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Vollständige Version anzeigen : Pfefferspray und Selbstverteidigung



chuck_norris
09-11-2008, 19:03
moin,
Ich habe eine Frage zum Thema Pfefferspray. Ich bin 16, 1,77 groß und relativ stark gebaut für mein Alter. Thaiboxen mache ich noch nicht so lange aber bin für die Zeit nicht schlecht. Alles in allen kann ich mich ziemlich gut verteidigen wenn es sein muss. Da ich aber nicht besonders groß bin, werde ich schneller zum Opfer von Leuten die einen nachts abziehen wollen.
Ich bin schon desöfteren angegriffen wurden und hab immer Glück gehabt und konnte mich erfolgreich verteidigen. Vor ein paar Wochen geriet ich aber in die Situation in der mir ein ca. 1.90 m großer und 100 kilo schwerer Typ ( ein Neonazi ) auf die Fresse hauen wollte.Ich war Gott sei Dank um einiges schneller im 500 m Sprint.
Deswegen hab ich mir ein Pfefferspray gekauft, da ich der Meinung bin mich damit auch gegen solche Leute verteidigen zu können ( hab selber schon mal ne Ladung abgekriegt ;) )
Aber nach dem Kauf hab ich entdeckt das auf dem Spray steht das es
1. ab 18 ist (wusste ich aber schon vorher)
2. Nur gegen aggressive Tiere einzusetzen ist.

Nehmen wir mal an ich werde gezwungen es doch in Notwehr gegen einen Menschen einzusetzen. Was für eine Strafe könnte ich dafür bekommen,bzw überhaupt eine?

miskotty
09-11-2008, 19:05
wenn es eine notwehrsituation war höchstens dafür das du es besitzt und noch nicht 18 bist. keine ahnung was da dann kommt

Schneemehrmann
09-11-2008, 19:09
Ich bin mir nicht sicher, was wegen dem ab 18 passiert, aber so weit ich weiß darf man Messer o. Ä. normalerweise auch nicht gegen Menschen einsetzen. :) In einer Notwehrsituation hingegen schon. Deshalb denke ich nicht, dass du für den Gebrauch des Pfeffersprays in einer Notwehrsituation strafrechtlich belangt werden kannst.

Tyler.Durden
09-11-2008, 19:52
ist schon irgendwie mal wieder eine ulkige rechtslage:)
also es ist richtig, dass pfefferspray in der bundesrepublik nur zum einsatz gegen tiere gedacht ist, eine notwehrsituation rechtfertigt den einsatz gegen menschen aber wieder.
wie das jetzt mit dem besitz und dem führen ist weiß ich nicht genau. ich kann mir nur denken, dass es dort genau das gleiche ist, dass du es haben darfst sobald eine notwehrsituation eintritt. alles in allem würde ich aber sagen, solange du dich mit dem zeug sicherer fühlst und es dir mal die haut retten kann, solltest du da drauf pfeifen. kein richter der welt wird dir den kopf dafür mal abreißen, wenn du dich mit hilfe von pfefferspray aus einer gefährlichen situation gerettet hast.
grüße t.

chuck_norris
09-11-2008, 20:01
Ich bin mir nicht sicher, was wegen dem ab 18 passiert, aber so weit ich weiß darf man Messer o. Ä. normalerweise auch nicht gegen Menschen einsetzen. :) In einer Notwehrsituation hingegen schon. Deshalb denke ich nicht, dass du für den Gebrauch des Pfeffersprays in einer Notwehrsituation strafrechtlich belangt werden kannst.

Normalerweise als Erwachsener ist es ja etwas anderes als wenn du unter 18 bist.

chuck_norris
09-11-2008, 20:04
ist schon irgendwie mal wieder eine ulkige rechtslage:)
also es ist richtig, dass pfefferspray in der bundesrepublik nur zum einsatz gegen tiere gedacht ist, eine notwehrsituation rechtfertigt den einsatz gegen menschen aber wieder.
wie das jetzt mit dem besitz und dem führen ist weiß ich nicht genau. ich kann mir nur denken, dass es dort genau das gleiche ist, dass du es haben darfst sobald eine notwehrsituation eintritt. alles in allem würde ich aber sagen, solange du dich mit dem zeug sicherer fühlst und es dir mal die haut retten kann, solltest du da drauf pfeifen. kein richter der welt wird dir den kopf dafür mal abreißen, wenn du dich mit hilfe von pfefferspray aus einer gefährlichen situation gerettet hast.
grüße t.

