Vollständige Version anzeigen : Körperliche Überlegenheit?
busty3332000
06-07-2008, 15:29
Hallo,
ich wurde vor einiger Zeit von einem Mann angegriffen.
Als er mich Schlagen wollte schlug ich zu um mich zu verteidigen und verletzte ihn schwer.
Vor Gericht wurde andauernd meine körperliche Überlegenheit hervorgehoben.
Aber was genau zählt denn zur körperlichen Überlegenheit?
Mir fällt dazu spontan Gewicht, Reichweite und Muskulatur ein.
Der Angreifer war Größer als ich und womöglich etwas leichter.
Ich habe mehr Muskulatur aber er war größer und hatte eine größere Reichweite.
Fällt jemand etwas dazu ein?
Hallo,
ich wurde vor einiger Zeit von einem Mann angegriffen.
Als er mich Schlagen wollte schlug ich zu um mich zu verteidigen und verletzte ihn schwer.
Vor Gericht wurde andauernd meine körperliche Überlegenheit hervorgehoben.
Aber was genau zählt denn zur körperlichen Überlegenheit?
Mir fällt dazu spontan Gewicht, Reichweite und Muskulatur ein.
Der Angreifer war Größer als ich und womöglich etwas leichter.
Ich habe mehr Muskulatur aber er war größer und hatte eine größere Reichweite.
Fällt jemand etwas dazu ein?
Wie is das vor gericht ausgegangen?
tommygun51
06-07-2008, 15:43
in 2 deiner punkte bist du überlegen also.......;)
busty3332000
06-07-2008, 17:25
kraft?!
Gut, Kraft zähle ich mal einfach zu Muskulatur.
Wie is das vor gericht ausgegangen?
Ich muss für ein paar Jahre ins Gefängnis.
Möchte hier nicht näher auf den ganzen Fall eingehen oder genauere Angaben machen, da der Fall nochmal neu verhandelt wird.
Auf jeden Fall ist das Strafmaß nicht angemessen.
Die ganze Urteilsverkündung war überhaupt nicht auf die Fakten der Verhandlung gestützt.
Wenn ich hier den ganzen Fall mitsamt dem Urteil darlegen würde, würdet ihr wohl alle so reagieren: :ups: :confused:
in 2 deiner punkte bist du überlegen also......
Womöglich war der Angreifer genau so schwer wie ich.
Das werde ich noch den Akten entnehmen.
Fällt noch jemand eine körperliche Überlegenheit ein?
Bitte posten.
Wenn ich hier den ganzen Fall mitsamt dem Urteil darlegen würde, würdet ihr wohl alle so reagieren: :ups: :confused:
Oder vielleicht auch::rolleyes::mad:
Keine Anspielung. Aber so etwas gibt es halt auch. Meine nur, das man lieber nicht weiter darüber reden sollte.
Womöglich war der Angreifer genau so schwer wie ich.
Das werde ich noch den Akten entnehmen.
Fällt noch jemand eine körperliche Überlegenheit ein?
Bitte posten.
Wenn du einen Kampfsport machst?
Wenn der andere schwere Verletzungen hatte und du nicht?
Fällt noch jemand eine körperliche Überlegenheit ein?
Bitte posten.
Sonst fiele mir nur ein, wenn er Fett wäre oder ne behinderung hätte.
Aber ansonsten läufts auf Kraft, Grösse und Gewicht raus.
Und viel Glück bei der Neuverhandlung.
busty3332000
06-07-2008, 17:41
Vielen Dank.
Denke damit kann ich was anfangen.
Gruß busty
Sprich lieber mit Deinem Anwalt darüber.
Killer Joghurt
06-07-2008, 18:02
Hallo,
ich wurde vor einiger Zeit von einem Mann angegriffen.
Als er mich Schlagen wollte schlug ich zu um mich zu verteidigen und verletzte ihn schwer.
Vor Gericht wurde andauernd meine körperliche Überlegenheit hervorgehoben.
Aber was genau zählt denn zur körperlichen Überlegenheit?
Mir fällt dazu spontan Gewicht, Reichweite und Muskulatur ein.
Der Angreifer war Größer als ich und womöglich etwas leichter.
