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Vollständige Version anzeigen : Was mit dem Angreifer tun?



oldsql
05-04-2009, 22:47
Ey ich hab mal so überlegt..
und zwar wüsste ich echt nicht was ich mit dem Angreifer nach der Abwehr tun sollte..

Sagen wir mal er hat mehr zurückbekommen als er ausgeteilt hat->Er liegt auf dem Boden und jammert über seine Wunden

Wie sollte man da reagieren?
1.)Ihn liegen lassen...-Wäre wohl logisch und hab auch kein Mitleid mit dem aber wenns so auf der Straße passiert ist es irgendwie komisch wenn man den dann einfach liegen lässt ?!

2.)Notarzt rufen xD ...kA wenn man ihn jez wirklich schwer zugerichtet hat,finde ichs ein bissl hart ...

KEINNNNE AHNUNG ....

Was würdet ihr machen?

Bottle-head
05-04-2009, 22:55
puh gute frage . . . soviel ich weiss bist du gesetzlich verpflichtet die polizei zu rufen und falls er verletzt ist . . . naja solltest du bzw. vielleicht musst du sogar den notarzt rufen . . .

manchmal weißt du ja gar net wie schlimm du ihn verletzt hast. Es sind schon leute an die spätfolgen von einen heftigeren kopfstoss gestorben . . .

mfg

enraged_Clown
06-04-2009, 00:39
notarzt rufen, und erstversorgung durchführen. einfach liegen lassen ist nicht drin, und wenn ihr nur den rtw ruft.
klar, der aggressor würde euch wahrscheinlich im eigenen blut liegen lassen aber ihn an seiner kotze oder blut ersticken lassen ist sicherlich kein faktor der den richter begeistern wird. es geht weniger drum ihm was gutes zu tun als euch den ***** frei zu halten sollte es zu einem verfahren kommen.

backzwerg55
06-04-2009, 01:02
Du bist gesetzlich verpflichtet Hilfe zu rufen. Sprich 112 bzw. 19222 wählen.
Wenn er wirklich hilflos ist, würde ich das auch tun.. und die Polizei gleich mit und eine Anzeige zu erstatten (wenns Zeugen gibt).

Sollte man in der dummen Situation sein, dass man einen Gegner hatte dessen Freunde noch da bzw. nicht weit weg sind, würde ich per Handy Hilfe Rufen und zwecks Eigensicherung weggehen. Evtl dann später bei der Polizei melden, was aber dumm ist wenn man 5 Aussagen gegen sich hat und man selbst keine Zeugen dabei hat.
Blöde Situation ist sowas..

secu
06-04-2009, 01:05
das stimmt, ihr seit verpflichtet soforthilfe zu leisten.
das aber im übrigen nur in dem rahmen in dem ihr euch nicht selbst gefährdet. im zweifelsfall reicht es den notarzt zu rufen und ggf in der nähe zu bleiben falls der arzt fragen hat.

Breitling
06-04-2009, 02:25
In Österreich nennt sich das Instichlassen eines Verletzten:
Man macht man sich strafbar wenn man jemanden Verletzt und dann einfach zurücklässt, obwohl dieser Hilfe braucht. Ob er dich vorher angegriffen hat/ es sich um Notwehr gehandelt hat ist dabei egal.
Wies in Deutschland ist weiß ich leider nicht :)

mfg

secu
06-04-2009, 02:29
heißt in deutschland zwar anders, ist aber so ziemlich das gleiche...

coleman
06-04-2009, 08:50
Das kommt denke Ich voll auf die Situation an. Da gibt es zu viele Faktoren wie:
-Was war sein ziel? Wollte er mir aufs Maul hauen, mich abstechen, mich ausrauben etc.
-Wie habe Ich reagiert? K.O. durch gezielten Schlag, irgendein Wurf bei dem er evtl. mit dem Kopf aufkam, mit nem Tritt auf Distanz gebracht, Knochenbruch durch Hebel etc.
-Ist er alleine / bin Ich alleine?
Wollte er mich für 5€ abstechen und Ich habe Ihm mit nem Hebel den Arm gebrochen, die Schulter ausgekugelt oder sonstiges sehe Ich das nicht als mein Problem da keine akute Lebensgefahr besteht (rechtlich evtl. nicht richtig). Wenn Ich nen besoffenen Störenfried durch nen Schlag zu Boden geschickt habe und er bewusstlos an seiner Kotze zu ersticken droht würde Ich schon helfen.

Alephthau
06-04-2009, 08:54
Hi,

Gibt zwei Möglichkeiten:

1) Du gehst weg nachdem Du die 110/112 angerufen hast oder rufst diese von Unterwegs an.

2) Du rufst 110/112 und bleibst Vorort bis zum eintreffen

Beide Möglichkeiten haben ihre Vorteile, bei beiden kannst Du nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden, wobei ich aber eher zu 2) raten würde! ;)


Gruß

Alef

Schnueffler
06-04-2009, 09:09
Hi,

Gibt zwei Möglichkeiten:

1) Du gehst weg nachdem Du die 110/112 angerufen hast oder rufst diese von Unterwegs an.

2) Du rufst 110/112 und bleibst Vorort bis zum eintreffen

Beide Möglichkeiten haben ihre Vorteile, bei beiden kannst Du nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden, wobei ich aber eher zu 2) raten würde! ;)


Gruß

Alef

Ich denke mal, das es immer situationsabhängig ist, welche der Varianten ich nehme! Und ob ich zur 112 auch noch die 110 wähle.

