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Vollständige Version anzeigen : Lehrbefähigung/Kursleiter



Exodus73
18-11-2008, 01:14
Hey Leuts!

Mal ne Frage an die JJ-Spezialisten hier!

Was kann ich mit dem Blaugurt im JJ machen, Lehrbefähigung oder Kursleiter?

Und wo sind da die Unterschiede? :)

heffi
18-11-2008, 02:06
Du kannst mit Blaugurt (2.Kyu) deine Trainer C-Lizenz Ju-Jutsu Breitensport machen. Früher hieß das mal Übungsleiter ist aber das gleiche. Wenn dir das dann nicht genug ist, machst du eine Weiterbildung richtung Frauen SV oder eine weitere Lizenz für den Wettkampfsport. So kenn ich das vom DJJV, wie das bei anderen Verbänden aussieht weis ich nicht. Infos gibt es auf der Homepage der einzelnen Verbände oder beim Deutschen Sportbund. Da werden auch die Unterschiede zwichen Trainer C, B und Trainer A erklärt.

Exodus73
18-11-2008, 12:11
HI Cranemc!

Ja ich bin beim DJJV, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt... in dem Lehrgangsraster 2009 ist einmal von einer Seminarreihe "Lehrbefähigung" die rede, dann von "Kursleiter-Ausbildung" und dann nochmal von "Sportassistenten-Ausbildung"! Nur was davon ist was???

Gruß STephan

Franz
18-11-2008, 12:14
bezieht sich auf DJJV
bei der Prüfung zur Fül C muss aber der Braungurt vorhanden sein.
Vorher kannst du Clubassistent (Helfer beim Kindertraining) machen. Das geht ab Orange gilt 4 Jahre, dann hoffen die Verantwortlichen hast du Braun und machst die FÜL C.
Lehrbefähigung ist ab Braun und die minimalste Ausbildung wir benötigt für Schwarzgurt, wenn man keine Fül C hat.

Mit Orange kannst du Nicht mit mir Kinder SV Kurse
und mit Grün kannst du die Kursleiterlizenz Frauen SV machen

Budoka_Dante
18-11-2008, 16:50
bezieht sich auf DJJV
bei der Prüfung zur Fül C muss aber der Braungurt vorhanden sein.
In Niedersachsen zB nicht, da reicht der Blaugurt.

Exodus73
18-11-2008, 20:36
Lehrbefähgigung ist also Definitiv erst ab Braungurt???

Franz
18-11-2008, 20:49
schlag es doch einfach im Ju Jutsu 1x1 nach
da steht genau drin welche Vorraussetzung erforderlich ist

heffi
18-11-2008, 22:46
Lehreinweisung=Lizenznachweis für den Erwerb des 1.-3. Dan erforderlich. Gültigkeit 2 Jahre. Neuerwerb 15 UE, Verlängerung min. 5 UE
Sogar die Trainer C-Lizenzausbildung darf mit dem 3. Kyu (grün) begonnen werden, muß aber beim Abschluß den 2. Kyu (blau) vorweisen.Früher war braun Vorraussetzung, wurde aber dieses Jahr geändert.

Exodus73
19-11-2008, 01:22
und die c-Lizens ist dann das gleiche wie Kursleiter oder wie?

Katana_Desperado
19-11-2008, 02:00
und die c-Lizens ist dann das gleiche wie Kursleiter oder wie?

die c-lizenz ist die breitensportlizens (sportübungsleiter allgemein). die kannst du jederzeit beim landessportbund machen, unabhängig einer gürtelgraduierung.
wenn du die c-lizenz hast, kannst du dich auch als prüfer für das deutsche sportabzeichen registrieren lassen. dann kannst du stabhochsprung prüfen. :)
a & b sind fachlizenzen.

liebe grüße

Budoka_Dante
19-11-2008, 10:55
die c-lizenz ist die breitensportlizens (sportübungsleiter allgemein). die kannst du jederzeit beim landessportbund machen, unabhängig einer gürtelgraduierung.
wenn du die c-lizenz hast, kannst du dich auch als prüfer für das deutsche sportabzeichen registrieren lassen. dann kannst du stabhochsprung prüfen. :)
a & b sind fachlizenzen.

