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Vollständige Version anzeigen : Fröhliche Osterüberraschung - oder Marke Wing Tsun gelöscht....



Knallcharge
10-04-2009, 18:45
Zuerst: Frohe Ostern an alle!

Letzte Woche erfahren - der Hammer schlechthin: die Marke Wing Tsun ist für Nichtig erklärt worden, also gelöscht worden. Gesamt Urteilsbegründug zu lesen hier (http://oami.europa.eu/LegalDocs/Cancellation/de/C000607523_1505.pdf).

Falls nun die einen oder anderen glauben, dies sei nur eine Unwichtigkeit....die EWTO hat doch eigentlich immer behauptet, die Marke Wing Tsun sei geschützt und hat darauf ihr Geschäftsmodell mit Ortsgebühren, Lizenzrechten usw. aufgebaut. Dadurch sind doch viele heutige Lehrer in die Selbständigkeit gelockt worden und jetzt das.....wäre mal interessant zu erfahren, was die nun davon halten. Eigentlich braucht doch nun niemand mehr in der EWTO eine Orts-/Lizenzgebühr entrichten, oder?

Zig Jahre lang an der Nase herumgeführt worden zu sein, ist schon hart. Vielleicht hat der eine oder andere von Euch mal Kontakt zu einem der höheren EWTO-Lehrer und kann doch mal nachfragen. Meldet Euch reichlich, das Thema verspricht einiges für uns hier......

Frohes Suchen

jkdberlin
10-04-2009, 18:57
Lies es doch erstmal, bevor du interpretierst:

Die Marke Nr. 607 523 wird für alle Dienstleistungen der
Klasse 41 für nichtig erklärt. Die Marke bleibt für die
verbleibenden nicht angefochtenen Waren und
Dienstleistungen der Klassen 16, 25, 28 und 35 bestehen.

und wegen der Rechtsgültigkeit:

Gemäß Artikel 58 der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke kann jeder
Beteiligte, der durch diese Entscheidung beschwert ist, gegen diese
Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 59 der Verordnung über
die Gemeinschaftsmarke ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten
nach der Zustellung dieser Entscheidung einzulegen; innerhalb von vier
Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich
zu begründen. Die Beschwerde gilt nur als eingelegt, wenn die
Beschwerdegebühr von 800 Euro entrichtet wurde.

Sportler
10-04-2009, 19:28
Falls nun die einen oder anderen glauben, dies sei nur eine Unwichtigkeit....die EWTO hat doch eigentlich immer behauptet, die Marke Wing Tsun sei geschützt und hat darauf ihr Geschäftsmodell mit Ortsgebühren, Lizenzrechten usw. aufgebaut. Dadurch sind doch viele heutige Lehrer in die Selbständigkeit gelockt worden und jetzt das.....wäre mal interessant zu erfahren, was die nun davon halten. Eigentlich braucht doch nun niemand mehr in der EWTO eine Orts-/Lizenzgebühr entrichten, oder?


Bezüglich Gebühren: Niemand ist gezwungen am Franchise-System teilzunehmen. Die Leute, die eh schon tief genug in der Matrix sind, profitieren eher von diesem System. Muss ja auch niemand mit McDonald's nen Vertrag machen. Aber auf eigene Faust eine Fastfood-Kette zu eröffnen ist wohl seltener von Erfolg gekrönt.

Zengar
10-04-2009, 20:35
Wenn ich dieses Dokument richtig lese, so stellt er fest, das "Wing Tsun" eine Kampfsportart bezeichnet und somit nicht als Marke verwendet werden kann (genauso wenig wie man z.b. die Marke "Äpfel" oder "Autos" schützen kann). Aber was soll sich nun groß an der jetzigen Situation ändern, außer dass man sich nun "offiziell" bekennen kann, dass man Wing Tsun (auch außerhalb der EWTO) betreibt?

Sun Tsu
11-04-2009, 01:15
Vor allem war meines Wissens nach immer nur die Rede von WingTsun, also zusammengeschrieben...

wfn.j
11-04-2009, 02:09
Falls nun die einen oder anderen glauben, dies sei nur eine Unwichtigkeit....die EWTO hat doch eigentlich immer behauptet, die Marke Wing Tsun sei geschützt und hat darauf ihr Geschäftsmodell mit Ortsgebühren, Lizenzrechten usw. aufgebaut. Dadurch sind doch viele heutige Lehrer in die Selbständigkeit gelockt worden und jetzt das.....wäre mal interessant zu erfahren, was die nun davon halten. Eigentlich braucht doch nun niemand mehr in der EWTO eine Orts-/Lizenzgebühr entrichten, oder?
Die Ortsgebühren zahlt man in der EWTO doch wohl eher dafür, dass man Logos, Grafiken, Fotos, Werbetexte etc. benutzten kann, in der EWTO-Schuldatenbank auftaucht, am Ort keine Konkurrenz aus den eigenen Reihen fürchten muss usw. usf.