Alephthau
06-04-2009, 09:22
Ich denke mal, das es immer situationsabhängig ist, welche der Varianten ich nehme! Und ob ich zur 112 auch noch die 110 wähle.

Das ist eh wumpe, man kann sowohl über die 112 die Polizei als auch über die 110 die Feuerwehr rufen.....die geben sich da nix! ;)

Gruß

Alef

Schnueffler
06-04-2009, 09:41
Das ist eh wumpe, man kann sowohl über die 112 die Polizei als auch über die 110 die Feuerwehr rufen.....die geben sich da nix! ;)

Gruß

Alef

Ich weiß!
Bezog sich darauf, ob man die Rennleitung gleich dazu ordert!

Harrington
06-04-2009, 10:23
wenn ich im dienst bin / war, würde ich anrufen, schon alleine wegen der rechtlichen situation, würde ich draussen überfallen werden, und ich kann den aggressor ausknocken, ausschalten, whatever, geh ich schnell nach hause, das ist mir nämlich ziemlich egal, er wollte es ja nicht anders.

Blume
06-04-2009, 10:36
Wenn Hilfe nötig ist, ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu Leisten, EGAL aus welcher Situation die Notlage entstanden ist. Ansonsten kann das richtig böse Konsequenzen haben, sollte es zu einer Anzeige kommen.

Der Pflicht Erste Hilfe zu leisten ist aber bereits Genüge getan, indem man Hilfe ruft, also einen Notruf absetzt. Dieser kann entweder an die generelle Rettungsleitstelle mit 112, oder an die medizinische Leitstelle mit Vorwahl(!) + 192222 gehen.

Ob Du nun vor Ort bleibst oder nicht, ist aus Sicht der Verpflichtung zur Ersten Hilfe soweit ich weiß unerheblich.

Ob man die Freunde in Grün dazuholt, steht dann noch auf einem anderen Blatt. Aus juristischer Sicht, und die wird spätestens dann relevant, wenn der verletzte Angreifer Anzeige erstattet, sollte man den Vorfall zumindest polizeilich aktenkundig machen und soviele Zeugen wie möglich benennen, bzw. selbst eine Anzeige wegen (versuchter) Körperverletzung erstatten.

Wie ein Richter später darüber entscheidet, liegt in Gottes nichtexistenter Hand...

FitnessMarket
06-04-2009, 11:09
ich schätze mal, dass die meisten "gesellschaftlich integrierten durchschnittsmenschen", normalerweise wohl reflexmässig zum handy greifen und 112 oder 110 rufen und vor ort warten würden.

zweifellos menschlich richtig und im sinne des gesetzes.

jedoch sollte man sich vorher kurz überlegen:

gibt es vor ort neutrale zeugen, die die ganze sache möglichst von anfang an beobachten haben, und auch in meinem sinne aussagen? (es kommt gar nicht so selten vor, dass durch versierte anwälte des eigentlichen täters, und/oder unsichere zeugen, realitätsfremde richter usw. der angegriffene sich plötzlich als täter zu verantworten hatte)

besteht die möglichkeit, dass eventuell freunde, angehörige, kumpels des angreifers während der warterei auf polizei oder feuerwehr hinzukommen, und ihren armen unschuldigen freund/sohn/was auch immer, verletzt dort liegen sehen?

kann man die möglichkeit eines racheaktes - nachdem der agressor/seine familie per akteneinsicht deine identität herausbekommen haben, ausschliessen?


sollten bei einem der v.g. punkte irgendwelche zweifel bestehen, würde ich - falls möglich - mich schnellstmöglich entfernen und - je machdem wie schwer verletzt der angreifer ist und ob er mir richtig ans leder wollte - aus der ferne und anonym hilfe rufen oder eben nicht ;).

Harrington
06-04-2009, 11:25
Wenn Hilfe nötig ist, ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu Leisten, EGAL aus welcher Situation die Notlage entstanden ist. Ansonsten kann das richtig böse Konsequenzen haben, sollte es zu einer Anzeige kommen.

Der Pflicht Erste Hilfe zu leisten ist aber bereits Genüge getan, indem man Hilfe ruft, also einen Notruf absetzt. Dieser kann entweder an die generelle Rettungsleitstelle mit 112, oder an die medizinische Leitstelle mit Vorwahl(!) + 192222 gehen.

Ob Du nun vor Ort bleibst oder nicht, ist aus Sicht der Verpflichtung zur Ersten Hilfe soweit ich weiß unerheblich.

Ob man die Freunde in Grün dazuholt, steht dann noch auf einem anderen Blatt. Aus juristischer Sicht, und die wird spätestens dann relevant, wenn der verletzte Angreifer Anzeige erstattet, sollte man den Vorfall zumindest polizeilich aktenkundig machen und soviele Zeugen wie möglich benennen, bzw. selbst eine Anzeige wegen (versuchter) Körperverletzung erstatten.

Wie ein Richter später darüber entscheidet, liegt in Gottes nichtexistenter Hand...

Eben, und deswegen würde ich mir das ganze Brimborium ( erst wehre ich mich erfolgreich, rufe Krankenwagen - und bekomme danach von den Cops sicherheitshalber erstmal ne Anzeige ) sparen, man kann nur verlieren, deshalb schenke ich mir das ganze, gab´s ne harte Kelle, bin ich danach hurtigen Hufes wech...:)

Octagon
06-04-2009, 13:18
Eben, und deswegen würde ich mir das ganze Brimborium ( erst wehre ich mich erfolgreich, rufe Krankenwagen - und bekomme danach von den Cops sicherheitshalber erstmal ne Anzeige ) sparen, man kann nur verlieren, deshalb schenke ich mir das ganze, gab´s ne harte Kelle, bin ich danach hurtigen Hufes wech...:)

Da kann ich dir nur Recht geben!:cool::ups:
Bei einer Kneipenschlägerei vor ein paar Jahren, hat ein Bekannter
von mir den Angreifer mit einem Cross zu Boden befördert.
Er ist dann seelenruhig nach Hause gegangen.
Da war noch eine andere Person in der Kneipe, die von der anderen
Typen angegriffen wurde und der hat sich mit einem Barhocker gegen
2 Angreifer erfolgreich verteidigt und hat auf die Polizei und die Ambukanz gewartet.
Das Ergebnis für den Verteidiger mit dem Barhocker war, dass er
zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde wegen schwerer Körperverletzung . Wie gesagt man sollte sich Dünne machen, weil
die Wahrscheinlichkeit ermittelt zu werden ist sehr gering,
wenn man nciht gerade stadtbekannt ist.

Shugyo
06-04-2009, 14:41
Hallo,

ein sehr guter Bericht zu dem Thema, der sich auch mit den ganzen rechtlichen Folgen beschäftigt ist im JKA-Magazin 04/2007:

Notwehr: Wenn das Opfer zum Täter wird

http://www.deutscher-jka-karate-bund.de/jka-karate-hefte/2007/jka-karate-04-07/Heft_4-2007.pdf

Auf den Seiten 30-33

Hat ein Rechtsanwalt geschrieben. Sind gute Tips.

Grüße

Magnum2
06-04-2009, 18:36
Hat ein Rechtsanwalt geschrieben. Sind gute Tips.

GrüßeEndlich sagt es mal einer:


Wenn man sich schnell vom Tatort entfernt, dient dies
auf der anderen Seite auch dazu, sich vor einem
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu schützen. Denn
gegen wen soll ermittelt werden, wenn man sich
unerkannt entfernt hat? Hier muß betont werden, daß
dies durchaus rechtens ist, denn niemand ist verpflichtet,
in einer solchen Situation die Polizei zu rufen, am Tatort
zu verweilen und seine Beteiligung an der
Auseinandersetzung zu offenbaren.


Reden ist Silber ...


4.4 Stellung durch die Polizei
Wenn man von der Polizei gestellt oder als Beteiligter
ermittelt wird sind die Regeln eindeutig:
Kooperationsbereitschaft signalisieren, Personalien
angeben und auf gar keinen Fall irgendwelche Angaben
zur Sache machen. Von den Polizisten darf man sich
keinesfalls in ein Gespräch verwickeln lassen, bei dem
einem dann die eine oder andere Aussage entlockt wird.
Schweigen kann in einem Strafverfahren niemals zu
Lasten des Beschuldigten gewertet werden, dies ist ein
fundamentaler Grundsatz unserer Rechtsordnung. Nur
teilweises Schweigen darf allerdings gegen den
Beschuldigten verwendet werden. Daher sollte lieber gar
nichts ausgesagt werden. Sobald man von der Polizei
einen Vernehmungsbogen als Beschuldigter erhält, sollte
durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt werden.
Nur so läßt sich feststellen, was für Informationen
und Aussagen echter oder vermeintlicher Zeugen der
Polizei bereits bekannt sind. Darauf muß die
Verteidigung dann eingehen. Niemals dürfen ohne
Kenntnis der Aktenlage Angaben zur Sache gemacht
werden!
... und alles ist legal. :)

Nur das mit dem "teilweise Schweigen" ist mir nicht klar.

Shugyo
06-04-2009, 19:35
Genau,

und wenn ärztliche Hilfe nötig ist, niemals das eigene Handy benutzen trotz unterdrückter Nummer.

Wichtig ist: immer schnell weg da :)

Blume
07-04-2009, 11:58
Eben, und deswegen würde ich mir das ganze Brimborium ( erst wehre ich mich erfolgreich, rufe Krankenwagen - und bekomme danach von den Cops sicherheitshalber erstmal ne Anzeige ) sparen, man kann nur verlieren, deshalb schenke ich mir das ganze, gab´s ne harte Kelle, bin ich danach hurtigen Hufes wech...:)
Wie gesagt, ich war von dem Szenario ausgegangen, in dem man ermittelt wird und eine Anzeige bekommt.

Egal wie, ich würde zumindest einen (anonymen) Notruf absetzen.

puM4
07-04-2009, 12:58
für mich ist das situationsabhängig...

wenn mich jemand in der dunkelsten ecke im tiefsten stock einer tiefgarage überfällt und ich es schaff ihn abzuwehren und er sagen wir mal bewusstlos ist, dann lege ich ihn die stabile seitenlage, leg sein kopf zur seite, mach sein mund auf (damit evtl blut o.ä. rausfliesen kann), mach mich aus dem staub und ruf dann von der nächsten telefonzelle anonym nen rettungswagen

wenn mich jemand auf offener straße bzw in der disco oder sonstwo wo viele menschen sind angreift und ich es wieder schaffe ihn abzuwehren und ihn dabei verletze, setze ich mich ins taxi und bin weg! da kann man echt mal davon ausgehen dass einer der passanten soviel courage hat dem typn zu helfen!

