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Vollständige Version anzeigen : Kubotan



lonely boy
09-05-2009, 11:06
Hehe mal wieder das Thema Kubotan.
Hab mal die Frag an euch ob jemand sowas wie ne Gürteltasche oder ein anderes Trage System für den Kobotan gefunden hat!
Ich weiß das man ihn Allgemein am Schlüsselbund trägt aber was tun wenn man keine Taschen und Kein Platz hat???


Entschuldige mich jetzt schon für das Thema, da es bestimmt viele geben wird die dieses Thema Überflüssig oder Sinnlos finden.

Wollte die Frage aber trotzdem stellen.

Danke für eure Antworten

Tiger-Teddy
09-05-2009, 11:28
na ja, wenn du keinen schlüsselbund hast und auch keine tasche, hosentasche, dann gäbe es noch die möglichkeit wie eine kette zu tragen, ich weiß ist bissl groß, aber gibt auch kleinere kubotans.

ich habe ein kleineres kubotan, das ich in kettenform tragen kann, sieht auch gar nicht so schlecht aus ;-), aber normalerweise habe ich immer eine hosentasche, in dem ich es reintuh und dann halt rausziehe.

gruß TT

Magnum2
09-05-2009, 13:05
>>>Gewalt ist keine Lösung<<<
Ähem, wozu brauchst Du ihn dann immer am Mann? :rolleyes:

icken
09-05-2009, 17:40
Ähem, wozu brauchst Du ihn dann immer am Mann? :rolleyes:

Der hat bestimmt `nen Hund, der beschäftigt werden will.

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shimin
09-05-2009, 19:02
Der Kubotan hat ja sehr viele verschiedene Namen: z. B.

Koshinobo, Dulo-Dulo, Kokon, Taschenstock, etc.

In unserem Ju-Jitsu System ist diese Art des Umgangs mit diesem Kleinstock im Prüfungsprogramm fest verankert.

Ich kenne einige Leute die diesen Kleinstock immer in ihrer Innenjackentasche tragen.

Wir haben uns eigene machen lassen, da wir einen Schlossermeister im Verein haben, der uns diese aus Aluminum, Polyester, VA-Stahl auf der Drehbank hervorragend gestaltet hat.

Gruß Horst

lonely boy
10-05-2009, 13:05
Selber machen ist auch nicht schlecht;)
Aber ich such sowas wie ein Holster hab schon geguckt ob es von Maglite welche gibt Kubotan und Mini Maglites haben ja so ungefähr die gleichen Maße.
Oder eine Art Gürtel Clip wie es für Teleskopschlagstöcke gibt wär nit schlecht!

Celas217
10-05-2009, 19:58
Naja such dir doch einfach eine Messertasche die die selben Maße hat wie das Kubotan. Messertaschen kann man am Gürtel befestigen und man kommt leicht ran. Naja kann dann halt sein, dass es ein bissl drin wackelt, aber du hast es dann immer bei dir^^

miskotty
10-05-2009, 20:06
Naja such dir doch einfach eine Messertasche die die selben Maße hat wie das Kubotan. Messertaschen kann man am Gürtel befestigen und man kommt leicht ran. Naja kann dann halt sein, dass es ein bissl drin wackelt, aber du hast es dann immer bei dir^^

du bist dir schon im klaren was ich mit jemand machen würde der bei einer auseinandersetzung in eine MESSERtasche greift? da wartet man nicht ob der andere "nur" nen palmstick zieht:ups:;)

Celas217
10-05-2009, 21:11
Ja aber wenn du das so siehst, was würdest du machen, wenn du jemanden siehst, der sich in der Hosen bzw Jackentasche rumkramt :P

Tori
10-05-2009, 21:15
Ich würde annehmen, er sucht gerade seine Intelligenz :p;)

Nymphaea Alba
10-05-2009, 21:23
Ja aber wenn du das so siehst, was würdest du machen, wenn du jemanden siehst, der sich in der Hosen bzw Jackentasche rumkramt :P

Siehst du nicht den kleinen Unterschied zwischen "Messertasche" und "Hosentasche"? :rolleyes: Was erwartet man in einer MESSERtasche...? :narf:

Celas217
10-05-2009, 21:35
Jaa okayy is ja schon gut ;)

Aber naja, was besseres als
http://www.simones-hammerladen.de/catalog/images/ps_ah12.jpg

fällt mir auch nicht ein, und es war ja nur ein Vorschlag

Und die Frage war ob jemand eine alternative zum Schlüsselbund hat. Eine Messertasche ist eine. Du kanst dir das Ding auch von mir aus in die Socken stecken, aber naja das kommt nicht so gut wenn du vorher an deinen Schuhen rumspielst. :D

Trisomie78
10-05-2009, 22:09
meinst wohl sowas..

https://www.gunfactory.ch/index.htm

....oh....
viel spass beim suchen.;)

also. gehst links auf die handschellen...
dann auf lampenhaltrungen. (bei mir ganz rechts)

Celas217
10-05-2009, 22:37
Genau sowas meinte ich, naja hatte halt eine Messertasche im Sinn, aber sieht doch fast gleich aus :P

lonely boy
11-05-2009, 07:08
Ich dachte mehr an sowas:

DIY - Maglite Am2A051 Nylon Holster Black For Mini Mag AA (http://www.diynot.com/shop/Maglite_Am2A051_Aa_Holster__Nylon_Am2A056/48634)

Oder sowas

Enforcer Online-Shop (http://s33837302.shoplite.de/sess/utn;jsessionid=154a07c025ace52/shopdata/index.shopscript)
Bei suche Teleskop & Clip eingeben den kommt das was ich meine und sowas ne Nummer kleiner wäre toll;)

Magnum2
11-05-2009, 12:40
Welche Hose hat denn keine Taschen?

Da haste interessante Links:

The Martialist: The Magazine For Those Who Fight Unfairly (http://www.themartialist.com/0503/pocketsticks.htm)

The Martialist: The Magazine For Those Who Fight Unfairly (http://www.themartialist.com/1203/pocketstrike.htm)

The Martialist: The Magazine For Those Who Fight Unfairly (http://www.themartialist.com/0804/polymerkoppo.htm)

King of Queens
20-05-2009, 20:04
Woah das Teil mit dem Messer ist hässlich....

