Vollständige Version anzeigen : Nunchaku
Michael Kann
28-04-2003, 12:18
Hallo alle zusammen,
mal ne Frage zum Nunchaku:
Kann mir jemand das genaue Datum des Verbotes von Nunchakus in Deutschland, evtl. mit Gesetzestext, zukommen lassen?
Hatte Gestern Besuch und da hat mir jemand erklärt, dass inzwischen auch die Soft-Safety-Nunchakus wieder verboten wären ... ??? Weiß da jemand was zu?
Gruß
Mike
Sebastian
28-04-2003, 15:55
oh die Softies auch :(
Das wär wenn dann erst ab dem 1.4. diesen Jahres soweit ich weiss. Im Waffenforum haben wir einen Thread zu den neuen Waffengesetzen!
Michael Kann
28-04-2003, 19:18
Hab dazu nichts gefunden! Wäre aber ein Hammer!
Gruß
Mike
Hab er letzte Woche bei einem Freund (Polizist) das neue Waffengesetz gelesen. Steht vieles neues dring (Butterfly, Springmesser, Wurfserne, kl. Waffenschein usw.), aber nix von einem Verbot von Soft-Nunchaku. Würde mich also wundern.
Hier noch eine schöne Übersicht, die du aber wahrscheinlich schon kennst:
http://www.stmi.bayern.de/infothek/waffenrecht/pdf/broschuere.pdf
Grüsse
Das softies verboten sind, kann ich mir nicht vorstellen.
"Sie stellen ein Trainigsgerät dar zur Ausübung einer trad. Kriegskunst."
Ich würde mich einfach mal ans BKA wenden, denn Die sind für Sonderfreigaben zuständig.
Übrigens das Nunchku ist nicht ers seit dem 1.4.03 diesen Jahres verboten.
Fakt ist, dass man seit dem 1. 4. außer dem Waffenschein auch bei erlaubten und Registrierungsfreien "Waffen und Gegenständen, seinen Personalausweis dabei haben muß.
Keine Ahnung was das soll aber iss so.
Cu Ono
Übrigens das Nunchku ist nicht ers seit dem 1.4.03 diesen Jahres verboten.
Darum gings auch nicht.
Es ging darum, dass in der neuen Verordnung nicht Bezug auf Soft-Nunchakus genommen wird.
Gruss
reno
Michael Kann
29-04-2003, 23:52
Mir ging es um folgendes - ein Schüler aus München hat mir folgenden Flyer zukommen lassen ... er hat ihn von einem Händler bekommen ... und daraus geht hervor, dass u.a. Soft-Nunchakus verboten wären!
Leider habe ich bisher nichts von meinem Sportfreund Dirk gehört ...
Sebastian
30-04-2003, 00:16
scheint zu stimmen.
Denn bei allen auf der Broschüre abgebildeten Waffen bin ich mir sicher, dass sie verboten worden sind. Einzig beim Nunchaku bin ich unsicher. Vermute daher stark das er auch verboten ist.
Michael Kann
30-04-2003, 08:34
Original geschrieben von KarateKid
scheint zu stimmen.
Denn bei allen auf der Broschüre abgebildeten Waffen bin ich mir sicher, dass sie verboten worden sind. Einzig beim Nunchaku bin ich unsicher. Vermute daher stark das er auch verboten ist.
Neeeee ... seh ich ein wenig anders, vor allem die Zwiesel mit der Armunterstützung!? Da stimmt was nicht! Die soll ja auch angeblich "schon immer" verboten gewesen sein und da weiß ich 100%, dass die u.a. von Kotte und Zeller im Katalog vom letzten Jahr noch ab 18 verkäuflich waren. Hab so´n Teil mal drei "Camo" gekleideten Knaben nach mehreren Schüßen (als Versuch?) auf Sandra (wir waren gemeinsam laufen) abgenommen. Liegt hier auch noch irgendwo rum, wenn ich bloß wüßte wo :( Also, won "Schon immer" kann somit keine Rede sein!
Auch da wäre ich für Hinweise dankbar!
Gruß
Mike
Das Soft-Nunchaku mit einer Sollbruchstelle (durchbohrter Innenkern) ist keine Waffe sondern ein Sportgerät und daher natürlich nicht verboten.
Deswegen fallen sie auch nicht unter
§ 8 Erste Verordnung zum Waffengesetz (1.WaffV)
1.Verboten ist es, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen oder die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:
...
3. Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Würgen die Gesundheit zu beschädigen,
.....
Der Ursprung der Frage war, seit wann ist der normale Nunchaku verboten. Dies ist seit 1976 so. Hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffv_1_1976/index.html
kann man im Text nachlesen. Dort wurde durch (§§ 8 i.V.m. 42a der 1. WaffV) der Nunchaku reglementiert (als Würgeholz). § 42a WaffV 1 von 1976 ist mittlerweile weckgefallen.
Lest Euch dazu mal den Gerichtsfall http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/01/3-175-01.php3 durch. Hier werden u.a. Nunchakus als Würgehölzer definiert und andererseits die Sache mit der Sollbruchstelle hervorgehoben.
Kurzfassung:
(...
II. Ausüben der tatsächlichen Gewalt über "Würgehölzer"
Die Strafkammer hat den Angeklagten im dritten Fall wegen Ausübens der tatsächlichen Gewalt über zwei "Würgehölzer" nach § 53 Abs. 3 Nr. 3 WaffG verurteilt, ein vorsätzliches Handeln indes nicht ausreichend begründet.
6
Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte diese Gegenstände nach der Teilnahme an einem Kampfsportlehrgang in Holland vom Lehrgangsleiter als Erinnerungsgeschenk erhalten. Während Würgehölzer (auch Nunchaku genannt) regelmäßig aus zwei Hartholzstäben oder Metallrohren bestehen, die durch Lederriemen, eine Schnur oder eine Kette miteinander verbunden sind (amtliche Begründung, BRDrucks. 74/76 S. 54; vgl. auch BVerwG GewArch 1987, 276, 277) wiesen diese Geräte im Gegensatz dazu keine massiven Griffe, sondern zwei mit 7, bzw. 10 mm starkem Schaumstoff ummantelte Kunststoffrohre auf. Die Strafkammer hat sie nach Anhörung eines Sachverständigen gleichwohl als zum Würgen bestimmte Gegenstände im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 3 der 1. WaffV eingeordnet, weil sich mit ihnen zwar wegen der Ummantelung die schlagartige Unterbrechung der Blutzufuhr nicht erreichen lassen, ein Drosselungsvorgang aber gleichwohl möglich sei; hinzu komme, daß sie anders als sonstige derartige Trainingsgeräte keine Sollbruchstelle aufwiesen.
... )
BGH 3 StR 175/01 - Beschluß v. 5. September 2001 (LG Hannover)
Reicht das?
Gruß
Tengu
Michael Kann
30-04-2003, 12:02
Danke!
Zum Thema Nunchaku wäre dann alles "für mich" geklärt! Vielleicht weiß noch jemand was über besagte "Steinschleudern"?
Gruß
Mike
Hab leider keine zufriedenstellende Antwort gefunden, kann aber auch daran liegen das manche Behörden und Polizisten in Folge von diesem Durcheinander selbst nicht Bescheid wissen...
7. Geschosse, Wurfkörper oder sonstige Gegenstände, die Angriffs- oder Verteidigungszwecken dienen und dazu bestimmt sind, leicht entflammbare Stoffe so zu verteilen und zu entzünden, daß schlagartig ein Brand entstehen kann,
Gleiches Problem, wie bei dem neuen Verbot von Softair und Gotchawaffen. Eigentlich lächerlich, aber meiner Meinung nach Auslegungssache des Polizisten/Anwalts( in Bezug auf Schleudern).
http://www.stmi.bayern.de/infothek/waffenrecht/pdf/gefaehrliche_waffen.pdf Seite 2
Hier steht eindeutig, dass Präzisonsschleudern verboten sind.
Problem: genaue Definition von Präzisionsschleudern...
mit oder ohne Armstütze verboten, oder womöglich beides?
Vermutlich alles ne Auslegungsache...
Gruss
reno
Ähm...Mike, auf alle Fälle auch seit 1976. s.a. §8 3 WaffV 1 von 1976
...
4. Präzisionsschleudern, dafür bestimmte Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen ,sowie sonstige tragbare Schleudern und wesentliche Teile für diese Geräte, sofern bei den Schleudern das halbe Produkt aus Auszugskraft und -länge einen Wert von 23 J übersteigt.
...