Hogaldino
07-04-2009, 14:17
Wie gesagt, ich war von dem Szenario ausgegangen, in dem man ermittelt wird und eine Anzeige bekommt.

Egal wie, ich würde zumindest einen (anonymen) Notruf absetzen.

wie schon von Shugyo gesagt wurde es bringt nix wenn man bei seinem handy die nummer unterdrückt und die 110 oder 112 anruft da bei denen die nummer wieder sichtbar gemacht wird!!! wenn dann geh besser zur nächsten telefonzelle!!!

also ich würde mit abstand gucken ob er es gemütlich auf dem boden hat und nicht daran verrecken kann und dann den weg einschlagen wo ich sicher und ohne großartig aufzufallen die biege machen kann!!!
da die polizei immer in erster linie sieht das die person kaputt ist und man selber noch steht da kommt denen schnell der falsche gedanke!!! deshalb futschikato!!!

Blume
07-04-2009, 14:58
Es ist zwar nicht ganz so einfach, selbst für die Herren in Grün, die Nummer "wieder sichtbar" zu machen, aber immerhin prinzipiell möglich. Mit "anonym" meine ich wirklich anonym ;-)

Stevederkrueger
08-04-2009, 12:34
Es ist ja rechtlich vorgeschrieben, was zu machen ist.
erste Hilfe muss geleistet werden Punkt aus.

Wie man es macht ist ja egal.

Gruß Steve

Octagon
08-04-2009, 14:36
Es ist ja rechtlich vorgeschrieben, was zu machen ist.
erste Hilfe muss geleistet werden Punkt aus.

Wie man es macht ist ja egal.

Gruß Steve

du bist lustig!:D
Da kommt jemand und will dir den Schädel einschlagen und du schlägst Ihn K.O.
Dann rufst du sicher nicht die Polizei oder den Notarzt.
Da ist mir der Angreifer nämlich scheissegal, weil ich ja auch egal bin.;)

kanken
08-04-2009, 15:25
Ihr seit verpflichtet Erste Hilfe zu leisten! Tut Ihr das nicht macht Ihr euch strafbar. Wenn andere drum herumstehen, können die das ja meinetwegen machen, seit ihr alleine und laßt einen Bewußtlosen auf dem Rücken liegen, kann der schneller sterben, als Ihr denkt!
Wenn einige hier schreiben "Is' mir doch Wurscht soll er halt verrecken, hat doch angefangen", so frage ich mich, in was für einer Gesellschaft wir hier leben?

Kopfschüttelnde Grüße

Kanken

oldsql
08-04-2009, 15:31
Ihr seit verpflichtet Erste Hilfe zu leisten! Tut Ihr das nicht macht Ihr euch strafbar. Wenn andere drum herumstehen, können die das ja meinetwegen machen, seit ihr alleine und laßt einen Bewußtlosen auf dem Rücken liegen, kann der schneller sterben, als Ihr denkt!
Wenn einige hier schreiben "Is' mir doch Wurscht soll er halt verrecken, hat doch angefangen", so frage ich mich, in was für einer Gesellschaft wir hier leben?

Kopfschüttelnde Grüße

Kanken

JA nur muss man doch mit dem Gedankenran gehn,dass er mich vllt. auch töten wollte,schwer verletzen etc...

Mal gucken obs dir dann immer noch nicht egal wäre.
Bzw. es geht ja nich darum ,obs egal oder nicht egal ist,sondern um zu überlegen was wohl das Richitigere wäre....

Nach deiner Aussager könnte mich als jemand versuchen zu töten,ich wehre das Ab wie ich das gelernt habe,er liegt auf dem Boden und hat starke Schmerzen,aber ich soll ja dann helfen,also tue ich so als ob nichts wäre..

:ups::ups::ups::ups:

Da brauch man auch nichts wie Gesellschaft und so ansprechen,wenn man nämlich shcon so angegriffen wird,ist das ja auch nichts anderes als eine schlimme GEsellschaft und daran sind wir alle schuld.Also lass das Thema..

Magnum2
08-04-2009, 15:32
Ihr seit verpflichtet Erste Hilfe zu leisten! Tut Ihr das nicht macht Ihr euch strafbar. Wenn andere drum herumstehen, können die das ja meinetwegen machen, seit ihr alleine und laßt einen Bewußtlosen auf dem Rücken liegen, kann der schneller sterben, als Ihr denkt!
Wenn einige hier schreiben "Is' mir doch Wurscht soll er halt verrecken, hat doch angefangen", so frage ich mich, in was für einer Gesellschaft wir hier leben?

Kopfschüttelnde Grüße

Kanken
Tu einfach, was Du für richtig hältst und zick' hier nicht rum. :p


... seit ihr alleine und laßt einen Bewußtlosen auf dem Rücken liegen, kann der schneller sterben, als Ihr denkt!
... und wenn der wieder aufwacht oder seine Kumpels auftauchen, kannst Du schneller sterben, als Du beten kannst ... :D

Tut Ihr das nicht macht Ihr euch strafbar.
Hast Du immer alles gemacht, was Deine Mutter gesagt hat?

