich hinter die oma neu an und rammst ihr dann den wagen in die hacken. :ups: - das hätt mich fast ein wenig gewundert und da würden dir unter umständen wirklich andere ein- oder verkäufer aufs dach steigen... oder du drehst dich einfach um, packst ihren wagen und greifst sie damit an. auch das finde ich ein wenig übertrieben. ;)

wenn du sie verbal rüffelst, so hab ich selbstverständlich kein problem damit, denn dass sowas nervt ist ja eh klar.

viele grüsse & nix für ungut

vitor b

VanZan
15-04-2008, 00:24
Dann werde ich mich beim nächsten Mal besser ausdrücken:D;):D

bluemonkey
15-04-2008, 00:31
du verlässt die reihe in der du angestangen hast und stellst dich hinter die oma neu an und rammst ihr dann den wagen in die hacken. :ups: - das hätt mich fast ein wenig gewundert

:rofl:

bluemonkey
15-04-2008, 09:10
-

bluemonkey
15-04-2008, 09:11
Zu "geistig herausgefordert" und Aggressionen im Supermarkt fällt mir vor allem Folgendes ein:

Ein Einkaufswagen hat an seinem hinteren Ende einen Griff, damit man ihn besser schieben oder ziehen kann.
Nun gibt es aber zu meinem Leidwesen diese Profies, die lieber seitlich neben dem Einkaufswagen herlaufen und diesen parallel mitführen (bevorzugt an Engstellen).
Meist haben die noch eine eingeschränkte Aufmerksamkeit und bemerken den Stau gar nicht, den sie verursachen, wohl aber die interessante Tomate auf dem Gemüsestand. Dann lassen sie den Wagen einfach, möglichst quer, im Raum stehen.
Falls sie noch zusätzlich von Verlustängsten geplagt werden, führen sie den Wagen am langen Arm mit zu der Tomate und versperren so den größtversperrbaren Durchgangsraum.
:cussing:

Wenn ich die dann packe und kräftig durchschüttle regen sich wieder alle auf:(

Superho
15-04-2008, 16:01
So macht man das net. Zuerst den Leuten die, die Einkaufswagen versperren freundlich aufmerksam machen, das sie den durchgang versperren und bitten den Einkaufswagen wegzuschieben, weil es anderen den Durchgang versperrt. Wenn sie dich blöd anmachen hast du 2 Optionen:

1. Wagen selber freimachen, auch wenn derjenige sich ärgert. Im Falle eines Angriffs kannst du ruhig SV anwenden ohne großen Ärger zu bekommen. Ich würde diese Option eher empfehlen, weil eine eskalation vermeidbar ist.

2. Agressive Haltung annehmen und denjenigen drohen, das wenn sie es nochmal wagen dich blöd anzumachen, es ein paar auf die Nüsse gibt.

Kouhei
15-04-2008, 19:09
Also, der hat mich heute von vorne ins Schienbein getreten, als ich ihm lautstark nachschrie "Was soll das?" schubste er die Leute weg und ergriff fast panisch die Flucht, er stieg in den nächsten Bus ein, ich hinterher, stelle ihn zur Rede, aber er ignoriert mich nur, als wäre ich Luft...:mad: Wollte ihn eigentlich verfolgen um zu schauen wo er hingeht, jedoch hatte ich keine Zeit mehr da ich zu einem Termin musste...

zocker
15-04-2008, 20:45
Also, der hat mich heute von vorne ins Schienbein getreten, als ich ihm lautstark nachschrie "Was soll das?" schubste er die Leute weg und ergriff fast panisch die Flucht, er stieg in den nächsten Bus ein, ich hinterher, stelle ihn zur Rede, aber er ignoriert mich nur, als wäre ich Luft...:mad: Wollte ihn eigentlich verfolgen um zu schauen wo er hingeht, jedoch hatte ich keine Zeit mehr da ich zu einem Termin musste...



was haben die anderen leute gesagt,als du dem behinderten menschen nachgeschrien hast?
waren sie wieder über dich empört und haben den behinderten menschen in schutz genommen?

gruss

Kouhei
15-04-2008, 20:48
was haben die anderen leute gesagt,als du dem behinderten menschen nachgeschrien hast?
waren sie wieder über dich empört und haben den behinderten menschen in schutz genommen?

gruss

Gar nicht, sie haben nur geschaut. Hab die aber auch gar nicht bewusst wahrgenommen..

Kraken
15-04-2008, 20:53
normal für europa: die menschen drumrum interessiert es überhaupt ned, was abgeht, du könntest jemanden windelweich prügeln, keiner würde helfen.

Superho
15-04-2008, 21:21
Also, der hat mich heute von vorne ins Schienbein getreten, als ich ihm lautstark nachschrie "Was soll das?" schubste er die Leute weg und ergriff fast panisch die Flucht, er stieg in den nächsten Bus ein, ich hinterher, stelle ihn zur Rede, aber er ignoriert mich nur, als wäre ich Luft...:mad: Wollte ihn eigentlich verfolgen um zu schauen wo er hingeht, jedoch hatte ich keine Zeit mehr da ich zu einem Termin musste...


Ich würde einfach in dieser Situation die Hände in den Hosentaschen und Jackentaschen verstecken und auf einen Gegenangriff vorbereiten. Wichtig dabei ist das du dein Gegner niemals aus den Augen verlieren darfst. Also sei umsichtiger und schau vorne und hinten öfters nach. Tu das nur wenn der Behinderter in der Nähe ist. Sei dir immer im klaren das du mit einem Agressor zu tun hast und mach ihm deutlich das du im KEINE gelegenheit mehr gibts einen Überraschungsangriff auf deinen Schienbein zu geben. Wenn doch, kannst du sofort einen Konterangriff starten. Es muss aber verdammt schnell gehen. Gehe vorsichtig in Kampfstellung.

Einige hier im Forum haben recht. Besser der Gefahren bewusst sein, als unbewusst. Also wenn ich Gefahr spüre war ich immer vorsichtig gewesen und war immer vorbereitet im Falle eines Angriffes.

Es ist Zeit zurückzuschlagen. Bring ihm Respekt zu dir und anderen Gegenüber bei. Also langsam wird es Zeit die Sache ein für alle mal zu beenden. Besiege diesen Endgegner :P.

Kouhei
15-04-2008, 21:29
Ich würde einfach in dieser Situation die Hände in den Hosentaschen und Jackentaschen verstecken und auf einen Gegenangriff vorbereiten. Wichtig dabei ist das du dein Gegner niemals aus den Augen verlieren darfst. Also sei umsichtiger und schau vorne und hinten öfters nach. Tu das nur wenn der Behinderter in der Nähe ist. Sei dir immer im klaren das du mit einem Agressor zu tun hast und mach ihm deutlich das du im KEINE gelegenheit mehr gibts einen Überraschungsangriff auf deinen Schienbein zu geben. Wenn doch, kannst du sofort einen Konterangriff starten. Es muss aber verdammt schnell gehen. Gehe vorsichtig in Kampfstellung.

Einige hier im Forum haben recht. Besser der Gefahren bewusst sein, als unbewusst.

Es ist Zeit zurückzuschlagen. Bring ihm Respekt zu dir und anderen Gegenüber bei. Also langsam wird es Zeit die Sache ein für alle mal zu beenden. Besiege diesen Endgegner :P.