------------------------------------------------
Mir stellt sich dann die Frage, wieviel sind eigentlich 23 Joule bzw. womit habe ich einen Vergleich. An dieser Stelle habe ich ein bischen herumgerechnet und bildhafte Vergleiche gesucht.
Gehe ich von KE=(m * v²/2) aus und denke mir eine durchaus übliche 0,25 cm Stahlkugel (25 g) in der Zwille. Dann komme ich auf eine Anfangsgeschwindigkeit von ca. 42,9 mps.
Das ist nicht viel! Vor allem wenn man sich mal so die Kugelstoßer als Vergleich herholt. Dort werden z.b. 7,257 kg schwere Kugeln mit einer Anfangsgeschwindigkeit von 13,5 mps ca. 20 m weit geworfen. D.h. aber auch, das die KE am Anfang 66129,125 Joule ist.
Also, wie gesagt : Das ist nicht viel!
Gruß
Tengu
@Tengu
Dann stellt sich mir aber die Frage, wieso es die Dinger schon seit Jahren (jetzt übrigens auch noch) zu kaufen gibt, wenn sie seit 1976verboten sind. Wenn sie seit April verboten wären na gut, aber seit 76!
Gruss
reno
Michael Kann
30-04-2003, 14:30
Original geschrieben von Tengu
Ähm...Mike, auf alle Fälle auch seit 1976. s.a. §8 3 WaffV 1 von 1976
...
4. Präzisionsschleudern, dafür bestimmte Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen ,sowie sonstige tragbare Schleudern und wesentliche Teile für diese Geräte, sofern bei den Schleudern das halbe Produkt aus Auszugskraft und -länge einen Wert von 23 J übersteigt.
...
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Mir stellt sich dann die Frage, wieviel sind eigentlich 23 Joule bzw. womit habe ich einen Vergleich. An dieser Stelle habe ich ein bischen herumgerechnet und bildhafte Vergleiche gesucht.
Gehe ich von KE=(m * v²/2) aus und denke mir eine durchaus übliche 0,25 cm Stahlkugel (25 g) in der Zwille. Dann komme ich auf eine Anfangsgeschwindigkeit von ca. 42,9 mps.
Das ist nicht viel! Vor allem wenn man sich mal so die Kugelstoßer als Vergleich herholt. Dort werden z.b. 7,257 kg schwere Kugeln mit einer Anfangsgeschwindigkeit von 13,5 mps ca. 20 m weit geworfen. D.h. aber auch, das die KE am Anfang 66129,125 Joule ist.
Also, wie gesagt : Das ist nicht viel!
Gruß
Tengu
Und das heißt? Kugelstoßen muß verboten werden! ;)
Gruß
Mike
Alfons Heck
30-04-2003, 14:45
Spiegel Nr18 Seite 20:
Recht
Waffen im Kinderzimmer
Das Anfang des Monats in Kraft getretene neue Waffengesetz erklärt zahlreiche Kinderspielzeuge zu illegalen Schußwaffen. Spielzeugpistolen und -gewehre dürfen danach nur noch eine Bewegungsenergie von höchstens 0,08 Joule aufweisen: Das ist weniger als viele Gewehre zum Verschießen von Saugnapfpfeilen haben. Bislang waren bis zu 0,5 Joule erlaubnisfrei. Das Gesetz sei "unsauber gemacht" rügt der Vorsitzende der GdP, Konrad Freiberg: "Rein rechtlich müsste die Polizei in Spielzeugkisten nach verbotenen Schusswaffen suchen."
Zitat Ende.
Es kommt ja immer auf das "Abschußgerät" an. Eventuell kann man die zu erzeugende Stoßkraft in den Armen per Gesetz limitieren :gewicht: :teufling: :bang: :brrrrrr:
@Alfons
Das bezieht sich aber auf die Softair Waffen(eigentl. Spielzeug) und nicht auf die Steinschleudern!
Und unter die 0,08Joule da fallen gerademal die alten "Erbsenpistolen" drunter!
Gruss
reno
HI Reno,
sorry, daß ich erst jetzt antworte. So richtig versteh ich auch nicht, warum es solche Dinger zu kaufen gab, wo doch der Vertrieb dieser Würgehölzer verboten war. Warscheinlich, wenn sie als Sportgerät deklariert wurden, hat keiner weiter danach gefragt. Und bei der Geschichte mit der Sollbruchstelle hat dies ebenfalls keiner getan.
