Polizei informieren wenn man angegriffen wird? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Polizei informieren wenn man angegriffen wird?



Cheeseburgerking
18-10-2008, 21:45
So leute, nehmen wir mal an, ihr geht eine straße entlang und plötzlich kommt überraschend jemand der euch was tun will.

1. Fall: Sagen wir mal ihr verteidigt euch erfolgreich gegen den angreifer und der angreifer flüchtet aber auf einmal. Würdet ihr trotzdem die polizei rufen um anzeige zu erstatten?

2. Fall: Ihr habt angreifer kampfunfähig gemacht (rippen gebrochen, oder vielleicht ist er sogar bewusstlos). Ich denke in diesem fall muss man auf jeden fall die polizei schnell holen, weil wenn man sich vom ort entfernt kann man vielleicht sogar als täter verdächtigt werden (obwohl man ja eigentlich nur opfer war). Was würdet ihr tun? Also ich würde auf jeden fall die polizei und einen krankenwagen anfordern.

Schnueffler
18-10-2008, 21:49
Immer bei Grün-Weiß-Deutschland anrufen. Wenn der Angreifer platt ist, auch den Rettungsdienst.
Geht auch beides über eine Nr.
MfG
Markus

Stixandmore
18-10-2008, 21:51
zu 1:klar!!
zu 2:auf jeden fall-sehe das ganze genau so wie du!!!

Sascha W.
18-10-2008, 21:52
Ja Ansonsten wenn du nix tust und der Bewustlos liegen bleibt haste noch eienen WEGEN 323c StGB ( unterlassenen Hilfeleistung am A....)
Aber Die Rennleutung immer Informieren und Anzeige wegen ungekannt

Sascha W.
18-10-2008, 21:53
zu 1:klar!!
zu 2:auf jeden fall-sehe das ganze genau so wie du!!!

und wann seh ich dich mal wieder beim Training =:(

Magnum2
18-10-2008, 23:13
1. Nö, wozu denn?
2. Erst recht nicht, wozu denn?

Schnueffler
18-10-2008, 23:16
1. Nö, wozu denn?
2. Erst recht nicht, wozu denn?

Rechtliche Konsequenzen?

Magnum2
18-10-2008, 23:23
Rechtliche Konsequenzen?
Für wen? Ich bin nicht mehr da.

Und ich bin nicht verpflichtet, mich der Polizei zu stellen, weil ich nichts ungesetzliches (Notwehr) getan habe und ich muss (will) auch keine Anzeige gegen den Angreifer stellen, wenn ich keine Schadensersatzansprüche stellen will.

Cheeseburgerking
18-10-2008, 23:23
Sagen wir mal der fall ist eingetreten das ihr den angreifer verletzt habt und jetzt kommt die polizei. Wie wollt ihr beweisen das ihr nicht der täter sondern das opfer wart? Das wird auch keine leichte sache, denn der täter wird wahrscheinlich behaupten das er von euch angegriffen wurde.

Shifu MLi
18-10-2008, 23:26
zu 1:klar!!
zu 2:auf jeden fall-sehe das ganze genau so wie du!!!
@stixandmore:
Pflichte Dir bei, jedoch würde ich auch u. U. EH leisten. Wir wollen ja nicht ggf. wegen unterlassener Hilfeleistung vor den Kadi

Schnueffler
18-10-2008, 23:26
Für wen? Ich bin nicht mehr da.

Und ich bin nicht verpflichtet, mich der Polizei zu stellen, weil ich nichts ungesetzliches (Notwehr) getan habe und ich muss (will) auch keine Anzeige gegen den Angreifer stellen, wenn ich keine Schadensersatzansprüche stellen will.

Dann kommt aber er mit seinen drei Freunden und zeigt dich an, dass du ihn angegriffen hast!
Oder der Nachbar, der es gesehen hat?

Magnum2
18-10-2008, 23:27
Sagen wir mal der fall ist eingetreten das ihr den angreifer verletzt habt und jetzt kommt die polizei. Wie wollt ihr beweisen das ihr nicht der täter sondern das opfer wart? Das wird auch keine leichte sache, denn der täter wird wahrscheinlich behaupten das er von euch angegriffen wurde.

Noch ein Grund mehr, stiften zu gehen ... :D


Dann kommt aber er mit seinen drei Freunden und zeigt dich an, dass du ihn angegriffen hast!
Oder der Nachbar, der es gesehen hat?
Nochmal nur für Dich: Genau aus diesem Grund bin ich nicht mehr da. Und ich lasse auch nicht meinen Personalausweis zurück. :cool:
Wenn Du glaubst, Du kannst das mit einer Gegenanzeige verhindern: bitteschön, your choice.

shenmen2
18-10-2008, 23:55
1. Nö, wozu denn?
Weil er sonst dem/der nächsten auflauert, der ihm dann nicht mehr entkommen kann ?


2. Erst recht nicht, wozu denn?
Weil die Polizei dich ev. sowieso findet und es nicht sehr glaubhaft wirkt, jemanden auf der Straße schwer zu verletzen, dann abzuhauen und später, wenn geschnappt, eine Story Marke "Unschuldsengel" zu erzählen. Besonders, falls der Verletzte dich als Erster angezeigt hat.

Magnum2
19-10-2008, 00:03
a) Was kümmert das mich? Ich bin kein Polizist. Solange es Richter gibt, die Leute mit ellenlangen Strafregistern mit Bewährung wieder auf die Strasse schicken, muss ich wohl auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn ich den laufen lasse.
b) Ich hatte einen mittelschweren Schock. :o
Was ein Polizist als glaubhaft erachtet interessiert mich nicht, erst der Richter entscheidet, falls die Sache nicht längst eingestellt ist.

shenmen2
19-10-2008, 00:12
a) Aber doch ein Mensch ? Wenn du mit einem einfachen Anruf die Möglichkeit hast, ein Verbrechen zu verhindern, tust du es nicht ? Nutzt du dein Handy auch nicht, wenn es brennt - bist ja schließlich kein Feuerwehrmann ?
b) Das ist ja in der Regel tatsächlich so

Magnum2
19-10-2008, 00:16
Es geht auch nicht um einen "einfachen Anruf", sondern um eine "menge Ärger".

shenmen2
19-10-2008, 00:21
Naja, man kann doch einfach anrufen und das melden, ohne den eigenen Namen zu nennen.

vitorb
19-10-2008, 00:24
hi,


So leute, nehmen wir mal an, ihr geht eine straße entlang und plötzlich kommt überraschend jemand der euch was tun will.

1. Fall: Sagen wir mal ihr verteidigt euch erfolgreich gegen den angreifer und der angreifer flüchtet aber auf einmal. Würdet ihr trotzdem die polizei rufen um anzeige zu erstatten?

2. Fall: Ihr habt angreifer kampfunfähig gemacht (rippen gebrochen, oder vielleicht ist er sogar bewusstlos). Ich denke in diesem fall muss man auf jeden fall die polizei schnell holen, weil wenn man sich vom ort entfernt kann man vielleicht sogar als täter verdächtigt werden (obwohl man ja eigentlich nur opfer war). Was würdet ihr tun? Also ich würde auf jeden fall die polizei und einen krankenwagen anfordern.

1. nein
2. falls er bewusstlos ist unbedingt krankenwagen

vg

vitor b.

Magnum2
19-10-2008, 00:25
Naja, man kann doch einfach anrufen und das melden, ohne den eigenen Namen zu nennen.
Nochmals, wozu? Körperverletzung wird nicht auf eine anonyme Anzeige hin verfolgt.

knife
19-10-2008, 00:27
Naja, man kann doch einfach anrufen und das melden, ohne den eigenen Namen zu nennen.

wenn man vom eigenen handy aus anruft bringt das verschweigen des namens nicht viel wenn die polizei der meinung ist man müsse gefunden werden...

Taijiquanchi
19-10-2008, 02:22
Denke auch, ich würde IMMER die blauen rufen...

Selbst wenn Fall 2 eintrifft, wenn du der Meinung bist, der Kerl der Bewusstlos vor dir liegt ist ein Scheisser, dann brichst du ihm halt noch beide Fußgelenke oder sowas, in diesem Fall sind dir keine Grenzen gesetzt, hauptsache du kannst das mit SV/Notwehr erklären...

:ironie:

Aufjedenfall gilt : liegt ein Angriff vor, egal mit welcher Konsequenz, oder Art, wird immer die Exekutive verständigt ;)

Grüße

Kater_Karlo
19-10-2008, 02:43
@Schnueffler

Und sie nennen sich "Ruhrpottler"?

Niemals!!!

Lars´n Roll
19-10-2008, 02:58
@Schnueffler

Und sie nennen sich "Ruhrpottler"?

Niemals!!!

Schnüffler is´n Beamter. ;)

@ Topic: Wenn da keiner zugegen war, der mich kennt lasse ich nicht meine Visitenkarte zurück.

feijoada.
19-10-2008, 03:14
Ich werd niemehr die Polizei anrufen, nach einer schlägerei .. Ich wurde 2mal angegriffen und jedesmal wenn ich die Polizei gerufen habe, hab ich nachher die Arschkarte gezogen, der spinner hat eine Anzeige gemacht, ich konnte dem Anwalt mein Geld in den ... stecken und bekam nachher immer ne dicke rechnung ..Vor Gericht wird jeder schlag auseinandergenommen, dass hat nixmehr mit Realität zu tun, da sitzen dann ne menge leute, keiner war dabei gewesen, die sache ist schon ein halbe jahr her und die entscheiden über deine Zukunft ... Also, erspar dir den mist und scheiss drauf .. ausser du hast genug Zeugen (ok hatte ich auch), aber in der Regel kannste sagen ohne zeugen pech gehabt, wenn du genug auf deiner Seite hast schlag noch paar Euro raus ;)

kinkon
19-10-2008, 04:18
Aber Die Rennleutung immer Informieren und Anzeige wegen ungekannt

Du meinst sicher: Anzeige gegen unbekannt! ;)

king-louie
19-10-2008, 06:23
Also das ist so ne Sache.
Zu 1 : Das kümmert die Polizei nich wirklich.Die werden jetzt nich rumfahren und den Suchen.Die kommen erst wenn schon was passiert ist.
Zu2 : Da ist die Sache schon sehr heikel. Irgendwie biste da als KKler schon an A... wenn du jemand erlegt hast.Bei einigen KS (beispiel Karate) wird das rechtlich so ausgelegt als hättest du ne Waffe gehabt.
Außerdem erwartet man irgendwie von dir,dass du dich jederzeit im Griff hast und angemessen reagierst.
Also ich würde schon anonym nen Rettungswagen rufen und mich vom Acker machen.

enraged_Clown
19-10-2008, 07:38
.
Zu2 : Da ist die Sache schon sehr heikel. Irgendwie biste da als KKler schon an A... wenn du jemand erlegt hast.Bei einigen KS (beispiel Karate) wird das rechtlich so ausgelegt als hättest du ne Waffe gehabt.
Außerdem erwartet man irgendwie von dir,dass du dich jederzeit im Griff hast und angemessen reagierst.
Also ich würde schon anonym nen Rettungswagen rufen und mich vom Acker machen.
anonym nen rtw rufen? naja. und warum hält sich dieses gerücht vom kk´ler und der waffe eigentlich so hartnäckig? nur weil man 1-2mal die woche einen karate kurs in osterhold-scharmbeck besucht schmiedet einen das nicht gleich zur waffe. und auch die selbstbeherrschung eines karatekas darf ruhig enden wenn er physisch angegriffen wird. er sollte sich dann nur an das prinzip des mildesten zu verfügung stehenden mittels halten.

Schnueffler
19-10-2008, 07:53
@Schnueffler

Und sie nennen sich "Ruhrpottler"?

Niemals!!!

Was möchtest du mir damit sagen?


Noch ein Grund mehr, stiften zu gehen ... :D


Nochmal nur für Dich: Genau aus diesem Grund bin ich nicht mehr da. Und ich lasse auch nicht meinen Personalausweis zurück. :cool:
Wenn Du glaubst, Du kannst das mit einer Gegenanzeige verhindern: bitteschön, your choice.


a) Was kümmert das mich? Ich bin kein Polizist. Solange es Richter gibt, die Leute mit ellenlangen Strafregistern mit Bewährung wieder auf die Strasse schicken, muss ich wohl auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn ich den laufen lasse.
b) Ich hatte einen mittelschweren Schock. :o
Was ein Polizist als glaubhaft erachtet interessiert mich nicht, erst der Richter entscheidet, falls die Sache nicht längst eingestellt ist.

Selbst wenn er noch so ein großes Vorstrafenregister hat, du ihm in der SV ein paar gelangt hast und sei es nur ne blutige Nase und er dich anzeigt, mit ner Beschreibung etc, wird Grün-Weiß-Deutschland ausrücken.
Sollte der Typ gewillt sein und die Anzeige aufrecht erhält, nachdem deine Personalien feststehen (und du kannst mir nicht erzählen, das du der sagenhaft Ninja bist, der sich im Nichts auflöst), kann es zur Verhandlung kommen und du die A-Karte haben.
Anderes Bsp.: Jemand beobachtet euch, wie es zur Sache geht und ruft 110 an. Die erscheinen, kurz nachdem du Hackengas gegeben hast. Fahndung wird eingeleitet, er ist noch da, erstattet Anzeige, du bist flüchtig.
Und dann?

Magnum2
19-10-2008, 10:16
Aufjedenfall gilt : liegt ein Angriff vor, egal mit welcher Konsequenz, oder Art, wird immer die Exekutive verständigt ;)
Dann müssten jeden Tag hunderttausend Schulhofschubsereien gemeldet werden . :o


und du kannst mir nicht erzählen, das du der sagenhaft Ninja bist, der sich im Nichts auflöst
Hast Du eine Ahnung, wieviel Leicht- und Schwerkriminelle da draußen rumlaufen? Nur im Fernsehen bekommen sie alle.


du bist flüchtig
Nein, bin ich nicht. Ich habe nichts ungesetzliches getan. Ich gehe nur nach Hause.


der spinner hat eine Anzeige gemacht, ich konnte dem Anwalt mein Geld in den ***** stecken und bekam nachher immer ne dicke rechnung ..
Sag den anderen doch nochmal, wer den Trachtenverein zuerst gerufen hat und wie das gewürdigt wurde.:D

STCH
19-10-2008, 10:48
Nein, bin ich nicht. Ich habe nichts ungesetzliches getan. Ich gehe nur nach Hause.