Ich habe mehr Muskulatur aber er war größer und hatte eine größere Reichweite.
Fällt jemand etwas dazu ein?
könnst ja sagen dass du langsamer bist, schwerer was heißt, dass du nicht ewig vor seinen aktionen weglaufen konntest etc. keine kondition schlechte reflexe etc.
brunello
06-07-2008, 18:11
Naja, wenn dein Angreifer ein Bertunkener jugendlicher war und du ihn nach allen Künsten verdroschen hast würd ich sagen dass auch eine Kampfkust eine überlegenheit darstellt.
ein troll mit rechtschreibung. krass! :ups:
ein troll mit rechtschreibung. krass! :ups:
Warum glaubst du dass er n Troll is?
er muss demnächst ins gefängnis und holt sich deshalb in einem forum rat?
gegenfrage: warum glaubst du, dass er kein troll ist?
ein troll mit rechtschreibung. krass! :ups:
mein Gedankengang!
er muss demnächst ins gefängnis und holt sich deshalb in einem forum rat?
gegenfrage: warum glaubst du, dass er kein troll ist?
Weil Trolle normalerweise Streit provozieren wollen.
Also eher so sachen im kickklotz-stil.:D
(Ohne den is fad:cry:)
about:blank
06-07-2008, 19:54
Größe
Gewicht
Kraft
Ausdauer
psychische Verfassung
physische Verfassung
Also eher so sachen im kickklotz-stil.:D
(Ohne den is fad:cry:)
Ich vermisse seine Freds auch irgendwie....
psychische Verfassung
Was hat das mit KÖRPERLICHER überlegenheit zu tun?
Ansonsten würd ich noch Alter sagen.
about:blank
06-07-2008, 20:01
Was hat das mit KÖRPERLICHER überlegenheit zu tun?
Ansonsten würd ich noch Alter sagen.
Hm stimmt, habe jetzt eher dran gedacht das der Typ z.b.: betrunken war, was aber dann eig. zu beiden zählt.....
Habe gerade im Anfängerforum nen Typen gesehen der genau die selbe miese Rechtschreibung wie unser Kickklotz hat :rolleyes:. Vl. gibts bald wieder was lustiges....
Habe gerade im Anfängerforum nen Typen gesehen der genau die selbe miese Rechtschreibung wie unser Kickklotz hat :rolleyes:. Vl. gibts bald wieder was lustiges....
Link bitte! *freu*
Für den Fall dass es kein Troll ist: SUCH DIR EINEN BESSEREN ANWALT !!!! Ich habe auch negative Erfahrungen mit einem Voll********* von Anwalt gemacht der uralte Schriftsätze eingereicht hat die längst höchstrichterlich abgelehnt worden sind. Du brauchst hier dringend jemanden der ERFAHRUNG mit solchen Fällen hat und GUT ist. Also auch Fälle gewonnen hat.
Mein Ansatz wäre, einen Gutachter zu bestellen den man SELBST aussucht, und keinen "neutralen" vom Gericht bestellten der irgendeinen Scheiss von ultragefährlichen Kampfsportmördern erzählt. Sofern Du nicht total überzogen hast, sondern nur wenige Sekunden agiert, sollte man das als vom Notwehrrecht abgedeckt verargumentieren können. Es kann immer zu Verletzungen kommen wenn z.B. ein Angetrunkener fällt, die fangen ihren Kopf nämlich nie ab. Dafür reicht ihn einfach nur umzuschubsen, und das kann man nicht ernsthaft als Körperverletzung bezeichnen. Allerdings findet man bei Amtsrichtern beliebig dämliche Pfeifen. Darum solltest Du in der Berufung auch UNBEDINGT einen erfahrenen Strafverteidiger mit guten Referenzen und einen vernünftigen Gutachter nehmen, auch wenn das Geld kostet. Sitzen müssen ist teurer.
about:blank
06-07-2008, 20:13
Link bitte! *freu*
Kickklotz? (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f43/welche-kampfkunst-79145/#post1411592)
Kickklotz? (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f43/welche-kampfkunst-79145/#post1411592)
Nein, das isser nicht, hab mir die anderen Beiträge von ihm angeschaun, der schreibt verständlich.
ich will auch niemanden Unrecht, aber dieser Fred ist mehr als merkwürdig!
busty3332000
11-07-2008, 01:36
er muss demnächst ins gefängnis und holt sich deshalb in einem forum rat?
gegenfrage: warum glaubst du, dass er kein troll ist?
