Vollständige Version anzeigen : Befugnis von Laden und Citydetektiven
Exodus73
12-11-2008, 22:33
Hallo Freund,
habe grade auf Sat 1 eine Reportage gesehen in der es um Security und Citydetektive ging... nun mal meine Frage(n):
1) Wieweit dürfen Citydetektive gehen um dich zu durchsuchen? :-§
Also wenn mich auf der Straße so ein Hensel ansprechen würde könnte es durchaus sein das ich ihm nahelegen würde sich zu verkrümmeln (weil ich mir grundsätzlich nichts von jemanden ohne hoheitliche Rechte sagen lasse - wär ja noch schöner). Also ich gehe davon aus das ich NICHT geklaut habe oder ähnliches ... nur um das klarzustellen! :D
BenitoB.
12-11-2008, 22:38
nur mit einwilligung,im rahmen der freiwilligen unterwerfung,dürfen ausweise kontrolliert und fremde durchsucht werden. ansonsten darf die person,bei verdacht, bis zum eintreffen der polizei festgehalten werden.dabei besteht das risiko dass der festgehaltene,im unschuldsfall, rechtliche schritte einleitet.
Exodus73
12-11-2008, 22:41
Ok spinnen wir den GEdanken mal wieter... ich will mich nicht festhalten lassen weil ich in Eile bin und leiste Wiederstand gegen das festhalten (eben weil ich nichts getan habe)?
BenitoB.
12-11-2008, 22:46
theorie. wenn ein begründeter tatverdacht besteht,zb die citystreife vermutet du hast gestohlen,und hält dich fest weil du weder personalien bereit stelllst,noch polizei in der nähe ist und fluchtgefahr besteht können die dich,wie jeder andere, vorläufig festnehmen.wenn sich dann rausstellt dass sie falsch lagen kannst du anzeige wegen freiheitsentzug stellen und schadenersatz einklagen.
Exodus73
12-11-2008, 22:53
ja das hab ich schon verstanden! Aber wie weit dürfen sie gehen beim vorläufigen Festnehmen??? Dürfen sie schlagen, treten, schlagstock oder andere Waffen einsetzen???
Findes das ein wirklich spannendes Thema :)
BenitoB.
12-11-2008, 22:56
nee,wieso sollten sie das dürfen.sie dürfen dich festhalten und wenn du dich wehrst im erforderlichen und gebotenem maße notwehr leisten. das gewaltmonopol liegt beim staat, das heisst als sicherheitsmitarbeiter haste im prinzip auch nur jedermannrechte und besitzdienerrechte, das heisst keine aktive gewalt ohne rechtfertigungsgrund.
Wakabayashi
13-11-2008, 00:14
wie ich das weiß dürfen sie dich aufhalten aber nicht in handschellen legen da dies nur die Polizei darf.
Die dürfen auch dich abtasten aber dürfen keine Taschen öffnen oder sonstiges. Dafür müssen die auf die Polizei warten die meisten gerufen wird wenn verdacht besteht und der Verdächtige sich weigert seine taschen zu öffnen.
Gewalt dürfen Sie gar nicht anwenden ausser wenn der Übeltäter detektiv angreift.
:-§ "§ 127 StPO
(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."
Also -nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt gleich keinerlei Rechte, nix, nada, auch nicht bei einem (sogar begründeten) Verdacht.
Sollte also irgendein Troll meinen, auch nur einen Finger seiner samtbehandschuhten Hand an Euch legen zu dürfen ohne Träger staatlicher Hoheitsrechte zu sein, dürft ihr diesen Finger zur Durchsetzung eures Rechtes auf Bewegungsfreiheit aus der Hand herausreißen und wenn notwendig durch das Auge ins Großhirn rammen :sport069:
Gruß
Lamiech
Markus77
13-11-2008, 06:27
dürft ihr diesen Finger zur Durchsetzung eures Rechtes auf Bewegungsfreiheit aus der Hand herausreißen und wenn notwendig durch das Auge ins Großhirn rammen
Gut lamiech, das wollte ich wissen! Ich berufe mich dann da auf dich, falls es Ärger gibt. :D
BenitoB.
13-11-2008, 08:29
mit begründetem verdacht meinte ich,dass der detektiv sieht dass du in einem laden ein produkt in die tasche steckst und ohne zu zahlen gehst. das berechtigt durchaus zur vorläufigen festnahme nach §127 stgb.
zur geschilderten verteidigung von lamiech kann man nur hoffen,dass es ein scherz ist bzw. nicht ganz ernst gemeint.dazu empfiehlt sich die lektüre des §32 stgb
zb hier ArsMartialis.com - Kampfkunst und Wissenschaft (http://www.arsmartialis.com/index.html?name=http://www.arsmartialis.com/recht/notwehr.html)
Holzfäller
13-11-2008, 08:47
Also wenn mich auf der Straße so ein Hensel ansprechen würde könnte es durchaus sein das ich ihm nahelegen würde sich zu verkrümmeln (weil ich mir grundsätzlich nichts von jemanden ohne hoheitliche Rechte sagen lasse - wär ja noch schöner).
Wenn du irgendwann mal erwachsen wirst, kapierst du vielleicht, dass dieser "Hansel" auch nur seinen Job macht.
Wenn du irgendwann mal erwachsen wirst, kapierst du vielleicht, dass dieser "Hansel" auch nur seinen Job macht.
Nein, wenn er sich auf der Straße befindet, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass er nicht seinen Job macht sondern gerade die Grenzen seines Jobs überschritten hat.
BenitoB.
