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Vollständige Version anzeigen : Wie lange sind Lehrgänge gültig (zwecks Prüfung)



Mjöllnir
25-01-2009, 21:25
Da man ja für den 2. Kyu mindestens 2 Landeslehrgänge braucht, wollt ich mal wissen, wie lange diese Lehrgänge gültig sind bzw für die Prüfung anerkannt werden ?
Ein Jahr ? Ein halbes ?


vielen dank für eure Hilfe

PS: Mache Ju Jutsu im DJJV

Schnueffler
25-01-2009, 21:28
Kommt drauf an, welcher Verband.
Manchmal ein Kalenderjahr, manchmal in dem Jahr, in dem sie abgelegt wurden.

P.S.
Man sollte Lehrgänge aber nicht als ein MUSS ansehen, sondern als Möglichkeit mehr zu lernen!

Franz
25-01-2009, 21:38
innerhalb der Vorbereitungszeit heißt doch in der Prüfungsordnung.

Exodus73
25-01-2009, 22:00
Das heißt wenn DU gut bist 1/2 Jahr (mindestwartezeit von grün auf blau)...
wenn Du dier Zeit läßt dann auch länger! Aber wie schon gesagt wurde, solltest DU die Lehrgänge nicht als einen ZWANG ansehen sonder als Möglichkeit entweder dein Wissen zu erweitern, Anregungen zu bekommen oder aber auf spziellen Kyu-Vorbereitungslehrgängen mal abklären zu lassen wie andere Dein Können einschätzen (also zum Beispiel der Lehrgangleiter der ja auch oft irgendwo in einem Prüfungsausschuß sitzt).

Gruß Stephan

PS: Besonders zum 1. Kyu wirds wichtig, weil ab dem 1. Kyu verstärkt auf eine einwandfreie Technik gesetzt wird (hat man mir zumindest gesagt)

Ju-Jutsu-Ka
25-01-2009, 23:40
@Exodus: nicht so ganz

Für den DJJV:
Die Lehrgänge müssen in der Vorbereitungszeit absolviert werden, wieviele ist landesverbandsabhängig, ich spreche hier für NRW.


D.h. die Vorbereitungszeit ist für den 3. & 2. Kyu 6 Monate, für den 1. Kyu 12 Monate.
Im NWJJV muss man für den 3. Kyu 1 Lehrgang, für den 2. & 1. Kyu jeweils 2 Lehrgänge absolvieren.

Wenn Du Dir zwischen 3. Kyu und 2. Kyu 2 Jahre Zeit lässt ist das schön, aber du musst in den letzten 6 Monaten vor der Prüfung 2 Lehrgänge Technik absolvieren.
Bereitest Du Dich auf den 1. Kyu vor musst Du in den 12 Moanten vor der Prüfung 2 Lehrgänge absolvieren.
(ist weniger stressig trotz hörem Gürtel, ist aber so)

Mjöllnir
26-01-2009, 11:25
Alles klar vielen Dank für die Antworten.

@ Exodus: ich sehe die Lehrgänge doch nicht als Zwang an! ich nehme eigentlich jeden Lehrgang, wenn es mir möglich ist, wahr und hab viel Freude drann.
Aber der DJJV setzt die Lehrgänge ja als pflicht und wenn ich vor habe die 2. Kyu Prüfung zu machen, so sind diese 2 Lehrgänge auch Pflicht für mich.

Michael N.
26-01-2009, 11:28
@Exodus: nicht so ganz

Für den DJJV:
Die Lehrgänge müssen in der Vorbereitungszeit absolviert werden, wieviele ist landesverbandsabhängig, ich spreche hier für NRW.


D.h. die Vorbereitungszeit ist für den 3. & 2. Kyu 6 Monate, für den 1. Kyu 12 Monate.
Im NWJJV muss man für den 3. Kyu 1 Lehrgang, für den 2. & 1. Kyu jeweils 2 Lehrgänge absolvieren.