Du verstehst mich nicht ganz, ich hab keine Angst vor einer Attacke vor ihm. Wenn ich wollte wäre in ich einer körperlichen Auseinandersetzung ganz sicher überlegen. Ich will ihm keinen Konterangriff reinhauen, das macht einfach keinen Sinn, ihn für einen tritt KO zu schlagen. Es geht mir mehr darum, dass es einfach daneben und falsch ist und dass ich mir so etwas nicht gefallen lassen muss. Darum hab ichs diesesmal auch darauf ankommen lassen und hab mich in die Nähe von ihm gesetzt, um mal zu schauen wie er reagiert wenn ich ihn darauf anspreche.

zocker
16-04-2008, 08:53
normal für europa: die menschen drumrum interessiert es überhaupt ned, was abgeht, du könntest jemanden windelweich prügeln, keiner würde helfen.


kouhei war aber anfangs der meinung, dass die umstehenden zum behinderten helfen würden, wenn kohuhei diesen zur ordnung ruft oder ihn schlägt.

gruss

zocker
16-04-2008, 09:01
Du verstehst mich nicht ganz, ich hab keine Angst vor einer Attacke vor ihm. Wenn ich wollte wäre in ich einer körperlichen Auseinandersetzung ganz sicher überlegen. Ich will ihm keinen Konterangriff reinhauen, das macht einfach keinen Sinn, ihn für einen tritt KO zu schlagen. Es geht mir mehr darum, dass es einfach daneben und falsch ist und dass ich mir so etwas nicht gefallen lassen muss. Darum hab ichs diesesmal auch darauf ankommen lassen und hab mich in die Nähe von ihm gesetzt, um mal zu schauen wie er reagiert wenn ich ihn darauf anspreche.


also jetzt erkläre mal die letzte situation genau:

1)du hast zuerst nur geschrieben, dass der behinderte mensch dich von vorne ins schienbein getreten hat.

2)jetzt kommt raus, dass du dich offenbar zuvor neben ihn gesetzt und angesprochen hast.

3)wie war jetzt genau der ablauf? lasse bitte keine wichtigen details mehr aus
(ist auch wichtig für deine spätere arbeit als polizist)!

4)denn wenn deine beschreibungen ungenau/unvollständig sind, fehlt eine klare diskussionsgrundlage.

gruss

Superho
16-04-2008, 18:55
Du verstehst mich nicht ganz, ich hab keine Angst vor einer Attacke vor ihm. Wenn ich wollte wäre in ich einer körperlichen Auseinandersetzung ganz sicher überlegen. Ich will ihm keinen Konterangriff reinhauen, das macht einfach keinen Sinn, ihn für einen tritt KO zu schlagen. Es geht mir mehr darum, dass es einfach daneben und falsch ist und dass ich mir so etwas nicht gefallen lassen muss. Darum hab ichs diesesmal auch darauf ankommen lassen und hab mich in die Nähe von ihm gesetzt, um mal zu schauen wie er reagiert wenn ich ihn darauf anspreche.

Ok, aber du hast schon einige Treffer kassiert. Mich würde echt mal interessieren ob er stark zugeschlagen hat. Den ich brauche wie zocker schon richtig gesagt hat genauere Beschreibungen, damit ich ein Bild von der Situation machen kann. Den auf Dauer auf das Schienbein tut nicht gut.

Ich mein ja auch nicht das du stark zurückhauen sollst. Handle entsprechend
der Situation. Ich kann dir nicht viel helfen, weils noch zu ungenau ist...

meridian9
16-04-2008, 19:21
Also, der hat mich heute von vorne ins Schienbein getreten, als ich ihm lautstark nachschrie "Was soll das?" schubste er die Leute weg und ergriff fast panisch die Flucht, er stieg in den nächsten Bus ein, ich hinterher, stelle ihn zur Rede, aber er ignoriert mich nur, als wäre ich Luft...:mad: Wollte ihn eigentlich verfolgen um zu schauen wo er hingeht, jedoch hatte ich keine Zeit mehr da ich zu einem Termin musste...

Ich glaube das wars :)

Deine Reaktion war genau richtig! Sein Ignorieren war die pure Angst u. Unsicherheit vor Dir.
Damit hat er niemals gerechnet u. ich denke er wird sich sowas künftig 2mal überlegen...

Du musstest ihn nicht krankenhausreif prügeln - gut gemacht.

Solid Snake
16-04-2008, 19:42
Es ist Zeit zurückzuschlagen. Bring ihm Respekt zu dir und anderen Gegenüber bei. Also langsam wird es Zeit die Sache ein für alle mal zu beenden. Besiege diesen Endgegner :P.


:klatsch::sport069::sport069::klatsch:

Richtig. Dann macht Wumm und Bäm und krchchch und er liegt vor dir. Deine Trophäe liegt dir zu Füßen und du kannst mit einem siegerischen Gesicht über ihn laufen und dabei deiner Umgebung vermitteln: Ihr seit die Nächsten :nini::sport069:

SaschaB
16-04-2008, 20:32
:klatsch::sport069::sport069::klatsch:

Richtig. Dann macht Wumm und Bäm und krchchch und er liegt vor dir. Deine Trophäe liegt dir zu Füßen und du kannst mit einem siegerischen Gesicht über ihn laufen und dabei deiner Umgebung vermitteln: Ihr seit die Nächsten :nini::sport069:

Lief gerade Dragonball im Fernsehen?? :rolleyes:

D-Nice
16-04-2008, 20:54
also jetzt erkläre mal die letzte situation genau:

1)du hast zuerst nur geschrieben, dass der behinderte mensch dich von vorne ins schienbein getreten hat.

2)jetzt kommt raus, dass du dich offenbar zuvor neben ihn gesetzt und angesprochen hast.

3)wie war jetzt genau der ablauf? lasse bitte keine wichtigen details mehr aus
(ist auch wichtig für deine spätere arbeit als polizist)!

4)denn wenn deine beschreibungen ungenau/unvollständig sind, fehlt eine klare diskussionsgrundlage.

gruss

also wenn ich das richtig lese, hat er sich einfach nochmal zu dem typen gesetzt..denn da steht doch diessesmal oder seh ich da was falsch ?

gruss,
D.

Superho
16-04-2008, 21:44
Nein ich glaube das war sein erstes mal, das er zu diesen typen gesetz hat. Soweit ich es verstanden habe, wollte er versuchen ihn zu verstehen. Indem er das tat.

Solid Snake
16-04-2008, 22:18
Lief gerade Dragonball im Fernsehen?? :rolleyes:

icke musste meinem romänischen krieger hier im board zeigen, dass er falsch liegt :cool::ups:

sorry, ich bin schon weg mit off topic beiträgen ;) :D

Kouhei
16-04-2008, 22:36
also jetzt erkläre mal die letzte situation genau:

1)du hast zuerst nur geschrieben, dass der behinderte mensch dich von vorne ins schienbein getreten hat.

2)jetzt kommt raus, dass du dich offenbar zuvor neben ihn gesetzt und angesprochen hast.

3)wie war jetzt genau der ablauf? lasse bitte keine wichtigen details mehr aus
(ist auch wichtig für deine spätere arbeit als polizist)!

