Vollständige Version anzeigen : Kampfsport, Kampfkunst strafbar
Colorpainter
04-11-2008, 20:52
Hallo,
mich beschäftigt seit langem eine Frage...
Irgendwie hatten wir mal im Training das Thema wie man wohl vor Gericht dastehen würde wenn man mit jemandem einen handfesten Streit hat und Kampfsport oder Kampfkunst betreibt.
Mein Trainer meinte das man z.B. mit einem schwarzen Gürtel vor Gericht so behandelt wird als ob man auf den Gegener mit einem Messer losgegangen wär o.ä. Auch habe ich mal irgendwo gehört das man bevor man sich mit jemandem schlagen muß sagen soll das man Kampfsport macht.
Nur stellt sich mir die Frage wie das funktionieren soll....
Bis man sein Sprüchlein aufgesagt hat kann es ja schon zu spät sein und wenn bei einem Streit keine Zeugen dabei sind die das bestätigen das man dem Angreifer darauf hingewiesen hat, kann man das genausogut sein lassen.
Da der Schläger hinterher gut behaupten kann das er von nichts wußte.
Oder wie soll das laufen wenn ein Angreifer auf einen zustürmt und man kann geradenoch reagieren?
Hatte schonmal jemand Probleme mit solchen Situationen oder Gerichtsverhandlungen ?
Ein Bekannter z.B. hat den schwarzen Gürtel in Taekwondo und hat in einer Disco mitbekommen das ein Mann seine Frau auf der Bühne zusammenschlägt.
Wie es halt so ist standen die Leute außenrum und kuckten blöd.
Mein Bekannter meinte jedenfalls zu dem Mann er soll aufhören, leider interessierte den das nicht so wirklich.
Jedenfalls ist mein Bekannter dazwischengegangen und hat mit nem Tritt dem Mann einen Schädelbasisbruch zugefügt.
Zur Gerichtsverhandlung kam ist nicht, aber mich hätte schon interessiert was da rausgekommen wär.
Mein Bekannter meinte nur das ist ihm egal, die Sache war es ihm Wert, wer weiß was der Frau noch alles passiert wär.
Viele Grüße
Andreas
Vamacara
04-11-2008, 21:00
Manche Threads könnte man sich mit seinem gesunden Menschenverstand sparen.
Colorpainter
04-11-2008, 21:14
Manche Threads könnte man sich mit seinem gesunden Menschenverstand sparen.
Gut, ich hätte vielleicht noch genauer schreiben sollen das ich eine Situation meine in der man angegriffen wird bevor noch jemand auf die Idee kommt das ich ein streitsüchtiger Schläger o.ä. bin. Selber versuche ich Streit aus dem Weg zu gehen und komme mit jedem gut aus.
Gesunder Menschenverstand ist schön geschrieben, tut mir leid aber ich war noch nie vor Gericht und kenne mich damit auch nicht aus.
Vielleicht hätte ich Richter oder Anwalt werden sollen, dann würde sich niemand durch diesen Thread belästigt fühlen.
Vamacara
04-11-2008, 21:27
Gut, ich hätte vielleicht noch genauer schreiben sollen das ich eine Situation meine in der man angegriffen wird bevor noch jemand auf die Idee kommt das ich ein streitsüchtiger Schläger o.ä. bin. Selber versuche ich Streit aus dem Weg zu gehen und komme mit jedem gut aus.
Gesunder Menschenverstand ist schön geschrieben, tut mir leid aber ich war noch nie vor Gericht und kenne mich damit auch nicht aus.
Vielleicht hätte ich Richter oder Anwalt werden sollen, dann würde sich niemand durch diesen Thread belästigt fühlen.
Es gibt ein gesetzliches Recht auf Notwehr, es gibt eine gesetzliche Pflicht, sich nicht unterlassener Hilfeleistung schuldig zu machen.
Und nun kannst Du überlegen, ob für KK/KS andere Gesetze gelten ;)
Mein Trainer meinte das man z.B. mit einem schwarzen Gürtel vor Gericht so behandelt wird als ob man auf den Gegener mit einem Messer losgegangen wär o.ä. Auch habe ich mal irgendwo gehört das man bevor man sich mit jemandem schlagen muß sagen soll das man Kampfsport macht.
Nur stellt sich mir die Frage wie das funktionieren soll....