Aber eine richtige Antwort habe ich nicht.
Gruß
Tengu
OhhDreascher
09-05-2003, 16:50
Bei uns wird so übehaupt nicht übertrieben, des gibts echt nich!
Zu der Steinschleuder, ich weiß zu 100% das die Steinschleuder mit armstütze verboten ist, die ohne nicht (hab mir vor einiger Zeit aus spaß mal eine gekauft).
Man kann über versandhäuser so eine Steinschleuder mit Armstütze bestellen, die liefern sogar nach deutschland. Aber dat is Illegal !!!
Was müsste ich tun wenn ich ein soft nunchaku mit Kette "haben würde" ohne Sollbruchstell, muss ich, .., ähh:D Müsste ich das wegwerfen unbrauchbar machen,... ?
Original geschrieben von OhhDreascher
Was müsste ich tun wenn ich ein soft nunchaku mit Kette "haben würde" ohne Sollbruchstell, muss ich, .., ähh:D Müsste ich das wegwerfen unbrauchbar machen,... ?
Ja, musst du. Aber wer hat schon ein Soft Nunchaku?:rolleyes: :D
Michael Kann
09-05-2003, 18:56
Der meint das Ding aus Italien und Spanien, da werden Softummandelte Chakus verscheuert!
Und, ICH hab Soft Nunchakus für´s Training ... schon seit 1989 ... Gründung der (damaligen) WANO.
Gruß
Mike
Ich habe meine verschenkt. Nachdem ich zu viele Beulen am Hinterkopf hatte. Irgendwie war ich zu blöd zum Umgreifen.
Gruß
Tengu
Michael Kann
12-05-2003, 12:16
Hab grad folgende Nachricht von Dirk Hoffmann-MacGregor erhalten ...
_____________________________________________
Hallo Michael,
vielen Dank für deine Anfrage. Es hat sich mit dem Stichtag 1.4.03 eigentlich in Bezug auf die Schaumstoffnunchakus nichts wesentliches geändert, außer daß das BKA eine Empfehlung an die LKA´s geschickt hat, die Softnunchakus mit Sollbruchstelle nicht als Waffen zu deklarieren. In Niedersachsen ist eine Strafverfolgung vom zuständigen Staatsanwalt niedergeschlagen worden.
Entsprechende Unterlagen zu diesem Fall liegen mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk
_____________________________________________
Gruß
Mike
Ich habe mir bei KWON mal welche bestellt. Da war dann ein Beipackzettel dabei, der besagte, dass die Chakus nur in ein paar Bundesländern verboten wäre, u.a. in Bayern.
Da müsste man mal die entsprechenden Landesgesetze durchstöbern...?!
Michael Kann
20-05-2003, 08:44
Original geschrieben von Legacy
Ich habe mir bei KWON mal welche bestellt. Da war dann ein Beipackzettel dabei, der besagte, dass die Chakus nur in ein paar Bundesländern verboten wäre, u.a. in Bayern.
Da müsste man mal die entsprechenden Landesgesetze durchstöbern...?!
Falsch!
Das stand mit Sicherheit nicht drauf!
Denn gerade in BAYERN sind sie erlaubt! Hatte erst am Wochenende ein Gespräch dbzgl. Im übrigen, Bayern war eines der ersten Bundesländer wo dem nicht so war. Dies gerade aus dem Grund, dass der Firmensitz der Fa. Kwon (Danrho) in Vierkirchen (Bayern) ist!
Gruß
Mike
Oha, dann entschuldigung - ich hab den Zettel nicht auswendig gelernt... :-)
Bayern stand halt drauf; dann war es eines der Bundesländer, in denen es erlaubt war. Aber es stand auf jeden Fall drauf, dass es eine Landessache ist...
Gruss
Legacy
Softnunchakus..... hatten wir das Thema nicht schon einmal? Also, in einigen Bundesländern legal, in einigen verboten. Verboten sind sie auf jeden Fall in Hessen und Rhein-Land-Pfalz. Bayern wäre mir neu... Bin mir da zu 100% sicher da wir sie in Darmstadt nicht Verkaufen dürfen aber in Mannheim. Nachzufragen beim Ordnungsamt.
Gruß
EMZET
Michael Kann
27-05-2003, 11:46
Original geschrieben von EMZET
Bayern wäre mir neu... Bin mir da zu 100% sicher da wir sie in Darmstadt nicht Verkaufen dürfen aber in Mannheim.
