Vollständige Version anzeigen : Teleskop Schlagstock
knaller1
29-03-2009, 20:48
Hallo,
Ich wollte fragen ob man mit einem Teleskop Schlagstock auf der Straße rumlaufen darf ohne Waffenschein oder ohne das man Türsteher ist oder sowas!
Ohne gleich ein Problem mit der Polizei hat...
Da ich keine Lust hab, das jemand meint das ich damit wen schaden zufügen möchte!
Ich hab paar Freunde die in einem Raum eines gewissen Viertel wohnen, nun ist mein problem das ich dort hin immer mit der U-Bahn fahr und mich jedes 3 mal irgentwelche leute mich dumm anmachen bis dahin wo der eine sein Schlagring ausgepackt hat!
Nun ist mein Problem ich komm da nicht anderes hin und will mich mit irgentetwas Verteidigen können...
Falls man das nicht mitführen darf was geht noch? Könnt ihr mir Tipps geben aber ich würde schon gerne wissen ob ich das mitführen darf!
Einsetzen will ich es eigentlich nicht aber ich hab ein wenig Angst da ohne Sicherheit hinzugehen.
Danke für eure Antworten!
Scaramanga
29-03-2009, 20:54
Waffen dürfen grundsätzlich in der Öffentlichkeit nicht geführt (= zur Benutzung bereitgehalten) werden - es sei denn Sie haben eine entsprechende polizeiliche Erlaubnis. Der Transport (in der verschlossenen Tasche) ist anders zu sehen. Hiergegen ist nichts einzuwenden. Der Gesetzgeber verlangt, dass Schwerter und andere Waffen nicht einsatzbereit mitgeführt werden. Nicht einsatzbereit sind Waffen, wenn sie sich richtig verpackt (Schwerter z.B. in einer Schwerthülle; Schusswaffen in einer verschlossenen Aktentasche usw.) befinden.
knaller1
29-03-2009, 20:56
ok, gut danke und wen ich das ding in meine leptoptasche reinpacken würde? Reicht dies dann aus?
Was gibt es für sachen mit denen ich mich gut Verteidigen kann die nicht als Waffe Zählen?
miskotty
29-03-2009, 20:58
teli- darf nur mit nem soz adäquaten grund geführt werden;)
sv ist leider keiner:(
fällt also weg. das einzige was in deinem fall wohl bleibt ist pfefferspray
ok, gut danke und wen ich das ding in meine leptoptasche reinpacken würde? Reicht dies dann aus?
Was gibt es für sachen mit denen ich mich gut Verteidigen kann die nicht als Waffe Zählen?
-Gehstock
-Kubotan/Kuli/Eding/mini-Maglite
-Krücke
-Spätzlesbrett(kein witz die dinger sind echt mies (Griff und Kante))
-.......Kreativität siegt
Das wichtigste sind bequeme schuhe mit denen man gut weglaufen kann;)
knaller1
29-03-2009, 21:09
pfefferspray ist auch gut!
Nun hab ich eine frage... ich habe gesehen das es Pfefferspray und dieses CS Gas gibt:
Nur CS gas ist ab 14 Jahren ist das jezt nicht so Effektiv oder wie?
Was ist besser CS Gas oder Pfefferspray?
Pfeffer Schaum oder Gel
oder wenn du Geld hast ein balistischer Flüssigkeitssrahl (samt Kimme und Korn zum ziehlen) (http://www.piexon.com/)
alles andere kann bei gegenwind oder Geschlossenen Räumen ins Auge gehen.
miskotty
29-03-2009, 21:39
pfefferspray ist auch gut!
Nun hab ich eine frage... ich habe gesehen das es Pfefferspray und dieses CS Gas gibt:
Nur CS gas ist ab 14 Jahren ist das jezt nicht so Effektiv oder wie?
Was ist besser CS Gas oder Pfefferspray?
FOX Labs Pfefferspray 010309 / OBRAMO Security - Pfefferspray, Elektroschocker, Rauchmelder (http://www.obramo-security.de/Pfefferspray/FOX-Labs-Pfefferspray::207.html):cool:;)
nimm fox lab pfeffer
Scaramanga
29-03-2009, 22:36
Hier habe ich gute und wirksamme erfahrung mitgemacht
https://www.worldoffight.de/index.php?cat=c101_Pfefferspray.html
Trisomie78
29-03-2009, 23:29
am besten erkundigst danach, dass es kein sprühstral ist.
dieser breitet sich z.b. in räumen aus.
und im wind kann s auch in s auge gehn :D
danach musse dich aber vom acker machen.
wär nicht der erste der sauer wird + s erst recht wissen will.