4)denn wenn deine beschreibungen ungenau/unvollständig sind, fehlt eine klare diskussionsgrundlage.

gruss

Als ich am morgen in den Bus einstieg, setzte ich mich in die Viererreihe neben ihm zu einer Kollegin. Als wir mit dem Bus angekommen sind, stand ich auf um den Bus zu verlassen, der geistig behinderte stand ebenfalls auf und kickte mir vorne ins Schienbein, ich schrie was denn das soll, worauf dieser die "Flucht" ergriff und eine Frau zur Seite schubste um in den nächsten Bus einzusteigen. Ich rannte ihm hinterher und wollte ihn zur Rede stellen, als ich ihn beim nächsten Bus "fasste" versuchte ich mit ihm zu reden, er ignorierte mich aber nur, als wäre ich Luft.

zocker
17-04-2008, 15:46
Als ich am morgen in den Bus einstieg, setzte ich mich in die Viererreihe neben ihm zu einer Kollegin. Als wir mit dem Bus angekommen sind, stand ich auf um den Bus zu verlassen, der geistig behinderte stand ebenfalls auf und kickte mir vorne ins Schienbein, ich schrie was denn das soll, worauf dieser die "Flucht" ergriff und eine Frau zur Seite schubste um in den nächsten Bus einzusteigen. Ich rannte ihm hinterher und wollte ihn zur Rede stellen, als ich ihn beim nächsten Bus "fasste" versuchte ich mit ihm zu reden, er ignorierte mich aber nur, als wäre ich Luft.


zum besseren verständnis:

-du hast dich also neben ihn gesetzt, ihn aber nicht, wie du zuerst geschrieben hattest,ihn angesprochen,während du dann neben ihm sasst?

-war das deine kollegin oder die des geistig behinderten menschen (in zukunft nur noch g.b.m.)?


gruss

Superho
17-04-2008, 16:10
-war das deine kollegin oder die des geistig behinderten menschen (in zukunft nur noch g.b.m.)?


gruss


Ich glaube seine Kollegin saß gegenüber von ihm. So wie ich das verstanden habe.

Kouhei
17-04-2008, 17:19
zum besseren verständnis:

-du hast dich also neben ihn gesetzt, ihn aber nicht, wie du zuerst geschrieben hattest,ihn angesprochen,während du dann neben ihm sasst?

-war das deine kollegin oder die des geistig behinderten menschen (in zukunft nur noch g.b.m.)?


gruss

es sind immer 2 viererplätze, in etwa so

-- --
-- --

Rot= Er
Blau= Ich
Gelb= Meine Kollegin

Nein, ich habe ihn erst angesprochen als er mir ins schienbein gekickt hat.

FIGHTFOX1
17-04-2008, 17:24
Also ich versuche mich immer zu beherrschen. Selbst wenn ich genau weiss, dass die Leute das absichtlich tun. Aber ich bin halt mit meinen 2Metern nicht gerade der Typ, mit dem Umstehende dann Mitleid haben. Grundsätzlich gilt also: klappe halten, Wut runterwürgen. Auch wenn ich mir böse Blicke trotzdem nicht verkneifen kann. Aber ein Klassiker bei dem mir der Kragen platzt ist es, wenn im Bus oder in der Straßenbahn eine mutter ihr kleines Blag mir direkt gegenübersetzt, seelenruhig zu sieht, wie mich das "DIng" einmal tritt, dann nocheinmal und dann völlig empört ist, wenn ich ungehobelter Junge mich auch noch beschwere. Gut was sitz ich da auch schon seit 10 Haltestellen, hätte doch wissen müssen, dass sich das Kind da hinsetzen wird.
Aber wenigstens sind diese Leute dann ruhig, wenn ich aufstehe, sie um 2Kopf überrage und vor dem aussteigen nochmal richtig verächtlich von oben herab anblicke!

Lars´n Roll
17-04-2008, 17:58
Als ich am morgen in den Bus einstieg, setzte ich mich in die Viererreihe neben ihm zu einer Kollegin. Als wir mit dem Bus angekommen sind, stand ich auf um den Bus zu verlassen, der geistig behinderte stand ebenfalls auf und kickte mir vorne ins Schienbein, ich schrie was denn das soll, worauf dieser die "Flucht" ergriff und eine Frau zur Seite schubste um in den nächsten Bus einzusteigen. Ich rannte ihm hinterher und wollte ihn zur Rede stellen, als ich ihn beim nächsten Bus "fasste" versuchte ich mit ihm zu reden, er ignorierte mich aber nur, als wäre ich Luft.

Find ich doof. Warum hast Du´s nicht einfach auf sich beruhen lassen?

-Ares-
17-04-2008, 18:08
Als ich am morgen in den Bus einstieg, setzte ich mich in die Viererreihe neben ihm zu einer Kollegin. Als wir mit dem Bus angekommen sind, stand ich auf um den Bus zu verlassen, der geistig behinderte stand ebenfalls auf und kickte mir vorne ins Schienbein, ich schrie was denn das soll, worauf dieser die "Flucht" ergriff und eine Frau zur Seite schubste um in den nächsten Bus einzusteigen. Ich rannte ihm hinterher und wollte ihn zur Rede stellen, als ich ihn beim nächsten Bus "fasste" versuchte ich mit ihm zu reden, er ignorierte mich aber nur, als wäre ich Luft.

Erinnert mich an die South Park Folge in der Cartman das Tourette-Syndrom simuliert und es genießt:
Le Petit Tourette - 1108 - Watch - South Park Zone (http://www.southparkzone.com/episodes/1108/Le-Petit-Tourette.html)

Solid Snake
17-04-2008, 18:10
Warum hast Du´s nicht einfach auf sich beruhen lassen?

und noch viel wichtiger: warum hast du ihm nicht aufs maul gehauen!?!

behindert, pfff. ich führ mich manchmal auch wie nen spaßt auf, hindert das die leute mir eine aufs maul zu geben?! nein, also, wie im krieg. sichten und klären! :nini:

Lars´n Roll
17-04-2008, 18:15
ich führ mich manchmal auch wie nen spaßt auf,

Jau, ich merk´s. Und nein, ich würde Dir dafür nicht auf´s Maul haun. Auch wenn ich Dich für nen EDIT halte.

tsange
17-04-2008, 18:16
Aber ein Klassiker bei dem mir der Kragen platzt ist es, wenn im Bus oder in der Straßenbahn eine mutter ihr kleines Blag mir direkt gegenübersetzt, seelenruhig zu sieht, wie mich das "DIng" einmal tritt, dann nocheinmal und dann völlig empört ist, wenn ich ungehobelter Junge mich auch noch beschwere.

ich habs bis jetzt erst ein einziges mal gesehen, dass jemand (ein junger mann), der von einem kind in einem öffentlichen verkehrsmittel geärgert wurde, einfach ganz ruhig und mit großer ernsthaftigkeit dem kind mitgeteilt hat "du, ich mag das nicht, wenn man mir das tut." hat prächtig funktioniert und alle waren beeindruckt, das kind am allermeisten.
die meisten leute beschweren sich bei sowas ziellos in die runde oder bei der mutter oder schimpfen mit dem kind. oder sie lassen es gottergeben über sich ergehen.

aber der allercoolste mit nervigen kindern war mein großvater (übrigens auch annähernd 2m groß). der wackelte mit dem zeigefinger, rollte pseudo-bedrohlich die augen und sprach dazu ganz langsam und betont "wenn du nicht aufhörst, mich zu ärgern, steck ich dir den kopf zwischen beide ohren". ich weiß nicht, obs an ihm lag oder an dem spruch, aber es hat jedesmal funktioniert, dass das kind stutzig wurde und dann halb erleichtert, halb lachend ruhe gegeben hat, als der groschen fiel. und gut wars.

