PDA

Vollständige Version anzeigen : Messer - Ich blicke nicht mehr durch



Yoshi-24
04-03-2009, 10:52
Hallo!
Ich habe mir alle möglichen Beiträge durchgelesen, "gegoogelt" usw. Aber eine Frage bleibt mir immer noch unerklärt:
Oft habe ich folgendes Zitat gefunden: "Es ist verboten [...] Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen."

Zu meiner Frage: Heißt das nun, das man Einhandmesser mit einer Klingenlänge von unter 12 cm führen darf oder sind generell alle Einhandmesser verboten?
Darf ich mein Mini-Einhandmesser (Klingenlänge ca. 4 cm) nun nicht mehr führen? Und wie sieht es mit meinem Einhandmesser mit einer Klingenlänge von ca. 10 cm aus?

Und was ist mit so einem Messer? Theoretisch braucht man zwei Hände, um es zu öffnen... http://www.freie-waffen.com/catalog/smithwessonpowerglidemesser-p-914.html

Ich danke euch schonmal im Vorraus!
Yoshi

Trinculo
04-03-2009, 11:06
Oft habe ich folgendes Zitat gefunden: "Es ist verboten [...] (Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)) oder (feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm) zu führen."

Grüße,

Trinculo

Messerjocke2000
04-03-2009, 11:40
Hallo!
Ich habe mir alle möglichen Beiträge durchgelesen, "gegoogelt" usw. Aber eine Frage bleibt mir immer noch unerklärt:
Oft habe ich folgendes Zitat gefunden: "Es ist verboten [...] Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen."

Zu meiner Frage: Heißt das nun, das man Einhandmesser mit einer Klingenlänge von unter 12 cm führen darf oder sind generell alle Einhandmesser verboten?
Darf ich mein Mini-Einhandmesser (Klingenlänge ca. 4 cm) nun nicht mehr führen? Und wie sieht es mit meinem Einhandmesser mit einer Klingenlänge von ca. 10 cm aus?

Und was ist mit so einem Messer? Theoretisch braucht man zwei Hände, um es zu öffnen... Freie-Waffen.com März 2009 -Smith & Wesson Power Glide Messer AB 39.90EUR preiswert kaufen und per Versand billig bestellen. Bei Vorkasse in Deutschland ab 50,- Euro versandkostenfrei ! (http://www.freie-waffen.com/catalog/smithwessonpowerglidemesser-p-914.html)

Ich danke euch schonmal im Vorraus!
Yoshi
Naja, soo schwierig ist das doch nicht, oder?
Einhandmesser (alle)
ODER
festehende Messer über 12cm Klingenlänge.

Zum S&W Messer:
Ich würde sagen, sowas ist kein Einhandmesser. Ähnliche Modelle kriegt man mit einer Hand eigentlich nicht auf.


Kilian

Yoshi-24
04-03-2009, 13:02
Ok, vielen Dank! Dachte, es wären evtl. auch Einhandmesser mit einer KLingenlänge > 12 cm gemeint.
Yoshi

enraged_Clown
04-03-2009, 15:47
Ok, vielen Dank! Dachte, es wären evtl. auch Einhandmesser mit einer KLingenlänge > 12 cm gemeint.
Yoshi
einhandmesser generell, unabhängig der klingenlänge.

KidStealth
05-03-2009, 06:51
abgesehen davon, darfst du ein einhandmesser führen, sofern du einen sozial anerkannten grund hast. ;)

z.b. hobby, arbeit usw..

ich trage weiterhin mein einhandmesser, da ich es beruflich nutze.

allerdings ist das ganze eine sehr schwammige angelegenheit und wird vor ort vom bösen oder guten polizisten entschieden.

wenn du also erwischt wirst, ist es "nur" eine ordnungswidrigkeit, und ich selber würde einen einspruch einlegen und das ganze einen richter prüfen lassen.

