fusel
20-11-2008, 01:06
Randalierer der bei einer Veranstaltung großen Schaden angerichtet hat , wird unmittelbar danach von dem Sicherheitsdienst vorläufig Festgenommen .
Kann man sich bei diesem Vergehen auch nach Selbsthilfe 229 Bgb rechtfertigen oder nur nach 127 Stpo ?
Kann man sich bei diesem Vergehen auch nach Selbsthilfe 229 Bgb rechtfertigen oder nur nach 127 Stpo ?