13-11-2008, 10:28
Nein, wenn er sich auf der Straße befindet, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass er nicht seinen Job macht sondern gerade die Grenzen seines Jobs überschritten hat.
falsch. es gibt sogenannte citystreifen,die in einkaufsstrassen eingesetzt werden und das völlig legal! ausserdem darf jeder!!! der einen täter (bei einer straftat) auf frischer tat ertappt hat diesen,bei einer flucht oder entfernung vom tatort, unmittelbar verfolgen. §127 stpo vorläufige festnahme.
krav maga münster
13-11-2008, 11:01
Mit der vorläufigen Festnahme kann man sich in arge Schwierigkeiten bringen, man sollte hierbei wirklich aufpassen, dies kann ein wirklich heikles Thema werden. :(
Gruß Markus
Holzfäller
13-11-2008, 11:05
Nein, wenn er sich auf der Straße befindet, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass er nicht seinen Job macht sondern gerade die Grenzen seines Jobs überschritten hat.
Die Kernaussage meines Postings ist dir wohl entgangen. :rolleyes:
Die Kernaussage meines Postings ist dir wohl entgangen. :rolleyes:
Du meinst den überaus kompetenten Teil, in dem Du einem 35jährigen User vorwirfst, nicht erwachsen zu sein?
falsch. es gibt sogenannte citystreifen,die in einkaufsstrassen eingesetzt werden und das völlig legal! ausserdem darf jeder!!! der einen täter (bei einer straftat) auf frischer tat ertappt hat diesen,bei einer flucht oder entfernung vom tatort, unmittelbar verfolgen. §127 stpo vorläufige festnahme.
Und was dürfen diese "Citystreifen", die sich legal in der Fußgängerzone bewegen (so legal, wie ich mich dort auch bewegen darf)?
Das Posting, auf das wir uns gerade beziehen, kreierte eine Situation, in der der User von einer "Citystreife" angesprochen udn ggf. aufgehalten wird, obwohl er nichts getan hat.
Das Jedermannsrecht ist mir bekannt, wenn es aber keine frische Tat gab, dann hat auch eine "Citystreife" kein Recht, mich an- und aufzuhalten.
Die Verdachtsunabhängige Personenkontrolle ist in manchen Bundesländern ein Privileg der Poilzei. Sollten sich diese Befugnisse neuerdings auf "Citystreifen" ausgeweitet haben, dann bitte ich hier um Quellenangaben.
Gruß
Stoiker
BenitoB.
13-11-2008, 12:56
da bis dahin die sachbezogene unterhaltung von exodus und mir geführt wurde,habe ich mich natürlich auf eine "frische tat" bezogen wie ich sie im letzten post erklärt habe (jemand steckt im geschäft etwas ein,von dem man ausgeht dass es eigentum des geschäftes ist, wird dabei beobachtet und verfolgt). natürlich darf keine citystreife willkürlich leute ansprechen,festhalten und durchsuchen, da sie keine hoheitlichen rechte hat.
die "situation" kann natürlich selbstverständlich auch anders aussehen, zb in dem der auf "frischer tat" ertappte nichts gestohlen hat,sondern das ganze nur so ausgesehen hat, diesbezüglich hat der geschädigte dann natürlich rechtliche ansprüche gegen den schädiger.
da bis dahin die sachbezogene unterhaltung von exodus und mir geführt wurde,habe ich mich natürlich auf eine "frische tat" bezogen wie ich sie im letzten post erklärt habe (jemand steckt im geschäft etwas ein,von dem man ausgeht dass es eigentum des geschäftes ist, wird dabei beobachtet und verfolgt). natürlich darf keine citystreife willkürlich leute ansprechen,festhalten und durchsuchen, da sie keine hoheitlichen rechte hat.
die "situation" kann natürlich selbstverständlich auch anders aussehen, zb in dem der auf "frischer tat" ertappte nichts gestohlen hat,sondern das ganze nur so ausgesehen hat, diesbezüglich hat der geschädigte dann natürlich rechtliche ansprüche gegen den schädiger.
Da sind wir dann einer Meinung. Wenn ich sehe, wie jemand etwas einsteckt und damit flüchtet, dann darf ich ihn natürlich aufhalten.
BenitoB.
13-11-2008, 13:00
jep hatte mich zunächst etwas unglücklich ausgedrückt bzgl begründeter tatverdacht,meinte die frische tat wie vorab beschrieben;)
Hi an alle,
finde dieses Thema auch recht spannend.
Nun meine Frage: Wie weit darf denn das festhalten gehen? (egal ob frische Tat oder nicht?) Das heißt welche Mittel dürfen denn angewendet werden um jemandem am flüchten zu hindern? (gehen wir mal von einem Ladendiebstahl aus)
BenitoB.
13-11-2008, 13:26
festhalten bis hilfe kommt.bei jemandem der sich nicht wehrt ist das ja kein problem, wenn sich jemand wehrt darfst du natürlich notwehr ausüben,um rechtliche ansprüche durchsetzen zu können.wie markus aber sagte ist das ein heikles thema und am besten ist ganz schnell obrigkeitliche hilfe da.
Hm. Das man Notwehr(Schützt ja auch das Eigentum) anwenden dürfte ist soweit klar, aber was ist wenn jemand z.B. eine Tüte Gummibären klaut und sich der "Festnahme" wiedersetzt, allerdings ohne anzugreifen. Er/Sie geht einfach weg (oder versucht es). Nun rechtfertigt eine Tüte Gummibären bestimmt keine Anwendung eines Hebels mit gleichzeitigem festlegen am Boden, und selbst einfaches Festhalten kann schon Schmerzen verursachen, d.h. alleine kann man so eine Person doch eigentlich nur unter Anwendung einer gewissen Gewalt am weglaufen hindern!?
Ich würde es mal für mich selber so zusammenfassen: Solange man nicht selber von dieser Person angegriffen wird am besten Polizei holen und hoffen das diese den Täter festnageln können. (Bevor man sich noch selber strafbar macht)
Hm. Das man Notwehr(Schützt ja auch das Eigentum) anwenden dürfte ist soweit klar, aber was ist wenn jemand z.B. eine Tüte Gummibären klaut und sich der "Festnahme" wiedersetzt, allerdings ohne anzugreifen. Er/Sie geht einfach weg (oder versucht es). Nun rechtfertigt eine Tüte Gummibären bestimmt keine Anwendung eines Hebels mit gleichzeitigem festlegen am Boden, und selbst einfaches Festhalten kann schon Schmerzen verursachen, d.h. alleine kann man so eine Person doch eigentlich nur unter Anwendung einer gewissen Gewalt am weglaufen hindern!?
