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Vollständige Version anzeigen : was Rechtliches...kann jemand helfen?



lozska
17-03-2009, 20:29
Hallo und guten Nabend,

ich habe folgendes Problem:

Gestern auf dem Weg nach hause wurde ich (mit Fahrrad unterwegs) von einem Autofahrer angefahren. Er hatte meine Vorfahrt missachtet und so rammte er mich am Hinterrad und ich stürzte. Als ich aufstand merkte ich, dass soweit alles in Ordnung war und schaute nach meinen Fahrrad. Als der Unfallverursacher auch aus dem Auto stieg und zu mir kam, erkundigte er sich, wies mir geht und ich sagte ihm, dass ich denke, dass alles in Ordnung sei. An meinem Fahrrad waren keine größeren Schäden. Ein Platten und ne Acht im Hinterrad. Er fragte, ob ich nun die Polizei rufen würde. Ich hatte nich wirklich Interesse daran und verneinte dies. (ja ich weis, vllt etwas naiv :o/)

Auf jedenfall lies ich mir den Schaden bezahlen (10 Euro für den Schlauch und die Acht hab ich selber rausgemacht) und mich von ihm nach hause fahren. Wir tauschten noch Adressen und Telefonnummern und damit war die Sache erstma gelaufen.

Nun mein eigentliches Problem :rolleyes: :

Als ich heute morgen aufstand, hatte ich Schmerzen im Knie (auf dieses bin ich gefallen) und bin dann doch lieber zum Arzt gegangen. Dieser stellte eine Prellung und geplatzte Lymphgefässe fest (was das ganze wohl ziemlich schmerzhaft macht). Bin bis Freitag krank geschrieben und soll dann nochma zur Untersuchung.

Nun frage ich mich, ob ich da noch was machen soll?! Vllt doch eine Anzeige (geht das überhaupt noch). Ich habe nämlich im Kopf, dass es ja vllt Spätschäden oder ähnliches geben könnte und ich dann der Gelackmeierte bin. Was sagt ihr?

Bitte keine dummen Sprüche. Ich weis selber, dass es nich clever war, so vorzugehen, aber ich habs nunmal gemacht. :(

Hat einer Ahnung von sowas? Bin nämlich bissel ratlos.

Würde mich freuen, wenn ein paar hilfreiche Antworten zusammen kommen.

Danke

sota
17-03-2009, 20:32
Was heißt "auf dem Weg nach hause"? Von der Arbeit oder vom Training,....oder Einkaufen?

lozska
17-03-2009, 20:34
war ein Wegeunfall...also von der Arbeit nach hause.

HAb ich auch so beim Arzt angeben und wird der Berufsgenossenschaft mitgeteilt.

sota
17-03-2009, 20:37
...gut, darauf wollte ich hinaus. Dann brauchst Du Dir über die Abdeckung, bzw. Behandlung von Spätschäden keinen Kopp machen (ähm...hoffentlich kommt es nicht dazu, ein wenig schlecht von mir zum Ausdruck gebracht :o)

Warum machst Du Dir Gedanken über eine nachträgliche Anzeige?
Schmerzensgeld?

Tyler.Durden
17-03-2009, 20:39
hast du dir das attestieren lassen? wenn nein mach das unbedingt asap wenn du noch irgendwie etwas erreichen willst.
insgesamt bin ich aber der meinung hast du das gut gemacht, ersteinmal ganz ruhig reden und der autofahrer schien ja einsichtig zu sein.
scheiße, mein herz würde mir auch in die hose rutschen wenn ich ein radfahrer mitnehme und die beule in meinem schönen auto:sport069::D

sota
17-03-2009, 20:47
Attestieren lassen? ....ich glaube Du hast keine Ahnung, wieviele Durchschläge ein BG-Vorgang beinhaltet, und welche rechtlichte Aussagekraft ein solcher hat. :rolleyes:

lozska
17-03-2009, 20:49
Also auf Schmerzenzgeld bin ich eigentlich nich aus. Bin einfach kein Mensch, der jeden Scheiß für den eigenen Vorteil nutzen muss. Letztendlich, war der Typ 18 oder 19 und wahrscheinlich sowieso nich zahlungfähig. ;)

Mir gehts nur um die spätere Absicherung. Will ja auch nich als der Idiot später darstehen.

Andererseits, kanns ja auch sein, dass mein Fahrrad irgendwelche nicht sichtbaren Schäden davon getragen hat und ich mich in 2 Monaten auf die Schnauze lege, weil mein Rahmen bei Tempo 40 in 2 Teile bricht. Das wär ein Spaß. :mad:

Alles in allem, gehts mir darum, dass ich keine Nachteile aus meiner Gutmühtigkeit :rolleyes: ziehen will. Ob nun körperliche oder materielle.

