3 fiktive Notwehr Szenarien [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : 3 fiktive Notwehr Szenarien



Mr. Nice Guy
19-07-2008, 15:59
Hallo,

drei fiktive Szenarien:

Erstes fiktive Szenario:
Jemand der auf ärger aus ist, jemanden bedroht/beleidigt und einem ganz nah auf die Pelle rückt um einzuschüchtern. "Gockelgehabe" sozusagen. Man geht zurück, bewahrt Distanz, man hat dann aber beispielsweise eine Wand im Rücken, ist in ner Bahn oder so. Man sagt "Entschuldigung, kommen sie mir nicht so nahe", der Aggressor hört nicht. Ist dann ein gezielter Schlag legitim oder darf man nur "schubsen" rechtlich gesehen.


Zweites fiktive Szenario:
Man lernt ja all die Techniken zum lösen von Griffen. Wie sieht es mit einem einzelnen direkten Schlag aus? Ist das schon übertriebene Notwehr? Jemand packt einem am Arm, bzw. Jacke, "Du bleibst hier" Ein einzlener Schlag zum lösen und den Angreifer wegstossen um Distanz zu gewinnen. Ist das noch okay oder überzogen? Juristsich meine ich.

Drittes fiktive Szenario:
Man macht sich selbst in irgendeinerform Strafbar. Auch wenn nur ein Kaveliersdelikt, man hat sich strafbar gemacht. Jemand anderes will einem festhalten und verwahren bis die Polizei eintrifft, was er ja nach 127 StPO auch darf. Wie schauts aber aus, wenn ich nun sage:
"Einverstanden, ich lasse mich vorläufig von Ihnen festnehmen und warte bis die Polizei da ist um meine Personalien festzustellen, ich aber nicht hier, sondern dort drüben mit Ihnen warte!" Das "dort drüben" können meinetwegen nur 10 Meter sein. Hat der Festhalter das Recht ihm das zu verweigern, bzw. kann er es verbieten, dass man dort drüben auf die Polizei wartet?
Diese Frage ist gerade bei Bus und Bahn höchst interessant, weil man sagen könnte, okay, ich lasse mich vorläufig festnehmen, aber ich muss hier aussteigen, warte dann da mit Ihnen auf die Polizei.

Danke :)

jinn
19-07-2008, 16:11
Hi, Nice Guy :)

Ich hab keinen Plan von Recht, aber ich wollt auch mal meinen Senf dazu geben :)

Hallo,

drei fiktive Szenarien:

Erstes fiktive Szenario:
Jemand der auf ärger aus ist, jemanden bedroht/beleidigt und einem ganz nah auf die Pelle rückt um einzuschüchtern. "Gockelgehabe" sozusagen. Man geht zurück, bewahrt Distanz, man hat dann aber beispielsweise eine Wand im Rücken, ist in ner Bahn oder so. Man sagt "Entschuldigung, kommen sie mir nicht so nahe", der Aggressor hört nicht. Ist dann ein gezielter Schlag legitim oder darf man nur "schubsen" rechtlich gesehen.
Ich hoffe, du hast nicht vor, jedem, der sich dir gegenüber nur ein bisschen aufpisst, eine zu verpassen...


Zweites fiktive Szenario:
Man lernt ja all die Techniken zum lösen von Griffen. Wie sieht es mit einem einzelnen direkten Schlag aus? Ist das schon übertriebene Notwehr? Jemand packt einem am Arm, bzw. Jacke, "Du bleibst hier" Ein einzlener Schlag zum lösen und den Angreifer wegstossen um Distanz zu gewinnen. Ist das noch okay oder überzogen? Juristsich meine ich.
Sofern der "Aggressor" keinen Angriff ansetzt, hoffe ich das doch!
Für alle, die du fertig machen willst :weirdface

Ich frage mich, ob die Situationen wirklich gaaaaanz so fiktiv sind... ;):p

Vamacara
19-07-2008, 16:14
Erstes fiktive Szenario:
Jemand der auf ärger aus ist, jemanden bedroht/beleidigt und einem ganz nah auf die Pelle rückt um einzuschüchtern. "Gockelgehabe" sozusagen. Man geht zurück, bewahrt Distanz, man hat dann aber beispielsweise eine Wand im Rücken, ist in ner Bahn oder so. Man sagt "Entschuldigung, kommen sie mir nicht so nahe", der Aggressor hört nicht. Ist dann ein gezielter Schlag legitim oder darf man nur "schubsen" rechtlich gesehen.


Erstmal die Hand hochnehmen und ihm auch physisch eine Grenze setzen, "bis HIERHIN und nicht weiter". DIe Hand ist dann auch gleich zur Deckung oben. Gezielter Schlag ist so eine Sache. Wenn Du mit dem Rücken an der Wand stehst und gegen die Wand gedrückt wirst, kannst Du gar keine Schlagkraft mehr über den ganzen Körper generieren. Möglich sind da eher Schockschläge auf kurze Distanz, Knöchel gegen Solarplexus, Finger in die Rippen pressen, Kopf nach hinten drücken, Faustboden gegen Solarplexus etc. Mehr als Distanz erzeugen durch einen Schlag kannst Du sowieso nicht.


Zweites fiktive Szenario:
Man lernt ja all die Techniken zum lösen von Griffen. Wie sieht es mit einem einzelnen direkten Schlag aus? Ist das schon übertriebene Notwehr? Jemand packt einem am Arm, bzw. Jacke, "Du bleibst hier" Ein einzlener Schlag zum lösen und den Angreifer wegstossen um Distanz zu gewinnen. Ist das noch okay oder überzogen? Juristsich meine ich.

