Vollständige Version anzeigen : P 99 Tactical Knife
DonCharlotte
10-10-2008, 15:29
Heyho,
finde mich im Waffenrecht nicht zurecht und da ständig jeder halbwissen darüber verliert woltle ich nachfragen:
und zwar ist das objekt meiner begierde gerade das walther p99 tactical knife
14cm klingenlänge.
in wie weit legal mit besitz und interessehalber wie schauts es zu tragen in der öffentlichkeit?
grüße
doncharlotte
Fixed Knifes, also Messer mit feststehender Klinge und Klingenlänge über 12 cm sind seit dem 1.4. verboten. Dein Walther fällt darunter. Hättest mit ein wenig googlen und der Boardsuche aber auch selbst rausbekommen.
Quan Dao
10-10-2008, 15:44
Erweb und Besitz sind legal. Das Führen von Klingen länger als 10cm aber ist verboten.
Gruß
LEVI
teh_dude
10-10-2008, 15:44
schon gelesen?
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/waffen-gesetze-verordnungen-usw-40870/
auf der bka-webseite gibt es außerdem noch ein paar FAQs
edit:
@ die poster vor mir: bitte auch mal nachlesen! weder "verboten" noch 10cm stimmen ;).
enraged_Clown
10-10-2008, 19:41
Erweb und Besitz sind legal. Das Führen von Klingen länger als 10cm aber ist verboten.
Gruß
LEVI
12cm
teh_dude
10-10-2008, 20:26
und nichtmal das stimmt so ohne weiteres ;)
enraged_Clown
10-10-2008, 20:36
und nichtmal das stimmt so ohne weiteres ;)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
naja, das ist doch recht deutlich, oder?
Besitz ist nicht führen, aber wenn man es in der Öffentlichkeit am Körper mit sich rumträgt ist das ganz sicher führen und damit verboten. Den Sinn eines solchen Messers zum Schälen oder Filettieren in der eigenen Wohnung sehe ich nicht, dafür gibt es sicher bessere Küchenmesser. Man kann die Korinthenkackerei also getrost lassen, denn so ein Messer ist ausserhalb der Vitrine verboten und demnach ganz sicher keine Option für "tactical urban warfare".
Es soll ja auch Sammler geben ;) Zudem kann man diese Messer nach wie vor unter bestimmten Umständen auch führen.
teh_dude
11-10-2008, 01:41
naja, das ist doch recht deutlich, oder?
so, und dann zitieren wir noch komplett:
(2) 1Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
somit sind einhandmesser nicht generell verboten (nur führungsverbot) und es gibt auch kein führungsverbot für klingen >10cm (sondern 12), wie obenstehend behauptet wird.
Eine komplett verbotene waffe ist was anderes, als eine waffe, die man nicht mich sich führen darf.
er darf sich das messer kaufen und besitzen, nur darf er damit effektiv nicht herumlaufen.
@Threadstarter: hat das P99 eigentlich eine beidseitig angeschliffene klinge?
@don
schau dir ma die applegate fairbairn dolche an
da gibts imho auch einen der 12cm lang ist den dürftest du mit rum schleppen ;)
das walther teil is nur umgelabelt und hat einen anders strukturierten griff
sonst sind die gleich
Lars´n Roll
11-10-2008, 13:44
@don
schau dir ma die applegate fairbairn dolche an
da gibts imho auch einen der 12cm lang ist den dürftest du mit rum schleppen ;)
Nein. Dolche unterliegen dem Führungsverbot oder Führungsbeschränkung, unabhängig von der Klingenlänge.
Die Beschaffenheit der Klinge spielt nämlich auch ne Rolle. Details bitte nachgooglen, weiß jetzt nicht alles auswendig.
Wenn ich einen Grund habe, warum ich das Messer führe, ist es meines Wissens nach erlaubt. Zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder hobbymäßig als Angler oder so...
Markus11
11-10-2008, 16:04
Wenn ich einen Grund habe, warum ich das Messer führe, ist es meines Wissens nach erlaubt. Zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder hobbymäßig als Angler oder so...
Ein sozial anerkannter Grund muss es sein.
