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Vollständige Version anzeigen : Sportassistent/-in



Ritter Sport
01-08-2008, 19:40
Seid gegrüßt! :)

Mir ist ein Gerücht zu Ohren gekommen, wonach die Sportassistenten-Ausbildung (Bundesverband - Ju-Jutsu DJJV) zum 1.Dan eingeführt werden soll.

-Hat man dann zusätzlich noch die Lehrgangseinweisung zu absolvieren?
-Ab wann wird diese Veränderung greifen?
-Ist der NWJJV als Landesverband auch davon betroffen?

Ich plane bald (2009) meine Dan-Prüfung auch im Ju-Jutsu abzulegen. Da sie so schon zeit- und kostenintensiv ist, bin ich "not amused", um es vorsichtig auszudrücken. Mir ist es lieber regelmäßig zum Training zu erscheinen und Technik-Lehrgänge zu besuchen.

Vielen Dank im voraus für die Antworten! :)

Sportliche Grüsse :)
Ritter Sport

Michael N.
01-08-2008, 19:45
Wenn die Möglichkeit besteht, schaue einfach ins neue Ju Jutsu Journal hinein und dort steht alles drin, was es dazu schreiben gibt.

Viel Spaß bis zur Dan-Prüfung

:D

Ritter Sport
01-08-2008, 19:48
:D <--- Ich hasse diesen Smilie! :D :D :D

Aber ich werde mal nachsehen, ob ich noch ein aktuelles Exemplar des Ju-Jutsu Journals auftreiben kann.

Sportliche Grüße :)
Ritter Sport

ChrisGTJ
03-08-2008, 11:19
Moin,

irgendwo hatte ich es gerade gelesen: Die Lehreinweisung ist für alle Dan-Prüfungen Pflicht, alles andere ein kann. Beim 4. und 5. Dan verlängert sich die Vorbereitungszeit um ein Jahr, wenn die B-Ausbildung (ich weiß nicht ob C bei 4 reicht) nicht vorhanden ist.

Gruß,

Christoph

Michael N.
03-08-2008, 12:02
Bei den Danprüfungen ist die Lehreinweisung / der Sportassistent Voraussetzung und Pflicht. Zum 1.- 3. Dan reicht diese grundlegend aus. Zum 4. Dan ist die Lizenzstufe I (Trainer C) Voraussetzung; beim 5. Dan die Lizenzstufe II (Trainer B). Nur bei Nichtvorliegen der entsprechenden Lizenzen I + II für den 4. und 5. Dan verlängert sich die Vorbereitungszeit um 1 Jahr. Eine gültige Lehreinweisung / Sportassistentenlizenz muss aber vorgelegt werden.

Die Sportassistentenlizenz ist höher angesiedelt als die Lehreinweisung und reicht in jedem Falle aus, sie ist 4 Jahre gültig.

Die konkrete Umsetzung regeln die Landesverbände, welche Lizenz nun angeboten und anerkannt wird.

:D

lamix75
03-08-2008, 14:27
Die PO gibts auch auf der DJJV Seite zum nach lesen, allerdings ist es immer noch ein bisschen Ländersache ;)

Ritter Sport
03-08-2008, 16:10
Hallo! :)

Zunächst: Danke an alle für die Antworten! :)


irgendwo hatte ich es gerade gelesen: Die Lehreinweisung ist für alle Dan-Prüfungen Pflicht, alles andere ein kann. Wenn das auch für NRW bleibt, fänd ich das super. :)


Bei den Danprüfungen ist die Lehreinweisung / der Sportassistent Voraussetzung und Pflicht. Zum 1.- 3. Dan reicht diese grundlegend aus. Danke. :) Da ich gerade kein aktuelles Exemplar des JJ-Journals zur Hand habe, möchte ich vorsichtshalber, um ein Missverständnis meinerseits auszuschließen, nochmal nachfragen:

Bedeutet "/" = und bzw. oder ? ;)


Die PO gibts auch auf der DJJV Seite zum nach lesen, allerdings ist es immer noch ein bisschen Ländersache Ja? Ich hatte dazu im Internet nichts gefunden, aber ebenfalls gehört das es auch Ländersache sein soll. :)

Sportliche Grüße :)
Ritter Sport

Ju-Jutsu-Ka
03-08-2008, 16:20
Die Prüfungsordnung steht im Ju-Jutsu 1x1,
im Journal werden nur die aktuellen Veränderungen veröffentlicht.

Die PO kann man beim djjv downloaden.

Dan-Prüfungen sind vom DJJV geregelt, der NWJJV fährt da natürlich keine Sonderregeln.

Unter 4.5 ist für den 1. Dan die Lehreinweisung als Mindestvoraussetzung angesetzt, die Sportassistenen-Ausbidung ist IMO höherwertig.

Schreib doch einfach den Dirk (Referent Prüfungswesen) eine Email.
Email-Adresse auf der Homepage NWJJV (http://www.nwjjv.eu) -> Vorstand

Er kann Dir am verbindlichsten Auskunft geben.

Michael N.
03-08-2008, 17:17
Meine Anwort #5 ist ein Auszug aus dem aktuellen JJ-Journal 08-2008, Seite 16, oberer Abschnitt. Die liegt gerade vor meiner Nase.

Diese Vereinbarung wurde auf der MV 2008 zum 01.05.2008 beschlossen. Wie die einzelnen Landesverbände das umsetzten, wird sich zeigen. Z. B. in Schleswig-Holstein wird schon eine Ausbildung zum Sportassistenten angeboten.

Im JJ 1x1 wird es wohl noch nicht eingeflossen sein, da die Ausgabe 2008 schon vor dem 01.05.2008 eröffentlicht wurde. Ich denke die Änderung Lizenzeinweisung / Sportassistent wird in der nächsten Ausgabe 2009 aufgenommen werden.

Das " / " bedeutet hierbei "oder"

Ansonsten beim NWJJV, Referent Prüfungswesen nachfragen, ob das nun auch hier angeboten wird.

:D

Ritter Sport
03-08-2008, 18:23
Hallo Michael und Ju-Jutsuka! :)

Danke, für eure Hilfe! Damit bleiben für mich keine Fragen mehr offen! :halbyeaha

Mir fällt ein Stein vom Herzen, da ich schon befürchtete beides (Lehreinweisung+Sportassistent) absolvieren zu müssen. Aber wenn es so geregelt ist wie ihr sagt, dann ist es vollkommen in Ordnung. :)

Sportliche Grüße :)
Ritter Sport