Juristisch kenne ich mich nicht aus, ich halte aber einen Schlag für angemessen. Wichtig ist rechtlich denke ich Dein weiteres Verhalten. Wenn Du danach auf Abstand gehst oder fliehst, ist dieser Schlag in Ordnung. Wenn Du natürlich danach weiter raufzimmerst, ist die Notwehr überschritten. Notwehr bedeutet meiner Auffassung nach, einen rechtswidrigen Übergriff abzuwenden. Das ist durch einen Schlag gegeben.


Drittes fiktive Szenario:
Man macht sich selbst in irgendeinerform Strafbar. Auch wenn nur ein Kaveliersdelikt, man hat sich strafbar gemacht. Jemand anderes will einem festhalten und verwahren bis die Polizei eintrifft, was er ja nach 127 StPO auch darf. Wie schauts aber aus, wenn ich nun sage:
"Einverstanden, ich lasse mich vorläufig von Ihnen festnehmen und warte bis die Polizei da ist um meine Personalien festzustellen, ich aber nicht hier, sondern dort drüben mit Ihnen warte!" Das "dort drüben" können meinetwegen nur 10 Meter sein. Hat der Festhalter das Recht ihm das zu verweigern, bzw. kann er es verbieten, dass man dort drüben auf die Polizei wartet?


Wenn es sein Recht ist, Dich festzuhalten bis die Polizei eintrifft, dann wäre es doch unsinnig, wenn er Dich los lässt und sagt "Ja geh mal da rüber".

Kudos
19-07-2008, 16:35
Warum wollen/können manche Menschen einfach nicht kapieren, dass diese Fragen nicht so pauschal, theoretisch geklärt werden können? Ob es Notwehr war, entscheidet ein Richter und keine Forenhobbyjuristen. Gehe bitte mal in eine Verhandlung wegen den §§ 83-88 - Du wirst Dich wundern, was da abläuft und nach was gefragt wird...

Rocky777
19-07-2008, 21:04
Ob es Notwehr war, entscheidet ein Richter und keine Forenhobbyjuristen.

:heulnich:


[...]
Ich hab keinen Plan von Recht, aber ich wollt auch mal meinen Senf dazu geben :)
[...]


[...]Juristisch kenne ich mich nicht aus[...]

Zu den Fällen (ja auch ich kenne mich damit nicht aus ;))

1: Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Wieso auch?

2: Man brauch ihm nicht gleich auffe 'nauze zu hauen, nur weil er dich festhält.

3:
Wenn es sein Recht ist, Dich festzuhalten bis die Polizei eintrifft, dann wäre es doch unsinnig, wenn er Dich los lässt und sagt "Ja geh mal da rüber". Bin ich auch der Meinung.

Kaman
22-07-2008, 15:07
Warum wollen/können manche Menschen einfach nicht kapieren, dass diese Fragen nicht so pauschal, theoretisch geklärt werden können? Ob es Notwehr war, entscheidet ein Richter und keine Forenhobbyjuristen. Gehe bitte mal in eine Verhandlung wegen den §§ 83-88 - Du wirst Dich wundern, was da abläuft und nach was gefragt wird...

Da wirst Du sicher Recht haben, aber die Staatsanwaltschaft
entscheidet, ob es vor Gericht kommt oder nicht!:cool:
Wo kein Kläger da kein Richter!;)
Ich kann mich in Notwehr verteidigen, aber es kommt keine Polizei und was ist dann? Zurück zum Thread.
Szene 1: Du kannst Ihm einen gezielten Schlag verpassen! Er darf dabei nicht K.O. gehen oder sich dabei verletzen. Also blutende Lippe/Nase ist noch okay!
Szene 2: das ist okay, da es Notwehr ist juristisch! Da keine Verletzung!
Szene 3: Da fragst Du am Besten einen Juristen!:D

Ju-Jutsu-Ka
22-07-2008, 15:33
Hallo,

drei fiktive Szenarien:

Erstes fiktive Szenario:
Jemand der auf ärger aus ist, jemanden bedroht/beleidigt und einem ganz nah auf die Pelle rückt um einzuschüchtern. "Gockelgehabe" sozusagen. Man geht zurück, bewahrt Distanz, man hat dann aber beispielsweise eine Wand im Rücken, ist in ner Bahn oder so. Man sagt "Entschuldigung, kommen sie mir nicht so nahe", der Aggressor hört nicht. Ist dann ein gezielter Schlag legitim oder darf man nur "schubsen" rechtlich gesehen.


Mann muss doch das mildeste Mittel wählen, schubsen ist wohl OK,
schlagen IMHO nicht

himura_kenshin
22-07-2008, 16:49
Mann muss doch das mildeste Mittel wählen, schubsen ist wohl OK,
schlagen IMHO nicht


Das mildeste Mittel, das in gleichem Maße den Erfolg der Verteidigungshandlung gewährleistet. Man muss das mildeste Mittel aber NICHT anwenden, wenn man sich selbst dafür einer größeren Gefahr aussetzen muss. -> Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. -> Wer jemanden angreift (verbal ode rphysisch ist egal) hat sich die Konsequenzen selbst zuzuschreiben. Es gibt keine "Verhältnismäßigkeit" im Notwehrrecht (fragt den User "Luggage").

Rocky777
22-07-2008, 17:41
Fiktiver Fall Nummer4

Dürfte ich Jemandem der vor mir steht und sagt "Geld her!" direkt eine Zimmern? Ohne das er handgreiflich geworden ist oder eine Waffe in der Hand hat?

Überraschungseffekt und so.... ging heute nach Hause habe aber gerade Musik gehört, während zwei Jugendliche mich anschauten und irgendwas sagten und stehen blieben. Von den Lippen her hätte "Gib uns deine Tasche" rauskommen können oder so.. bin einfach weiter gegangen und habe links in die Schaufenster geguckt, ob die mir nicht hinterher rennen. Dem war dann aber nicht so... :confused:

Colorpainter
22-07-2008, 17:56
Hallo,
wenn man gleich nachdem man von jemandem am Arm gegriffen o.ä. zuschlägt könnte man es theoretisch vielleicht so erklären das man sich erschrocken hat ( Reflex ) und man weiß ja nicht was der andere wollte.
Ein Bekannter von mir ist auch schreckhaft und in einem Lokal kam mal ein Fremder brüllend auf ihn zugerannt als ob er ihn packen wollte....
Der Fremde wollte nur Spaß machen aber mein Bekannter wußte nicht so recht wie er das einschätzen soll und verpasste ihm deswegen einen Kinnhaken der ihn zu Boden streckte.
Polizei wurde keine geholt und er hat sich hinterher entschuldigt.
Aber es hätte ja auch ein Angriff sein können man weiß ja nie, noch dazu wenns ein Fremder ist.

Viele Grüße
Andreas

enraged_Clown
22-07-2008, 18:23
Fiktiver Fall Nummer4

Dürfte ich Jemandem der vor mir steht und sagt "Geld her!" direkt eine Zimmern? Ohne das er handgreiflich geworden ist oder eine Waffe in der Hand hat?

wer mir auf die genannte art in die tasche greifen will den würde ich grundsätzlich und alleine aus prinzip züchtigen. und wehe er fragt mich warum ich ihm eine geballert habe...

modepet
22-07-2008, 18:39
wer mir auf die genannte art in die tasche greifen will den würde ich grundsätzlich und alleine aus prinzip züchtigen. und wehe er fragt mich warum ich ihm eine geballert habe...

hahahaaaa...stell mir das gerade vor *klatsch* "auaaaah!!!...ey warum" *klatsch*
:rofl:

ja ok, is albern, trotzdem musste ich gerade sehr lachen...

himura_kenshin
22-07-2008, 18:40
Fiktiver Fall Nummer4

Dürfte ich Jemandem der vor mir steht und sagt "Geld her!" direkt eine Zimmern? Ohne das er handgreiflich geworden ist oder eine Waffe in der Hand hat?




Wie enraged_Clown schon sagte ( :D ): ja, darf man. Diebstahl/Raub ist eine Straftat und ein ANGRIFF auf ein geschütztes Rechtsgut (-> Eigentum), das man schützen (-> verteidigen) darf. Wieso sollte man auch erst darauf warten müssen, dass man ausgeraubt wurde bevor man sich zur Wehr setzt... :confused:

Rocky777
22-07-2008, 18:55
Naja ich wurde nicht angefasst(darum gehts mir hier) die standen nur neben bzw. leicht vor mir.. (Durch kleinen Schritt zur Seite und gerade aus kam ich vorbei) hätten ja auch sagen können.. "hast du ne Flasche" ... oder bla. aber gehen wir mal davon aus, dass ich auch verstanden hätte, "Geld her!" oder sonstwas.. ohne angefasst oder wirklich bedrängt zu werden.

himura_kenshin
22-07-2008, 19:23
Naja ich wurde nicht angefasst(darum gehts mir hier) die standen nur neben bzw. leicht vor mir.. (Durch kleinen Schritt zur Seite und gerade aus kam ich vorbei) hätten ja auch sagen können.. "hast du ne Flasche" ... oder bla. aber gehen wir mal davon aus, dass ich auch verstanden hätte, "Geld her!" oder sonstwas.. ohne angefasst oder wirklich bedrängt zu werden.


Also angenommen:

Jemand steht vor dir. Diese Person berührt dich in keinster Weise, aber sie teilt dir mit, ihr doch bitte dein Geld zu überleassen ("Her mit deiner Kohle!")

- Du haust diese Person um. -> Notwehr im Sinne des StGB §32 => Angriff: versuchter Überfall/Raub -> Abwehr: Schlag aufs Gesicht -> Angreifer lässt von seinem Vorhaben (Raub) ab.


Ein Angreifer muss dich nicht berühren oder physisch angreifen, um dir dein Notwehrrecht zu geben. Notwehrfähig sind verschiedene Rechtsgüter (Gesundheit/Leben, Ehre, Eigentum, ...). Du darfst dich mit ALLEN zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen (auch mit tödlichen Mitteln), musst aber das relativ mildeste Mittel wählen, dass den Angriff sicher beendet (OHNE dich dabei unnötiger (zusätzlicher) Gefahr auszusetzen). Ein Schlag gegen einen Räuber der dein Geld will (und dich auffordert es ihm zu geben) ist Notwehr (Verteidigung von Eigentum); der Schlag ist erforderlich, du kannst schließlich nicht wissen, ob der Räuber eventuell eine Waffe in der Tasche hat und du bist nicht dazu verpflichtet zu fliehen (-> "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.").


Ich persönlich schlage auch bei bestimmten Beleidigungen zu ("Deine Mutter is' 'ne Nutte." => Reaktion: Haue :fight::smack: (Aber NUR bei dieser speziellen Form der Beleidigung)).

Rocky777
22-07-2008, 19:24
Also angenommen:

Jemand steht vor dir. Diese Person berührt dich in keinster Weise, aber sie teilt dir mit, ihr doch bitte dein Geld zu überleassen ("Her mit deiner Kohle!")

- Du haust diese Person um. -> Notwehr im Sinne des StGB §32 => Angriff: versuchter Überfall/Raub -> Abwehr: Schlag aufs Gesicht -> Angreifer lässt von seinem Vorhaben (Raub) ab.