Ich trag meinen Kubotan immer in der Hosentasche, von der Diskretion her das beste. Es sei denn man arbeitet in Uniform, dann spielts auch keine Rolle mehr :D

Gruss KoQ

chinakracher82
22-05-2009, 10:07
hey, hatte von euch schon mal jemand ärger wegen des kubotan? mit polizei oder türsteher?

ich trage meins immer in der hosentasche als schlüsselanhänger. als ichs ma vergessen habe vor der disco rauszunehmen und im auto zu lassen haben die türsteher abgetastet,gefragt was das sei und das ich es aus der hosentasche rausholen solle.
der schaute sich meinen schlüsselbund an sagte ok kannst weitergehen.
entweder der hatte keine ahnung was das ist oder ich sehe so vertrauenswürdig aus.
hattet ihr auch schon mal deswegen stress?

Stevederkrueger
22-05-2009, 12:18
Mit welcher Begründung sollte die Pol denn einen Kubutan abnehmen?

Der ist nicht verboten und somit kannst Du den tragen wo Du willst.

Dann hat er das Ding nicht gekannt.

Gruß Steve

Sven K.
22-05-2009, 14:43
Mit welcher Begründung sollte die Pol denn einen Kubutan abnehmen?

Der ist nicht verboten und somit kannst Du den tragen wo Du willst.

Dann hat er das Ding nicht gekannt.

Gruß Steve

Eine "angenommene Gefährdung". Der Polizist dürfte ihn beschlagnahmen und du
darfst um Herausgabe bitten. Dann bekommst Du ihn wieder. Ein Baseball -
Schläger ist auch nicht verboten. Kann aber beschlagnahmt werden. ;)
Soweit ich weiß.

Stevederkrueger
22-05-2009, 14:55
Dann darf die Pol ja alles abnehmen wo sie Lust zu hat!

Eine angenommene Gefährdung rechtfertigt aber noch keine Beschlagnahme.

Man bittet auch nicht um Herausgabe sondern fordert diese.:D

Mir hat das Ding noch keiner weggenommen oder auch nur eine Gefährdung für sich gesehen.

Kann aber auch immer mal anders kommen.

Tiger-Teddy
22-05-2009, 15:24
nein kubotan ist nicht verboten. darf nur keine scharfe spitze oder messer ähnlich sein, außerdem ist ein kubotan normalweise in öffentlichen veranstaltungen, wie eben disco usw., verboten. der türsteher hatte wahrscheinlich keine ahnung. so ist es und wird auch nie anders sein.

das gleiche gilt für pfefferspray. interessant ist, dass man es mittragen darf, aber nur gegen tiere anwenden darf. genauso ist es in öffentlichen veranstaltungen verboten.

wenn du natürlich irgendwo im park unterwegs bist und du siehst keine andere möglichkeit als ein spray anzuwenden, ist natürlich was anderes. auf der sicheren seite bist du immer, wenn hinten so ein bundessiegel oder eine schrift drauf ist, die besagt, dass man es gegen tiere anwendet usw.

kubotans und sprays oder quarzsandhandschuhe haben auch in öffentlichen veranstaltungen nichts verloren, lernt lieber so das kämpfen, das erspart jede menge ärger.

wo wären wir bitte, wenn jeder typ so ein blödsinn mittragen würde? fängt mit kubotan an und endet irgendwann mit einer knarre. slum zustände...

kenne welche, die trage stattdessen kugelschreiber. so richtig gute kugelschreiber, dagegen kann niemand was sagen ;).

Streitbarer
22-05-2009, 21:09
Servus!

Kubotans sind eine recht gute Sache!

Ich trage je nach Anlass, meist einen in der rechten Gesäßtasche. Ist meiner Ansicht nach am besten dort aufgehoben (Linkshändler tragen ihn eben links!)

Hatte schon die verschiedensten Modelle, ich komme mit einem geriffelten nach vorne verjüngten Alustick am besten zurecht.
Von sogenannten Kopposticks mit einem Gummiband als Handschlaufe, etc. halte ich nichts, im Ernstfall kommst du da nicht durch ...

Gruss,
Streitbarer

Magnum2
23-05-2009, 11:09
nein kubotan ist nicht verboten. darf nur keine scharfe spitze oder messer ähnlich sein, ..."
Wo bitte steht das? Oder hast Du Dir das selbst zusammengereimt?


außerdem ist ein kubotan normalweise in öffentlichen veranstaltungen, wie eben disco usw., verboten.
Normalerweise NEIN, Ausser der Inhaber verbietet es in seiner Hausordnung (Hausrecht!).


der türsteher hatte wahrscheinlich keine ahnung. so ist es und wird auch nie anders sein.
Na, dann täusch' Dich mal nicht ... :rolleyes:


Genauso ist es in öffentlichen veranstaltungen verboten.
Nein, nur WAFFEN sind verboten. Rest: s. Hausrecht.


wenn du natürlich irgendwo im park unterwegs bist und du siehst keine andere möglichkeit als ein spray anzuwenden, ist natürlich was anderes. auf der sicheren seite bist du immer, wenn hinten so ein bundessiegel oder eine schrift drauf ist, die besagt, dass man es gegen tiere anwendet usw.
Blödsinn, in Notwehr darfst Du jedes "erforderliche" Mittel einsetzen. :o

Kyoshi
23-05-2009, 11:11
Mann sollte den Kubotan nicht nur in seiner Hosentasche mit rumführen, sondern auch regelmäßig die unterschiedlichen Anwendungsweisen trainieren.

"Was nicht verlangt wird, wird nicht geübt, was nicht geübt wird klappt nicht !"

