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Vollständige Version anzeigen : Rechtsstreit mit Verband bzgl. Austritt



OIOIOI
24-09-2008, 12:51
Guten Tag

Ich hoffe ich bin hier nicht im falschen Bereich.

Es geht um Folgendens:

Ich betreibe seit 2007 Kampfkunst in einer Schule bei mir in der Stadt.
Ich bin auch in den Verband in der die Schule zu diesem Zeitpunkt war eingetreten.
Im Herbst 2008 hat mein Schulleiter die Mitgliedschaft der Schule und der Schüler beim Verband mündlich gekündigt und ab diesem Zeitpunkt auch nichts mehr an den Verband gezahlt.
Ein fristgemäßes Austreten aus dem Verband war nicht möglich da die Unterschriften aller Schüler zu besorgen nicht einfach war.
So wurde letztlich gegen März letzten Jahres die Kündigungen aller Schüler an den Verband geschickt und dann eine Woche später bestätigt, dies aber erst zum Januar 2009.
Danach wurde bei allen Schülern per Lastschrift die ausstehende Jahresgebühr abgebucht. Ich habe sofort mein Geld zurückbuchen lassen und dem Verband die Einzugsermächtigung entzogen.
Anfang August habe ich dann Post vom Anwalt bekommen.
Ich solle die ausstehende Jahresgebühr incl. Anwaltskosten bis zu einem bestimmten Datum zahlen, da mir sonst mit einem Gerichtsverfahren droht.

Meiner Meinung nach, war die Kündigung außerordentlich, da von mir aus im Umkreis von 100km Luftline keine weitere Schule dieses Verbandes ist.
Es wurden zwischen dem Zeitraum März und August keine Mahnungen oder aufforderungen zum Zahlen der Gebür an mich geschickt.

Was sollte ich nun eurer Meinung nach tun.
Hat da jemand Erfahrung?..........

Für mich steht aber eins fest, ich zahle nicht.

Franz
24-09-2008, 13:01
Da sag ich mal Kündigungsfrist nicht eingehalten.
Der Verband hat ja Gebühren unabhängig vom Verein, da
a) Verwaltungsaufgaben durchgeführt werden
b) evtl. Seminare abgehalten oder organisiert werden
c) Prüfungen verwaltet oder abgehalten werden
d) evtl. Turniere ausgerichtet werden

Desweiteren hättest du jederzeit von dir aus, aus dem Verband austreten können und somit die Frist wahren können.Wenn du den Zeitpunkt verpasst hast, sieht aus nach Pech gehabt. Wenn du dich im Recht fühlst kannst du der Mahnung ja widersprechen und abwarten ob es vor Gericht geht. Wenn du einen Vertrag mit dem Verband hattest, so scheint es zumindest, ist die Wahrung der Frist auch dein Problem.
Wenn man zB WT nimmt kann man auch ohne Verein Mitglied sein, dann geht man eben aufs Schloss und auf Seminare, du siehst es ist nicht immer notwendig, dass eine Schule in der Nähe ist.

OIOIOI
24-09-2008, 13:06
Ja aber als Schüler habe ich nicht die Möglichkeit
2-3 mal wöchentlich über 200km (für hin und zurück) zu fahren.

Gemahnt wurde ja auch nicht.
Es kam direkt Post vom Anwalt

andyy
24-09-2008, 13:33
Wofür zahlst du denn laut Vertrag an den Verband?
Ist die Möglichkeit des Trainings explizit inhaltlicher Bestandteil des Vertrages?
Dann besteht evtl. die Möglichkeit aufgrund Wegfall der Vertragsgrundlage nicht zu zahlen.
Zahlst du aber nur an den Verband als solches als "Dachorganisation", dann ist es doch völlig unerheblich, wo sich dieser befindet. Da nicht fristgerecht gekündigt (bzw. der Nachweis fehlt, da nur mündlich) wird es schwierig werden die Zahlung zu verweigern.

