akeru
06-05-2009, 16:44
Zu Deutsch: du kannst viel von dem Brief abschreiben (nicht alles, das wäre kein zitieren), aber nicht den gesamten Artikel hier einstellen.
Das wäre dann ein sogenanntes Vollzitat und übrigens auch statthaft. Nur muss man sagen: wäre! Denn wenn Lin Chung oder ein anderer etwas aus einem Artikel abschreibt, dann ist es nur dann ein Zitat, wenn er damit eine eigene Aussage - die wiederum im Sinne des Urheberrechts ein eigenständiges Werk sein müsste - belegen würde. Das Zitatrecht ist eine sogenannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, was nichts anderes bedeutet, dass an dieser Stelle das Recht des Urhebers endet. Ein Urheber hat eben kein Recht zu kontrollieren, ob sein Werk zitiert wird oder nicht.
Da aber Lin Chung kein eigenes Werk verfasst hat, kommt ein Zitat ohnehin nicht in Betracht. Vielmehr handelt es sich juristisch gesehen um eine öffentliche Zugänglichmachung. Da es keine Schrankenbestimmung gibt, die eine öffentliche Zugänglichmachung in einem Forum erlauben würde, bedarf es einer Einverständniserklärung des Rechteinhabers.
Mit der von Klaus Glahn gewählten Formulierung kann dieses Einverständnis als erteilt betrachtet werden. Dass Klaus Glahn "zitieren" sprichtsteht dem nicht entgegen. Als Nicht-Jurist meint er dies sicherlich nicht im juristischen Sinn, sondern in der Tat im Sinne von "Abschreiben". Schließlich ist ihm bekannt, dass es um eine Veröffentlichung (genauer: öffentliche Zugänglichmachung) in einem Forum geht. Entscheidend ist die Intention seiner Aussage, die durch die Formulierung "ergiebig" noch weiter präzisiert wird: nämlich im Sinne einer möglichst vollständigen Weitergabe.
Ich hoffe, dass diese Zeilen zur Rechtsklarheit beigetragen haben. Ich hab es nicht wegen des aktuellen Falles zusammengefasst, sondern um auch für anderen Fälle die Rechtslage zu klären.
Das wäre dann ein sogenanntes Vollzitat und übrigens auch statthaft. Nur muss man sagen: wäre! Denn wenn Lin Chung oder ein anderer etwas aus einem Artikel abschreibt, dann ist es nur dann ein Zitat, wenn er damit eine eigene Aussage - die wiederum im Sinne des Urheberrechts ein eigenständiges Werk sein müsste - belegen würde. Das Zitatrecht ist eine sogenannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, was nichts anderes bedeutet, dass an dieser Stelle das Recht des Urhebers endet. Ein Urheber hat eben kein Recht zu kontrollieren, ob sein Werk zitiert wird oder nicht.
Da aber Lin Chung kein eigenes Werk verfasst hat, kommt ein Zitat ohnehin nicht in Betracht. Vielmehr handelt es sich juristisch gesehen um eine öffentliche Zugänglichmachung. Da es keine Schrankenbestimmung gibt, die eine öffentliche Zugänglichmachung in einem Forum erlauben würde, bedarf es einer Einverständniserklärung des Rechteinhabers.
Mit der von Klaus Glahn gewählten Formulierung kann dieses Einverständnis als erteilt betrachtet werden. Dass Klaus Glahn "zitieren" sprichtsteht dem nicht entgegen. Als Nicht-Jurist meint er dies sicherlich nicht im juristischen Sinn, sondern in der Tat im Sinne von "Abschreiben". Schließlich ist ihm bekannt, dass es um eine Veröffentlichung (genauer: öffentliche Zugänglichmachung) in einem Forum geht. Entscheidend ist die Intention seiner Aussage, die durch die Formulierung "ergiebig" noch weiter präzisiert wird: nämlich im Sinne einer möglichst vollständigen Weitergabe.
Ich hoffe, dass diese Zeilen zur Rechtsklarheit beigetragen haben. Ich hab es nicht wegen des aktuellen Falles zusammengefasst, sondern um auch für anderen Fälle die Rechtslage zu klären.