Ich habe meinen Kubotan am Autoschlüssel, somit ist er ein Schlüsselanhänger
und da ich viele Taschen habe und leicht vergesslich bin ;) muß mein Schlüsselanhäger eben etwas größer ausfallen.
Gutes Argument der Polizei / Türstehern gegenüber ;)

Tiger-Teddy
23-05-2009, 11:51
magnum,

mein wissen habe ich durch das sogenannte "deutsches waffengesetzt" erworben, ja es gibt gesetzt für sowas unglaublich was? darin steht zwar:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf

dennoch wirst du hausrechtlich probleme kriegen. hier in nürnberg haben alle diskotheken sowas wie kubotan, spray etc. verboten, die sind ja nicht blöd, wofür braucht man ein kubotan sonst, wenn nicht um jeden zu verletzen? nimm lieber nen alu kugelschreiber, fällt nicht auf und ist genauso effektiv.

das obengenannte gesetzt ist aber älter, demnächst soll ein neues waffengesetz explizit für solche waffen folgen. das kannst du z.b wenn du lust hast, auf der seite des bundestages nachlesen.

deswegen, lernt das kämpfen ohne son schnickschnack.

und zum thema notwehr mein freund:

fängt ab 32§ stgb an, ich nimm hier mal den ausschlaggebenden

Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

wenn man jemandem mit einem schwert abschlachten würde, würden die richter einen fragen, warum er damit unterwegs war...

also wiederum waffengesetzt beachten. es werden desöfteren die opfer und nicht die täter bestraft...

wo wären wir sonst, wenn jeder hier in deutschland einfach mal mit messer, knarre etc. unterwegs wäre?

da krieg ich echt das kotzen, als zivilist der bundesrepublik deutschland und als mediziner, wenn solche möchtegern kampfkünstler, schläger usw. mit waffen rumlaufen. ich begrüße ein neues gesetzt, das sowas verschärft.

gestern nacht in der klinik kam ein, gott sei dank leicht verwunderter, jungermann. er erzählte, dass es zu einer schlägerei kam und der andere einfach mal ein messer gezückt und in sein bauch gerammt hätte.... gott sei dank eine kleine klinge. der polizei erzählte er, dass er dies aus notwehr tat.. was für ein bullshit.

es gibt viele leute, die unseren notwehrparagraphen ausnutzen. es ist was anderes, wenn ich jemanden ein messer ramme, der auf mich mit einem messer oder knarre zu geht oder eine einfach konfrontation. man muss heutzutage echt angst haben, dass nicht irgend so ein honk, plötzlich was spitzes oder gar eine knarre zieht und dann tatsächlich auf notwehr besteht...

bin immernoch für kugelschreiber, auch wenn so ein ding auch gefährlich sein kann.

Magnum2
23-05-2009, 12:31
Mann, mann, mein Freund, worauf soll man da zuerst drauf antworten?

Also "gesetzt" schreibt man erst mal so: "Gesetz".


mein wissen habe ich durch das sogenannte "deutsches waffengesetzt" erworben, ja es gibt gesetzt für sowas unglaublich was? darin steht zwar:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...70_kubotan.pdf
Nein, das ist kein "Gesetz", sondern ein "Feststellungsbescheid" des BKA.


dennoch wirst du hausrechtlich probleme kriegen.
Habe ich denn was anderes geschrieben?


das obengenannte gesetzt ist aber älter, demnächst soll ein neues waffengesetz explizit für solche waffen folgen. das kannst du z.b wenn du lust hast, auf der seite des bundestages nachlesen.
Das ist mir neu, verweise doch bitte mal auf den Link auf der Seite des Bundestages".


und zum thema notwehr mein freund:

fängt ab 32§ stgb an, ich nimm hier mal den ausschlaggebenden

Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wenn Du mich schon in Sachen "Notwehr" belehren willst, warum zitierst Du dann den falschen Paragraphen und nicht den §32 StGB?
Lies mal zuerst das hier, dann reden wir weiter:

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Tiger-Teddy
23-05-2009, 12:36
boa, "gesetzt" schlimm vertippt. sehr schlimm.

der bescheid vom bka ist einfach für alle zu verstehen, ansonsten kannst du auch googeln und wirst nichts anderes lesen als das im bka schreiben.
habe 32§ weggelassen, da das was ich eben zitiert habe, für mich ausschlaggebend ist. man muss den angreifer eben mit angemessenem mittel abwehren. das heißt nicht in erster linie gleich messer.

zum thema bundestag: google ist dein freund.

aber bevor ich gesteinigt werde, hier hast du schonmal was zu lesen, gibt viel zu lesen, hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf

Magnum2
23-05-2009, 12:54
habe 32§ weggelassen, da das was ich eben zitiert habe, für mich ausschlaggebend ist. man muss den angreifer eben mit angemessenem mittel abwehren. das heißt nicht in erster linie gleich messer.

Was für Dich ausschlaggebend ist, interessiert keinen Richter. Du willst es nicht kapieren und Du willst auch nicht lesen. Dann lass' es einfach und glaube woran Du willst, aber verzapf den Unsinn hier nicht weiter. Hier lesen auch Minderjährige mit. Womöglich glaubt Dir noch einer. :-§

PS: Du bist Deiner Zeit etwas hinten dran. Das war ein alter "Gesetzentwurf"! Wir haben schon "2009"!!!

Deutscher Bundestag Drucksache 16/7717
16. Wahlperiode 11. 01. 2008

PPS:
boa, "gesetzt" schlimm vertippt. sehr schlimm.
Als "Dr. med." solltest Du an Deinen Rechtschreibkünsten arbeiten ...

Stevederkrueger
23-05-2009, 12:55
1.Wenn ich meinen Kubotan einsetze, dann gilt §32 StGb und nicht §34StGb da ich mein Eigentum nicht von einem anderen beziehe.( Zerstörung des nachbars Zaun)

2.Messer und Pistolen/ Revolver sind in bestimmten Rahmen legal oder eben verboten hat aber mit dem Kubotan nichts zu tun.

3.Abwehrspray ist mit BKAzulassung vorrausgesetzt auch gegen Menschen erlaubt.

4. Kubotan ist kein Messer welches man einem in den Bauch rammen kann.

5. Auch Opfer können es übertreiben und bestraft werden.Sowas wird dann Notwehrexsess genannt und wird bestraft.

Notwehr wird nur durch geeignete Mittel gerechtfertigt.

Angreifer hat Axt, Verteidiger hat Pistole oder Stock= Notwehr.
Angreifer nutzt Faust, Verteidiger Pistole=Notwehrexsess und Bestrafung

Hat aber alles nichts mit dem kubotan zu tun.

Gruß Steve:D

Schnueffler
23-05-2009, 13:03
@ TT:
Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen Notwehr und Notstand!

Schnueffler
23-05-2009, 13:07
Notwehr wird nur durch geeignete Mittel gerechtfertigt.