Stevederkrueger
08-04-2009, 15:36
Hilfe kann man auch aus einer Telefonzelle rufen und muss nicht seinen Namen nennen!Ich war schonmal in dieser Situation und habe Hilfe gerufen und mich dann aus dem Staub gemacht.

Man muss Sich halt an Regeln halten, ansonsten ist man kein Stück besser.

Sollte auch Jeder der sich mit Sicherheitsdiensten und Selbstverteidigung befasst, gelernt haben!!!!!!

Gruß Steve

Octagon
08-04-2009, 15:42
Ihr seit verpflichtet Erste Hilfe zu leisten! Tut Ihr das nicht macht Ihr euch strafbar. Wenn andere drum herumstehen, können die das ja meinetwegen machen, seit ihr alleine und laßt einen Bewußtlosen auf dem Rücken liegen, kann der schneller sterben, als Ihr denkt!
Wenn einige hier schreiben "Is' mir doch Wurscht soll er halt verrecken, hat doch angefangen", so frage ich mich, in was für einer Gesellschaft wir hier leben?

Kopfschüttelnde Grüße

Kanken

Wenn es der Angreifer ist der abkratzt juckt es mich wenig,
weil er in Kauf nimmt mich auch um die Ecke zu bringen.
Es gibt heute in Deutschland keinen Grund aggressiv zu werden und
Bürger anzugreifen, aber ein Paar Idioten gibt es ja immer.
Dann hat man meines Erachtens ein Problem weniger in der Gesellschaft.
Meine Meinung hört sich extrem an, aber die Angreifer und Gewalttäter
verstehen ja keine andere Sprache.

Stevederkrueger
08-04-2009, 15:56
Naja aber man ist ja dann auch nicht besser und stellt sich auf die gleiche Stufe mit Gewalttätern!

Für meine Begriffe der Selbstverteidigung, sehe ich mich als Opfer und nicht als Täter.Und Täter wird man, wenn man nicht erste Hilfe leistet!!!! Wenn mich einer umlegen will muss er sich nicht wundern, wenn ich ihn nicht mit Samthandschuhen anfasse, aber er kann davon ausgehen, dass er versorgt wird!


Gruß Steve

Magnum2
08-04-2009, 17:42
Naja aber man ist ja dann auch nicht besser und stellt sich auf die gleiche Stufe mit Gewalttätern!
Reine Ansichtssache. :o

Es ist für mich ein Unterschied, ob man agiert oder reagiert. ;)

Stevederkrueger
08-04-2009, 17:52
Ich sag ja, plattmachen Ok, aber wenn dann noch nen Arzt holen und dann verduften!

18Rock86
08-04-2009, 18:36
Wie hier so oft geschrieben wird......am Besten einem Streit aus dem Weg gehen...:rolleyes:;)


Bevor ich später noch unschuldig Stress bekomme, würde ich mich auch lieber aus dem Staub machen.
Anonym anrufen fänd ich auch recht schwer, man wird ja nicht zufällig neben einer Telefonzelle angegriffen.:D

Peaceful Warrior
08-04-2009, 18:50
Ich sag ja, plattmachen Ok, aber wenn dann noch nen Arzt holen und dann verduften!

seh ich auch so.

oldsql
08-04-2009, 19:22
Wie hier so oft geschrieben wird......am Besten einem Streit aus dem Weg gehen...:rolleyes:;)


Bevor ich später noch unschuldig Stress bekomme, würde ich mich auch lieber aus dem Staub machen.
Anonym anrufen fänd ich auch recht schwer, man wird ja nicht zufällig neben einer Telefonzelle angegriffen.:D

Na du musst einfach weg laufen,er folgt dir dann bis zur Telefonzelle und du lässt dich einfach angreifen ;D

Miyamoto_Musashi
08-04-2009, 19:49
Also wenn mich einer mit dem Messer angegriffen hat und ich ihn irgendwie überwältigen konnte dann kann ich ja verstehe, dass einige meinen, dass er bekommt was er verdient wenn er daran stirbt. Wenn ihr allerdings die Situation entschärft habt und ihn dann sterben lasst ist das nicht nur fahrlässig sondern in dem Fall, dass ihr wisst was für Folgen das hat auch einfach asozial. Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und wer nicht bereit ist wenigstens diese Gesetze zu befolgen hat hier nichts zu suchen. Das ist meine Meinung!

Wer bei Gewalttaten das Gesetz übertritt einfach ein Verbrecher und das unabhängig davon was für eine Situation vorher war.

Mit der Rechtfertigung von einigen hier könnte man auch sagen: "der hat mit meiner Frau geschlafen also durfte ich ihn umbringen". Ja vielleicht hat er mein Leben dadurch wirklich so zerstört, dass ich mich umbringen will. Dennoch haben wir Gesetze und die haben ihre Daseinsberechtigung!


Zumindest in die stabile Seitenlage kann man ihn bringen. Mit dem Hilferufen finde ich auch ein bisschen schwierig. Hier im Kaff würde ich sicher 10km laufen müssen um eine Telefonzelle zu finden.