Im ersten Moment schon, denn die Frage der Notwehr wird im Verlauf des Verfahrens erst viel später vollständig geprüft.

Schnueffler
19-10-2008, 10:57
Nein, bin ich nicht. Ich habe nichts ungesetzliches getan. Ich gehe nur nach Hause.


War es SV?
Hast du rechtmäßig gehandelt?
Wer hat zu Erst die Anzeige gestellt?
Die Aufklärungsquote kenne ich. Und zwar nicht aus dem Fernsehen. Keine Sorge!
MfG
Markus

Neopratze
19-10-2008, 10:58
Kommt drauf an :rolleyes:

Wenns ein Überfall oder ähnliches ist, dann auf jeden Fall 1+2 -> ja :)

Wenns aber vielleicht so ne Strassenmische ist, an der man selbst vielleicht nicht ganz unschuldig ist, weil man auf die Provokation eingeht, würde ich 1. mit nein und 2. mit Erste Hilfe und evtl RTW veranlassen aber keine Polizei beantworten ;)

Weniger weil ich Bammel vor der Polizei habe, sondern weil die grüne Minna erstens besseres zu tun hat und zweitens komm ich mir irgendwie doof vor, wegen einer Angelegenheit, die man beiderseits angezettelt hat, die Polizei zu rufen :rolleyes:

Magnum2
19-10-2008, 11:21
Wobei "auf eine Provokation eingehen" und "seine Rechte wahren" sehr eng beieinander liegen. Niemand muss sich beleidigen, anspucken oder gar verletzen lassen: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Die Frage ist nur, wie das andere in einem haben Jahr sehen ... Wo kein Beklagter, da kein Richter. ;)

can't touch me
19-10-2008, 11:22
Kommt drauf an :rolleyes:

Wenns ein Überfall oder ähnliches ist, dann auf jeden Fall 1+2 -> ja :)

Wenns aber vielleicht so ne Strassenmische ist, an der man selbst vielleicht nicht ganz unschuldig ist, weil man auf die Provokation eingeht, würde ich 1. mit nein und 2. mit Erste Hilfe und evtl RTW veranlassen aber keine Polizei beantworten ;)

Weniger weil ich Bammel vor der Polizei habe, sondern weil die grüne Minna erstens besseres zu tun hat und zweitens komm ich mir irgendwie doof vor, wegen einer Angelegenheit, die man beiderseits angezettelt hat, die Polizei zu rufen :rolleyes:

seh ich auch so

unproVoked
19-10-2008, 11:34
wie das mit der anzeige vom ursprünglichen angreifer funktionieren soll, wenn ich mich nach der aktion ausm staub mache, möchte ich mal gerne wissen...
was will die polizei in ner großstadt mit der aussage "kurze blonde haare, etwa 1,80 groß und ne grüne jacke hatte er an" anfangen, wenn ich längst wieder zuhause im gemütlichen wohnzimmer sitze?

Schnueffler
19-10-2008, 11:54
wie das mit der anzeige vom ursprünglichen angreifer funktionieren soll, wenn ich mich nach der aktion ausm staub mache, möchte ich mal gerne wissen...
was will die polizei in ner großstadt mit der aussage "kurze blonde haare, etwa 1,80 groß und ne grüne jacke hatte er an" anfangen, wenn ich längst wieder zuhause im gemütlichen wohnzimmer sitze?

Das geht schneller als du denkst, denn es gibt sowas wie unbeteiligte Beobachter, gerne Rentner, die den ganzen Tag am Fenster sitzen und alles beobachten.
Und dann muß nur noch ein Streifenwagen in der Nähe sein!

Magnum2
19-10-2008, 11:57
wie das mit der anzeige vom ursprünglichen angreifer funktionieren soll, wenn ich mich nach der aktion ausm staub mache, möchte ich mal gerne wissen...
was will die polizei in ner großstadt mit der aussage "kurze blonde haare, etwa 1,80 groß und ne grüne jacke hatte er an" anfangen, wenn ich längst wieder zuhause im gemütlichen wohnzimmer sitze?
Gehste mal wieder zum Friseur und verkloppste die schwule Jacke bei eBäh. :D

PS: Der Sniffer ist ein Pessimist, den kannste nich mehr ändern ;)


Das geht schneller als du denkst, denn es gibt sowas wie unbeteiligte Beobachter, gerne Rentner, die den ganzen Tag am Fenster sitzen und alles beobachten.
Jaja, und dann gibt es noch Überfälle mitten auf belebten Strassen und Plätzen. Keiner greift ein, aber nachher wollen die einen einen kleinen Dicken und die anderen einen großen Dünnen gesehen haben wollen, der in einem roten, grünen oder blauen Auto oder Traktor weggefahren ist. :)

Sascha W.
19-10-2008, 12:06
Für wen? Ich bin nicht mehr da.

Und ich bin nicht verpflichtet, mich der Polizei zu stellen, weil ich nichts ungesetzliches (Notwehr) getan habe und ich muss (will) auch keine Anzeige gegen den Angreifer stellen, wenn ich keine Schadensersatzansprüche stellen will.

schadenersatzansprüche Stellt man im BGB das hat nichts mit dem STGB zu tun ,nur mal als INFO für dich.

Schnueffler
19-10-2008, 12:07
Gehste mal wieder zum Friseur und verkloppste die schwule Jacke bei eBäh. :D

Du bist der Oberchecka? Richtisch??

Magnum2
19-10-2008, 12:16
Du bist der Oberchecka? Richtisch??
jo, man. :p


schadenersatzansprüche Stellt man im BGB das hat nichts mit dem STGB zu tun ,nur mal als INFO für dich.
Aber dafür muss man erst mal feststellen, wer den Schaden verschuldet hat. Oder nicht, Herr Anwalt?:rolleyes:

shenmen2
19-10-2008, 13:17
Zu 1 : Das kümmert die Polizei nich wirklich.Die werden jetzt nich rumfahren und den Suchen.Die kommen erst wenn schon was passiert ist.

Das kommt darauf an, was los ist. Wenn irgendwo ein Typ lauert, der erfolglos versucht hat, sich ein Opfer zu greifen, sollte man (frau) das sofort melden, denn der versucht es wahrscheinlich weiter und zwar mit zunehmender Brutalität, wenn ihm eine/mehrere entwischen konnten.

Häretiker
19-10-2008, 13:24
1) naja, wird nix bringen
2) RTW rufen ... am besten anonym ... nur mit Telefonzellen ist das heute schwierig geworden.

Leider, leider, leider passiert so Manches heutzutage, was einen braven Bürger (z.B. meine Wenigkeit) dazu bringen kann, dann lieber nicht zur Polizei zu gehen.

Beispiel:
un unserem unmittlebaren Bekanntenkreis (sprich: ich kenne den persönlich, nicht "der Schwager meines Kumpels vonner Baustelle hat mal gehört, wie einer ...") hat einer 20 000 DM in einer Plastiktüte im Wald gefunden. Als pensionierter Polizeibeamter hat er selbstverständlich das Geld bei der Polizei abgegeben ... könte ja Geld aus Raub, Überfall oder sonstaws sein. Diese Entscheidung hat er spätestens bereut, als er zum achten Mal antanzen musste und zum wiederwiederholten Male erklären musste, nein, das Geld ist nicht von mir, ja, ich habe es im Wald gefunden, nein, ich habe keine Ahnung wo das herkommt, nein, das ist nicht mein Schwarzgeld ....

Wenn also selbst ein pensionierter Polizeibeamter sagt: "Wenn mir sowas nochmal passieren würde, ich würd's nachhause nehmen; sonst gibt's noch Ärger mit der Polizei" ...

Ich schreib das so; ich weiss aber nicht, wie ich in realiter entscheiden würde. Vielleicht muss ich erst persönlich eine negative Polizeierfahrung sammeln, meine persönlichen waren bis jaetzt alle ausnahmslos positiv.

Grüße
Häretiker

PS:
Meine persönlichen
In D-Land gibt's leider Leute, die mit 1.8 Promille einen Unfall bauen, die Beifahrerein damit bis ans Ende ihres Lebens an den Rollstuhl fesseln, die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs töten (war die Verlobte eines Freundes), und dann noch davonkommen, in dem er nur verurteilt wurde unter alkohol gefahren zu sein, weil sein Anwalt erfolgreich nachweisen konnte, dass er unzurechnungsfähig war wegen C2H5OH.
Und das bei einm, der bereits mehrfach wegen Körperverletzung unter alkoholeinfulss vorbestraft war. Dann zweifelt man aber so richtig am Rechtssytem. Und unser Rechtssytem ist noch Gold, wirklich!

Taijiquanchi
19-10-2008, 13:42
Du bist der Oberchecka? Richtisch??

nicht persöhnlich werden, bleib mal besser bei ner Sachlichen Diskussion, das lässt sich besser lesen ;)


Meine persönlichen
In D-Land gibt's leider Leute, die mit 1.8 Promille einen Unfall bauen, die Beifahrerein damit bis ans Ende ihres Lebens an den Rollstuhl fesseln, die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs töten (war die Verlobte eines Freundes), und dann noch davonkommen, in dem er nur verurteilt wurde unter alkohol gefahren zu sein, weil sein Anwalt erfolgreich nachweisen konnte, dass er unzurechnungsfähig war wegen C2H5OH.
Und das bei einm, der bereits mehrfach wegen Körperverletzung unter alkoholeinfulss vorbestraft war. Dann zweifelt man aber so richtig am Rechtssytem. Und unser Rechtssytem ist noch Gold, wirklich!

Das ist erschreckend. Ich ändere meine Meinung.

Magnum2
19-10-2008, 14:24
Das ist erschreckend. Ich ändere meine Meinung.
Ich nicht. Denn dann kann meine "kleine" unterlassene Hilfeleistung wohl nicht besonders hart geahndet werden. Notfalls kipp ich mir hinterher zu Hause noch ein paar hinter die Binde und mach auf "Unzurechnungsfähigkeit". Somit hätten wir den petzenden Kampfrentnern mit den Ferngläsern auch noch ein Schnippchen geschlagen. Ein Hoch auf unsere Rechtsprechung! :p

Neopratze
19-10-2008, 15:46
2) RTW rufen ... am besten anonym ... nur mit Telefonzellen ist das heute schwierig geworden.

Das mit "anonym" ist sowieso so ne Sache, scheinbar hat die Behörde wohl die Möglichkeit, auch bei abgeschalteter Nummer selbige rauszukriegen.

Hab selber mal ohne Nummer bei der grünen Minna angerufen (weil ich gesehen habe, wie ein paar Assi's gerade versucht haben, nen Geldautomaten hopszunehmen), und die haben mich doch glatt paar Minuten später zurückgerufen :p

feijoada.
19-10-2008, 15:54
Dachte früher auch das es evt. möglich sei anonym mal anzurufen....

Bei uns vorm Friedhof haben sich 20 Leute um 2uhr nachts getroffen, kam einem Natürlich komisch vor... Polizei per Telefonzelle angerufen und halt gesagt das da 20 Jungedliche randalieren etc. (Ok, wir wussten zwar das die nen grossen deal machen, aber das hätte dann evt. noch zu mehr Fragen geführt), die einzige Antwort von dem Mann an der Leitung war :
Polizei :"Wie heissen sie denn?"
Ich :" Will ich nicht sagen ich kenne paar davon"
Polizei :"Jetzt sag mal wie du heisst oder bist du ein feigling sag jetzt deinen Namen"

Dann halt bisschen diskutiert, habe nach seinem Namen gefragt, aber er wollte erst meinen haben etc. etc. .. naja dann später aufgelegt .. Ich denke die hatten einfach selber Angst, ist einfach so ... Anonym geht garnix scheinbar...hab ihm halt gesagt dann, dass er schuld sei falls da noch was passiert ... aber hat nix gebracht, ne Streife ist auch nichtmal kurz vorbeigefahren ...

shuuz
19-10-2008, 16:22
Ein weiteres Hoch auf unseren Rechtsstaat.

On Topic: Wenn ich genau weiß, unschuldig in eine solche Lage geraten zu sein, werd ich den Teufel tun Polizei oder RTW zu rufen. Wer der Meinung ist er müsse anderen grundlos aufs Maul hauen oder sonstwas hat auch die Konsequenzen zu tragen.
Die die möglichen Nachteile einer eventuellen polizeilichen Ermittlung überwiegen für mich einfach den Vorteilen.

Schnabel
19-10-2008, 16:30
...ne Streife ist auch nichtmal kurz vorbeigefahren ...

ja aber dann wird ne großangelegte suchaktion mit allen dumm und drann auf mich gestartet, werd mit alkohol, drogentests und andern schikanen schikaniert, weil irgentso nen renterpack gemeint hat, ich würd betrunken autofahrn. natürlich wenn da 2 altersheim leichen freigang haben und ca 10km mit 30 in der hunderterzone fahren (landstraße). anstatt irgentwelche waghalzigen überholmanöver zu starten und ich am ende noch abkratze (wobei es dann wieder heisst "die jungen leute rasen so"), schalt ich lieber nen gang hoch und schwenke gemüdlich von der fahrbahnmittellinie zur fahrbahnrandlanie und wieder zurück. die sollen mal lieber die alten renter ausem verkehr winken, gibt bestimmt auch welche, die das nicht so gelassen sehn und waghalsige überholungsmanöver starten.... wobei es dann wieder die bösen jungen raser sind :mad:

naja zurück zum thma
ich würds eigentlich genau wie Magnum2 sehn, denn penner einfach liegen lassen und verduften. aber die storry kommt dann nicht sehr glaubwürdig, wenn am ende ein renter genau dann aus dem fenster geschaut hat, als man ausgeteilt hat.

SaschaB
19-10-2008, 16:32
Willkommen am Stammtisch des KKB!

Magnum2
19-10-2008, 17:18
Tja, wenn es kontroverse Meinungen gibt, die nicht dem Mainstream entsprechen, dann kommt das "Stammtisch-Argument". Warten wir noch ein bischen, dann kommt die "Nazi-Keule". ;)

357mag
19-10-2008, 17:31
mal angenommen ihr könntet euch , NICHT erfolgreich verdeidigen.
Wie hoch würdet ihr die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass er einen Krankenwagen für euch anrufen würde ?