Ein Angreifer muss dich nicht berühren oder physisch angreifen, um dir dein Notwehrrecht zu geben. Notwehrfähig sind verschiedene Rechtsgüter (Gesundheit/Leben, Ehre, Eigentum, ...). Du darfst dich mit ALLEN zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen (auch mit tödlichen Mitteln), musst aber das relativ mildeste Mittel wählen, dass den Angriff sicher beendet (OHNE dich dabei unnötiger (zusätzlicher) Gefahr auszusetzen). Ein Schlag gegen einen Räuber der dein Geld will (und dich auffordert es ihm zu geben) ist Notwehr (Verteidigung von Eigentum); der Schlag ist erforderlich, du kannst schließlich nicht wissen, ob der Räuber eventuell eine Waffe in der Tasche hat und du bist nicht dazu verpflichtet zu fliehen (-> "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.").


Ich persönlich schlage auch bei bestimmten Beleidigungen zu ("Deine Mutter is' 'ne Nutte." => Reaktion: Haue :fight::smack: (Aber NUR bei dieser speziellen Form der Beleidigung)).

Gracias :) beim nächsten Mal nehme ich die Stöpsel ausm Ohr und frag nochmal nach.. und hau dann :p Ne.. verlief ja super für mich :)

jinn
22-07-2008, 19:27
Ich persönlich schlage auch bei bestimmten Beleidigungen zu ("Deine Mutter is' 'ne Nutte." => Reaktion: Haue :fight::smack: (Aber NUR bei dieser speziellen Form der Beleidigung)).

hm...:( Ich wollte es ja eigentlich nicht schreiben, weil es Off-Topic ist und so etwas wie eine Grundsatzdiskussion...:(

Aber: Warum?

Hälst du es wirklich für nötig, "auf einen verbalen Angriff einen physischen" folgen zu lassen?

Rocky777
22-07-2008, 19:28
hm...:( Ich wollte es ja eigentlich nicht schreiben, weil es Off-Topic ist und so etwas wie eine Grundsatzdiskussion...:(

Aber: Warum?

Hälst du es wirklich für nötig, "auf einen verbalen Angriff einen physischen" folgen zu lassen?

Naja.. immer wenn ich sie deswegen auslache, sind die noch aggressiver :)

himura_kenshin
22-07-2008, 19:50
hm...:( Ich wollte es ja eigentlich nicht schreiben, weil es Off-Topic ist und so etwas wie eine Grundsatzdiskussion...:(

Aber: Warum?

Hälst du es wirklich für nötig, "auf einen verbalen Angriff einen physischen" folgen zu lassen?


Bei dieser speziellen Form von "verbaler Attacke": ja!
Ansonsten tangieren mich "verbale Attacken" eher peripher :cool:

jinn
22-07-2008, 19:55
Bei dieser speziellen Form von "verbaler Attacke": ja!
Ansonsten tangieren mich "verbale Attacken" eher peripher :cool:

:p

Mir ist es schon ein paar mal passiert, dass ich beleidigt oder bedroht wurde. 3x hat man mich auch angespuckt. Aber sonst ist nichts passiert. Und darauf kann ich ja anscheinend Stolz sein, wenn hier desöfteren zu lesen ist, das andere die "Aggressoren" hierbei längst zerlegt hätten.
Und dabei bin ich ja noch nicht einmal Christ. (Von wegen die andere Backe hinhalten)

Aber gut:cool:

praetoriani
22-07-2008, 20:34
Einfache körperliche Gewalt (Faustschlag) als 1. Notwehrreaktion wird gebilligt, da es das einfachste und zugleich mildeste Mittel zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs ist. Was nützt es, jemanden ebenfalls am Kragen zu packen, der an mir rumzottelt? Der Angriff soll ja unterbunden (beendet) werden. Das gilt auch bei fortdauernder Beleidigung.
Ein Notwehrexzess (übersteigerte Notwehr; z.B. Kombi und zum Abschluss ein Tritt) kann einem rechtsunwissenden Bürger nicht zum Nachteil gereicht werden. Allerdings sollte man die Begleitumstände beachten, zumindest wird das ein Richter machen. Also wenn der "Angegriffene" 2m misst und der Angreifer ein einbeiniger Lilliputaner ist, reicht es, ihm das verbliebene Bein zu stellen und wegzugehen (Späßchen).
Ich will auch mal, zumindest im Versuch, ausgeraubt werden.

Fips
22-07-2008, 20:34
:p

Mir ist es schon ein paar mal passiert, dass ich beleidigt oder bedroht wurde. 3x hat man mich auch angespuckt. Aber sonst ist nichts passiert. Und darauf kann ich ja anscheinend Stolz sein, wenn hier desöfteren zu lesen ist, das andere die "Aggressoren" hierbei längst zerlegt hätten.



Es mag ja prinzipiell löblich sein zu deeskalieren und sein Ego mal zurückzuschrauben, aber bei solchen Beispielen frage ich mich ob es machmal nicht auch angebracht ist den Leuten ihre Grenzen aufzuzeigen. Anspucken ist einfach ne Stufe zu hart, das istnicht nur erniedrigend, sondern auch extremst ekelhaft. Ich könnte beim besten Willen nicht garantieren dass ich so jemanden nicht -wie schrieb der Clown so schön- "aus Prinzip züchtige".

sascha25
22-07-2008, 21:34
huhu!

Zu 1.:
Du darfst ihn schlagen, denn Du musst davon ausgehen dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Solange Du mit Verteidigungswill handelst ist das kein Problem. Jedoch wäre es hilfreich, wenn jemand bezeugen kann, dass Du ihn erst verbal aufgefordert hast Dich in Ruhe zu lassen.

