127 Stpo oder und 229 Bgb [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : 127 Stpo oder und 229 Bgb



fusel
20-11-2008, 01:06
Randalierer der bei einer Veranstaltung großen Schaden angerichtet hat , wird unmittelbar danach von dem Sicherheitsdienst vorläufig Festgenommen .
Kann man sich bei diesem Vergehen auch nach Selbsthilfe 229 Bgb rechtfertigen oder nur nach 127 Stpo ?

kackklo
11-12-2008, 00:19
127 stpo vorläufige festnahme sagt schon der name

Sascha W.
11-12-2008, 05:34
127,1 STPO bezieht sich auf Straftaten und 229 BGB auf die Selbsthilfe in dem Fall auf ( 823 BGB ) Schadennersatz spielt hier keine Rolle es sei denn die waren unter 14 j dann geht nur BGB.