Ich weiss, dies bringt diese Diskussion auch nicht weiter, aber nur mal als Denkanstoss.
(Das nächste mal könnte er z.B eure weniger trainierte Oma überfallen, oder einfach aus Frust mal angreifen !?)

shenmen2
19-10-2008, 17:32
ja aber dann wird ne großangelegte suchaktion mit allen dumm und drann auf mich gestartet, werd mit alkohol, drogentests und andern schikanen schikaniert, weil irgentso nen renterpack gemeint hat, ich würd betrunken autofahrn. :D :D *gröhl* Das ist ja wirklich ganz furchtbar, dieses Rentnerpack, wie sind die bloß auf so eine weithergeholte Schnapsidee gekommen ?


anstatt irgentwelche waghalzigen überholmanöver zu starten und ich am ende noch abkratze (wobei es dann wieder heisst "die jungen leute rasen so"), schalt ich lieber nen gang hoch und schwenke gemüdlich von der fahrbahnmittellinie zur fahrbahnrandlanie und wieder zurück.
Könnte EVENTUELL dieses Verhalten irgendwie dazu beigetragen haben, dich für eine besoffene Gefahr im Straßenverkehr zu halten ?

king-louie
19-10-2008, 18:22
anonym nen rtw rufen? naja. und warum hält sich dieses gerücht vom kk´ler und der waffe eigentlich so hartnäckig? nur weil man 1-2mal die woche einen karate kurs in osterhold-scharmbeck besucht schmiedet einen das nicht gleich zur waffe. und auch die selbstbeherrschung eines karatekas darf ruhig enden wenn er physisch angegriffen wird. er sollte sich dann nur an das prinzip des mildesten zu verfügung stehenden mittels halten.
Es sagt ja keiner dass du das was du da übst auch kannst,aber wenn du jemand aufn Asphalt schickst muß das wohl.
Aber was rede ich da.
Der Notwehrparagraf sieht vor dass die Abwehr halt spontan erfolgt.
Sobald du in Kampfstellung gehst is das nich mehr spontan,sondern gilt rechtlich als einvernehmliche Auseinandersetzung.
Lest euch da mal die Ausführungen auf SV Seiten durch.
Ich kann mir nicht vorstellen,dass ich bei einem spontanen unerwarteten Angriff so reagiere,dass es denjenigen sofort erlegt-und alles andere ist nun mal Absicht :)

Schnueffler
19-10-2008, 18:30
Der Notwehrparagraf sieht vor dass die Abwehr halt spontan erfolgt.
Sobald du in Kampfstellung gehst is das nich mehr spontan,sondern gilt rechtlich als einvernehmliche Auseinandersetzung.
Lest euch da mal die Ausführungen auf SV Seiten durch.

Na diese Seiten würden mich mal interessieren!

STCH
19-10-2008, 19:19
Tja, wenn es kontroverse Meinungen gibt, die nicht dem Mainstream entsprechen, dann kommt das "Stammtisch-Argument". Warten wir noch ein bischen, dann kommt die "Nazi-Keule". ;)
Naja, bei dem Viertelwissen, das hier einige zum Besten geben, ist das Wort Stammtisch nicht unangebracht (ganz unabhängig zu den kontroversen Meinungen).

Na diese Seiten würden mich mal interessieren!
:hammer: Mich auch!!

Magnum2
19-10-2008, 19:47
Naja, bei dem Viertelwissen, das hier einige zum Besten geben, ist das Wort Stammtisch nicht unangebracht (ganz unabhängig zu den kontroversen Meinungen).
So gesehen, einverstanden. :)

Und wo sind nun die "Nurspontannotwehrseiten"?:p

SaschaB
19-10-2008, 20:17
Naja, bei dem Viertelwissen, das hier einige zum Besten geben, ist das Wort Stammtisch nicht unangebracht (ganz unabhängig zu den kontroversen Meinungen).


Genau :cool:;)

Schnabel
19-10-2008, 20:46
ich glaub mit dem viertelwissen meint das viertel, das den armen angreifer einfach so liegen gelassen und sich verdrückt hätte.
aber die zahlreichen spontannotwehrseiten würd ich auch gern wissen

enraged_Clown
19-10-2008, 20:55
Es sagt ja keiner dass du das was du da übst auch kannst,aber wenn du jemand aufn Asphalt schickst muß das wohl.
Aber was rede ich da.
Der Notwehrparagraf sieht vor dass die Abwehr halt spontan erfolgt.
Sobald du in Kampfstellung gehst is das nich mehr spontan,sondern gilt rechtlich als einvernehmliche Auseinandersetzung.
Lest euch da mal die Ausführungen auf SV Seiten durch.
Ich kann mir nicht vorstellen,dass ich bei einem spontanen unerwarteten Angriff so reagiere,dass es denjenigen sofort erlegt-und alles andere ist nun mal Absicht :)
welche sv seite ist das denn? selbst wenn ich eine vorkampfstellung einnehme, die auch sehr gut neutral sein kann wird man mir das nicht negativ auslegen können, ich reagiere ja nur auf die gegenwärtige bedrohung. nur weil ich die hände hoch nehme und einen besseren stand einnehme habe ich ja noch nicht zugeschlagen.
wo bringt man euch solche eine scheiße bei?

Sascha W.
19-10-2008, 20:57
:):d:d

chuck_norris
19-10-2008, 21:27
Geht mal bitte auf den Link und guckt euch den Kurzfilm an. Es ist eine sehr interessante Story, es geht auch um das im Gesetz als richtig angesehendes Verhalten bei einem Angriff, also Selbstverteidigung.


http://www.alptraum.be/

Hier ist der Link^^
sry, sowas kann auch Chuck passieren.

can't touch me
19-10-2008, 21:31
Geht mal bitte auf den Link und guckt euch den Kurzfilm an. Es ist eine sehr interessante Story, es geht auch um das im Gesetz als richtig angesehendes Verhalten bei einem Angriff, also Selbstverteidigung.

link?

Häretiker
19-10-2008, 21:33
Vor Chuck Norris haben sogar Links Angst, die ergreifen einfach die Flucht.

Grüße
Häretiker

Kaiminator
20-10-2008, 11:23
2 Geschichten, beide aus diesem Jahr...

Ich sitze mit einem Freund in einer Kneipe. Wir beobachten wie vor der Kneipe ein Mädel minutenlang von 4 Männern zugequatscht wird. Es ist ersichtlich, dass sie sich in der Situation nicht wohl fühlt und sie schaut sich desöfteren hilfesuchend um. Wir gehen nach draußen und sprechen das Mädchen an, ob alles in Ordnung ist oder sie Hilfe braucht. Noch bevor sie antwortet werden wir angegriffen, es entwickelt sich eine kurze Schlägerei bei der einer der Typen zu Boden geht und die anderen 3 die Flucht ergreifen.
Wir gehen mit dem Mädchen zusammen in die Kneipe zurück. Der Kerl rappelt sich auf und wenige Augenblicke später - noch bevor es überhaupt zum Thema Polizei, Lokalität wechseln oder Krankenwagen rufen (haha) kommt - sammeln sich auf der anderen Straßenseite Brüder, Freunde, loyale Bekannte oder welches Klischee man auch immer bedienen will, der anderen Seite.
Der Wirt schließt das Lokal ab und ruft auf unser Bitten hin die Polizei. 2 Streifenwagen rücken mit Sirenen und Blaulich kurz darauf an, die Belagerer verschwinden natürlich - bis auf einen. Dieser gibt sich draußen als Zeuge oder Opfer aus. Die Beamten kommen ins Lokal, nehmen die Personalien aller männlichen Gäste und des Mädchens auf. Unsere Sicht der Geschichte wurde kurz zu Kenntnis genommen.
Ende vom Lied ist ein laufendes Verfahren wegen gef. KV für meinen Freund, mich, das Mädchen (!), einen unbeteiligten Gast, der schonmal wegen Körperverletzung aufgefallen war und gegen das zu Boden gegangene "Opfer".


Ich arbeitete bei einem kleineren Afterhour-Techno-Club als Türsteher. Neben unserem Eingang eine größere Saufdisko. Unsere Party läuft also gerade langsam an, als nebenan die letzten Reste aus dem Schuppen gekrochen kommen. Ich sehe vom inneren des Eingangsbereichs, wie einer der Gäste aus der anderen Disko mehrere unserer Werbeschilder zertrümmert und einen Stein in Richtung unserer Scheibe wirft. Ich eile raus und er versucht davon zu laufen. Ich brauche mir keine größere Mühe zu geben, um ihn einzuholen und als ich ihn gepackt habe, leistet er auch keinen Widerstand. Wir begeben uns in eine Ecke unseres Eingangsbereichs und da er angibt keinen Personalausweis bei sich zu tragen und mir auch sonst nicht mehr sonderlich folgen kann, lasse ich meinen Kollegen bei der Polizei anrufen.
Die freundliche Beamtin begrüßte mich dann gleich mit den Worten "Ach, sie kenne ich doch" - ich erwähne mal sicherheitshalber, dass ich das vollkommen ausschließen kann - und ca. 20 Minuten später unterzeichnete der Steineschmeißer mit großer Mühe einen Strafantrag gegen mich. Den Tatvorwurf hatte die Beamtin ihm zurechtgelegt, es ging darum, dass ich ihn nicht vor Ort festgehalten - also auf der Straße, auf die er geflüchtet war - sondern ihn dazu genötigt hätte, mit in den Eingangsbereich zu kommen. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde nicht mehr geschrieben, die Personalien hat der Diskobetreiber auch nicht zur Verfügung gestellt bekommen. Eingestellt ist das seltsame Ding bisher nicht... So kanns manchmal gehen. Und aus solchen Gründen überlege ich mir nun auch lieber 2 mal, bevor ich zum Handy greife...


:-§ Also zu Frage 1: Bis ich die Polizei privat wieder rufe, muss schon einiges passieren. An der Tür ist das ganze ja nochmal eine andere Sache.

:-§ Frage 2: Wenn ich in dem Bruchteil zwischen der Aktion selber und dem Verlassen des "Unfallorts" feststellen sollte, dass ich etwas zu gut zugelangt haben sollte, würde ich wohl einen Krankenwagen rufen (lassen). Ansonsten auch da eher nein.

Krümel2
20-10-2008, 11:38
Wenn es eine Wahl gibt, überlege ich mir selbst dienstlich zweimal, ob ich wirklich nachfordere.

Privat, wenn ich die Situation nunmal nicht beherrschen kann bzw. es abzusehen ist oder ich Zeuge eines entsprechenden Geschehens bin, hole ich natürlich Hilfe.
Gibt es Verletzte, stellt sich für mich die Frage gar nicht, da ich gesetzlich verpflichtet bin. Davon abgesehen ist alles andere unterlassene Hilfeleistung, außer sie ist einem nicht zumutbar weil man z.B. selbst verletzt ist.

Pascal113
20-10-2008, 11:49
Ist schon komisch, kann denn ein Gewalttäter/Angreifer davon ausgehen, wenn er von seinem Opfer verletzt wird, das jenes Opfer auch noch den Notarzt für den Angreifer ruft?
Naja kann man denken was man will..

Jesus wäre sicher für das Gesetzt der unterlassenen Hilfeleistung. :D

Lars´n Roll
20-10-2008, 11:58
Ist schon komisch, kann denn ein Gewalttäter/Angreifer davon ausgehen, wenn er von seinem Opfer verletzt wird, das jenes Opfer auch noch den Notarzt für den Angreifer ruft?


Genau das ist doch der Unterschied zwischen nem anständigen Menschen und nem asozialen Gewalttäter...
Dass der Angreifer ein Dreck drauf gibt, was mit mir ist, ist für mich kein Argument. Sonst bin ich drauf und dran, mich auf die gleiche Stufe zu stellen...

Krümel2
20-10-2008, 12:02
Es geht nicht darum, dass der Täter sich der Hilfe des Opfers gewiss sein darf, sondern dass du belangt werden kannst, wenn du einen Notfallpatienten liegen lässt.
Es mag dir nicht zumutbar sein, Erste Hilfe am Patienten zu leisten. Aber einen Notruf absetzen (lassen) wohl.

Die Frage nach der Moral stelle ich hier gar nicht erst...

Lars´n Roll
20-10-2008, 12:09
sondern dass du belangt werden kannst, wenn du einen Notfallpatienten liegen lässt.

Nicht nur das - Du haust wen um, der fällt unglücklich mit´m Kopp auf´s Pflaster und rührt sich nich mehr. Da würd mir der Stift gehen... wollte keinen auf dem Gewissen haben, auch wenn´s ein asozialer Penner is, der keine Probleme damit hat, anderen was anzutun.
Da hole ich auf jeden Fall Hilfe...

Bin doch kein eiskalter Streetfighter-Killer, der seelenruhig heimgeht und schläft wie´n Baby, nachdem er jemanden schwer verletzt hat. Hoffe, dass es da den meisten normal sozialisierten Leuten genauso geht...

Krümel2
20-10-2008, 12:31
Nicht nur das - Du haust wen um, der fällt unglücklich mit´m Kopp auf´s Pflaster und rührt sich nich mehr. Da würd mir der Stift gehen... wollte keinen auf dem Gewissen haben, auch wenn´s ein asozialer Penner is, der keine Probleme damit hat, anderen was anzutun.
Da hole ich auf jeden Fall Hilfe...

Bin doch kein eiskalter Streetfighter-Killer, der seelenruhig heimgeht und schläft wie´n Baby, nachdem er jemanden schwer verletzt hat. Hoffe, dass es da den meisten normal sozialisierten Leuten genauso geht...

Das ich sowas hier noch lesen darf, danke!:)

vitorb
20-10-2008, 12:34
hi,


Nicht nur das - Du haust wen um, der fällt unglücklich mit´m Kopp auf´s Pflaster und rührt sich nich mehr. Da würd mir der Stift gehen... wollte keinen auf dem Gewissen haben, auch wenn´s ein asozialer Penner is, der keine Probleme damit hat, anderen was anzutun.
Da hole ich auf jeden Fall Hilfe...

Bin doch kein eiskalter Streetfighter-Killer, der seelenruhig heimgeht und schläft wie´n Baby, nachdem er jemanden schwer verletzt hat. Hoffe, dass es da den meisten normal sozialisierten Leuten genauso geht...

seh ich genauso! wär schön, wenn das alle so sehen würden.

vg

vitor b.

der herbie
20-10-2008, 12:36
On Topic:
Fall 1, vermutlich nicht
Fall 2, ganz sicher, aber auch einen (befreundeten) Anwalt; wahrscheinlich sogar erst Anwalt, dann 110.