Messerjocke2000
05-03-2009, 08:05
wenn du also erwischt wirst, ist es "nur" eine ordnungswidrigkeit, und ich selber würde einen einspruch einlegen und das ganze einen richter prüfen lassen.
Und das Messer ist weg, was bei Manchen teurer ist als die OWi... :D

Kilian

KidStealth
05-03-2009, 11:44
wieso weg?

man hat doch einen sozial anerkannten grund..;)

-Ays-
05-03-2009, 12:10
Sehe ich das richtig, dass das verlinkte Messer ein butterfly ist? Wenn ja, dann braucht man nur eine Hand um den zu öffnen und Butterflys sind (soweit ich weis) in De verboten...

miskotty
05-03-2009, 12:16
Sehe ich das richtig, dass das verlinkte Messer ein butterfly ist? Wenn ja, dann braucht man nur eine Hand um den zu öffnen und Butterflys sind (soweit ich weis) in De verboten...

is kein butterfly;)

Messerjocke2000
05-03-2009, 15:51
wieso weg?

man hat doch einen sozial anerkannten grund..;)

Schon klar. Das darf man dann aber vor Gericht durchdrücken, wenn die OWi einmal geschrieben ist..


Kilian

Exodus73
06-03-2009, 09:27
Hi!

Zu dem verlinkten Messer, es dürfte nicht unter die Einschränkung von Einhandmessern fallen, genau wie das Tripple-Action von Cold Steel!
Aber wenn Du es genau wissen wilst wirst Du dich um einen Feststellungsbescheid vom BKA kümmern müssen... zum Cold Steel TA haben sie übrigens einen Bescheid auf ihrer Homepage gepostet, mit dem Ergebnis das das TA weder ein Einhandmesser (nach gültiger Definition) noch ein Butterfly-Messer ist und somti keiner Einschränkung unterliegt! Mit etwas übung kann man dieses Messer aber doch einhändig öffnen! ;)

teh_dude
06-03-2009, 10:02
hm naja... der bescheid des BKA zum tripple action ist nun auch schon ein paar jahre alt. Älter als die neuste gesetzgebung auf jedenfall.

Omega_reprise
06-03-2009, 12:31
So einfach ist das mit den <12cm, meines Wissens nach, leider auch wieder nicht.
Soweit mir bekannt ist sind Kampfmesser prinzipiell verboten, unabhängig ihrer Klingenlänge. Und da liegt auch der Hund begraben, da diese Bezeichnung etwas schwammig ist. Gerade was Tanto Klingen angeht kommt man damit wohl auch nicht ohne größere Diskussion durch.

Gibts irgend eine Adresse an welche man sich wenden kann um wirklich verbindliche Informationen zu bekommen? Die örtliche Polizei ist da leider auch nicht immer unbedingt auf dem neuesten Stand.

Messerjocke2000
06-03-2009, 14:04
Gibts irgend eine Adresse an welche man sich wenden kann um wirklich verbindliche Informationen zu bekommen?
Ja. BKA. Kostet aber ca. 400 Tacken pro Bescheid. Für ein Messermodell.


Mit etwas übung kann man dieses Messer aber doch einhändig öffnen!
Naja, mit etwas Übung krieg ich fast jedes Messer mit einer Hand auf ;) .

teh_dude
06-03-2009, 14:32
Ja. BKA. Kostet aber ca. 400 Tacken pro Bescheid. Für ein Messermodell.

und ein richter muß sich im zweifelsfall auch nicht daran halten. wie bei jedem gutachten.
Letztlich gibt es keine absolute sicherheit.

Messerjocke2000
06-03-2009, 20:35
und ein richter muß sich im zweifelsfall auch nicht daran halten. wie bei jedem gutachten.
Letztlich gibt es keine absolute sicherheit.
Das ist natürlich richtig. Im Allgemeinen folgt die Rechtsprechung aber schon den Entscheiden des BKA.