Ist das so abwegig?
Sich in einem Forum Rat zu holen?
Ich muss wahrscheinlich für mehrere Jahre ins Gefängnis und nutze jede Möglichkeit um mich auf die nächste Verhandlung vorzubereiten.
Ich habe mich eigentlich nur nach der genauen Definition von "körperlicher Überlegenheit" erkundigt. In Kampfsport und Juraforen.
Ich brauche das, am besten schwarz auf weiß, für meine Verhandlung.
Wo ist das Problem?
Und warum muss eigentlich in jedem Forum immer einer mit der Rechtschreibung kommen?
Für den Fall dass es kein Troll ist: SUCH DIR EINEN BESSEREN ANWALT !!!! Ich habe auch negative Erfahrungen mit einem Voll********* von Anwalt gemacht der uralte Schriftsätze eingereicht hat die längst höchstrichterlich abgelehnt worden sind. Du brauchst hier dringend jemanden der ERFAHRUNG mit solchen Fällen hat und GUT ist. Also auch Fälle gewonnen hat.
Mein Ansatz wäre, einen Gutachter zu bestellen den man SELBST aussucht, und keinen "neutralen" vom Gericht bestellten der irgendeinen Scheiss von ultragefährlichen Kampfsportmördern erzählt. Sofern Du nicht total überzogen hast, sondern nur wenige Sekunden agiert, sollte man das als vom Notwehrrecht abgedeckt verargumentieren können. Es kann immer zu Verletzungen kommen wenn z.B. ein Angetrunkener fällt, die fangen ihren Kopf nämlich nie ab. Dafür reicht ihn einfach nur umzuschubsen, und das kann man nicht ernsthaft als Körperverletzung bezeichnen. Allerdings findet man bei Amtsrichtern beliebig dämliche Pfeifen. Darum solltest Du in der Berufung auch UNBEDINGT einen erfahrenen Strafverteidiger mit guten Referenzen und einen vernünftigen Gutachter nehmen, auch wenn das Geld kostet. Sitzen müssen ist teurer.
Mit meinem Anwalt bin ich eigentlich sehr zufrieden.
Ich bin mit ihm alle Akten zu dem Fall durchgegangen, und wir haben darauf hin verschiedene Strategien entwickelt und diese mit Paragraphen aus dem StGB untermalt.
Einen eigenen Gutachter einzusetzen finde ich interessant.
Da werde ich mich auf jeden Fall mit meinem Anwalt beraten.
Das komische ist, dass die Verhandlung selbst eher zu meinen Gunsten lief.
Wie ich das sehe, wurde ich am Ende einfach nur nach meinem Aussehen verurteilt.
Würde der Angreifer aussehen wie ich, und ich wie er, so hätte sicherlich er die Strafe absitzen müssen.
Naja, bevor ich ausehen würde wie er, gehe ich doch lieber ins Gefängnis.
Trotzdem unfair :mad:
Naja, bevor ich ausehen würde wie er, gehe ich doch lieber ins Gefängnis.
Trotzdem unfair :mad:
das würde ich mir vor dem revisionsverfahren nochmal GANZ GENAU überlegen http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/a015.gif
ich würde ja jeden strohhalm nutzen, wenn mir das n paar monate weniger einbringt...
wenn ich mein äußeres dafür für die dauer der verhandlung verändern muss, dann seis drum...
für 2 jahre weniger knast von miraus auch frauenkleider ;)
busty3332000
11-07-2008, 11:23
Ja, klar.
Hab mich auch bei der ersten Verhandlung im Rahmen meiner Möglichkeiten "angepasst".
Dummerweise habe ich schon von Kindesbeinen an ein typisches Verbrechergesicht.
Sorry aber seid ihr alle sehr sicher dass ich hier einem Unschuldigen helft? Oder vielleicht jemandem der zu Recht verurteilt wird? Ich kenn ihn ja nicht.