Grüße,

der herbie

Taijiquanchi
20-10-2008, 12:52
On Topic:
Fall 1, vermutlich nicht
Fall 2, ganz sicher, aber auch einen (befreundeten) Anwalt; wahrscheinlich sogar erst Anwalt, dann 110.

Grüße,

der herbie

Dann stellen wir alle noch unsere Zelte auf und bestellen uns eine Pizza, um den Niedergeschlagenen bauen wir Sandsäcke auf und nach 30 Tagen rufen wir die Polizei....

shenmen2
20-10-2008, 13:09
Ende vom Lied ist ein laufendes Verfahren wegen gef. KV für meinen Freund, mich, das Mädchen (!), einen unbeteiligten Gast, der schonmal wegen Körperverletzung aufgefallen war und gegen das zu Boden gegangene "Opfer".

Wie jetzt: Dein Freund haut jemanden um, um einem Mädchen zu helfen. Am Ende wird gegen Freund, Mädchen und Umgehauenen (sowie weitere Personen) wegen gefährlicher KV ermittelt. In der Geschichte fehlt die Körperverletzung, wegen der jetzt ermittelt wird.

Kaiminator
20-10-2008, 13:34
Wie jetzt: Dein Freund haut jemanden um, um einem Mädchen zu helfen. Am Ende wird gegen Freund, Mädchen und Umgehauenen (sowie weitere Personen) wegen gefährlicher KV ermittelt. In der Geschichte fehlt die Körperverletzung, wegen der jetzt ermittelt wird.


Wir gehen nach draußen und sprechen das Mädchen an, ob alles in Ordnung ist oder sie Hilfe braucht. Noch bevor sie antwortet werden wir angegriffen, es entwickelt sich eine kurze Schlägerei bei der einer der Typen zu Boden geht und die anderen 3 die Flucht ergreifen.

Das ist die Körperverletzung, wegen der dann sämtliche aufgelistete Personen als Beschuldigte vernommen wurden bzw vernommen werden sollten.

chuck_norris
20-10-2008, 14:16
1.Ich würd sagen das kommt auf die Situation an.
Wenn der Angreifer mich aus welchem Grund auch immer kennt oder mein womöglich identifizieren kann ist abhauen keine gute idee. Denn dann glaubt einem der Richter sowieso nichts.
Für den Fall das der Angreifer mich anzeigt, wird es warscheinlich ja dann Aussage gegen Aussage stehen. So etwas wird in der Regel eingestellt, besonders wenn man einen erfahrenen Anwalt hat.


2.Wenn die Person wirklich verletzt ist, rufe ich auf jeden Fall einen Rettungsdienst und bleibe auch an der Tatort und leiste gegebenenfalls Erste Hilfe.

SaschaB
20-10-2008, 14:28
Mal so als Anmerkung, eine Ermittlung ist noch lange keine Verurteilung.
Wenn ein Strafantrag gestellt wird, dann ist die Polizei grundsätzlich dazu verpflichtet eine Ermittlung einzuleiten. Ob es zu einer Anklage kommt entscheidet der Staatsanwalt und das Urteil obliegt dem Richter...

Kaiminator
20-10-2008, 14:36
Mal so als Anmerkung, eine Ermittlung ist noch lange keine Verurteilung.
Wenn ein Strafantrag gestellt wird, dann ist die Polizei grundsätzlich dazu verpflichtet eine Ermittlung einzuleiten. Ob es zu einer Anklage kommt entscheidet der Staatsanwalt und das Urteil obliegt dem Richter...

Bringt aber dennoch unnötigen Ärger mit sich...

chrizs
20-10-2008, 14:41
Traue keinem Polizisten, ich hatte die Polizei gerufen und musste weil ich alkoholisiert war, bei den Polizisten "übernachten", wer angefangen hat, hat die gar nicht interessiert. der angreifer ist im auto geflohen, ein gummiknüppel mit dem er auf mich eingeschlagen hat ist bei ihm im auto gefunden worden. ich hatte im ganzen gesicht blaue flecken und trotzdem haben diese "tollen" beamten mich mitgenommen, und ich durfte nicht ins krankenhaus oder zu einem arzt. also erzählt mir nicht das die Polizisten dir helfen Wenn du kannst dann helf dir selbst und lauf, diese EDIT werden dir bestimmt nicht helfen.

PS: Freispruch gabs trotzdem, und ne Dienstaufsichtsbeschwerde!!!
PPS: Ist aber nichts draus geworden, weil ich als "einfacher" Bürger nicht so glaubwürdig bin, wie 6 Polizisten. Und die Aufnahmen der Wache gelöscht wurden. Komisch oder!

SaschaB
20-10-2008, 14:43
Bringt aber dennoch unnötigen Ärger mit sich...

Ja, das ist klar und ich wünsche einen guten Ausgang dabei.

killer94
20-10-2008, 14:49
Ich würd den Typen einfach liegen lassen und abhauen.

chrizs
20-10-2008, 14:51
Ich würd den Typen einfach liegen lassen und abhauen.

So sparst du dir auch den Ärger mit den Polizisten!!!

killer94
20-10-2008, 14:56
[QUOTE=shenmen2;1530128]a) Aber doch ein Mensch ? Wenn du mit einem einfachen Anruf die Möglichkeit hast, ein Verbrechen zu verhindern, tust du es nicht ? Nutzt du dein Handy auch nicht, wenn es brennt -

Der Angreifer wollte doch ein Verbrechen begehen und du hast ihn dann daran gehindert oder nicht?

Pewece
20-10-2008, 16:11
wie schon öfters erwähnt, kommt es auf die situation drauf an....auch auf das umfeld!
ich z. B. hatte auch mal das erlebnis, schlägerei gehabt.
wir waren zu dritt, die anderen zu ZWEIT.
nun, ich hatte 1 promille, mein kumpel 2 promille und beim dritten haben die erst gar nich gemessen ( ok hattte auch aus der nase geblutet, geht dann wohl nicht).
jedenfalls waren nach der schlägerei meine 2 kumpels verletzt. der eine hatte 2 zähne draußen, der andere hatte aus der nase gesaftet wie verrückt!
ich war unversehrt. liegt wohl an KK.
die täter waren irgendwann geflüchtet, wurden aber später gefasst
jedenfalls wollte ich nicht die polizei rufen! erstens, weil ICH aus dieser stadt komme, und meine 2 kollegen haben mich nur besucht. außerdem kamen mir diese 2 täte bekannt vor, so dass es selbst für mich gefährlich sien kann...sprich, die wahrscheinlichkeit sie wieder zu sehen ist sehr hoch. war meiner meinung nach auch keine wilde schlägerei. von mir aus, wäre es gleich nach der schlägerei fertig gewesen.
nur habe ich dann halt "110" angerufen, weil meine freunde verletzt waren und in die notaufnahme mussten.
leider kamen anstatt dem krankenwagen erst mal 2 Polizei vans! nun ich idiot habe auch 11o gerufen (die richtige nummer nur für den krankenwagen habe ich vergessen, weiß gar nich ob es sowas überhaupt gibt)...aber wennman das wort "schlägerei" benutzt...dann kommt wohl auch die polizei, ob man nun will oder nicht. so viel dazu...
außerdem, wenn man in einer schlägerei verwickelt gewesen ist und die polizei ruft und die anderen täter auch noch gefasst werden...dann sagt jeder anders aus, sprich zu seinen gunsten! das heißt, anfangs wurden wir alle fünf angezeigt. wir 3 und die 2 täter. war ja aussage gegen aussage. das ganze is jetz schon ne weile her.und die ermittlugnen laufen immernoch, wir bekommen immernoch briefe usw...
kann ziemlich kompliziert werden wie ihr seht..also würde ich nur in notfällen die polizei rufen..aber das ist wie immer situationsbedingt...

Big Daddy Düsseldorf
20-10-2008, 16:14
Weil er sonst dem/der nächsten auflauert, der ihm dann nicht mehr entkommen kann ?


Weil die Polizei dich ev. sowieso findet und es nicht sehr glaubhaft wirkt, jemanden auf der Straße schwer zu verletzen, dann abzuhauen und später, wenn geschnappt, eine Story Marke "Unschuldsengel" zu erzählen. Besonders, falls der Verletzte dich als Erster angezeigt hat.
Völlig korrekt!

Bin vor einigen Jahren früh morgens 0515 Uhr, als ich zur Arbeit fahren wollte, von 2 Typen angegriffen worden, die mit ihrem Auto liegengeblieben waren. Verlangten: "Du geben Auto und Geld". Einer griff in seine Jackentasche, so dass ich ahnte, was mir blühte. Glücklicherweise unterschätzten sie mich, waren ja zu zweit und wie sich später herausstellte bewaffnet. So kamen sie in meine Reichweite, um mir den Wagenschlüssel abzunehmen. Das Folgende habe ich den fast jahrzehntelangen, unendlichen Wiederholungen der angewandten Boxtechniken zu verdanken (linker Kopfhaken, rechter Kopfhaken mit vollem Gewicht -105 kg).
Natürlich Polizei und RTW. Zwar konnten die Deppen nichts mehr erzählen, aber in Handfesseln ins Präsidium gebracht zu werden und stundenlang erhört zu werden, war kein Spaß. Schließlich glaubte man mir, zumal die Deppen in ihrem Auto irgendwas transportierten, was die Polizisten schnell wieder zudeckten, so dass keiner was sehen konnte.
Aber was sollte ich in dem Fall machen? Die Beiden liegen lassen?
Letztendlich ist die Sache gut für mich ausgegangen: nach einem halben Jahr ist das Untersuchungsverfahren wegen Totschlag eingestellt worden. Bis dahin war es aber eine Zitterpartie für mich. Der Angriff, der mich das Leben hätte kosten können, und meine Abwehr, die 2 Menschen dermaßen verletzten, haben mich doch sehr geschockt bis heute.

Krümel2
20-10-2008, 16:17
Wenn es nur immer so wäre, dass bei solchen Meldungen die Polizei vorm Rettungsdienst oder wenigstens überhaupt irgendwann vor Ort ist...:o

Das "Hinterher" und Drumherum kann schon ziemlich lästig werden, aber manchmal lässt es sich einfach nicht vermeiden.

Krümel2
20-10-2008, 16:20
Völlig korrekt!

Bin vor einigen Jahren früh morgens 0515 Uhr, als ich zur Arbeit fahren wollte, von 2 Typen angegriffen worden, die mit ihrem Auto liegengeblieben waren. Verlangten: "Du geben Auto und Geld". Einer griff in seine Jackentasche, so dass ich ahnte, was mir blühte. Glücklicherweise unterschätzten sie mich, waren ja zu zweit und wie sich später herausstellte bewaffnet. So kamen sie in meine Reichweite, um mir den Wagenschlüssel abzunehmen. Das Folgende habe ich den fast jahrzehntelangen, unendlichen Wiederholungen der angewandten Boxtechniken zu verdanken (linker Kopfhaken, rechter Kopfhaken mit vollem Gewicht -105 kg).
Natürlich Polizei und RTW. Zwar konnten die Deppen nichts mehr erzählen, aber in Handfesseln ins Präsidium gebracht zu werden und stundenlang erhört zu werden, war kein Spaß. Schließlich glaubte man mir, zumal die Deppen in ihrem Auto irgendwas transportierten, was die Polizisten schnell wieder zudeckten, so dass keiner was sehen konnte.
Aber was sollte ich in dem Fall machen? Die Beiden liegen lassen?
Letztendlich ist die Sache gut für mich ausgegangen: nach einem halben Jahr ist das Untersuchungsverfahren wegen Totschlag eingestellt worden. Bis dahin war es aber eine Zitterpartie für mich. Der Angriff, der mich das Leben hätte kosten können, und meine Abwehr, die 2 Menschen dermaßen verletzten, haben mich doch sehr geschockt bis heute.


Urgs...!:ups:
Da war wohl nicht nur ein Schutzengel am Schwitzen...

Pewece
20-10-2008, 16:27
Traue keinem Polizisten, ich hatte die Polizei gerufen und musste weil ich alkoholisiert war, bei den Polizisten "übernachten", wer angefangen hat, hat die gar nicht interessiert. der angreifer ist im auto geflohen, ein gummiknüppel mit dem er auf mich eingeschlagen hat ist bei ihm im auto gefunden worden. ich hatte im ganzen gesicht blaue flecken und trotzdem haben diese "tollen" beamten mich mitgenommen, und ich durfte nicht ins krankenhaus oder zu einem arzt. also erzählt mir nicht das die Polizisten dir helfen Wenn du kannst dann helf dir selbst und lauf, diese EDIT werden dir bestimmt nicht helfen.

!

traue echt keinen polizisten! nach der schlägerei die ich grad geschildert habe, wurde meine 2 kumpels in die notaufnahme gefahren...und ich stand alleine da vorm scheiß polizei van!! ich sagte "jkönntet ihr mich netterweise auch in die klinik zu meinen leuten fahren, die übernachten schließlich bei mir? außerdem will ich nich durch diese mir bekannte gegend laufen in der wir gerade ne schlägerei hatten!könnt ihr mich mitnehmen?"
die haben mich nur angeguckt und gemeint, "sorry, wir müssen los. wir können dich leider nicht fahren" udn haben die tür zugeknallt und sind weggefahren..ich konnte es nicht glauben...unsere freunde und helfer.....
schließlich msuste ich alleine, und nach rieeesigen umwegen zur klinik laufen..war richtig eklig...

Magnum2
20-10-2008, 16:30
Letztendlich ist die Sache gut für mich ausgegangen: nach einem halben Jahr ist das Untersuchungsverfahren wegen Totschlag eingestellt worden.
Respekt! Und wer war denn nu tot?

noppel
20-10-2008, 16:32
Der Angriff, der mich das Leben hätte kosten können, und meine Abwehr, die 2 Menschen dermaßen verletzten, haben mich doch sehr geschockt bis heute.


du hast 2 bewaffnete typen erschlagen?

BenitoB.
20-10-2008, 16:39
Völlig korrekt!