Naja, ich kenn jemanden aus meinem Ort der angezeigt wurde weil er sich mit Tierspray verteidigt hat. Die Begründung war, das es überzogene Notwehr war. Es gibt genug Richter die es sehr genau nehmen und immer eine Alternative zum Peffersprayeinsatz sehen ;) Die waren aber auch nie in solch einer Situation.

shuuz
09-11-2008, 20:27
Zur überzogenen Notwehr sollte es bei dir ja nicht kommen können solang du dir nur "den Weg frei sprühst" und dann die Beine in die Hand nimmst. Ist ja eh die beste Verteidigung.
Wohnst du aufm Dorf dass du nachts allein unterwegs bist?

chuck_norris
09-11-2008, 20:43
Zur überzogenen Notwehr sollte es bei dir ja nicht kommen können solang du dir nur "den Weg frei sprühst" und dann die Beine in die Hand nimmst. Ist ja eh die beste Verteidigung.
Wohnst du aufm Dorf dass du nachts allein unterwegs bist?

Ja aber in der Nähe von Bremen, deswegen dort oft nachts untewegs. Ist zwar ne super Stadt und aber Ar***löcher gibs überall, und denen begegne desöfteren

Häretiker
09-11-2008, 21:33
Es gibt genug Richter die es sehr genau nehmen und immer eine Alternative zum Peffersprayeinsatz sehen Die waren aber auch nie in solch einer Situation.

Diesem Richter würde ich dann doch gerne mal so einem 100kg Monstrum gegenüberstellen, der agressiv und in eindeutger Absicht auf ihn losmarschiert. Wenn er dann den Knopf auf einem spraydosenähnlichen Gegenstand (für Demozwecke) betätigt, passieren zwei Dinge: 1) Der Angriff hört auf. 2) Es wird automatsch entschieden, dass es richtig war, es einzusetzen. Das wäre ein Spass!

Leider ist unserer Rechtsprechung nicht so praktisch veranlagt.

Grüße
Häretiker

ChrisLee
10-11-2008, 09:44
Ja das ist die Rechtslage in Deutschland. Pfefferspray darf nur an Volljährige verkauft werden. Und diesen dürfen es nur erwerben, unter der Voraussetzung es für die Tierabwehr zu gebrauchen und nicht gegen Menschen einzusetzen. Gerät man allerdings in eine Not(wehr)-Situation ist nichts verwerfliches dran das Spray einzusetzen. Nur solltest du dann vor Gericht klar stellen, dass du das Spray erworben hast um dich vor z.B. Hunden zu schützen (weil du Briefträger bist, oder weil du generell panische Angst vor Hunden hast ;) ). Dann passiert dir nichts. In Notwehr (um das eigene Leben zu schützen), darf man so ziemlich alles benutzen was einem zwischen die Finger kommt. Man muss halt nur schauen ob die Maßnahme die man trifft den Umständen entspricht.

In dieser speziellen Situation würde ich die Maßnahme, das für die Tierabwehr gekaufte Pfefferspray einzusetzen, für angemessen erachten, da der Typ a) viel größer und b) augenscheinlich sehr gewaltbereit war.

Markus77
10-11-2008, 09:51
Chuck Norris braucht Pfefferspray? :ups:

Mein Weltbild bricht zusammen...:(

Elsner-Team
10-11-2008, 09:56
wußte gar nicht das man Pfefferspray auch gegen Tiere benutzen kann...

Rebel till i die
10-11-2008, 11:37
:-§
§ 32 StGB: Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

...erforderlich... ist diejenige Verteidigung, die eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten läßt. Bei mehreren Möglichkeiten muß man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und das mildeste Mittel einsetzen.

Google zu § 32 StGB



Für Pfefferspray gilt es Besonderheiten zu beachten: Maßgeblich ist zunächst, mit welchem Wesenszweck der Hersteller diese Geräte vertreibt. Soweit sie ausdrücklich und lediglich als "Tierabwehrspray" bezeichnet sind, unterliegen sie nicht dem Waffengesetz, können mithin frei erworben und besessen werden.

