Vollständige Version anzeigen : K.o, schelle
Wing Tsun Terminator
17-08-2008, 15:55
Na die hat aber gesessen...Is der andere Tot? :o
YouTube - K.O, SCHELLE (http://www.youtube.com/watch?v=CwV-JTJYWwQ&feature=related)
hollala
die hat echt gesessen:D
sieht das für mich nur so aus, oder bringt der den noch in die stabile seitenlage?:D
Wing Tsun Terminator
17-08-2008, 16:02
hollala
die hat echt gesessen:D
sieht das für mich nur so aus, oder bringt der den noch in die stabile seitenlage?:D
Schaut so aus, aber bringt wohl nix mehr...:(
jau.... ich stell auch immer videos von mir ins netz, wie ich einen kille
Schaut so aus, aber bringt wohl nix mehr...:(
Wie bist du denn drauf? Der is KO, mehr nicht.
soi_chong
17-08-2008, 16:23
Wie bist du denn drauf? Der is KO, mehr nicht.
Im WT sind doch alle Techniken tödlich:D:D:D
Gruß
drummermonkey
17-08-2008, 16:23
das mit der stabilen seitenlage find ich kein bischen abwägig...wenn man schon so zusemmelt kann man wenigstens dafür sorgen das der andere wieder zusammenflickbar ist :-)
Wing Tsun Terminator
17-08-2008, 16:28
Im WT sind doch alle Techniken tödlich:D:D:D
Gruß
Nicht alle, aber einige!!!
Nicht alle, aber einige!!!
:hammer:
Wing Tsun Terminator
17-08-2008, 16:59
Hast wohl angst...
Wing Tsun Terminator
17-08-2008, 17:19
Ein bisschen schon...
Trainier Wing Tsun, dann verlierst Du sie komplett! ;)
DieKlette
17-08-2008, 17:21
Trainier Wing Tsun, dann verlierst Du sie komplett! ;)
Trainiere Du doch mal mit Hauser freies Hauen, aber nicht wundern, könnte weh tun :D.
drummermonkey
17-08-2008, 17:26
Trainiere Du doch mal mit Hauser freies Hauen, aber nicht wundern, könnte weh tun :D.
Zu doof das man als WT'ler sowas nicht machen kann weil man eine Leichenspur hinter sich her zieht :-(
;)
Trainier Wing Tsun, dann verlierst Du sie komplett!
Das klingt als würde er die Angst vor dir verlieren wenn er WT kennt ;-)
Nichts für ungut - bin ja selbst WT-ler :-)
WT ist nicht Thema dieses Forums!!!
drummermonkey
17-08-2008, 19:43
Ich seh auch keinen sachlichen Bezug zu WT in diesem Thread :-)
aber bin schon still:(
enraged_Clown
17-08-2008, 19:49
Na die hat aber gesessen...Is der andere Tot? :o
gehírntot, aber keine sorge heute unterrichtet er wt.
gehírntot, aber keine sorge heute unterrichtet er wt.
:megalach:
GaaraOne
19-08-2008, 09:59
gehírntot, aber keine sorge heute unterrichtet er wt.
:megalach:
:D hihihi
wie der den noch hinlegt echt toll von dem :D :hammer:
Kung-Fu joe
19-08-2008, 12:00
Ich trainier am Sandsack auch mal Schellen :smack:
Das sah mir aus wie eine Ordnungsschelle. Eindeutig den Stärkeren gereizt. Danach gab es bestimmt Bier.
Combatman
19-08-2008, 13:04
ohrfeigen k.o ,geil.Ich weiss nicht was da vorausgegangen ist,aber ist die Hosentasche ein denkbar ungeigeneter Platz wo die hände sein sollten ,wenn man Sprüche klopft.
Gruss Alex
Die Schelle hat ordentlich Schmakes wenn man drauf achtet sieht man wie er seinen Körper und vor allem die Hüfte schön in den Schlag einbringt :)
Flüchtender Boxsack
18-09-2008, 17:58
Da freut sich der Richter. Gefährliche Körperverletzung § 224 oder gar § 226 inkl. Videomaterial.
RESPEKT!