Solid Snake
17-04-2008, 18:17
...

tommygun51
17-04-2008, 18:21
...

zocker
17-04-2008, 18:46
es sind immer 2 viererplätze, in etwa so

-- --
-- --

Rot= Er
Blau= Ich
Gelb= Meine Kollegin

Nein, ich habe ihn erst angesprochen als er mir ins schienbein gekickt hat.


woher weisst du denn, dass es sich um einen g.b.m. handelt?

gruss

ThorsHammer
17-04-2008, 19:16
Ich glaubs nicht, hier wird davon geredet, Behinderte und Rentner zu verprügeln. Jeder hat so eine Geschichte zu erzählen wie im Anfangspost erlebt (Jedenfalls jeder, der öfters mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt). Ich erspare euch jetzt meine Geschichten. Aber meint ihr nicht, dass ein einfaches "Was soll das?" als direkte Antwort auf diesen "Angriff" gereicht hätte, um diesen Rowdie zur Räson zu bringen? Ich meine, bei mir hat das bis jetzt in solchen Situationen gereicht. Wir reden hier nicht von Personen die dich oder jemand dritten direkt und vorbehaltlos angreifen um eine SV- Situation zu rechtfertigen.

Aber gut, jeder soll das hier handhaben wie er will, aber vergesst das nächste Mal dann nicht eure Messer und Kanonen, falls mal zwei Behinderte und eine Rentnerin gleichzeitig im Bus sitzen und auf euch einen Blick geworfen haben :-)

P.S.
Der letzte Absatz ist als Witz gemeint und mein Nickname bezieht sich auf die Comicfigur Thor.

Kraken
17-04-2008, 19:29
jo, sich beherrschen find ich richtig.

es ist immer ein abwägen, einerseits finde ich man sollte ihn belehren. andererseits finde ich, man sollte als kämpfer ein gutes beispiel für gelassenheit geben, ist schwer zu sagen.

anfangs schrieb ich glaub, man solle ihn auf jeden fall belehren, aber bei näherer überlöegung gebe ich zu mich wohl getäusct zu haben, es ist ein abwägen, zwischen ihn belehren, und ruhig gelassen bleiben.

ReMinD
17-04-2008, 19:59
EDIT: Spam weiter per PN!

Ich bin der Meinung das man erstmal versuchen sollte ihn zur Rede zu stellen, wie dus gemacht hast. Wenn dann sowas passiert, wie bei dir, also das er mehrmals Hand- oder Fussgreiflich wird würd ich mal versuchen herauszufinden wer derjenige ist und wo er wohnt, denn auch ein Mensch mit einer Behinderung kann sich nicht alles erlauben. Klar ist das man seinen Betreuer (ein Mensch mit Behinderung hat immer einen Betreuer, meistens Eltern und sonst ein Verwandter) darüber informieren muss, weil sowas einfach nicht geht. Menschen die sich selber oder andere Gefährden (auch Menschen mit Behinderungen) müssen gemeldet und ggf. "weggesperrt" werden, dazu auf jeden Fall eine Ausweisänderung mit dem sogenannten B-Zusatz bekommen. Bedeutet das diese Person ohne Aufsichtsperson ,auf Schritt und Tritt, nichtmehr "raus" darf.
Also ist meiner Meinung nach das wichtigste das der gesetzliche Betreuer das gesagt bekommt und sonst eben ohne Scheu der Polizei melden.

Sollte derjenige anfangen Körperregionen anzielen die verletzlicher sind, dann würd ich mich verteidigen, wie jeder andere hier auch.

mfg
ReMinD

Kouhei
17-04-2008, 21:30
Find ich doof. Warum hast Du´s nicht einfach auf sich beruhen lassen?

Erstens weil ich mir das nicht noch einmal einfach gefallen lassen wollte (ich muss mir doch nicht immer in die Beine schlagen lassen!), zweitens wollte ich ihn damit konfrontieren und wissen wie er reagiert um eine allfällige zurechnugsfähigkeit einzuschätzen und drittens muss er wissen dass man das nicht darf!

Solid Snake
17-04-2008, 22:22
EDIT: Spam weiter per PN!

Superho
17-04-2008, 22:54
Erstens weil ich mir das nicht noch einmal einfach gefallen lassen wollte (ich muss mir doch nicht immer in die Beine schlagen lassen!), zweitens wollte ich ihn damit konfrontieren und wissen wie er reagiert um eine allfällige zurechnugsfähigkeit einzuschätzen und drittens muss er wissen dass man das nicht darf!

Man kann auch ohne SV. Nur im Notfall anwenden. Du kannst auch versuchen ihn einzuschüchtern. Wie zum Beispiel: "Wenn du mich nochmal ins Schienbein tritts dann gibts ein paar aufs Maul". Dabei ernsten Blick. Diese Taktik hatte ich auch öfters angewendet. Es hat prima geklapp.

Das ein geistig behinderte es versteht vergehen Jahre. Überlass das den Betreuern und Psychologen. Das ist auch nicht deine Aufgabe ihn zu überzeugen.

Solange die Sache nicht geklärt ist muss du jederzeit rechnen das er aus dem Hinterhalt angreift;) und immer wieder.

Dir stehen Folgende Optionen:

1. SV
2. Einschüchterungstaktik
3. Zivilcourage(versuchen die anderen zu überreden dir zu unterstützen, dass das was er tut falsch ist)
4. Überzeugungskunst(wobei zu beachtetn das bei einem geistig behinderten eine sehr lange Zeit in Anspruch nimmt und die Gefahr von weiteren Angriffen immer noch besteht)
5. Betreuer/in, Polizei melden


Da du schon 4. und 5. Option gewählt hast wünsche ich dir weiterhin viel Erfolg. Aber pass auf das er dir nicht zu viel aus die E*** geht.

mit freundlichen Grüßen

Superho

zocker
18-04-2008, 08:56
woher weisst du denn, dass es sich um einen g.b.m. handelt?

gruss


hi kouhei,

schreib mal!

gruss

Luggage
18-04-2008, 09:20
So, jetzt hab ich mir mal die Mühe gemacht, die letzten 10 Seiten wenigstens zu überfliegen, damit ich noch einen Kommentar zur Irrtumsproblematik loswerden kann, ohne neuere Äußerungen außer acht zu lassen. Sollte ich dennoch etwas übersehen haben, bitte ich um Hinweise...

@Ezekiel (aber auch Bluedragon): Hier werden ein paar Fehler gemacht.

Um das nochmal klarzustellen: Bei einem Angriff durch einen geistig Behinderten liegt gerade kein Fall der Putativnotwehr vor, da kein vermeintlicher, sondern ein tatsächlicher Angriff erfolgt;
Das ist so nicht richtig, Putativnotwehr kann nicht pauschal verneint werden, wenn ein tatsächlicher Angriff vorliegt. Putativnotwehr ist einschlägig, wenn irrtümlich Umstände angenommen werden, bei deren tatsächlichem Vorliegen der Handelnde nach §32 gerechtfertigt gewesen wäre. Dies bezieht sich nicht nur auf die Notwehrlage wie allzu oft (und auch hier im Zitat) angenommen wird, sondern durchaus auch auf Irrtümer bzgl. Kriterien der Notwehrhandlung. Greift also ein geistig soweit Behinderter an, dass er als Schuldunfähig gilt, dann ist die Notwehrbefugnis ihm gegenüber im Rahmen der Gebotenheit (Teil der Notwehrhandlung) eingeschränkt. Irrt der Verteidiger aber über den Geisteszustand des Angreifers, hält ihn für gesund und handelt in ansonsten zugebilligter voller Trotzwehr, überschreitet er die Grenzen der Gebotenheit der Notwehrhandlung irrig und stellt sich dabei Umstände vor, bei deren vorliegen er entschuldigt gewesen wäre. Das ist glasklare Putativnotwehr, die über §16 analog zu einer etwaigen Fahrlässigkeitsstrafbarkeit führt.