(stark eingeschränkt naturlich)
so ein spray ist auch begrenzt.
wenn da 5 typen stehn, wär ich verdammt sparsam.
In erster Linie wäre es wichtig, etwas mitzuführen was du auch bedienen kannst. Entgegen der allgemeinen Meinung ist auch ein Pfefferspray nicht einfach so einsetzbar. Es gibt gewisse Anhaltspunkte mit denen du dich vor einem Ernstfall auseinandersetzen musst. (Distanz, Inhalt, Form und wie man ihn trägt, damit er schnell genug griffbereit ist).
Vom Teli kann ich dir schon mal gänzlich abraten, wenn du keine Ausbildung oder Training dahingehend genossen hast, ist er nahezu wertlos, und kann sogar deinem Gegner mehr bringen als dir, wenn du das Ding auspackst und nicht weisst was du damit tun sollst.
Weiter bin ich der Meinung dass man sich etwas mit der rechtsgrundlage auseinandersetzen sollte, wenn man mit Gegenständen durch die Gegend läuft, die unter umständen schwere Verletzungen nach sich ziehen können.
knaller1
30-03-2009, 14:11
Ok,
und CS Gas wo liegt der nach bzw vorteil?
Wie du schon geschrieben hast, sind diese Kerle vor denen du dich Schützen willst teilweise aselbst bewaffnet.
Bedenke, wenn du eine Waffe ziehst, ganz gleich welche, sie ihre ganz bestimmt auch auspacken. Sie werden auch Verstärkung in der Nähe haben.
Der Stock in der Laptoptasche wird nicht viel nutzen denke ich, musst du dann im Stress erst mal rausholen. Im schlimmsten Fall stehst du dann mit dem Ladegerät in der hand da:D
Vertumnus
30-03-2009, 14:24
Naja ne Peitsche und ne Würgeschnurr ^^ er würd nen neuen Präzedentsfall einführen.
Für Kabel benötigt man nun den Kinderwaffenschein.
Ok,
und CS Gas wo liegt der nach bzw vorteil?
Hab mal kurz gegoogelt, weil ich mich mit der rechtslage in D nur bedingt auskenne und das ist dabei 'raus gekommen:
Pfefferspray ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz,
Besitz, Handel usw. sind strafbar.
"Offiziell ist ersteres ja nur zur Tierabwehr, letzteres zur Selbstverteidigung gegen Menschen zugelassen."
Naja, ersteres ist der - bislang erfolgreiche - Versuch, die
Bestimmungen des Waffengesetzes zu unterlaufen.
§ 2 Abs. 3 WaffG lautet nämlich: "Der Umgang mit Waffen [...], die in
der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten."
Anlage 2 Abschnitt 1 lautet:
"Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: [...]
1.3.5 Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn,
dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen
sind und die Gegenstände
- in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
- zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten-
und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;"
Demnach sind Pfeffersprays verboten (ermangels amtlicher Zulassung und
Prüfzeichen).
Aber:
§ 1 Abs. 2 WaffG definiert, was denn überhaupt eine Waffe im Sinne des
Gesetzes ist. Er lautet:
"(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
Wenn Pfefferspray jetzt nur zur *Tier*abwehr bestimmt ist, ist es
nicht dazu *bestimmt*, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
*Menschen* herabzusetzen. Meinem letzten Stand nach wird Pfefferspray
mit diesem Trick bisher legal verkauft. Wie das zu beurteilen ist,
wenn der Nutzer es gezielt zur Abwehr von Menschen mitführt, sei
dahingestellt.
"Innerhalb der Notwehr kann ich sowieso sprühen, was ich will, solange es ein angemessenes Mittel ist. Und da besteht vermutlich kein großer Unterschied zwischen den beiden."
So ist es.
"Ist da also noch mehr zu beachten, außer die möglicherweise erhöhte Selbstgefährdung?"
Das (potentielle) waffenrechtliche Verbot ...
knaller1
30-03-2009, 15:33
alles klar, also brennt CS Gas nicht so krass?