Taijiquanchi
18-09-2008, 18:26
moahahahaa :D Aber ich glaube auch nicht dass er tot ist ^^
enraged_Clown
18-09-2008, 18:28
Da freut sich der Richter. Gefährliche Körperverletzung § 224 oder gar § 226 inkl. Videomaterial.
RESPEKT!
wie kommst du auf diesen tatbestand, liegen dir da gutachten zu vor?
Flüchtender Boxsack
18-09-2008, 20:57
wie kommst du auf diesen tatbestand, liegen dir da gutachten zu vor?
nein, ich kann lesen.
K1-Fighter
18-09-2008, 21:14
Wie bist du denn drauf? Der is KO, mehr nicht.
Der Schlag hat ihn schonmal nicht KO gehauen, weil so wie das aussieht war das nur die flache Hand. entweder der ist ziemlich dumm aufn hinterkopf geknallt, oder es ist n Fake :D
can't touch me
18-09-2008, 22:00
Da freut sich der Richter. Gefährliche Körperverletzung § 224 oder gar § 226 inkl. Videomaterial.
RESPEKT!
gefährliche körperverletzung ist mit einer waffe oder mehreren leuten
@k1mann der schlag hat ihn ko gehauen
gehírntot, aber keine sorge heute unterrichtet er wt.
:megalach::megalach::megalach:
enraged_Clown
18-09-2008, 23:49
nein, ich kann lesen.
und wo hast du das gelesen?
Flüchtender Boxsack
20-09-2008, 19:12
und wo hast du das gelesen?
im StGB, sollte man eigentlich wissen. Ich hoffe du arbeitest nicht im Sicherheitsgewerbe.
enraged_Clown
20-09-2008, 19:20
im StGB, sollte man eigentlich wissen. Ich hoffe du arbeitest nicht im Sicherheitsgewerbe.
aber wie genau kommst du auf den vorwurf der gefährlichen körperverletzung? körperverletzung ja... aber gefährlich?
Schnueffler
20-09-2008, 19:27
aber wie genau kommst du auf den vorwurf der gefährlichen körperverletzung? körperverletzung ja... aber gefährlich?
§ 226
Schwere Körperverletzung(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Quelle: JURIS
Welche TBM siehst du denn da erfüllt?
Es war ja auch nicht von schwerer sondern gefährlicher KV die Rede.
Und die ist meines Wissens nach erfüllt wenn die KV unter Waffengewalt oder in der Gruppe passiert.
EDIT: nochmal genauer
Gefährliche KV begeht,
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
enraged_Clown
20-09-2008, 19:32
§ 226
Schwere Körperverletzung(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Quelle: JURIS
Welche TBM siehst du denn da erfüllt?
wir reden ja hier von gefährlicher körperverletzung
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
ich sehe da keinen tatbestand.
er hat alleine, einmal, mit der offenen hand zugeschlagen. wenn der andere dusselig auf den hinterkopf knallt...sein pech. und er hat anschliessend sogar noch erste hilfe geleistet. wo ist da eine gefährliche körperverletzung?
Schnueffler
20-09-2008, 19:33
Da freut sich der Richter. Gefährliche Körperverletzung § 224 oder gar § 226 inkl. Videomaterial.
RESPEKT!
Darauf hatte ich mich bezogen!
Es war ja auch nicht von schwerer sondern gefährlicher KV die Rede.
Und die ist meines Wissens nach erfüllt wenn die KV unter Waffengewalt oder in der Gruppe passiert.
EDIT: nochmal genauer
Gefährliche KV begeht,
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das ist meiner Meinung nach auch nicht gegeben! Für mich sieht es nach KV aus!
MfG
Markus
enraged_Clown
20-09-2008, 19:35
Darauf hatte ich mich bezogen!
Das ist meiner Meinung nach auch nicht gegeben! Für mich sieht es nach KV aus!
MfG
Markus
das bestreitet ja niemand, aber von schwerer oder gar gefährlicher kv zu sprechen ist meines erachtens überzogen.
Darauf hatte ich mich bezogen!
Ok, mein Fehler.
Muss mich dir aber anschließen, sehe auch keinen Grund für eine gefährliche oder gar schwere KV aber hey, :whogives:
Schnueffler
20-09-2008, 19:40
das bestreitet ja niemand, aber von schwerer oder gar gefährlicher kv zu sprechen ist meines erachtens überzogen.