Wenn jemand das Messer mit Selbstverteidigung als Hauptgrund führt und das dann auch bei der Polizei angibt kann er mit bis zu 10.000€ Strafe rechnen ;).
Mfg. Markus
ne die führung bei dolchen ist nur eingeschränkt, nicht verboten ;)
du darfst das net auf öffentliche veranstaltungen mitnehmen (kirmes, kino usw.)
sonst is das kein problem
enraged_Clown
11-10-2008, 16:34
Ein sozial anerkannter Grund muss es sein.
Wenn jemand das Messer mit Selbstverteidigung als Hauptgrund führt und das dann auch bei der Polizei angibt kann er mit bis zu 10.000€ Strafe rechnen ;).
Mfg. Markus
das ist sowas von geil. ich kann jemanden auf offener straße niederstechen, ihn anzünden, mit dem sparschäler häuten und in die wunden urinieren das würde wahrscheinlich weniger geben.
Schnueffler
11-10-2008, 18:53
Ein sozial anerkannter Grund muss es sein.
Wenn jemand das Messer mit Selbstverteidigung als Hauptgrund führt und das dann auch bei der Polizei angibt kann er mit bis zu 10.000€ Strafe rechnen ;).
Mfg. Markus
Wo hast du denn die Summe her???
Lars´n Roll
11-10-2008, 19:13
ne die führung bei dolchen ist nur eingeschränkt, nicht verboten ;)
du darfst das net auf öffentliche veranstaltungen mitnehmen (kirmes, kino usw.)
sonst is das kein problem
Man mag mich verbessern, aber ´n Dolch dürfte unter Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 fallen.
Diese Klingenform dient eben nur einem einzigen Zweck - das is ne Waffe. Wär gespannt, wie Du da´n sozial allgemein anerkannten Zweck konstruieren willst. ;)
Ich würde mich auf einschneidige Fixed Blades mit Klingenlänge gleich oder kleiner als 12 cm a´la Spyderco Streetbeat beschränken.
Da is man auf der sicheren Seite.
Schnueffler
11-10-2008, 20:10
Ich würde mich auf einschneidige Fixed Blades mit Klingenlänge gleich oder kleiner als 12 cm a´la Spyderco Streetbeat beschränken.
Da is man auf der sicheren Seite.
Dem stimme ich mal zu! Es sei denn du gehörst besonderen Gruppen an, dann ist es egal, wie groß das Messer ist.
MfG
Markus
KidStealth
13-10-2008, 10:16
kleiner als 12 cm a´la Spyderco Streetbeat beschränken.
Da is man auf der sicheren Seite.
das bill moran von spyderco kann ich nur empfehlen. kostet deutlich weniger als das streetbeat. :)
@Kiddo
Ich komm mal die Tage bei Dir vorbei, dann kannst Du Dir das Streetbeat anschauen. Ist sein Geld echt wert :)
Meine Empfehlung bezüglich eines Messers, welches nicht unter die neuen Normen fällt: Spyderco UK Pen ;)
teh_dude
14-10-2008, 00:56
nicht feststellbar ist gut für die finger :D
Ist was für Erwachsene: Man(n) muss damit umgehen können :D Auf der anderen Seite; beim Äpfelschälen sollte es ja wohl zu keinen Unfällen kommen ;)
Ist was für Erwachsene: Man(n) muss damit umgehen können :D
Du weisst doch...
Real Men don't need instructions ;)
Messer sind als Angriffswaffe total ungeeignet:
realistisches Demonstrations-Video (http://hk.youtube.com/watch?v=7icNwVCW6gQ&feature=related) (in Echtzeit)
Also besser immer einen Regenschirm dabei haben - auch bei Sonnenschein und in der Nacht. Die erbeuteten Messer kann man anschliessend fuer ein paar Euro z.B. an Wing-Chun-Typen verhoekern. Taugen offenbar eh nix... wenn man damit nicht mal einen Regenschirm zerhacken kann, wozu dann im Haushalt benutzen?