Sollten sie jedoch der Abwehr von Menschen gewidmet sein, unterliegen Sie dem Waffengesetz in dem Umfang, dass sie als Reizstoffsprühgeräte gewertet werden. Für die gilt, dass sie:

als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sein müssen,
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung, ein amtliches Prüfzeichen tragen müssen.
Regelungen zur amtlichen Zulassung und dem amtlichen Prüfzeichen werden im Rahmen einer Verordnung zum Waffengesetz erwartet. Bis dahin gelten die alten Prüfzeichen (eine Raute mit den Großbuchstaben BKA und einer Ziffer) auf den Geräten weiter fort. Sollte das Pfefferspray also ausschließlich als Tierabwehrspray bezeichnet sein, wäre es noch als erlaubt anzusehen.

Polizei NRW

Magnum2
10-11-2008, 12:39
Ja das ist die Rechtslage in Deutschland. Pfefferspray darf nur an Volljährige verkauft werden.
So, eine 16-jährige macht sich also strafbar, wenn sie ein Pfefferspray in der Tasche hat. Wo steht denn das?

PS: Gugg doch mal bei Amazon, die machen sich gerade (nach Deiner Rechtsauffassung) strafbar:

Produktbeschreibungen
Die effektiven Verteidigungssprays gegen Mensch und Tier KO-Fog Pfefferspray mit Sprühnebel Das Mittel der Wahl unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit Unterschiedliche Auffassungen über die Verhältnismäßigkeit bei Notwehr und Selbstverteidigung führten von Seiten der potentiell Gefährdeten, meist Frauen und Teenager, zu verstärkter Nachfrage nach geeigneten Verteidigungsmitteln. Eine dieser Alternativen sind die so genannten Tränengassprays, auch Verteidigungssprays oder Reizstoffsprays genannt. Der Ausdruck 'Tränengas' ist irreführend, da es sich bei den erlaubten Wirkstoffen nicht um Gase handelt, sondern ausschließlich um kristalline Feststoffe oder Flüssigkeiten, die in Sprayform zur Anwendung kommen.



* Mit 11 % OC und über 2,5 Mio SHU’s die stärkste „biologische Keule“, die unter allen Umständen wirkt!
* Mit höchstdosiertem natürlichen Cayenne-Pfefferkonzentrat Oleresin Capsicum in Lebensmittelqualität
* Sprühweite bi zu 5 Meter
* PFEFFER-KO FOG mit Sprühnebel (ideal für sicheres Treffen)
* Dosen zu 50 ml passen in jede Tasche und bieten ausreichend Schutz für mehrere Aktionen
* Der sichere technische KO für angreifende Tiere und Menschen! (Beachten Sie bitte die Länderbesonderheiten!)

Freier Verkauf ohne Altersbeschränkung!

ChrisLee
10-11-2008, 14:30
Meine Rechtauffassung? Die habe ich im Sommer nach meiner Privatrechtklausur im Alkohol ertränkt ;)

Hab nie behauptet das sich ein 16 jähriger strafbar macht, wenn er Pfefferspray in der Tasche hat. Das macht sich dann wohl eher der Verkäufer. Bzgl. Pfefferspray und CS Gas ist sowieso einiges im argen. Liegt halt dran welche Chemie in den Dosen drin ist etc. Je nachdem ist es dann auch für minderjährige käuflich zu erwerben.

Wie gesagt in einer Notwehrsituation ist es eh Jacke wie Hose. Wenn es die Situation zulässt kannst du alles benutzen, was dir zwischen die Finger kommt. Egal ob du 5, 15, 25 oder 105 bist. Wie schon so oft hier diskutiert:

Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Magnum2
10-11-2008, 15:44
Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Und die gibt es in der Notwehr nicht. Oder kommt das erst im nächsten Semester?


Das macht sich dann wohl eher der Verkäufer.
Und das bezweifle ich immer noch. CS gibt's ab 14 Jahren, Pfefferspray ohne Altersbeschränkung.:cool:

Aus dem WaffG:

§ 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
(1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses
abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit
Waffen oder Munition umgehen.
(2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften
Reizstoffsprühgeräten haben.
(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den
Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen
und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Und nu? :o

ChrisLee
10-11-2008, 16:10
Nö das kommt für mich nie. Studiere kein Jura und Privatrecht hat nichts mit Strafrecht zu tun. :p
Hab meine Rechtklausuren alle hinter mir ;)

Hab mich nochmal informiert und du hast recht mit der Altersfreigabe. Hatte da mal etwas anderes gelesen. Aber deine Aussage scheint wohl zu stimmen.

Und eine Verhältnismäßigkeit gibt es schon. Diese muss dann halt vor Gericht individuell geprüft werden.