(Die Aussage mit dem Aussehen von vorhin hat mir sehr zu denken gegeben, vielleicht gebt ihr gerade einem Neonazi Tipps der nicht reinrassige Jugendliche verdroschen hat...)
Mir gibt folgendes zu denken.
Er schreibt von einer Notwehrsituation mit einem möglicherweise körperlich leicht unterlegenen.
Und als Strafe bekommt er mehrere Jahre Gefängniss?
Selbst wenn es vor dem Gericht unklar wäre wer Angreifer und wer Verteider war. Würde so ein Urteil nicht rauskommen.
Es sei denn:
1. Derjenige ist bekannt für Gealtaten/ vorbestraft, so das dem angeblichen Opfer mehr geglaubt wird.
2. Derjenige hat eine aus mehr als Krankenhausreifgeprügelt.
3. Wahrscheinlich sogar aus ziemlich nichtigen Grünen. Z.b. Falsches Aussehen, Freundin angebaggert oder einfach zu lange angestart.
4. Und einigen Gründen mehr, die mir jetzt nicht einfallen.
5. Wahrscheinlich eine Kombination aus den oben genannten.
Damit gibt es für mich nur 2 Schlussfolgerungen.
1. Troll.
2. Ein Schläger der sich schon angegriffen fühlt weil jemand, der ihm nicht passt, auf der selben Welt lebt.
(Die Aussage mit dem Aussehen von vorhin hat mir sehr zu denken gegeben, vielleicht gebt ihr gerade einem Neonazi Tipps der nicht reinrassige Jugendliche verdroschen hat...)
ich halte nicht jede narbenvisage mit glatze für einen neonazi, wenn sich der mensch nicht wie ein neonazi verhält.
Black Adder
11-07-2008, 12:05
Aber was genau zählt denn zur körperlichen Überlegenheit?
Thai-gene!!! Wenn du welche hast bist du verloren. Denn wie jeder weiss wird man durch Thai-gene schier unbesiegbar da angriffe auch noch von der positiven aura die einen umgibt abprallen.
Black Adder
11-07-2008, 12:06
(Die Aussage mit dem Aussehen von vorhin hat mir sehr zu denken gegeben, vielleicht gebt ihr gerade einem Neonazi Tipps der nicht reinrassige Jugendliche verdroschen hat...)
Ist nicht jeder Deutsche der mal mit nicht Deutschen zusammentrifft eigentlich schon defakto Neo?
Harrington
11-07-2008, 13:02
Sorry aber seid ihr alle sehr sicher dass ich hier einem Unschuldigen helft? Oder vielleicht jemandem der zu Recht verurteilt wird? Ich kenn ihn ja nicht.
(Die Aussage mit dem Aussehen von vorhin hat mir sehr zu denken gegeben, vielleicht gebt ihr gerade einem Neonazi Tipps der nicht reinrassige Jugendliche verdroschen hat...)
Naja, eigentlich ist es hier, wo wir leben, meistens umgekehrt...:D
Ist nicht jeder Deutsche der mal mit nicht Deutschen zusammentrifft eigentlich schon defakto Neo?
Dem würde ich beipflichten, man hat doch schon manchmal den Eindruck das mit zweierlei Maß gemessen wird. Da hat wohl an mancher Stelle die Vergangenheitsbewältigung groteske Ausmaße angenommen.
Exodus73
11-07-2008, 13:12
Naja Faktum ist nunmal das es hier für uns sehr schwer ist eine vernünftige Aussage bzw. ein Werturteil zu fällen, solange wir nicht die genauen Hintergründe, Begebenheiten und Zeugenaussagen kennen!