Mit ist grade aufgefallen das es ja ab 14 ist mein Bruder ist 14 Jahre alt und meine eltern wollten ihn auch was mitgeben!
Er ist auf einer Schule wo das kein Problem sein sollte bzw das er es falsch verwändet würde da ein CS Gas für ihn gut sein falls doch was passiert?
Und was soll ich nehemen CS Gas oder Pfefferspray?
alles klar, also brennt CS Gas nicht so krass?
CS Gas brennt genug für die selbstverteidigung. Ist einfach Wasserlöslich und somit abwaschbar, was dich allerdings nicht mehr interessieren muss, wenn du genug Zeit 'rausgehauen hast, um davon zu rennen.
Mit ist grade aufgefallen das es ja ab 14 ist mein Bruder ist 14 Jahre alt und meine eltern wollten ihn auch was mitgeben!
Er ist auf einer Schule wo das kein Problem sein sollte bzw das er es falsch verwändet würde da ein CS Gas für ihn gut sein falls doch was passiert?
CS-Gas hat in meinen Augen in einer Schule überhaupt nichts zu suchen. Wenn er Probleme in der Schule hat, soll er sich an eure Eltern, bzw an die Schulleitung wenden. Auch wenn es ab 14 Frei gegeben ist, heisst das nicht, dass man damit spielen kann. CS Gas kann ebenfalls zu Entzündungen, Augen- bzw Schleimhaut-Verletzungen führen, was widerum zu einer Anzeige wegen Körperverletzung führen kann, vorallem wenn man es im falschen Moment verwendet. Und nochmal auch zu Pfeffersprays bzw CS Gas gehört eine Ausbildung. Schick deinen Bruder mal lieber in einen SV Kurs, wenn er das Gefühl hat sich selber verteidigen können zu müssen.
Und was soll ich nehemen CS Gas oder Pfefferspray?
Ich denke die Frage wurde in der Rechtsgrundlage geklärt. Pfefferspray ist bei euch verboten, womit sich deine Frage erübrigt.
miskotty
30-03-2009, 16:58
Ich denke die Frage wurde in der Rechtsgrundlage geklärt. Pfefferspray ist bei euch verboten, womit sich deine Frage erübrigt.
aber ich hab angst vor hunden:ups::D
und in der schule ist es unerheblich da spray von der hausordnung untersagt wird
knaller1
30-03-2009, 18:36
Mit der ausage wollte ich eben genau sagen ds er KEINE probleme in der Schule hat da er auch nicht in eine Assi schule geht ^^
ok dann besorg ich mir CS Gas
Danke
Messerjocke2000
01-04-2009, 07:38
Pfefferspray ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz,
Besitz, Handel usw. sind strafbar.
Auweia. Nein, ist es nicht.
Wenn Pfefferspray jetzt nur zur *Tier*abwehr bestimmt ist, ist es
nicht dazu *bestimmt*, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
*Menschen* herabzusetzen. Meinem letzten Stand nach wird Pfefferspray
mit diesem Trick bisher legal verkauft.
Was heisst Trick?
Es ist nicht zum Einsatz gegen Menschen bestimmt und es wird nicht im WaffG genannt -> KEINE Waffe.
Wenn ich mich nicht irre, ist das bei euch ähnglich wie bei uns. Wenn du ne Zeitung ganz eng zusammenrollst, um damit jemanden zu verprügeln, wird auch die zeitung als Waffe interpretiert, obwohl du ne Zeitung ja legal mit dir rumtragen darfst. Und wenn etwas nur zur Tierabwehr zugelassen ist, und du nicht glaubhaft begründen kannst, warum du in der Disse angst vor Tieren hast, wirds wohl eng mit dem 'rausreden, falls es einen Vorfall dahingehend gibt.
Aber wie schon gesagt, ich kenn mich mit der deutschen rechtslage nicht wirklich aus, und hab das oben zitierte auch nur so im Internet gefunden.
Messerjocke2000
01-04-2009, 10:49
Auch wenns hier schon mehrfach diskutiert wurde. (Wink)
Nochmal:
Als Waffe gilt ein Gegenstand dann, wenn er
a) seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Also Waffen: Bajonette, Dolche, Teleskopstöcke etc. pp.
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
Da ist das "und" entscheident. Geeignet UND im Gesetz genannt.