Da verweise ich doch mal auf den ausgezeichneten Artikel von Luggage zum Thema Notwehr:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/1402304-post1.html
Bedeutsam ist hier wohl das Fazit:
Es ist also so: Im Kern dessen, was durch das Notwehrrecht geregelt werden soll, gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, nur die Erforderlichkeit. In der Peripherie kann es aber zu einer solchen Abwägung kommen, wenn die Ergebnisse des grundsätzlich anzuwendenden Rechtes allzu unerträglich wären
Da stelle ich mir als interessierter Laie natürlich die Frage: "Ist es erforderlich, wenn ich zum Schutze der Gummibärchen den Dieb mittels Ellbogen- und Kniestößen ruhigstelle (der Kerl ist kräftig und wollte die Bärchen nicht rausrücken) und danach mit Handschellen fixiere (der hat doch tatsächlich noch auf dem Boden liegend versucht, sich mit den Bärchen aus dem Staub zu robben), bis die Polizei kommt oder hätten wir hier ein zu großes Missverhältnis zwischen dem angegriffen Gut und der Verteidigungshandlung?"
http://www.rode-com.de/skype/0134.gif
Gruß
Stoiker
Holzfäller
13-11-2008, 14:29
Da sind wir dann einer Meinung. Wenn ich sehe, wie jemand etwas einsteckt und damit flüchtet, dann darf ich ihn natürlich aufhalten.
Dann muss ich auch meine Aussagen etwas relativieren. Ich hab den Bericht selbst nicht gesehen und bin aufgrund der Thread-Überschrift "Laden- und Citydetektive" vom typischen Fall ausgegangen, dass ich im Kaufhaus aufgefallen bin und beim Verlassen am Ausgang oder auf der Straße vom Detektiv aufgehalten werde.
Es liegt also schon ein konkreter Verdacht vor und es ist kein "dessen Nase gefällt mir nicht, den kontrollieren wir einfach mal". Dann finde ich es völlig ok, wenn der Detektiv den Verdacht prüft und sich überzeugt, ob alles ok ist. Denn dann mach er nur seinen Job. Falls ich damit auf der falsche Fährte lag und es im Bericht um völlig willkürliche Kontrollen ging => sorry
Wobei ich immer noch ein Problem damit habe, jemanden als Hansel zu bezeichnen, der ein wenig zur Sicherheit in unseren Straßen und Geschäften beiträgt. Alle beschweren sich, es würde zuviel geklaut (2007 über 2 Milliarden EUR Schäden durch Ladendiebe) aber wenn kontrolliert wird, ist es auch nicht richtig.
Ist letztlich Einstellungssache. Ich hab kein Problem damit, wenn ich kontrolliert werde. Bin 10 Jahre lang beim Fußball jedes Wochenende gefilzt worden ;)
P.S:
Hier ist noch ne ganz gute Seite, wo die rechtlichen Bedingungen recht deutlich dargestellt werden: http://www.delshad.de/produkt7.html
"Sie beobachten eine verdächtige Person, ob diese etwas entwendet. Geschieht aber nichts dergleichen, haben sie keine Handhabe, die Person anzusprechen oder gar zu durchsuchen."
Gut lamiech, das wollte ich wissen! Ich berufe mich dann da auf dich, falls es Ärger gibt. :D
Darfst du dann sehr gerne, aber dann auch jeden einzelnen Buchstaben meines Postings berücksichtigen insb. das notwendig" :D
Gruß
Lamiech
Es liegt also schon ein konkreter Verdacht vor und es ist kein "dessen Nase gefällt mir nicht, den kontrollieren wir einfach mal". Dann finde ich es völlig ok, wenn der Detektiv den Verdacht prüft und sich überzeugt, ob alles ok ist.
Der konkrete, auch noch so begründete Verdacht eines Ladendetektives ist vollkommen unerheblich -auf Verdacht Kontrollieren tun hier in unserem Rechtsstaat nun einmal nur Trägers hoheitlicher Recht, ansonsten muss schon mindestens ein Ertappen auf frischer Tat vorliegen, sonst erforderlichenfalls Finger durch die Augenhöhle.
Ach ja, selbst beim Ertappen auf frischer Tat muss noch der Verdacht der bevorstehenden Flucht vorliegen, also: Ladi (=Ladendieb) steckt sich vorm Detektivenkongreß die Rolex in die Tasche, Kongreßleiter brüllt: "Ha, du bist ertappt!" und der Ertappte sagt: "Endlich! Der Winter steht vor der Tür und in der Zelle ists so schön warm.", dann wäre ein Anfassen auch wieder Finger durch die Augenhöhle :p
Gruß
Lamiech
Wobei ich immer noch ein Problem damit habe, jemanden als Hansel zu bezeichnen, der ein wenig zur Sicherheit in unseren Straßen und Geschäften beiträgt.
Da ist wohl was drann, andererseits gibt es leider einige (WENIGE) die tatsächlich sehr viel mehr Ärger (Schaden) machen, als sie vermeiden -werfen ein entsprechendes Licht auf die gesamte Zunft und ganz besonders bei den Ladendetektiven hab ich diese Erfahrung sehr oft machen dürfen (viel öfters als bei Türstehern übrigens).
Alle beschweren sich, es würde zuviel geklaut (2007 über 2 Milliarden EUR Schäden durch Ladendiebe) aber wenn kontrolliert wird, ist es auch nicht richtig.
Ist schon richtig, aber dann bitte nicht von den Hansels sondern von Leuten, die per Recht und Gesetzt dazu berufen sind.
Ist letztlich Einstellungssache. Ich hab kein Problem damit, wenn ich kontrolliert werde. Bin 10 Jahre lang beim Fußball jedes Wochenende gefilzt worden ;)
Genau, letztendlich Einstellungssache, wie die Aufgabe der sonstigen Persönlichkeitsrechte zugunsten von Bonusmeilen oder sonstigen Punktesystemen.