Gruß,
Wolfgang

chingbum
11-04-2009, 12:38
Zuerst: Frohe Ostern an alle!

Letzte Woche erfahren - der Hammer schlechthin: die Marke Wing Tsun ist für Nichtig erklärt worden, also gelöscht worden. Gesamt Urteilsbegründug zu lesen hier (http://oami.europa.eu/LegalDocs/Cancellation/de/C000607523_1505.pdf).

Falls nun die einen oder anderen glauben, dies sei nur eine Unwichtigkeit....die EWTO hat doch eigentlich immer behauptet, die Marke Wing Tsun sei geschützt und hat darauf ihr Geschäftsmodell mit Ortsgebühren, Lizenzrechten usw. aufgebaut. Dadurch sind doch viele heutige Lehrer in die Selbständigkeit gelockt worden und jetzt das.....wäre mal interessant zu erfahren, was die nun davon halten. Eigentlich braucht doch nun niemand mehr in der EWTO eine Orts-/Lizenzgebühr entrichten, oder?

Zig Jahre lang an der Nase herumgeführt worden zu sein, ist schon hart. Vielleicht hat der eine oder andere von Euch mal Kontakt zu einem der höheren EWTO-Lehrer und kann doch mal nachfragen. Meldet Euch reichlich, das Thema verspricht einiges für uns hier......

Frohes Suchen

Wenn du den Lesern hier schon so einen thread aufzwingen willst, dann solltest du vorher besser recherchieren. Denn der Hammer, für den du es hälst, ist die Sache ganz und gar nicht.

marcelking
11-04-2009, 13:13
Oh wolltest du nun auch einen WT Verband Gründen, oder warum dieses Interesse?

Mir ist es egal! Ich denke lieber darüber nach, gleich ne Runde zu Joggen!

schönen gruß

manfred-m.
11-04-2009, 17:58
Mir wurde gesagt das der name Leung Ting Wing Tsun geschützt wurde da dieses System ja in der EWTO unterrichtet wird.

MfG

Manni

Ogami Itto
11-04-2009, 18:13
e

Thruthsearcher
12-04-2009, 18:54
Wenn ich dieses Dokument richtig lese, so stellt er fest, das "Wing Tsun" eine Kampfsportart bezeichnet und somit nicht als Marke verwendet werden kann (genauso wenig wie man z.b. die Marke "Äpfel" oder "Autos" schützen kann). Aber was soll sich nun groß an der jetzigen Situation ändern, außer dass man sich nun "offiziell" bekennen kann, dass man Wing Tsun (auch außerhalb der EWTO) betreibt?

Der EWTO-Leiter macht sich immer einen Spaß daraus, ausgetretene Schulem direkt abmahnen zu lassen....auf den Namen Wing Tsun geht dann wohl nicht mehr. Man muß aber auch darauf achten, daß im Übungsraum keine verdächtigen Malereien hängen, die dann in Bildern im Netz auftauchen und weitere Grundlage für Abmahnungen vom EWTO-Leiter sind.....hab ich letztens noch von einer Schule aus dem Kölner Berewich gehört.

Thruthsearcher
12-04-2009, 19:02
Die Ortsgebühren zahlt man in der EWTO doch wohl eher dafür, dass man Logos, Grafiken, Fotos, Werbetexte etc. benutzten kann, in der EWTO-Schuldatenbank auftaucht, am Ort keine Konkurrenz aus den eigenen Reihen fürchten muss usw. usf.

Gruß,
Wolfgang

Hi Wolfgang,

bei meinem beruflichen Fortbildungsseminaren habe ich damals verstanden, daß Lizenzgebühren nur auf der Grundlage von Markenrechten entstehen. Mein alter Sihing hatte mir dies so wiedergegeben, daß die EWTO die Marken angemeldet hat und darauf (als auch unter anderem den Nebenargumenten wie von Dir beschrieben) aufbaut.