Fluegel
08-04-2009, 22:43
jaujau wenn wir ma beim thema sind, andere (ähnliche) situation:
n kerl will dich ausrauben, du möchtst das aber nicht (weil dein handy grad neu ist oder was, bitte nicht schreiben "besitz kann man ersetzen blabla") ), schaffst es ihn zu überwältigen und hältst ihn mit nem hebel (zb) fest und wartest bis die alarmierte polizei kommt.
kann der angreifer dich dann verklagen, weil du ihn der freiheit beraubt hast (ich kann mir das hier wirklich vorstellen). :D
Ich hörte mal, dass wenn man einem täter (was auch immer er verbrochen hat) irgendwas an den kopf wirft, wenn dieser türmen will, um ihn zu stoppen- und das auch klappt- der einen dafür verklagen kann. :rolleyes:
danke schonmal für die antworten :)

Octagon
08-04-2009, 22:59
Wer bei Gewalttaten das Gesetz übertritt einfach ein Verbrecher und das unabhängig davon was für eine Situation vorher war.



Nur der Rechtsstaat bestraft solche Verbrecher nicht angemessen genug
und die Höchstrafe ist das man aus Opfern Täter macht nur weil
Sie sich verteidigt haben. Ich finde jemande sollte nur das bestraft
werden, wenn auch schwere Verletzungen entstanden sind und nicht wegen
einer Ohrfeige oder wegen einem blauen Auge eine Anzeige zulassen.

Daniel1234
08-04-2009, 23:33
Das Problem für uns KS/KK betreibenden ist ja dass wir vor der Polizei (und Gericht) immer die schuldigen sind, weil wir wissen wie man kämpft. Da kanns dann schnell mal vorkommen das man Probleme wegen "unangemessener Gewaltanwendung" bekommt. Vorallem wenn der Angreifer betrunken war (zb nach der Disko). Also wenn mich niemand gesehen hat bin ich sofort weg, und ruf von ner Telefonzelle die Rettung. (oder von seinem Hany. aber nie von meinem Handy, denn bei der Polizei scheint auch bei unterdrückter Nummer die Handynummer auf)
Bei nem "normalen" Überfall würde ich aber vor Ort warten

Miyamoto_Musashi
08-04-2009, 23:49
@Octagon:
Da stimme ich dir jetzt mal zu. Es geschieht einfach viel zu schnell, dass eine Aktion nicht mehr vom Gesetz gedeckt wird. Die Opfer müssen geschützt werden und hierzulande sind es doch eher mal die Täter, die geschützt werden. Dennoch ändert das nichts an meiner grundsätzlichen Einstellung zu der Thematik.

enraged_Clown
09-04-2009, 00:23
Das Problem für uns KS/KK betreibenden ist ja dass wir vor der Polizei (und Gericht) immer die schuldigen sind, weil wir wissen wie man kämpft. Da kanns dann schnell mal vorkommen das man Probleme wegen "unangemessener Gewaltanwendung" bekommt.
sicher wenn du unangemessene gewalt einsetzt. wer sich aber mit der gebotenen härte im erforderlichem maß verteidigt sollte keine probleme bekommen. kämpfen zu können sollte einen nicht abhalten dieses auch zu tun wenn es drauf ankommt.

Octagon
09-04-2009, 09:26
sicher wenn du unangemessene gewalt einsetzt. wer sich aber mit der gebotenen härte im erforderlichem maß verteidigt sollte keine probleme bekommen. kämpfen zu können sollte einen nicht abhalten dieses auch zu tun wenn es drauf ankommt.

Da kommt mein Problem in solchen Situationen!
Ich will die Aggressoren massregeln, damit Sie solche Aktionen
nicht nochmal machen sprich Selbstjustiz ausüben,
weil der Rechtsstaat solchen Leuten einfach die Zukunft nicht zerstört,
aber zulässt das die Zukunft der Opfer zerstört wird.:mad:

Stevederkrueger
09-04-2009, 11:54
Du kannst den Täter so lange im Hebel lassen bis die Polizei da ist, vorausgesetzt:Identität ist nicht ermittelbar und die Obrigkeiten nicht sofort verfügbar oder es besteht weiterhin Gefahr für Leib und Leben!!!!

kanken
09-04-2009, 12:19
Nach Paragraph 127 StPO kannst du Ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Auch die Freunde des Täters dürfen übrigens ein Opfer am Verlassen des Tatorts hindern, wenn Ihr Ihn bewußtlos schlagt und abhauen wollt, nur mal so zur Info...

Grüße

Kanken

kickit
09-04-2009, 13:25
wenn ich im dienst bin / war, würde ich anrufen, schon alleine wegen der rechtlichen situation, würde ich draussen überfallen werden, und ich kann den aggressor ausknocken, ausschalten, whatever, geh ich schnell nach hause, das ist mir nämlich ziemlich egal, er wollte es ja nicht anders.

Würde ich ähnlich machen. Auf schnellstem Wege aus dem Staub machen, was mit dem Angreifer ist interessiert mich dann recht wenig bis überhaupt nicht.

Fluegel
09-04-2009, 19:02
und die Obrigkeiten nicht sofort verfügbar

noch nich ganz hintergekommen...-> ?^^

backzwerg55
09-04-2009, 19:32
noch nich ganz hintergekommen...-> ?^^


würde vermuten er spielt auf eine langsame Reaktion bei der Pozilei an..
Kenn ich übrigens. An einem meiner ersten Abende im Job, hatten wir ca 15-20 Jugendliche in unserm Park -> erstmal so verjagt -> kam wieder ->Polizei angerufen "ja wir kommen gleich" .. ja denkste. Da kam die ganze Nacht niemand obwohl wir mehrmals angerufen haben.
Wir konnten sie dann so vertreiben, aber wenn auch nur einer von denen agressiv geworden wäre hätte das ziemlich unschön enden können.