Wie man über diesen Verlust an Sensibilität für Bürgerrechte denkt ist vermutlich auch Einstellungssache -schade, unsere Eltern haben sich noch richtige Schlachten mit dem Staat geleistet (und dabei noch höchstrichterlich Recht bekommen), als es um ne inhaltlich recht wenig umfangreiche Volkszählung geht, heute ist es egal, wer wen wie oft kontrolliert, festhält, online durchleuchtet oder sonstwie durchsucht, armes Deutschland, Europa, Amerika.
Wenn die Leute wüssten, wem oder was sie damit den Weg bereiten können.
Gruß
Michl
Holzfäller
14-11-2008, 09:13
ganz besonders bei den Ladendetektiven hab ich diese Erfahrung sehr oft machen dürfen (viel öfters als bei Türstehern übrigens).
Wieso hast du soviel Kontakt/Erfahrung mit Ladendetektiven ? :)
Ist schon richtig, aber dann bitte nicht von den Hansels sondern von Leuten, die per Recht und Gesetzt dazu berufen sind.
In der Regel läuft es ja auch so ab. Man wird erwischt, der Ladendetektiv sagt, man soll die Tasche ausräumen und wenn man das nicht macht, kommt die Polizei. Also nicht wirklich aufregend. Im Artikel steht ja drin, wie die rechtliche Lage ist.
Unsere Eltern haben sich noch richtige Schlachten mit dem Staat geleistet (und dabei noch höchstrichterlich Recht bekommen), als es um ne inhaltlich recht wenig umfangreiche Volkszählung geht
He, he :D An der Volkszählung 1984 habe ich als Zähler (!) teilgenommen und an drei Nachmittagen 450 Mark verdient. Und den Wirbel um die Volkszählung verstehe ich bis heute nicht. Schau mal in den Fragebogen 1987 rein:
http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/zensus/VZ87_Erhebungsbogen.pdf
Fast alle Angaben macht man auch in der Steuererklärung oder sie sind bereits bei Einwohnermeldeamt/Standesamt gespeichert ;)
blackbox
14-11-2008, 09:34
heute ist es egal, wer wen wie oft kontrolliert, festhält, online durchleuchtet oder sonstwie durchsucht, armes Deutschland, Europa, Amerika.
Wenn die Leute wüssten, wem oder was sie damit den Weg bereiten können.
Gruß
Michl
Ja? Ist es das? Vielleicht auf der PS2 aber nicht in der richtigen Welt. Es ist schon leicht solche Schlachtrufe rauszuhauen. Aber lasst uns doch bei den Fakten bleiben...:rolleyes:
Mal ganz ehrlich:
Wenn ich unter Verdacht stehe was genommen zu haben was nicht meins ist und ich werd von Citystreife, Ladendetektiv, privater Sicherheit festgehalten dann mag ich das wohl auch nicht so gerne. Was ich aber viel weniger mag ist das ewige Warten auf die Polizei. Mein Kumpel war mal verdaechtig und ich hab auf Ihn gewartet (im Grunde also auf die Polizei!). Ca. 2,5 Stunden spaeter tauchte dnn mal ne Streife auf.
IMO sollten wir fuer eine ordentlich Securityausbildung sorgen und ordentliche Stundenloehne, dann ham wir ordentliche professionelle Security und von denen lass ich mich auch gerne mal filzen, nur was da heute so rumlaeuft, bleibt besser mit die Wurschtfinger von mir weg!
ethanhunt
18-11-2008, 14:33
Hat eine Bekannte von mir neulich erlebt:
War in einem gut besuchten Laden einer bekannten Lebensmittelkette (kleines grünes Bäumchen :o)
Ein augenscheinlich Betrunkener geht mit Rucksack rein und klaut Würstchen usw. Ein bisschen was steht sogar raus. Der Hauseigene Sicherheitsdienst verfolgt ihn bis zur Kasse. Dort fällt der ganze Schwindel natürlich auf.
Sec ruft die Polizei (ist nur einige 100 Meter entfernt, kommt aber doch erst nach einiger Zeit mit Streifenwagen)
Man an der Kasse wird nervös und will abhauen. Meine Bekannte stellt ihm das Beinchen er fällt hin. Polizei hat ihn.
Er kann sich dann noch die Schreierei von der Chefin anhören "Du bist das A..och warum meine Inventur nie passt usw."
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theorie. wenn ein begründeter tatverdacht besteht,zb die citystreife vermutet du hast gestohlen,und hält dich fest weil du weder personalien bereit stelllst,noch polizei in der nähe ist und fluchtgefahr besteht können die dich,wie jeder andere, vorläufig festnehmen.wenn sich dann rausstellt dass sie falsch lagen kannst du anzeige wegen freiheitsentzug stellen und schadenersatz einklagen.
Zwei Dinge:
1. Eine Vermutung um eine Person nach §127 ( und um den geht es hier) reicht nicht aus um jemanden festzuhalten. Die Person muss(!!!) auf frischer Tat ertappt worden sein, bzw es muss Gefahr aktuell von der Person ausgehen.
2. Festnehmen (auch vorläufig) darf nur die Polizei. Eine Privatperson darf allenfalls vorläufig - nach §127 Strafgesetzbuch - fest_halten_.
Wenn ein sogennannter Citydedektiv, oder wie diese Brösel sich nennen, versuchen sollte mich festzuhalten, würde ich - ggf. mit körperlicher Gewalt - in Notwehr mich dem widersetzen. Wenn ich überwälrtigt werden würde, wäre eine Strafanzeige wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und ggf. wegen Körperverletzung der Schritt, den ich gegen diese Möchtegernsheriffs in die Wege leiten würde.
