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Vollständige Version anzeigen : Kraftfahrtstraße



Greenhorn89
29-04-2008, 12:58
Was ist die Höchstgewschwindigkeit auf ALLGEMEINEN bzw. NORMALEN Kraftfahrtstraßen?

130 oder 100 ?

Trinculo
29-04-2008, 13:04
§ 3 Geschwindigkeit
(1) 1Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. 2Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. 3Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. 4Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. 5Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) 1Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle
Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t,
ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger, für
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit
Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit
Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger,
ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen
und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen
Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie
für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für
die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung
stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Greenhorn89
01-05-2008, 09:04
also 130

spassamleben
01-05-2008, 09:06
also 130

:confused: wie sieht es mit 100 aus ?

Trinculo
01-05-2008, 09:15
Kommt darauf an, ob es zwei Fahrstreifen pro Richtung oder eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen gibt ...

Neopratze
01-05-2008, 21:37
250 wenn die Kiste abgeregelt ist :cool:

Bei Radargeräten aber besser nich mit mehr als 180 vorbeifahren ;)

Markus11
01-05-2008, 22:14
Also in Österreich sinds 50-100-130 (Ortsgebiet-Freiland-Autobahn). Egal ob baulich getrennt, mit Gegenverkehr oder sonstwas.

@Neo: aber ab 255 blitzen die Geräte nicht mehr.

Mfg. Markus

Neopratze
02-05-2008, 06:27
Also in Österreich sinds 50-100-130 (Ortsgebiet-Freiland-Autobahn). Egal ob baulich getrennt, mit Gegenverkehr oder sonstwas.

Die Führerscheinabnahmegrenzen sollte man auch immer im Hinterkopf behalten (40+ km/h Ort, 50+ km/h Freiland/AB), und einen Sicherheitspolster von 10 km/h einkalkulieren. Außerdem werden die Begleitumstände beachtet, ein bißchen schneller fahren sollte man also tatsächlich nur bei guten Witterungsverhältnissen und geringem Verkehrsaufkommen ;)

Demnach:

- Ort max 80 km/h
- Freiland max 140 km/h
- Autobahn max 170 km/h

Die Kostenfrage wäre noch zu klären :p ... bekommt man nur eine normale Organstrafverfügung, wird es nicht so teuer, sitzt jedoch bei einer Zivilstreife ein Schnellrichter drin (-> unmittelbare Strafverfügung vor Ort statt Zusendung einer Anzeige per RSa Brief), darf man schon man tiefer in den Sack greifen :rolleyes:

Ich spreche hier natürlich nicht aus Erfahrung :engel_3: :D


@Neo: aber ab 255 blitzen die Geräte nicht mehr.

Könnte aber per Nachfahrt festgestellt werden, obwohl ich nicht glaube, daß die neuen ollen Skoda's so gut gehen :p

Greenhorn89
02-05-2008, 08:23
Kommt darauf an, ob es zwei Fahrstreifen pro Richtung oder eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen gibt ...

Problem: Ich hab mit ´nen Kumpel um eine Kiste Bier gewettet. Ich habe gesagt, dass man auf einer "allgemeinen" Kraftfahrtstraße 130 fahren darf, er meinte 100.
Nur ist die Frage, ist eine Kraftfahrtstraße mit 2 Spuren in jede Richtung "normal" ?

Trinculo
02-05-2008, 08:30
Na ja, Kraftfahrstraßen sind meist schon besser ausgebaut als einfache Bundesstraßen ;) (Statistik habe ich keine ... :()

Markus11
02-05-2008, 13:42
Die Führerscheinabnahmegrenzen sollte man auch immer im Hinterkopf behalten (40+ km/h Ort, 50+ km/h Freiland/AB), und einen Sicherheitspolster von 10 km/h einkalkulieren. Außerdem werden die Begleitumstände beachtet, ein bißchen schneller fahren sollte man also tatsächlich nur bei guten Witterungsverhältnissen und geringem Verkehrsaufkommen ;)

Demnach:

- Ort max 80 km/h
- Freiland max 140 km/h
- Autobahn max 170 km/h

Die Kostenfrage wäre noch zu klären :p ... bekommt man nur eine normale Organstrafverfügung, wird es nicht so teuer, sitzt jedoch bei einer Zivilstreife ein Schnellrichter drin (-> unmittelbare Strafverfügung vor Ort statt Zusendung einer Anzeige per RSa Brief), darf man schon man tiefer in den Sack greifen :rolleyes:

Ich spreche hier natürlich nicht aus Erfahrung :engel_3: :D



Könnte aber per Nachfahrt festgestellt werden, obwohl ich nicht glaube, daß die neuen ollen Skoda's so gut gehen :p

Generell blitzen die "Fanpostboxen" am Straßenrand ab 65 km/h :P. Da ich noch in der Probezeit bin überschreite ich diese Grenze tunlichst nicht.

Wenn ich bitten darf nichts gegen Skoda, ich fahre einen Skoda Felicia :D. (Der im freien Fall vl. 150 geht ^^.)

Mfg. Markus

STCH
02-05-2008, 14:05
130 km/h auf den genannten Autobahnen und Kraftfahrstr. mit baulicher Trennung (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung durch Schilder) ist nur die Richtgeschwindigkeit, nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit..!

Btw.: in D ist innerorts ab 31km/h und außerorts ab 41km/h drüber der Lappen i.d.R.vorübergehend weg! Bei mehrfachen Verstößen ab 21km/h drüber möglicherweise auch früher.

Mäks
02-05-2008, 14:10
sitzt jedoch bei einer Zivilstreife ein Schnellrichter drin (-> unmittelbare Strafverfügung vor Ort statt Zusendung einer Anzeige per RSa Brief), darf man schon man tiefer in den Sack greifen :rolleyes:


Wie bitte? Strafverfügung vor Ort!? Also in Vorarlberg gibts das de facto nicht. Da macht das die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Und nachdem viele Polizisten nicht mal ne ordentliche VStV-Anzeige zustande bringen, ist das auch besser so. :rolleyes:

Holzfäller
02-05-2008, 14:26
130 km/h auf den genannten Autobahnen und Kraftfahrstr. mit baulicher Trennung (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung durch Schilder) ist nur die Richtgeschwindigkeit, nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit..!

Richtig.

Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Ansonsten gilt generell ÜBERALL eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sofern nicht durch entsprechende Schilder ein niedrigeres Tempo vorgeschrieben ist.

Ich darf also auch auf einer unbeschilderten Landstraße nicht schneller als 100 fahren.
Weiss auch nicht jeder. ;)

Greenhorn89
02-05-2008, 17:35
Aber was denn jetzt mit der Kraftfahrtstraße??

weder innerorts - noch auf der autobahn

mykatharsis
02-05-2008, 20:27
Normale Höchstgeschwindigkeit ist 100 km/h. Bei baulicher Trennung keine Beschränkung...außer natürlich es ist was ausgeschildert. Mit 130 km/h liegste also völlig falsch und Du musst vor Deinem Kollegen die Hosen runterlassen. :D

Greenhorn89
02-05-2008, 21:16
Normale Höchstgeschwindigkeit ist 100 km/h. Bei baulicher Trennung keine Beschränkung...außer natürlich es ist was ausgeschildert. Mit 130 km/h liegste also völlig falsch und Du musst vor Deinem Kollegen die Hosen runterlassen. :D

damn it

Eine normale kraftfahrtstraße ist doch 2 spurig oder nicht? verdammt!

mykatharsis
03-05-2008, 07:46
Ja. Eine hin, eine zurück. :)

Neopratze
03-05-2008, 09:54
Ja. Eine hin, eine zurück. :)

Auf der anderen Spur zu fahren ist dann aber in der Regel nicht so gesundheitsfördernd (egal ob 100 oder 130 :D)

Greenhorn89
03-05-2008, 13:51
Ja. Eine hin, eine zurück. :)

ääähhh

2 für jede fahrtrichtung versteht sich!

mykatharsis
03-05-2008, 19:54
Auf der anderen Spur zu fahren ist dann aber in der Regel nicht so gesundheitsfördernd (egal ob 100 oder 130 :D)
Kommt auf Deine Nerven an. Bundesstrassen sind i.d.R. breit genug für 3 Fahrzeuge nebeneinander. :)


2 für jede fahrtrichtung versteht sich!
Muss nicht sein. Leider.