Vollständige Version anzeigen : Security und Schlagstöcke
Gut, soweit habe ich jetzt verstanden, dass ein Schlagstock und bestimmte Messer nur in einem "geschlossenen Behältnis" transportiert werden dürfen. Führverbot!
Aber wie weit streckt sich dies aufs Privatgelände ein?
Darf ein Ladendetektiv innerhalb der Räumlichkeiten seines Arbeitgebers/Auftraggebers einen Schlagstock tragen? (Gilt das als "führen"?). Oder macht es einen unterschied, dass das Otto-Normalpublikum ungehindert da rein gehen kann?
Oder ein Türsteher einer Disco - so lange er innerhalb des Privatgeländes der Disco bleibt? (Soweit es um eine nicht Mobile, dauerhafte Einrichtung - da es sonst eine "Veranstaltung" ist).
Weiß jemand da genau Bescheid?
Das führen von Schlagstöcken und bestimmten Messern ist nur auf Privatgelände erlaubt. Im öffentlichen Raum dürfen sie nicht geführt werden. Auch Ladendetektiv, Security, Türsteher,... dürfen sie auch nicht führen da es eine öffentliche Veranstaltung handelt. So auch im Geschäft.
Das ist schlichtwegs falsch.
drummermonkey
21-08-2008, 11:42
Das ist schlichtwegs falsch.
Und was ist richtig? :confused:
Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok.
Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen.
Hier wird gerne geholfen :rolleyes:
Gruß
Tori
Ein Kollege von mir ist Security. Der hat von seinem Chef gesagt bekommen das er seit dem 1.April 2008 das mitführen von Teleskopschlagstöcken nicht mehr erlaubt ist.
Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok.
Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen.
Hier wird gerne geholfen :rolleyes:
Gruß
Tori
DAnke, das hört sich schon vernünftig an. Ich habe sonst nur einen Monate alten Thread in einem anderen Forum gefunden - damals schienen die Ordnungsämter noch gar nicht so richtig zu wissen, wie das gehandhabt wird.
Exodus73
21-08-2008, 23:42
Ein Kollege von mir ist Security. Der hat von seinem Chef gesagt bekommen das er seit dem 1.April 2008 das mitführen von Teleskopschlagstöcken nicht mehr erlaubt ist.
ja aber das bezieht sich auf das "private" Mitführen... bzw. das Mitführen einer solchen Waffe wenn kein entsprechender Grund besteht...
Also wäre zum Beispiel das mitführen eines Telis beim Einkaufen im Supermarkt verboten... wohl aber bei der Arbeit!
Inwieweit sich ein Kaufhausdetektiv während seiner Arbeit bewaffnen darf weiß ich allerdings nicht, auch nicht wann er das dingen benutzen darf...
ob nur bei einem direkten Angriff oder auch wenn der vermeintliche Dieb versucht zu fliehen etc.
Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok.
Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen.
Hier wird gerne geholfen :rolleyes:
Gruß
Tori
bin auch deiner Meinung^^
ja aber das bezieht sich auf das "private" Mitführen... bzw. das Mitführen einer solchen Waffe wenn kein entsprechender Grund besteht...
Also wäre zum Beispiel das mitführen eines Telis beim Einkaufen im Supermarkt verboten... wohl aber bei der Arbeit!
Inwieweit sich ein Kaufhausdetektiv während seiner Arbeit bewaffnen darf weiß ich allerdings nicht, auch nicht wann er das dingen benutzen darf...
ob nur bei einem direkten Angriff oder auch wenn der vermeintliche Dieb versucht zu fliehen etc.
Ein Kaufhausdetektiv ist juristisch auch nichts anderes als jeder andere Secu mit §34-Schein, würde ich sagen. Zumindest braucht er auch den Schein, weil es Bewachungsgewerbe ist. Dann gelten vermutlich auch gleiche Regeln auf anderen Punkten. Ich habe inzwischen auch gesehen, dass die Secus der Bahn im Hamburger Hbf, die durch die gleiche Tür rein und raus laufen wie die Polizei, immer noch ihre Tonfas tragen.
...fallen Teleskopschlagstöcke und ähnliches als Schlag-, Hieb und Stichwaffen seid Anfang des Jahres unter das Waffengesetz, ergo ist das mitführen ausserhalb von befriedetem Besitz (Privatgrundstück) ausserhalb von entsprechend gesicherten und verschlossenen Behältern verboten !!!
