Vollständige Version anzeigen : Eingeschränkter Messer-BESITZ?
Jadetiger
03-12-2008, 11:58
Auch wenn mich jetztz gleich alle schlagen werden, muss ich doch einen Thread zum Waffenrecht aufmachen.
Kann mir jemand sagen, ob es (außer Balisong/Schmetterlingsmesser) Messer gibt, bei denen bereits der BESITZ verboten ist? Gibt es da gesetzliche Richtlinien?
Ich meine mit Besitz: Wenn die Waffen bei mir zuhause in der Vitrine liegen. Die Messer werden nicht von mir rumgetragen, weder zugriffsbereit noch verpackt.
Exodus73
03-12-2008, 12:14
Naja Googeln kann manches vereinfachen...
Aber nun gut...
Springmesser (welche Ausnahmen es gibt findest du zu genüge bei google), Fallmesser (Klinge kommt vorne raus), Faustkeilmesser (best. Berufsgruppen ausgenommen), Balisongs, Messer in Verbindung mit Schlagringen (Schlagringe sind eh verboten), Verborgene Messer (z.B. Messer in Kugelschreibern)...
miskotty
03-12-2008, 12:16
springmesser, bei denen die klinge vorne raus kommt sind glaub ich auch verboten. bestimmte messer die einen anderen gegenstand vortäuschen. faustmesser...
genaues müsst ich nachschauen
Generell Klingen die über 8,5 cm Länge aufweisen!
Generell Klingen die über 8,5 cm Länge aufweisen!
... Unfug - dann wäre jedes Brotmesser verboten;)!
Hogaldino
03-12-2008, 13:16
... Unfug - dann wäre jedes Brotmesser verboten;)!
wenn du damit auf der strasse offen rumläufst dann ja!!!
Jadetiger
03-12-2008, 14:21
wenn du damit auf der strasse offen rumläufst dann ja!!!
Bitte vergleiche mit meinem einleitenden Post:
Kann mir jemand sagen, ob es (außer Balisong/Schmetterlingsmesser) Messer gibt, bei denen bereits der BESITZ verboten ist? Gibt es da gesetzliche Richtlinien?
Ich meine mit Besitz: Wenn die Waffen bei mir zuhause in der Vitrine liegen. Die Messer werden nicht von mir rumgetragen, weder zugriffsbereit noch verpackt.
Lars´n Roll
03-12-2008, 14:33
http://www.haller-stahlwaren.de/Site_mini/Service/messerrecht_2007_02.pdf
Schnueffler
03-12-2008, 14:45
wenn du damit auf der strasse offen rumläufst dann ja!!!
Schwachfug!
Du darfst ein Messer mit einer Klinge bis 12 cm bei dir führen, auch griffbereit.
Ansonsten siehe Lars Link!
MfG
Markus
Hogaldino
03-12-2008, 14:55
Schwachfug!
Du darfst ein Messer mit einer Klinge bis 12 cm bei dir führen, auch griffbereit.
Ansonsten siehe Lars Link!
MfG
Markus
wer wird denn gleich an die decke gehen???
ich kenne es auch nur so das klingen die über 8,5 cm sind nicht bei sich haben darf.
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehre:)
enraged_Clown
03-12-2008, 15:45
wer wird denn gleich an die decke gehen???
ich kenne es auch nur so das klingen die über 8,5 cm sind nicht bei sich haben darf.
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehre:)
das gilt/galt für springmesser. die grenze liegt feststehen bei 8,5, bei klappmessern ist es nicht eindeutig definiert :)
Schnueffler
03-12-2008, 16:57
wer wird denn gleich an die decke gehen???
ich kenne es auch nur so das klingen die über 8,5 cm sind nicht bei sich haben darf.
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehre:)
Was sagte einer meiner Dozenten immer:
Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung! :cool:
Jadetiger
04-12-2008, 09:15
Danke erstaml für die guten Antworten.
Ich schließe also daraus, dass ein Klappmesser, das mit zwei Händen geöffnet werden muss, legal ist und das unabhängig von der Klingenlänge.
Ein spanisches Navaja mit einer Klingenlänge von 30-35cm wäre demnach auch legal, oder?
Hogaldino
04-12-2008, 09:24
Was sagte einer meiner Dozenten immer:
Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung! :cool:
was hat ein alter kollege von mir gesagt man muss nicht alles wissen man muss nur jemanden kennen der es weiß ;)
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