Vollständige Version anzeigen : Raging Dwarf
was würdet ihr tun, wenn ihr mit einem knirps mit neuro-problemen zu tun hättet und dieser aufgrund selbiger komplett austickt? also mit gegenständen schmeißt, beißt, spuckt, tritt, schlägt und das volle programm abzieht.
also wie kriegt man einen solchen fixiert, um den schaden bei ihm, sich selber und dritten so gering wie möglich zu halten?
miskotty
03-09-2008, 18:46
was würdet ihr tun, wenn ihr mit einem knirps mit neuro-problemen zu tun hättet und dieser aufgrund selbiger komplett austickt? also mit gegenständen schmeißt, beißt, spuckt, tritt, schlägt und das volle programm abzieht.
also wie kriegt man einen solchen fixiert, um den schaden bei ihm, sich selber und dritten so gering wie möglich zu halten?
das sind ein bissl wenig infos... wie groß wie alt...etc
sorry, ich bin immer etwas unschlüssig wegs anonymität und so ;)
also 12, knirps, klein und leicht.
aber nach aussagen von kollegInnen im wahn völlig unkontrollierbar - wie ein katze, die man auch kaum gegen ihren willen auf dem arm halten kann obwohl man ja deutlich größer, stärker und schwerer ist.
Kommt zwar noch auf einige Einzelheiten an, aber ich bin im Grunde gut damit gefahren die Personen auf den Boden zu bringen, sie auf dem Bauch liegend, und ich oben drauf zum fixieren bis sie ruhiger geworden sind. Gibt aber auch Fälle wo das weniger Sinn macht und man andere Maßnahmen ergreift, kommt auch immer auf Selbst- und/oder Fremdgefährung an. Spontan nach deinen Infos würde ich das fixieren am Boden anstreben und legen ist eigentlich auch eine gängige Methode bei austickenden in Einrichtungen mit entsprechendem Klientel.
ja, eime kollegin hat das wohl auch schonmal hinbekommen (als einzige).
aber jetzt ist die frage: wie mach ich das?
zusätzlich hab ich sorge, dass ich in so einem moment aus panik 'überreagieren' könnte und irgendnen hebel oder würger oder sonstwas übertreibe :\
Rnc ;):d
die ersten treffer bei der google-bildsuche sind ja sehr... aufschlussreich. LOL
wie verhindert man da, den hinterkopf auf die nase zu kriegen (davor wurde explizit gewarnt)?
Lars´n Roll
03-09-2008, 19:38
Is Bearhug und beruhigend auf ihn einreden ne Option? Weil, Clinchen, Werfen und Fixieren klingt halt´n bissl krass... :rolleyes:
Eigentlich is das ja auch keine Frage für´n KK-Forum. Da müsste man sich eher von Leuten beraten lassen, die in der Pflege oder Betreuung tätig sind und Erfahrung haben, oder?
Lars´n Roll
03-09-2008, 19:41
wie verhindert man da, den hinterkopf auf die nase zu kriegen (davor wurde explizit gewarnt)?
Kopf mit der Backe an den Hinterkopf drücken...
Bloß keine Würger ansetzen. Bei austickenden Leuten die Krankheit XYZ und sonst noch was haben kann man nicht davon ausgehen, dass sie immer "normal" reagieren, in jedweder Hinsicht. Der ein oder andere fügt sich ja selbst Schmerz bewusst zu und es gibt Leute, die wollen das sie verletzt werden, um dem Betreuer später an den Karren zu fahren.
Auch wenn kleinere und leichtere durch ihre Raserei eine immense Energie entwickeln, sollte das runterbringen machbar sein. Am einfachsten ist es natürlich ihr seid zu zweit, eine Person steht vor ihm, er konzentriert sich dadurch auf sie und die andere, z.b. du, geht hinter die austickende Person und bringst hin von hinten runter. Arten gibts da ja mehrere. Ganz grob geht auch, wenn es simpel und auch wenn es etwas rüder ist, oben festhalten und unten die Beine wegschlagen/treten/fegen. Du hältst ihn ja oben mit deinem Griff irgendwo fest (und da bloß nicht zimperlich sein), sind die Beine weg bzw. ist sein Schwerpunkt verlagert, gleich auf die andere Seite runterziehen, aber bloß nicht runterknallen lassen!
