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Vollständige Version anzeigen : Schusswaffenbedrohung - wie wahrscheinlich?



Panther
31-10-2008, 13:04
Hallo Leute,

wie wahrscheinlich ist es Eurer Meinung nach mit einer Schusswaffe bedroht zu werden?

Gibt es dazu Polizeistatistiken?

Viele Grüße

Heiko

Kater_Karlo
31-10-2008, 13:10
Meiner Meinung nach nicht sehr hoch in Deutschland.
Eher im Ostblock oder den USA, aber auch Afrika und Südamerika.

Panther
31-10-2008, 13:24
PS: In Deutschland.

Taijiquanchi
31-10-2008, 13:28
Willst du nur die Fälle wissen, wo eine scharfe Waffe in einsatz war, oder zählst du auch die Fälle dazu in denen die Opfer mit Reblikas (Gas, Schreckschuss, Softair) genötigt wurden ?

D_Invader
31-10-2008, 15:15
Die Verwendung von Schusswaffen weist seit Jahren einen rückläufigen Trend auf, der auf die Novellierung des Waffenrechts im Jahre 2003 zurückgeführt werden kann.
Während im Jahre 2006 in 8813 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, waren es im Jahr 2007 nur noch 7883 Fälle, was einem Rückgang von 10,6 % entspricht.
In 4558 Fällen wurde geschossen (2006: in 4584 Fällen). Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung nahm die Zahl der Fälle, in denen geschossen wurde, gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % auf 1337 Fälle, bei Raubüberfällen um 2,3 auf 208 Fälle ab. Bei den Raubdelikten verringerte sich die Zahl der Raubüberfalle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, gegenüber dem Vorjahr um 9,2 % auf 3860 Fälle.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2007

http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2008/Polizeiliche__Kriminalstatistik__2007__de,template Id=raw,property=publicationFile.pdf/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2007_de.pdf

Magnum2
31-10-2008, 15:23
In 4558 Fällen wurde geschossen
Scharf oder Schreckschuß oder Gaspatronen oder alles zusammengezählt? :ups:

D_Invader
31-10-2008, 15:33
Schusswaffe
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes:
Schusswaffe

- Die Legaldefinition "Schusswaffen" gem. § 1 Waffengesetz umfasst alle Geräte, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Dazu gehören auch Luft-, Federdruck, und Kohlendioxidwaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Spielzeugwaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein vollautomatische Selbstladewaffen hervorrufen, die Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) sind..

- Als Schusswaffe im Sinne von "geschossen" und "mitgeführt" gelten nur Schusswaffen gemäß § 1 Waffengesetz (WaffG). Nicht zu erfassen ist das "Mitführen" von Schusswaffen bei solchen Personen, die dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige als Folge der Dienstausübung erstattet wurde.

- Mit einer Schusswaffe "gedroht" ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z.B. auch durch Spielzeugpistole).

- Ein Mitführen von Schusswaffen ist dann zu registrieren, wenn der Tatverdächtige die Schusswaffe bei der Tatausführung bei sich hatte. Der Vorsatz, die Schusswaffe zu verwenden, ist nicht erforderlich.
.

STCH
31-10-2008, 15:33
Alle zusammen.

Sven K.
31-10-2008, 18:55
Ich halte die Gefährdung für Gering. Zwar beschießen sich bei uns ab und an
einige osteuropäische Familien, trotzdem fühle ich mich sicher.


Was mich aber wundert ist die Frage nach Statistiken. Kann mich erinnern
das dir doch schon mehrfach der Link zum BKA gegeben wurde. Zu
verschiedensten Themen. Könntest den ja mal abspeichern. Es gibt jeden Mai
eine neu Statistik. ;)

alex2000
01-11-2008, 07:49
Hi Heiko, glaube das kommt auf das Land an, in der USA insbesondere in Los Angeles ist es ziemlich wahrscheinlich mal eine Bekannschaft damit zu machen und bestimmt in einigen anderen Ländern auch. In Deutschland ist es für mich eher unwahrscheinlich, aber ausschließen kann man es auch nicht.
MfG Alex