Magnum2
10-11-2008, 16:23
Hab mich nochmal informiert und du hast recht mit der Altersfreigabe. Hatte da mal etwas anderes gelesen. Aber deine Aussage scheint wohl zu stimmen.

Und eine Verhältnismäßigkeit gibt es schon. Diese muss dann halt vor Gericht individuell geprüft werden.

Dankeschön! :bang:

Und informiere Dich nochmal über den Unterschied zwischen "Erforderlichkeit" und "Verhältnismässigkeit":

Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen. Das heißt, die Verteidigungshandlung richtet sich nicht nach der Art des angegriffenen Gutes, sondern lediglich nach den Möglichkeiten des Verteidigers.
Quelle: http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/
Da haben wir hier schon monatelang diskutiert, immer wieder und wieder und .... :narf:

chuck_norris
11-11-2008, 20:18
So, eine 16-jährige macht sich also strafbar, wenn sie ein Pfefferspray in der Tasche hat. Wo steht denn das?

PS: Gugg doch mal bei Amazon, die machen sich gerade (nach Deiner Rechtsauffassung) strafbar:


Es besteht ein Unterschied zwischen Pfeffersprays die gegen Menschen gedacht sind und die gegen Tiere einzusetzten sind. Letztere sind meiner Meinung nach um einiges effektiver ( am eigenen Leib erfahren) , die Polizeiabwehrsprays sind eigentlich von der Wirkstoffzusammensetzung identisch mit den Tierabwehrspray für Normalverbraucher.
Tierabwehr ist ab 18 !!
Auf dem das ich hab steht drauf das es ab 18 ist. Habs aber erst nach dem Kauf gemerkt ;) , ich krieg generell danke meines älteren Aussehens die meisten Dinge die ab 18 sind.

Magnum2
12-11-2008, 14:06
Tierabwehr ist ab 18 !!.
Ich glaube nicht, dass sich eine 16-jährige nicht gegen ein Tier wehren darf, während sie sich (ausnahmsweise lt. WaffG) mit einer Waffe gegen einen Menschen wehren darf.


Auf dem das ich hab steht drauf das es ab 18 ist.
Das mag sein. Jeder Händler kann entscheiden, wem er seine Ware verkauft, wenn es nicht gegen ein Gesetz verstößt. Es gibt auch Händler, die normale Taschenmesser nur an Volljährige verkaufen. ;)

Kazushi
14-11-2008, 11:27
Dass Richter oft ein seltsame Vorstellung von der erforderlichen Notwehrhandlung haben, ist kein Geheimnis, aber mit dem Einsatz von Schlägen und Tritten stehst du als Kampfsportler auch nicht gerade besser da. Wenn du Pech hast, sieht der Richter vielleicht das mitgeführte Spray als milderes Mittel... :rolleyes:

Nicht zu verachten sind auch die zivilrechtlichen Konsequenzen, ausgeschlagene Zähne und gebrochene Knochen können verdammt teuer werden im Vergleich zum reinen Schmerzensgeld beim Pfefferspraygebrauch.

Ich habe mein Fox 5.3 übrigens nur zur Hundeabwehr gekauft. :biggrinan

Magnum2
14-11-2008, 11:30
Nicht zu verachten sind auch die zivilrechtlichen Konsequenzen, ausgeschlagene Zähne und gebrochene Knochen können verdammt teuer werden im Vergleich zum reinen Schmerzensgeld beim Pfefferspraygebrauch.
Ein gutes Argument! :)

Robb
14-11-2008, 12:37
[QUOTE=chuck_norris;1552266]moin,
Ich habe eine Frage zum Thema Pfefferspray. Ich bin 16, 1,77 groß und relativ stark gebaut für mein Alter. Thaiboxen mache ich noch nicht so lange aber bin für die Zeit nicht schlecht. Alles in allen kann ich mich ziemlich gut verteidigen wenn es sein muss.



bei 1,77 liegt dein Gewicht wahrscheinlich bei 87 kg und das mit 16. Zudem Thaiboxen wahrscheinlich in einem Verein. Was willst du mit Pfefferspray?
In dem Alter macht man seine Schulausbildung zu ende oder seine Berufsausbildung und treibt sich Nachts nicht herum. Am Wochenende kannst ja irgendwo hin wo es keine Problemleute gibt für dich. Oder Wat? :cool:

Magnum2
14-11-2008, 15:34
bei 1,77 liegt dein Gewicht wahrscheinlich bei 87 kg und das mit 16. Zudem Thaiboxen wahrscheinlich in einem Verein. Was willst du mit Pfefferspray?