Angreifer hat Axt, Verteidiger hat Pistole oder Stock= Notwehr.
Angreifer nutzt Faust, Verteidiger Pistole=Notwehrexsess und Bestrafung

Gruß Steve:D

Schwachfug!!!
Der Verteidiger kann das Mittel einsetzen, was eine sofortige Beendigung des Angriffes bewirkt, ohne das ich mich in Gefahr bringen muß!
Wenn ich aus legalen Gründen eine Schusswaffe führe und mich geht jemand an, kann und darf ich sie einsetzen!

Tiger-Teddy
23-05-2009, 13:25
magnum,

nochmal für ganz langsame. zwischen "vertippen" und "rechtschreibung" gibt es einen erheblichen unterschied, wenn du das geistig nachvollziehen kannst, erspart uns das viel zeit.
gibt menschen, die nicht den ganzen tag vor der tastatur hocken, sondern eher gelegentlich tippen, hinzu kommen andere "anspannungen".

ich habe nicht gesagt, dass der bescheid aktuell ist. wenn dich das sooo interessiert, kannst du selber die seite besuchen.

dennoch ist eine verschärfung des waffengesetzes geplant und das begrüße ich. sonst laufen irgendwann immer mehr möchtegern rambos und steven seagals durch die gegend.

Kleine Sumomaus
23-05-2009, 13:25
Also, nun mit Selbstverteidigungsparagraphen hin oder her? Sind die nun zur Zeit noch erlaubt oder nicht?
Also, bin nun gespannt, erlaubt ja oder nein? Fallen die in das waffengesetz inzwischen? Bei uns kam auch mal die Frage zuletzt gerade auf?:rolleyes:

Magnum2
23-05-2009, 13:29
dennoch ist eine verschärfung des waffengesetzes geplant und das begrüße ich. sonst laufen irgendwann immer mehr möchtegern rambos und steven seagals durch die gegend.
Die hat mit "Führen von Waffen" überhaupt nichts zu tun. Frei nach Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat ... :rolleyes:

Stevederkrueger
23-05-2009, 13:30
@ Schnueffler. Na dann erklär mir doch mal die Verhälnismäßigkeit der Mittel.

Man darf nicht jedem gleich ne Kugel verpassen.Und ich würde sogar behaupten, dass Polizisten das auch nicht dürfen, sonst wären ja Schlagstöcke überflüssig oder?

Magnum2
23-05-2009, 13:33
@ Schnueffler. Na dann erklär mir doch mal die Verhälnismäßigkeit der Mittel.

Man darf nicht jedem gleich ne Kugel verpassen.Und ich würde sogar behaupten, dass Polizisten das auch nicht dürfen, sonst wären ja Schlagstöcke überflüssig oder?

Das hat Luggage bereits vorbildlich getan. Warum wollt Ihr bloß nicht lesen?

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Magnum2
23-05-2009, 13:40
Also, nun mit Selbstverteidigungsparagraphen hin oder her? Sind die nun zur Zeit noch erlaubt oder nicht?
Also, bin nun gespannt, erlaubt ja oder nein? Fallen die in das waffengesetz inzwischen? Bei uns kam auch mal die Frage zuletzt gerade auf?:rolleyes:

1. ja, erlaubt
2. nein, keine Waffe im Sinne des WaffG

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf

Aber der Inhaber einer Disco oder Kneipe kann Dir auch den Zutritt mit rosa Socken verweigern. Das ist Hausrecht und kein Waffenrecht. Obwohl, ... kommt darauf an, wie lange Du die schon trägst ...

Tiger-Teddy
23-05-2009, 13:44
hi maus,

DERZEIT sind die kubotans erlaubt.

magnum,

anstatt hier rumzualbern, besuche doch mal die seite und suche danach. meine güte, ich habe noch nie so eine borniertheit erlebt.

steve,

die können es nicht begründen.

wenn man nicht gerade ein polizist ist, hat man immer probleme mit pistolen, egal mit schein oder ohne. selbst als polizist hat man in deutschland probleme, wenn man die waffe benutzen sollte.

wenn jemand mich mit bloßen fäusten und kicks angreift, kann ich nicht einfach das messer ziehen und ihn abstehen... auch wenn das manche gern hätten, ist es nicht so und dafür danke ich der justiz.

wenn jemand mit einer axt auf mich zu rennt und ich weiß, der will mich töten und ich habe aus irgendwelchen gründen eine pistole, dann darf ich schießen.

man muss sich nur im klaren darüber sein, dass man sich dennoch im gericht verantworten muss, wieso und weshalb man den jenigen erschossen hat und nicht versucht hat ihn einfach ans bein zu schießen.

willkommen in der realität.

Kleine Sumomaus
23-05-2009, 13:52
@Tiger-Teddy: Hi und Danke für deine schnelle und vernünftige Auskunft!:);)
und
@Magnum2: Na Gut ,das ich keine Rosa Socken (auch nicht Rosarote!) mag!*LOL*
Aha, dann weiss ich nun etwas mehr!:D
Denn das wurde schon ganz heiss geredet!

Ach ja, euch nochmals Danke, wir hbaen nun ein bißchen mehr Licht in das Dunkle bekommen!!!
GlG Kl. Sumomaus

Stevederkrueger
23-05-2009, 14:23
Hat er das?Hat er nicht! Dein Zitat stammt nicht von Schnueffler.Sorry.

hab ich denn was anderes gesagt?

Ich sage doch man muss die Verhältnismäßigkeit waren und nichts weiter.

Verantworten muss man sich immer und das ist auch gut so.

Nicht jedes Mittel der Verteidigung darf eingesetzt werden wenn einer mit Tritten oder Schlägen angreift.

Der Kubotan ist erlaubt und nicht als Waffe eingestuft, genauso sind Quarzsandhandschuhe auch nicht verboten.

Hausrecht ist schon ne feine Sache.

Magnum2
23-05-2009, 14:40
magnum,

anstatt hier rumzualbern, besuche doch mal die seite und suche danach. meine güte, ich habe noch nie so eine borniertheit erlebt.Hier albert niemand, das ist mein voller Ernst.


wenn jemand mich mit bloßen fäusten und kicks angreift, kann ich nicht einfach das messer ziehen und ihn abstehen...
Das kann man im Einzelfall sehr wohl ... Noch nie was davon gehört, dass jemand totgeschlagen oder -getreten wurde? Auf einen potentiell lethalen Angriff darf man sich nach deutschem Recht sehr wohl mit Waffen verteidigen, wie Du Dir richtig herausgelesen hast.