Diese Aussagen treffen so -ohne Zusammenhang- nicht zu. S. Vamacaras letzer Beitrag.
sven_news
04-11-2008, 23:09
Notwehrrecht:
http://www.europeankarate.de/eichwalde_zeuthen/194933_notwehr_recht.html;jsessionid=absCCXHMErT6
Neopratze
05-11-2008, 05:08
In dem genannten Fall würde ich mal auf Notwehr mit ner kleinen Überschreitung tippen ;)
Hätte auch gereicht, dem Kerl eins mit der Faust auf die Fresse zu zimmern, und nicht gleich mit einem Kick den Schädel zu brechen :rolleyes:
Kommt dann sicher auf den Richter an, wie's ausgeht ...
der herbie
05-11-2008, 07:36
Steht bei Dir auf der Stirn geschrieben, dass Du Kampfsport betreibst? Nein? Können Richter Gedanken lesen? Auch nicht.
Unabhängig davon, mach´ Dir nicht so viele Gedanken über Rechtsfolgen. Nicht jede Hauerei landet bei Gericht und wenn doch dann gibts ja auch noch Anwälte....
Um den Clown zu zitieren, im Zweifel lieber von 12 gerichtet als von 6 getragen.
Wenn Du Dich verteifend mit dem Theam Notwehrrecht beschäftigen möchtest, lies Dir neben dem Gesetz auch mal einschlägige Kommentare durch; das juristische Informationsportal "JURIS" kann auch mit einschlägigen Urteilen weiterhelfen.
Grüße,
der herbie
re:torte
05-11-2008, 07:50
und immer dran denken: aus Notwehr wird ganz schnell Notwehrexzess!!!!
Ein Bekannter z.B. hat den schwarzen Gürtel in Taekwondo und hat in einer Disco mitbekommen das ein Mann seine Frau auf der Bühne zusammenschlägt.
Wie es halt so ist standen die Leute außenrum und kuckten blöd.
Mein Bekannter meinte jedenfalls zu dem Mann er soll aufhören, leider interessierte den das nicht so wirklich.
Jedenfalls ist mein Bekannter dazwischengegangen und hat mit nem Tritt dem Mann einen Schädelbasisbruch zugefügt.
Dein Kumpel lügt dich ziemlich sicher an. Von einem Tritt hat man keinen Schädelbasisbruch. Evtl. wenn man wo drauffällt, und dann liegt da einer ohnmächtig und es wird 100% die Polizei gerufen. Wenn dein Kumpel nicht die Rettung ruft / 1. Hilfe leistet macht er sich übrigens auch strafbar.
Hallo,
dieses Thema könnte man jetzt lange diskutieren, man muss nicht drauf hinweisen das man Kampfsport macht, man reagiert im Rahmen der Notwehr/Nothilfe!
Wie letztendlich ein Gerichtsverfahren verläuft kommt auf den Richter drauf an.
Mit sportlichen Grüßen
Jens Walter
Vamacara
05-11-2008, 15:52
Dein Kumpel lügt dich ziemlich sicher an. Von einem Tritt hat man keinen Schädelbasisbruch.
Mit Stahlkappenschuhen schon.
Neopratze
05-11-2008, 15:56
Dein Kumpel lügt dich ziemlich sicher an. Von einem Tritt hat man keinen Schädelbasisbruch. Evtl. wenn man wo drauffällt, und dann liegt da einer ohnmächtig und es wird 100% die Polizei gerufen. Wenn dein Kumpel nicht die Rettung ruft / 1. Hilfe leistet macht er sich übrigens auch strafbar.
Bei Strassensituationen ist es eher häufiger so, daß nicht der eigentliche Treffer den richtigen Schaden macht, sondern daß der Kerl mitm Kopf zB auf dem Beton aufknallt und sich davon erst schwere Kopfverletzungen holt :rolleyes:
Ansonsten stimme ich zu, daß man ja nicht "ich mach krass korrekt Kampfsport !!!!"-schreiend durch den Gerichtssaal laufen muss :p
dein kollege hat dich belogen, eigentlich wird es so gewertet, also ob man auf den anderen "geronimo" schreiend mit schwerer artillerie losgegangen wär!
:rolleyes:
warum kann sich nicht mal dieser vollmist in den weichen birnen mancher zeitgenossen verflüchtigen.
weder werden die hände von kampfsportlern in irgendeiner weise als "waffen" gewertet, noch muss man den angreifer darauf hinweisen, dass man kampfsportler ist, und schon gar nicht muss man in drei mal warnen, oder gar erst warten bis der andere schlägt, bevor man sich verteidigen darf.
alles bockmist, und basiert auf keinerlei realität!!
Vamacara
05-11-2008, 16:45
weder werden die hände von kampfsportlern in irgendeiner weise als "waffen" gewertet
das gerücht kam wohl daher, dass manche gruftis kamfpsport machen und oft so merkwürdige ringe tragen
http://www.gothic-historic.de/WebRoot/Store6/Shops/61644702/481F/CF3E/0E52/7F29/B0B3/C0A8/28BD/4437/FSR2_0020_copy_m.jpg
Mit Stahlkappenschuhen schon.
Mit denen kommt man nur schnell zum Kopf wenn der andere am boden liegt...
Ich halte das jedenfalls für Humbug. Ein solcher Vorfall in einer vollbesetzten Disco - ja klar. Das ist eher ein Pseudo Tae Kwon Do 1. Dan der Gschichtln erzählt...
Vamacara
05-11-2008, 17:15
Mit denen kommt man nur schnell zum Kopf wenn der andere am boden liegt...
So viel wiegt ne Stahlkappe nicht ;)
So viel wiegt ne Stahlkappe nicht ;)
Hm, ich bin nicht so oft in Discos wo sie Leute mit Stahlkappenschuhen reinlassen... :D
Na egal. :)
Vamacara
05-11-2008, 17:34
Hm, ich bin nicht so oft in Discos wo sie Leute mit Stahlkappenschuhen reinlassen... :D
Ich habe jahrlang welche getragen, 20 Locher, da kriegste auch problemlos Highkicks mit hin. Ich hab sie nur bewusst irgendwann gegen andere ersetzt, weil ich in einer Notwehrsituation auch treten möchte und das wäre mit Stahlkappen fatal.
Ich habe jahrlang welche getragen, 20 Locher, da kriegste auch problemlos Highkicks mit hin. Ich hab sie nur bewusst irgendwann gegen andere ersetzt, weil ich in einer Notwehrsituation auch treten möchte und das wäre mit Stahlkappen fatal.
In der Disco?
Vamacara
06-11-2008, 09:20
In der Disco?
Ja, auf Demos hätte ich sie wahrscheinlich nicht tragen dürfen.
Man muss aber dazu sagen, dass ich immer in Heavy Metal und Gruftdiskos unterwegs war, da trägt jeder solche Teile.
Ein geübter Tritt zum Kopf eines ungeübten Empfängers kann durchaus alle möglichen Ergebnisse zeitigen, ausschließen kann man da diverse Brüche sicher nicht pauschal, obgleich ich die Geschichte vom TKDin auch etwas fragwürdig finde... aber es geht hier ja nicht darum den Sachverhalt zu klären, sondern ihn zu beurteilen, gesetzten Falles, er ist so geschehen.
Darf ich ansonsten anmerken, dass es ein BGH-Urteil zum sog. Boxer-Fall gibt, in welchem die Schläge des Boxers als nicht nach §32 gerechtfertigt betrachtet wurden, weil er hätte sein Gegenüber in erster Instanz darüber unterrichten müssen, dass er Boxer ist und erst dann zulangen sollen, so noch nötig?
Das ist sicher nicht der Regelfall und man sollte sich an die allgemeinen Prüfpunkte des §32 halten, die hier in einem Sticky-Thread zu finden sind (von einem ganz großartigen Autor ;) http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/). Man sollte nur im Auge behalten, dass die Zubilligung einer Rechtfertigung aus §32 stets eine Einzelfallbetrachtung erfordert und es in gewissen Konstellationen denkbar ist, dass man den Gegner warnt, bevor man ihn ins offene Messer laufen läßt (Waffengebrauch ist übrigens regelmäßig auch zunächst anzudrohen, soweit die Kampflage es zumutbar erscheinen läßt). Der Angreifer ist zwar iSd §32 in seiner Schutzwürdigkeit herabgesetzt, indem er das Risiko schafft, das für seine Gesundheit besteht, aber ganz schutzunwürdig wird er deswegen noch nicht.
Ok, ich mach es einfach:
Wenn das Ganze wirklich so stimmt mit dem Super-TKDler und der Disco, dann:
- War der Tritt auf jeden Fall nicht angebracht: Wegstossen, etc hätte gereicht, wenn nicht dann Tritt auf den Körper....
- Wurde von ihm keine Erste Hilfe geleistet, was auch strafbar ist
- Kann ich mir echt nicht vorstellen, dass da niemand Anzeige erstattet hat / keine Zeugen, Security etc. anwesend war. (Anzeige muss das Krankenhaus machen)
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