KidStealth
06-03-2009, 21:10
hab heute mit zwei streifencops geschnackt. die ziehen jedes einhändig zu öffnende messer ein. unabhängig ob ein "sozial" anerkannter grund vorliegt oder nicht.

wenn ein messer zur arbeit benötigt wird, soll man es halt bei der arbeitsstelle liegen lassen.

nebenbei waren sie nicht mal fit mit dem neuen waffengesetz..

naja, wenn ungebildete cops mangels ausbildung und anweisung von theoretikern auf unseren straßen rumlaufen...
zum glück kenne ich genügend cops die das gegenteil sind, aber traurig ist es schon..

meine kunden erwarten von mir ein professionelles verhalten und ein hohes fachwissen, schade das es bei den cops nicht ebenso ist..

einfach zum kotzen das man sich diese kriminalisierung gefallen lassen muß. :mad:

Exodus73
06-03-2009, 21:24
:mad: Welch wares Wort...

Messerjocke2000
09-03-2009, 08:03
wenn ein messer zur arbeit benötigt wird, soll man es halt bei der arbeitsstelle liegen lassen.

So kann man das Gesetz ja auch durchaus auslegen:
Während der allgemein annerkannte Zweck andauert (z.B. Arbeit) darf das Messer geführt werden, auf dem Weg hin und zurück muss mans dann halt im verschlossenen Behältnis transportieren.

Schwachsinn? Ja klar.
Aber so kann mans halt erstmal auslegen :-§

Calfbite
09-03-2009, 22:52
Hoi,

nun erzählt mal nicht, dass das Power Glide einhändig zu öffnen ist...das will ich mir nämlich vielleicht noch kaufen ;)

Ist schon alles nicht ganz einfach mit dem WaffG...

Ist vielleicht offtopic, aber ich hab gerad das Problem, dass ich mir ein Messer zugelegt habe, welches von Design und so weiter zur zweihändigen Öffnung bestimmt ist...und es hat ne backlock-Verriegelung.

Möglicherweise ebenfalls problematisch ist das Design, welches ziemlich deutlich an ein Sprinmesser genauer gesagt Stilett erinnert...

was mich gerad am meisten fuchst, ist, dass ich, als ich das Ding ersteigert habe, nicht auf die Länge der Klinge geachtet habe...die beträgt nämlich 15 cm :)

hat jemand ne Ahnung, ob die im WaffG für feststehende Messer beschränkte Länge von 12 cm für´s Führen auch für zweihändig zu öffnende Messer analog gilt? :)

Grüße

DocDog
10-03-2009, 00:47
Das Powerglide ist nicht dazu bestimmt, mit einer Hand geöffnet zu werden. Und wie Messerjocke schon sagte; mit etwas Übung kriege ich jedes Messer mit einer Hand auf :D Ist beim Powerglide aber wirklich schwierig!

Und die Bestimmung mit den 12cm bezieht sich auf feststehende Messer; nicht auf Folder. Allerdings hilft Dir diese Info bei Diskussionen vor Ort auch wenig weiter. :o

Grüße,
Doc

Royce Gracie 2
10-03-2009, 00:55
Das Powerglide sieht cool aus.

Würde ich mir eventuell auch gerne zulegen.
Würds wenn dann auch nur daheim oder im Auto lagern.

Kanns da Probleme geben , wenn man das im Auto rumliegen hat und kontrolliert wird ?

DocDog
10-03-2009, 01:04
Muss mit beiden Händen geöffnet werden; von daher sollte es da keine Probleme geben.
In der Realität wird man sicherlich gefragt, warum mein ein Messer bei sich hat. Und Unwissende gibt es leider immer wieder.
Einer unserer Instructoren musste sich letztens bei einer Verkehrskontrolle anhören, dass der Kubotan an seinem Schlüsselbund ein verbotener Gegenstand sei :ups::mad:

Lars´n Roll
10-03-2009, 01:06
Daheim oder irgendwo im Auto macht Dir nicht mal ein Kampfmesser Probleme.

Die ganze Gesetzgebung bezieht sich auf´s Führen, also das zugriffsbereite Tragen von nem Messer.
Das Powerglide scheint mir nich unter die Einhandmessersparte zu fallen, sollte also auch führbar sein - Angabe ohne Gewähr...

DocDog
10-03-2009, 01:09
Bezüglich der Aussage "im Auto" wäre ich vorsichtiger ;) Bei Verkehrskontrollen wird hier durchaus geschaut, ob ein Messer zugriffsbereit ist. Das Führen bezieht sich nicht nur auf das Führen am Körper.

Soll schon Fälle gegeben haben, in denen Einhandmesser einkassiert wurden, welche im Handschuhfach eines Fahrzeuges waren :rolleyes::(

Lars´n Roll
10-03-2009, 01:17
Dachte auch eher an´s Handschuhfach und nicht an ne sitzmontierte Kydexscheide. ;)
Aber was das einkassieren angeht - da gibt´s sicher auch Kandidaten, die einem nen Strick drehen wollen, wenn das Ding irgendwo im Kofferraum vergraben ist. Oh je... :rolleyes:

Man hat ja immer die Hoffnung, dass der Beamte ´n Gefühl dafür hat, ob er´s mit nem vernünfigen Kunden oder nem Gewohnheitsverbrecher zu tun hat.
Letzterem darf er meinetwegen gerne an den Karren pissen - solange er mich nich in diese Schublade steckt. :ups:

Allerdings muss ich sagen, dass ich bis jetzt nur in Alkoholkontrollen war - mich wollte noch nie´n Bulle filzen oder mein Auto durchsuchen. Nich mal den ordungsgemäßen Zustand meines Erste Hilfe Kastens hat jemals ein Polizist überprüfen wollen und dabei bin ich schonmal als Hesse in Bayern angehalten worden! :)

DocDog
10-03-2009, 01:25
Vollkommen d'accord :beer: Leider gibt es soviel Unwissenheit/ Handlungsunsicherheit auf der Straße, dass der eine oder andere auch mal über die Stränge schlägt:(

Ich sag auch immer wieder: "Die Kirche im Dorf lassen!" (und das aus meinem Munde :D) und nicht alle über einen Kamm scheren.

Im Zweifelsfall ist es eine Einzelfallentscheidung und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich laufe derzeit mit einem Spyderco UK Pen in freundlichem orange durch die Gegend und warte mal die erste Kontrolle ab :D


...und dabei bin ich schonmal als Hesse in Bayern angehalten worden! Und die haben Dich laufen lassen??? :ups: Auf nix kann man sich mehr verlassen :mad::D

Lars´n Roll
10-03-2009, 01:30
Und die haben Dich laufen lassen??? :ups: Auf nix kann man sich mehr verlassen :mad::D

Der schönste Teil: Ich wurde nur gefragt ob ich Alkohol getrunken habe - und man wollte Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen.
Der Führerschein befand sich in meiner Jackentasche und meine Jacke lag auf einer halb geleerten Kiste Bier die (sogar mit Dreipunktgurt gesichert :) ) auf dem Rücksitz stand. :p

War grade mit 3 Kameraden auf dem Rückweg von nem Monster Magnet Konzert. :cool:

Messerjocke2000
10-03-2009, 08:23
Allerdings muss ich sagen, dass ich bis jetzt nur in Alkoholkontrollen war - mich wollte noch nie´n Bulle filzen oder mein Auto durchsuchen.

Das darf er ja auch nicht so ohne weiteres...

Nich mal den ordungsgemäßen Zustand meines Erste Hilfe Kastens hat jemals ein Polizist überprüfen wollen Den hab ich immer unterm Sitz. Genau wie das Warndreieck.:D

Jetzt könnte man latürnich trefflich diskutieren, ob ein Handschuhfach an sich schon ein verschlossenes Behältnis ist oder ob man abschliessen muss...