Wenn Du Dir zwischen 3. Kyu und 2. Kyu 2 Jahre Zeit lässt ist das schön, aber du musst in den letzten 6 Monaten vor der Prüfung 2 Lehrgänge Technik absolvieren.
Bereitest Du Dich auf den 1. Kyu vor musst Du in den 12 Moanten vor der Prüfung 2 Lehrgänge absolvieren.
(ist weniger stressig trotz hörem Gürtel, ist aber so)

Mmmh, seit wann denn das? Das wäre mir neu, das der Zeitraum der anerkannten bzw. gültigen sowie erforderlichen Lehrgänge gerechnet von Einem zum Anderen Grad rückwärts gezählt nur die von dir angegeben Monate gültig sind.

:gruebel:

Ju-Jutsu-Ka
26-01-2009, 13:26
Mmmh, seit wann denn das? Das wäre mir neu, das der Zeitraum der anerkannten bzw. gültigen sowie erforderlichen Lehrgänge gerechnet von Einem zum Anderen Grad rückwärts gezählt nur die von dir angegeben Monate gültig sind.

:gruebel:

Hätten wir gestern besser mal Dirk gefragt.;)

Steht aber in der Prüfungsordnung: http://www.ju-jutsu.de/fileadmin/download/technik_und_pruefung/Anlage-Pruefungsordnung.pdf

-Seite 5 §3.1

Die Vorbereitungszeiten für die Kyuprüfung betragen zum ....
Das steht nicht 'die Vorbereitungszeit betragen mindestens'
Somit ist die Vorbereitungszeit zum 2. Kyu der Zeitraum von 6 Monaten unmittelbar vor der Prüfung.


-Seite 5 §3.3

Die Landesverbände regeln in eigener Zuständigkeit, ob und ggf. welche Pflichtlehrgänge während der Vorbereitungszeit zu besuchen sind...
D.h. die Lehrgänge müssen in dieser Vorbereitungszeit besucht werden


Alles andere würde ja ermöglichen:
Ich mache 2001 meinen Grüngurt und besuche danach 2 Lehrgänge. 2008 will ich Blau machen und dürfte diese Lehrgänge aus 2001 verwenden. Damit wäre ja der Sinn eines Lehrgangsbesuches ad absurdum geführt.

Wobei mit der neuen Bewertung kann es ja sein, dass ein Kyu-Prüfling bei beiden Prüfern einzeln gesehen durchfällt, insgesamt aber besteht.

jjjens
23-02-2009, 20:43
Hätten wir gestern besser mal Dirk gefragt.;)

Steht aber in der Prüfungsordnung: http://www.ju-jutsu.de/fileadmin/download/technik_und_pruefung/Anlage-Pruefungsordnung.pdf

-Seite 5 §3.1

Das steht nicht 'die Vorbereitungszeit betragen mindestens'
Somit ist die Vorbereitungszeit zum 2. Kyu der Zeitraum von 6 Monaten unmittelbar vor der Prüfung.


-Seite 5 §3.3

D.h. die Lehrgänge müssen in dieser Vorbereitungszeit besucht werden


Alles andere würde ja ermöglichen:
Ich mache 2001 meinen Grüngurt und besuche danach 2 Lehrgänge. 2008 will ich Blau machen und dürfte diese Lehrgänge aus 2001 verwenden. Damit wäre ja der Sinn eines Lehrgangsbesuches ad absurdum geführt.

Stimmt genau.



Wobei mit der neuen Bewertung kann es ja sein, dass ein Kyu-Prüfling bei beiden Prüfern einzeln gesehen durchfällt, insgesamt aber besteht.
Stimmt nur auf den ersten Blick. Tatsaechlich wird bei zwei Pruefern aber nicht pro Pruefer, sondern nur zusammen ausgewertet, deshalb hat die Aussage, bei einem oder beiden Pruefern einzeln bestanden oder nicht fuer sich genommen eigentlich keinen Sinn.