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Vollständige Version anzeigen : Brauche dringend Rat, wie das rechtlich ist



alex2000
01-12-2008, 06:55
Vor einiger Zeit kam es zu einer Auseindersetzung, als mir die Person den Arm nach hinten drückte und mich gegen die Wand warf, schlug ich zu. Nun ging die Sache vor Gericht und da ich Kampfsport mache, plädiert der Anwalt jetzt darauf, daß ich eine menschliche Waffe wäre und es Kampfsportlern nicht erlaubt wäre sich in irgendeiner Weise zur Wehr zu setzen. Stimmt das?
MfG Marilyn

alex2000
01-12-2008, 07:00
Vor einiger Zeit kam es zu einer Auseindersetzung, als mir die Person den Arm nach hinten drehte und mich gegen die Wand drückte, schlug ich mehr reflexartig zu. Nun ging die Sache vor Gericht und da ich Kampfsport mache, u.a. auch Boxen, plädiert der Anwalt jetzt darauf, daß ich eine menschliche Waffe wäre und es Kampfsportlern auch nicht erlaubt wäre sich in irgendeiner Weise gegen jemand zur Wehr zu setzen, auch nicht um sich selbst zu verteidigen. Stimmt das oder möchte der Staatsanwalt da nur etwas anhängen? Sorry, doppelt wollte ich es nicht gleich schreiben, *grins*
MfG Alex und vielen Danke vorraus für euren Rat

Franz
01-12-2008, 07:03
das ist falsch.
Wenn du angegriffen wirst, darfst du dich wehren.
Je nachdem wieviel Erfahrung dir nachgewiesen werden kann, desto angemessener muss deine Reaktion ausfallen.

Octagon
01-12-2008, 07:09
Vor einiger Zeit kam es zu einer Auseindersetzung, als mir die Person den Arm nach hinten drehte und mich gegen die Wand drückte, schlug ich mehr reflexartig zu. Nun ging die Sache vor Gericht und da ich Kampfsport mache, u.a. auch Boxen, plädiert der Anwalt jetzt darauf, daß ich eine menschliche Waffe wäre und es Kampfsportlern auch nicht erlaubt wäre sich in irgendeiner Weise gegen jemand zur Wehr zu setzen, auch nicht um sich selbst zu verteidigen. Stimmt das oder möchte der Staatanwalt da nur etwas anhängen?
MfG Alex und vielen Danke vorraus für euren Rat

Ab zum Rechtsanwalt, denn die Aussage vom Staatsanwalt ist Bockmist.
Ein guter RA sollte dich da raushauen können.

Sun Tsu
01-12-2008, 07:21
Vor einiger Zeit kam es zu einer Auseindersetzung, als mir die Person den Arm nach hinten drückte und mich gegen die Wand warf, schlug ich zu. Nun ging die Sache vor Gericht und da ich Kampfsport mache, plädiert der Anwalt jetzt darauf, daß ich eine menschliche Waffe wäre und es Kampfsportlern nicht erlaubt wäre sich in irgendeiner Weise zur Wehr zu setzen. Stimmt das?
MfG Marilyn

Nein! Das ist ein Gerücht! Auch Kampfsportler dürfen sich wehren.;) Und, dass sie als menschliche "Waffe" gelten, ist auch falsch. Du wirst genauso bestraft (wenn es dazu kommt), wie jeder andere auch.

justizia
01-12-2008, 07:34
Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn man ohne Grund zugeschlagen hat. Du jedoch hast Dich wehren müssen, mithin greift hier die Notwehr und diese ist nicht strafbar. Das Argument, man wäre Kampfsportler und daher eine Waffe, ist dummes Geseier. Der gegnerische Anwalt versucht nur, seinen Mandanten bestmöglichst aus der Sache heraus zu boxen. Das Gericht jedoch entscheidet nach Aktenlage und tatsächlichem Vorfall. Wäre ja noch schöner, dass sich jeder mißhandeln läßt, nur um nie vor Gericht zu landen...

Je nachdem, wie das Urteil ausfällt und es sollte Dir mißfallen, kannst Du binnen einer Woche in Berufung gehen. Gab es evtl. Zeugen? Die würden jenes noch untermauern. Viel Glück!