Das ist auch genau das, was ich zuerst erläutert habe. Ezekiel, du hast dazu dann eine Konstruktion über §17 vorgestellt. Das ist bei dem geschilderten Problem aber nicht einschlägig: §17 behandelt den Fall, dass man einen Umstand erkennt, aber dessen rechtliche Bedeutung nicht. Die Unkenntnis muss ferner objektiv unvermeidbar sein. §16 ist einschlägig, wenn man Umstände nicht kennt, die zum Tatbestand gehören.
-> §17 ist also relevant (und kann zur Entschuldigung führen) wenn man die Behinderung des Angreifers vollständig erfasst, das aber für rechtlich irrelevant hält (Verbotsirrtum), wobei dann noch die Vermeidbarkeit zu prüfen bleibt.
-> §16 ist hingegen (analog) einschlägig, wenn man nicht erkennt, dass der Angreifer behindert ist und ansonsten aber völlig korrekt handelt, so als sei er es auch nicht. Hierbei kommt es dann zur Fahrlässigkeitsprüfung, wie ich es von anfang an geschildert habe (hätte ich erkennen müssen, dass geistig behindert ist?).
Letzteres war auch der Sachverhalt auf den ich bei meinem ersten Post eingegangen bin, weshalb deine Antwort, Ezekiel, die Lösung sei über §17 zu bilden, den Sachverhalt verfehlt.

nogain
18-04-2008, 10:45
Um eine im Vorfeld gestellte Frage zu beantworten. „Nein, bin kein Zahnarzt“. Bin im Sicherheitsbereich tätig und an desto mehr Orten Gewalt auftritt wird die Nachfrage nach privaten Secs steigen da die Polizei nicht überall präsent sein kann. Wenn ich hier dann lese, dass sich die heutigen Teens dafür begeistern alles was sie nur anrempelt oder unsanft berührt einfach mal platt zu machen werden immer mehr Aufträge in meinem Briefkasten landen. Also weiter so. Egal ob Behinderter im Bus oder Oma im Supermarkt…seek and destroy…und den Fangschuss nicht vergessen -Er/Sie könnte schließlich noch mal zu Bewusstsein kommen und Euch wieder attackieren.

FIGHTFOX1
18-04-2008, 11:22
Also eine gute Alternative, die ich gefunen habe, ist die, einfach mit dem Fahrrad zu fahren! Das ist gut für meine Nerven und auch für meine Gesundheit! Allerdings ist das im Winter doch ziemlich kalt, doch was soll's, wenn man sich bewegt wird einem ja bekantlich warm! Und ausserdem ist man schneller als mit dem ÖPNV!
MfG

Ezekiel
18-04-2008, 14:28
(...)

-> §17 ist also relevant (und kann zur Entschuldigung führen) wenn man die Behinderung des Angreifers vollständig erfasst, das aber für rechtlich irrelevant hält (Verbotsirrtum), wobei dann noch die Vermeidbarkeit zu prüfen bleibt.
-> §16 ist hingegen (analog) einschlägig, wenn man nicht erkennt, dass der Angreifer behindert ist und ansonsten aber völlig korrekt handelt, so als sei er es auch nicht. Hierbei kommt es dann zur Fahrlässigkeitsprüfung, wie ich es von anfang an geschildert habe (hätte ich erkennen müssen, dass geistig behindert ist?).
Letzteres war auch der Sachverhalt auf den ich bei meinem ersten Post eingegangen bin, weshalb deine Antwort, Ezekiel, die Lösung sei über §17 zu bilden, den Sachverhalt verfehlt.

Okay, dann kann es sein, das wir uns missverstanden haben; ich bin in meinem Posting (http://www.kampfkunst-board.info/forum/1313713-post65.html) von dem zu Beginn geschilderten Fall ausgegangen, in dem der Threadersteller von der Behinderung wusste, und woraus sich die Diskussion über die Grenzen der Notwehr gegenüber schuldlos Handelnden ergeben hat. Und in diesen Fällen ist nmE eine Lösung über den Verbotsirrtum nach § 17 StGB vorzunehmen.

zocker
18-04-2008, 14:36
Also eine gute Alternative, die ich gefunen habe, ist die, einfach mit dem Fahrrad zu fahren! Das ist gut für meine Nerven und auch für meine Gesundheit! Allerdings ist das im Winter doch ziemlich kalt, doch was soll's, wenn man sich bewegt wird einem ja bekantlich warm! Und ausserdem ist man schneller als mit dem ÖPNV!
MfG

und wenn dir dann dabei ein g.b.m. vor´s schienbein tritt?

gruss

vitorb
18-04-2008, 14:40
hallo nogain,


...Wenn ich hier dann lese, dass sich die heutigen Teens dafür begeistern alles was sie nur anrempelt oder unsanft berührt einfach mal platt zu machen werden immer mehr Aufträge in meinem Briefkasten landen. Also weiter so. Egal ob Behinderter im Bus oder Oma im Supermarkt…seek and destroy…und den Fangschuss nicht vergessen....

da ich das beispiel mit der oma im supermarkt hier gebracht habe, möchte ich nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das satirisch von mir gemeint war!!!

ich stimme dir in deiner kritischen einschätzung hundertprozentig zu!

viele grüsse

vitor b.

nogain
18-04-2008, 15:17
@vitor b

Hatte Dich schon so verstanden – keine Sorge. Wir gehören halt nicht zu der Hardlinerfraktion die eine Vibration am Körper spürt und in der Drehbewegung in Richtung der Ursache schon auf Vernichtungsmodus umschaltet.


und wenn dir dann dabei ein g.b.m. vor´s schienbein tritt?
- dann muss man mit der am Fahrrad montierten Gatlin sofort das Feuer eröffnen.:D

Kouhei
18-04-2008, 15:44
hi kouhei,

schreib mal!

gruss

Ja, wie er drein schaut und sich kleidet, auch wenn er mal etwas sagt klingts sehr seltsam. Er schaut immer so drein als müsste er gleich losheulen, man merkts halt einfach.

Luggage
18-04-2008, 16:23
Okay, dann kann es sein, das wir uns missverstanden haben; ich bin in meinem Posting (http://www.kampfkunst-board.info/forum/1313713-post65.html) von dem zu Beginn geschilderten Fall ausgegangen,...
Tatsächlich hast du in deinem Posting darauf reagiert, dass DeepPurple anmerkte, es sei einfacher den schuldlos Handelnden zu erkennen, wenn es es sich dabei um ein Kind handele und nicht einen erwachsenen geistig Behinderten*. Folglich ging es um einen Irrtum bzgl. der Tatumstände (Wahrnehmung der Behinderung, §16) und nicht um die rechtliche Wertung richtig erkannter Umstände (womit dein §17 einschlägig gewesen wäre; obgleich du auch hier zu sehr pauschalisierst, die Vermeidbarkeit wird eher selten verneint, es führt also nicht zwingend zur Entschuldigung).

*:Zitat von DeepPurple:
Stimmt. Aber ein Kind ist leichter zu diagnostizieren als eine geistige Behinderung, vor allem auf die Schnelle in einer Notwehrsituation.

zocker
18-04-2008, 18:55
Ja, wie er drein schaut und sich kleidet, auch wenn er mal etwas sagt klingts sehr seltsam. Er schaut immer so drein als müsste er gleich losheulen, man merkts halt einfach.



denkbare, aber sehr unwahrscheinliche situation:

beim anblick eines 130 kg schweren menschen, der seinem aussehen nach ein g.b.m. sein könnte (und somit ggf unberechenbar) und der einen schon mehrfach körperlich misshandelt hat, könnte es geschehen, dass man aus eigener vor diesem menschen aufgebauter angst bei dessen anblick in eine art schockzustand und hierdurch ins stolpern gerät.
hierdurch könnte man so aus dem gleichgewicht geraten, dass man auf den mutmasslichen g.b.m. zufällt, unglücklicherweise genau mit der eigenen fussspitze mit voller wucht gegen dessen schienbein.

wenn so etwas passiert, hat man hoffentlich ganz weiche schuhe an.

man müsste sich beim mutmasslichen g.b.m. auch sofort entschuldigen (gebot der höflichkeit).

bliebe nur zu hoffen, dass man mit der zeit diese angst in den griff bekommt.

aber solche situationen sind ja zum glück sehr unwahrscheinlich.

ausserdem hast du als kampfsportler, wie du geschrieben hast, keine angst vor dem 130 kg schweren menschen.

somit kannst DU ohnehin nicht in die o.g. situation geraten.

angstvollere naturen als du sollten sich UNBEDINGT hüten, in solche situationen zu geraten.

wollte nur vor sowas warnen!



gruss

Sturmfalke
20-04-2008, 08:56
...puhh, 15 Seiten. Harter Tobak.

Zur Eingangsfrage mal meine Meinung:

Für den Notwehparagraphen macht die geistige Gesundheit des Angreifers soweit ich weiß keinen Unterschied. Es bleibt ein unmittelbarer Angriff, den ich abwehren muss um ein Rechtsgut (körperliche Unversehrtheit, Leben) zu schützen.
Auch g.b.M. haben keine Narrenfreiheit weil sie "nichts dafür können". Wenn sie durch ihr (unverschuldetes) Handeln verletzt werden, sei es sie laufen vor ein Auto oder greifen mich an haben sie vieleicht keine Schuld daran - passiert isses aber trotzdem.

Was die "Schuld" angeht gibts ja eh nur 2 Optionen:

1.) der Mann wird betreut: dann ist er nicht verantwortlich für sich, sondern sein Betreuer. Dann hat der jetzt n Problem...
2.) Kein Betreuer. Er ist zwar g.b., aber nicht so stark das er nicht alleine leben kann.

In jedem Fall: ANZEIGEN! Wie schon irgendwo geschrieben wurde: da kann auch mal schlimmeres passieren. Sei es das er wen schwer verletzt oder das er an den/die Falschen gerät.

Wenn all das schon irgendwo auf den letzten 15 Seiten stand: mea culpa:(

:D

Luggage
20-04-2008, 14:42
...puhh, 15 Seiten. Harter Tobak.

Zur Eingangsfrage mal meine Meinung:

Für den Notwehparagraphen macht die geistige Gesundheit des Angreifers soweit ich weiß keinen Unterschied. Es bleibt ein unmittelbarer Angriff, den ich abwehren muss um ein Rechtsgut (körperliche Unversehrtheit, Leben) zu schützen.
Auch g.b.M. haben keine Narrenfreiheit weil sie "nichts dafür können".
In den vorherigen 15 Seiten wurde bereits ausführlich beschrieben, dass die geistige Behinderung sehr wohl etwas bei der rechtlichen Wertung ausmacht. In Kurzform: Notwehrbefugnis ggn.über schuldlos Handelnder (geistig Behinderter, Kinder, ersichtlich Irrende) ist auf Schutzwehr und nur nötigenfalls schonende Trutzwehr beschränkt, was rechtsdogmatisch im Rahmen der Gebotenheit der Notwehrhandlung geprüft wird.

unproVoked
17-08-2008, 19:31
Heyho,

saß gestern im Zug und am nächsten Bahnhof ist ein offensichtlich geistig Behinderter zugestiegen. Der hat sich dann auch prompt auf die anderen 2 Sitze vor mir gesetzt, mich angestarrt und ein undefinierbares Gestammel und Gestöhne von irgendwelche 'Ö'-Lauten von sich gegeben und mit der Hand so vor seinem Gesicht gewedelt, wie man jemandem sagt, dass er bescheuert ist.
Ich hab ihm dann einfach ohne Reaktion in die Augen geschaut, woraufhin er dann eine 'ich bring dich um'-Geste gemacht hat (Daumen über die Kehle gezogen). Ich hab dann abgenickt - nach dem Motto 'Jaja... laber du mal' und hab ausm Fenster geschaut und ihn den Rest der Fahrt ignoriert.
Er hat dann versucht durch unverständliche, aber dafür laute Laute wieder meine Aufmerksamkeit zu kriegen, die ich ihm dann aber nicht mehr geschenkt hab und so nach 2 Minuten war er dann relativ ruhig und hat nur noch ab und zu mal kurz was vor sich hingeblubbert.

Als ich dann nach 30 Minuten Fahrt endlich an meinem Zielbahnhof angekommen und aufgestanden bin, hat er mich noch versucht festzuhalten, mich aber nicht richtig zu fassen bekommen und nur kurz berührt und ich hab ihn dann einfach weiterignoriert und bin ausgestiegen.

Keine große Sache also, aber mich hats relativ angenervt, dass der Typ sich freut, dass er den Behindertenstatus hat, Narrenfreiheit genießt und sein bestes gibt allen Leuten auf den Sack zu geh'n...

Da ich keine Ahnung vom Umgang mit geistig Behinderten hab meine Frage: Wie verhält man sich am besten gegenüber solcher Menschen?

Octagon
18-08-2008, 01:14
Eine Ohrfeige ist okay und läuft auch nicht Körperverletzung!
Das ist vor 2 Monaten in Düsseldorf im Zug passiert.
Ein geistig Behinderter packt meine Freundin am Arm und drückt
wie ein Verückter.Da gebe ich Ihm eine Backpfeife und er lässt los
und fängt zu heulen an! Ich gehe mit meiner Freundin weiter und verlasse
den Zug. So etwas ist mir auch noch nicht passiert.

Halbarad
18-08-2008, 09:32
Eine Ohrfeige ist okay und läuft auch nicht Körperverletzung!
Das ist vor 2 Monaten in Düsseldorf im Zug passiert.
Ein geistig Behinderter packt meine Freundin am Arm und drückt
wie ein Verückter.Da gebe ich Ihm eine Backpfeife und er lässt los
und fängt zu heulen an! Ich gehe mit meiner Freundin weiter und verlasse
den Zug. So etwas ist mir auch noch nicht passiert.

Du Held. Hattest du einen freien Oberkörper?

Nikolas-San
18-08-2008, 10:20
Du Held. Hattest du einen freien Oberkörper?

:megalach: HAHAHA! Sehr Gut!