Klar ist es immer eine Gradwanderung wenn man sich körperlich mit Klientel auseinandersetzt, daher immer etwas rantasten, aber auch keine falsche Zimperlichkeit an den Tag legen. Eigenschutz steht immer noch an erster Stelle.
@Lars: Ich arbeite in einer intensivpädagogischen Wohngruppe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a KJHG. Wir haben öfter Kinder und Jugendliche die austicken, auf ganz verschiedene Arten. Daher kann man auch nicht grundsätzlich bis ins Datail sagen, so und so muss man es machen. Es kommt auf zig Dinge an, das sind grobe Anhaltspunkte.
...Weil, Clinchen, Werfen und Fixieren klingt halt´n bissl krass...
Nö, krass ist eher wenn einer austickt, dann mal ein Messer in der Hand hat, vor dir steht und sagt oder schreit "Lass mich jetzt raus oder ich stech dich ab". Da würde dir wohl eher durch den Kopf gehen "Hätt ich den vorher, als er noch kein Messer hatte, doch lieber geclincht, geworfen und fixiert...". :D
Susi-Kunoichi
03-09-2008, 20:14
Rechtlich gesehen ist eine Fixierung, und das wird wohl hier die einzig sinnvolle Massnahme sein, nur zur akuten Abwehr von Eigen- oder Fremdgefährdung möglich.
Dabei ist bei bekannten Anfällen diese Maßnahme im Vorfeld mit dem "Patienten" bzw. dessen gesetzlichem Vertreter und einem Arzt abzusprechen und deren Zustimmung einzuholen.
Erfolgt Diese nicht, muss die Maßnahme dokumentiert, begründet und nachträglich von einem Richter angeordnet werden.
Eine manuelle oder mittels Gurtsystem durchgeführte Fixierung Schutzbefohlener muss fachgerecht durchgeführt werden,damit weder der "Patient" noch der Betreuer ernsthaft verletzt werden können.
Das heisst: Bereits im Vorfeld sind Organisationsmaßnahmen zu treffen wie zum Beispiel ausreichend in manuellen Fixierungen geschultes Personal und geignete Fixiersysteme verfügbar zu halten.
Fachgerecht heisst auch, das nur mit einer personellen Übermacht fixiert werden darf, um Kämpfe zu vermeiden.
Sind diese Bedingungen nicht gegeben so muss der "Patient" in einer anderen,dafür ausgerüsteten Einrichtung betreut werden.
Rechtlich gesehen darfst du dann eigentlich nur dich und andere in Sicherheit bringen und musst schnellstmöglich Hilfe holen. (Polizei/Rettungsdienst)
Dorschbert
03-09-2008, 20:53
Sind diese Bedingungen nicht gegeben so muss der "Patient" in einer anderen,dafür ausgerüsteten Einrichtung betreut werden.
Rechtlich gesehen darfst du dann eigentlich nur dich und andere in Sicherheit bringen und musst schnellstmöglich Hilfe holen. (Polizei/Rettungsdienst)
So isset. Eigentlich gehört ein Klient/Patient mit einem solchen Störungsbild nicht in eine regulär betreute Wohneinrichtung, sondern (notfalls per richterlicher Zwangseinweisung nach PsychKG) in die (geschlossene) Kinder-und Jugendpsychiatrie, bis die akute Fremd- und Selbstgefährdung gebannt ist und dort eventuell seine Medikamentation (soweit es eine gibt) neu eingestellt worden ist.
Grüße, Dorschi
Man steckt doch nicht gleich alle Leute mit Impulskontrollstörungen oder sonstige Formen mit Aggressivitätsproblemen (beides nur Beispiele) gleich in eine Psychatrie. In "regulären Wohngruppen" finden sich solche Leute auch eher weniger (nimmt aber leider auch zu, da der Kostenträger diese günstigere Variante bevorzugt, statt eine vollstätionäre Unterbringung zu bezahlen), sondern eben in Intensivwohngruppen (= Vollstätionär, kannst du dir wie eine Art offene Psychatrie vorstellen)). Wenn was wirklich akut ist, kann es Kriesenintervention geben (es kommt aber nunmal darauf an was genau vorgefallen ist) und da kommt man in eine Psychatrie bis zu einer gewissen Zeit, aber nicht dauerhaft. Es sei denn, das Störungsbild und das Verhalten des Klienten ist für gewissen Einrichtungen nicht mehr tragbar und Ärzte/Psychologen/die Einrichtung befürworten die Einweisung in die Psychatrie und der Vormund stimmt zu (Jugendamt oder Eltern, wobei Eltern meiner bisherigen Erfahrung nach die Kinder eher wieder nach Hause haben wollen, auch wenn das pädagogisch keinen Sinn macht).
Der Wunsch wer wo behandelt werden sollte und die Realitäten gehen oft ziemlich auseinander. Hab schon Psychatrien erlebt, das Klientel, was dort "eigentlich" auch hingehört, abgelehnt hat und wesentlich harmloseres Klientel wurde dort aufgenommen. Oft bekommt man auch in akuten Fällen keinen Platz in einer Psychatrie, sondern muss Wochen oder Monate darauf warten (hatten wir auch schon öfter). Das ist Realität.
ja, manche kandidatInnen befinden sich halt in einer gewissen grauzone zwischen 'normalem' heim und kinderjugend-psychiatrie. bzw wo erst das eine probiert wird und dann ggf doch noch zum anderen gewechselt.
ich würde hier ja gern noch ein paar konkrete techniken hören...
beim kickboxen haben wir öfter auch kürzere SV-einheiten integriert. was mir da imemr ganz gut gefällt, sind diese handgelenks-hebel (gegnerische hand abknicken und nach innen oder außen drehen), wenn man sich da ordentlich reinhängt (wörtlich^^), kann man damit doch auch jemanden zu boden bringen oder?
diesen polizeigriff, also mit arm auf den rücken drehen, hab ich allerdings bis heute noch nicht verstanden - also wie man den 'eindreht' und hält
Psychodad
04-09-2008, 00:45
Probiers doch mal mit Takedown, Slam und anschließendem Ground'n'Pound! :D Kleiner Scherz...
Ich würde jedenfalls nicht irgendwelche Handgelenkhebel machen, denn sowas geht schnell in die Hose, wenn der andere nicht kooperiert. Dies wird, deiner Beschreibung nach, bei dem Knirps eher nicht der Fall sein - und was brechen ist ja hier nicht so optimal! :p
Ich würde eher die Arme packen und die Reichweite der eigenen Arme nutzen, um mich vor Tritten oder sonstigem zu schützen. Ggf. zu Boden bringen und dort fixieren.. aber nicht drauf rumhüpfen, gelle?
Susi-Kunoichi
04-09-2008, 07:28
ja, manche kandidatInnen befinden sich halt in einer gewissen grauzone zwischen 'normalem' heim und kinderjugend-psychiatrie. bzw wo erst das eine probiert wird und dann ggf doch noch zum anderen gewechselt.
Da gibt es keine Grauzone, das Gesetz ist da eindeutig: SGB 8 § 8a
(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist
sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die
Inanspruchnahme von Hilfen hinweisen, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
(3) Hält das Jugendamt dasTätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken.
Besteht eine dringende Gefahr oder kann die Entscheidung des Gerichts nicht
abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(4) Soweit
zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der
Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die
Personensorgeberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung zuständigen Stellen selbst ein.
Du begibst dich mit der eigenmächtigen Anwendung von Gewalt an Schutzbefohlenen auf sehr dünnes Eis und machst dich strafbar.
BenitoB.
04-09-2008, 07:58
ganz davon abgesehen,dass es rechtlich nicht legal ist und damit absolut mit vorsicht zu geniessen, solltest du (da du dich ja offensichtlich um deine gesundheit sorgst) mal überlegen ob nicht ein klärendes gespräch,bzgl. der unterbringung des jungen, mit der unterbringungsleitung/ vormund das beste wäre.
wenn du wirklich,als eigenschutz, gewisse griffe und hebel erlernen willst,dann lasse das besser über ratschläge im i-net. das klappt nur schlecht oder garnicht.dahingehend würde ich zu ein paar privatstunden mit einem lehrer,der sich darauf spezialisiert hat (jiu jitsu,ju jutsu,km, bjj) raten.
wobei ich nur finde dass du das als notlösung wenn nichts anderes geht zu deinem oder zum schutz des kindes machen dürftest. alles andere wäre unakzeptabel.