Zu 2.: Ein Schlag ist in Ordnung wenn man sich lösen will. Allerdings kommt es darauf an, warum er Dich festhält. Wenn Du z.B. eine Straftat begangen hast macht er nur von seinem Festnahmerecht gebraucht --> keine Notwehr

Hält er Dich ohne Grund fest ist das ein Angriff und kannst ihn hauen.

Zu 3.: Ich denke hier kommt es auf die jeweilige Situation an. Aber da ich mir nicht sicher bin gehe ich davon aus dass Du keinen Anspruch hast den Ort zu wechseln, gerade wenn Du Dich in einem Griff o.ä. befindest.

lg,
Sascha

Ezekiel
22-07-2008, 23:29
(...)
Ein Notwehrexzess (übersteigerte Notwehr; z.B. Kombi und zum Abschluss ein Tritt) kann einem rechtsunwissenden Bürger nicht zum Nachteil gereicht werden. (...)
Das ist nicht ganz richtig; die Vorschrift über den Notwehrexzess hilft nur über die Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken hinweg, nicht aber über die Überschreitung aus Unwissenheit.

gast
22-07-2008, 23:38
Bei dieser speziellen Form von "verbaler Attacke": ja!
Ansonsten tangieren mich "verbale Attacken" eher peripher :cool:

EDIT

Ich wohne in Wien! :D

himura_kenshin
22-07-2008, 23:45
EDIT

Ich wohne in Wien! :D


Ich bin schon auf dem Weg :D:cool::aufsmaul::soldat::fight::boxing: :aufsmaul::fechtduel:nini::sport069::D:cool:

enraged_Clown
23-07-2008, 03:52
EDIT

Ich wohne in Wien! :D
ich will ja hier niemanden aufhetzen aber das würde ich mir nicht gefallen lassen.

gast
23-07-2008, 09:06
Entschuldige falls ich hier jemanden durch meine deftige Ausdrucksweise in seinen Gefühlen verletzt habe.

Aber ich hoffe Kenshin du hast es nur als der Spaß aufgefasst als der es gemeint war.. :)

nogain
23-07-2008, 09:24
Immer wieder schön diese "was wäre wenn" - Spielchen.

Nur mal was aus der Realität. Person A passt Person B welcher als Türsteher arbeitet nicht in den Kram. Person B schlägt mit 2 Kollegen Person A windelweich und ruft dazu noch die Polizei. Bis diese eintrifft wird vom Kollegen von Person B, Person A (welche ohmächtig ist) noch ein Messer in die Hand gelegt. Bei der Polizei wird dann angegeben, Person A wäre mit diesem auf Person B und Kollegen losgegangen. Das ganze passierte in einem Seitenhof der Diskothek wo es keine weiteren Zeugen gab. Person A wurde nachher sogar noch rechtlich belangt obwohl er grundlos verprügelt wurde, bzw einfach den Fehler gemacht hat die Bardame anzubaggern welche die Ische von Person B war. Was lernen wir daraus? Wichtig ist nicht was passiert, sondern was sich nachher beweisen lässt!!!

himura_kenshin
23-07-2008, 09:58
Entschuldige falls ich hier jemanden durch meine deftige Ausdrucksweise in seinen Gefühlen verletzt habe.

Aber ich hoffe Kenshin du hast es nur als der Spaß aufgefasst als der es gemeint war.. :)


ICH verstehe keinen Spaß :mad: :D

Wo genau in Wien wohnst du (damit ich nicht zu lange suchen muss) :D

gast
23-07-2008, 10:25
ICH verstehe keinen Spaß :mad: :D

Wo genau in Wien wohnst du (damit ich nicht zu lange suchen muss) :D

Mir wäre ja eine lustige Antwort eingefallen aber das lass ich lieber sonst hagelts wieder Verwarnungen. :D

Vamacara
23-07-2008, 10:42
Übrigens kenne ich auch jemanden, bei dem das mit der Verwirrung nicht gezogen hat.

Der hat dermaßen die Verhältnismäßigkeit überschritten, dass er nun in der Forensischen Psychiatrie sitzt.

jinn
23-07-2008, 16:47
Es mag ja prinzipiell löblich sein zu deeskalieren und sein Ego mal zurückzuschrauben, aber bei solchen Beispielen frage ich mich ob es machmal nicht auch angebracht ist den Leuten ihre Grenzen aufzuzeigen. Anspucken ist einfach ne Stufe zu hart, das istnicht nur erniedrigend, sondern auch extremst ekelhaft. Ich könnte beim besten Willen nicht garantieren dass ich so jemanden nicht -wie schrieb der Clown so schön- "aus Prinzip züchtige".

Ob das die Situation nun evtl schlimmer macht( Holt seine Kumpels..), ob die "Züchtigung" nun "auf einen Schlag" (;):D) anspringt, oder ob er sich danach genauso blöd verhält, kommt wohl auf die Person an.

Aber ich darf an ein paar alte KK-Filme erinnern, in denen der KK-Meister vollkommen gelassen blieb, wenn ihn jemand beleidigte, sein hab und gut stahl/vernichtete etc, während sich der junge, hitzköpfige Schüler darüber aufregte und aus Zorn Rache forderte, aber besiegt wurde und erst, nachdem er von seinem Meister Demut und Disziplin (und Kämpfen ;):D) gelernt hatte, besiegte er den Schurken. (Aber dann nur, weil er gerade das Leben einer anderen PErson bedrohte)
:cool:

Fips
23-07-2008, 17:43
Ob das die Situation nun evtl schlimmer macht( Holt seine Kumpels..), ob die "Züchtigung" nun "auf einen Schlag" (;):D) anspringt, oder ob er sich danach genauso blöd verhält, kommt wohl auf die Person an.


