Rechtsfrage um Vereinsmitgliedschaft ! [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Rechtsfrage um Vereinsmitgliedschaft !



calavera
16-05-2009, 12:18
(wenn es ein besseres forum dafür gibt, bitte verschieben)

:-§:-§:-§

es geht um folgendes:
ich war/bin in einem verein mitglied und bin durch den vertrag nach einreichung der kündigung ein ganzes jahr verpflichtet die monatlichen gebühren (25euro) zu zahlen. da mir aber beim training die nase gebrochen wurde und ich eine kündigung mit einem attest vom arzt (wo steht das ich den sport nicht mehr ausüben darf) eingereicht habe müsste ich doch theoretisch von dem vertrag befreit seit. oder ?

:-§:-§:-§

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Budoka_Dante
16-05-2009, 12:20
(wenn es ein besseres forum dafür gibt, bitte verschieben)

:-§:-§:-§

es geht um folgendes:
ich war/bin in einem verein mitglied und bin durch den vertrag nach einreichung der kündigung ein ganzes jahr verpflichtet die monatlichen gebühren (25euro) zu zahlen. da mir aber beim training die nase gebrochen wurde und ich eine kündigung mit einem attest vom arzt (wo steht das ich den sport nicht mehr ausüben darf) eingereicht habe müsste ich doch theoretisch von dem vertrag befreit seit. oder ?

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Schau in deinen Vertrag und suche nach einer entsprechenden Klausel. Entweder ist es in einer solchen geregelt, oder es wird kompliziert :D

calavera
16-05-2009, 12:36
hab nachgeschaut.
da steht wenn man sich verletzt hat man ein sofortiges kündigungsrecht.

aber: die verletzung habe ich seit anfang april und da hab ich auch gleich (2.4.2009) die kündigung geschrieben, jedoch ohne einen attest, erst nach 3 wochen hatte ich einen attest den ich am 28.04.2009 dem verein mit einer neuen kündigung überreicht habe. im vertrag steht das ich die kündigung bei verletzungen unverzüglich einreichen soll bzw. spätestens nach 3 wochen !

gilt jetzt die erste oder die 2te kündigung ???

micha lange
16-05-2009, 12:47
hab nachgeschaut.
da steht wenn man sich verletzt hat man ein sofortiges kündigungsrecht.
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gilt jetzt die erste oder die 2te kündigung ???


ja klar, das kündigungsrecht wirst du immer haben, doch solange da nichts von der befreiung des monatsbeitrags anhand von verletzungen steht. bist wohl eher am *****?!
ich denk es iwrd egal sein wann ud die kündigung mit attest eingereicht hast, ich könnt wetten das nicht die befreiung durch ein attest vom geld gemeint ist sondern der sofortige austritt aus dem verein ohne kündigungsfrist,.
im vertrag dürfte wohl auch stehn das der inhaber und trainer nichts für schäden haftet sprich trainingsmaterial oder verletzungen...