Erstklassig :D
Mannheim liegt in BAYERN? Muß mich mal bei Ferdi beschweren, der sagt immer, er würde so weit zu mir fahren müßen ;)
Gruß
Mike
Wer sagt das Mannheim in Bayern liegt? :confused:
Michael Kann
27-05-2003, 22:48
Original geschrieben von EMZET
Softnunchakus..... hatten wir das Thema nicht schon einmal? Also, in einigen Bundesländern legal, in einigen verboten. Verboten sind sie auf jeden Fall in Hessen und Rhein-Land-Pfalz. Bayern wäre mir neu... Bin mir da zu 100% sicher da wir sie in Darmstadt nicht Verkaufen dürfen aber in Mannheim. Nachzufragen beim Ordnungsamt.
Also, ich hab das so gelesen ;)
Gruß
Mike
PS. net böse sein!
mcfly777
09-06-2004, 15:09
Das Soft-Nunchaku mit einer Sollbruchstelle (durchbohrter Innenkern) ist keine Waffe sondern ein Sportgerät und daher natürlich nicht verboten.
Deswegen fallen sie auch nicht unter
§ 8 Erste Verordnung zum Waffengesetz (1.WaffV)
1.Verboten ist es, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen oder die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:
...
3. Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Würgen die Gesundheit zu beschädigen,
.....
Der Ursprung der Frage war, seit wann ist der normale Nunchaku verboten. Dies ist seit 1976 so. Hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffv_1_1976/index.html
kann man im Text nachlesen. Dort wurde durch (§§ 8 i.V.m. 42a der 1. WaffV) der Nunchaku reglementiert (als Würgeholz). § 42a WaffV 1 von 1976 ist mittlerweile weckgefallen.
Lest Euch dazu mal den Gerichtsfall http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/01/3-175-01.php3 durch. Hier werden u.a. Nunchakus als Würgehölzer definiert und andererseits die Sache mit der Sollbruchstelle hervorgehoben.
Kurzfassung:
(...
II. Ausüben der tatsächlichen Gewalt über "Würgehölzer"
Die Strafkammer hat den Angeklagten im dritten Fall wegen Ausübens der tatsächlichen Gewalt über zwei "Würgehölzer" nach § 53 Abs. 3 Nr. 3 WaffG verurteilt, ein vorsätzliches Handeln indes nicht ausreichend begründet.
6
Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte diese Gegenstände nach der Teilnahme an einem Kampfsportlehrgang in Holland vom Lehrgangsleiter als Erinnerungsgeschenk erhalten. Während Würgehölzer (auch Nunchaku genannt) regelmäßig aus zwei Hartholzstäben oder Metallrohren bestehen, die durch Lederriemen, eine Schnur oder eine Kette miteinander verbunden sind (amtliche Begründung, BRDrucks. 74/76 S. 54; vgl. auch BVerwG GewArch 1987, 276, 277) wiesen diese Geräte im Gegensatz dazu keine massiven Griffe, sondern zwei mit 7, bzw. 10 mm starkem Schaumstoff ummantelte Kunststoffrohre auf. Die Strafkammer hat sie nach Anhörung eines Sachverständigen gleichwohl als zum Würgen bestimmte Gegenstände im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 3 der 1. WaffV eingeordnet, weil sich mit ihnen zwar wegen der Ummantelung die schlagartige Unterbrechung der Blutzufuhr nicht erreichen lassen, ein Drosselungsvorgang aber gleichwohl möglich sei; hinzu komme, daß sie anders als sonstige derartige Trainingsgeräte keine Sollbruchstelle aufwiesen.
... )
BGH 3 StR 175/01 - Beschluß v. 5. September 2001 (LG Hannover)
Reicht das?
Gruß
Tengu
Sorry, dass Urteil beruft sich auf das ALTE WaffG...
Nach dem neuen WaffG ist auch das früher als Sportgerät angesehene Soft-Nunchaku eine Waffe.
http://www.bka.de/profil/faq/faq-soft-nunchaku.pdf
Grüße
McFly
Michael Kann
09-06-2004, 15:21
Vielleicht glaubt es irgendwann jeder ... http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=16389 ich weiß nicht der wievielte Thread das genau zum gleichen Thema ist *kopfschüttel*
Danke McFly
"jemand zu Hause" ;)
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