Bin vor einigen Jahren früh morgens 0515 Uhr, als ich zur Arbeit fahren wollte, von 2 Typen angegriffen worden, die mit ihrem Auto liegengeblieben waren. Verlangten: "Du geben Auto und Geld". Einer griff in seine Jackentasche, so dass ich ahnte, was mir blühte. Glücklicherweise unterschätzten sie mich, waren ja zu zweit und wie sich später herausstellte bewaffnet. So kamen sie in meine Reichweite, um mir den Wagenschlüssel abzunehmen. Das Folgende habe ich den fast jahrzehntelangen, unendlichen Wiederholungen der angewandten Boxtechniken zu verdanken (linker Kopfhaken, rechter Kopfhaken mit vollem Gewicht -105 kg).
Natürlich Polizei und RTW. Zwar konnten die Deppen nichts mehr erzählen, aber in Handfesseln ins Präsidium gebracht zu werden und stundenlang erhört zu werden, war kein Spaß. Schließlich glaubte man mir, zumal die Deppen in ihrem Auto irgendwas transportierten, was die Polizisten schnell wieder zudeckten, so dass keiner was sehen konnte.
Aber was sollte ich in dem Fall machen? Die Beiden liegen lassen?
Letztendlich ist die Sache gut für mich ausgegangen: nach einem halben Jahr ist das Untersuchungsverfahren wegen Totschlag eingestellt worden. Bis dahin war es aber eine Zitterpartie für mich. Der Angriff, der mich das Leben hätte kosten können, und meine Abwehr, die 2 Menschen dermaßen verletzten, haben mich doch sehr geschockt bis heute.

ähm,totschlag ist es dann,wenn der tod eines geschädigten ,ohne vorherige tötungsabsicht, eingetreten ist.
wenn du sie ernsthaft verletzt haben solltest stand allerhöchstens eine schwere körperverletzung zur debatte.
hättest du waffen eingesetzt,oder ähnliches,wäre es eine gefährliche kv, aber kein totschlag....

Big Daddy Düsseldorf
20-10-2008, 16:41
Respekt! Und wer war denn nu tot?
Die beiden Gansta!

Yasha Speed
20-10-2008, 16:47
1. + 2.: NEIN! so selbstzerstörerisch, daß ich freiwillig die polizei ruf, bin selbst ich nicht. :ups:

BenitoB.
20-10-2008, 16:54
Die beiden Gansta!


im von mir zitierten thread schreibst du ein mal dass es um totschlag ging,dann im letzten abschnitt dass du sie dermaßen verletzt hast (tote sind tod,nicht verletzt) und jetzt hast du die gan(g)stas beide getötet.

sorry,das hört sich mehr als unrealistisch an. zwei angreifer auf einmal und beide tod geschlagen:rolleyes:

Magnum2
20-10-2008, 16:59
Ich wäre nicht besonders traurig ... :(

Big Daddy Düsseldorf
20-10-2008, 17:05
im von mir zitierten thread schreibst du ein mal dass es um totschlag ging,dann im letzten abschnitt dass du sie dermaßen verletzt hast (tote sind tod,nicht verletzt) und jetzt hast du die gan(g)stas beide getötet.

sorry,das hört sich mehr als unrealistisch an. zwei angreifer auf einmal und beide tod geschlagen:rolleyes:
Todschlag ist eben tot! Warum meinst Du wohl, bin ich immer noch geschockt? Seitdem fehlt mir auch der Mut, im Sparring die Schläge durchzuziehen!
Ob Du`s glaubst oder nicht. Jahrzehntelanges Training und endloses Sandsack- und Pratzentrainig geben einen Wahnsinnspunch, gerade im Schwergewicht. Meine damaligen und teils auch jetzigen Trainingspartner können das bestätigen.

Pewece
20-10-2008, 17:07
Todschlag ist eben tot! Warum meinst Du wohl, bin ich immer noch geschockt? Seitdem fehlt mir auch der Mut, im Sparring die Schläge durchzuziehen!
Ob Du`s glaubst oder nicht. Jahrzehntelanges Training und endloses Sandsack- und Pratzentrainig geben einen Wahnsinnspunch, gerade im Schwergewicht. Meine damaligen und teils auch jetzigen Trainingspartner können das bestätigen.

hm du hsat ja gesagt "kinnahken rechts, kinnhaken links" usw. waren dass dann jeweils ein oder zwei schläge pro Mann?
dass davon jemand stirbt....hört sich ja rekordverdächtig an...musst schon n Vitali klitschko schlag drauf haben....obwohl, ohne handschuhe tut es schon mehr weh^^...

BenitoB.
20-10-2008, 18:06
Todschlag ist eben tot! Warum meinst Du wohl, bin ich immer noch geschockt? Seitdem fehlt mir auch der Mut, im Sparring die Schläge durchzuziehen!
Ob Du`s glaubst oder nicht. Jahrzehntelanges Training und endloses Sandsack- und Pratzentrainig geben einen Wahnsinnspunch, gerade im Schwergewicht. Meine damaligen und teils auch jetzigen Trainingspartner können das bestätigen.


wieso gehst du nicht auf deine widersprüche ein... totschlag,dann so sehr verletzt und dann doch beide mit je einem schlag tot geschlagen, je ne is klar. du kommst doch aus düsseldorf,hey ich wohn 20km weit weg und les jeden tag,vernünftige, zeitungen und höre radio,warum is mir davon nur nix bekannt.....

Big Daddy Düsseldorf
20-10-2008, 19:20
wieso gehst du nicht auf deine widersprüche ein... totschlag,dann so sehr verletzt und dann doch beide mit je einem schlag tot geschlagen, je ne is klar. du kommst doch aus düsseldorf,hey ich wohn 20km weit weg und les jeden tag,vernünftige, zeitungen und höre radio,warum is mir davon nur nix bekannt.....

Ist schon über 10 Jahre her. Als die Polizisten den Inhalt des Gengsta-Autos sahen, veränderte sich ihr Benehmen mir gegenüber schlagartig. Wer weiss, das da drin war???? Meine Spezialtechniken waren ein kurzer Schritt nach vorne und mit aller Kraft linke und rechte Kopfhaken und zwar gegen die Schläfe. Meine beste Zeit war Mitte der 80er bis Anfang der 90er.

Ohne Handschuhe zu schlagen, ist in der Tat ganz anders. Ich konnte wochenlang meine Hände nur mit Mühe bewegen, von den Verletzungen ganz zu schweigen. Jetzt weiß ich auch, warum Boxhandschuhe vorgeschrieben wurden: Weil man dann ganz das Gewicht reinlegen kann und nicht, um den Getroffenen zu schützen.

Die Gengstas fühlten sich so überlegen, dass sie zu nahe in meine Reichweite gekommen sind. Außerdem war ich damals schon etwas über Mitte 40 und täuschte sie durch ängstliches Benehmen.

Schau Dir an, wie lange ich Kampfsport mache? Gilt lange Erfahrung nichts mehr? Nur noch Jugend? Sicher, die Kondition habe ich nicht mehr; aber vielfältiges Wissen.

Ausserdem arbeite ich in der Forensik, dort sitzen Straftäter ein, die als psychisch krank gelten: Frauenmörder, Vergewaltiger, Pädophile usw. Gewalt ist an der Tagesordnung. Da habe ich schon meine Erfahrungen gemacht, wie man wann und wie reagieren muss. Allerdings nicht so wie in dem beschriebenen Fall, mehr so, dass keiner ernsthaft verletzt wird.

Hast Du mal gesehen, wie alt ich bin? Ich habe grossen Respekt vor jungen Kämpfern: Mut, gute Koordination, Lernfähigkeit, Schnelligkeit usw.

Aber wo bleibt der Respekt vor älteren Kampfsportlern Nur im Film? Bitte nicht!! Auch wir können mehr, als man uns ansieht!

Magnum2
20-10-2008, 20:11
Aber wo bleibt der Respekt vor älteren Kampfsportlern Nur im Film? Bitte nicht!! Auch wir können mehr, als man uns ansieht!
Verrat dem Junggemüse doch nicht alles! :rolleyes:

BenitoB.
20-10-2008, 20:16
lol,besser als im fernsehn.

Pewece
20-10-2008, 20:21
nun, wenn ich schon mal die gelenheit habe. frage ich euch ältere mal.

kann es sein, dass man im kampfsport- / kunst erst so mit ca. 40 jahren auf dem höhepunkt des könnens ist? manchmal sogar auf dem höhe punkt seiner kraft?
immerhin erfordert die KK mehr Zeit als jedes hochschulstudium!! erfahrung usw...das dauert überjahre...

und die meisten sensei-s worldwide sind ja auch mit 50 oder so meistens in ihrer besten und "berühmtesten" zeit...oder habt ihr schon von mitte 20-jährigen gehört, die weltweit seminare geben?^^

Magnum2
20-10-2008, 21:11
Ab 40 geht's laaangsam abwärts, aber Du nimmst es gar nicht so wahr ... :p

Big Daddy Düsseldorf
21-10-2008, 01:55
nun, wenn ich schon mal die gelenheit habe. frage ich euch ältere mal.

kann es sein, dass man im kampfsport- / kunst erst so mit ca. 40 jahren auf dem höhepunkt des könnens ist? manchmal sogar auf dem höhe punkt seiner kraft?
immerhin erfordert die KK mehr Zeit als jedes hochschulstudium!! erfahrung usw...das dauert überjahre...

und die meisten sensei-s worldwide sind ja auch mit 50 oder so meistens in ihrer besten und "berühmtesten" zeit...oder habt ihr schon von mitte 20-jährigen gehört, die weltweit seminare geben?^^


Definitiv!!! Die Kondition nimmt ganz allmählich ab, wird aber durch die Erfahrung einige Jahre lang mehr als wettgemacht, bis der Alterungsprozess dies einholt.

Das jahrzehntelange Training befähigte mich, den Angriff Bruchteile von Sekunden vorher zu erahnen.
- BEGINN der Pupillenweitung,
- fast unmerkliches Zucken der Schulter,
- Beginn des Fäusteballens,
- BEGINN der Anspannung des Körpers
und etliche andere Anzeichen mehr, die ich zum allergrößtenteil unbewußt registriert habe.
Wenn dann noch Drohungen ausgesprochen werden und in die Jackentasche gefasst wird, um, wie sich später herausstellte, einen Revolver zu zücken, hat der Adrenalinspiegel blitzartig sein Maximum erreicht. Überlegen ist da nicht mehr. Wie gesagt, jahrzehntelanges Training. :)

Übrigens ist die Identität der Gangsta nie festgestellt worden. In den Zeitungen stand nicht eine Zeile (Auch nicht darüber, dass Frauenmörder, Pädophile, Leute, die ihre Mutter zerstückelt hatten, stundenlang Feigang im Wald bekommen - ich arbeite im Massregelvollzug, das heißt psychisch kranke Straftäter-). Wer hat da ein Interesse? Na wer schon? Die allseits beliebten üblichen Verdächtigen!

Spirro
21-10-2008, 02:20
jedes mal die herrn und damen der polizei holen

selbst wenn man den das erste mal abwehrn konnte, es gibt genug idioten die da auf einmal was persönliches draus machen und es noch mal besser vorbereitet probieren (waffen, hilfe, etc.)

und wenn man den angreifer "ausgeschaltet" hat sollte man auf jeden fall auch ein krankenwagen rufen ...

Schnueffler
21-10-2008, 06:42
Übrigens ist die Identität der Gangsta nie festgestellt worden. In den Zeitungen stand nicht eine Zeile (Auch nicht darüber, dass Frauenmörder, Pädophile, Leute, die ihre Mutter zerstückelt hatten, stundenlang Feigang im Wald bekommen - ich arbeite im Massregelvollzug, das heißt psychisch kranke Straftäter-). Wer hat da ein Interesse? Na wer schon? Die allseits beliebten üblichen Verdächtigen!

Das klingt ein wenig komisch in meinen Ohren!
Wann war das ganze denn???
In D´dorf?

shenmen2
21-10-2008, 09:31
im von mir zitierten thread schreibst du ein mal dass es um totschlag ging,dann im letzten abschnitt dass du sie dermaßen verletzt hast (tote sind tod,nicht verletzt) und jetzt hast du die gan(g)stas beide getötet.

Wenn jemand lebensgefährlich verletzt ist (z.B. Kopfverletzungen) kann er auch viel später noch im Krankenhaus sterben.

BenitoB.
21-10-2008, 09:43
Wenn jemand lebensgefährlich verletzt ist (z.B. Kopfverletzungen) kann er auch viel später noch im Krankenhaus sterben.

danke für die erleuchtung,hätte ich so nie gewußt... lies einfach mal seine,für mich, widersprüchen erzählungen durch.

@bdd dafür dass du im maßregelvollzug arbeitest,sind deine kenntnisse über strafrechtliche tatbestände mehr als schwammig. mal ganz im ernst,die geschichte kauf ich dir nich ab,aber kann ja jeder glauben und erzählen was er will,nich wahr;)

Primo
21-10-2008, 09:44
Die Story hört sich auf jeden Fall sehr eigenartig an.

Big Daddy Düsseldorf
21-10-2008, 14:15
Die Story hört sich auf jeden Fall sehr eigenartig an.
Die "story" war auch sehr eigenartig!
Wenn`s einige nicht glauben, kann ich es ihnen nicht verdenken, verstimmt mich allerdings auch.
Sowas passiert auch nur einmal im Leben. Meine Familie hatte jedenfalls gut dran zu schlucken.

Und wer mich kennt, z. B. meine Sportkollegen, wissen, dass ich nichts erfinde, um ... ja weshalb überhaupt?

Zur Frage der Gesetzeslage: Das habe ich nur kurz angedeutet. 1. Aus Sicherheitsgründen, mehr dazu nicht, 2. aus Platzgründen.

Nur soviel: Verfahren wurde schlichtweg eingestellt wegen Ausübung meines Notwehrrechts. Wie gesagt, aus bestimmten Gründen, die meiner Sicherheit dienen, keine weiteren rechtlichen Erklärungen.

king-louie
21-10-2008, 16:53
Na diese Seiten würden mich mal interessieren!

Für alle die noch nie ne SuMa benutzt haben :)

Selbstverteidigung / Notwehr (http://www.taekwondo-magosch.de/wissenswertes/selbstverteidigungnotwehr.html)
Und für alle denen das auch noch zuviel ist hier der Textausschnitt:
Noch zu erwähnen ist an dieser Stelle § 226 BGB, welcher besagt,
dass das Ausüben eines Rechtes (Notwehr) unzulässig ist, wenn es nur den Zweck hat,
einem anderen zu schaden. Man darf also nach der Abwehr eines Angriffs nicht zum
Gegenangriff übergehen. Da dies nicht mehr der Verteidigung dient, sondern lediglich
dazu, den Angreifer zu verletzen.