Sehe ich doch auch so! Wollte nur wissen, was er davon erfüllt sieht!
Sascha W.
20-09-2008, 20:25
War doch ganz klar § 32 STGB Abs. 1 lol :)
teh_dude
06-10-2008, 00:49
Der Schlag hat ihn schonmal nicht KO gehauen, weil so wie das aussieht war das nur die flache Hand. entweder der ist ziemlich dumm aufn hinterkopf geknallt, oder es ist n Fake :D
wieso "nur"? Wenn da genug wucht dahintersteckt ist's egal ob mit der flachen hand oder der faust (die dann eventuell gebrochen ist) zuschlägt.
Das gehirn sagt "keine lust mehr, licht aus" und k.o. isser.
blackbox
06-10-2008, 07:45
Die Ohrfeige hier ist definitiv eine einfache KV. Es sei denn der ist so auf den Kopf gefallen, dass er schwere Folgeschäden hat oder tatsächlich tot ist.
Und die Wirkung ist für mich eigentlich eindeutig: Die Ohrfeige bringt ihn zu Fall, die ist zwar schön feste ausgeführt aber was ihn wirklich nicht mehr aufstehen lässt ist der Aufprall mit dem Kopf auf dem Boden. Der landet ja ungebremst und man kann deutlich zwei Aufschläge hören. Die Klatsche und das Kopf-Pflaster Geräusch...Wahrscheinlich war der Typ voll wie eine Eimer und hatte auf Grund der Hände in der Tasche gar keine Möglichkeit mehr sich aufzufangen...
Neopratze
06-10-2008, 07:53
Und die Wirkung ist für mich eigentlich eindeutig: Die Ohrfeige bringt ihn zu Fall, die ist zwar schön feste ausgeführt aber was ihn wirklich nicht mehr aufstehen lässt ist der Aufprall mit dem Kopf auf dem Boden. Der landet ja ungebremst und man kann deutlich zwei Aufschläge hören.
Der Kopf hält schon was aus (http://de.youtube.com/watch?v=IdxbHOIw6nM&feature=related) :narf: :narf: :narf: ;)
Obwohl der junge Mann hier seine Fähigkeiten offenbar an einer Metalltür erprobt, und nicht auf Beton ;)
blackbox
06-10-2008, 08:06
Ganz klassisches Headbut-Training. Machst du das nicht? :narf:
Robin1996
06-10-2008, 16:07
Meine Vermutung:
Der andere war besoffen/stoned und bekommt eine Schelle,
er geht zu Boden knallt mit dem Kopf auf und ist KO.
Der andere legt ihn noch so das er nicht erstickt wenn er sich erbricht (macht man bei bewusstlosen;)).
Dann haut der Triumphierende ab !
Robin1996
06-10-2008, 16:11
Aber eins sag ich euch:
:aufsmaul:Meine Mum hats besser drauf:
"Was Elternbrief ? Schwänzen !?" :smack:
wir reden ja hier von gefährlicher körperverletzung
ich sehe da keinen tatbestand.
er hat alleine, einmal, mit der offenen hand zugeschlagen. wenn der andere dusselig auf den hinterkopf knallt...sein pech. und er hat anschliessend sogar noch erste hilfe geleistet. wo ist da eine gefährliche körperverletzung?
Bist du wirklich so naiv?
enraged_Clown
20-10-2008, 02:27
Bist du wirklich so naiv?
wieso unterstellst du mir denn sowas?
Taijiquanchi
20-10-2008, 10:10
wieso unterstellst du mir denn sowas?
gute question
Bist du wirklich so naiv?
Was habe ich verpasst???
enraged_Clown
20-10-2008, 12:35
frag ich mich auch, vielleicht hat der gentleman ja noch die güte sich diesbezüglich zu erklären.
blackbox
20-10-2008, 13:26
Das der einfach dusselig auf den Hinterkopf fällt und das dann sein Pech ist kann man so einfach nicht sagen. Rechtlich müsste sich der Täter die Frage gefallen lassen, ob er hätte einschätzen können, dass eine völlig betrunkene Person bei einem Schlag gegen den Kopf das Gleichgewicht verlieren und aufs Pflaster fallen könnte. Das wäre dann zumindest fahrlässiges Verhalten. Das er vorsätzlich, also bewusst und gewollt so gehandelt hat, wird man dem Schlagenden aber nicht nachweisen können oder wohl auch nicht nachweisen wollen. Was dabei aber naiv sein soll kann ich auch nicht verstehen...Hätte gerne mal ne rechtliche Einschätzung von 993 2S:rolleyes:
Horst der Heilige
20-10-2008, 14:50
schade das video wurde aus youtube genommen...ich hätts gerne noch gesehen;)
teh_dude
20-10-2008, 16:30
meiner meinung war der getroffene schon durch den schlag k.o., er fällt ja ohne jegliche körperspannung zu boden.
wer nicht glaubt, daß sowas mit der flachen hand zu erreichen ist: die geschwindigkeit und auftreffende masse ist die gleiche wie bei einer faust, insofern wirken die gleichen kräfte außer am direkt getroffenen gewebe (und durch einen solchen gewebeschaden geht man nicht k.o.).
frag ich mich auch, vielleicht hat der gentleman ja noch die güte sich diesbezüglich zu erklären.
Aber gerne.
Guckst Du:
Wenn Du jemanden schlägst - unerheblich, ob mit offener oder geschlossener - und derjenige fällt so unglücklich auf seinen Hinterkopf dass er stirbt oder aber (mittel-)schwere Verletzungen davonträgt, wird dir jeder Richter deine Argumentation ("er ist halt blöd gefallen") um die Ohren hauen.
Beispiel:
Wenn Du jemanden auf eine Straße schubst die am Tag vll. von zwei Autos befahren wird und ausgerechnet in dem Moment, in dem Du den Typen auf die Straße schubst kommt ein Auto und brettert ihn nieder wird dir auch kein Richter ein "so ein außerordentliches Pech aber auch! Bei den anderen 20 Leuten ist kein Auto gekommen!" abnehmen.
Hier gilt das Motto: Expect the worst.
enraged_Clown
22-10-2008, 22:42
Aber gerne.
Guckst Du:
Wenn Du jemanden schlägst - unerheblich, ob mit offener oder geschlossener - und derjenige fällt so unglücklich auf seinen Hinterkopf dass er stirbt oder aber (mittel-)schwere Verletzungen davonträgt, wird dir jeder Richter deine Argumentation ("er ist halt blöd gefallen") um die Ohren hauen.
Beispiel:
Wenn Du jemanden auf eine Straße schubst die am Tag vll. von zwei Autos befahren wird und ausgerechnet in dem Moment, in dem Du den Typen auf die Straße schubst kommt ein Auto und brettert ihn nieder wird dir auch kein Richter ein "so ein außerordentliches Pech aber auch! Bei den anderen 20 Leuten ist kein Auto gekommen!" abnehmen.
Hier gilt das Motto: Expect the worst.
als ich kann doch nicht damit rechnen das der knabe wie ein stein zu boden fällt. sowas sind unfälle die eben passieren. ich kann doch nicht jedesmal erst warten bis er auf dem weichem rasen steht bevor ich meinem gegner eine lange. es war ein schlag mit der offenen hand ohne schlagverstärker. shit happens.
und was deine beispiele betrifft, vergleichst du hier äpfel mit birnen.
und ich gucke erstmal was mir durch den gegner für gefahr droht, sein schicksal ist da erstmal ziemlich zweitrangig.
blackbox
22-10-2008, 23:09
Aber gerne.
Guckst Du:
Wenn Du jemanden schlägst - unerheblich, ob mit offener oder geschlossener - und derjenige fällt so unglücklich auf seinen Hinterkopf dass er stirbt oder aber (mittel-)schwere Verletzungen davonträgt, wird dir jeder Richter deine Argumentation ("er ist halt blöd gefallen") um die Ohren hauen.
Beispiel:
Wenn Du jemanden auf eine Straße schubst die am Tag vll. von zwei Autos befahren wird und ausgerechnet in dem Moment, in dem Du den Typen auf die Straße schubst kommt ein Auto und brettert ihn nieder wird dir auch kein Richter ein "so ein außerordentliches Pech aber auch! Bei den anderen 20 Leuten ist kein Auto gekommen!" abnehmen.