Jaja, ich will ja garnicht bestreiten dass rumdrehen und weggehen die vernünftigere Lösung ist... Trotzdem verdient jemand für sowas ein paar hinter die Ohren, da beißt die Maus keinen Faden ab :)

Und ich weiß ja nicht welches Bild Du von Dir selbst hast, aber die Protagonisten der alten KK-Filme sind zu Beginn meist selbst ziemliche Chaoten, was die Lektion in Demut überhaupt erst nötig macht... :D

jinn
25-07-2008, 15:33
Und ich weiß ja nicht welches Bild Du von Dir selbst hast, aber die Protagonisten der alten KK-Filme sind zu Beginn meist selbst ziemliche Chaoten, was die Lektion in Demut überhaupt erst nötig macht... :D

Ich bin ein Kampfkunstmeister in Perfektion: Derjenige, der den Protagonist unterweist :cool:

Fips
25-07-2008, 15:50
Dann siehst Du für Dein Alter aber verdammt alt aus.... :D

the5ilence
25-07-2008, 18:22
Zu 1 & 2 kann ich mich den anderen hier nur anschließen, das entscheidet einfach der Richter je nach Situation.

Aber ich denke zu 3. kann ich etwas sinnvolles sagen:

Die vorläufige Festnahme nach dem "Jedermanns-Paragraph" darf nur durchgeführt werden, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird und Fluchtgefährdung herrscht! Sollte der Täter einem der Zeugen namentlich bekannt sein, oder kann man seine Personalien feststellen, darf man ihn nicht länger fest halten!!!
Es reicht also vollkommen seinen Personalausweis zu zeigen, dann kann der Festnehmende offiziell anzeige erstatten und hat kein Recht mehr einen fest zu halten.

Richard
28-07-2008, 02:02
@Mr. Nice Guy

Zu deiner Verteidigungssituation:
Wenn dir jemand drohend die Schlagreichweite überschreitet ist es rechtlich gesehen ein "unmittelbar bevorstehender Angriff" und ist mit einem Angriff gleichzusetzen.

Die Verteidigung:
Die Verteidigung besteht aus 3 Elementen:

1. Abwehr des Angriffs
2. Kontrolle des Gegners
3. Ausschalten des Gegners

Im Nachhinein kannst du dich immer noch rechtfertigen, dass du im Moment der Selbstverteidigung erschrocken warst und den Gegner aus Versehen umgebracht hast. Nur Mut ! Habe immer ein Paar Freunde bei dir, die vor Gericht als Zeugen für dich aussagen, schließlich glaubt jeder Richter der Mehrheit (sprich Demokratie).

Bei uns gibt es dazu ein Sprichwort: Wer einen töten kann, kann viel mehr töten. Du wirst in deiner Selbstverteidigung wesentlich selbstsicherer !

Wenn jemand versucht diesen Beitrag zu löschen, mach dir nichts draus. Die meisten hier sind Deutsche und wurden von Kindheit auf erzogen, dass sie nichts wert sind.
Sie haben auch keinen Respekt vor sich selbst oder so etwas wie persönliche Ehre, hier wird alles über Rechtsschutzversicherungen geregelt.

miskotty
28-07-2008, 06:35
@Mr. Nice Guy

Zu deiner Verteidigungssituation:
Wenn dir jemand drohend die Schlagreichweite überschreitet ist es rechtlich gesehen ein "unmittelbar bevorstehender Angriff" und ist mit einem Angriff gleichzusetzen.

Die Verteidigung:
Die Verteidigung besteht aus 3 Elementen:

1. Abwehr des Angriffs
2. Kontrolle des Gegners
3. Ausschalten des Gegners

Im Nachhinein kannst du dich immer noch rechtfertigen, dass du im Moment der Selbstverteidigung erschrocken warst und den Gegner aus Versehen umgebracht hast. Nur Mut ! Habe immer ein Paar Freunde bei dir, die vor Gericht als Zeugen für dich aussagen, schließlich glaubt jeder Richter der Mehrheit (sprich Demokratie).

Bei uns gibt es dazu ein Sprichwort: Wer einen töten kann, kann viel mehr töten. Du wirst in deiner Selbstverteidigung wesentlich selbstsicherer !

Wenn jemand versucht diesen Beitrag zu löschen, mach dir nichts draus. Die meisten hier sind Deutsche und wurden von Kindheit auf erzogen, dass sie nichts wert sind.
Sie haben auch keinen Respekt vor sich selbst oder so etwas wie persönliche Ehre, hier wird alles über Rechtsschutzversicherungen geregelt.

warum muss ich beim lesen dieses beitrags automatisch an den begriff:"spinner" denken:confused:

enraged_Clown
28-07-2008, 06:36
Die Verteidigung:
Die Verteidigung besteht aus 3 Elementen:

1. Abwehr des Angriffs
2. Kontrolle des Gegners
3. Ausschalten des Gegners

ausschalten des gegners? aber doch nicht in jedem fall. abwehr des angriffs und anschliessende entziehung der situation wäre bei derzeitiger rechtslage sicherlich angebrachter.


Im Nachhinein kannst du dich immer noch rechtfertigen, dass du im Moment der Selbstverteidigung erschrocken warst und den Gegner aus Versehen umgebracht hast. Nur Mut ! Habe immer ein Paar Freunde bei dir, die vor Gericht als Zeugen für dich aussagen, schließlich glaubt jeder Richter der Mehrheit (sprich Demokratie).
aha, interessante rechtsauffassung.