Und was meint ihr was nun der gegnerische Anwalt aus eurer Kampfstellung macht,hat doch der Gegner noch nen Rentner als Zeugen:ups:

Magnum2
21-10-2008, 18:04
Für alle die noch nie ne SuMa benutzt haben :)

Selbstverteidigung / Notwehr (http://www.taekwondo-magosch.de/wissenswertes/selbstverteidigungnotwehr.html)
Und für alle denen das auch noch zuviel ist hier der Textausschnitt:
Noch zu erwähnen ist an dieser Stelle § 226 BGB, welcher besagt,
dass das Ausüben eines Rechtes (Notwehr) unzulässig ist, wenn es nur den Zweck hat,
einem anderen zu schaden. Man darf also nach der Abwehr eines Angriffs nicht zum
Gegenangriff übergehen. Da dies nicht mehr der Verteidigung dient, sondern lediglich
dazu, den Angreifer zu verletzen.

Und was meint ihr was nun der gegnerische Anwalt aus eurer Kampfstellung macht,hat doch der Gegner noch nen Rentner als Zeugen:ups:
Das ist so nach deutschem Notwehrrecht nicht allgemein gültig. Nicht nur Schutzwehr sondern auch Trutzwehr ist hier gestattet.

Warum habt Ihr vor Anwälten und Richtern eigentlich mehr Angst als vor brutalen Schlägern?

PS: Dein Link in Ehren, aber das ist nur die persönliche Rechtsansicht eines Herrn Magosch, der anscheinend TKD-Trainer und kein Volljurist ist. Ich halte sie streckenweise für falsch.

STCH
21-10-2008, 22:04
Für alle die noch nie ne SuMa benutzt haben :)

Selbstverteidigung / Notwehr (http://www.taekwondo-magosch.de/wissenswertes/selbstverteidigungnotwehr.html)
Und für alle denen das auch noch zuviel ist hier der Textausschnitt:
Noch zu erwähnen ist an dieser Stelle § 226 BGB, welcher besagt,
dass das Ausüben eines Rechtes (Notwehr) unzulässig ist, wenn es nur den Zweck hat,
einem anderen zu schaden. Man darf also nach der Abwehr eines Angriffs nicht zum
Gegenangriff übergehen. Da dies nicht mehr der Verteidigung dient, sondern lediglich
dazu, den Angreifer zu verletzen.

Und was meint ihr was nun der gegnerische Anwalt aus eurer Kampfstellung macht,hat doch der Gegner noch nen Rentner als Zeugen:ups:

Ich sehe in Deinem Link außerdem keinen Hinweis darauf, dass "Vorkampfstellung" die Notwehr ausschließt. Es sei denn, Du verstehst darunter etwas völlig anderes als ich.

Whing chun Hap ki do
26-10-2008, 14:03
Beim 1. Ich würde die Polizei nicht holen es sei den es gab Zeugen und dann könnte es sein das die Aussagen um mich abzusichern würde ich Polizei holen sonst nicht.

Bei 2. Ganz deiner Meinung sofort Polizei holen und Krankenwagen sollte er wieder zu bewusstsein kommen wehrend die Polizei kommt würde ich ihn nicht aufhalten wenn er weglaäft wenn er es schafft:D:D:D

357mag
26-10-2008, 22:39
Warum habt Ihr vor Anwälten und Richtern eigentlich mehr Angst als vor brutalen Schlägern?
Lach mich tot. Bei allem Respekt, sorry aber der ist wirklich gut ! :)
Das trifft es auf den Punkt genau !

Ja weil man doch in soeinem Fall "der Gute" ist, und nicht dafür brummen möchte. :-§
Und weil das Rechtssystem total bescheuert ist.
Z.b. wehe dir, wenn der Richter weiß du KK´ler bist. Er wird dich evtl. fragen: warum du dem Angreifer nicht den Baseballschläger einfach nur weggenommen hast. Du hättest ihm ja nicht gleich die Hand brechen müssen, (während sein Kumpel gleichzeitig von hinten auf dich einschlug.):rolleyes:
Bei deiner Reaktion auf so eine Frage, solltest du auf keinen Fall ! erst mal in der Nase popeln und dich am Ohr kratzen. Dies könnte (beim Kadi) deine Glaubwürdigkeit in Frage stellen.:vogel:

alex2000
01-11-2008, 08:00
Ehrlich gesagt Nein, wenn jemand einen angreift muß er auch damit rechnen nicht nur auszuteilen sondern auch anzustecken. Kann er das nicht, ist es sein Problem und er sollte es sich das nächste Mal besser überlegen. Davon abgesehen, daß hier bei uns in der Gegend nach 20.00 Uhr keine Polizeistation mehr auf hat und keine Polizei mehr erreichbar ist.
MfG Alex

Octagon
01-11-2008, 10:01
Ich bin gesetzlich verpflichtet die Polizei nach einer Auseinandersetzung zu informieren! Das ist die Theorie! In der Praxis würde ich das nicht tun, wenn ich einen Angreifer k.o. oder verletzt habe in Notwehr!:cool:

STCH
01-11-2008, 11:06
daß hier bei uns in der Gegend nach 20.00 Uhr keine Polizeistation mehr auf hat und keine Polizei mehr erreichbar ist.
MfG Alex
Naja, einen Notruf wird es auch bei Euch geben, oder? (Wenn man denn die Polizei anrufen möchte);)

Ich bin gesetzlich verpflichtet die Polizei nach einer Auseinandersetzung zu informieren! Das ist die Theorie!
Wo haste das denn her? Oder meinst Du Dich im Speziellen?

Sascha W.
01-11-2008, 11:10
Ehrlich gesagt Nein, wenn jemand einen angreift muß er auch damit rechnen nicht nur auszuteilen sondern auch anzustecken. Kann er das nicht, ist es sein Problem und er sollte es sich das nächste Mal besser überlegen. Davon abgesehen, daß hier bei uns in der Gegend nach 20.00 Uhr keine Polizeistation mehr auf hat und keine Polizei mehr erreichbar ist.
MfG Alex

Die Nr. der Rennleitung ist immer unter 110 zu erreichen Deutschlandweit :)oder Handy Notruf ;)

Magnum2
01-11-2008, 11:16
Wo haste das denn her? Oder meinst Du Dich im Speziellen?

Würde mich auch interessieren, woher sich die Leute immer ihre eigenen Gesetze ableiten. Meines bescheidenen Rechtswissens nach ist eine Körperverletzung ein Antragsdelikt, d.h. ich muss niemanden anzeigen, wenn ICH nicht will. Also wozu dann den Trachtenverein holen? :o

Blue_Dragon
01-11-2008, 11:24
Würde mich auch interessieren, woher sich die Leute immer ihre eigenen Gesetze ableiten. Meines bescheidenen Rechtswissens nach ist eine Körperverletzung ein Antragsdelikt, d.h. ich muss niemanden anzeigen, wenn ICH nicht will. Also wozu dann den Trachtenverein holen? :o

Schon die einfache Körperverletzung ist im StGB verzeichnet! Genaugenommen must du einen KV anzeigen. Nur gibt es da ein Sprichwort was gut past. Wo kein Kläger da kein Richter!
Wobei man sagen muss, wenn ich sehe das dort einer verprügelt wird, muss ich zumindest soweit eingriffen das eine Körperverletzung unterbunden wird, entweder durch Körperliche Gewalt oder den "Trachtenverein" rufen


(Einfache) Körperverletzung

Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Dass das Opfer Schmerzen erleidet, ist dabei nicht nötig. Auch das Abschneiden der Haare erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung. Ärztliche Behandlungen können nach dem Bundesgerichtshof den Tatbestand erfüllen, sind dann aber meist durch Einwilligung gerechtfertigt – die herrschende Rechtslehre sieht sie schon nicht als tatbestandsmäßig an, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wurden.

Magnum2
01-11-2008, 11:34
Genaugenommen must du einen KV anzeigen.
WO STEHT DAS?

Zusammenreimen kann ich mir auch viel! Und dass KV im STGB steht bestreite ich auch nicht.

Blue_Dragon
01-11-2008, 11:43
WO STEHT DAS?

Zusammenreimen kann ich mir auch viel! Und dass KV im STGB steht bestreite ich auch nicht.

Dann nehme mal das Strafrecht und das Zivilrecht vor!

Strafrecht muss angezeigt werden.
Zivilrecht wie Autounfall muss nicht angezeigt werden!

SaschaB
01-11-2008, 11:54
Dann nehme mal das Strafrecht und das Zivilrecht vor!

Strafrecht muss angezeigt werden.
Zivilrecht wie Autounfall muss nicht angezeigt werden!

Sorry, aber das ist "FALSCH"!

Strafrecht muss nicht automatisch angezeigt werden!

Schau nochmal ins StGB und lese dir die ganzen einleitenen Seiten durch. Soweit ich noch weiss, steht da auch was zu "Antragsdelikten" ;).

Blue_Dragon
01-11-2008, 12:04
Sorry, aber das ist "FALSCH"!

Strafrecht muss nicht automatisch angezeigt werden!

Schau nochmal ins StGB und lese dir die ganzen einleitenen Seiten durch. Soweit ich noch weiss, steht da auch was zu "Antragsdelikten" ;).

Hab ich! Find aber nichts ;)

Auf Wikipedia steht zu Antragsdelikten folgendes:


Absolute Antragsdelikte sind stets antragsbedürftig, wie zum Beispiel der oben genannte Hausfriedensbruch. Relative Antragsdelikte sind dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen antragsbedürftig. Ein relatives Antragsdelikt ist beispielsweise der Diebstahl (§ 242 StGB). Dessen Verfolgung setzt nur dann einen Antrag voraus, wenn der Täter ein Angehöriger des Opfers ist oder mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebt, § 247 StGB. Das Opfer soll hier entscheiden können, ob es eine Strafverfolgung wünscht, da es auch weiterhin mit dem Täter „auskommen“ muss.

Was man in den meisten Fällen nur klären kann wenn die Polizei vor Ort ist! Ansonsten kann man da in arge bedrängniss geraten.
Oder will einer hier andeuten er weiss, wann ein Absoluter oder ein Relativer Antrag gegeben ist.

Im Zivilrecht halt nicht muss ich nichts befürchten!

mcmanny
01-11-2008, 12:10
1 kommt auf die situation an, aber wenn man nix abbekommen hatt generel nein.

2 in diesem fall polizei und krankenwagen (anonym)rufen und mich klangheimlich aus dem staub machen, nach dem geszt ist das erlaubt wenn du dich selbst verteidigt hast brauchst du nich beim angreifer (dem geschädigten) zu bleiben !

Magnum2
01-11-2008, 12:24
Auf Wikipedia steht zu Antragsdelikten folgendes:
Wikipedia ist meines Wissens weder eine anerkannte Rechtsnorm, noch ein Gesetzbuch.

Wenn also mein Arbeitskollege meinen Kugelschreiber (Wert 50 Cent) mopst, dann MUSS ich ihn anzeigen: "Herr Richter, das steht so auf Wikipedia, können Sie gerne nachlesen." Sonst mache ich mich wegen WAS schuldig???

Sascha W.
01-11-2008, 12:49
Würde mich auch interessieren, woher sich die Leute immer ihre eigenen Gesetze ableiten. Meines bescheidenen Rechtswissens nach ist eine Körperverletzung ein Antragsdelikt, d.h. ich muss niemanden anzeigen, wenn ICH nicht will. Also wozu dann den Trachtenverein holen? :o

Kann aber auch zum Offizialdelikt werden wenn Öffentliches Interesse Besteht

unproVoked
01-11-2008, 13:27
ich hab zwar keine ahnung von der juristerei und pipapo, aber dass man eine körperverletzung nicht unbedingt anzeigen muss zeigt doch alleine schon die frage der polizisten: "wollen sie anzeige erstatten?", nachdem sich jedes sylvester wieder irgendwelche besoffenen in der innenstadt geschlagen haben...

nur weil etwas laut gesetzestext rechtswidrig ist, heißt dass ja nicht automatisch, dass man dazu verpflichtet ist dagegen zu klagen...

STCH
01-11-2008, 13:34
Dann nehme mal das Strafrecht und das Zivilrecht vor!

Strafrecht muss angezeigt werden.
Zivilrecht wie Autounfall muss nicht angezeigt werden!

Ist falsch. Du bist nicht verpflichtet, eine Straftat anzuzeigen (Es sei denn, Du bist Polizist oder Staatsanwalt). Ausnahme ist der 138 StGB, da allerdings auch nur im Vorwege.

sota
01-11-2008, 13:41
Ist falsch. Du bist nicht verpflichtet, eine Straftat anzuzeigen (Es sei denn, Du bist Polizist oder Staatsanwalt). Ausnahme ist der 138 StGB, da allerdings auch nur im Vorwege.

Dazu hätte ich gerne eine Eklärung.....

..Anfang des Jahres trug sich folgendes zu: Nach dem Training sahen mein Partner und ich wie ein Auto bremste und eine junge Frau noch während der Fahrt hinausgeschubst wurde. Der Fahrer sebst stieg auch aus und ging auf sie los. Mein Partner und ich sind dazwischengegangen und haben grün-weiß gerufen. Als sie dann ankamen, wurde die Frage der jungen Frau gestellt:"Möchten sie Anzeige erstatten?" Natürlich wollte sie nicht. Blöde Kuh.
Ergebnis: Aufnahme des Geschehens und schönen Tag noch.
Edit: Das Mädel hatte mehrere Prellungen und einen Nasenbeinbruch, mein Partner und ich haben uns mit "Schredderpack" abgegeben, und zu hause das Abendbrot verpasst. ...so viel dazu!

und noch eins: selbst wenn Frauen verprügelt und vergewaltigt ins Krankenhaus kommen, der Diensthabende grün-weiß verständigt und die Betroffene keine Anzeige erstatten will,....es passiert nix. Es wird angeboten, sie in ein Frauenhaus unterzubringen, oder sie fährt wieder nach hause, oder wohin auch immer.
(die Beispiele beziehen sich jetzt zwar auf Frauen, aber anders wird es bei dem männlichen Geschlecht wohl auch nicht sein)

Blue_Dragon
01-11-2008, 14:00
Ist falsch. Du bist nicht verpflichtet, eine Straftat anzuzeigen (Es sei denn, Du bist Polizist oder Staatsanwalt). Ausnahme ist der 138 StGB, da allerdings auch nur im Vorwege.

Ich bin auch im Zuge des § 323c StGB verpflichtet zu helfen.
Mann könnte nur sagen wenn ich eine auf die Fresse bekommen habe, könnte ich es lassen ihn anzuzeigen. Aber warum sollte ich das tun, nacher bin ich noch der Depp nach § 258 StGB.

@Sota soweit ich weiss muss man gegen die Familie nicht aussagen. Solange die Frau ihren Mund hält kann der Mann alles machen was ihm gefällt.

Magnum2
01-11-2008, 14:45
Kann aber auch zum Offizialdelikt werden wenn Öffentliches Interesse Besteht
Da stimme ich Dir zu, aber das ist eine Ausnahme in schweren Fällen, was ich nicht in der Hand habe zu entscheiden, sondern der Staatsanwalt. Der wird bei Ohrfeigen und anderer einfacher KV kaum Interesse anmelden.


@Sota soweit ich weiss muss man gegen die Familie nicht aussagen. Solange die Frau ihren Mund hält kann der Mann alles machen was ihm gefällt.

Ich lese da nix von "verheiratet". Selbst einem Ehemann wird in kapitalen Fällen (z.B. Mord und -versuch) der Prozess gemacht.

SaschaB
01-11-2008, 15:01
sorry Blue Dragon, aber die vermischt da einiges.

1. Das mit dem "Strafrecht muss angezeigt werden" ist erstmal flasch!

2. Was Antrags- und Offizialdelikte betrifft, so betrifft dies in erster Linie die Exekutive, wie und wann sie handeln muss. Deshalb gibt es bei Antragsdelikten auch Ausnahmen (öffentliches Interesse), z.B. wird die s.g. "Häusliche Gewalt" mittlerweile auch ohne Antrag verfolgt (zumindest in Berlin), auch wenn es sich dabei "nur" um eine KV (Antragsdelikt) handelt.
Ein Polizist muss grundsätzlich alle angezeigten Antragsdelikte und, von sich aus, alle Offizialdelikte verfolgen. Nur der Staatsanwalt kann Verfahren einstellen (betrifft jetzt die Exekutive).

Das ist jetzt natürlich sehr grundsätzlich dargestellt. Soll auch eher dazu dienen, dass ich, als Bürger, keine KV anzeigen muss, nur weil es ein Delikt aus dem StGB ist.


Bis denne

WARRIORS - GYM
01-11-2008, 15:20
wenn eine auseinandersetzung via verbaler diplomatie vermieden werden kann, warum dann noch die cops rufen? das thema wäre dann erledigt und man sollte froh darüber sein.

eine warnung oder vorsorgliche erwähnugn das man keinen ärger will aber sicher nicht abhauen wird wenn es nun kracht, also "farbe" bekennen wäre auch wichtig, denn die meisten jabos werden noch "stärker" wenn sie ein "zurückweichen" ihres vermeintlichen "opfers" bemerken. also ihr solltet schon dominant aber strategisch vorgehen.

WENN es dann doch kracht, wären zeugen von vorteil die euch dann vor evtl. gericht belegen können das es notwehr war, sollte es zum polizei-aufgebot kommen. eine anzeige könnte aber auch dann vermieden werden, wenn ihr den potentiellen agressor kampfunfähig gemacht habt und dieser nicht weis "wo ihr wohnt" (ihr wisst was ich meine :cool:)

mfg

STCH
01-11-2008, 15:49
Dazu hätte ich gerne eine Eklärung.....

..Anfang des Jahres trug sich folgendes zu: Nach dem Training sahen mein Partner und ich wie ein Auto bremste und eine junge Frau noch während der Fahrt hinausgeschubst wurde. Der Fahrer sebst stieg auch aus und ging auf sie los. Mein Partner und ich sind dazwischengegangen und haben grün-weiß gerufen. Als sie dann ankamen, wurde die Frage der jungen Frau gestellt:"Möchten sie Anzeige erstatten?" Natürlich wollte sie nicht. Blöde Kuh.
Ergebnis: Aufnahme des Geschehens und schönen Tag noch.
Edit: Das Mädel hatte mehrere Prellungen und einen Nasenbeinbruch, mein Partner und ich haben uns mit "Schredderpack" abgegeben, und zu hause das Abendbrot verpasst. ...so viel dazu!Viele verwechseln "Anzeige erstatten" mit "Strafantrag stellen". Ist nicht das gleiche.
Ansonsten: Bei Offizialdelikten oder auch relativen Antragsdelikten wird eine Anzeige geschrieben. Bei absoluten Antragsdelikten kann, sofern der Geschädigte es denn möchte, auf eine Anzeige verzichtet werden.


und noch eins: selbst wenn Frauen verprügelt und vergewaltigt ins Krankenhaus kommen, der Diensthabende grün-weiß verständigt und die Betroffene keine Anzeige erstatten will,....es passiert nix. Es wird angeboten, sie in ein Frauenhaus unterzubringen, oder sie fährt wieder nach hause, oder wohin auch immer.

Wenn das wirklich so sein sollte (gerade bei Vergewaltigung = Verbrechen), läuft da grundlegend etwas falsch. Es MUSS eine Anzeige durch die Polizei geschrieben werden.


Ich bin auch im Zuge des § 323c StGB verpflichtet zu helfen.
Mann könnte nur sagen wenn ich eine auf die Fresse bekommen habe, könnte ich es lassen ihn anzuzeigen. Aber warum sollte ich das tun, nacher bin ich noch der Depp nach § 258 StGB.

@Sota soweit ich weiss muss man gegen die Familie nicht aussagen. Solange die Frau ihren Mund hält kann der Mann alles machen was ihm gefällt.
Der 323 hat nichts mit dem Erstatten einer Anzeige zu tun.

Und für Strafvereitelung muss man auch etwas mehr tun, als eine Anzeige nicht zu erstatten.;) Eine Anzeigepflicht ergibt sich hieraus nicht!

Blue_Dragon
01-11-2008, 16:10
sorry Blue Dragon, aber die vermischt da einiges.

1. Das mit dem "Strafrecht muss angezeigt werden" ist erstmal flasch!

2. Was Antrags- und Offizialdelikte betrifft, so betrifft dies in erster Linie die Exekutive, wie und wann sie handeln muss. Deshalb gibt es bei Antragsdelikten auch Ausnahmen (öffentliches Interesse), z.B. wird die s.g. "Häusliche Gewalt" mittlerweile auch ohne Antrag verfolgt (zumindest in Berlin), auch wenn es sich dabei "nur" um eine KV (Antragsdelikt) handelt.
Ein Polizist muss grundsätzlich alle angezeigten Antragsdelikte und, von sich aus, alle Offizialdelikte verfolgen. Nur der Staatsanwalt kann Verfahren einstellen (betrifft jetzt die Exekutive).

Das ist jetzt natürlich sehr grundsätzlich dargestellt. Soll auch eher dazu dienen, dass ich, als Bürger, keine KV anzeigen muss, nur weil es ein Delikt aus dem StGB ist.


Bis denne

Nun gut vll sollte man sich darauf einigen das nicht jeder scheiss angzeigt werden muss! Aber wenn man es genau nimmt schon, hier sind Theorie und Praxis weit auseinander!
Und ausserdem hab ich jetzt mal intensiv nachgegoogelt hab aber nichts gefunden das KV ein Antragsdelikt sei. Nur Hausfriedensbruch, Beleidigung und Stalking mehr hab ich nicht gefunden!

ilyo
01-11-2008, 16:16
Dann schlag den 230 nach.

Ist ja mal wieder ein lustiger Haufen hier.

Magnum2
01-11-2008, 16:31
Dann schlag den 230 nach.

Ist ja mal wieder ein lustiger Haufen hier.

Ja, nee, is klaaar, lauter Rächdseggsberden. :D

Willkommen im Club!:cool:

Blue_Dragon
01-11-2008, 16:34
Ja, nee, is klaaar, lauter Rächdseggsberden. :D

Willkommen im Club!:cool:

oh Magnum du bist und bleibst ein Schosshündchen

Magnum2
01-11-2008, 16:44
oh Magnum du bist und bleibst ein Schosshündchen

Was willst Du denn jetzt, mein Sohn, adoptiert werden? :rofl:

STCH
01-11-2008, 16:46
Nun gut vll sollte man sich darauf einigen das nicht jeder scheiss angzeigt werden muss! Aber wenn man es genau nimmt schon, hier sind Theorie und Praxis weit auseinander!
Und ausserdem hab ich jetzt mal intensiv nachgegoogelt hab aber nichts gefunden das KV ein Antragsdelikt sei. Nur Hausfriedensbruch, Beleidigung und Stalking mehr hab ich nicht gefunden!

:D

S.o., es gibt einen Unterschied zwischen relativen und absoluten Antragsdelikten!

STCH
01-11-2008, 16:51
Dann schlag den 230 nach.

Ist ja mal wieder ein lustiger Haufen hier.

Aber immerhin keine Notwehrdiskussion.:D

Blue_Dragon
01-11-2008, 16:51
:D

S.o., es gibt einen Unterschied zwischen relativen und absoluten Antragsdelikten!

Nein :D :winke:


Es werden absolute und relative Antragsdelikte unterschieden. Bei absoluten Antragsdelikten ist die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vom Vorliegen eines Antrages abhängig (z. B. § 123 StGB: Hausfriedensbruch), wohingegen der Staatsanwalt bei den relativen Antragsdelikten die Möglichkeit hat, das Fehlen jenes Antrages durch Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung gleichsam zu "ersetzen"

http://www.smileygarden.de/smilie/Huepfend/huepfend_012.gif

STCH
01-11-2008, 16:53
Nein :D :winke:


Es werden absolute und relative Antragsdelikte unterschieden. Bei absoluten Antragsdelikten ist die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vom Vorliegen eines Antrages abhängig (z. B. § 123 StGB: Hausfriedensbruch), wohingegen der Staatsanwalt bei den relativen Antragsdelikten die Möglichkeit hat, das Fehlen jenes Antrages durch Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung gleichsam zu "ersetzen"


http://www.smileygarden.de/smilie/Huepfend/huepfend_012.gif

Also, begriffen?

Sascha W.
01-11-2008, 19:47
Denke der eine oder andere hier immer noch nicht aber egal ;) so nun keine
:-§ es ist wochenende :)

sota
01-11-2008, 19:59
Viele verwechseln "Anzeige erstatten" mit "Strafantrag stellen". Ist nicht das gleiche.
Ansonsten: Bei Offizialdelikten oder auch relativen Antragsdelikten wird eine Anzeige geschrieben. Bei absoluten Antragsdelikten kann, sofern der Geschädigte es denn möchte, auf eine Anzeige verzichtet werden.


Wenn das wirklich so sein sollte (gerade bei Vergewaltigung = Verbrechen), läuft da grundlegend etwas falsch. Es MUSS eine Anzeige durch die Polizei geschrieben werden.


Der 323 hat nichts mit dem Erstatten einer Anzeige zu tun.

Und für Strafvereitelung muss man auch etwas mehr tun, als eine Anzeige nicht zu erstatten.;) Eine Anzeigepflicht ergibt sich hieraus nicht!

hmm,..sehe ich das richtig? : Es muß, bzw. wird eine Anzeige durch die Polizei geschrieben, welche der oder die Geschädigte zurückziehen kann?

STCH
01-11-2008, 20:11
hmm,..sehe ich das richtig? : Es muß, bzw. wird eine Anzeige durch die Polizei geschrieben, welche der oder die Geschädigte zurückziehen kann?

Nein, man kann eine Anzeige nicht zurücknehmen, nur den Strafantrag. Aber bei Delikten, wie z.B. Vergewaltigung ist dies unerheblich, da trotzdem verfolgt wird.

Breitling
05-11-2008, 00:52
Vor kurzem mir und einem Kollegen passiert:

Gehen ziemlich betrunken durch die Stadt, auf einmal kommt ein typ daher der noch vie betrunkener ist als wir und beschimpft und bedroht uns ziemlich lautstark (kommt her ich hau euch bla bla...).
Da sieht mein Kollege ein Polizeiauto vorbeifahren, hält es an (Klopft gegen die Fensterscheibe). Sie lassen das Fenster runter.
Nachdem er das Problem geschildert hat sagte der eine Polizist nur:" geht nachhause". Super. :halbyeaha
Dann haben wir uns schnell verdrückt (der Agressor hat das irgendwie nicht mitbekommen), und die sind weitergefahren.

Magnum2
05-11-2008, 06:43
Um da drauf zu kommen braucht Ihr die Polizei? :o

Whing chun Hap ki do
06-11-2008, 15:15
Ich würde in beiden Fällen di Polizei rufen bevor der es macht und du sonst noch als Tatverdächtiger da stehst glaub mir manchmal passieren ungewöhnliche Dinge

Superho
06-11-2008, 20:26
Ich würde dir auch raten, die Polizei zu informieren. Denn ich bin auch der Meinung, dass man Gewalt möglichst vermeiden sollte. Ich habe neulich ein Buch gelesen und finde jetzt, dass Angriff die schlechteste Verteidigung ist. Das Buch ist vom Verlag Junfermann(Rudi Rode, Mona Sabine Meis und Ralf Bongartz). Habe es zwar nicht zuende gelesen, aber es lohnt sich zu lesen, ehrlich^^.

kinderfresserin
14-11-2008, 11:38
Und wie heißt das Buch?

ilyo
14-11-2008, 12:14
Amazon.de: Angriff ist die schlechteste Verteidigung: Der Weg zur kooperativen Konfliktbewältigung: Ralf Bongartz, Mona Sabine Meis, Rudi Rhode: Bücher (http://www.amazon.de/Angriff-ist-schlechteste-Verteidigung-Konfliktbew%C3%A4ltigung/dp/387387542X/ref=sr_1_4?ie=UTF8&s=books&qid=1226664734&sr=8-4)

Das meint er.

Green_Hornet
17-11-2008, 21:39
Sorry.....aber wer ohne Grund an mich drangeht ist selber schuld wenn er nen deftigen körperlichen Verweis erhält.........
Und danach ab durch die Mitte, wenn er schläft noch besser.
Sorry aber bei unserer Rechtssprechung hier in Deutschland ist das besser.

Breitling
26-11-2008, 00:20
Um da drauf zu kommen braucht Ihr die Polizei? :o

Eigentlich wars so dass wir Anzeige gegen den Typen erstatten wollten. Das haben wir den Herren in Grün auch gesagt^^

Dennisjan
26-11-2008, 21:49
So leute, nehmen wir mal an, ihr geht eine straße entlang und plötzlich kommt überraschend jemand der euch was tun will.

1. Fall: Sagen wir mal ihr verteidigt euch erfolgreich gegen den angreifer und der angreifer flüchtet aber auf einmal. Würdet ihr trotzdem die polizei rufen um anzeige zu erstatten?

2. Fall: Ihr habt angreifer kampfunfähig gemacht (rippen gebrochen, oder vielleicht ist er sogar bewusstlos). Ich denke in diesem fall muss man auf jeden fall die polizei schnell holen, weil wenn man sich vom ort entfernt kann man vielleicht sogar als täter verdächtigt werden (obwohl man ja eigentlich nur opfer war). Was würdet ihr tun? Also ich würde auf jeden fall die polizei und einen krankenwagen anfordern.

Zu Fall 1 würde ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen und getrost den Tag weiter genießen. Anzeige bringt eh nichts, steht dann nur Aussage gegen Aussage und das wars.

Zu Fall 2 würde ich auf jeden Fall die Polizei anrufen, weil man nicht weiß, ob der Typ doch irgendwelche inneren Verletzungen hat, und dann kackt der mir auf einmal ab. Ne danke, ich hab da kein Bock wegen so nem Idioten ne Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung oder sogar Todschlag zu bekommen. Denn die meisten Richter können sich in so ner Situation nicht hineinversetzen, weil sie nur nach Büchern urteilen und nicht aus Erfahrungen am eigenen Leib und meinen: "Nur weil du Kampfsport machst, hättest du dem ja nicht so Verletzen müssen und dann noch liegen lassen."

Magnum2
26-11-2008, 22:37
Denn die meisten Richter können sich in so ner Situation nicht hineinversetzen, weil sie nur nach Büchern urteilen und nicht aus Erfahrungen am eigenen Leib
Ach ja? Wieviele Richter kennst Du denn aus eigener Erfahrung? Oder hast Du Deine Erkenntnisse auch nur aus der Presse? :o

Dennisjan
27-11-2008, 20:43
Ach ja? Wieviele Richter kennst Du denn aus eigener Erfahrung? Oder hast Du Deine Erkenntnisse auch nur aus der Presse? :o

Leider kenne ich keine Richter, würde mich aber gerne mal über das Thema mit einem Richter unterhalten. Meine Erkenntnisse hab ich aus Warnungen von einigen Polizisten und Anwälten, die ich durch das Hapkidotraining kenne.

Benefix
04-12-2008, 07:36
ne Sache aus Erfahrung meines Vaters:

Mein Vater hatte nen Nachbarschaftsstreit und wurde abends beim Gassigehen mit dem Hündchen vom Nachbarn überfallen und übelst zusammengeschlagen.

Grün-Weiß-Deutschland meinte nach mehreren (!!!) Anrufen: "Ach wie der Täter ist bekannt.. na da kommen wir heute nicht mehr vorbei, ist schon abends." Tatortsicherung? Fehlanzeige. Details aufnehmen? Vergiss es. Am nächsten Morgen sind meinem Vater noch ein paar Details zum Tathergang eingefallen (noch im Krankenhaus). Nach 3 Anrufen kam dann auch 1 Polizist, der allerdings auch nicht sonderliches Interesse zeigte.

Man muss dazu sagen das wir als eine der letzten Kleinstädte (mein Vater lebt nicht in Augsburg) ne "Dorfpolizei" haben und die leiden ganz bestimmt nicht an Überarbeitung.

Das Ganze lief auf jeden Fall auf nen Indizienprozess hinaus (mein Vater hat gewonnen da der Nachbar und seine "Alibi-Leute" gelogen hatten) in der der örtlichen Polizei schwerste Mängel bei ihrer Arbeit vorgeworfen wurden. Hatte auch rechtliche Konsequenzen für den Oberpolizist. Ist nicht der erste Fall der so gelaufen ist.

Wenn ihr also in so ne blöde Situation kommt (lt. unseren Anwälten) ruft zwar die Polizei, erhofft euch aber nicht zu viel und macht die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft!!! Dann muss die Polizei handeln!

P.S.: Ich habe größten Respekt vor der Polizei und deren Arbeit. Dieses Beispiel war hoffentlich ein Einzelfall. War halt nur ne negative Erfahrung, welche man allerdings auf keinen Fall verallgemeinern sollte! Wollte ich nur mal gesagt haben.

Grüße

Bene

Harrington
04-12-2008, 08:28
So leute, nehmen wir mal an, ihr geht eine straße entlang und plötzlich kommt überraschend jemand der euch was tun will.

1. Fall: Sagen wir mal ihr verteidigt euch erfolgreich gegen den angreifer und der angreifer flüchtet aber auf einmal. Würdet ihr trotzdem die polizei rufen um anzeige zu erstatten?

2. Fall: Ihr habt angreifer kampfunfähig gemacht (rippen gebrochen, oder vielleicht ist er sogar bewusstlos). Ich denke in diesem fall muss man auf jeden fall die polizei schnell holen, weil wenn man sich vom ort entfernt kann man vielleicht sogar als täter verdächtigt werden (obwohl man ja eigentlich nur opfer war). Was würdet ihr tun? Also ich würde auf jeden fall die polizei und einen krankenwagen anfordern.

1. Nö, denke eher nicht... Kommt drauf an...

2. Nö, denke eher nicht...ist mir ehrlich gesagt total egal...

Hogaldino
04-12-2008, 08:47
also ich würde nicht in jedemfall die polizei rufen!!!
habe leider die erfahrung gemacht das als mich 2 halbstarke angepöbelt haben und die dann den kürzeren zogen und die polizei danach dazu kam wollte die polizei das die beiden mich anzeigen obwohl ich mich nur verteidigt habe (ja ein bischen mehr als das was nur im gesetztbuch :-§ steht) aber auf der strasse denkt man da nicht immer drüber nach!!!
aber im grunde sage ich mir jetzt hat der andere mehr als ich kann ich ruhigen gewissens nach hause schlafen gehen und habe die hoffnung das die daraus lernen da schläge auf den kopf das denkvermögen erhöhen sollen :D

BämBäm
04-12-2008, 09:36
Ich werd niemehr die Polizei anrufen, nach einer schlägerei .. Ich wurde 2mal angegriffen und jedesmal wenn ich die Polizei gerufen habe, hab ich nachher die Arschkarte gezogen, der spinner hat eine Anzeige gemacht, ich konnte dem Anwalt mein Geld in den ... stecken und bekam nachher immer ne dicke rechnung ..Vor Gericht wird jeder schlag auseinandergenommen, dass hat nixmehr mit Realität zu tun, da sitzen dann ne menge leute, keiner war dabei gewesen, die sache ist schon ein halbe jahr her und die entscheiden über deine Zukunft ... Also, erspar dir den mist und scheiss drauf .. ausser du hast genug Zeugen (ok hatte ich auch), aber in der Regel kannste sagen ohne zeugen pech gehabt, wenn du genug auf deiner Seite hast schlag noch paar Euro raus ;)

Und wenn dann noch die Frage kommt: Hätten sie als Kampfsportler/künstler ihn nicht mit nem Hebel zu Boden bringen können....:mad:

Inwiefern ein Richter überhaupt in der Lage ist zu entscheiden bzw. zu beurteilen was in einer Situation angemessen ist sei mal dahingestellt, aber wenn man sich verteidigen musste und es klar ist das der andere mehr als nen blaues Auge hat, sollte man durchaus je nach Situation überlegen ob man den Krankenwagen nicht aus der übernächsten Telefonzelle ruft.

Harrington
04-12-2008, 10:10
Woher sollen die den wissen, dass du Kampfsportler bist, wenn du das nicht unbedingt "stolz" vor Gericht verkünden musst ?

Und selbst wenn, immer abstreiten...:)

Hogaldino
04-12-2008, 10:16
Woher sollen die den wissen, dass du Kampfsportler bist, wenn du das nicht unbedingt "stolz" vor Gericht verkünden musst ?

Und selbst wenn, immer abstreiten...:)

vielleicht habe es sich manche leute auf die stirn tattoowieren lassen :D

Steinpro
04-12-2008, 13:02
Was soll die Polizei denn machen? Allein die Rekrutierung erinnert bald an die Police Academy - Streifen. Da wundert es dann nicht mehr wenn man solche Schlagzeilen hat: Leipzigs Gangs machen Jagd auf Polizei

Sächsische Zeitung [online] | Sachsen im Netz (http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2011455)

Resultat von verfehlter Politik, ein Haufen Warmduscher und Sternchenjäger...und die paar die noch versuchen gerade Ihren Job zu machen werden noch von den eigenen Kollegen angeschmiert.

DaBo89
08-02-2009, 10:54
Wie läuft eine Anzeige gegen Unbekannt ab?

Man beschreibt den Verdächtigen und am nächsten Tag muss man zur Polizei und sich Fotos von Verdächtigen anschauen?

SaschaB
11-02-2009, 16:15
letzten beiträge wegen spam gelöscht

Royce Gracie 2
11-02-2009, 16:27
Hm , das is so ne Sache .

Wenn ich angegriffen werde und mich verteidige , aber der Bösewicht flüchten kann ... würde ich auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten.

Die Hoffnung das er gefunden wird ist zwar gering :( aber besser als wenn man ihn nicht anzeigt is es allemal.


Wenn ich den Angreifer in ner Notwehrsituation schwer verletzte.
Bin ich mir nicht sicher wie dsa ablaufen soll.
Leider habe ich da durch bekannte schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Die durften dann wegen Übertriebener Notwehr ne saftige Geldstrafe zahlen ...
weil sie so dumm waren und die Polizei gerufen haben nachdem sie angegriffen wurden und auch noch der Meinung waren , dass sie nichts zu befürchten haben , da sie sich lediglich verteidigt hatten und niemals auch nur ansatzweise die Situation so wollten.

Tja der Angreifer ! erstatte dann tatsächlich anzeige .. weil ihm das Gesicht ramponiert wurde ....
Und wegen Übertriebener Notwehr ( Knie ins Gesicht nachdem der ANgreifer auf ihn losstürmte) musste der Bekannte von mir dann auch noch mehrere tausend euronen zahlen ....

Finde ich ne frechheit ....

Wenn der ANgreifer angreift .. isser doch selber schuld ...

Aber so is das in Deutschland nun einmal nicht

Tyler.Durden
11-02-2009, 16:27
...und macht die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft!!! Dann muss die Polizei handeln!

das muss doch nicht sein. weißt du wie viel die staatsanwälte zu tun haben? die polizei ist dafür da um anzeigen aufzunehmen.
das die polizei handelt nur weil man eine anzeige beim staatsanwalt aufgibt stimmt nicht. der kann entscheiden ob man dem nachkommt oder nicht.
tut mir leid um diesen einzelfall, aber ich würde anzeigen weiterhin bei der polizei aufgeben, die haben immerhin ein paar mehr mitarbeiter als die staatsanwaltschaft.
grüße t.

Spark
12-02-2009, 11:45
Woher sollen die den wissen, dass du Kampfsportler bist, wenn du das nicht unbedingt "stolz" vor Gericht verkünden musst ?

Und selbst wenn, immer abstreiten...:)

Blöd nur, wenn du dich gerade im Schwimmbad in deinen Thai-Shorts verteidigt hast und mit denen auch zum Gericht gehst. :D ;)

scnr

Aber zum Thema:
1) Einfach mal eine Anzeige aufgeben gegen Unbekannt. Vielleicht erwischen sie ihn ja doch mal.

2) Ein Krankenwagen, je nachdem wie schwerwiegend. Mit der Polizei... müsste ich echt drüber nachgrübeln, wenn man so liest, was Leute da so für Erfahrungen gemacht haben... :ups:

Green_Hornet
13-02-2009, 07:06
Also das mit der Polizei käme für mich nicht in Frage.........warum greift der mich auch an.
Wenn er dann ne Packung kassiert hat er selber schuld.......daher denke ich ganz einfach, kampfunfähig machen und ab durch die Mitte.
Sorry aber bei unserer Gesetzgebung welche den Täter schützt käme für mich nichts anderes in Frage.
Ich hatte die Situation schon mal mit nem Autoknacker und Fahrraddieb bei mir........hehe, ich muß dazu jetzt nix sagen.
Zumal die Polizei in dem Fall auf meiner Seite stand.
Naja Glück gehabt.

alemani
17-02-2009, 19:09
völlig egal in welchem fall es wird niemals passiern das ich die nummer 110 wähle...
das ist eine überzeugung, die sich schon in jungen jahren bei mir gefestigt hat und bei der es auch bleiben wird...

ich habe selber die erfahrung gemacht, dass die polizei viel zu oft völlig willkürlich handelt, unshuldigen leuten das leben schwer macht und allen nur unnötige zusätzliche probleme macht wie man hier an vielen beispielen sieht.
es stimmt mit der polizei gibt es nur probleme...

traurig, aber es ist nunmal so ich denke da sollte man sich einfach keine falschen illusionen machen



in dem konkreten 2ten fall hier würde ich eher erstmal selber guggen ob der angreifer so gut ich das beurteilen kann ernsthaft verletzt ist und im notfall nur den notarzt rufen und dann möglichst schnell verschwinden...

Berlin31er
23-02-2009, 16:39
Also wenn mir sowas passieren würde würd ich auch nicht die Polizei rufen, die machen mir genug Probleme (bin ich zwar selber Schuld aber trotzdem) und wenn ich dann mal ´n Problem hab bringen die mir NICHTS!! wurde einmal abzogen da war ich noch 11 oder 12 die typen warn 17, einer konnte geschnappt und 100% von uns Identifiziert werden aber das hat mir und meim Freund NICHTS gebracht. Selbst wenn die dann bisschen in Jugendarest kommen oder so, was bringt MIR das? Da kann ich die sache auch selber in die Hand nehmen falls möglich, hab davon vielleicht mehr und keiner von uns beiden hat Polizei stress, jedem der schon ein paar Anzeigen hat wünsche ich keine weiteren, jedenfalls solange man das selber klären kann.
Ok hat jetzt garnicht mehr zum Thema gehört aber war ma so ne kleine Geschichte über die Logigkeit der Polizei.
Aber falls ich mich mit jemandem schlage und der dann verletzt ist oder so würd ich nen Krankenwagen rufen, sagen ja hier liegt ein verletzter auf der Strasse und dann schnell abhauen.