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Vollständige Version anzeigen : Rausschmiss?



jinn
12-04-2008, 11:12
Die Eltern meines Kumpels wollen ihn raus schmeißen :ups:
Ich hab gestern n bissl mit ihm darüber geredet... sieht so aus als ob die nen ziemliches Problem miteinander haben.
(Darüber hab ich aber lieber nicht weiter nachgefragt...)

Die Frage die ich mir stelle: Wie sieht das eigentlich „rechtlich“ aus?
Bzw wie wird so etwas geregelt?
(und das es besser wäre, wenn sie sich versöhnen würden, lassen wir mal außen vor; ich weiß nicht worum es geht und das ist imo auch seine Sache)

Er ist zwar 18; aber er ist, wie ich, in der 11. Klasse Gym;
also hat er noch die 12. und 13. vor sich.
Und da würde ne ganze Menge an Kosten zusammenkommen;
sind ja nicht nur Unterhalt wie Wohnung, Verpflegung usw sondern auch Evtl noch Fahrtkosten und diverses für die Schule.

Da gibt es hoffentlich schon irgendwie Support; oder darf man sich dann einfach nen Job suchen Oo...?

Rocky777
12-04-2008, 11:14
Soweit ich weiß dürfen sie ihn erst mit 21 oder 24 oder sowas rausschmeißen.. oder sie werden ihm zumindest weiter Geld geben müssen.

-edit-

Aber das ist nur Hörensagen weil der Cousin von einem Freund das Problem hatte!

Joachim Deeken
12-04-2008, 11:20
Soweit ich weiß sind sie bis zu Beendigung seiner Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet, aber wie das abläuft wenns hart auf hart kommt, dazu würd ich an seiner Stelle doch lieber einen Anwalt befragen.

himura_kenshin
12-04-2008, 11:20
Soweit ich weiß dürfen sie ihn erst mit 21 oder 24 oder sowas rausschmeißen.. oder sie werden ihm zumindest weiter Geld geben müssen.


Sie dürfen ihn jederzeit rausschmeißen, wenn es nicht lösbare Probleme gibt. Da er 18 ist sind seine Eltern nicht verpflichtet UNterhalt zu zahlen (er kann aber versuchen es einzuklagen). Das Kndergeld müssen ihm seine Eltern überlassen, oder gleich auf sein Konto überweisen lassen. Den Rest regelt dann das Arbeitsamt/Sozialamt (Hartz-IV & Wohngeld).


Soweit ich weiß sind sie bis zu Beendigung seiner Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet, aber wie das abläuft wenns hart auf hart kommt, dazu würd ich an seiner Stelle doch lieber einen Anwalt befragen.

Er hat bis zum Ende seiner Ausbildung Anspruch auf Kindergeld. Unterhalt nicht zwangsläufig.



Da gibt es hoffentlich schon irgendwie Support; oder darf man sich dann einfach nen Job suchen Oo...?

Weshalb sollte er sich keinen Job suchen dürfen?

jinn
12-04-2008, 11:28
Weshalb sollte er sich keinen Job suchen dürfen?
^^ Ich meinte, ob er sich einen suchen muss, damit er über die Runden kommt;
ich würde mal denken, das es doch problematisch ist, Arbeit und Abi zu vereinen, vor allem wenn man so Arbeitsscheu wie wir ist^^


Das Kndergeld müssen ihm seine Eltern überlassen, oder gleich auf sein Konto überweisen lassen. Den Rest regelt dann das Arbeitsamt/Sozialamt (Hartz-IV & Wohngeld).

Hartz-IV.. muss man dann auch so nen 1€ Job machen?

Wohngeld heißt, er kriegt Die kosten für ne Wohnung erstattet?

(Je mehr er dann selbstständig machen muss, desto abschreckender wird es für ihn^^; dann überlegt er es sich evtl noch mal)

golden
12-04-2008, 11:29
Nen kollege von mir wurde mit 16 rausgeschmissen ^^ Er schlief dann bei nem anderen kollegen

madmat
12-04-2008, 11:44
Also das die wohnung ganz einfach von Hatz IV bezahlt wird ist so nicht richtig...da stellt sich das arbeitsamt quer und will richtige gründe hören warum das zu hause nicht mehr klappt...
da müssen schon sachen kommen wie drogen,häusliche gewalt undsoweiter...

Die einzigen die ihm wirklich helfen können ist das jugendamt!!!

die helfen dir dann auch wegen wohnung,kaution,und eventuellen problemen mit dem arbeitsamt..


ich bin auch mit 17 ausgezogen und das jugendamt hat vieles für mich geregelt!

Schuck Mugg
12-04-2008, 11:45
Wenn man zuhause rausfliegt und dann Unterhalt einklagt, weil man zu faul zu arbeiten ist. Also Bitte!

jinn
12-04-2008, 11:52
[
Wenn man zuhause rausfliegt und dann Unterhalt einklagt, weil man zu faul zu arbeiten ist. Also Bitte!
Ganz so einfach ist es auch nicht;) Ich bin ja der meinung, das man schon Recht viel Zeit für die Schule investieren muss.

Aber es kommt schon irgendwie so Rüber.. stimmt...

Ju-Jutsu-Ka
12-04-2008, 12:01
Wenn man zuhause rausfliegt und dann Unterhalt einklagt, weil man zu faul zu arbeiten ist. Also Bitte!

edit: zu langsam

Kouhei
12-04-2008, 12:06
Wenn man zuhause rausfliegt und dann Unterhalt einklagt, weil man zu faul zu arbeiten ist. Also Bitte!

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal... Verdiene Du mal den ganzen Lebensunterhalt wenn Du hauptberuflich Student bist.

Solid Snake
12-04-2008, 12:28
wusch

1.) Hartz 4 gibt es nicht für Schüler! Bedingung für Hartz 4 ist das bereit stellen am Arbeitsmarkt und das ist als Schüler nicht gewährleistet. Aber er hat Recht auf BAFöG

2.) Deine Eltern sind verpflichtet in der Erstausbildung unterhalt zu leisten! Dieser kann in Form von Dach über dem Kopf und Essen gewährleistet sein, oder durch Geld! Das heisst, wenn die Eltern ihn heraus werfen, müssen sie zahelen, oder ihn bei sich wohnen lassen!
Das gilt immer, sofern die Erstausbildung nicht gezielt beendet wird, was hier nicht der Fall ist, logischerweise.

3.) Auf dem Amtsgericht bekommst du für 10€ einen Beratungsschein für Anwälte. Der wird dir das dann alles noch mal bestätigen und dir sauber mit Gesetzen untermauern!

So und nicht anders schauts aus! Dein Kumpel hat also nichts, absolut gar nichts zu befürchten. Er kann die Gesetzeslage klipp und klar deinen Eltern vorzeigen und die werden sich fügen müssen, ob sie wollen oder nicht!


wusch und weg

jinn
12-04-2008, 12:36
Aha; werde ihm das mal sagen.


^^ Schuck mugg: hast dich hier mit ner Menge (Ex) Studenten und Schülern angelegt.

himura_kenshin
12-04-2008, 12:38
1.) Hartz 4 gibt es nicht für Schüler! Bedingung für Hartz 4 ist das bereit stellen am Arbeitsmarkt und das ist als Schüler nicht gewährleistet. Aber er hat Recht auf BAFöG

Hartz-IV ist dass, was früher einmal die Sozialhilfe war. Und man kriegt Hartz-IV auch als Schüler. Der Betrag den man erhält hängt von der Anzahl der erwerbstätigen Mitglieder der Bedrafsgemeinschaft ab. Steigt das Gesamteinkommen der Bedrafsgemeinscht über einen bestimmten Wert, gibt es kein Geld vom Amt.


Hartz-IV.. muss man dann auch so nen 1€ Job machen?

Nein, muss er nicht. Wenn er zur Schule geht steht er dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung und muss auch keinen 1-Euro-job machen.


Wohngeld heißt, er kriegt Die kosten für ne Wohnung erstattet?

Ja.


Also das die wohnung ganz einfach von Hatz IV bezahlt wird ist so nicht richtig...da stellt sich das arbeitsamt quer und will richtige gründe hören warum das zu hause nicht mehr klappt...
da müssen schon sachen kommen wie drogen,häusliche gewalt undsoweiter...

Die richtigen Gründe, ja. Und im zweifelsfall das Sozialgericht.


Die einzigen die ihm wirklich helfen können ist das jugendamt!!!

die helfen dir dann auch wegen wohnung,kaution,und eventuellen problemen mit dem arbeitsamt..


ich bin auch mit 17 ausgezogen und das jugendamt hat vieles für mich geregelt!

Nur ist das Jugendamt für eine 18-jährigen (der ja volljährig ist) nicht mehr zuständig.

Zottelkopf
12-04-2008, 12:38
schau mal hier:

Schüler-BAföG - FAQ - BAföG - Studis Online (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php)

;)

Da Mo
12-04-2008, 12:40
Ein Freund von mir wurde auch von seiner Mutter rausgeschmissen weil er die Oberstufe nicht gepackt hat.
Da war nichts mit einer Ausbildung die er begonnen hatte oder sonst was, sie haben ihn einfach rausgeschmissen.


Er hat es nun mit Hilfe von Freunden geschafft eine Wohnung und eine Ausbildungstele zu finden.

Seine verfluchte Mutter hat sich einen Scheiss drum gekümmert.
Und das schlimmste daran finde ich, das sie sich für ihren Freund anstatt ihrem Sohn entschieden hat der die Bedingung gestellt hat das er ausziehen muss wenn er dsa Abi nicht packt.
Zum kotzen, einfach nur zum kotzen.

Die Mutter und ihren Stecher würde ich aufjedenfall einmal einfach nur in die Fresse schlegen.
Abfall:mad::mad:

Solid Snake
12-04-2008, 12:43
Und man kriegt Hartz-IV auch als Schüler.
falsch!

Da Mo
12-04-2008, 12:45
falsch!


Eben ich und ein Freund haben mal versucht Hartz IV zu beantragen aber es wurde nicht beantragt weil wirSchüler waren:p

jinn
12-04-2008, 13:02
Eben ich und ein Freund haben mal versucht Hartz IV zu beantragen aber es wurde nicht beantragt weil wirSchüler waren:p
:D:D





Die richtigen Gründe, ja. Und im zweifelsfall das Sozialgericht.

Wie sieht das aus, wenn es Keine "guten Gründe" sind?

ich würde von dem was ich gehört habe, schätzen, das es "einfach" gewaltige Spannungen zwischen ihnen gibt;
also lauter kleine Konflikte die zu nem Großen wurden...
im mOment hat er kein I-net, der Keller und die Küche ist abgeschlossen; wenn er was zu Trinken haben will muss er seinen Leeren Wasserkasten runterbringen und dann kriegt er einen neuen. Küche ist für ihn zum Frühstück, Mittag und Abendessen offen.
Sein hobbie kann er Auch vergessen; Ich hab ihn gerade Fürs Krafttraining begeistert und er Durfte Auch ne Zeitlang im Keller trainieren. Aber jetzt sollen die ganzen Sachen raus(??)
(hört sich evtl etwas härter an als es ist; Er kriegt 40€ Taschengeld und kann hingehen wo er will, wenn erzwischendurch mal hunger hat kriegt er schon auch Obst oder so)

Und natürlich, je mehr ehr sich "wehrt" desto mehr Einschränkungen gibt es für ihn und andersherum.

Solid Snake
12-04-2008, 13:07
ich würde von dem was ich gehört habe, schätzen, das es "einfach" gewaltige Spannungen zwischen ihnen gibt;
also lauter kleine Konflikte die zu nem Großen wurden...
im mOment hat er kein I-net, der Keller und die Küche ist abgeschlossen; wenn er was zu Trinken haben will muss er seinen Leeren Wasserkasten runterbringen und dann kriegt er einen neuen. Küche ist für ihn zum Frühstück, Mittag und Abendessen offen.
Sein hobbie kann er Auch vergessen; Ich hab ihn gerade Fürs Krafttraining begeistert und er Durfte Auch ne Zeitlang im Keller trainieren. Aber jetzt sollen die ganzen Sachen raus(??)
(hört sich evtl etwas härter an als es ist; Er kriegt 40€ Taschengeld und kann hingehen wo er will, wenn erzwischendurch mal hunger hat kriegt er schon auch Obst oder so)

Und natürlich, je mehr ehr sich "wehrt" desto mehr Einschränkungen gibt es für ihn und andersherum.

Das verletzt die Persönlichkeitsentfaltung und dagegen kann angegangen werden!

Ich kann nur zu einem Raten:

Sich auf nem Zettel sauber die Gesetzeslage zurecht kopieren, sie den Eltern vorlegen und dann haben sie die Wahl, ob sie den leichten, oder den härteren Weg gehen wollen. Bei beidem müssen sie sich fügen! Das Kind hatte noch nie in der Geschichte soviel Rechte wie heutzutage und das ist auch gut so!

Z-A-C
12-04-2008, 13:23
Also...
Bis zur Beendigung der Erstausbildung (schulische Laufbahn bis Erststudium) im Alter von bis zu 25 jahren ist man kindergeldberechtigt und die Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
Als Schüler bekommt man logischerweise kein Arbeitslosengeld, weil man nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Obwohl er bereits 18 ist, ist er ja immer noch Schüler... Ich denke (DENKE!!!) dass das Jugendamt noch für ihn Zuständig ist, nur ist da das Problem gegeben, dass er als Volljähriger keiner Vormundschaft mehr unterliegt/unterliegen kann.
Mir ist mit 19 das Gleiche passiert, nur haben meine Eltern Unterhalt gezahlt, Kindergeld jedoch nicht... Dann hab ich ihnen vor kurzem die Gesetzeslage dargestellt und bekomme es nun.
Ansonsten kann er sich auch mal an seinen Vertrauenslehrer in der Schule wenden, die sind diesbezüglich auch gut informiert.
Falls es zum Gerichtsprozess kommen sollte, kann er von seinem Recht, einen Pflichtverteidiger zu erhalten Gebrauch machen... Nur sollte er den Prozess keinesfalls verlieren, sonst wirds teuer! :(

Edit: So wie ich das mit der finanziellen Lage der Eltern rausgelesen habe (Haus mit mehreren Stockwerken und blabla) kann er sich das mit dem Bafög abschminken...

himura_kenshin
12-04-2008, 13:23
falsch!


Meine Mutter kriegt von der ARGE Geld für meinen Bruder (19-jährig, Schüler). Würde mein Bruder allein wohnen (weshalb auch immer), würde er auch Geld von der ARGE nach den Hartz-IV Sätzen kriegen. Es gibt durch Hartz-IV dre (3!) verschiedene "Leistungsformen": ALG I, ALG II und "Sozialgeld". Sozialgeld wird nach den Hartz-IV Gesetzen und Regelungen gezahlt, ist aber kein ALG II (Hartz-IV ist es trotzdem).



Als Schüler bekommt man logischerweise kein Arbeitslosengeld, weil man nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.


@ Solid Snake: DAS ist der Punkt mit Hartz-IV. Arbeitslosengeld (ALG) II kann er schlecht kriegen. Sozialgeld schon (Beides ist das gleiche Gesetz!).

Die Eltern sind zwar Unterhaltverpflichtet, aber wenn da nicht genug Geld vorhanden ist, müssen sie nichts zahlen (da sie nicht können).

jinn
12-04-2008, 13:32
Ok, man kann sich an den Vertrauenslehrer richten;

wo kann man da noch anfragen?

kp, Caritas?
(Jugendamt dürfte es nicht in der nähe geben)


btw: mir ist gerade noch eingefallen, das seine Eltern meinten, das sie ihn evtl zu den Großeltern schicken;
wie würde das dann aussehen?

Edit: *g* die Wohnen im Dorf neben an; ich würde das ja für ne dumme Idee halten, wenn man sich nicht mehr sehen will

himura_kenshin
12-04-2008, 13:44
btw: mir ist gerade noch eingefallen, das seine Eltern meinten, das sie ihn evtl zu den Großeltern schicken;
wie würde das dann aussehen?

Edit: *g* die Wohnen im Dorf neben an; ich würde das ja für ne dumme Idee halten, wenn man sich nicht mehr sehen will


Eltern haben sich um ihre Kinder zu kümmern, nicht die Großeltern! Und da er volljährig ist, können sie ihn kaum zwingen an einen bestimmten Ort zu gehen. Ebenso, wie sie die Küche nicht abschließen dürfen!

jinn
12-04-2008, 13:46
Ok. Thx.

Schuck Mugg
15-04-2008, 15:08
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal... Verdiene Du mal den ganzen Lebensunterhalt wenn Du hauptberuflich Student bist.

Ha, ich hab das Abi. Ich hab n Diplom. Fazit: Selber keine Ahnung, selber mal ...

jinn
15-04-2008, 15:09
-> Hast du deinen Lebensunterhalt selber Verdient, während des Abis und dem Studium?