Hier gilt das Motto: Expect the worst.
Das ist aber keine Erklärung für eine gefährliche KV. Dei KV selber stellt den Schlag an sich da. Und dieser ist und bleibt lediglich eine einfache KV. Das ist Fakt. Wenn er aufschlägt und stirbt dann nennt man das KV mit Todesfolge. Das bedeutet, dass die KV abgeschlossen war und der Tot danach eingetreten ist! Es wird dann aber wie bereits von mir geschrieben der Vorwurf erhoben, ob der Täter nicht hätte damit rechnen können. Das ist aber wieder ein ganz anderes Thema. Anders sehe das Ganze aus, wenn der Täter das Opfer mit dem wirklichen Willen geschlagen hätte, dass dieser auf den Boden knallt. Davon kann man in diesem Video aber beim besten Willen nicht ausgehen. Und das wäre auch nur äußerst schwer nachzuweisen. Es bleibt ne einfache KV!!! Rechtlich eigentlich n einfaches Ding.
@enraged Clown: Ob du damit rechnen musst das der Knabe wie ein Stein zu Boden fällt, kommt auf die Gesamtsituation an. Wenn der Fallende wirklich merklich betrunken war und der Angreifer nüchtern, dann kann es sehr wohl sein, dass er verurteilt wird, weil er auf Grund seines Verstandes hätte davon ausgehen müssen, dass sich eine so betrunkene Person nicht fangen kann...
enraged_Clown
22-10-2008, 23:16
@enraged Clown: Ob du damit rechnen musst das der Knabe wie ein Stein zu Boden fällt, kommt auf die Gesamtsituation an. Wenn der Fallende wirklich merklich betrunken war und der Angreifer nüchtern, dann kann es sehr wohl sein, dass er verurteilt wird, weil er auf Grund seines Verstandes hätte davon ausgehen müssen, dass sich eine so betrunkene Person nicht fangen kann...
da ist dann aber auch die frage ob ich die situation unter dem gegebenem druck richtig einschätzen konnte. das ist mitunter tragisch aber passiert halt. und wenn man sich im nachhinein verantwortungsvoll verhält, erste hilfe leistet und den rettungsdienst ruft sammelt man da sicherlich auch punkte. im grunde bleibt immernoch die wahl des mildesten mittels.
als ich kann doch nicht damit rechnen das der knabe wie ein stein zu boden fällt.
Das kann man so und so sehen.
In jedem Fall wird dich der Richter für die Folgen verantwortlich machen.
Und wenn Du einen Kopf größer und 30 Kilo schwerer als dein Kontrahent und vll. noch Kampfsportler bist, wird der Richter diesen Konfliktausgang sehr wohl als berechenbar ansehen.
sowas sind unfälle die eben passieren.
Das siehst du so. Aber kein Richter. Nicht in Doitschland.
Vll. sollten sich die in diesem Forum vertretenen Jurastudenten mal Bande mit dir knüpfen, zwecks zukünftiger Mandantenbindung :-)
ich kann doch nicht jedesmal erst warten bis er auf dem weichem rasen steht bevor ich meinem gegner eine lange.
Nein, aber das interessiert den Richter nicht.
Der Richter ist niemals Zeuge einer Notwehraktion, also gibt es für ihn in 99% der Fälle immer noch eine Möglichkeit der "Deeskalation".
und was deine beispiele betrifft, vergleichst du hier äpfel mit birnen.
Finde ich nicht.
und ich gucke erstmal was mir durch den gegner für gefahr droht, sein schicksal ist da erstmal ziemlich zweitrangig.
Nette, archaische, Auffassung von Notwehr.
Damit bist Du nur im falschen Land.
enraged_Clown
22-10-2008, 23:33
Das kann man so und so sehen.
In jedem Fall wird dich der Richter für die Folgen verantwortlich machen.
Und wenn Du einen Kopf größer und 30 Kilo schwerer als dein Kontrahent und vll. noch Kampfsportler bist, wird der Richter diesen Konfliktausgang sehr wohl als berechenbar ansehen.
und wann darf ich dann anfangen als kkler mich zu wehren? darf ich mich überhaupt verteidigen oder muss ich immer warten bis mein gegner ein messer oder ähnliches gezogen hat. was wäre denn ein anderes geeignetes mittel mich zu verteidigen? hebeln? werfen? oder soll ich ihn gewähren lassen, was kann so ein laie schon anrichten?