Kilian

Royce Gracie 2
10-03-2009, 19:51
Gut hab die letzten 5 1/2 Jahre auch nur 2 Polizeikontrollen gehabt.

Beidesmal harmlose ALkoholkontrolle bei der der Automat 0,0 ergab.
Einmal mit der Taschenlampe in die Augen .. alles okay und fertig.
Vom Auto irgendwas sehen , wollte noch keiner von denen.

Und das obwohl z.B beidesmal meine Addidas Sporttsache sichtbar am Rücksitz lag.

Denke also im Normalfall bekommt man da keine Probleme

Trisomie78
10-03-2009, 21:56
hab heute mit zwei streifencops geschnackt. die ziehen jedes einhändig zu öffnende messer ein. unabhängig ob ein "sozial" anerkannter grund vorliegt oder nicht.

wenn ein messer zur arbeit benötigt wird, soll man es halt bei der arbeitsstelle liegen lassen.

nebenbei waren sie nicht mal fit mit dem neuen waffengesetz..

naja, wenn ungebildete cops mangels ausbildung und anweisung von theoretikern auf unseren straßen rumlaufen...
zum glück kenne ich genügend cops die das gegenteil sind, aber traurig ist es schon..

meine kunden erwarten von mir ein professionelles verhalten und ein hohes fachwissen, schade das es bei den cops nicht ebenso ist..

einfach zum kotzen das man sich diese kriminalisierung gefallen lassen muß. :mad:

(also zu unsrem "freund + helfer" :rotfltota)
die wissen zwar um was es geht, interressiert sie nur nicht die bohne.
ich kann mich gegen jeden wehren. nur nicht gegen die.
ehrlich gesagt sind es auch die einzigen wegelagerer die ständig wieder blöd ankommen. jeder andere mit solchen manieren würde eins kassieren bevor er wieder gehen darf.

ah das messer...
würd mir eh n billiges holen zum alltagsgebrauch. geht immer mal verloren.(wenn s nicht grundlos eingezogen wird)
zum campen od so kannst du immer noch das "gute besteck" rausholen.

DocDog
10-03-2009, 22:01
"Die" würde ich mal nicht alle über einen Kamm scheren :rolleyes: Gibt genug, die von der neuen Regelung selber genervt sind ;)

Trisomie78
10-03-2009, 22:10
der gedanke dass jemand gedankenlos sinnlose regeln befolgt, gibt mir schon genug zu denken.
danke schön

DocDog
10-03-2009, 22:17
Die "sinnlosen Regeln", wie Du sie nennst, sind geltende Vorschriften ;) Denk mal drüber nach!

Komischerweise ist mir aber auch noch nie was eingezogen worden :D

Trisomie78
10-03-2009, 23:29
nur weil es geltende vorschriten sind, sind sie noch lange nicht alle sinnvoll.
aber nur weil sie beamte sind, geben sie ihr recht auf freiheiten auf.
ich bleibe dabei.
es gibt zu viele ungerechtfertigte regeln.
da muss man sich doch gar nicht wundern, wenn irgendwelche jugendliche austicken + dann nicht mal mehr raffen, dass anzeigen nix cooles sind.
badeverbot, rauchverbot. feuer im wald, auch verboten.
auch wenn meine liste begrenzt ist, muss man zugeben, dass es immer schlimmer wird.
ich frage mich vor was habt ihr angst, wenn man überall so viele kameras braucht.
(und wenn mal was passiert, dann hat eh keiner was gesehn)
für mich geht die rechnung nicht auf.
+ wie gesagt. ich konnte mich noch gegen jeden wehren. aber aus welchem grund wollen die meinen blanken ***** sehen?
1 std komplett ausziehn + taschen lehren.
sind die bescheuert?
macht mich n nasenpiercing zum bombenschmuggler?
wenn die sich wenigstens normal unterhalten könnten.
aber bei denen heissts nunmal im zweifel gegen den angeklagten.

