Vollständige Version anzeigen : Trainingswaffen aus Japan
Eine Frage an die Rechtsexperten ...
Ich mache im Jahr 2009 einen Kurzurlaub in Tokio.
Natürlich plane ich einen Bokken oder ein Tonfa für die Sammlung zu erstehen :p!
Aber was sagt die Rechtslage dazu? Ich meine gelesen zu haben, dass ein Bokken nicht unters Waffengesetz fällt, also keine Probleme machen sollte?! Ein Tonfa läuft als Schlagstock!? Muss ich das anmelden, darf ich es überhaupt einführen?
Danke im vorraus !!!
DavidBr.
29-12-2008, 20:14
Eine Frage an die Rechtsexperten ...
Ich mache im Jahr 2009 einen Kurzurlaub in Tokio.
Natürlich plane ich einen Bokken oder ein Tonfa für die Sammlung zu erstehen :p!
Aber was sagt die Rechtslage dazu? Ich meine gelesen zu haben, dass ein Bokken nicht unters Waffengesetz fällt, also keine Probleme machen sollte?! Ein Tonfa läuft als Schlagstock!? Muss ich das anmelden, darf ich es überhaupt einführen?
Danke im vorraus !!!
Den Thread http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/waffen-gesetze-verordnungen-usw-40870/ hast Du schon gelesen? Bzw. einfach beim Zoll nachfragen.
Selber kenne ich mich mit den rechtlichen Sachen nicht aus.
ja, hab ich schon ...
ich hab halt echt kein talent im paragraphenverstehen ..
vllt überliest ja jemand den threat, der erfahrungen hat oder jura studiert ;)
DavidBr.
29-12-2008, 21:11
ja, hab ich schon ...
ich hab halt echt kein talent im paragraphenverstehen ..
vllt überliest ja jemand den threat, der erfahrungen hat oder jura studiert ;)
Da gibts hier einige; frag mal z.B. den user luggage hier im Forum, der kann dir sicherlich besser helfen als ich.
Ich wurde gerufen? ;)
Ich bin kein Experte für's WaffG, erstrecht nicht für das neue und dazu noch in Verbindung mit zollrechtlichen Überlegungen. Ich kann nur mal dazu ausführen, was mir dazu einfällt, andere mögen das ergänzen:
Ein Bokken ist keine Waffe im Sinne des WaffG, unterfällt mithin nicht dem Führverbot aus §42a WaffG.
Ein Tonfa ist mit Sicherheit eine Waffe iSd §1 II Nr.2 lit.a WaffG, auch wenn man es subjektiv nur zum Sporte oder aus Sammlerzwecken führt, denn es ist dem Wesen und seiner Beschaffenheit nach dazu bestimmt die Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen. Es unterfällt damit grundsätzlich dem Führverbot, insbes. auf öffentlichen Veranstaltungen und in ausgesprochenen Risikozonen.
Hierbei gibt es allerdings bestimmte Ausnahmetatbestände, die berechtigtem Interesse Rechnung tragen. So sieht der §42a Ausnahmen vom Führverbot vor,
(2)
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Demnach dürfte ein Transport im Frachtgepäck unproblematisch sein.
okay, danke für die auskunft ...
gelten diese rechte denn auch auf den flughäfen von tokio und england (zwischenstopp) ??? und noch ne andere frage: meint verschlossen einfach zu, also reißverschluss dicht oder extra durch zb vorhängeschloss abgeschlossen?
gruß
okay, danke für die auskunft ...
gelten diese rechte denn auch auf den flughäfen von tokio und england (zwischenstopp) ???
Keine Ahnung, google dazu mal.
und noch ne andere frage: meint verschlossen einfach zu, also reißverschluss dicht oder extra durch zb vorhängeschloss abgeschlossen?
Auch das weiß ich nicht genau, das neue WaffG ist ja noch genau das - neu. "Verschlossen" dürfte in jedem Fall heißen "nicht ohne weiteres zugriffsbereit, nicht sofort einsatzfähig". Es mag darüber hinaus aber noch "dem Zugriff Unberechtigter entzogen" bedeuten. Kleine Vorhängeschlösser gibt es ja für Reisekoffer, ich denke sowas ist anzuraten.
kobudo.de
05-01-2009, 08:49
Hallo To-Fu,
wenn du dir in Japan Sai kaufst, kann es zu Problemen mit dem japanischen Zoll kommen, weshalb kann ich auch nicht sagen, da diese Problem von unseren Trainer dort für uns geregelt wurde. Mit den anderen Waffen die wir so dabei hatten, Tonfa, Kama, Bo, Eku etc. hatten wir keine Probleme.
MfG
Thomas
sooo, hab nun gerade mal beim zoll angerufen und mich informiert. die einfuhr von tonfas ist in deutschland kein problem, da sie ab 18jahren legal sind. das führungsverbot würde damit erledigt sein, dass die koffer ja verschlossene behältnisse sind - was mir gerade einfällt, ich reise nur mit nem rucksack (70l), wie siehts da denn nun aus ?? soll ich nen vorhängeschloss dran machen oder was ?!?!?!!? ich hasse diese ganze rechtsk****
zu meiner frage wie es denn in london aussieht, mei meinte er, dass es auch kein problem sei, da das gepäck nicht durchleuchtet wird und ich gar nicht da ran komme ...
Mach doch so ein kleines Koffer-/Taschenschloß davor, damit hast du es nicht im direkten Zugriff....
hm, hatte ich auch überlegt, aber es ist ein schnürrucksack (bundeswehr) ohgne reisverschluss ... wo soll ich da nen schlos dranhängen ??? habe aber gerade auf ner seite gelesen, dass ein verschlossenes behältnis auch ein behältnis sein kann, dass durch eine feste schnürung verschlossen ist, auf meinen rucksack würde das dann wohl zutreffen ... zusätzlich kann ich die dinger noch eintüten und nach ganz unten packen, damit die absicht auch deutlich wird, die dinger nur zu transportieren !!!
hm, hatte ich auch überlegt, aber es ist ein schnürrucksack (bundeswehr) ohgne reisverschluss ... wo soll ich da nen schlos dranhängen ??? habe aber gerade auf ner seite gelesen, dass ein verschlossenes behältnis auch ein behältnis sein kann, dass durch eine feste schnürung verschlossen ist, auf meinen rucksack würde das dann wohl zutreffen ... zusätzlich kann ich die dinger noch eintüten und nach ganz unten packen, damit die absicht auch deutlich wird, die dinger nur zu transportieren !!!
sollte eigentlich reichen, um auf nummer sicher zu gehen kannste ja mal
bei globetrotter.de nach sowas in der Art schauen:
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ich reise ja schon in einer woche ... ich denke, ich mach zusätzlich noch nen kabelbinder drum ;)
Ich habe mich auch einmal über die Einreisebestimmungen in die BRD informiert - allerdings ging es bei mir um die Einfuhr einer Klingenwaffe.
Ich habe vom Zoll erzählt bekommen das Waffen die in D frei zu erstehen und legal zu besitzen sind eingeführt werden dürfen. Jedoch müssten sie bei der Einreise am Zoll als solche Gegenstände deklariert werden. Soll heißen es müsste das rote Gate am Flughafen genommen werden.
Keine Garantie auf nix ;):D Ich weiß auch nicht ob das jetzt gezielt auf Schwerter bezogen war oder auf alle Waffen.
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