Hat er doch gesagt:

Vor ein paar Wochen geriet ich aber in die Situation in der mir ein ca. 1.90 m großer und 100 kilo schwerer Typ ( ein Neonazi ) auf die Fresse hauen wollte.
:aufsmaul::krank011:

Robb
14-11-2008, 16:11
Gab es denn dafür einen Grund?




ich spuck niemanden ins Glas!

Rabe1
14-11-2008, 16:15
Ich kann nur davor abraten, Pfefferspray zu benutzen. Bringt manchmal gar nichts und macht den Angreifer dann noch saurer.

Magnum2
14-11-2008, 16:28
Ich kann nur davor abraten, Pfefferspray zu benutzen. Bringt manchmal gar nichts und macht den Angreifer dann noch saurer.
Und warum benutzen dann Polizeien und Secs in aller Welt Pfefferspray? Um die Verbrecher sauer zu machen? :o

Robb
14-11-2008, 16:36
vieleicht haben die es gelern dieses angemessen einzusetzen. Ein Funkgerät dabei haben und meist nicht aleine sind.

Rabe1
14-11-2008, 16:36
Polizisten tragen auch Uniformen, um leute damit einzuschüchtern oder Respekt einzuflössen. Funktioniert aber auch nicht bei jedem. Und es haben auch schon genug Bullen und Securitys trotz Pfefferspray einsatz auf die Mütze bekommen

Magnum2
14-11-2008, 16:42
Es sind auch Polizisten trotz Waffe erschossen worden. Sollen sie deshalb darauf verzichten? Ausnahmen und unglückliche Vorfälle wird es immer geben.

Rabe1
14-11-2008, 16:44
Ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass manche Leute auf Pfefferspray nicht so reagieren wie gewünscht, und das sogar ziemlich oft.

Mounty
14-11-2008, 16:53
Pfefferspray kann sofort außer Gefecht setzen. Muss aber nicht. In vielen Fällen tritt die Wirkung auch nicht sofort ein, sondern erst nach ein paar Sekunden. Bis dahin kann der Angreifer noch 1-2 Schläge oder Stiche austeilen. Ist also kein Allheilmittel. Vor allem besteht die Gefahr, dass man selbst etwas davon abbekommt. So ist zumindest meine Erfahrung.

Robb
14-11-2008, 16:58
so ein spray kann ja auch die Hemmschwell herabsetzen. Und er ballert den dann richtig eine. Ich glaub für die Pschyologische beuhigung ist soetwas gar nicht verkehrt. Es beruhigt ja und man oder Frau wird durch Besitz solcher Sachen nicht überheblich.

Rabe1
14-11-2008, 17:05
Es gibt sogar einige Leute, die sprühen sich mit Absicht Pfefferspray in die Augen. Und irgendwann merken die das gar nicht mehr.

Robb
14-11-2008, 17:12
Sagt der Blinde " da drüben liegt ein gegessener Apfel"

meridian9
14-11-2008, 18:05
Pfefferspray oder CS-Gas ist so ne Sache. Jedenfalls was man hier so bekommt.
Wenn man es nicht aus kurzer Entfernung direkt in die "offenen" Augen gesprüht bekommt, tut es zwar weh, macht einen dafür extrem sauer.
Die Hemmschwelle den "Sprüher" dann so richtig fertigzumachen, sinkt Richtung Null.

Und wer ist so doof sich bei einer Fetzerei mit weitgeöffneten Augen ruhig vor den Sprüher zu stellen?
Das gibt dafür richtig Kloppe... ;)

Ezekiel
14-11-2008, 20:08
Es gibt sogar einige Leute, die sprühen sich mit Absicht Pfefferspray in die Augen. Und irgendwann merken die das gar nicht mehr.


Beruht dein Wissen allein auf "Alarmstufe Rot 2", oder gibts da tatsächliche wissenschaftliche Erhebungen drüber? ;) Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand 5,3 Mio. Scoville ohne mit der Wimper zu zucken wegsteckt....

meridian9
14-11-2008, 21:26
Beruht dein Wissen allein auf "Alarmstufe Rot 2", oder gibts da tatsächliche wissenschaftliche Erhebungen drüber? ;) Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand 5,3 Mio. Scoville ohne mit der Wimper zu zucken wegsteckt....

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f18/will-mich-outen-85407/ :cool: