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Vollständige Version anzeigen : Polizei und Zoll beim Pfefferspraytraining



The-Doorman
22-10-2008, 09:20
In diesem Beitrag sehen Sie wie es nicht sein sollte. Gelehrt an Personen die für unsere Sicherheit zuständig sein sollten und auch an sicherheitinteressierte Privatpersonen.

Es wird auch gezeigt wie es sein sollte um einen möglichst guten Erfolg zu erzielen.

Polizei beim Pfefferspraytraining - Securityblog von The Doorman -- der Türsteher oder Security (http://doorman.over-blog.de/article-23979003.html)

Harrington
22-10-2008, 10:01
Ganz im Ernst: Finde Ihre Seite z.T. sehr informativ.

Die Rechtschreibung ist jedoch unterirdisch.

Mirco W.
22-10-2008, 10:24
In diesem Beitrag sehen Sie wie es nicht sein sollte. Gelehrt an Personen die für unsere Sicherheit zuständig sein sollten und auch an sicherheitinteressierte Privatpersonen.

Es wird auch gezeigt wie es sein sollte um einen möglichst guten Erfolg zu erzielen.

Polizei beim Pfefferspraytraining - Securityblog von The Doorman -- der Türsteher oder Security (http://doorman.over-blog.de/article-23979003.html)

Das sind aber keine deutschen Einsatzkräfte auf den Fotos, oder?? ......und wer unter einem Meter Abstand sprüht hat selbst Schuld, dass ihm das RSG abgenommen werden könnte......Und hätte der gute Mann die Augen getroffen bei so einem geringen Abstand, dann gute Nacht!!!

The-Doorman
22-10-2008, 10:28
Ganz im Ernst: Finde Ihre Seite z.T. sehr informativ.

Die Rechtschreibung ist jedoch unterirdisch.

Danke für die Blumen. Reden und arbeiten am Kunden sind meine Stärken --leider nicht das Schreiben.
Aber eines ist versprochen -- jeden Schreibfehler den Sie finden, können Sie behalten :)

Bamboo
22-10-2008, 10:45
Hm, Pfefferspray ist also keine Fernwaffe. Wenn ich aber dicht genug dran bin um seinen Deckungsarm wegzuräumen, würde ich im Zweifel wohl doch eher einen Schritt zurück machen um zu verhindern, daß der Anfgreifer ins Pfefferspray reingreifen kann - grundsätzlich um aus Schlag und Trittdistanz rauszukommen. Von Angriffen mit Waffen mal ganz abgesehen, wo der mit Pfeffer getroffene ja immer noch gefährlich rumfuchteln kann. So wurde es mir sinngemäß von einem deutschen Polizisten erklärt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Gruß

BenitoB.
22-10-2008, 10:47
Danke für die Blumen. Reden und arbeiten am Kunden sind meine Stärken --leider nicht das Schreiben.
Aber eines ist versprochen -- jeden Schreibfehler den Sie finden, können Sie behalten :)

dann wärs doch zweckmäßig zu reden und zu arbeiten,statt zu schreiben;)

Taijiquanchi
22-10-2008, 10:49
Finde die Informationen auch sehr brauchbar. Jedoch auch die Schreibweise ist funny, aber irgendwie zum Thema passend ;)

Magnum2
22-10-2008, 12:18
Hm, Pfefferspray ist also keine Fernwaffe. Wenn ich aber dicht genug dran bin um seinen Deckungsarm wegzuräumen, würde ich im Zweifel wohl doch eher einen Schritt zurück machen um zu verhindern, daß der Anfgreifer ins Pfefferspray reingreifen kann - grundsätzlich um aus Schlag und Trittdistanz rauszukommen. Von Angriffen mit Waffen mal ganz abgesehen, wo der mit Pfeffer getroffene ja immer noch gefährlich rumfuchteln kann. So wurde es mir sinngemäß von einem deutschen Polizisten erklärt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Gruß
Schön und recht, aber was willst Du machen, wenn er Dich schon am Kragen gepackt hat? Also ich habe nicht gewartet, ob er wohl wieder auf Sprühdistanz geht und es hat auch gefunzt... :D

Bamboo
22-10-2008, 12:46
Schön und recht, aber was willst Du machen, wenn er Dich schon am Kragen gepackt hat? Also ich habe nicht gewartet, ob er wohl wieder auf Sprühdistanz geht und es hat auch gefunzt... :D

Dann muß ich mir was anderes Überlegen ;) Wenn ich schon am rangeln mit ihm bin, ist Pfeffer vielleicht auch schon nicht mehr das Mittel der Wahl...

Gruß

The-Doorman
22-10-2008, 12:52
Dann muß ich mir was anderes Überlegen ;) Wenn ich schon am rangeln mit ihm bin, ist Pfeffer vielleicht auch schon nicht mehr das Mittel der Wahl...

Gruß

Na ja, die Dose in der Hand bringt schon auch einige Ideen --- oder?

marq
22-10-2008, 12:57
ist in deutschland pefferspray zur abwehr von angriffen eines menschen verboten ??
soweit ich weiss, darf es nur zur tierabwehr genutzt werden....

Bamboo
22-10-2008, 13:01
Na ja, die Dose in der Hand bringt schon auch einige Ideen --- oder?

Wie kam die Dose da hin? Hatte ich sie schon in der Hand bevor ich gepackt wurde? Dann sollte er mich nicht packen. Wenn nicht hole ich sie wenn ich schon gepackt wurde erst noch raus? Würdest Du dem Angreifer der Dich so am Kragen packt, daß Du noch mit der Dose hantieren kannst aus wenigen cm Abstand direkt ins Gesicht sprühen? Man kann eine Dose andererseits ja auch noch anders einsetzen. Dann wäre wiederum aber ein anderer Gegenstand den ich statt der Dose rauskramen kann (z.B. Kubotan) auch nicht schlecht.

Gruß

BenitoB.
22-10-2008, 13:13
ist in deutschland pefferspray zur abwehr von angriffen eines menschen verboten ??
soweit ich weiss, darf es nur zur tierabwehr genutzt werden....

rischtisch Pfefferspray - pfefferspray.net (http://pfefferspray.net/)

Holzfäller
22-10-2008, 13:15
Die Rechtschreibung ist jedoch unterirdisch.

Der Begriff Notizblog ist schon klasse :D

Holzfäller
22-10-2008, 13:29
ist in deutschland pefferspray zur abwehr von angriffen eines menschen verboten ?? soweit ich weiss, darf es nur zur tierabwehr genutzt werden....

Falsch.

Pfefferspray wird in Deutschland als Tierabwehrspray bezeichnet, damit es keiner Klassifizierung als Waffe bedarf. Um frei verkäuflich zu sein, muss es entweder als Tierabwehrspray gekennzeichnet werden oder es muss ein Prüfzeichen (das berühmte "PTB im Kreis") haben.

Hat es beides nicht, gilt es als verbotene Waffe.

Grundsätzlich darf ich übrigens jede Waffe zur Selbstverteidigung einsetzen. Sofern die Gebotenheit gegeben ist, kann das auch ein Schwert oder eine scharfe Pistole sein. Mein Notwehrrecht verwirke ich dadurch nicht.

Lediglich der Besitz der Waffe kann bestraft werden, das ist dann aber nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn ich mich also mit einem (in Deutschland verbotenen) Teleskopschlagstock verteidige, kriege ich zwar eine Ordnungsstrafe, mein Gegner hat aber keinen Anspruch auf z.B. Schmerzensgeld.

marq
22-10-2008, 13:48
.

ilyo
22-10-2008, 14:11
Mal sehen. Irgendwelche Bilder, deren Herkunft noch nicht einmal bekannt ist, als Aufhänger für einen "böse Polizei" Beitrag.

Nö danke.

BenitoB.
22-10-2008, 14:12
Falsch.

Pfefferspray wird in Deutschland als Tierabwehrspray bezeichnet, damit es keiner Klassifizierung als Waffe bedarf. Um frei verkäuflich zu sein, muss es entweder als Tierabwehrspray gekennzeichnet werden oder es muss ein Prüfzeichen (das berühmte "PTB im Kreis") haben.

Hat es beides nicht, gilt es als verbotene Waffe.

Grundsätzlich darf ich übrigens jede Waffe zur Selbstverteidigung einsetzen. Sofern die Gebotenheit gegeben ist, kann das auch ein Schwert oder eine scharfe Pistole sein. Mein Notwehrrecht verwirke ich dadurch nicht.

Lediglich der Besitz der Waffe kann bestraft werden, das ist dann aber nur eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn ich mich also mit einem (in Deutschland verbotenen) Teleskopschlagstock verteidige, kriege ich zwar eine Ordnungsstrafe, mein Gegner hat aber keinen Anspruch auf z.B. Schmerzensgeld.


es geht in diesem thread um einen securityblog. grundsätzlich darfst du,dienstlich, siehe bewachungsverordnung, nur reizstoffe und waffen führen,wenn der auftraggeber dieses,per dienstanweisung, anordnet! ansonsten handelst du entgegen der dienstanweisung und somit illegal.
grundsätzlich ist bei jeder sv auf die verhältnismäßigkeit zu achten, und nur weil etwas legal zu erwerben ist (zur tierabwehr!!!) noch lange nicht einsetzbar.
klar,kannst du es in einer notwehr/nothilfe aktion einsetzen, sollten folgeschäden auftreten und der geschädigte dich verklagen(was möglich ist,weil auf der verpackung nur tierabwehr stand;) ) ist die wahrscheinlichkeit groß,dass es richter gibt die dich schadenersatzpflichtig machen, gerade weil du etwas eingesetzt hast was du,eigentlich,nicht hättest einsetzen dürfen und die verhältnismäßigkeit nicht gegeben war.
somit ein zweischneidiges schwert.
auch der einsatz eines,legalen,messers ,welches nicht zu den verbotenen gegenständen und waffen zählt, kann auch im notwehrfalle für den verteidiger teuer werden.

Magnum2
22-10-2008, 14:43
Wer verbreitet eigentlich immer wieder diese Legenden? Durch ständiges Wiederholen werden sie auch nicht "wahrer"! ;)

BenitoB.
22-10-2008, 15:01
hauptsache du weißt es.lies dir die gängigen verordnungen und gesetze durch, möglicherweise verstehst du es dann...

tipp,da es hier um security und nicht privateinsatz geht (securityblog) empfehle ich dir dazu die bewachungsverordnung §10 und berufsgenossenschaftliche verordnung C7.

ferner ist es schon lustig wie mancher anhand eines gummiparagrafen (man umgeht das waffengesetz in dem man nur zur tierabwehr draufschreibt) die rechtmäßigkeit ableitet. nun ja,wo kein kläger da kein richter.

Magnum2
22-10-2008, 15:40
was möglich ist,weil auf der verpackung nur tierabwehr stand

Steht denn auf irgendeiner Waffe "Zur Abwehr von bösartigen Menschen zugelassen"?


hauptsache du weißt es.lies dir die gängigen verordnungen und gesetze durch, möglicherweise verstehst du es dann...

Gerne: §32 StGb, der gilt privat wie dienstlich.


... und die verhältnismäßigkeit nicht gegeben war.

Das Notwehrrecht spricht von "Erforderlichkeit", nicht von "Verhältnismäßigkeit". Lass Dir doch mal den Unterschied von einem Juristen erklären. :-§

BenitoB.
22-10-2008, 15:47
die verteidigung die geboten und erforderlich ist. du zitierst die standardformulierung,wenn du §32stgb in diversen büchern weiterliest,steht dort bei den definititonen unter erforderlich, dass das mildeste mittel zur abwehr einzusetzen ist.
wenn du pepper privat einsetzt,bei einer rangelei zb, und es passiert nix ist alles gut und schön,reagiert der abgewehrte aber allergisch oder bekommt zb ein problem mit seinen augen,musst du erstmal erklären warum du ein mittel eingesetzt hast,welches nur zur tierabwehr zugelassen ist.

und jetzt fängste an dich schön zu drehen, nee auf ner pistole steht auch nix drauf von wegen zur menschenbekämpfung... jedoch ist ein abwehrgerät dass explizit darauf hinweist nur!! gegen tiere eingesetzt werden zu dürfen eindeutig vom hersteller deklariert.

weitere diskussion bringt eh nix.jeder hat ja eh immer recht.

Magnum2
22-10-2008, 15:54
weitere diskussion bringt eh nix.jeder hat ja eh immer recht.

Nee, jetzt haste recht:


dass das mildeste mittel zur abwehr einzusetzen ist.

Das mildeste Mittel, das den Erfolg verspricht! Auf einen unsicheren Ausgang muss der Verteidiger sich nicht einlassen. Und mein zartes Fäustchen ist seeehr unsicher ...

"Verhältnismäßigkeit" setzt eine Abwägung von Rechtsgütern voraus und die findet in der Notwehr nicht statt. Oder etwa nicht? Wo sind die Juristen, wenn man sie braucht? :confused:

BenitoB.
22-10-2008, 16:00
Nee, jetzt haste recht:



Das mildeste Mittel, das den Erfolg verspricht! Auf einen unsicheren Ausgang muss der Verteidiger sich nicht einlassen. Und mein zartes Fäustchen ist seeehr unsicher ...

"Verhältnismäßigkeit" setzt eine Abwägung von Rechtsgütern voraus und die findet in der Notwehr nicht statt. Oder etwa nicht? Wo sind die Juristen, wenn man sie braucht? :confused:


ich habe die verhältnismäßigkeit fälschlicherweise eingeworfen;)
das mildeste mittel dass den rechtswidrigen angriff beendet!
der verteidiger muss sich nicht auf einen unsicheren ausgang einlassen,trotz allem muss er sich aber an rechtliche grundlagen halten,sonst dürfte er auch schadlos mit einem 30cm messer umherlaufen und dieses im notfall einsetzen(ok,das ist ne waffe,das spray nicht.trotzdem nicht zur abwehr von menschen erlaubt). ausserdem gibt es ja noch das bgb, laut dessen ein geschädigter,zivilrechtlich, schadenersatz einklagen kann.
und damit soll es von meiner seite auch gut sein, ich mag sprays nicht und verlasse mich lieber auf meine sinne und ein bischen training:)

ilyo
22-10-2008, 16:01
Die sind gelanweilt.

STCH
22-10-2008, 17:10
die sind gelanweilt.

http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/g010.gif