Ein Kaufhausdedektiv hat im Ladengeschäft ein Hausrecht. Er kann, wenn er glaubt mich beim Diebstahl gesehen zu haben mich festhalten. Er darf _höflich_ fragen, ob er in meine Taschen schauen darf. Er hat absolut _kein_ Recht meine Ausweispapiere einsehen zu wollen. Das darf nur die Polizei. Sollte sich herausstellen, dass er sich geirrt hat bei seinem Verdacht, ist Strafanzeige wegen übler Nachrede, ggf. Freiheitsberaubung und Nötigung das, was er/sie von mir zu erwarten hätte. Die einzige Möglichkeit die er/sie hat, falls er/sie glaubt ich hätte gestohlen - um unbeschadet aus der Sache rauszukommen und vorausgesetzt ich habe _nicht_ gestohlen_ - ist mir Hausverbot zu erteilen. Das würde dann aber dem Image (ich hab ne Menge Bekannte und Verwandte, die dort dann nicht mehr kaufen würden) des Geschäftes schaden.
Von daher sollten nur gut ausgebildete Dedektive eingesetzt werden. Alles andere schadet dem Unternehmen, das ihn/sie beschäftigt.
Gute Dedektiv-Arbeit ist nichts, was Hinz und Kunz im "vorbeigehen" tun sollten ;-)
Little Green Dragon
24-10-2016, 20:48
Dedektiv? Den Beruf kenne ich nicht.
Hättest aber sonst noch 2 Jahre mit der Thread Schändung warten können dann wäre es das 10 jährige gewesen.
Schnueffler
24-10-2016, 21:08
Dedektiv? Den Beruf kenne ich nicht.
Hättest aber sonst noch 2 Jahre mit der Thread Schändung warten können dann wäre es das 10 jährige gewesen.
Wer weiß, wo er noch zuschlägt und was er ausgräbt!
ist mir Hausverbot zu erteilen. Das würde dann aber dem Image (ich hab ne Menge Bekannte und Verwandte, die dort dann nicht mehr kaufen würden) des Geschäftes schaden.:cool:
Zwei Dinge:
1. Eine Vermutung um eine Person nach §127 ( und um den geht es hier) reicht nicht aus um jemanden festzuhalten. Die Person muss(!!!) auf frischer Tat ertappt worden sein, bzw es muss Gefahr aktuell von der Person ausgehen.
2. Festnehmen (auch vorläufig) darf nur die Polizei. Eine Privatperson darf allenfalls vorläufig - nach §127 Strafgesetzbuch - fest_halten_.
Deine 1. Frage wird direkt im 8. Beitrag beantwortet.
Im übrigen empfehle ich dir die entsprechenden § wenigstens mal zu lesen bevor du dich auf sie berufst...
§ 127
Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Tony Stark
25-10-2016, 14:27
Klingt irgendwie nach Unterrichtung §34a GewO, wo man nicht aufgepasst hat und eine Prüfung gab es ja nicht, aber dann stolz einen auf Fachmann machen.
Häretiker
25-10-2016, 16:43
Moin!
In der letzten Zeit dreimal passiert, dass die Kassierin meint, 'sie müsse mal in den Rucksack schauen'. Ich: 'Nein.' Sie: Dann muss ich den Mann von der Security holen!' Ich: 'Dem sage ich das gleiche.' Dann konnte ich - natürlich nach dem Bezahlen - gehen.
Frechheit, das mit dem 'ich muss'; sie darf nicht! *) Aber wenn Scheffe sagt ...
Grüße
Häretiker
*)
Sie hat keine Chance, in flagranti jemanden zu erwischen, wenn sie die ganze Zeit Kasse macht.
Moin!
In der letzten Zeit dreimal passiert, dass die Kassierin meint, 'sie müsse mal in den Rucksack schauen'. Ich: 'Nein.' Sie: Dann muss ich den Mann von der Security holen!' Ich: 'Dem sage ich das gleiche.' Dann konnte ich - natürlich nach dem Bezahlen - gehen.
Frechheit, das mit dem 'ich muss'; sie darf nicht! *) Aber wenn Scheffe sagt ...
Grüße
Häretiker
*)
Sie hat keine Chance, in flagranti jemanden zu erwischen, wenn sie die ganze Zeit Kasse macht.
Ja, so was habe ich auch erlebt - oder noch schlimmer:
Ich wurde vor dem Zeitungs- und Buchladen im Hamburger Hbf, Wandelhalle, (nicht die jetztige Betreiberfirma) von einer Person gestoppt die behauptete Ladendetektiv zu sein gestoppt und beordert mitzukommen. Er zeigte auch einen Ausweis, der zwar besagte, dass er für irgendeiner Sicherheitsfirma arbeitet, aber nicht dass er bevollmächtigt ist das Hausrecht weder in der Wandelhalle noch im besagten Buchladen.
Auf der Frage warum ...
ich hätte ein Heft - Titel "X" aus der allgemeinen deutschsprachigen Literaturabt. ein Heft mitgenommen und nicht dafür bezahlt.
Meine Antwort: Ich habe keine Ahnung was "X" ist. Besorgen sie die Polizei hierher.
Der Herr weigerte sich die Polizei zu rufen. Verhnderte weiterhin mein weiter Gehen und verlangte, dass ich in den Laden mit rein komme.
Ich verlangte, dass er den zuständigen kännischen Leiter des Ladens ruft.
Tat er auch nicht, sondern rief einen Kollegen.
Inzwischen kam eine Wachstreife des Bahnhofsvorbei. Ich habe sie herbeigerufen und darub gebeten, dass sie die Polizei ruft.
Daraufhin wurde der Rückruder-Gang eingelegt. Entschuldigung, man hätte mich mit diesem besagten Titel "X" in der Hand gesehen, aber wenn ich den wieder zurückgelegt habe, ohne das die es gesehen haben ... usw., usw.
Also die Fakten zusammengefasst:
Es war spät abends, ich war - außer Personal - alleine im obersten Stockwerk des Ladens, betrat nur den Weg von der Treppe zur Ecke Special Interest Magazine (ich habe vergeblich ein aktuelles Kung Fu International gesucht).