... und nicht versucht hat ihn einfach ans bein zu schießen.
Als Arzt solltest Du zwei Tatsachen wissen:

a) dass ein Beinschuss minimale Stoppwirkung hat und eventuell einen zweiten, dritten ... Schuss erfordert.
b) dass ein Mensch bei einer zerfetzten Oberschenkelarterie (Arteria femoralis) innerhalb weniger Sekunden verbluten kann.

Tiger-Teddy
23-05-2009, 15:21
total an der realität vorbei.

wenn du ans bein schießt, kann er zwar verbluten, aber immernoch nicht so schnell, wie wenn du die kugel in seinem abdominalbereich oder z.b thorax pulverst. die wahrscheinlichkeit des todesfalles sinkt, indem man den angreifer ans bein schießt. kann jeder nachvollziehen.

deine pflicht ist es sowieso den rtd anzurufen, du musst zwar nicht dort vor ort bleiben, musst aber trotzdem den rtd bzw. die polizei verständigen.

von einem der sein waffenschein hat oder sogar bei der polizei ist, ist ein guter umgang mit der waffe zu erwarten. ein laie darf sowieso keine waffe besitzen.

minimale stopwirkung? klar ist adrenalin im spiel, aber ein schuss ans bein kann mehr stoppen als du denkst. ist nicht wie in den filmen.
wie ich darauf komme? für die erkenntnis braucht man kein mediziner sein.

klar habe ich schon öfter mitbekommen, dass die menschen durch innere verletzungen, verursacht durch schläge, sterben. wenn auch eher selten in deutschland.

trotzdem hast du nicht das recht, jemanden ein messer in die brust zu rammen, nur weil er auf dich mit den fäusten angerannt kommt und dich verprügeln will, es entspricht nicht der verhältnismäßigkeit.

darüber brauchen wir auch einfach nicht weiter zu reden, weil ich weiß, dass ich im recht bin, wenn du dir unsicher bist, dann informiere dich nicht nur hier im internet, sondern schreibe eine email an die polizei oder justiz für rechtsfragen und das ist mein ernst, bevor du andere minderjährige dazu bringst, sich tatsächlich, verursacht durch deine komische sichtweise, mit waffen zu wehren!

bitte, tu mir ein gefallen und erzähl mir nichts über die anatomie des menschen oder über die forensischen folgen einer verletzung.

also bleiben wir jetzt beim thema oder du besuchst mich in erlangen bei der arbeit und machst dir selbst ein bild über den alltag in einer notaufnahme. auch wenn er nicht ganz emergency room like ist.

gruß

Magnum2
23-05-2009, 15:42
von einem der sein waffenschein hat oder sogar bei der polizei ist, ist ein guter umgang mit der waffe zu erwarten. ein laie darf sowieso keine waffe besitzen.
Doch, ich zum Beispiel.


trotzdem hast du nicht das recht, jemanden ein messer in die brust zu rammen, nur weil er auf dich mit den fäusten angerannt kommt und dich verprügeln will, es entspricht nicht der verhältnismäßigkeit.
Mann, Du bist aber beratungsresistent. Er gibt KEINE Verhältnismäßigkeit in der Notwehr! Immer noch nicht gelesen?

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/


darüber brauchen wir auch einfach nicht weiter zu reden, weil ich weiß, dass ich im recht bin,
Ich "liebe" diese Eigenschaft an Ärzten unter meinen Kunden. Die haben das "Recht" and der Uniklinik irgendwo implantiert bekommen.

Na denn, so long ... :p

Tiger-Teddy
23-05-2009, 15:45
das mit der waffe ist deine sache.
mail an die justiz.
ah ja, so wirds sein.

bye bye :p

Stevederkrueger
23-05-2009, 16:10
Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevor steht, gerade erfolgt oder noch fortdauert (etwa der Dieb, der mit der Beute in der Hand flüchtet).
Erforderlich ist die Handlung, wenn sie das relativ mildeste Mittel unter allen Verfügbaren darstellt, die gleichermaßen zum sofortigen Erfolg führen. Das heißt, die Verteidigungshandlung richtet sich nicht nach der Art des angegriffenen Gutes, sondern lediglich nach den Möglichkeiten des Verteidigers. Das ist auch der Punkt, an dem es für Kampfsportler eng werden kann, denn diesen könnten andere Möglichkeiten unterstellt werden, als Menschen ohne solche Sonderfähigkeiten. Hier ist Argumentationsspielraum gegeben. Wichtig ist, dass man den Unterschied erkennt: Es kommt nicht darauf an, ob jemand unablässig beleidigt wird, oder verprügelt, es kommt darauf an, was er unter den gegeben Umständen dagegen tun kann. Flüchten oder Ausweichen wird ausdrücklich nicht verlangt - wie gesagt, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. So kann auf den Beleidigungsschwall die selbe Verteidigung gerechtfertigt sein, wie auf die Prügel, was bei einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht der Fall wäre. Nicht der Angriff bestimmt in erster Linie die zugebilligte Notwehrbefugnis, sondern die eigenen Möglichkeiten diesen zu unterbinden. Habe ich drei gleich sichere Möglichkeiten, muss ich die mildeste darunter wählen. Eine vierte, die mich aber selbst gefährden würde (oftmals zB Hebel statt Schläge), die also nicht gleichermaßen sicher zum Erfolg führt, muss ich nicht wählen, ich muss mich nicht selbst gefährden.

Ein Teil aus dem genannten Zitat.

Wenn ich die Wahl habe muss ich das mildeste Mittel nutzen.

Gruß Steve

Sven K.
23-05-2009, 16:29
Wenn ich die Wahl habe muss ich das mildeste Mittel nutzen.

Gruß Steve

Und ? Was soll uns das sagen ?

Es ging doch in Eurem "Streit" um die sogenannte "Verhältnismäßigkeit". Diese
gibt es aber nicht. Klar sollte ich die Mildeste Lösung wählen. Das kann aber
auch bedeuten das ich eine Waffe nutze und diese Lösung augenscheinlich
nicht verhältnismäßig ist. Beispiel hat Luggage auch genannt.
Ihr solltet vermeiden das was ihr "glaubt" mit dem gleichzusetzen was Gesetz ist.
Es sei denn Ihr kommt aus der Juristerei. So wie Luggage. ;)

Letzten Endes ist es immer der Richter der entscheidet.