Kung-Fu joe
18-08-2008, 11:59
Heyho,

saß gestern im Zug und am nächsten Bahnhof ist ein offensichtlich geistig Behinderter zugestiegen. Der hat sich dann auch prompt auf die anderen 2 Sitze vor mir gesetzt, mich angestarrt und ein undefinierbares Gestammel und Gestöhne von irgendwelche 'Ö'-Lauten von sich gegeben und mit der Hand so vor seinem Gesicht gewedelt, wie man jemandem sagt, dass er bescheuert ist.
Ich hab ihm dann einfach ohne Reaktion in die Augen geschaut, woraufhin er dann eine 'ich bring dich um'-Geste gemacht hat (Daumen über die Kehle gezogen). Ich hab dann abgenickt - nach dem Motto 'Jaja... laber du mal' und hab ausm Fenster geschaut und ihn den Rest der Fahrt ignoriert.
Er hat dann versucht durch unverständliche, aber dafür laute Laute wieder meine Aufmerksamkeit zu kriegen, die ich ihm dann aber nicht mehr geschenkt hab und so nach 2 Minuten war er dann relativ ruhig und hat nur noch ab und zu mal kurz was vor sich hingeblubbert.

Als ich dann nach 30 Minuten Fahrt endlich an meinem Zielbahnhof angekommen und aufgestanden bin, hat er mich noch versucht festzuhalten, mich aber nicht richtig zu fassen bekommen und nur kurz berührt und ich hab ihn dann einfach weiterignoriert und bin ausgestiegen.

Keine große Sache also, aber mich hats relativ angenervt, dass der Typ sich freut, dass er den Behindertenstatus hat, Narrenfreiheit genießt und sein bestes gibt allen Leuten auf den Sack zu geh'n...

Da ich keine Ahnung vom Umgang mit geistig Behinderten hab meine Frage: Wie verhält man sich am besten gegenüber solcher Menschen?

Das ist mal ne gute Frage,
als erstes muss man sagen es gibt sehr viele verschiedene Behinderungen! Da gibts es harmlose und nicht so harmlose. Das zweite Prob. ist geistig Behinderte können sehr viel Kraft entwickeln, also Tipp für euch wenn ihr euch wirklich mit solchen Menschen auseinander setzen wollt, Vorsicht !!! :sport069:

Aber wie man sich verhalten soll, ganz ehrlich viele sind einfach unberechnbar und egal was man macht es kann zu dieser doer jener Reaktion führen.

Was bei mir bislang oft geholfen hat ist ihn nicht als Feind sehen innere Gelassenheit und verständniss für seine Situation :p (bin ja Kampfkünstler und kein Schläger :cool2: )

DeepPurple
18-08-2008, 13:27
...

Was bei mir bislang oft geholfen hat ist ihn nicht als Feind sehen innere Gelassenheit und verständniss für seine Situation :p (bin ja Kampfkünstler und kein Schläger :cool2: )

Sehr gute Einstellung!
:halbyeaha

Rafael D.
18-08-2008, 18:15
jo, du musst dir ja vorstellen; er macht es nicht weil er dich ärgern will sondern weil er eben beindert ist. Vllt. bemerkt er nichtmal was er macht oder er merkt es kann seinen Körper aber nicht kontrollieren.

Gibt ja wiegesagt viele Arten von Behinderungen. Deshalb würd ich nciht unbedingt sagen "er genießt seinen Behindertenstatus", denn eingeschränkt zu sein, wie auch immer, ist nie ein Privileg.

Und zu der Story mit dem, dass Behinderte sehr viel Kraft aufbauen können: Das stimmt allerdings. Vielleicht ist bei ihnen im Kopf irgendetwas anders oder im Körper, aber der Bruder von meinem alten Trainer war Authist oder Autist, dh. er war (ich weeiss gar nicht wie alt er war) ich schätze mal um die 17 hat sich aber benommen wie ein 9 Jähriger hatte aber Wissen und Verständnis wie ein normal 17- Jähriger. Und der war irre stark und ich wuste nicht wo er diese Kraft hergenommen hat. Manchmal ist es auch so dass selbst die geistlich behindertsten Men´schen irgendwas sehr gut können.. er zum Beispiel konnte sag ich mal nichts richtig ..er konnte keinen Ball gescheit fangen oder so ..aber wenn du ihn gefragt hast wie werder bremen vor - keine ahnung - 7 Monaten gegen Bayern gespielt hat kann er dir die ganze Tabelle mit Punkten, Platzierungen aufsagen ...sagen wer wieviel punkte braucht um aufzusteigen etcetc..

ich weiss das war jetz nur zur Hälfte zum Thema aber wollte damit nur zeigen, dass Behinderte in manchen Fällen besonders sind und nichts für ihre Lage können.:)

enraged_Clown
18-08-2008, 18:23
Und zu der Story mit dem, dass Behinderte sehr viel Kraft aufbauen können: Das stimmt allerdings. Vielleicht ist bei ihnen im Kopf irgendetwas anders oder im Körper, aber der Bruder von meinem alten Trainer war Authist oder Autist, dh. er war (ich weeiss gar nicht wie alt er war) ich schätze mal um die 17 hat sich aber benommen wie ein 9 Jähriger hatte aber Wissen und Verständnis wie ein normal 17- Jähriger. Und der war irre stark und ich wuste nicht wo er diese Kraft hergenommen hat.
ich habe da so eine theorie, diesen menschen fehlt einfach diese drosselung. der größere teil der bevölkerung (ich will hier nicht von krank oder normal sprechen) hat irgendwann man gelernt seine kraft zu dosieren. das fehlt diesen menschen wiederum und sie sind unbedarft.

Octagon
18-08-2008, 18:31
Du Held. Hattest du einen freien Oberkörper?

Wie kommst Du darauf?:rolleyes:
Ich bin weder der ghettoking noch will ich einen Friedensnobelpreis!
Du hättest wohl bei so einer Aktion bestimmt Beifall geklatscht,
wenn ein Bekloppter deine Freundin anpackt oder was?

Octagon
18-08-2008, 18:32
:megalach: HAHAHA! Sehr Gut!

Erkläre mir bitte was daran so lustig ist??

Halbarad
19-08-2008, 16:59
Wie kommst Du darauf?:rolleyes:
Ich bin weder der ghettoking noch will ich einen Friedensnobelpreis!
Du hättest wohl bei so einer Aktion bestimmt Beifall geklatscht,
wenn ein Bekloppter deine Freundin anpackt oder was?

Hm, ich frage mich ernsthaft, warum ich auf sowas überhaupt antworte... naja egal:

Du hast einem Behinderten eine geklatscht, ohne zu wissen, ob er das überhaupt ernst meint oder nicht. Alter: UNCOOL.
Aber was solls, solange man gegenüber seiner Freundin den Macker heraushängen lassen kann, weil man einen Behinderten in die Schranken gewiesen hat - was solls? :narf:

Octagon
19-08-2008, 19:57
Hm, ich frage mich ernsthaft, warum ich auf sowas überhaupt antworte... naja egal:

Du hast einem Behinderten eine geklatscht, ohne zu wissen, ob er das überhaupt ernst meint oder nicht. Alter: UNCOOL.
Aber was solls, solange man gegenüber seiner Freundin den Macker heraushängen lassen kann, weil man einen Behinderten in die Schranken gewiesen hat - was solls? :narf:

Du hast ja wohl nicht mehr alle auf dem Sender!:narf:
Meine Freundin hat einen Bluterguss erlitten und hatte 1 Woche lang Schmerzen
und Du erzählst mir ich wollte mich profilieren!
Ich glaube Du bist nicht normal.:weirdface

Halbarad
19-08-2008, 21:47
Du hast ja wohl nicht mehr alle auf dem Sender!:narf:
Meine Freundin hat einen Bluterguss erlitten und hatte 1 Woche lang Schmerzen
und Du erzählst mir ich wollte mich profilieren!
Ich glaube Du bist nicht normal.:weirdface

Dann würde ich vielleicht etwas differenzierter Schreiben und den Stil eines 08/15-Strassenschläger vermeiden.

