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Vollständige Version anzeigen : erfahrung mit bund und urlaub !?



$NILLE$
05-01-2009, 16:55
hallo zusammen .. hab mir vorgenommen nach thailand zu gehen und schon kommen die ersten probleme bei den planunngen ..

nun kommt aber mein hauptproblem .. der bund ...
ich bin bis zum 31.07.09 freigestellt wegen meiner ausbildung und werde am 01.10.09 gezogen.(grundwehrdienst) .. ich so zu ihm ja supppaaa passt.. ja er grinst öähm nöö
du bist gemustert und musst somit nen antrag auf urlaub bzw landesausreise stellen... der vom bund genehmigt werden muss..

hat da jemand erfahrung mit ??? werd mir mal was zurecht tippen ..
aber ich weiß nich ob ich erwähnen sollte das ich muay thai dort trainiern will ..nich dsa die meinene ahhh der könnte sich verletzen und kosten komm auf uns zu wenn der bei uns ist.. udn lehnen ab...

das wäre nich dsa was ich mir wünsche.. hoffeentlich geht das klaaarr .. :P

hat jemand erfahrung mit mein problem :P

shuuz
05-01-2009, 17:02
nun kommt aber mein hauptproblem

10 Fingersystem? :p

$NILLE$
05-01-2009, 17:58
10 Fingersystem? :p

ja das auch :D :D haha..

aber ne im ernst.. is mir schon wichtig..

tomzilla
05-01-2009, 18:22
WPflG: Auschnitte...

(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des siebzehnten Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne daß die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 bereits vorliegen. Das gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem der Wehrpflichtige für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für den Wehrpflichtigen eine besondere - im Bereitschafts- und Verteidigungsfall eine unzumutbare - Härte bedeuten würde; § 12 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.

(7) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen ferner der zuständigen Wehrersatzbehörde unverzüglich schriftlich oder mündlich zu melden

1. die Absicht, ihrem ständigen Aufenthaltsort länger als acht Wochen fernzubleiben - § 3 Abs. 2 bleibt unberührt

Mehr konnte ich auf die schnelle nicht finden...

Kenne den "Laden" zwar sehr gut, war aber eher fürs Praktische als für §§ :soldat:

Gruß

tomzilla

mykatharsis
05-01-2009, 18:25
du bist gemustert und musst somit nen antrag auf urlaub bzw landesausreise stellen... der vom bund genehmigt werden muss..
Wer erzählt Dir so einen Blödsinn?

P.S.: Länger als 3 Monate ist auch kein Urlaub, sondern Landesflucht. ;)

jonsnow
05-01-2009, 18:28
Mach deinen Urlaub in Thailand und sei einfach wieder rechtzeitig zum Wehrdienst da. So lange keiner davon weiß, so lange juckts auch keinen.


Du solltest dich vielleicht nicht gerade zum Krüppel treten lassen und dort dann mit Gips oder so was antanzen.

tomzilla
05-01-2009, 18:38
Mach deinen Urlaub in Thailand und sei einfach wieder rechtzeitig zum Wehrdienst da. So lange keiner davon weiß, so lange juckts auch keinen.

Sehr naiv gedacht und gefährlich dazu ! Unterschätze unseren Überwachungsstaat nicht !

Bei der Ausreise wird er registriert und es wissen mehr Leute davon wo er hinfliegt als du dir vorstellen kannst ! :cool:

Die MP wartet dann schon auf Ihn. :-§

shuuz
05-01-2009, 18:40
Die MP wartet dann schon auf Ihn. :-§

Doch aber nur wenn er seinen Dienst nicht rechtzeitig antritt oder?

Alfons Heck
05-01-2009, 18:41
hauptproblem .. der bund ...
ich bin bis zum 31.07.09 freigestellt wegen meiner ausbildung und werde am 01.10.09 gezogen.(grundwehrdienst) ..
und?
Daraus folgt: Du kannst nach dem Ende Deiner Ausbildung bis zum 01.10.09 machen was Du willst. Am 01.10.09 stehst Du entsprechend Deinem Einberufungsbescheid in xyz auf der Matte.
Alternative: Es gelingt Dir Deinen Einberufungstermin zu verschieben.


Gruß
Alfons.

tomzilla
05-01-2009, 18:50
@ alfons

Klar kann er machen was er will, aber er muss es melden !! :-§

Sorry hört sich jetzt alles so aufgebauscht an, ist aber alles easy hinzubekommen.

Einfach mit den Leuten vom Kreiswehrersatzamt reden. Dein Trainingswunsch würde ich trotzdem nicht erwähnen. Geht die einen Sch... an !:teufling:

Alfons Heck
05-01-2009, 18:57
@ alfons

Klar kann er machen was er will, aber er muss es melden !! :-§
...wenn er länger als 3 Monate ins Ausland geht. Zum Termin muß er erscheinen. Da werden ihm wohl kaum 3Monate Freizeit bleiben 31.7.-1.10. macht 2 Monate.


Gruß
Alfons.

tomzilla
05-01-2009, 19:06
@ Alfons

Klar hast Recht mit den 3 Monaten...

Aber er befindet sich schon unter "Wehrüberwachung" und da gilt ständige Verfügbarkeit und Zustellbarkeit von "Schriftstücken" und wieder ein §

(7) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen ferner der zuständigen Wehrersatzbehörde unverzüglich schriftlich oder mündlich zu melden

1. die Absicht, ihrem ständigen Aufenthaltsort länger als acht Wochen fernzubleiben - § 3 Abs. 2 bleibt unberührt

:D

$NILLE$
05-01-2009, 19:11
erstmal danke das soviele dran teilnehmen ..

ich will ja auch am 1.10 da sein..

is ja nich das ich mich drücken will

hier gehts nur darum das ich den antrag stellen muss was ich auch werde.. leiber so wie nachher noch strafrechtlich ans beingepinkelt zu werden..

ich plane mein urlaub halt so das ich pünktlihc da bin.. wollt hier halt mal lesen ob jemand erfahrung damit gemacht hat.. bzw soldaten.. die wissen ob sowas in der regel angenommen wird oder ob die sowas lieber nich sehen wollen..
und wenn was ich schreiben könnte..

der am telefon meinte aber noch schick mal her.. meistens geht das wohl durch..
meistens genügt mir aber nich :D deswegen wollt ich eure erfahrungen mal hören...

und zum thema einafch hin und scheiß drauf..
is in meinen fall bissl blöd bzw wäre es.. weil ich evtl vor habe mcih zu verpflichten.. da kommts nich gut von vorneherein schon dort einträge zu sammeln.. :D


jemand ne anregegung ws ich schreiben könnte ?

StoicOne
07-01-2009, 09:44
kurzer anruf im kreiwehr ersatzamt , kurz anchfragen und du weißt mehr...ich sehd a auch kein problem.

$NILLE$
07-01-2009, 23:17
kurzer anruf im kreiwehr ersatzamt , kurz anchfragen und du weißt mehr...ich sehd a auch kein problem.

per tele hab ich schon bei zwei verschiedenen .. das ja kein quelle versand da . die wolln alles schriftlich .. was ich auch gemacht habe,..und nun morgen früh losschicken weerde.. bin mal gespannt was bei raus kommt...