Auch für Türsteher und anderes Sicherheitspersonal war das am Mann tragen derartiger Waffen (Teleskopschlagstock) schon immer verboten (obwohl die Praxis anders aussieht). Derartige Waffen müssen z. B. im Kassenbereich deopniert und im Bedarfsfall von dort geholt werden. Da man in der deutschen Rechtsprechung regelmäßig davon ausgeht, dass jemand der eine Waffe mitführt diese auch benutzen will, ist man hier schnell wegen vorsätzlicher Körperverletzung dran.
Es gibt wenige Sicherheitsdienste, denen das Tragen des MEZ (Tonfa) in Ausübung ihres Dienstes nach wie vor gestattet ist, da dieses in einer entsprechenden Dienst- oder Tätigkeitsbeschreibung so vorgesehen und von den zuständigen Behörden genhmigt ist.
Abhilfe und rechtliche Sicherheit schaft zukünftig nur die gute alte Maglite, mit der kann man dann sein Ziel vorher auch noch ausleuchetn.
Greetings Z-Cool
Harrington
23-08-2008, 08:59
Man kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Trageerlaubnis, auch für Teleskopschlagstöcke beantragen, auf jeden Fall funktioniert das bei uns.
Das Mitführen ist nicht nur außerhalb befriedeten Besitztums verboten sondern vor allem, und darum geht es in erster Linie für Security, auf öffentlichen Veranstaltungen, somit brauche ich oben genannte Trageerlaubnis.
Harrington
23-08-2008, 09:01
Selbstverständlich ist das tragen von Teleskopschlagstöcken für Sicherheitskräfte in Ausübung Ihres Dienstes erlaubt. Egal ob Öffentlicher Raum, Veranstaltung oder sonstwas. Vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sein Ok.
Wer unsicher ist, kann ja bei seinem Ordnungs-oder Landratsamt nachfragen.
Hier wird gerne geholfen :rolleyes:
Gruß
Tori
Sorry Tori, aber das ist nicht richtig. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ( öffentliche Veranstaltung ) über das Waffentragen seiner SEC nichts zu sagen, siehe mein Post oben.
Sascha W.
23-08-2008, 10:05
Bitte Schaut mal in die BewachV. § 10 und BGV C7 u.a. § 4 der VBG da sind diese Dinge geregelt.
Sollte man wenn man die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO macht -bzw. hat .
Harrington
23-08-2008, 11:02
Bitte Schaut mal in die BewachV. § 10 und BGV C7 u.a. § 4 der VBG da sind diese Dinge geregelt.
Sollte man wenn man die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO macht -bzw. hat .
Hi Sascha,
§ 42 WaffG - Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen .:. Gesetze von Juraforum.de (http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/42/42_WaffG_verbot_des_f%FChrens_von_waffen_bei_%F6ff entlichen_veranstaltungen.html)
Auslegungssache, gilt auch für Schlaginstrumente wie den ASP oder Tonfa.
himura_kenshin
23-08-2008, 11:21
ergo ist das mitführen ausserhalb von befriedetem Besitz (Privatgrundstück) ausserhalb von entsprechend gesicherten und verschlossenen Behältern verboten !!!
Falsch! Das führen der seit 1. April 2008 vom Führverbot betroffenen Gegenstände ist weiterhin erlaubt zur/bei/mit/zu:
- Berufsausübung
- Sport
- Kultur (Trachten, etc.)
- allgemien anerkannten Zwecken
Auch für Türsteher und anderes Sicherheitspersonal war das am Mann tragen derartiger Waffen (Teleskopschlagstock) schon immer verboten
Wo war das schon immer verboten. Ich seh oft genug Sicherheitsleute die Schusswaffen führen.
Da man in der deutschen Rechtsprechung regelmäßig davon ausgeht, dass jemand der eine Waffe mitführt diese auch benutzen will, ist man hier schnell wegen vorsätzlicher Körperverletzung dran.
Hab ich was verpasst? Ich hab noch nie davon gehört, dass man wegen des Führens/Besitzes einer Waffe gleich wegen vorsätzlicher Körperverletzung "dran ist". Nicht einmal jemand der in einer Notwehrhandlung den Angreifer mit einer Waffe ausschaltet (NICHT tötet) ist wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" "dran". Da wird wegen "Körperverletzung" oder "gefährlicher Körperverletzung" ermittelt.