OIOIOI
24-09-2008, 14:25
Die Möglichkeit des Trainierens ist nicht im Vertrag verankert.

Aber der Vertrag basiert darauf, dass ich ja in der Schule in meiner Stadt trainiere!
In den Rahmenbedingungen steht unter anderem, dass ich wenn ich weiter weg als 25km Luftline von meiner Schule umziehen sollte, ich den Vertrag mit 2 Wochen Frist vom Folgemonat an kündigen.

Nun in ich zwar nicht umgezogen, aber meine Kampfkunstschule bildet eben nichtmehr unter diesem Dachverband aus. D.h. für mich, dass es kein Schule mehr im Umkreis von 25km, sogar im Umkreis von 100km mehr gibt.

Andreas Stockmann
24-09-2008, 14:32
@OIOIOI

klingt fast so als ob Du bei einer mir bekannten Schule bist ;)
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus :D wenn ich nicht Recht habe sags mir einfach und ich ändere das Statement ein wenig ;)

Eigentlich hast Du Dich ja schon entschlossen und auch wenn Du hier so einige Fakten durcheinander bringst, wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Deshalb kann ich Dir hier keinen öffentlichen Rat geben.

Nur ein privater Hinweis: die wenigsten Rechtschutzversicherungen greifen bei Vertragsrechtsstreitigkeiten.

Meine 50Ct

OIOIOI
24-09-2008, 14:54
Was habe ich denn durcheinander gebracht?

Was Rechtsschutz angeht.......Solch eine versicherung habe ich nicht.
Als Schüler "eigentlich" unnötig.

Michael1
24-09-2008, 15:06
Wenn eine Person Mitglied Vertragspartner eines Dachverbandes ist muß diese (bzw. falls Minderjährig: Erziehungsberechtigte) sich auch um die Kündigung kümmern. Und dabei natürlich auf Einhaltung von Kündigungsfristen und Form (mündlich oder schriftlich...) achten.
Was mit eine Schule, Verein,... evt. noch zusätzlich an Vereinbarunge vorliegt spielt nur dann eine Rolle wenn entweder in den Vereinbarungen zwischen der Person und dem Dachverband festgeschrieben ist das eine Schule, Verein,... in deiner Nähe sein muß oder wenn nicht die Einzelpersonen Mitglied des Dachverbandes ist sondern die Schule, Verein,... als Vertragspartner an den Dachverband gebunden ist, nicht jedoch die jeweiligen Einzelpersonen.

Das unmittelbar ein Anwalt losgeschickt wird ohne Zahlungserinnerung, Mahnung vorher ist imho ungewöhnlich. Allerdings ist es natürlich auch eine bewußte Provokation Lastschriften zurückzubuchen. Dadurch entsteht Verwaltungsaufwand und Kosten. Da darf man sich nicht wundern wenn der Gegenüber sauer wird...
Ich glaube eine Mahnung ist eigentlich vor einem gerichtlichen Vorgehen notwendig, sicher bin ich mir aber nicht.


Keine Rechsberatung, alle Aussagen sind allgemein und nicht auf diesen Einzelfall bezogen.

Andreas Stockmann
24-09-2008, 15:15
...Das unmittelbar ein Anwalt losgeschickt wird ohne Zahlungserinnerung, Mahnung vorher ist imho ungewöhnlich...sollte es sich um meinen Einflußbereich ;) handeln ist es auch nicht so geschehen. Das ist das einzigste was ich feststellen will. Den Rest hast Du ja schon gesagt :)


Was habe ich denn durcheinander gebracht?
Was Rechtsschutz angeht.......Solch eine versicherung habe ich nicht.
Als Schüler "eigentlich" unnötig.Da ich Angestellter bin - wenn Du zu unserer Truppe gehörst - kann und werde ich hier keine Erläuterungen mehr geben.