Also was mich wundert... ohne Vorstrafen kommt man nicht sooo schnell ins gefängnis, auch dann nicht wenn man eine Notwehrüberschreitung begangen hatt. Also entweder liegt da noch das ein oder andere im Argen, oder aber Du bist so dermaßen ausgerastet bei dem Angriff das man von einer Notwehr nicht mehr sprechen kann, aber wie gesagt, normalerweise bekommt man da bei günstiger Sozialprognose und ohne Vorstrafen i.d.R. erstmal ne Bewährungsstrafe...
shenmen2
11-07-2008, 13:17
Du hast einen Mann schwer verletzt, weil er dich schlagen WOLLTE. Fühltest du selber dich ihm denn körperlich unterlegen und hast aus Angst überreagiert bzw. hast du nicht überreagiert und die Verletzung ist nur Folge eines unglücklichen Umstandes (Sturz) ? Ansonsten fände ich eine Verteidigungsstrategie a la "Aber ich war doch gar nicht stärker als er" angesichts der Fakten äußerst ungeschickt und eher ein Zeichen von Uneinsichtigkeit (> nicht gerade strafmildernd).
ich halte nicht jede narbenvisage mit glatze für einen neonazi, wenn sich der mensch nicht wie ein neonazi verhält.
Das tu ich auch nicht. Hab ich auch nicht geschrieben.
Ich hab nur gesagt ihr kennt ihn alle nicht und wer weiss wer da irgendwo vor dem Rechner sitzt. Neonazi wäre für mich nur ein potentieller Worst Case.
Black Adder
11-07-2008, 13:26
Naja. Ohne genau die sachlage zu koennen kommen wir wohl nicht zu einer angemessenen aussage. Da jede geschichte zwei seiten hat. Aber wofuer sind sonst anwaelte da?
Ich hab nur gesagt ihr kennt ihn alle nicht und wer weiss wer da irgendwo vor dem Rechner sitzt.
das ist doch bei den meisten threads der fall, wo user anderen usern mehr oder weniger nützliche antworten geben, und es geht ja nicht darum, ihm einen unrechtmäßigen vorteil zu verschaffen (weder in der frage, noch in den antworten).
da dürfte man niemandem mehr die uhrzeit verraten, weil ers für einen raubüberfall brauchen könnte.
das ist doch bei den meisten threads der fall, wo user anderen usern mehr oder weniger nützliche antworten geben, und es geht ja nicht darum, ihm einen unrechtmäßigen vorteil zu verschaffen (weder in der frage, noch in den antworten).
da dürfte man niemandem mehr die uhrzeit verraten, weil ers für einen raubüberfall brauchen könnte.
Immer gleich übertreiben... :(
Da schreibt ein Typ er kommt wohl für mehrere Jahre in den Knast wegen "Notwehrüberschreitung" weil er wohl körperlich überlegen war. Und alle geben brav gute Tipps wie er nicht so lange in den Knast kommt. Ich hab mir eben meine Gedanken zu dem Thema gemacht. Wenn dir das egal ist ist das ja ok.
Da schreibt ein Typ er kommt wohl für mehrere Jahre in den Knast wegen "Notwehrüberschreitung" weil er wohl körperlich überlegen war. Und alle geben brav gute Tipps wie er nicht so lange in den Knast kommt. Ich hab mir eben meine Gedanken zu dem Thema gemacht. Wenn dir das egal ist ist das ja ok.
wenn man nix weiß, soll er lieber möglichst lange auf verdacht in den knast?
nochmal: es ist im ganzen thread nicht um tipps zum bescheissen gegangen, sondern nur darum, wie jemand alle seine möglichkeiten - die ihm auf jeden fall zustehen, ob er unschuldig ist oder nicht - wahrnimmt.
Ja und was ist jetzt der Punkt der dich so aufregt?
Holzfäller
11-07-2008, 15:02
Mann, das ist ja wieder ne Räuberpistole: "Einer wollte mich angreifen, ich hab mich gewehrt und jetzt muss ich ein paar Jahre ins Gefängnis".
- niemand kommt wegen einer einfachen KV mehrere Jahre ins Gefängnis, sofern er nicht vorbestraft ist.
- kein Anwalt der Welt gibt irgendwas auf Ratschläge, die sich jemand in einem Forum geholt hat. Die juristische Lage und die Definitionen bestimmter Begriffe kennt er selbst. Ist also alles Bullshit.
- niemand wird wegen seines Aussehens verurteilt
Und welcher Mann denkt sich so einen blöden Nickname wie BUSTY aus ????
Black Adder
11-07-2008, 15:15
Das tu ich auch nicht. Hab ich auch nicht geschrieben.