Und die Sprühgeräte beziehen sich auf WAFFEN, also solche, die für den Einsatz gegen Menschen bestimmt sind. Sonst wäre auch alle Deodosen verbotene Gegenstände.
Pfefferspray ist nur gegen Tiere zugelassen, weil man Waffen nicht an Tieren testen darf, ein Tiertest aber zur Zulassung analog CS nötig wäre...
Muss man nicht verstehen, ist nicht logisch, ist aber so.
Und rechtfertigen muss man sich nur nach dem Einsatz des Sprays. Wenn das Notwehr war gibts keine Probleme.
Kilian
Messerjocke2000
01-04-2009, 10:50
Und wenn etwas nur zur Tierabwehr zugelassen ist, und du nicht glaubhaft begründen kannst, warum du in der Disse angst vor Tieren hast, wirds wohl eng mit dem 'rausreden, falls es einen Vorfall dahingehend gibt.
In der Disco gilt eh das Hausrecht, andere Baustelle.
Aber wie schon gesagt, ich kenn mich mit der deutschen rechtslage nicht wirklich aus, und hab das oben zitierte auch nur so im Internet gefunden.
Dann wäre ich mit solchen Äusserungen etwas sparsamer...
@Messerjocke2000: Ich habe explizit angegeben, dass dies ein Auszug aus einer, von Google gesuchten Seite war, und NICHT meinem Wissen oder meiner Meinung entspricht, dementsprechen, brauch ich da nicht sparsamer sein!
Die Disse war auch nur ein Beispiel, wo man allenfalls vermuten könnte, dass jemand das Gefühl hat, Gegenstände zur Selbstverteidigung dabei haben zu müssen, ohne dass man da die "Tierausrede" benutzen kann.
Also dann mal Tachless, darf man einen Pfefferspray bei euch offiziell tragen oder nicht? Und wie schon gesagt, jetzt mal weit davon ab, dass man alleine im Wald spazieren geht. Sprich darf bei euch Pefferspray zur Selbstverteidigung getragen werden?
Und ne weitere Frage: Es erschliesst sich mir nicht ganz, warum du hier so wehement eintrittst. Es ging ja um die Frage CS-Gas oder Pfeffer und wenn zweiteres in einer juristischen Grauzone liegt, würd ich ersteres empfehlen. Bist du da anderer Meinung?
Schnueffler
01-04-2009, 13:58
Also dann mal Tachless, darf man einen Pfefferspray bei euch offiziell tragen oder nicht? Und wie schon gesagt, jetzt mal weit davon ab, dass man alleine im Wald spazieren geht. Sprich darf bei euch Pefferspray zur Selbstverteidigung getragen werden?
Zur Selbstverteidigung nur, wenn es dafür zugelassen wäre!
Da es aber nur zur Tierabwehr zugelassen ist, darf man es zu diesem Zweck NICHT führen!
Zur Selbstverteidigung nur, wenn es dafür zugelassen wäre!
Da es aber nur zur Tierabwehr zugelassen ist, darf man es zu diesem Zweck NICHT führen!
Also sind wir wieder beim Punkt, dass man zur SV Nur CS Gas mitführen darf, oder?
Also sind wir wieder beim Punkt, dass man zur SV Nur CS Gas mitführen darf, oder?
- CS Gas unterliegt dem Waffengestz, darf aber zur SV mitgeführt werden
- Pfeffer zur Menschenabwehr ist nicht zulassungsfähig, daher Verbotener Gegenstand
- Pfeffer zur Tierabwehr unterliegt nicht dem Waffengestz, legal zu führen
Ja, dadurch ist es zwar in einer Grauzone, aber keiner kann Dir verbieten auf der Strasse eine Dose Pfeffer dabei zu haben. Du hast ja schliesslich Angst vor Hunden. ;)
Bindest Du einem Beamten bei einer Personenkontrolle auf die Nase, daß Du Pfeffer gegen Menschen einsetzen möchtest, DANN und NUR DANN könnte es juristisch in Sachen "Pfeffer führen" eng werden. (Hausrecht mal aussen vor)
Im Anwendungsfall kommt es drauf an, ob Du wirklich in Notwehr gehandelt hast. Wenn ja, war die Art des Wirkstoffs egal. Wenn keine Notwehr, dann hast Du auch mit zugelassenem CS ein Problem :D
Da Pfeffer(strahl) weniger windanfällig ist, meisst wirksamer gegen Personen unter Drogen/Alkoholeinfluss ist und eben auch besser gegen Tiere wirkt, ist es meiner Meinung nach das bessere Produkt. Auch wenn man dazu eine Grauzone nutzen muss.