Was im Zusammenhang mit einem Kubotan auch nicht zu unterschätzen ist
( neben der 32§StGB ) ist noch

§ 224 StGB: Gefährliche Körperverletzung

(1) Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers
oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels einer das
Leben gefährdenden Behandlung begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

;)

SaschaB
23-05-2009, 17:01
Es wird wieder Sommer und die Diskussionen wiederholen sich...

Warum nur kommt immer wieder eine Diskussion über die Verhältnismäßigkeit im §32er auf?
Da dachten wir schon, wir helfen euch mit dem pinnen von Luggages Thread...aber nein...:rolleyes:

Stevederkrueger
23-05-2009, 17:09
Ist ja auch richtig aber eben es wird ja nach Verhältnismäßigkeit im Text gewertet.

Aber nun gut Gesetze sind fast immer Auslegung der Richter.


Ne GKV kann dadurch natürlich begangen werden oder eben auch nicht.

Aber zurück zum Thema: Verboten ist er nicht, mir wurde er noch nie abgenommen und das noch nicht mal bei Gericht.

Gruß Steve

Magnum2
23-05-2009, 17:59
(1) Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers
oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
Im Gegensatz zum Messer ist aber ein Kubotan kein Werkzeug. Und von "Gefährlichem Gegenstand" steht hier nichts.

Im übrigen habe ich drei mal auf den Beitrag von Luggage verlinkt! :-§

slickride
23-05-2009, 18:33
hier sind einige wirklich beratungsresistent.



wenn jemand mich mit bloßen fäusten und kicks angreift, kann ich nicht einfach das messer ziehen und ihn abstehen... auch wenn das manche gern hätten, ist es nicht so und dafür danke ich der justiz.


beispiel: wenn ein klitschko dich mit tritten und schlägen traktiert hast du als 60kg-hämpfling wohl nur die wahl in die tasche zum messer zu greifen.

es muss wohl auch nicht hingewiesen werden, dass ein einziger tritt oder schlag durchaus zum tod führen kann.

das wird der mediziner hier im thread wohl bestätigen können, womöglich wird er es allerdings nicht wollen....

Tiger-Teddy
23-05-2009, 18:39
das thema hat sich schon längst geklärt, wer bist du überhaupt?

wenn ein klitschko dich angreift, bringt dir auch dein jämmerliches messer nichts. bist du gezogen hast und ihn stichst, bist du schon ko. abgesehen davon, stopt ein messer auch nicht immer gleich einen angreifer.

aber du als harter kickboxer wirst mir wahrscheinlich gleich das gegenteil beweisen.

Tiger-Teddy
23-05-2009, 18:43
was ist das überhaupt für ein argument mit klitschko?

wenn du davon ausgehst, dass die angreifer so wie chuck norris, klitschko, rambo, elite soldaten etc. sind, hast du eh verschissen und brauchst dich nicht ausm haus trauen. also bitte realistisch bleiben.

slickride
23-05-2009, 19:06
oh, da bin ich womöglich auf einen aggro-gnom gestoßen; ich bin überrascht, wie schnell einige menschen ihre gute manieren über bord werfen.
oder kannst du mir den sinn und zweck folgender kommentare erklären?:


wer bist du überhaupt?
du als harter kickboxer



das schöne an beispielen ist, sie lassen sich unheimlich gut variieren.
jetzt tauschen wir den klitschko durch einen 150kg-brocken und sind wieder in der gleichen beschrieben situation, dass der 60kg-hämpfling nicht die möglichkeit hat, sich effektiv mit händen und füßen zu verteidigen, da die körperlichen nachteile überwiegen.

in der regel sollte der leser in der lage sein, die meistens übertrieben beispiele auf ein entsprechendes niveau zu bringen. es geht hier schließlich nicht um speziell darum, dass ein klitschko dich verprügeln will.
das ziel meinens beispieles war zu zeigen, dass menschen oft aufgrund ihrer körperlichen defizite nicht in der lage sind, einen angriff auf "klassischem" wege zu beenden.
wie man sich denken kann, suchen sich täter i.d.r. keine überlegenen gegner.

um das beispiel noch "realistischer" zu machen, kannst du den 150kg-brocken auch durch einen gut austrainierten 90kg-kickboxer austauschen, welcher mit seinen übermenschenschlichen fähigkeiten prahlt.


auch dein argument, dass er das messer nicht so schnell ziehen kann tut hier nichts zur sache.
diese thematik bzw. dieses problem wird hier in keinem ton angesprochen.
darauf hat sich das beispiel nicht bezogen.
auch hier ist das deine etwas einseitige interpretation; wir können nämlich auch ein beispiel konstuieren, in welcher der klitschko mit den worten "ich schlage dich jetzt" die auseinandersetzung beginnen will.
und schon hat unser opfer die möglichekeit sein messer zu ziehen.



PS: dir ist womöglich nicht bewusst, aber der edit-button bietet viele möglichkeiten.

edit:

wie mir gerade auffällt, bist du der angesprochene mediziner. aufgrund deiner wortwahl und des inhaltes deines textes, bin ich mehr als skeptischer gegenüber der aussage, dass du ein mediziner mit entsprechend nötigen schulischen leistungen bist.
diese spitze konnte ich mir dann doch nicht verkneifen.

edit2:



das thema hat sich schon längst geklärt, wer bist du überhaupt?

ich glaube nicht, dass du in der lage bist, mit der unten aufgeführten aussage eine diskussion zu beenden.
erst recht nicht, wenn du mit deinen aussagen offensichtlich falsch liegst.


darüber brauchen wir auch einfach nicht weiter zu reden, weil ich weiß, dass ich im recht bin
bei einem "ich bin im unrecht" hätte ich mich nicht zu wort gemeldet, in dem fall wäre die diskussion wohl beendet gewesen.

Sven K.
24-05-2009, 11:09
Im Gegensatz zum Messer ist aber ein Kubotan kein Werkzeug. Und von "Gefährlichem Gegenstand" steht hier nichts.

Im übrigen habe ich drei mal auf den Beitrag von Luggage verlinkt! :-§


Ich will jetzt nicht rum stänkern.
Aber ich gehe doch recht in der Annahme das du auch nicht aus der Juristerei kommst oder ?