Kouhei
19-08-2008, 22:03
Dann würde ich vielleicht etwas differenzierter Schreiben und den Stil eines 08/15-Strassenschläger vermeiden.

hatte er meiner Meinung nach gar nicht.

drummermonkey
19-08-2008, 22:07
Was bei mir bislang oft geholfen hat ist ihn nicht als Feind sehen innere Gelassenheit und verständniss für seine Situation :p (bin ja Kampfkünstler und kein Schläger :cool2: )

Grundsätzlich ja, aber so sollte man nicht nur wegen einer Behinderung denken :)
Wenn mir jemand der seine Rechnung nicht bezahlen kann und dann auf der Straße sitzt mein Portemonaie rauben will, wär ich natürlich froh wenn ich ihn (zur Not auch gewaltsam) davon abbringen könnte.
Aber ich geh doch nachher nicht hin und tret ihm wenn er am boden liegt die Rübe ein, zünde sein Haus an und bring seine Familie um.

Bei SV geht es mir nicht darum ob ich den anderen als Freund oder Feind sehe.
Ich finde das Beispiel mit der Backpfeife gar nicht so schlecht.
Es ist keinem ernsthaft was passiert, und die "Gefahr" (man weiß in so einem Moment ja nicht was alles passieren könnte) ist abgewendet.
Nur weil mein gegenüber eine Behinderung hat, heißt das doch nicht das ich mich oder andere nicht vor ihm schützen darf?

Auch wenn mir immer wieder "Täterverständnis" vorgeworfen wird, aber es gibt mehr als nur gut und böse. Mich selbst zu schützen sollte aber mein Recht sein, egal mit wem ich es zu tun hab, und ob dieser es böse mein oder daran schuld ist.

Octagon
19-08-2008, 23:23
Dann würde ich vielleicht etwas differenzierter Schreiben und den Stil eines 08/15-Strassenschläger vermeiden.

Ich weiss ja nicht was Du an meinem Schreibstil erkannt hast,
aber einem Behinderten eine Backpfeife zu geben ist keine Meisterleistung
und nichts worauf man stolz sein kann, aber wenn solche Menschen
andere Menschen angreifen und das ohne Grund, muss man sich verteidigen,
ganz einfach!

Kung-Fu joe
19-08-2008, 23:34
Ich finde Octagon hat absolut ok reagiert. Mädesl belästiegen ist bei mir ein no go und zwar von der Katgeorie abthefuckinglutely NO GO :its_raini

Und ihn so runter machen find ich auch net nice. Klar hätte er nur den Arm wegschlagen könne oder sonst was machen können aber er hat halt gemacht was er gemacht hat und es hat die Frau vor dem Kerl beschützt!

Evtl. sollten wir mal differenzieren zwischen einer Geisteskrankheit (die natürlcih auch zur Behinderung für den Menschen werden kann) und einer (geistiegen) Behinderung. Das sind zwei Paar Schuhe.

Onur*
21-08-2008, 23:30
Hallo zusammen!

Folgendes ist mir heute passiert: Als ich am morgen mit dem Bus zur Schule fuhr, fiel mir meine Schulmappe aus den Händen auf den Boden des Busses, ich stand auf und bückte mich nach der Mappe, plötzlich spürte ich einen stechenden Schmerz in meinen Kniekeelen, da hatte doch tatsächlich ein geistig Behinderter mit voller Wucht mir in die Kniekeelen getreten. Ich dreh mich um, bin aber völlig perplex und steige aus dem Bus aus. Ich sprach dann mit ner Freundin darüber (sie sass neben mir) und sie sagte mir, dass er mir mit voller absicht in die kniekehlen kickte. Dazu kommt, dass diese Person, etwa 130 Kilo schwer und mindestens 1.90 gross ist, ausserdem schubst sie zB Personen aus dem Buss oder schlägt ihnen in den Rücken, und jedesmal wenn jemand etwas sagt, kommen entsetzte Rufe, was ihm/Ihr denn eigentlich einfalle einen geistig Behinderten so anzusprechen, der könnte ja nichts dafür.

Jetzt habe ich aber selber die Nase voll, es kann doch nicht sein, dass sich geistig Behinderte alles erlauben dürfen und unter dem Deckmantel ihrer Behinderung Leute attakieren! Nicht auszumassen wenn er mich einmal direkt angreifen würde und ich ihn niederschlagen müsste, da wär ich am schluss noch das *********!

Was würdet ihr allgemein tun, um solches Verhalten abzuwenden? Und was würdet ihr bei einer direkten körperlichen Attacke tun?
würde ihn mit meinen Shukokai Karate künsten via Dropkick aus dem Bus treten hahahaha

ne spaß, schieb ihn einfach weg - bringts ja nix sich mit dem zu schlagen^ vll dreht der voll ab oder so

unproVoked
22-08-2008, 01:09
ne spaß, schieb ihn einfach weg

a) 130 kilo typ
b) wie stellst du dir das vor? du bückst dich um dir die schuhe zu binden, ein 130-kilo-mann tritt dir von hinten volle lotte in die kniekehlen und du "schiebst ihn einfach weg"?
wohin schiebst du ihn? warum tust du das? wie denkst du wird der 130-kilo-mann wohl auf das wegschieben reagieren :confused: ?

Kraken
23-08-2008, 00:29
Ich weiss ja nicht was Du an meinem Schreibstil erkannt hast,
aber einem Behinderten eine Backpfeife zu geben ist keine Meisterleistung
und nichts worauf man stolz sein kann, aber wenn solche Menschen
andere Menschen angreifen und das ohne Grund, muss man sich verteidigen,
ganz einfach!


zustimm!

find's völlig fehl am platzze hier auf octagon rumzuhacken, er hat völlig im rahmen regaiert, und ne normale schreibweise verwendet, auch die "profilierungsvorwürfe" sind völlig fhel am platze, er hat nur auf eine situation hingewiesen, udn wie's ausgegangen ist ohne wertungsabgabe dazu.


aber manche müssen unbeidingt alleanprangern udn gleihc mal mti scheisse werfen;)

Blu-kay
31-08-2008, 20:51
Sach mal was faellt dir denn ein? Geistig behinderte willste verkloppen? Ich bin shocked!!!:ups:
:p
wer sagt denn sowas?man muss ja nicht wenn er am boden liegt noch nachtreten(höchst asozial)

Blu-kay
31-08-2008, 20:55
Ich weiss ja nicht was Du an meinem Schreibstil erkannt hast,
aber einem Behinderten eine Backpfeife zu geben ist keine Meisterleistung
und nichts worauf man stolz sein kann, aber wenn solche Menschen
andere Menschen angreifen und das ohne Grund, muss man sich verteidigen,
ganz einfach!
i agree totally
so iset,unverständlich dass er jetzt als Schläger dargestellt wird !