Bei uns gibt es dazu ein Sprichwort: Wer einen töten kann, kann viel mehr töten. Du wirst in deiner Selbstverteidigung wesentlich selbstsicherer !
es geht doch nicht ums töten in der sv. das mag ein unangenehmer nebeneffekt sein wenn es wirklich nicht anders geht aber kein primäres merkmal.


Wenn jemand versucht diesen Beitrag zu löschen, mach dir nichts draus. Die meisten hier sind Deutsche und wurden von Kindheit auf erzogen, dass sie nichts wert sind.
Sie haben auch keinen Respekt vor sich selbst oder so etwas wie persönliche Ehre, hier wird alles über Rechtsschutzversicherungen geregelt.
das kommt auf meine persönliche hitliste sinnfreien bla blas.

nogain
28-07-2008, 07:36
hahaha, noch so ein tastaturkreiger der so gerne zum ksk gegangen wäre...

Kimi
28-07-2008, 09:29
3. Ausschalten des Gegners

Im Nachhinein kannst du dich immer noch rechtfertigen, dass du im Moment der Selbstverteidigung erschrocken warst und den Gegner aus Versehen umgebracht hast. Nur Mut ! Habe immer ein Paar Freunde bei dir, die vor Gericht als Zeugen für dich aussagen, schließlich glaubt jeder Richter der Mehrheit (sprich Demokratie).
Bei uns gibt es dazu ein Sprichwort: Wer einen töten kann, kann viel mehr töten. Du wirst in deiner Selbstverteidigung wesentlich selbstsicherer !
Sie haben auch keinen Respekt vor sich selbst oder so etwas wie persönliche Ehre...

Wer hat Dir denn den Schnuller geklaut? :confused: :rolleyes:

The Tank
23-08-2008, 00:31
Also du hast ja wohl voll einen an der Waffel: Wer einen töten kann, kann auch viel mehr töten??? Es heisst Selbstverteidigung und nicht Feindvernichtung!
ICH HOFFE DEIN SCHADEN HAT KEIN GEHIRN GENOMMEN!

KANN PLS JEMAND SEINEN ACCOUNT HIER SPERREN??? DER VERBREITET SONST NOCH MEHR UNSINN UND ICH FINDE DASS EIGENTLICH NICHT MEHR SONDERLICH LUSTIG!!!IRGENDWO HÖRT DER SPASS ECHT AUF, SCHLIESSLICH SIND HIER VLLT NOCH SEHR JUNGE PERSONEN DIE SICH LEICHT MANIPULIEREN LASSEN UND SICH SO NEN KACK MERKEN!!!

esdoffm
23-08-2008, 17:06
Tach,
dies soll keine juristische Beratung sein, die gibt es nur von einem RA.
Also Just my 50 Cent:

Szenario 1: Das ganze könnte unter Notwehr laufen. Wenn jemand auf dich zukommt die Hand hebt und sagt:" Ich erschlag dich gleich du Penner". Der Angriff mit dem Versuch der Körperverletzung gem. § 224 StGB, deine Tat könnte jedoch gem. § 32 StGB (Notwehr) gerechtfertigt sein.
Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen. Ein Versuch in dein Gesicht zu greifen, schlagen sollte m.E. einen Konterschlag rechtfertigen.
Wenn jemand nur dasteht und dich Beschimpft und den Gockel macht, kannst du natürlich nicht einfach zuschlagen.

Szenario 2:
Das ist schwer. Auch hier: Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen. Ein Schlag mit der Faust als mildes Mittel gegen einen Griff zur Jacke? Auf der anderen Seite ist der Angreifer schon sehr nahe dran um dich schwer zu verletzen. Hier könnte bei einer Aktion die Putativnotwehr zum tragen kommen. Putativnotwehr ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr)
Eine 50 Kg Frau die von einem 90 Kg Mann festgehalten wird, darf mit Sicherheit härtere Techniken anwenden, als ein 90 Kg Mann, der von einem besoffenen 16 Jährigen festgehalten wird.

Szenario 3:
Festnahmegründe nach § 127 Abs.1 StPO ("Jedermann-Festnahme") sind die Identiätsfeststellung und der Fluchtverdacht. Wenn man sich entfernen will und rumschubst und rumschägt, darf der "Festnehmer" auch leichten "Zwang" angewendet, aber !!! geeignet, erforderlich und angemessen.
Das ist dann nicht durch §127 abgedeckt, sondern nur § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch -> Notwehrrecht.

Kennt der "Festnehmer" dich persönlich, darf er übrigens gar nichts machen.
Zeigst du deinen Ausweis ist das Thema "Identitätsfeststellung" durch und der "Festnehmer" darf § 127 nicht anwenden. Es sei denn du willst unter/abtauchen.

Schwieriges Thema mit möglichen Komplikationen beim "Zwang": Stichwort: Freiheitsberaubung.

Deine Frage mit dem "da drüben". Das Weggehen könnte ja auch ein Fluchtversuch sein. In der Regel (bei normalen sozialen Menschen) sollte das ganze kein Problem sein. Man zeigt seinen Perso und ruf die Polizei, dann ist die Sache vom Tisch. Hat man Mist gebaut, sollte man auch dazu stehen und die Sache klären.

esdoffm
23-08-2008, 17:27
Einfache körperliche Gewalt (Faustschlag) als 1. Notwehrreaktion wird gebilligt, da es das einfachste und zugleich mildeste Mittel zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs ist. Was nützt es, jemanden ebenfalls am Kragen zu packen, der an mir rumzottelt?

Ein Faustschlag soll das mildeste Mittel sein?
Würde mich interessieren, spannender Punkt.

Ein Schlag mit der flachen Hand oder Ohrfeige ist sicher "milder" als ein Faustschlag ins Gesicht, oder?
Wie sieht es aus mit Griff lösen und Hebel anwenden (wenn man es kann) oder fegen, werfen?