Ein Gegenstand - und somit auch ein Kubotan - wird immer dann zum
"gefährlichen Werkzeug", wenn ich jemanden damit verletze.
So kann z.B. ein Stiletto - Schuh als "gefährlichen Werkzeug" angesehen
werden, wenn ich mit dem Pfennigfabsatz den Kopf eines anderen malträtiere.

Ein paar Beispiele findest Du hier. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung (http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html)
(etwas runter scrollen )

Mag natürlich auch sein das ich mich Irre und du es besser weißt. Ich würde
mich dann über eine Quellenangabe freuen. man lernt ja nie aus. ;)

Magnum2
24-05-2009, 18:03
Mag natürlich auch sein das ich mich Irre und du es besser weißt. Ich würde
mich dann über eine Quellenangabe freuen. man lernt ja nie aus. ;)
Nee, lass mal stecken, das passt schon so wie Du sagst. Juristisch wird der Begriff "Werkzeug" offensichtlich weiter gefasst als Hammer und Meißel. :cool:

Tiger-Teddy
25-05-2009, 13:33
ah herrlich slickride,

über schulische qualifikationen und sonstige brauche ich mit dir wirklich nicht zu reden, nicht einmal ansatzweise, ehrlich nicht. ich halte nichts vom "*******vergleich", auch nicht von "abivergleich", "univergleich" usw.

hast du eine ahnung, unterschätz mal diese 60 kg menschen nicht.

auf solche "forenkrieger" wie dich, reagiere ich immer aggressiv, weil es einfach nervig ist, zumal das thema schon längst beendet wurde.

wir haben festgestellt:

1. kubotan erlaubt
2. wann und wie darf ich mich wehren, siehe luggage...

dann brauch ich nicht noch deine "seltsame ansichtsweise", die wir eh schon hier seit etlichen seiten bis zum erbrechen behandelt haben.

egal wieviel du auch immer wiegen magst, die menschen haben sicherlich respekt vor dir, egal wie stark dein gegenüber auch sein mag...

also van damme, thema beendet.

ps: wie kindlich und niedlich wie du die "edit-funktion" benutzt. wahrscheinlich bist du noch gerade in der schule... nichts für ungut.

gruß

slickride
28-05-2009, 12:15
dein text strotzt vor naivität...

wir sollen nicht über schulische qualis und sonstiges zu reden?


wie kindlich und niedlich wie du die "edit-funktion" benutzt. wahrscheinlich bist du noch gerade in der schule... nichts für ungut.
aber egal...

das nutzen der editfunktion sorgt übrigens für struktur, es sorgt für übersicht.
das sollten für doch als arzt vertraute merkmale sein.

bezüglich der beendigung des themas, darüber habe ich bereits geschrieben.
ich und ein forenkrieger? ich denke, man braucht nur deinen umgang mit anderen forenteilnehmer - auch in diesem thread - zu betrachten, um über diesen kommentar von dir köstlich lachen zu können.

aber nun zu den "argumenten":
was hat respekt hier mit der thematik zu tun? genau, wieder das weiße getroffen.
es geht/ging darum, dass es menschen mit körperlichen defiziten gibt.
es geht/ging darum, dass es menschen mit weniger kampftechniscen fähigkeiten gibt.
und die natürlich sich auf eine andere art und weise verteidigen müssen als jemand mit diesen eben aufgelistetn vorteilen.
dass das so ist, das ist ein fakt; jeder gesunde menschenverstand müsste das akzeptieren und realisieren... wenn da womöglich nicht folgende einstellung wäre "darüber brauchen wir auch einfach nicht weiter zu reden, weil ich weiß, dass ich im recht bin"


dieses unsinnige geschwätz von "keine zeit messer zu ziehen" bis hin zu "60kg leute nicht unterschätzen" tut hier nichts zur sache und darüber hinaus sind das natürlich saublöde argumente.

dir ist schon aufgefallen, dass im boxen die gewichtsklassen in 3kg schritten aufgeteilt ist?
du kannst ja mit deiner respektbegründung versuchen dieses reglement abzuschaffen.

du kannst dich auch mal eine gefängniszelle setzen und den schläger neben dir fragen, ob er vor der körperlichen konstitution der 60kg und 190cm großen brillenschlange mit leichenfarbener haut und krummer haltung respekt hatte.

hf & gl

Tiger-Teddy
28-05-2009, 12:33
meine güte junge,

du wiederholst dich ständig, lass es doch einfach. alles was du hier jemals erwähnt hast, wissen die leute bereits... was soll uns/mir dein beitrag sagen? das thema ist gegessen, also lass es. menschen mit verstand würden es lassen. dir gegenüber muss ich nicht/will ich nicht argumentieren, es ist sinnlos, schließlich bringst du auch keine guten argumente. ich weiß, wofür die editfunktion gut ist, aber wie du sie benutzt ist einfach....

die anderen teilnehmer hier habe ich niemals beleidigt. im gegensatz zu dir aber, konnten die jungs sehr gut argumentieren.

SaschaB
28-05-2009, 13:51
Ich denke, ihr dreht euch nurnoch im Kreis und könntet jetzt langsam mal damit aufhören....

slickride
28-05-2009, 18:40
da hast du wohl recht, die "diskussion" weiterzuführen ist wohl mehr als sinnlos.


gruß

Tiger-Teddy
29-05-2009, 09:28
endlich hat er es begriffen.

Magnum2
29-05-2009, 12:08
endlich hat er es begriffen.
... und wie lange dauert's bei Dir noch? :p

Tiger-Teddy
29-05-2009, 17:38
bin ja schon still :p.

Skorpion
30-01-2010, 08:52
Schau doch mal bei Yourbudo (http://www.yourbudo.at) rein die haben ein Gürtelschnellziehholster.

Wolverine
31-01-2010, 09:16
"Leichenschänder" :rolleyes:

Fragezeichenmann
03-02-2010, 17:52
Was geschieht eigentlich wenn ich als unter 18 Jähriger mit einem Kubotan aufgegriffen werde?
Was geschieht wenn ich ihn a) nicht benutzt habe und b) wenn ich ihn benutzt habe?