Ich hab nur gesagt ihr kennt ihn alle nicht und wer weiss wer da irgendwo vor dem Rechner sitzt. Neonazi wäre für mich nur ein potentieller Worst Case.
Was aber wenn er vom schwarzen block ist?:ups:
hmm also wenn er ein paar Jahre Knast bekommt wegen sich wehren ... ähm dann hat er vermutlich sowieso schon eine entsprechende Vorgeschickte .. oder war auf Bewährung, oder der Typ, gegen den er Sich gewährt hat ist Tod, oder extrem übel zugreichtet worden.
Also entweder Troll oder Straftäter... oder wirklich sehr dumm gelaufen ...
Cú Chulainn
11-07-2008, 15:51
In jedem fall hat er das recht auf ein faires verfahren
wenn er meinungen oder definitionen erfragt, werden sie ihm auch nur dann weiterhelfen wenn er nicht selbst der aggressor war
denn auch als unterlegener darf man niemanden angreifen es sei den
-und auch dann nur in geregelten dimensionen-wenn das eigene oder das wohl dritter gefährdet wird.
busty3332000
27-07-2008, 03:24
Zu meiner Person:
Ich bin weder ein Troll, noch ein Nazi, und schon gar kein kickklotz.
Um solche Typen mache Ich stets einen großen Bogen.
Ich behandle jeden Menschen mit Respekt, egal wie er aussieht oder wo er herkommt.
Ich weiß nicht, wie manch einer meint sich ein Urteil bilden zu können, ohne über alle Details des Falls Bescheid zu wissen.
Der ganze Fall ist doch viel komplexer und wird von mir aber bis zur Verhandlung nicht detailierter beschrieben.
Außerdem würde Ich doch nicht in Berufung gehen, wenn Ich nicht sicher wäre, dass das Urteil nicht angemessen ist.
Schließlich kann man bei einer Berufung auch eine höhere Strafe bekommen.
Das Urteil ist definitiv nicht richtig.
Dafür gibt es mehrere unwiderlegbare Beweise die vor Gericht einfach übergangen wurden.
Wenn alles vorbei ist kann Ich euch von mir aus den ganzen Fall posten, dann könnt Ihr euch eine Meinung bilden anstatt nur zu spekulieren.
Liebe Grüße :)
Mirco W.
27-07-2008, 06:31
Ich muss für ein paar Jahre ins Gefängnis.
Möchte hier nicht näher auf den ganzen Fall eingehen oder genauere Angaben machen, da der Fall nochmal neu verhandelt wird.
Auf jeden Fall ist das Strafmaß nicht angemessen.
Die ganze Urteilsverkündung war überhaupt nicht auf die Fakten der Verhandlung gestützt.
Wenn ich hier den ganzen Fall mitsamt dem Urteil darlegen würde, würdet ihr wohl alle so reagieren: :ups: :confused:
Womöglich war der Angreifer genau so schwer wie ich.
Das werde ich noch den Akten entnehmen.
Fällt noch jemand eine körperliche Überlegenheit ein?
Bitte posten.
:confused:
Das höre ich echt zum allerersten Mal, das jemand für eine (einfache) Körperverletzung nach § 223 StGB zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, wenn man nicht einschlägig vorbestraft ist. Oder handelt es sich um einen Widerruf,weil Du bereits Bewährung hast? Laut § 223 StGB kannst Du bis zu 5 Jahre bekommen oder eine Geldstrafe: "(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
In der Regel kommt man bei so einer leichten/einfachen KV (also Fauststoß zum Kopf) mit einer Bewährung davon:
hier noch ein Beispiel:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/k-rperverletzung-neun-monate-bew-hrung-3865/
und bei obigen Beispiel benutzte der Angeklagte ein Teppichmesser und hat 9 Monate auf Bewährung bekommen.....:ups:
Sehr merkwürdig und undurchsichtig deine Beschreibung.....
spassamleben
27-07-2008, 07:00
Zu meiner Person:
Ich bin weder ein Troll, noch ein Nazi, und schon gar kein kickklotz.
Um solche Typen mache Ich stets einen großen Bogen.
Ich behandle jeden Menschen mit Respekt, egal wie er aussieht oder wo er herkommt.