Harrington
23-08-2008, 11:26
Zur Berufsausübung ( Security ) ist es trotzdem nicht erlaubt, Schlagstöcke mit zu führen, das geht nur mit einer Trageerlaubnis, ausgestellt vom Ordnungsamt, wie oft denn noch jetzt... ? ;)
Kann aber kommunal anders gehandhabt werden, je nachdem wie man mit den ortsansässigen Ämtern kann.
himura_kenshin
23-08-2008, 16:53
Zur Berufsausübung ( Security ) ist es trotzdem nicht erlaubt, Schlagstöcke mit zu führen, das geht nur mit einer Trageerlaubnis, ausgestellt vom Ordnungsamt, wie oft denn noch jetzt... ? ;)
Kann aber kommunal anders gehandhabt werden, je nachdem wie man mit den ortsansässigen Ämtern kann.
Also, bei uns gibts vom Ordnungsamt überhaupt keine "Trageerlaubnisse". Die stellen sowas nicht aus.
Ob man die "Führverbot"-Gegenstände führen darf haängt von den im Gesetzestext gegebenen Ausnahmen ab; Berufsausübung zählt dazu.
In einer Diskothek greift das Gesetz sowieso nicht, da es sich bei einer Disko nicht um eine öffentliche Verantstaltung handelt. Die Disko ist Privatbesitz.
Volkfeste, Konzerte, Schützenfeste, Jahrmärkte, etc. pp. zählen als "öffetnliche Veranstaltungen", Wochenmärkte AFAIK nicht. Die allabendlich geöffnete Disko stellt keine "öffetnliche Veranstaltung" dar.
Ob die Secs da jetzt mit Tonfas und dergleichen rumrennen dürfen hängt vom Betreiber des Etablisements ab.
Ansonsten dürften die Secs auch keine stich-/kugelsicheren Westen tragen (-> passive Bewaffnung).
Hab ich was verpasst? Ich hab noch nie davon gehört, dass man wegen des Führens/Besitzes einer Waffe gleich wegen vorsätzlicher Körperverletzung "dran ist". Nicht einmal jemand der in einer Notwehrhandlung den Angreifer mit einer Waffe ausschaltet (NICHT tötet) ist wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" "dran". Da wird wegen "Körperverletzung" oder "gefährlicher Körperverletzung" ermittelt.
Es geht hier nicht nur um das Führen der Waffe an sich, sondern darum das diese ständig am Mann getragen und natürlich dann vorsätzlich und vermutlich auch leichtfertig eingesetzt wird - das tragen zu "Abschreckungszwecken" war bisher nicht verboten und unbedenklich.
Grüße Z-Cool
himura_kenshin
23-08-2008, 19:54
Es geht hier nicht nur um das Führen der Waffe an sich, sondern darum das diese ständig am Mann getragen und natürlich dann vorsätzlich und vermutlich auch leichtfertig eingesetzt wird - das tragen zu "Abschreckungszwecken" war bisher nicht verboten und unbedenklich.
Grüße Z-Cool
Das "Führen" einer Waffe beinhaltet das "am Mann tragen". Eine Waffe "führt", wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Polizisten führen im Streifenddienst ihre Waffen mit sich - auch ohne sie in Händen zu halten.
Das Waffen die "am Mann" getragen (-> geführt) werden automatsich leichtfertig eingesetzt werden musst du mir ersteinmal empirisch beweisen.
Harrington
24-08-2008, 08:55
Also, bei uns gibts vom Ordnungsamt überhaupt keine "Trageerlaubnisse". Die stellen sowas nicht aus.
Ob man die "Führverbot"-Gegenstände führen darf haängt von den im Gesetzestext gegebenen Ausnahmen ab; Berufsausübung zählt dazu.
In einer Diskothek greift das Gesetz sowieso nicht, da es sich bei einer Disko nicht um eine öffentliche Verantstaltung handelt. Die Disko ist Privatbesitz.
Volkfeste, Konzerte, Schützenfeste, Jahrmärkte, etc. pp. zählen als "öffetnliche Veranstaltungen", Wochenmärkte AFAIK nicht. Die allabendlich geöffnete Disko stellt keine "öffetnliche Veranstaltung" dar.
Ob die Secs da jetzt mit Tonfas und dergleichen rumrennen dürfen hängt vom Betreiber des Etablisements ab.
Ansonsten dürften die Secs auch keine stich-/kugelsicheren Westen tragen (-> passive Bewaffnung).
Wie gesagt, jedes O-Amt wie es "mag"... Die führen sich sowieso oft auf wie Gutsherren. Ich kann sagen, bei uns in der Nähe gibt es wohl Deutschlands "härtestes" O-Amt.. ;) Nee, sag nich wo...:D Wer sich in D´dorf auskennt, weiß wo..
Bei denen muss ich jeden Mann den ich dort in der Stadt bei ner Veranstaltung arbeiten lasse anmelden, sowie die SKP und die Personummer hinschicken, damit ne polizeiliche Checkung gemacht werden kann, und wehe es arbeitet dann dort ein anderer als der genannte. Bei denen war es z.B. kein Problem eine Trageerlaubnis für ASP, Tonfa usw. zu bekommen, in Süddeutschland fast unmöglich. Dort hat ein Mitarbeiter wegen dem Teletragen im Zelt auf dem Oktoberfest ne fette Anzeige bekommen.. Du siehst...
Sascha W.
24-08-2008, 09:45
:fechtduel
MikePike
24-08-2008, 10:50
Ansonsten dürften die Secs auch keine stich-/kugelsicheren Westen tragen (-> passive Bewaffnung).
Sicher?
Also ich weiß, daß das tragen von solchen Westen, wie auch Helmen jeglicher Art, auf Demonstrationen z.B. unter passive Bewaffnung fällt.
Aber in Ausübung einer Arbeit als Security (gerade an der Tür o.ä.) wäre das ja totaler Humbug...
Schutzwaffe ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzwaffe)
himura_kenshin
24-08-2008, 14:05
Sicher?
Also ich weiß, daß das tragen von solchen Westen, wie auch Helmen jeglicher Art, auf Demonstrationen z.B. unter passive Bewaffnung fällt.
Aber in Ausübung einer Arbeit als Security (gerade an der Tür o.ä.) wäre das ja totaler Humbug...
Schutzwaffe ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzwaffe)
Z-Cool meinte, dass das Führen von Waffen für Secs auf öffentlichen Veranstaltungen verboten sei. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass auch eine passive Bewaffnung der Secs verboten ist.
MikePike
24-08-2008, 15:51
Z-Cool meinte, dass das Führen von Waffen für Secs auf öffentlichen Veranstaltungen verboten sei. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass auch eine passive Bewaffnung der Secs verboten ist.
Meines Wissens nach gibt es den Tatbestand der passiven Bewaffnung nur im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht,da es der Intention bedarf, sich mit dieser rechtlichen Massnahmen (z.B. Festnahme) zu entziehen und das dürfte ja auf die Secs nicht zutreffen, egal ob öffentlich oder nicht, aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
:)
himura_kenshin
24-08-2008, 16:29
Meines Wissens nach gibt es den Tatbestand der passiven Bewaffnung nur im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht,da es der Intention bedarf, sich mit dieser rechtlichen Massnahmen (z.B. Festnahme) zu entziehen und das dürfte ja auf die Secs nicht zutreffen, egal ob öffentlich oder nicht, aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
:)
Passive Bewaffnung ist auf öffentlichen Veranstaltungen und auf Versammlungen genauso verboten wie das Führen von Waffen jeder Art (Ausnahmen: z.B. Mitglieder des Schützenvereins mit Gewehr und Säbel).
Und Secs sind rechtlich gesehen "Otto-Normal-Bürger"...
C.o.t.t.
24-08-2008, 17:23
Hab ich was verpasst? Ich hab noch nie davon gehört, dass man wegen des Führens/Besitzes einer Waffe gleich wegen vorsätzlicher Körperverletzung "dran ist". Nicht einmal jemand der in einer Notwehrhandlung den Angreifer mit einer Waffe ausschaltet (NICHT tötet) ist wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" "dran". Da wird wegen "Körperverletzung" oder "gefährlicher Körperverletzung" ermittelt.
Was werden denn hier wieder für haarsträubende Dinge behauptet. Wenn man keine Rechtskenntins hat sollte man sich vielleicht auch zu Rechtsfragen nicht äußern.
Es gibt keine Unterscheidung zwischen Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung. Der Gesetzgeber fordert für jeden Straftatbestand (zumindest bedingten) Vorsatz, wenn nicht ausdrücklich Fahrlässigkeit mit Strafe bedroht wird (§15 StGB). Körperverletzung ist also immer vorsätzlich auch die gefährliche, außer es handelt sich um die extra geregelte fahrlässige Körperverletzung(§229).
Richtig ist allerdings die Aussage, dass das alleinige Führen einer Waffe keinesfalls Ermittlungen wegen KV nach sich ziehen kann.
himura_kenshin
25-08-2008, 10:24
Was werden denn hier wieder für haarsträubende Dinge behauptet. Wenn man keine Rechtskenntins hat sollte man sich vielleicht auch zu Rechtsfragen nicht äußern.
Es gibt keine Unterscheidung zwischen Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung. Der Gesetzgeber fordert für jeden Straftatbestand (zumindest bedingten) Vorsatz, wenn nicht ausdrücklich Fahrlässigkeit mit Strafe bedroht wird (§15 StGB). Körperverletzung ist also immer vorsätzlich auch die gefährliche, außer es handelt sich um die extra geregelte fahrlässige Körperverletzung(§229).
DAS weiß ich :D
Richtig ist allerdings die Aussage, dass das alleinige Führen einer Waffe keinesfalls Ermittlungen wegen KV nach sich ziehen kann.
DARUM ging es mir :D
Sicher?
Also ich weiß, daß das tragen von solchen Westen, wie auch Helmen jeglicher Art, auf Demonstrationen z.B. unter passive Bewaffnung fällt.
Aber in Ausübung einer Arbeit als Security (gerade an der Tür o.ä.) wäre das ja totaler Humbug...
Schutzwaffe ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzwaffe)
Diese Aussage halte ich auch für falsch. Ich arbeite sehr oft mit einer Stichschutzweste, allerdings trage ich diese nicht offen. Über einen Helm hab ich noch nicht nachgedacht. :p
Passive Bewaffnung ist auf öffentlichen Veranstaltungen und auf Versammlungen genauso verboten wie das Führen von Waffen jeder Art (Ausnahmen: z.B. Mitglieder des Schützenvereins mit Gewehr und Säbel).
Und Secs sind rechtlich gesehen "Otto-Normal-Bürger"...
Wo hast du den Begriff "passive Bewaffnung" her? Aus dem Waffengesetz mit Sicherheit nicht.
himura_kenshin
27-08-2008, 06:49
Wo hast du den Begriff "passive Bewaffnung" her? Aus dem Waffengesetz mit Sicherheit nicht.
Irgendwo mal gelesen den Begriff "passive Bewaffnung" -> Waffen dienen dem Zweck die Angriffsfähigkeit des Gegenübers herabzusetzen; ein Schwert (z.B.) tut dies direkt (-> "Arm ab"), eine Schutzweste tut dies indirekt (-> Passiv).
Irgendwo mal gelesen den Begriff "passive Bewaffnung" -> Waffen dienen dem Zweck die Angriffsfähigkeit des Gegenübers herabzusetzen; ein Schwert (z.B.) tut dies direkt (-> "Arm ab"), eine Schutzweste tut dies indirekt (-> Passiv).
Hmmm ... deckt sich aber nicht gerade mit dem Waffenbegriff laut Waffengesetz.
Es hat ja auch nie jemand verlangt, dass man einen Waffenschein hat, um eine Schutzweste tragen zu dürfen. Müsste man sonst.
C.o.t.t.
29-08-2008, 07:58
Ich hier nochmal:
Passive Bewaffnung gibt es, kommt aus dem Versammlungsgesetz, dort wird nennt sich das Schutzwaffe. Es ist nach dem Versammlungsgesetz verboten diese bei Versammlungen zu tragen, damit man sich nicht den Zugriffen der Behörden (auch z.B. Identitätsfeststlleung) entziehen kann. Zum anderen zeigt es eine gewisse Aggressivität des Trägers. Passive Bewaffnung ist z.B.: Sturmhaube, Motorradhelm, Schutzweste...
Allerdings gilt dieses Verbot wiegesagt nur für Versammlungen unter freiem Himmel. Auf der nächsten Demo gegen Tierpelze ;) darf man sowas also nicht tragen, zu Hause auf der Straße und auch an der Tür selbstverständlich, denn hier ist der Waffenbegriff aus dem Waffengesetz relevant.
Also hier mal Aussagen die Stellungnahmen des BKA bzw. der Polizei NRW wiedergeben bzw als Grundlage dienten:
Auch nach dem neuen Waffengesetz handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist gleichwohl eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. So gilt hierfür z.B. die Altersbeschränkung von 18 Jahren und ein Mitführverbot bei öffentlichen Veranstaltungen.
aber:
Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck.
Katana_Desperado
29-08-2008, 11:38
... So gilt hierfür z.B. die Altersbeschränkung von 18 Jahren und ein Mitführverbot bei öffentlichen Veranstaltungen...
generelles mitführverbot, ausser verschlossenes behältnis.
ausnahme:
.... Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck.
so steht es geschrieben...aber die ausnahmen lassen sich soo einfach nicht begründen.
:)
liebe grüße
Nun, die Praxis sieht eben so aus, das jemand der privat eine TS führt ärger kriegen wird, und jemand der z.B. an der Tür arbeitet dies ohne eine gesonderte Genehmigung tun darf. da er sich schwerpunktmäßig auf dem Gelände aufhält auf dem Er als Besitzdiener das Hausrecht ausübt. Da er nur in bestimmen Situationen "nach draußen Tritt" ist es im Rahmen der Verhältnismäßigkeit für ihn nicht zumutbar jedes Mal sein Equitment abzulegen und darum wird es geduldet. Vorsicht übrigens für Privatpersonen die einen TS o.ä. mitführen und sich an einer Straftat beteiligen möchten :D allein das Ihr so ein Ding in der Tasche habt (auch ohne das das Opfer es sieht) wirkt strafverschärfend. :cool:
Also schön artig sein. :p
DerDunkel
15-09-2008, 09:28
in der Bewachungsverordnung steht , das es am Gewerbetreibenden liegt, ob man einen Schlagstock mitführen darf oder nicht. Nur das nach Einsatz einer Hiebwaffe die Polizei und der Gewerbetreibende bescheid wissen muss.
Verbotene Waffen in sachen der Gewerbeordnung sind Gas und Schreckschusswaffen.
Bei uns im Sicherheitsdienst für den ÖPNV.. also Bahnhof und Innenstadt führen wir Schlagstöcke
Gruß
Der Dunkel
Also im Privaten gerne warum nicht solange dieses zur Verhältnissmäßigkeit zu einer Notwehrhandlung gehört. Betonung liegt auf VERHÄLTNISSMÄßIGKEIT... Also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
in der Bewachungsverordnung steht , das es am Gewerbetreibenden liegt, ob man einen Schlagstock mitführen darf oder nicht. Nur das nach Einsatz einer Hiebwaffe die Polizei und der Gewerbetreibende bescheid wissen muss.
Verbotene Waffen in sachen der Gewerbeordnung sind Gas und Schreckschusswaffen.
Bei uns im Sicherheitsdienst für den ÖPNV.. also Bahnhof und Innenstadt führen wir Schlagstöcke
Gruß
Der Dunkel
Also im Privaten gerne warum nicht solange dieses zur Verhältnissmäßigkeit zu einer Notwehrhandlung gehört. Betonung liegt auf VERHÄLTNISSMÄßIGKEIT... Also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Nochmals danke an alle. Ich habe auf jeden Fall die Info bekommen, die ich gesucht habe.
---
Was die Gas- und Schreckschusswaffen betrifft begründet sich der Verbot - speziell für Wachleute diese zu Führen - sich übrigens im Arbeitsschutz und nicht im Waffenrecht.
DerDunkel
15-09-2008, 18:35
Da hast du recht, da rutsch ich oft genug rein, aber sowas sollte für Privatleute generell verboten werden.
Schlagstöcke kann man sich drum streiten, aber was man so alles erlebt,ist schon nicht mehr schön
The-Doorman
19-09-2008, 08:40
Offensichtlich gibt es da für den Normgebraucher keine Rechtsicherheit. Die angeführten Verordnungen werden immer von "Schreibtischattentätern" erlassen. Natürlich auch unter dem Aspekt der politischen Sichtweise, die ja auch in der Regel sehr Realitätfremd ist.
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