Nein, aber das interessiert den Richter nicht.
Der Richter ist niemals Zeuge einer Notwehraktion, also gibt es für ihn in 99% der Fälle immer noch eine Möglichkeit der "Deeskalation".
ja, das hilft mir aber nicht viel wenn mir der betrunkene seine geleerte flasche durchs gesicht zieht weil er nicht deeskalieren wollte. für sowas nimmt man sich nen anwalt.
Nette, archaische, Auffassung von Notwehr.
Damit bist Du nur im falschen Land.
seh ich nicht so, ich habe das recht mein eigenes leben und meine gesundheit vor die eines angreifers zu setzen dem es scheißegal ist ob ich seinen angrif überstehe und ebenso scheißegal wie ich das tue. ich sage nicht das ich ihn vorsätzlich verletze aber ich nehme es in kauf um schaden von mir oder meinen lieben abzuwenden.
blackbox
22-10-2008, 23:37
da ist dann aber auch die frage ob ich die situation unter dem gegebenem druck richtig einschätzen konnte. das ist mitunter tragisch aber passiert halt. und wenn man sich im nachhinein verantwortungsvoll verhält, erste hilfe leistet und den rettungsdienst ruft sammelt man da sicherlich auch punkte. im grunde bleibt immernoch die wahl des mildesten mittels.
Da hast du natürlich recht. Wie ich ja geschrieben habe kommt es auf die Gesamtsituation an. Aber ist es wirklich das mildeste Mittel einen völlig betrunkenen, der die Hände in den Taschen hat und einfach dumm rumlabert direkt so eine zu ballern, dass dieser stumpf zu Boden fällt? Ist vielleicht das wirkungsvollste Mittel, aber das mildeste?:D
enraged_Clown
22-10-2008, 23:42
Da hast du natürlich recht. Wie ich ja geschrieben habe kommt es auf die Gesamtsituation an. Aber ist es wirklich das mildeste Mittel einen völlig betrunkenen, der die Hände in den Taschen hat und einfach dumm rumlabert direkt so eine zu ballern, dass dieser stumpf zu Boden fällt? Ist vielleicht das wirkungsvollste Mittel, aber das mildeste?:D
das hätte dann aber auch beim simplem weg stoßen passieren können ;)
blackbox
22-10-2008, 23:57
das hätte dann aber auch beim simplem weg stoßen passieren können ;)
Aber nicht beim einfachen umdrehen und weggehen...;)
als ich kann doch nicht damit rechnen das der knabe wie ein stein zu boden fällt. sowas sind unfälle die eben passieren. ich kann doch nicht jedesmal erst warten bis er auf dem weichem rasen steht bevor ich meinem gegner eine lange. es war ein schlag mit der offenen hand ohne schlagverstärker. shit happens.
und was deine beispiele betrifft, vergleichst du hier äpfel mit birnen.
und ich gucke erstmal was mir durch den gegner für gefahr droht, sein schicksal ist da erstmal ziemlich zweitrangig.
Das Video ist nicht mehr YouTube. Aber wenn ich richtig gelesen habe, hat der Typ die Hände in der Hosentasche. Wieso hat der andere dann zugelangt? Nächste Frage: Wenn man die Hände in der Tasche hat und eine Breitseite kassiert bei der lustige Lichter im Kopf angehen, wer kann dann noch einigermaßen kontrolliert fallen?
Und noch eine Sache: Ob Schwere KV vorliegt oder nicht, genauso wie gefährliche KV entscheidet in Deutschland immer noch der Richter!!! Wir können nur die TBM miteinander vergleichen und vermuten. Das ist bei versuchter gefährlicher KV z.B. Angriff mit der Bierflasche, hat aber nicht getroffen hat aber trotzdem ne ausgerenkte Schulter, ziemlich schwierig.
(Das Ergebnis war: Richter entschied gegen die Gefährliche aber dafür für Überschreitung der Notwehr. In Berufung dann glücklicherweise auf versuchte Gefährliche geändert und daher Straffreiheit für den Security. PS: Ist mir nicht passiert, durfte es aber miterleben.)
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