Vorsicht ist allerdings geboten bei der Verwendung von Regenschirmen chinesischer Bauart. Sie sind von minderer Qualitaet und leicht zu beschaedigen. Dieser alte Mann z.B. hat sichtliche Schwierigkeiten mit seinem Selbstverteidigungsregenschirm:
Alter Mann mit Regenschirm-Problem (http://hk.youtube.com/watch?v=AMX0vwUtQq8&feature=related) (in Zeitlupe)
Im Ernstfall keine Chance... also besser immer zwei mitnehmen! Vielleicht gibts irgendwo auch eine Form fuer zwei Regenschirme?
Ich hab uebrigens einen aus geschmiedetem Eisen, sehr stabil und schwer - ich lasse ihn bei Regen natuerlich immer zuhause, damit er nicht rostet. Aber Messer-Angreifer haben ja auch keinen dabei.
Und mal nebenbei bemerkt:
http://remtek.com/arms/walther/model/p99/p99s.gif
Bild: Walther P99
Sieht nicht sonderlich scharf aus - ich wuerde damit niemanden behelligen, der einen Regenschirm fuehrt.
Markus11
16-10-2008, 19:48
Wo hast du denn die Summe her???
das ist sowas von geil. ich kann jemanden auf offener straße niederstechen, ihn anzünden, mit dem sparschäler häuten und in die wunden urinieren das würde wahrscheinlich weniger geben.
:weirdface war da nicht in einem Gesetzestext der hier gepostet wurde von 10.000 die rede?
Ich finde den entsprechenden Link gerade nicht in einem der n Threads zu dem Thema hier, aber da google bekanntlich jeder Mann's Freund ist : Mai08-Editorial (http://waffenrechtsportal.de/html/body_mai08-editorial.html)
Ich zitiere:
Er legt nämlich ein bußgeldbewehrtes (Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1, Nr. 21a WaffG; Bußgeld bis zu 10.000 €) Führungsverbot von sog. Anscheinswaffen und Hieb- und Stoßwaffen fest. Darüber hinaus will er auch sog. Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm erfassen
Wenn ich mich irre bitte sagen ;).
Mfg. Markus
Burzgrokash
21-10-2008, 17:27
(2) 1Absatz 1 gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
Sprich ich darf sowieso ALLES führen, wenn es nur in einem Etui ist? Wo ist das Problem? :D
Die Frage ist, was ein "verschlossenes Behältnis" ist. Wenn auch so ein Klappding mit Miniverschluss für teure Füller zählt, dann habe ich da demnächst einen Nahkampfdolch drin. Oder noch einen. Ich fürchte allerdings dass damit ein verschlossener Kofferraum o.ä. gemeint ist.
Herr Han
11-11-2008, 12:08
Um noch einmal ne gute alternative aufzuzählen empfehle ich DonCharlotte einfach die gleichnamige die kleinere Klappmesserversion
benutze ich auch. Es sieht ähnlich aus, ist aufgrund des partiellen Wellenschliffes prima geeignet zum Brötchen aufschneiden,
passt besser in die Tasche und das mitführen ist außer auf Öffentlichenveranstaltungen nicht verboten.
teh_dude
11-11-2008, 20:26
Um noch einmal ne gute alternative aufzuzählen empfehle ich DonCharlotte einfach die gleichnamige die kleinere Klappmesserversion
benutze ich auch. Es sieht ähnlich aus, ist aufgrund des partiellen Wellenschliffes prima geeignet zum Brötchen aufschneiden,
passt besser in die Tasche und das mitführen ist außer auf Öffentlichenveranstaltungen nicht verboten.
das sieht für mich nachwievor wie ein einhändig bedienbares, feststellbares klappmesser aus. :rolleyes:
Herr Han
12-11-2008, 09:42
@ Teh_Dude
Hab gerade nochma die Rechte nachgelesen.
Und soweit ich das verstanden habe dürfen nur feststellbare Messer mit über 12cm Klingenlänge nicht geführt werden das Walter hat aber nur 8,5cm. ?
teh_dude
12-11-2008, 12:44
es ist aber ein feststellbares einhandmesser (klappmesser). da könnte die klinge 5mm lang sein und es wäre nicht erlaubt, es zu führen :o
Also ich werde mir nahcer das cold steel triple action bestellen :D
zu den videos auf youtube :D kein Kommentar^^
mal schauen ob es zufriedenstellend ist!
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