Muss leider zur Arbeit, daher kann ich nicht ausführlich schreiben, daher kurz:
@Susi: Es gibt immer Grauzonen, Paragraphen ändern das nicht (warum das so ist spare ich mir hier jetzt, das würde ausufern) aber ich habe ihn so verstanden, dass für Jugendliche eine Hilfe in einer Einrichtung greift oder nicht und bei nichtgreifen kommt sie eben in eine Einrichtung anderer Form. Das habe ich jetzt bei ihm als Grauzone verstanden, denn es gibt Jugendliche wo man sich schwertut sie richtig unterzubringen und die Maßnahme wird an die Entwicklung des Jugendlichen normal angepasst, bzw. sollte das so gemacht werden. Vielleicht ist das mit der Grauzone dann eben etwas unglücklich ausgedrückt.
Von eigenmächtig würde ich jetzt mal absehen, siehe #1. Warum wird denn gleich unterstellt, man will dem Jugendlichen willkürlich was antun? Wir gehen hier doch vom Ausgangspost aus und da kann man Selbst- und Fremdgefährung mal in Betracht ziehen.
Mir scheint du wälzt Paragraphen oder kopierst sie halt mal rein, aber wo ist deine Praxiserfahrung (vor allem im Intensiv- oder psychatrischem Bereich, wo Körperkontakte zwischen Klientel und Betreuer nunmal stattfinden, positiv, sowie negativ)? Deinen Aussagen nach lässt diese zu wünschen übrig, was du jetzt nicht auslegen brauchst, dass ich gegen das Gesetz sprechen würde, ganz und gar nicht. Nur auf dem Papier sieht es so "formell" aus, in der Praxis wird es normal inhaltlich auch so oder ähnlich gehandhabt, nur wesentlich unkomplizierter als man es durch das lesen des Gesetzes auffassen könnte (z.b. im Vorstellungsgespräch des Jugendlichen wird gesagt, wenn es nötig ist wird er gehalten oder Gegenstände ihm abgenommen, der Vormund ist da immer dabei und keiner wird da sagen das dürfe man nicht, daher wird das so gut wie immer angenommen oder der Junge bekommt den Platz nicht).
So, muss jetzt auch schon los.
Susi-Kunoichi
04-09-2008, 09:40
Muss leider zur Arbeit, daher kann ich nicht ausführlich schreiben, daher kurz:
@Susi: Es gibt immer Grauzonen, Paragraphen ändern das nicht (warum das so ist spare ich mir hier jetzt, das würde ausufern) aber ich habe ihn so verstanden, dass für Jugendliche eine Hilfe in einer Einrichtung greift oder nicht und bei nichtgreifen kommt sie eben in eine Einrichtung anderer Form. Das habe ich jetzt bei ihm als Grauzone verstanden, denn es gibt Jugendliche wo man sich schwertut sie richtig unterzubringen und die Maßnahme wird an die Entwicklung des Jugendlichen normal angepasst, bzw. sollte das so gemacht werden.
Von eigenmächtig würde ich jetzt mal absehen, siehe #1. Warum wird denn gleich unterstellt, man will dem Jugendlichen willkürlich was antun? Wir gehen hier doch vom Ausgangspost aus und da kann man Selbst- und Fremdgefährung mal in Betracht ziehen.
Mir scheint du wälzt viel Paragraphen (siehe Wikikopie), aber wo ist deine Praxiserfahrung (vor allem im Intensiv- oder psychatrischem Bereich, wo Körperkontakte zwischen Klientel und Betreuer nunmal stattfinden, positiv, sowie negativ)? Deinen Aussagen nach lässt diese zu wünschen übrig, was du jetzt nicht auslegen brauchst, dass ich gegen das Gesetz sprechen würde, ganz und gar nicht. Nur auf dem Papier sieht es so aus, in der Praxis wird es normal auch so gehandhabt, nur wesentlich unkomplizierter als man es durch das lesen des Gesetzes auffassen könnte. :p
So, muss jetzt auch schon los zu den Jungs. ^^
3 Jahre in der forensischen Psychiatie sollten als Praxisnachweis wohl genügen.
Und es ist indiskutabel sich die Verantwortung im Umgang mit solchen Fällen aufladen zu lassen und diese alleine und mit Gewalt lösen zu wollen.
So etwas lässt sich nur mit organisatorischen Massnahmen der Träger lösen.
Wie diese auszusehen haben habe ich bereits im ersten Post hier beschrieben.
Nämlich durch hausinternen Notruf,sicheres fixieren durch personelle Übermacht und dann externen Notruf.
Erste Massnahme muss allerdings sein ,andere Gefährdete in Sicherheit zu bringen.
Alles andere ist unproffesionell und gesetzeswidrig.
Nicht Umsonst ist in jedem Krankenhaus und sonstigen Betreuungseinrichtungen mittlerweile Fortbildung zu diesem Thema und der Gesetzeslage Pflicht.
Auch ist eine penible Dokumentation und Begründung der Massnahmen unbedingt erforderlich, ich kenne mehrere Fälle die mangels einer Solchen rechtliche Sanktionen erleiden mussten.
Hält man sich nicht daran sollte man zumindest die Konsequenzen ,die daraus entstehen können, kennen.
Hier ist übrigens die Rede von einem Kind!! Diese sind zusätzlich noch gesondert rechtlich geschützt.
Als ich Zivi gemacht habe hatten wir auch so einen Fall, wobei der net ganz so krass war wie dus beschreibst.
Das Ende vom Lied war, dass er für kurze Zeit in die Jugendpsychatrie kam. Nach ca 4-5 Wochen war er wieder da und bekam Medikamente. Das Kind war net wieder zu erkennen... Verhalten so gut wie komplett abgelegt bzw deutlich schwächere Wutanfälle.
Bei so extremen denke ich ist ärtzliche Hilfe wohl mit das Beste.
BenitoB.
04-09-2008, 10:26
seh ich auch so.ganz besonders dem kind,oder patienten an sich, tut man damit den größten gefallen.
um noch mal zum topic zurückzukommen: dass man sich nicht verletzen lassen muss ist klar,man sollte aber bedenken dass es sich hier um ein kind handelt,und zwar ein psychisch krankes, welches vermutlich nichts für seine handlungen kann.
Lars´n Roll
04-09-2008, 12:32
Da würde dir wohl eher durch den Kopf gehen "Hätt ich den vorher, als er noch kein Messer hatte, doch lieber geclincht, geworfen und fixiert...". :D
Klingt plausibel. :o
was mir da imemr ganz gut gefällt, sind diese handgelenks-hebel (gegnerische hand abknicken und nach innen oder außen drehen), wenn man sich da ordentlich reinhängt (wörtlich^^), kann man damit doch auch jemanden zu boden bringen oder?
diesen polizeigriff, also mit arm auf den rücken drehen, hab ich allerdings bis heute noch nicht verstanden - also wie man den 'eindreht' und hält
Vergiss sowas... insgesamt würde - unabhängig ob funkional (was Du da meinst funktioniert außerhalb des Dojos eh nich ) oder nicht von Hebeln und Würgen absehen.
Viel zu großes Risiko, dass Du was kaputt machst. Du sagst Du bist körperlich überlegen, also nutze das.
Oben irgendwie festhalten und unten Beine wegziehen klappt eigentlich immer irgenwie, ihn dann aber nicht hinfallen lassen, sondern mit ihm gemeinsam runtergehen und Dich mit ihm hinlegen ohne den Griff zu lösen... Den Boden ausnutzen. Da ist der Boden, da kann er nicht weg und in der anderen Richtung bist Du.
3 Jahre in der forensischen Psychiatie sollten als Praxisnachweis wohl genügen.
Und es ist indiskutabel sich die Verantwortung im Umgang mit solchen Fällen aufladen zu lassen und diese alleine und mit Gewalt lösen zu wollen.
So etwas lässt sich nur mit organisatorischen Massnahmen der Träger lösen.
Wie diese auszusehen haben habe ich bereits im ersten Post hier beschrieben.
Nämlich durch hausinternen Notruf,sicheres fixieren durch personelle Übermacht und dann externen Notruf.
Erste Massnahme muss allerdings sein ,andere Gefährdete in Sicherheit zu bringen.
Alles andere ist unproffesionell und gesetzeswidrig.
Nicht Umsonst ist in jedem Krankenhaus und sonstigen Betreuungseinrichtungen mittlerweile Fortbildung zu diesem Thema und der Gesetzeslage Pflicht.