Edith fragt: reicht als Attest die Krankschrift oder is das ein extra Schriebs?

Tyler.Durden
17-03-2009, 20:50
Attestieren lassen? ....ich glaube Du hast keine Ahnung, wieviele Durchschläge ein BG-Vorgang beinhaltet, und welche rechtlichte Aussagekraft ein solcher hat. :rolleyes:

hi sota,
ich habe keine ahnung wofür bg-vorgang steht, ich vermute mal die attestierung die ich erwähnte.
ich weiß aber auf jeden fall durch juristen in meiner familie, dass ein solcher nicht unbedeutend ist.;)
grüße t.

Flöchen
17-03-2009, 20:51
da zuvor von der berufsgenossenschaft die rede war, könnte es sich um einen derartigen vorgang handeln... :rolleyes:

;)

sota
17-03-2009, 20:55
...jaja, Abkürzungen sind Teufelswerk: BG: Berufsgenossenschaft, tritt anstatt der KK = Krankenkasse oder KV = Krankenversicherung in Kraft, wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall handelt. Oder auch bei Suzizidversuchen innerhalb einer stationären Behandlung,...oder, oder, oder,.... das führt zu weit.
:D

Tyler.Durden
17-03-2009, 20:56
da zuvor von der berufsgenossenschaft die rede war, könnte es sich um einen derartigen vorgang handeln... :rolleyes:

;)

wer lesen kann ist im vorteil:narf:, pardon:o

lozska
17-03-2009, 20:56
aaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhh.....


bitte Leute: BACK TO TOPIC :)

Flöchen
17-03-2009, 20:57
wer lesen kann ist im vorteil:narf:, pardon:o

es sei dir verziehen! :cool:

:p

sota
17-03-2009, 20:58
...ich frage nochmal: Warum der Gedanke bzgl. einer nachträglichen Anzeige?

lozska
17-03-2009, 21:01
...ich frage nochmal: Warum der Gedanke bzgl. einer nachträglichen Anzeige?

War nur sone Idee. Ich weis ja nich, ob es ansonsten Stress mit den Versicherungen gibt, weil ich keine Polizei gerufen und keine Anzeige gemacht habe.

sota
17-03-2009, 21:05
War nur sone Idee. Ich weis ja nich, ob es ansonsten Stress mit den Versicherungen gibt, weil ich keine Polizei gerufen und keine Anzeige gemacht habe.

...Streß würde es eher geben, wenn die Erstdokumentation des Geschens später als 24 Std. erfolgen würde, oder als solche stark fragwürdig klingen würde, dann aber auch nur bedingt. Mach Dir mal keine Sorgen. :)

lozska
17-03-2009, 21:09
...Streß würde es eher geben, wenn die Erstdokumentation des Geschens später als 24 Std. erfolgen würde, oder als solche stark fragwürdig klingen würde, dann aber auch nur bedingt. Mach Dir mal keine Sorgen. :)

MiT Erstdokumentation meinst du, die ärztlichen Untersuchung, oder was? Weil mehr gabs ja bisher noch nich.

sota
17-03-2009, 21:13
Ja, meine ich. Wenn Du zum Arzt gehst, und angibst, es war ein "Arbeits- oder Wegeunfall" so dokumentiert (schreibt) er seine Untersuchung und Behandlung nicht, wie üblich auf seine Karteikarte, sondern muß dafür eine spezielles Formular ausfüllen. (BG-Fall) ok?
Du mußtest bestimmt auch Angaben machen, wo, wann und wie es zu diesem Unfall kam. Höchstwahrscheinlich wirst Du in den nächsten Tagen Post bekommen, von der für Dich zuständigen BG, und Du kannst den ganzen Sermos noch mal texten, und eine Skizze beifügen. ;)

Was soll es auch mehr geben? Der Arzt schaut drauf, behandelt Dich und gut ist. :cool:

lozska
17-03-2009, 21:19
Nagut, dann hab ich ja erstma allet gemacht, was wichtig ist.

Na da freu ich mich ja schon drauf, den Papierkram auszufüllen. Is echt immer was ganz Feines. :rolleyes:


Weis auch nich genau, was es da noch mehr geben soll. Ich wollte einfach nur wissen, ob ich irgendetwas wichtiges beachten muss. Aber anscheinend hab ich ja richtig gehandelt.

Danke erstma, für die schnellen und hilfreichen Antworten.