Susi-Kunoichi
23-08-2008, 17:39
Ein Faustschlag soll das mildeste Mittel sein?
Würde mich interessieren, spannender Punkt.

Ein Schlag mit der flachen Hand oder Ohrfeige ist sicher "milder" als ein Faustschlag ins Gesicht, oder?
Wie sieht es aus mit Griff lösen und Hebel anwenden (wenn man es kann) oder fegen, werfen?

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

esdoffm
23-08-2008, 18:23
Danke für den Link:

Das heißt:


Es kommt nicht darauf an, ob jemand unablässig beleidigt wird, oder verprügelt, es kommt darauf an, was er unter den gegeben Umständen dagegen tun kann.


Habe ich drei gleich sichere Möglichkeiten, muss ich die mildeste darunter wählen. Eine vierte, die mich aber selbst gefährden würde (oftmals zB Hebel statt Schläge), die also nicht gleichermaßen sicher zum Erfolg führt, muss ich nicht wählen, ich muss mich nicht selbst gefährden.

Das heisst, wenn ich Boxer bin, wäre mein Mittel der Faustschlag? Weil es das mildeste Mittel ist das zum Erfolg führt?

Und das soll auch schon bei Beleidigungen anwendbar sein? Und wie bei unserem Beispiel 2) beim Jacken- und Kragenfassen?

LawOfThomsen
23-08-2008, 18:25
Die Verteidigung:
Die Verteidigung besteht aus 3 Elementen:

1. Abwehr des Angriffs
2. Kontrolle des Gegners
3. Ausschalten des Gegners

Im Nachhinein kannst du dich immer noch rechtfertigen, dass du im Moment der Selbstverteidigung erschrocken warst und den Gegner aus Versehen umgebracht hast. Nur Mut ! Habe immer ein Paar Freunde bei dir, die vor Gericht als Zeugen für dich aussagen, schließlich glaubt jeder Richter der Mehrheit (sprich Demokratie).

Bei uns gibt es dazu ein Sprichwort: Wer einen töten kann, kann viel mehr töten. Du wirst in deiner Selbstverteidigung wesentlich selbstsicherer !

Wenn jemand versucht diesen Beitrag zu löschen, mach dir nichts draus. Die meisten hier sind Deutsche und wurden von Kindheit auf erzogen, dass sie nichts wert sind.
Sie haben auch keinen Respekt vor sich selbst oder so etwas wie persönliche Ehre, hier wird alles über Rechtsschutzversicherungen geregelt.

Nicht immer nur alles ausschalten, versuche es doch mal mit einschalten UND ZWAR MIT DEM DING ZWISCHEN DEINEN OHREN.

Sportler
23-08-2008, 19:02
Das heisst, wenn ich Boxer bin, wäre mein Mittel der Faustschlag? Weil es das mildeste Mittel ist das zum Erfolg führt?

Und das soll auch schon bei Beleidigungen anwendbar sein? Und wie bei unserem Beispiel 2) beim Jacken- und Kragenfassen?

Ja. Als reiner Boxen kannst du Boxen. In einer U-Bahn(wo eine... oder alle? der fiktiven Situationen waren) könntest du nicht abhauen. Also, was tun? Einen Hebel ansetzen? Kannst du ja nicht, also würdest du dich eher gefährden, als mit einem Faustschlag. Wenn du vorher noch verbal versuchst, zu eskalieren, machst du alles richtig. Und wenn der eine Schlag reicht, um den anderen zu beruhigen, dann nicht nachsetzen.
Natürlich muss man das vor Gericht beweisen können, also sofort die Leute in der U-Bahn belabern, wer was gesehen hat und am besten so fragen: "Hey, du hast gesehen, dass der mit den Fäusten auf mich zukam und bedroht hat, oder? Kannst du bleiben, bis die Polizei da ist?"

Insofern ist auch die Aufzählung von Kaman von Seite 1 oder 2 Quatsch: Von wegen "leichte Verletzung" vs. "schwere Verletzung". Klar kommt es auf den Richter an, aber keiner hat eine Checklist auf der steht, was man wann darf.
Hängt also fast nur von den Fähigkeiten des OPFERS ab, nicht vom Angriff.
Nur in sehr krassen Fällen spricht man von Verhältnismäßigkeit: Wie Luggage schön geschrieben hat, "wenn der Bauer im Rollstuhl die Kinder, die seine Kirschen stehlen mit der Schrotflinte vom Baum holt". Aber selbst das wäre laut dem Kern des Notwehrrechts möglich.

esdoffm
23-08-2008, 20:05
Hallo Sportler

Danke für die Antwort. Kannst du nochmal was zu den Beleidigungen sagen. Sind sie auch schon ein rechtwidriger Angriff (verbal) und der Griff zum Kragen gegen die ich mich verteidigen kann?

Bei den Beleidigungen sehe ich irgendwie keinen "richtigen" gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff § 32 StGB. Beim Kragenpacken schon eher.

Trinculo
23-08-2008, 20:06
Bei den Beleidigungen sehe ich irgendwie keinen "richtigen" gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff § 32 StGB. Beim Kragenpacken schon eher.

Na ja, Dein Rechtsgut "Ehre" wird angegriffen ... aber das reicht glaube ich nicht zur Rechtfertigung eines massiven Vergeltungsschlages ;)

Onur*
26-08-2008, 14:34
hahahaaaa...stell mir das gerade vor *klatsch* "auaaaah!!!...ey warum" *klatsch*
:rofl:

ja ok, is albern, trotzdem musste ich gerade sehr lachen...
haAHAAhAhAHayha