Viele Grüße,
Oliver
Messerjocke2000
01-04-2009, 14:37
@Olster
Genau.
Schnueffler
01-04-2009, 14:43
@ Schweizer Nachbarin:
Jepp, CS oder auch CN darf legal geführt werden, wenn es ein entsprechendes Prüfzeichen hat und zugelassen ist!
Alles weitere hat Olster ja schon passend beschrieben!
Bei vielem kommt es halt auf die Begründung/Wortwahl an, warum man Pfeffer dabei hat.
Naja ich finde es nur bedingt sinnvoll , hier öffentlich zur Nutzung von juristischen Grauzonen zu raten, und vorallem nicht, wenn sich jemand nicht damit auskennt....
Messerjocke2000
01-04-2009, 14:59
Wo ist denn das Problem?
Erwerb ist erlaubt.
Führen ist auch erlaubt.
Einsatz im Notwehrfall ist auch erlaubt.
Das einzige, wo es zu Problemen kommen könnte, wäre wenn jemand auf Nachfrage angibt, das Zeug für den Einsatz gegen Menschen zu Führen.
Um das Rechtliche mache ich mir da keine Sorgen. Eher darum, das jemand sich eine Dose wasauchimmer kauft und meint, er sei jetzt sicher...
Kilian
Ok ich gebe auf... *kopfschüttel*
Aber ich kann zumindest aufrecht behaupten versucht zu haben es verständlich zu machen.... :rolleyes:
Ok ich gebe auf... *kopfschüttel*
Aber ich kann zumindest aufrecht behaupten versucht zu haben es verständlich zu machen.... :rolleyes:
Ich denke man hat Dich durchaus verstanden.
Aber die "Grauzone Tierabwehr" ist fürs normale Mitführen des Pfeffersprays absolut praktikabel und so wird das Zeug auch massenhaft verkauft. Man sieht inzwischen mehr Pfeffersprays in den Waffenläden als CS Sprays.
Etwas unglücklich ist lediglich, das die frage unter der Security Rubrik gestellt wurde. Für einen Türsteher könnte die "Angst vor Hunde" Begründung nicht ganz glaubwürdig klingen... :D
Aber selbst in diesem Bereich wird es inzwischen verwendet glaube ich, mit den Bestimmungen dort kenne ich mich aber nicht aus .
Letztendlich gewinnen aber alle durch diese Grauzone:
Der Kunde hat ein hochwirksames Mittel, das nicht mal dem Waffengesetz unterliegt
Der Gesetzgeber muss sich keine teuren Zulassungsverfahren einfallen lassen.
Der "Besprühte" hat im Notfall weniger Langzeitschäden zu befürchten als bei CS-Gas
Viele Grüße,
Oliver
Berlin31er
01-04-2009, 17:28
Kanns sein das manche Personen davon fast nichts merken? Hab mal ne Ladung genau ins Gesicht bekomm, konnte mich aber noch ein bisschen wegdrehen. Gebrannt hat es GARNICHT, erst 45Minuten später für ca. 4-6 Stunden ein leichtes brennen im ganzen Gesicht. Bringt einem ja nichts wenn man jemand einnebelt und der dann erst was merkt wenn man im Krankenhaus liegt oder? (Nicht falsch verstehen, hab niemand verprügelt oder so).
Kanns sein das manche Personen davon fast nichts merken? Hab mal ne Ladung genau ins Gesicht bekomm, konnte mich aber noch ein bisschen wegdrehen. Gebrannt hat es GARNICHT, erst 45Minuten später für ca. 4-6 Stunden ein leichtes brennen im ganzen Gesicht. Bringt einem ja nichts wenn man jemand einnebelt und der dann erst was merkt wenn man im Krankenhaus liegt oder? (Nicht falsch verstehen, hab niemand verprügelt oder so).
Das Problem mit Pfeffer ist halt das es nicht immer sofort heftig genug wirkt.
Es scheint einige Menschen mit resistenzen zu geben.
Und bei Menschen die sehr scharf essen ist die Wirkung auch nicht berauschend stark.
Fazit: man sollte sich nicht zu 100% darauf verlassen, dass eine Volle Ladung in die Augen den anderen Ausschaltet.
Kanns sein das manche Personen davon fast nichts merken? Hab mal ne Ladung genau ins Gesicht bekomm, konnte mich aber noch ein bisschen wegdrehen. Gebrannt hat es GARNICHT, erst 45Minuten später für ca. 4-6 Stunden ein leichtes brennen im ganzen Gesicht. Bringt einem ja nichts wenn man jemand einnebelt und der dann erst was merkt wenn man im Krankenhaus liegt oder? (Nicht falsch verstehen, hab niemand verprügelt oder so).
Jeder Mensch reagiert darauf unterschiedlich. Wenn Du Dein Chili immer mit 1.000.000 Scoville Sauce würzt, dann bist du daran gewöhnt. :D
Eine Wirkungsgarantie gibt es nirgends. Manche stecken eine Faustschlag weg als wäre nichts passiert, einige Menschen wurden mehrfach mit dem Messer gestochen und haben es erst zu spät bemerkt, und auch ein Treffer mit einer Pistole zeigt nicht immer sofortige Mannstoppwirkung.
Kann man vom Pfeffer also auch nicht verlangen, aber meistens wirkt es.
Viele Grüße,
Oliver
hi
also nochmal Pfefferspray ist erlaubt, auch wenn darauf steht: wilden Tieren in die schnauze, auf die Augen o.ä sprühen...in einer Notwehrsituation, darfst du auch Menschen damit besprühen, solange du bedroht wirst! und wenn du gefragt wirst, sagste einfach: ich gehe öffters im Wald joggen oder so.... da fragt eigentlich keiner nach, warum auf deinem Pfefferspray "anti-Dog" oder so steht, wenn du angegriffen wurdest, ist alles in ordnung( naja fast^^) und was wollen die dann machen??? zur polizei gehen und sagen: als wir ihn beklauen wollten, hat der uns mit Pfefferspray angesprüht, das für Hunde ist...glaubste doch wohl selber nicht, oder? :D:D:D
LG Patrick
__________
Train hard, go Pro!
Steinpro
02-04-2009, 08:19
@Berlin31er
Gibt Leute die sehr resistent gegen das Zeug sind. Diverse Polizei und Militäreinheiten testen das auch an sich selber. Man sollte es daher schon darauf gefasst sein, dass der Besprühte keine Reaktion zeigt.
Don Tello
04-04-2009, 18:39
Noch mal zurück zum teleskopschläger:
Wann trägt man ihn einsatzbereit? Wenn man ihn z.b. in der innentasche trägt ect. oder ist er einsatzbereit, wenn man ihn in der hand hält und dann z.b. in die u-bahn zu den rüpeln steigt?:D:D:D:D:D:D:D
Messerjocke2000
04-04-2009, 21:52
Wann trägt man ihn einsatzbereit? Wenn man ihn z.b. in der innentasche trägt ect. oder ist er einsatzbereit, wenn man ihn in der hand hält und dann z.b. in die u-bahn zu den rüpeln steigt?:D:D:D:D:D:D:D
Erlaubt ists nur, wenns in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis ist.
Sonst ists Führen und ohne allgemein annerkannten Grund, den es dafür für Privatleute nicht gibt, verboten...
Kannst dir auch nen Elektoschocker kaufen...
Bis 2010 sind die zunächst noch frei erhältlich und legal.
Wie es danach aussieht ist unklar.
Kannst dir auch nen Elektoschocker kaufen...
Bis 2010 sind die zunächst noch frei erhältlich und legal.
Wie es danach aussieht ist unklar.
Quelle?
Nach meinen Wissen nach sind die Teile nach §40 i.V.m. der Anlage 2 zwingende Listung des WaffG in Deutschland verboten...
Kann mich aber auch täuschen und sollte mir mal die Anlage vornehmen...
Ja die Dinger sind eigentlich nur erlaubt, wenn sie ein amtliches Prüfzeichen haben, das die Gesundheitsgefahr ausschließt.
Da den Dingern allerdings niemand ein Prüfzeichen geben will, gibt es von Jahr zu Jahr Ausnahmegenehmigungen durchs BKA. Zur Zeit bis 2010.
Trisomie78
05-04-2009, 12:22
[QUOTE=Glupjek;1720421 Pfefferspray ist bei euch verboten, womit sich deine Frage erübrigt.[/QUOTE]
finde ich spannend.
bei uns in der schweiz is es umgekehrt.
da ist cs gas verboten.