Gibt noch ein paar mehr solcher Stories .. wenn man die Polizei mal braucht sind sie net da..

Fluegel
09-04-2009, 19:45
das ist bestimmt nicht die regel ;)

sbenji
09-04-2009, 19:46
Auch die Freunde des Täters dürfen übrigens ein Opfer am Verlassen des Tatorts hindern, wenn Ihr Ihn bewußtlos schlagt und abhauen wollt, nur mal so zur Info...

Ist nur die Frage inwieweit sowas umsetzbar ist. Wenn mich einer angreift und ich ihn auf die Bretter schicke (was ja noch nett ist) und mich seine Kumpels am weggehen hindern wollen...
Muss ich wirklich von ausgehen, dass sie mich wirklich nur festhalten wollen?Ich würde es nicht.

Octagon
09-04-2009, 20:58
Du kannst den Täter so lange im Hebel lassen bis die Polizei da ist, vorausgesetzt:Identität ist nicht ermittelbar und die Obrigkeiten nicht sofort verfügbar oder es besteht weiterhin Gefahr für Leib und Leben!!!!

Ich möchte denjenigen sehen, der einen Angreifer 1 Stunde im Hebel hält.:rolleyes:

Primo
09-04-2009, 21:25
Ich möchte denjenigen sehen, der einen Angreifer 1 Stunde im Hebel hält.:rolleyes:


Wer hebelt am Längsten ??? :D

Trisomie78
09-04-2009, 21:33
Also wenn mich einer mit dem Messer angegriffen hat und ich ihn irgendwie überwältigen konnte dann kann ich ja verstehe, dass einige meinen, dass er bekommt was er verdient wenn er daran stirbt. Wenn ihr allerdings die Situation entschärft habt und ihn dann sterben lasst ist das nicht nur fahrlässig sondern in dem Fall, dass ihr wisst was für Folgen das hat auch einfach asozial. Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und wer nicht bereit ist wenigstens diese Gesetze zu befolgen hat hier nichts zu suchen. Das ist meine Meinung!

Zumindest in die stabile Seitenlage kann man ihn bringen. Mit dem Hilferufen finde ich auch ein bisschen schwierig. Hier im Kaff würde ich sicher 10km laufen müssen um eine Telefonzelle zu finden.

also bei nem messerangriff wüsst ich (sofern ich überhaupt den mut zu nem angriff hätte) echt nicht, wie ich reagier.
der bedroht mich + auf ein mal hab ich sein messer inner hand. :gruebel: :idea:

wenn er wirklich ko geht, finde ich die seitenlage auch nicht übertrieben hilfsbereit. (sofern er alleine ist)

wundere mich nur, mit was für einer selbstverständlichkeit ihr vom ko redet. kommt das bei euch so oft vor?
meine erfahrung ist da eher dass einer mit ner gebrochenen nase oder kiefer wieder geht.

crazzu
09-04-2009, 23:05
Was soll die Frage? Wer angreift muss damit rechnen weggelattet zu werden... so einfach ist das.... mit sowas habe ich kein Mitleid!!!

Am Besten noch nen "Elfmeter" verpassen wenn er am Boden liegt.... immer feste druff.

Sieh nur zu dass du das nicht vor Zeugen machst und dann nichts wie weg....

Heutzutage heult sich ja jeder Möchtegern-Schläger bei den Grünen aus wenn er mal ne passende Antwort bekommen hat....

Fluegel
10-04-2009, 00:15
jo, wurde mir auch vor kurzem erzählt von hier: greifen n paar typen n paar andere typen mit nem messern an (oder fuchteln damit rum), kriegen nach ner kleinen verfolgung (die von ihnen ausging) was anne rübe, rennen zur polizei und erstatten anzeige wegen schwerer körperverletzung :rolleyes:
hoffe das kommt nicht in mode :mad:

Helmut Gensler
10-04-2009, 09:41
Fluegels Beispiel kommt in Mode. Leute benehmen sich "voll scheiße", kriegen eins ab und machen dafür zivilrechtlich das anvisierte Opfer verantwortlich. Vor Gericht ist das dann wirklich eine unübersichtliche Lage, wie mir ein zuständiger Abteilungsleiter einer Versicherung bestätigte.
Übrigens halte ich mich an den alten Militaristenspruch: Jeder Plan hält so lange, bis man zum ersten mal auf den Feind trifft, dann ist alles anders.

Lap Sao
12-04-2009, 12:32
Ist doch ganz einfach ...

Hat es jemand gesehen, respektive, gibt es Zeugen? - dann Polizei und Notarzt alarmieren, ggf. Erstversorgung übernehmen (allerdings nur wenn Lebensgefahr für den Typ besteht), selbst mit den Leuten sprechen, "richtige" Zeugen sichern, damit später vor Gericht jemand für Dich aussagt und die Sache nicht umgekehrt wird.

Hat es niemand gesehen - lass den Typ liegen, er würde es mit Dir auch nicht anders machen, das Leben ist schlecht und gemein.

:D

Lap Sao
12-04-2009, 12:39
Ist doch ganz einfach ...