Der Titel "X"befindet sich nicht annähernd in dem Teil des Ladens.
Es gab also keine andere Person mit dem man mich verwechselt haben könnte, weil es keine andere Person anwesend war.
Wir haben zwei ziwilgekleidete Sicherheitsleute, die sich weigern, die Polizei zu verständigen, versuchen statt dessen durch körperlicher Dominanz mich zu einen anderen Ort zu verbringen. (Verboten, auch nach §127 StPO - dazu gibt es ein BGH Urteil.)
Die beiden Sicherheitsleute machen den Rückzieher erst dann, als in Aussicht steht, dass zwei uniformierte Sicherheitsleute, die für den Bahnhof arbeiten und das Hausrecht ausüben da, wo wir standen, dann doch die Polizei verständigen.
...
Also, dann soll mir noch jemand sagen, dass die alle doch einfach nur ihren Job machen. Welches "hidden Agenda" hinter dem Vorgehen stecken könnte, kann man sich wohl denken.
Und: Weiß ich, ob den ganzen Weg zu ihrem Büro Videoaufzeichnungen statt finden?
Dumm ist es nur jemanden zu stoppen, der das Gesetz kennt und außerdem ein überdurchschnittliches Gedächtnis hat - und deshalb genau weiß, wo im Laden er war und was er angefasst hat.
Passion-Kickboxing
26-10-2016, 21:39
Interessantes Thema. Hat noch jemand ein paar Storys.
Interessantes Thema. Hat noch jemand ein paar Storys.
Klar! Also, damals.im Ferienlager hat der treue Hund das giftige Edelweiß gefressen...sorry, habs vergessen wies weitergeht. Abgesehen davon wird es Zeit das dieser dämliche §34a GewO ersatzlos abgeschafft wird. Der größte Teil besteht aus Idioten und durch solche Pappnasen gehen die Preise kaputt.
Du meinst also es wird weniger Pappnasen in dem Beruf geben, wenn jeder ohne jegliche Prüfung oder Vorbildung den ausüben darf? Sehr logisch.
Du meinst also es wird weniger Pappnasen in dem Beruf geben, wenn jeder ohne jegliche Prüfung oder Vorbildung den ausüben darf? Sehr logisch.
So ist es doch jetzt. Wenn das gestrichen wird was bleibt dann? Die Ausbildung zur Servicekraft, Fachkraft oder für Quereinsteiger die geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, schon mal davon gehört? Die enden alle mit einer ordentlichen Prüfung, nach angemessener Ausbilungszeit. Jetzt logisch?
Ja, das würde für deutlich weniger Pappnasen sorgen, jetzt wird jeder Haubentaucher vom Arbeitsamt.in die Richtung geschickt.
So ist es doch jetzt. Wenn das gestrichen wird was bleibt dann? Die Ausbildung zur Servicekraft, Fachkraft oder für Quereinsteiger die geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, schon mal davon gehört? Die enden alle mit einer ordentlichen Prüfung, nach angemessener Ausbilungszeit. Jetzt logisch?
Ja, das würde für deutlich weniger Pappnasen sorgen, jetzt wird jeder Haubentaucher vom Arbeitsamt.in die Richtung geschickt.
Ja, und? Du willst die Regelung ja ERSATZLOS gestrichen haben. Warum sprichst du dann von Prüfungen in anderen Berufen und so einen Quatsch, wenn du selbst die geringfügigen Bedingungen, die es gibt, ersatzlos gestrichen haben willst?
Ja, und? Du willst die Regelung ja ERSATZLOS gestrichen haben. Warum sprichst du dann von Prüfungen in anderen Berufen und so einen Quatsch, wenn du selbst die geringfügigen Bedingungen, die es gibt, ersatzlos gestrichen haben willst?
Entweder du hast keine Ahnung oder du hast keinerlei Interesse mehr Qualität.im das Sicherheitsgewerbe zu bringen. Der 34er ist der Einstieg für Rotz und die Welt, damit kannst du und jeder andere Pfosten ein Sicherheitsgewerbe eröffnen, in andere Berufen hast du eine Meisterpflicht fürs eigene Gewerbe.
Unterrichtung ist wirklich lächerlich, daher gibt es auch die Sachkundeprüfung, da fallen schon mal viele aufgrund mangelnder Sprachkenntnise durch.
Wie ich SKP gemacht habe ist gut die Hälfte der Anwesenden durchgefallen.
Unterrichtung ist wirklich lächerlich, daher gibt es auch die Sachkundeprüfung, da fallen schon mal viele aufgrund mangelnder Sprachkenntnise durch.
Wie ich SKP gemacht habe ist gut die Hälfte der Anwesenden durchgefallen.
Das mag schon sein, trotzdem ist es einfach lächerlich, in einem 2.Wochen Kurs wird kein ganzer Beruf gelernt. Ich kann auch nicht 2 Wochen beim Schreiner in einen Unterricht gehen und dann in der Lage sein ordentliche Arbeit abzuliefern, der Schrank würde nicht mal gerade stehen.
Ich weiß sehr gut warum so viele durchfallen, ich bin Prüfer bei der IHK. Abgesehen von den Deutsch Kenntnissen ist das Halbwissen einfach gefährlich.
Ja und? Also besser nix? Damit auch alle ohne deutschkenntnisse und Halbwissen es noch einfacher haben? Ich würde bei IHK Prüfern normale kognitive Fähigkeiten Voraussetzen
ne, das hat er schon gesagt, er ist für sowas (3J):
https://www.ausbildung.de/berufe/fachkraft-schutz-sicherheit/gehalt/
ne, das hat er schon gesagt, er ist für sowas (3J):
https://www.ausbildung.de/berufe/fachkraft-schutz-sicherheit/gehalt/
Ja gut, aber bis sowas Pflicht ist dann doch besser etwas als gar nix, oder? Das war doch die Aussage
Ja gut, aber bis sowas Pflicht ist dann doch besser etwas als gar nix, oder? Das war doch die Aussage
Mir scheint auch, hier besteht ein Missverständnis:
§ 34a GewO sagt ja vor allem:
(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn das ersatzlos gestrichen wird, dann kann das IMO wohl jeder machen, auch die 50% die bei der IHK-Prüfung durchgefallen sind, Leute die verfassungswidrigen Organisationen angehören, Leute ohne Haftfpflichtversicherung, mit mehr als 90 Tagessätzen vorbestrafte....