Ich gehe davon aus das ich ihn natrülich nicht benutzt werde, also ist a) wahrscheinlicher. Ich werde in ca 8 Monaten 18.
Warum kann ich diese Zeit nicht warten? Immer wenn ich mir etwas in den Kopf setze, will ich es möglichst schnell machen bzw haben.
Das kaufen und Zuhause behalten wäre noch eine Option für mich.

lennska
03-02-2010, 19:08
Was geschieht eigentlich wenn ich als unter 18 Jähriger mit einem Kubotan aufgegriffen werde?
Was geschieht wenn ich ihn a) nicht benutzt habe und b) wenn ich ihn benutzt habe?

Ich gehe davon aus das ich ihn natrülich nicht benutzt werde, also ist a) wahrscheinlicher. Ich werde in ca 8 Monaten 18.
Warum kann ich diese Zeit nicht warten? Immer wenn ich mir etwas in den Kopf setze, will ich es möglichst schnell machen bzw haben.
Das kaufen und Zuhause behalten wäre noch eine Option für mich.

afaik darf jeder einen kubotan mitführen wie er lustig ist.
kann natürlich sein, dass ein türsteher dir das ding abnimmt, glaube ich allerdings auch weniger.

wenn du damit aufgegriffen wirst, passiert garnichts.
zu b): es könnte vll passieren, dass dir eine überschreitung der notwehr nachgesagt wird, falls du den angreifer wirklich übel damit zurichtest.
vll erkennt die polizei den kubotan aber auch garnicht als waffe, sondern denkt zum beispiel, es wäre ein schlüsselanhänger.
einen kubotan als schlüsselanhänger gibt es sogar in massen zu kaufen.

Let me google that for you (http://lmgtfy.com/?q=kubotan)
da siehst du doch schon die verwendung als schlüsselanhänger auf der ersten seite.
ich finde, allein das hätte deine frage schon beantworten können.:p

Fragezeichenmann
03-02-2010, 19:59
Also sind die nicht erst ab 18? Als ich im Waffenladen war wollten die mir keinen verkaufen weil Kubotans wohl nicht an minderjährige verkauft werden dürften.. Aber ok da war ich auch noch so ca 14..

lennska
03-02-2010, 20:03
Also sind die nicht erst ab 18? Als ich im Waffenladen war wollten die mir keinen verkaufen weil Kubotans wohl nicht an minderjährige verkauft werden dürften.. Aber ok da war ich auch noch so ca 14..

kauf dir einen, wenn du willst :rolleyes:

Magnum2
09-02-2010, 18:56
afaik darf jeder einen kubotan mitführen wie er lustig ist.
Ich habe das Ding neulich in meinem Anorak vergessen, den dann bei unserem Flughafen durchleuchten lassen und war damit drin im Sicherheitsbereich. Hat niemanden interessiert. :D

shimin
09-02-2010, 19:19
Ich habe bitte eine allgemeine Frage an Euch Kampfkünstlern:

Wir trainieren mit dem Cold Steel Mini Koga SD2.

Wer von Euch trainiert auch mit dem Mini Koga SD2.

Es wäre echt super den Kontakt mit Euch dann zu bekommen.

Meine E - Mail Adresse lautet: horst.buerger56@web.de

Vielen Dank im voraus für Eure Mithilfe.

Gruß Horst

TRMT
09-02-2010, 19:26
http://www.memo.de/dokumente/images/Upload/737/b13/2a77e4c5f93740a46b01.jpg

Das hier funktioniert genauso gut, und da kann NIEMAND was von sagen.. :)

shimin
09-02-2010, 19:44
TRMT, sorry du hast nicht viel Ahnung von dieser Sache.

Es gibt eine Menge Techniken die nicht mit dem Kugelschreiber machbar sind.

Ich habe vor genau 22 - Jahren schon mit einem Kubotan, wir sagten damals Koshinobo schon trainiert, da warst du noch garnicht in Planung.

Lerne erst einmal diese Waffe kennen, schätzen und lieben, dann kannst du Äußerungen aufstellen.

Wie gesagt, mache erst deine Erfahrungen mit einem Kubotan, Dulo Dulo, Koga Stick, Palm Stick, Kokon, Taschenstock, Koshinobo.

Ich habe ca. 70 - verschiedene Exemplare und könnte dir einiges dazu erzählen und zeigen.

zorn
09-02-2010, 20:20
http://www.memo.de/dokumente/images/Upload/737/b13/2a77e4c5f93740a46b01.jpg

Das hier funktioniert genauso gut, und da kann NIEMAND was von sagen.. :)

Vielleicht geradeso als Ersatz tauglich, rutscht dir aber viel schneller aus der Hand als ein Mini Koga.

TRMT
09-02-2010, 20:32
Shimin, ich weiß, dass ein Kuli nicht mit einem echten Kubotan und den anderen Teilen zu vergleichen ist. Dies war halb als Scherz und halb als 'Ersatz' gedacht - stechen kann man mit den Dingern nämlich auch. Ein Kuli könnte einem halt eine Menge Ärger ersparen.

Es war keineswegs mein Vornehmen, hier einen Kubotan als simplen Kuli zu beleidigen ;)

shimin
09-02-2010, 21:50
TRMT, ich habe ca. 21 - Jahre mit dem Koshinobo / Kubotan trainiert.

Seit ca. einem knappen Jahr trainieren wir, damit meine ich meine Schüler und meine Wenigkeit mit dem Cold Steel Mini Koga SD2.

Wir haben auch eine gewiße Systhematik in dieser Sache verankert, es stehen nunmal über 20 - Jahre Erfahrung im Raum.

Unser System nennen wir: Koga Stick Selfdefense System.

Es besteht alles das, was für ein System von Nöten ist.

Geschichte, Prüfungsordnung, Materialaufbau, etc.

Ich lade dich sehr gerne nach Gelsenkirchen ein, um bei uns ein Koga Training mitzumachen. Unsere Jungs sind echt klasse mit dieser Waffe.

Du könntest dann zeigen was du so mit dieser Waffe drauf hast.

TRMT
10-02-2010, 15:54
Tut mir leid Shimin, da muss ich dich enttäuschen. Ich habe noch nie einen Kubotan in der Hand gehalten, und habe zum Glück auch noch nie einen (oder andere Waffe) zur Verteidigung gebraucht.

Ich würde es mir gerne mal anschauen, dennoch sind ~150km etwas viel.

Kyoshi
12-03-2010, 06:13
Anscheinend ist das Thema out !

Daher

Closed !

Bei neuen Aspekten PN an mich, may be ich öffne es dann erneut !