Ja die Dinger sind eigentlich nur erlaubt, wenn sie ein amtliches Prüfzeichen haben, das die Gesundheitsgefahr ausschließt.
Da den Dingern allerdings niemand ein Prüfzeichen geben will, gibt es von Jahr zu Jahr Ausnahmegenehmigungen durchs BKA. Zur Zeit bis 2010.
Ah, auch gerade nochmal in der Anlage nachgeschaut.
Hast du vielleicht ne Quelle zu der Ausnahmegenehmigung des BKAs?
Doch noch gefunden (;
http://bka.de/profil/faq/waffenrecht/av_elektroimpulsgeraete.pdf
finde ich spannend.
bei uns in der schweiz is es umgekehrt.
da ist cs gas verboten.
Jup, das hab ich eben auch schon gedacht. Obwohl du bei uns mit dem Pfeffer auf die Giftklasse achten musst. Ist nur die nidrigste frei erhältlich...
Alephthau
06-04-2009, 15:56
Hi,
Zur SV darfste alles nehmen was Dir in die Finger kommt, es gibt da keine Begrenzung....es muß nur verhältnismäßig sein!
Hast Du also Pfefferspray dabei weil Du so große Angst vor Wauzis hast, ist der Einsatz in der SV gegen Menschen somit nicht unbedingt strafbewehrt! ;)
Gruß
Alef
Hi,
Zur SV darfste alles nehmen was Dir in die Finger kommt, es gibt da keine Begrenzung....es muß nur verhältnismäßig sein!
Hast Du also Pfefferspray dabei weil Du so große Angst vor Wauzis hast, ist der Einsatz in der SV gegen Menschen somit nicht unbedingt strafbewehrt! ;)
Gruß
Alef
nein es mus das im Verhältnis mildeste Mittel sein das du im Moment zu Verfügung hast ohne das es mehr Risiko birgt als die anderen dir zu verfügungstehenden Mittel.
Das heißt, wenn du einen Besenstiel(ganz zufällig aus Eiche, Ebenholz od ähnliches) zur hand hast musst du das Ding nicht wegwerfen weil es dem anderen zuviel Aua macht deinen Schutz(die Distanz) musst du nicht aufgeben.
Notwehr hat nichts mit Verhältnismäsigkeit zu tun esseiden du bringst jemanden um weil er schleten Atem hat und dir 2 cm zu nah ist.
Naja ne Peitsche und ne Würgeschnurr ^^ er würd nen neuen Präzedentsfall einführen.
Für Kabel benötigt man nun den Kinderwaffenschein.
:D aber ob man dann durchführen kann, ist eine andere Sachen^^.
Don Tello
07-04-2009, 20:30
Was ist eigentlich mit Messern? Welche darf man besitzen (hab gehört ab 8 cm klingenlänge verboten...) und ab wieviel jahren darf man sich z.b. ein klappmesser holen, und darf man damit durch die gegend laufen und zur verteidigung seinen gegner damit einschüchtern?
Messerjocke2000
08-04-2009, 07:56
Was ist eigentlich mit Messern? Welche darf man besitzen (hab gehört ab 8 cm klingenlänge verboten...) und ab wieviel jahren darf man sich z.b. ein klappmesser holen, und darf man damit durch die gegend laufen und zur verteidigung seinen gegner damit einschüchtern?
Die Suchfunktion ist dein Freund...:rolleyes:
Das Thema hatten wir schon sooooooo oft.
Das mit den 8cm ist Kappes. Jedenfalls in Deutschland.
PeterWummer
09-04-2009, 17:13
Die rechtliche Lage bei den Einhandmessern ist für mich nicht ganz schlüssig. Es gibt im Internet viele Shop wo man Messer kaufen kann, aber weiß jemand einen Shop wo man ein 100% legales Einhandmesser kaufen kann?
miskotty
09-04-2009, 17:28
Die rechtliche Lage bei den Einhandmessern ist für mich nicht ganz schlüssig. Es gibt im Internet viele Shop wo man Messer kaufen kann, aber weiß jemand einen Shop wo man ein 100% legales Einhandmesser kaufen kann?
die ganzen verkäuflichen sind legal, du darfst sie nur nicht ohne weiteres mitnehmen
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