Lars´n Roll
01-12-2008, 07:36
Irgendwie hab ich das Gefühl, der Threadersteller will uns hier bloß verkackeiern... :rolleyes:

KidStealth
01-12-2008, 08:10
Irgendwie hab ich das Gefühl, der Threadersteller will uns hier bloß verkackeiern... :rolleyes:

warum denn bloß?
ich würde auch lieber im forum fragen anstatt meinen anwalt. ;)

Rebel till i die
01-12-2008, 08:17
Ab zum Rechtsanwalt, denn die Aussage vom Staatsanwalt ist Bockmist.
Ein guter RA sollte dich da raushauen können.

Jepp ;)

ilyo
01-12-2008, 08:37
Troll.

So blöde kann sich einfach niemand bei einer Strafsache verhalten.
Wenn doch - Respekt!

klaudi75
01-12-2008, 08:47
Troll.

So blöde kann sich einfach niemand bei einer Strafsache verhalten.
Wenn doch - Respekt!

Eine kurze, aber dafür wenig hilfreiche Aussage...:halbyeaha

ilyo
01-12-2008, 08:48
Er hat schon Hilfe bekommen.

... in einem Forum ... wenn es tatsächlich um etwas geht ... von fremden Leuten ... ohne juristische Ausbildung (ich erinnere an deine letzte Verhältnismäßigkeitsdiskussion gegen Luggage und STCH).
Merkste was?

klaudi75
01-12-2008, 08:54
Er hat schon Hilfe bekommen.

... in einem Forum ... wenn es tatsächlich um etwas geht ... von fremden Leuten ... ohne juristische Ausbildung.
Merkste was?

Schon klar!
Sich mit einer derart kindisch-naiven Fragestellung in diesem Forum zu präsentieren ist schon ziemlich bescheiden.... Aber für eine unverbindliche Gratis-Rechtsauskunft scheint es ja einigen zu genügen...:gruebel:

klaudi75
01-12-2008, 08:56
Er hat schon Hilfe bekommen.

... in einem Forum ... wenn es tatsächlich um etwas geht ... von fremden Leuten ... ohne juristische Ausbildung (ich erinnere an deine letzte Verhältnismäßigkeitsdiskussion gegen Luggage und STCH).
Merkste was?


Nicht gegen sondern mit....:D

das hast du offenbar nicht gemerkt...:(

enraged_Clown
01-12-2008, 09:05
da hat der staatsanwalt auch verdammt recht. wo kämen wir denn hin wenn es leute gäbe die im stande sind sich zu verteidigen und das auch noch ohne rücksicht auf den aggressor tun?

und solche fragen stellt jemand der nach eigener aussage schon 46 jahre diesen rechtsstaat bevölkert.

justizia
01-12-2008, 09:15
Nur Du warst dabei, Du kennst den Vorfall, hier mal eine Hilfestellung auf juristischer Basis:

Paragraph 32 StGB - Notwehr

1.Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2.Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Juristisch für die Notwehr entscheidend ist die Frage, wo der Angriff beginnt. Der
Gesetzgeber verlangt von Ihnen nicht, daß Sie warten, bis die Faust des Übeltäters
Ihnen das Nasenbein gebrochen hat. Sie dürfen juristisch und müssen selbst-
verteidigungstechnisch mit Ihrer verhältnismäigen Verteidigung einsetzen, sobald der
Angriff beginnt. Das heißt, z.B., wenn der Gegner zum Schlag ausholt, zum Tritt sein
Gleichgewicht verlagert oder zur Angriffsvorbereitung die Distanz in deutlich
erkennbarer feindlicher Absicht verändert..
Ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung, wer Angreifer und wer Verteidiger ist,
wird die Frage sein: Wer ging zuerst auf wen los?

Dringt der Gegner jetzt in eindeutiger Absicht auf Sie ein, ist klar, wer der Angreifer und wer der Verteidiger ist.
Um sich einwandfrei als Verteidiger ausweisen zu können, müssen Sie auf den Beginn
des Angriffs warten. Dann aber müssen Sie wie ein Sprinter vom Startblock in diesen
Angriff hinein. Sie sollten dem Gegner, der vor Ihnen mit dem Schlag beginnt, mit
Ihrem eigenen Stoß zuvorkommen, dh. dessen Angriffshandlungen durch eigenes
hineingehen ausnutzen.

Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung

Überschreitet der Verteidiger die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Alfons Heck
01-12-2008, 09:38
OK
Alle wichtigen Aspekte beleuchtet.
Falls der thread-Ersteller später mal den Ausgang oder ein Aktenzeichen dazu bekannt geben will; einfach per mail an einen admin und wir fügen es hier ein.

CLOSED