Hat es jemand gesehen, respektive, gibt es Zeugen? - dann Polizei und Notarzt alarmieren, ggf. Erstversorgung übernehmen (allerdings nur wenn Lebensgefahr für den Typ besteht), selbst mit den Leuten sprechen, "richtige" Zeugen sichern, damit später vor Gericht jemand für Dich aussagt und die Sache nicht umgekehrt wird.

Hat es niemand gesehen - lass den Typ liegen, er würde es mit Dir auch nicht anders machen, das Leben ist schlecht und gemein.

:D

Ach ja, hab ich noch vergessen - bei Frauen ist es natürlich nochmal ne andere Sachlage, die können sich in jedem Fall sofort verp*****, da sie den "Frauenbonus" haben (schwächer, allg. Angst, Angst vor erneutem Vergewaltigungsversuch (auch wenn es sich um einen Handtaschenraub handelte), Angst, dass der Fingernagel abbricht). Naja, wer von sexueller Gleichstellung spricht, müsste eigentlich Männerbeauftragte installieren, da weibl. Wesen sowieso im Leben immer bevorzugt werden.

Luggage
12-04-2009, 13:43
Nach Paragraph 127 StPO kannst du Ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Auch die Freunde des Täters dürfen übrigens ein Opfer am Verlassen des Tatorts hindern, wenn Ihr Ihn bewußtlos schlagt und abhauen wollt, nur mal so zur Info...

§127 StPO erlaubt es nur auf frischer Tat Betroffenen festzuhalten, wenn die Tat rechtswidrig und nicht gerechtfertigt war, bzw ist. Wer durch Notwehr gerechtfertigt eine Körperverletzung oä zur Abwehr begangen hat, kann demnach nich durch §127 StPO gerechtfertigt festgehalten werden. Die Festhaltenden begehen damit mindestens eine Nötigung gem. §240 StGB, evtl Körperverletzungen gem §223 ff. StGB, was wiederum Notwehrberechtigend für den Festgehaltenen wirkt.

Der Artikel, der auf (ich glaube) Seite 2 hier verlinkt wurde, ist nich schlecht, obwohl ich ihn nur überflogen habe. Juristisch ist es so, dass grundsätzlich beim Unterlassen einer Hilfeleistung zwei Möglichkeiten der Strafbarkeit gibt: Unechte Unterlassungsdelikte, also zB Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen sowie echte Unterlassungsdelikte, wie vorallem die unterlassene Hilfeleistung aus §323c StGB.

Unechte Unterlassungsdelikte setzen eine Garantenstellung zwischen den betroffenen voraus. In Frage kommt eine solche aus Ingerenz, dh gefährlichem Vorverhalten. Wer was anrichtet, hat auch dafür einzustehen, dass es sich nicht in weiterem Schaden auswirkt. Hierbei scheidet allerdings sozialadäquates, also auch gerechtfertigtes Verhalten aus. Wer also jmd anderen verletzt und zB gem §32 StGB wegen Notwehr gerechtfertigt ist, haftet nicht aus Ingerenz, eine Strafbarkeit wegen unechter Unterlassungsdelikte kommt insoweit nicht in Frage.

Es verbleibt also eine Strafbarkeit wegen echter Unterlassungsdelikte, also §323c StGB. Diese dürfte in aller Regel gegeben sein. Jedermann hat bei einem Unglücksfall die Hilfe zu leisten, die ihm möglich und zumutbar ist. Damit also auch der Verteidiger in einer Notwehrlage. Grundsätzlich kann allerdings die Zumutbarkeit verneint werden, wenn der Hilfeverpflichtete sich der Gefahr der Strafverfolgung durch die Hilfeleistung aussetzen würde (grundsätzlich braucht sich niemand selbst zu belasten oder der Verfolgung auszusetzen). Allerdings verneint sowohl die herrschende Meinung die Unzumutbarkeit in diesem Zusammenhang, wenn die Strafbarkeit, der sich entzogen werden soll unmittelbar mit der Gefahr zusammenhängt, die es gem §323c zu verhüten gilt, sprich der Täter flieht ohne zu helfen, als auch das Abgeben eines annonymen Hilferufes an die Obrigkeit stets als zumutbar betrachtet wird.

Es verbleibt damit bei einer Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung gem §323c StGB, wenn man die zumutbare Hilfshandlung unterlässt. Hierbei gilt es eine Güterabwägung zu treffen und alle Faktoren des Einzelfalles miteinzubeziehen: Nicht jeder ist zu der selben Hilfshandlung verpflichtet. So wird einem Arzt regelmäßig mehr zuzumuten zu sein, als medizinisch vollkommen unbeleckten Personen. Die Tatsache, dass man das Opfer eines Angriffs war, mag dagegen das Hilfserfordernis auf ein Minimum herabsenken. Insbesondere ist zu bedenken, dass man sich keinerlei Selbstgefährdung auszusetzen braucht, sprich nicht vor Ort verweilen muss und etwaige weitere Angriffe - sei es seitens des Angreifers direkt, oder auch seitens eventueller Begleiter und Freunde - riskieren muss.

Im Fazit ist der Tenor hier also ganz richtig: Abhauen und annonym Hilfe rufen dürfte im Regelfall genügen.

Stevederkrueger
14-04-2009, 13:45
Richtig.


Naja man muss ja nicht nur hebeln, man kann ja auch andere wunderbare Dinge mit den Täter machen um Ihn zu fixieren!

Gruß :D:DSteve