Fakt ist aber doch dann, daß man mit der vermeintlichen Marke jahrelang Personen zu Unrecht hat abmahnen lassen oder anderweitig falsch informiert hat...

Die EWTO hat „WingTsun“ und „WT“ als einziges Kampfkunstsystem weltweit markenrechtlich schützen lassen und überwacht die juristische Einhaltung dieses Schutzes. (http://www.wingtsunwelt.com/artikel.php?id=787)

Sun Tsu
13-04-2009, 11:15
Hi Wolfgang,

bei meinem beruflichen Fortbildungsseminaren habe ich damals verstanden, daß Lizenzgebühren nur auf der Grundlage von Markenrechten entstehen. Mein alter Sihing hatte mir dies so wiedergegeben, daß die EWTO die Marken angemeldet hat und darauf (als auch unter anderem den Nebenargumenten wie von Dir beschrieben) aufbaut.

Fakt ist aber doch dann, daß man mit der vermeintlichen Marke jahrelang Personen zu Unrecht hat abmahnen lassen oder anderweitig falsch informiert hat...

Die EWTO hat „WingTsun“ und „WT“ als einziges Kampfkunstsystem weltweit markenrechtlich schützen lassen und überwacht die juristische Einhaltung dieses Schutzes. (http://www.wingtsunwelt.com/artikel.php?id=787)


Das hat die EWTO bis zum Datum dieses Gerichtsbeschlusses ja auch getan. Alles also vollkommen legal und richtig.

Ogami Itto
13-04-2009, 11:16
e

Thruthsearcher
13-04-2009, 12:34
Das hat die EWTO bis zum Datum dieses Gerichtsbeschlusses ja auch getan. Alles also vollkommen legal und richtig.

Hi Sun,

aber wenn die Marke doch gelöscht wurde, dann war sie doch gar nicht rechtens eingetragen? Wenn ich doch logischerweise einer Marke halte und diese angefochten wird, dann gibt es doch zwei Optionen: die Marke hält stand und die Marke hält nicht stand. Letzteres läßt darauf schließen, das sie zu Unrecht eingetragen war, sonst würde sie doch standhalten, richtig?

Was ist denn nun mit denen, die zu Unrecht abgemahnt wurden oder vielleicht zu Unrecht Gebühren bezahlt haben?

Sun Tsu
13-04-2009, 12:53
Hi Sun,

aber wenn die Marke doch gelöscht wurde, dann war sie doch gar nicht rechtens eingetragen? Wenn ich doch logischerweise einer Marke halte und diese angefochten wird, dann gibt es doch zwei Optionen: die Marke hält stand und die Marke hält nicht stand. Letzteres läßt darauf schließen, das sie zu Unrecht eingetragen war, sonst würde sie doch standhalten, richtig?

Was ist denn nun mit denen, die zu Unrecht abgemahnt wurden oder vielleicht zu Unrecht Gebühren bezahlt haben?

Sie wurden nicht zu Unrecht abgemahnt. Solange die Marke eingetragen ist, ist alles rechtens. Erst jetzt, wo das ganze von einem Gericht verneint wurde, ist die Marke nicht mehr gültig.

NorYon
13-04-2009, 17:06
Sie wurden nicht zu Unrecht abgemahnt. Solange die Marke eingetragen ist, ist alles rechtens. Erst jetzt, wo das ganze von einem Gericht verneint wurde, ist die Marke nicht mehr gültig.

Auch wenn's rechtlich legal ist, ist es nicht grade legitim. :rolleyes:

DeepPurple
13-04-2009, 17:31
Ich glaube, keiner von uns versteht von den einschlägigen Rechtsgebieten genug, um hier wirklich was juristisch einwandfreies von sich geben zu können.
Deshalb würde ich vorschlagen, die juristischen Folgen oder Nichtfolgen den Leuten mit den Anwälten zu überlassen.

Peter

wfn.j
14-04-2009, 02:29
Mein alter Sihing hatte mir dies so wiedergegeben, daß die EWTO die Marken angemeldet hat und darauf (als auch unter anderem den Nebenargumenten wie von Dir beschrieben) aufbaut.
Die Marke "Wing Tsun" bestand aber offenbar erst seit Ende der 90er Jahre, also noch gar nicht so lange. :gruebel:

Gruß,
Wolfgang

Mäks
21-04-2009, 07:51
Wo ist das Problem an Franchise-Unternehmen?

EWTO funktioniert. Mc Donalds ebenfalls und RE/MAX sowieso.