liebe grüße

Den Fachübungsleiter C JJ würde ich aber irgendwie auch als Fachlizenz ansehen, nicht zuletzt, weil man ihm beim JJ-Landesverband macht. Wozu gibt es denn sonst noch den "normalen Übungsleiter" C beim Sportbund?

marq
19-11-2008, 11:00
ja es gibtes : übungsleiter c für breitensport für ältere und jugend/kinder
da lernt man halt nur alle gemeine sache im gegensatz zur fachlizenz.

Exodus73
19-11-2008, 13:02
Langsam wirds kompliziert...

Also nochmal: die im Lehrgangsraster 2009 NRW ausgeschriebene Kursleiter Ausbildung Teil 1 - 3 + Prüfung ist dann das gleiche wie der Fachübungsleiter-C ????

Und die Lehrbefähigung ist das, was man haben muß um den 1.Dan machen zu dürfen (es sei denn man hatt schon FÜL-C)?

Budoka_Dante
19-11-2008, 13:10
Langsam wirds kompliziert...

Also nochmal: die im Lehrgangsraster 2009 NRW ausgeschriebene Kursleiter Ausbildung Teil 1 - 3 + Prüfung ist dann das gleiche wie der Fachübungsleiter-C ????
Nein nein... Kursleiter ist Kursleiter, F(ach)Ü(bungs)L(eiter) ist FÜL, und Trainer ist Trainer, sowie der Sportassistent der Sportassistent ist usw.
Worauf der Kursleiter abzielt, weiß ich nicht so genau. Ich denke aber, es geht um SV-Kurse.
Trainer ist wettkampforientiert.
FÜL ist breitensportorientiert (manche nennen ihn verwirrenderweise Trainer Breitensport).
Der Sportassistent soll dann halt assistieren.

Und die Lehrbefähigung ist das, was man haben muß um den 1.Dan machen zu dürfen (es sei denn man hatt schon FÜL-C)?
Ja, die Lehrbefähigung, FÜL oder Trainer ist notwendig.
Sportassistent reicht nicht.

Exodus73
19-11-2008, 14:11
Also ich habe mich grade mal beim Verband erkundig!

Kursleiter = Frauen SV --> 130 €
Sportassistent --> 40 €
Fachübungsleiter C = Trainer C Breitensport --> 180 €
Trainer C = Trainer C Leistungssport --> 180 €

...

Gruß Stephan

Franz
19-11-2008, 14:50
ist in Bayern anders.
Das sind die Infos die ich bei meiner Anfrage vom JJVB bekam:
Ausbildung zum Trainer-C Breitensport ( früher Übungsleiter-C ) Ju-Jutsu 2009

Veranstalter/Ausrichter: Ju-Jutsu-Verband Bayern e.V.

Datum/Zeit:
Grundlehrgang:
Sonntag, 15.03.2009, 17.00 Uhr bis Freitag, 20.03.2009, 12.00 Uhr
Zwischenprüfung:
Freitag, 01.05.2009, 16.30 bis Samstag, 02.05.2009, 18.00 Uhr
Aufbaulehrgang:
Sonntag, 17.05.2009, 17.00 Uhr bis Freitag, 22.05.2009, 12.00 Uhr
Lizenzprüfung:
Freitag, 17.07.2009, 16.30 bis Sonntag 19.07.2009, 12.00 Uhr

Ort: Sportschule Oberhaching

Referent: Walter Knör

Kosten: 300,-- Euro, mit gültigem DJJV-Pass und Jahressichtmarke 2009 des DJJV

Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre
- Mindestens 1. Kyu Ju-Jutsu
- Mindestens 4 Jahre aktiv Ju-Jutsu
- Befürwortung des Vereins (der Anmeldung beilegen)
- Nachweis der Ersten Hilfe (nicht älter als 2 Jahre)