Ich weiß nicht, wie manch einer meint sich ein Urteil bilden zu können, ohne über alle Details des Falls Bescheid zu wissen.
Der ganze Fall ist doch viel komplexer und wird von mir aber bis zur Verhandlung nicht detailierter beschrieben.
Außerdem würde Ich doch nicht in Berufung gehen, wenn Ich nicht sicher wäre, dass das Urteil nicht angemessen ist.
Schließlich kann man bei einer Berufung auch eine höhere Strafe bekommen.
Das Urteil ist definitiv nicht richtig.
Dafür gibt es mehrere unwiderlegbare Beweise die vor Gericht einfach übergangen wurden.
Wenn alles vorbei ist kann Ich euch von mir aus den ganzen Fall posten, dann könnt Ihr euch eine Meinung bilden anstatt nur zu spekulieren.
Liebe Grüße :)
ja das mach man auch wenns geht bevor der Fred vor Spekulationen explodiert und du noch bis zum Killer gehandelt wirst ;)
Viel Glück
PS: hättest vielleicht vorher etwas über deine Vorgeschichte schreiben sollen falls vorhanden denn ich denke auch das man nicht sofort von 0 auf 100 in den Strafvollzug kommt ;) aber nun ist erstmal egal !!
busty3332000
27-07-2008, 11:29
Naja,
eigentlich wollte Ich mir in diesem thread nur informationen zur körperlichen Überlegenheit einholen und nicht meinen Fall diskutieren.
Außerdem geht Ihr mit euren Spekulationen davon aus, dass das Strafmaß angemessen ist.
Ich kenne auch Fälle in denen ein mehrfach Vorbestrafter auf einen anderen mit einem Messer einstach und dafür nur 1 1/2 Jahre auf Bewährung bekommen hat.
Schon deshalb ist mein Urteil in keinster Weise angemessen.
Selbst der Staatsanwalt und die Gegenseite haben auf ein milderes Urteil plädiert.
Egal,
rechtfertigen muss Ich mich dann vor Gericht und nicht hier; schon gar nicht für meinen Nickname.
Zu manch anderer unbedachten Äußerung denke Ich mir lieber meinen Teil und damit ist für mich hier erstmal Schluß.
Von mir aus darf jetzt fleißig weiter spekuliert werden. :)
spassamleben
27-07-2008, 11:50
Naja,
eigentlich wollte Ich mir in diesem thread nur informationen zur körperlichen Überlegenheit einholen und nicht meinen Fall diskutieren.
Außerdem geht Ihr mit euren Spekulationen davon aus, dass das Strafmaß angemessen ist.
Ich kenne auch Fälle in denen ein mehrfach Vorbestrafter auf einen anderen mit einem Messer einstach und dafür nur 1 1/2 Jahre auf Bewährung bekommen hat.
Schon deshalb ist mein Urteil in keinster Weise angemessen.
Selbst der Staatsanwalt und die Gegenseite haben auf ein milderes Urteil plädiert.
Egal,
rechtfertigen muss Ich mich dann vor Gericht und nicht hier; schon gar nicht für meinen Nickname.
Zu manch anderer unbedachten Äußerung denke Ich mir lieber meinen Teil und damit ist für mich hier erstmal Schluß.
Von mir aus darf jetzt fleißig weiter spekuliert werden. :)
nein rechtfertigen mußt du dich nicht aber mit mehr Hintergrundwissen deinerseits würde halt nicht so viel spekuliert werden ;)
Dann lass es doch einfach ....und du meinst die fragen dich hier zu viel ....aber sollte man doch mehr wissen um zu irgend etwas seinen Teil schreiben zu können oder nicht ?? Hier sind auch zu viele Fragen im allgemeinen schon vorgekommen um handgreiflich werden zu können also auf deutsch "wie haue ich mister x um und sehe dabei noch gut aus ?"
Also nichts für ungut ;)
Dir viel Glück
Gruß
Cú Chulainn
28-07-2008, 23:15
körperliche überlegenheit ist nicht eindeutig festlegbar
es kommt darauf an wie es der richter definiert.
größe und gewicht haben auch nachteile, größe vor allem im bodenkampf
ich nehme jedoch an das der richter das kaum berücksichtigt.
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.