Auch ist eine penible Dokumentation und Begründung der Massnahmen unbedingt erforderlich, ich kenne mehrere Fälle die mangels einer Solchen rechtliche Sanktionen erleiden mussten.
Hält man sich nicht daran sollte man zumindest die Konsequenzen ,die daraus entstehen können, kennen.
Hier ist übrigens die Rede von einem Kind!! Diese sind zusätzlich noch gesondert rechtlich geschützt.
Dann weist du aber wohl auch wie es in der Praxis oft aussieht und daher wäre ein Bezug dazu (deine Praxiserfahrung) sinnvoller, als das reine posten von Gesetzestexten. ;) Man kann von einem Soll- oder Iststand ausgehen, was ist denn praktikabler? Ich sehe einige Dinge ähnlich wie du, nur ist das bei aktuellen Besetzungsschlüsseln oftmals leider nunmal nicht möglich, deine angeführte Maßnahme so durchzusetzen (zumindest im Jugendhilfebereich, bei Psychatrien mag das nochmal anders sein, da dies aufgrund der Struktur einfacher durchgeführt werden kann). Klar sind die Leidtragenden die Beschäftigten, denn sie müssen mit einer Situation ja irgendwie umgehen, und ggf. das Klientel, was oft nicht so betreut werden kann, wie es sein sollte.
Ich gehe von einer guten Einrichtung aus, wo die Dokumentation auch erfolgt, sofern es wirklich erforderlich ist. Wozu soll man sich hier über Einrichtungen auslassen, wo XYZ im argen liegt, das macht hier ja keinen Sinn, denn durch das Geschreibsel ändert sich ja nichts.
Susi-Kunoichi
04-09-2008, 22:05
Dann weist du aber wohl auch wie es in der Praxis oft aussieht und daher wäre ein Bezug dazu (deine Praxiserfahrung) sinnvoller, als das reine posten von Gesetzestexten. ;) Ich sehe einige Dinge ähnlich wie du, nur ist das bei aktuellen Besetzungsschlüsseln oftmals leider nunmal nicht möglich, deine angeführte Maßnahme so durchzusetzen (zumindest im Jugendhilfebereich, bei Psychatrien mag das nochmal anders sein, da dies aufgrund der Struktur einfacher durchgeführt werden kann). Klar sind die Leidtragenden die Beschäftigten, denn sie müssen mit einer Situation ja irgendwie umgehen, und ggf. das Klientel, was oft nicht so betreut werden kann, wie es sein sollte.
Ich gehe von einer guten Einrichtung aus, wo die Dokumentation auch erfolgt, sofern es wirklich erforderlich ist. Wozu soll man sich hier über Einrichtungen auslassen, wo XYZ im argen liegt, das macht hier ja keinen Sinn, denn durch das Geschreibsel ändert sich ja nichts.
Mehr als zweimal werde ich nicht posten wie man fachgerecht und gesetzeskonform mit aggresiven Patienten umgeht, das kannst du oben nachlesen.
Und im Internet irgendwelche Tricks zu erfragen wie man aggressive Kinder niederringt verbessert die Situation auch nicht.
Einen wild strampelnden 12-jährigen alleine festhalten zu wollen ist jedenfalls fahrlässig.
Jeder der solche Kinder betreut sollte in der Lage sein mit dem Kind selbst, seinen Erziehungsberechtigten, den Kollegen und dem behandelnden Arzt Lösungen für solche Fälle zu finden und zwar ohne irgendwelche für sich selbst und den Schutzbefohlenen gefährliche Aktionen.
Zur Not halt in einer anderen Einrichtung die dafür geeignet ist.
Und jetzt kannste mein Geschreibsel wieder zerpflücken wenns dir Spass macht...
Eine weitere Antwort wirst du aber nicht bekommen.
...
Und jetzt kannste mein Geschreibsel wieder zerpflücken wenns dir Spass macht...
Eine weitere Antwort wirst du aber nicht bekommen.