DocDog
11-03-2009, 14:25
Ach, daher weht der Wind :rolleyes: Dann brauchen wir auch nicht weiter diskutieren.

Trisomie78
11-03-2009, 14:54
Ach, daher weht der Wind :rolleyes: Dann brauchen wir auch nicht weiter diskutieren.

finde ich eigendlich schade, weil uns genau die disskussion (evtl) weiter bringen würde.
(mal ganz unabhngig davon, bei wem ein umdenken stattfinden würde.)
möcht auf keinen fall rum streiten.
seh mir gerade den bericht über den amoklauf an + jeder schiebt die verantwortung von sich.
mann das war ein schüler, der jeden tag 2 meter neben einem sitzt. aber keiner wollte was gesehn haben.
wie denks du kommen solche hüllen zustande?
ich denke, das ist weil nirgends ein sozialverhalten gelehrt wird. nur immer strafen. wenn du das machst gibts busse, wenn du dies machst gibts bewährung etc.
meiner meinung nach sind das alles nur auswirkungen, aber der hebel sollte viel früher angesetzt werden.

sry fürs zuspamen
+ fürs politisieren.
bin da wohl etwas weit gegangen.

DocDog
11-03-2009, 15:06
Ich hab ganz zufällig Kriminolgie studiert und das Phänomen "Amok" ist sogar eines meiner Schwerpunkte gewesen ;) Darüber könnte ich so einiges erzählen (zumal ich darüber eine Facharbeit geschrieben, Konzepte erstellt und Vorträge gehalten habe), aber das ist ein anderes Thema und gehört hier nicht her.
Im Sommer bin ich drüben in den USA auf einer Fachtagung. Ist ein sehr diffiziles Thema und man ist darauf NIE ausreichend "vorbereitet".

Zur anderen Sache können wir gerne per PN diskutieren. Ich bin immer offen für sowas. Hat aber mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun, deshalb PN.

Grüße,
Doc

Graubereich
11-03-2009, 18:32
einhandmesser generell, unabhängig der klingenlänge.

Einhandmesser unterliegen dem Verbot nur, wenn sie eine Verriegelung haben. Das Spyderco UK Pen Knife ist ein Einhandmesser, hat aber keine Verriegelung, ist also auch in D legal führbar.

Exodus73
11-03-2009, 20:39
Man man man....
wieder so ein Messerthread wo man krampfhaft nach dem ultimativen Messer sucht was Gesetzeskonform ist...

Kauft euch ein Messer was euch gefällt und was nicht VERBOTEN ist (Butterfly, Fallmesser, etc.) und gut ist! Mahl ehrlich wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das ihr in eine Kontrolle kommt? Und wie wahrscheinlichkeit wir noch geringer das man euch das Messer dann auch abnimmt! Und mit ner vernünftiten Erklärung wird es noch unwahrscheinlicher... hier wird eine Panik gemacht... unglaublich!!!

Und wenn ihr ein Messer hab, dann müßt ihr es ja nicht gleich an den Grürtel machen oder so tragen das es jeder Hinz und Kunz sieht, oder???

amari
16-03-2009, 21:42
weiß nicht,obs schon empfohlen wurde,aber ich habe mir kürzlich ein opinel gekauft,und so kindisch es klingt,bin total zufrieden.
kann alles was ein messer braucht,arettierung ist in ordnung,nur zieht es sich nicht so schnell.

enraged_Clown
17-03-2009, 07:09
weiß nicht,obs schon empfohlen wurde,aber ich habe mir kürzlich ein opinel gekauft,und so kindisch es klingt,bin total zufrieden.
kann alles was ein messer braucht,arettierung ist in ordnung,nur zieht es sich nicht so schnell.
hab auch ein opinel #10. und wenn man weis wie lässt es sich auch gut und schnell einhändig öffnen.