Ich denke nicht, dass qfunce das möchte, sondern eher, dass die Anforderungen an die Ausbildung bzw. den Abschluss erhöht werden?
Mir scheint auch, hier besteht ein Missverständnis:
Wenn das ersatzlos gestrichen wird, dann kann das IMO wohl jeder machen, auch die 50% die bei der IHK-Prüfung durchgefallen sind, Leute die verfassungswidrigen Organisationen angehören, Leute ohne Haftfpflichtversicherung, mit mehr als 90 Tagessätzen vorbestrafte....
Ich denke nicht, dass qfunce das möchte, sondern eher, dass die Anforderungen an die Ausbildung bzw. den Abschluss erhöht werden?
Endlich jemand der mich versteht. Desweiteren steht gegen solche Leute immer noch die Bewachungsverordnung, es gibt nicht nur die Gewerbeordnung als Vorschrift für die private Sicherheit.
miskotty
05-01-2017, 13:34
Meiner Meinung nach sollte die Unterrichtung weg, Sachkunde Mindestvoraussetzung und alle mit Kontakt zu Bürgern als Vorraussetzung die Ausbildungsberufe.
Wird aber nicht kommen, da es Geld kostet. Und die Medien nichts mehr fürs sommerloch haben
Noch den Meisterzwang drauf und die ganzen Sachkundegeprüften Chefs sind in Zukunft Vergangenheit und die jetzigen werden schon von selbst aussterben.
Wo ist denn das Problem der total geprüften und qualifizierten mit den schlechten Securities? Das die billiger sind? Normalerweise reguliert das doch der Markt. Pay Peanuts get Monkeys?
miskotty
05-01-2017, 19:16
Wo ist denn das Problem der total geprüften und qualifizierten mit den schlechten Securities? Das die billiger sind? Normalerweise reguliert das doch der Markt. Pay Peanuts get Monkeys?
Da kommen noch ganz andere Probleme. Da wäre der Preiskampf durch sehr viele Anbieter, umgehen von Gesetzen, Richtlinien, Tarifen... Preise werden gedrückt durch schwammige Formulierungen in Ausschreibungen und der billigste kriegt den Auftrag. Der billigste, nicht der mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis. Viele sehen Sicherheit immer noch als reine Forderung der Versicherung und da reichen Affen. Selbst die doofen die statt Bananen, Gurken fressen, da sie den Unterschied nicht bemerken. Es kommt viel zusammen, aber ohne Gesetzgeber und entsprechend zwang wird sich das Gewerbe nicht regulieren.
Und mein persönliches Problem ist noch der Ruf den die gesamte Branche hat. Das ich mich von Spiegel Reportern als Zitat: versager in Uniform- bezeichnen lassen muss, weil die Jungs aus der Branche es immer wieder in die Öffentlichkeit schaffen. Das man noch größere Probleme bei der Arbeit hat, weil Leute irgendwie der Meinung sind ,dass keiner in dem Gewerbe es über Hauptschule gebracht hat. Das mit diesem Ruf die miesen Löhne gerechtfertigt werden und die Ausrüstung eingeschränkt. Ich möchte eine Professionalität und streifenpartner die bis 10 zählen können...
Das wirkliche Problem da ist wohl, dass die Kunden ganz einfach nicht kapieren, wofür sie bezahlen. Es gab ja tatsächlich Zeiten, wo Secus gut bezahlt wurden. Die Zeit ging zu Ende zusammen mit zwei wesentliche Faktoren auf dem Markt - der eine war die 80er Wirtschaftskrise und der andere war die Tatsache, dass es immer mehr billige Alarmanlagen auf dem Markt kam.
Oft war es ja so, dass der einzige Schutz eines Objekts, die mehrmalige, unregelmäßig verteilte Kontrollgänge eines Wächters war. Dass alle auch noch Funkgeräte hatten war erst im Kommen. Es war schwierig Personal dafür zu bekommen. Kunden versuchten an allen Ecken Geld zu sparen, kündigten die Wachdienste und installierte billige Alarmanlagen.
Warenhäuser und Supermärkte hatten auch keine "Warensicherungsanlagen". Die kamen auch erst da,
Viele Security-Firmen haben dicht gemacht. Später entstanden zwar neue - Kleinfirmen die im Stande waren, bessere Qualität zu bieten als die Großen - welches doch für einige wenige Kunden interessant schien. Mein Vater hat z.B. die große bekannte SECURITAS nach vielen Jahren gefeuert und eine neu gegründete, die praktisch nur aus zwei Personen bestand - ehemalige JV-Beamte, angeheuert.
So wurden die Kunden zu einem niedrigeren Preisniveau gewöhnt, das nicht wieder aufgewertet wurde nachdem die Wirtschaftkrise vorüber war.
Nicht dass alles, was man machte, um "Sicherheit" billiger zu machen gut war oder überhaupt tauglich: Manche versuchten z.B. Baustellen u.Ä. Objekte mit Hunden zu sichern.
Also nicht mit Hundeführern sondern nur mit Hunden, die nach Arbeitsschluss freigelassen wurden. Viele dieser Hunde, die keine Bezugsperson hatten und sich gelangweit haben, freuten sich manchmal über jeden, freundlich war und bereit mit denen zu spielen.
In der Gastronomie-Security war die Entwicklung etwas anders. Auch während der Wirtschaftskrise konnte man da immer noch Geld verdienen. Meistens waren Türsteher noch direkt vom Club/von der Disco angestellt. Wenn das gehalt nicht gut war wurde einfach "Parallel-Eintrittsgeld-System" gemacht, sodass man trotzdem zu einer anständigen Entlöhnung kam. Wirte haben es entweder hingenommen, anständig bezahlt oder standen zu oft ohne Personal. Kollegen aus den USA haben mir berichtet, dass es bei ihnen nicht anders war.
Später, wo solche Aufgaben von Securityfirmen übernommen wurden - habe ich selber nicht mitgemacht - waren wohl das Ende davon, mehr oder weniger.
Ab da haben wohl alle versucht einander zu unterbieten.
Ich habe beruflich viel mit Security-Personal an Türen von Diskotheken zu tun gehabt. Es ist unfassbar schwierig, vernünftige Firmen, geschweige denn Leute zu bekommen.
Wenn sich ein Unternehmen für eine Tür vorgestellt hatte, war alles prima. Super Leute, alle mit Prüfung, professionell und gut ausgerüstet. Sobald der Chef weg war, haben sich einige von denen aufgeführt wie Paviane.
Bei allem Verständnis dafür, dass Türsteher keinen leichten Job haben und sich viel anhören müssen: Diese Typen haben dann ihren fähigen Kollegen alles kaputt gemacht. Bei einer Firma wurde sogar das Thekenpersonal beleidigt und angegriffen, weil dieses sich geweigert hatte, den Securities eine inoffizielle Getränkeflatrate einzuräumen.
Die IHK-Scheine haben sich viele "irgendwie" besorgt. Hinzu kommt, dass in NRW das Ordnungsamt für die Firma zuständig ist, wo sich der Firmensitz befindet. Um Genehmigungen zu überprüfen musste man daher immer erst umständlich suchen und lange telefonieren, weil ein Unternehmen Subunternehmen für das eigentliche ist, usw.
Das gesamte Rechtssysteme für die Branche müsste wirklich umgestellt werden. Der IHK-Schein ist zu leicht zu bekommen - den Ansatz, dass die Leute vernünftig ausgebildet sein müssen, mit einer entsprechenden Prüfung, finde ich vollkommen richtig. Es laufen zu viele Idioten in dem Business herum.
Die Preise würden dann allerdings explodieren... Klar, gut ausgebildetes Personal kostet auch Geld. Wäre aber nur fair - viele von denen bekommen nicht mal den Mindestlohn, weil der Chef einen Mitarbeiter für zehn Euro abrechnet und damit zwei für fünf Euro bezahlt.
Willi von der Heide
12-01-2017, 11:24
Da habe ich mal eine Frage an die, die schon länger in der Branche sind.
Stimmt es, daß die Jobcenter in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ( 2001 - 2005 ) die Leute regelrecht in die Kurse " geprügelt " haben ?
Nach dem Motto: Raus aus der Statistik und rein in die Branche ?
So wurde mir das mal erklärt und es wäre nett wenn das einer bestätigen könnte.
krav maga münster
12-01-2017, 15:15
Da habe ich mal eine Frage an die, die schon länger in der Branche sind.
Stimmt es, daß die Jobcenter in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ( 2001 - 2005 ) die Leute regelrecht in die Kurse " geprügelt " haben ?
Nach dem Motto: Raus aus der Statistik und rein in die Branche ?
So wurde mir das mal erklärt und es wäre nett wenn das einer bestätigen könnte.
In NRW auf keinen Fall!
Habe spätere Kollegen gehabt, die den §34a GewO wie auch die Sachkundeprüfung selbst zahlen mussten.
Sonderregelungen gab es nur, wenn man nachweisen konnte, dass man nach Unterrichtung nahtlos in ein Arbeitsverhältnis wechseln konnte.
Gruß Markus
hand-werker
12-01-2017, 20:34
Da habe ich mal eine Frage an die, die schon länger in der Branche sind.
Stimmt es, daß die Jobcenter in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ( 2001 - 2005 ) die Leute regelrecht in die Kurse " geprügelt " haben ?
Nach dem Motto: Raus aus der Statistik und rein in die Branche ?
So wurde mir das mal erklärt und es wäre nett wenn das einer bestätigen könnte.
Jobcenter gibt es erst seit 2005 ;)
"rein prügeln" ist der falsche Ausdruck. Aber es werden schon häufig Leute in Richtung "Schutz und Sicherheit" geschult. Häufig mit einer windelweichen Einstellungszusage irgendeiner Firma, manchmal auch einfach so, als letzte Hoffnung ;)
Da habe ich mal eine Frage an die, die schon länger in der Branche sind.
Stimmt es, daß die Jobcenter in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ( 2001 - 2005 ) die Leute regelrecht in die Kurse " geprügelt " haben ?
Nach dem Motto: Raus aus der Statistik und rein in die Branche ?
So wurde mir das mal erklärt und es wäre nett wenn das einer bestätigen könnte.
Es stimmt nicht ganz. Der Zeitraum zumindest, das hat nicht 2005 aufgehört, das hält noch an.
Willi von der Heide
13-01-2017, 17:53
Danke für die Infos bisher.
Ist wohl noch ein langer Weg, bis sich der Grundsatz " Qualität kostet eben " und wenn man eine ordentliche Dienstleistung haben will, muß man auch entsprechend zahlen, durchsetzt.
Da der Bedarf an privaten Sicherheitsdienstleistungen zunehmen wird, schauen wir mal was die Zukunft so bringt.
Hosenscheißer
14-01-2017, 17:43
Danke für die Infos bisher.
Ist wohl noch ein langer Weg, bis sich der Grundsatz " Qualität kostet eben " und wenn man eine ordentliche Dienstleistung haben will, muß man auch entsprechend zahlen, durchsetzt.
Da der Bedarf an privaten Sicherheitsdienstleistungen zunehmen wird, schauen wir mal was die Zukunft so bringt.
Ohne guten Tarifvertrag bleibt der Lohn halt niedrig.
Ein anderes Problem ist, wir produzieren nichts. Sicherheit ist in dem Sinne nicht messbar. Passiert nix, ist die Sicherheit ein lästiger Kostenfaktor.
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