Ach, wozu soll ich mich mit dir auseinandersetzen, wenn du dich an einem (konstruktiven) Gespräch über bestimmte Verhältnisse nicht beteiligen möchtest, bzw. du es strikt ablehnst? Ist auch in Ordnung, muss ja niemand, (du weißt ja, man kann nicht nicht kommunizieren ;)) und wenn du auf einem Sollstand bleibst, dann ist das halt so (interessieren würde mich bei deiner Art allerdings was du tatsächlich in deiner Einrichtung gemacht hast, du äusserst dich wie ein Schreibtischmensch, der weiß wie es sein sollte (laut Gesetz), aber wie involviert war er tatsächlich in der Praxis, denn Erfahrungswerte bekommt man von dir keine. ;)). Auch würde mich dein Handeln im doppelten Mandat in der einen oder anderen Weise interessieren, aber ich denke ich kenne die Antwort.
Das war auch mein Abschied hier. :winke:
Susi-Kunoichi
04-09-2008, 22:47
Ach, wozu soll ich mich mit dir auseinandersetzen, wenn du dich an einem (konstruktiven) Gespräch über bestimmte Verhältnisse nicht beteiligen möchtest, bzw. du es strikt ablehnst? Ist auch in Ordnung, muss ja niemand, (du weißt ja, man kann nicht nicht kommunizieren ;)) und wenn du auf einem Sollstand bleibst, dann ist das halt so (interessieren würde mich bei deiner Art allerdings was du tatsächlich in deiner Einrichtung gemacht hast, du äusserst dich wie ein Schreibtischmensch, der weiß wie es sein sollte (laut Gesetz), aber wie involviert war er tatsächlich in der Praxis, denn Erfahrungswerte bekommt man von dir keine. ;)). Auch würde mich dein Handeln im doppelten Mandat in der einen oder anderen Weise interessieren, aber ich denke ich kenne die Antwort.
Das war auch mein Abschied hier. :winke:
Also gut, was schert mich mein dummes Geschwätz von vorhin...
Die Frage war:
was würdet ihr tun, wenn ihr mit einem knirps mit neuro-problemen zu tun hättet und dieser aufgrund selbiger komplett austickt? also mit gegenständen schmeißt, beißt, spuckt, tritt, schlägt und das volle programm abzieht.
also wie kriegt man einen solchen fixiert, um den schaden bei ihm, sich selber und dritten so gering wie möglich zu halten?
Meine Antwort war:
...dabei ist bei bekannten Anfällen diese Maßnahme im Vorfeld mit dem "Patienten" bzw. dessen gesetzlichem Vertreter und einem Arzt abzusprechen und deren Zustimmung einzuholen.
Erfolgt Diese nicht, muss die Maßnahme dokumentiert, begründet und nachträglich von einem Richter angeordnet werden.
Eine manuelle oder mittels Gurtsystem durchgeführte Fixierung Schutzbefohlener muss fachgerecht durchgeführt werden,damit weder der "Patient" noch der Betreuer ernsthaft verletzt werden können.
Das heisst: Bereits im Vorfeld sind Organisationsmaßnahmen zu treffen wie zum Beispiel ausreichend in manuellen Fixierungen geschultes Personal und geignete Fixiersysteme verfügbar zu halten.
Fachgerecht heisst auch, das nur mit einer personellen Übermacht fixiert werden darf, um Kämpfe zu vermeiden.
Sind diese Bedingungen nicht gegeben so muss der "Patient" in einer anderen,dafür ausgerüsteten Einrichtung betreut werden.
Rechtlich gesehen darfst du dann eigentlich nur dich und andere in Sicherheit bringen und musst schnellstmöglich Hilfe holen. (Polizei/Rettungsdienst)
Genau so wurde es von mir und meinen Kollegen im PFLEGEDIENST in der Psychiatrie gehandhabt.
Konkreter und Praxisnaher kann man eine Frage wohl nicht beantworten.
Dann wurde versucht ein anderes Vorgehen zu rechtfertigen,worauf ich auf die Konsequenzen hingewiesen habe und diese auch belegt habe.
Soviel dazu, damit du nicht als einziger die Antwort auf deine so interessierten Fragen kennst...
BlackTiger
05-09-2008, 14:47
Ne Tavor (http://de.wikipedia.org/wiki/Lorazepam) in's Frühstück schmuggeln..
BenitoB.
05-09-2008, 14:54
konstruktiver beitrag zum thema,wie mache ich mich einer gefährlichen körperverletzung strafbar:rolleyes:
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