Eigentlich hat Michael Dir sehr gute Ratschläge gegeben und er kennt sich sicherlich aus, darauf könnte ich wetten - denn der letzte Satz zeigt ganz deutlich das er weiß wovon er redet :D

Andreas Stockmann
24-09-2008, 15:25
Laut OIoioi - übrigens beschissener NickName - hat es nichts mit einem der großen Verbände zu tun.



Mein Rat: zahle denn das wird billiger.



CU

OIOIOI
24-09-2008, 15:28
bei meiner kampfkunst handelt es sich um wing tsun.
der verband ist aber NICHT die ewto.

achso ich hatte vergessen:
es geht um 50€ jahresbeitrag und um 39,27€ für den anwalt

miskotty
24-09-2008, 15:56
bei meiner kampfkunst handelt es sich um wing tsun.
der verband ist aber NICHT die ewto.

achso ich hatte vergessen:
es geht um 50€ jahresbeitrag und um 39,27€ für den anwalt

da ist die ewto echt billiger:ups: hab grad meine 40 euro überwiesen:D

OIOIOI
24-09-2008, 16:02
da ist die ewto echt billiger:ups: hab grad meine 40 euro überwiesen:D

in diesen 50€ sind die gebühren der rücküberweisung mit drin.

miskotty
24-09-2008, 18:46
in diesen 50€ sind die gebühren der rücküberweisung mit drin.

mir egal:D ich zahl zumindest dieses jahr weniger als du:D:D:p

nointerest
25-09-2008, 07:25
Guten Tag

Ich hoffe ich bin hier nicht im falschen Bereich.

Es geht um Folgendens:

Ein fristgemäßes Austreten aus dem Verband war nicht möglich da die Unterschriften aller Schüler zu besorgen nicht einfach war.
So wurde letztlich gegen März letzten Jahres die Kündigungen aller Schüler an den Verband geschickt und dann eine Woche später bestätigt, dies aber erst zum Januar 2009.

Für mich steht fest, Du bist dort noch Mitglied bis Januar 2009 (oder meinetwegen Dez 2008). Und dann mußt Du auch zahlen.
Du hättest bereits als das Mündliche Kündigen dran war (und Du davon, so gehe ich aus, gewußt hast) beim Verband kündigen können - innerhalb der Frist. Egal was die anderen 100 Mitglieder machen.

Du kannst es versuchen nicht zu bezahlen. Wie Du bereits siehst kommen dann Gebühren (Rücklastschrift, Anwalt...). Es kommt dann drauf an wer den längeren Atem hat - sprich ob einer zuerst aufgibt. Man könnte sich ja sagen "wegen 50 Euro klage ich nicht". Andererseits hat der Verband die Anwaltskosten vorgelegt - die will er wiederhaben.

So werden aus 40 oder 50 Mücken ganz schnell ein paar hundert - und wenn Du nachher verdonnert wirst zu zahlen (per Gericht) - dann ärgerst Du Dich blau. Denn hättest Du gleich bezahlt (und nochmal ne Kündigung geschickt meinetwegen damit auch ja nicht -nochmal- was fällig wird), hättest Du es billiger gehabt.

Klar, 50 Öcken ist Geld das man auch anderstwo anlegen kann. Aber sich deswegen jetzt den Fetzen-Schuldenberg ranzuholen... obs das bringt...

Puh bin ich froh dass mein Verband weniger kostet *gg*.

Franz
25-09-2008, 07:52
Du hattest 2 Verträge abgeschlossen, den mit der Schule, der hat auch das mit den 25km drin.
Der Dachverband dürfte sowas ncih gehabt haben, weil den Dachverbänden ist es egal ob du 2mal im Monat auf ein Seminar gehst, oder in eine Schule oder ob du einfach nur zahlst.
Eine Mahnung bei Zahlungsversäumnis ist zwar nett, rein juristisch aber nicht erforderlich. Sowie du dich im Verzug befindest kann der Anwalt oder der Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden.