Vollständige Version anzeigen : hab ich richtig oder ganz falsch gehandelt???
also die szene über die ich jetzt beschreiben werde ist schon etwas länger her so 4 jahre oder so aber micht würd trotzdem mal interessiren inwifern ihr mein verhalten als ok oder grob fahrlässig sehen würdet. ich selber bin mir nicht sicher was ich im nachhinein davon halten soll.
...es war abends/nachts und ich war mit paar freunden unterwegs(cs.3) als auf einmal jemand an dem wir vorbeigingen zu einem freund sagt:"was guckst du denn so scheiße?"
mein freund erwidert darauf in einem eher uninterresiertem ton :" ach sei doch ruhig" da er ihn nicht provozieren aber auch nicht vollendst ignorieren wollte,
auf einmal hollt der typ nen messer raus und stellt sich vor meinem freund hin.
in dem moment nehm ich meine bierflasche die ich in der hand hatte und habe am laternenpfahl deren boden abgeschlagen so das sie ne spitze seite hatte.
er haate es natürlich gehört und sich zu mir mir umgedreht. ich habe ihm darauf hin gesagt er solle lieber abhaun sonst haben wir beide gleich ärger.
er war bisschen eingeschüchtert is dann auch ohne viele worte (ausser ein bisschengefluche) abgehauen.
so, war das jetzt die richtige entscheidung oder hatte ich nur glück?habe ich damit das leben meines freundes gefährdet da der angreifer auch anders hätte reagiren können?
wär der angreifer auf mich losgegenagen hätte ich bestimmt nicht direkt zugestochen sondern wäre selber erstmal baff gewesen. war also eher son psycho-spielchen...
eure meinung?
NunchakuFreak
23-05-2009, 12:46
Ich hätte die Flasche nicht abgebrochen! Das ist ein Irrtum aus Filmen. Eine ganze Flasche hat viel mehr wucht zu zuschlagen:cool:
Nunchaku Freak
chillakilla
23-05-2009, 12:47
Lief doch alles gut. Ist sicher kein Patentrezept, aber der Erfolg gibt dir recht. Je nach Situation könnte das natürlich auch in die Hose gehen, aber du hast die Situation anscheinend intuitiv richtig eingeschätzt.
chillakilla
23-05-2009, 12:47
Ich hätte die Flasche nicht abgebrochen! Das ist ein Irrtum aus Filmen. Eine ganze Flasche hat viel mehr wucht zu zuschlagen:cool:
Nunchaku Freak
Er wollte ihn doch nach Möglichkeit gar nicht schlagen. :rolleyes:
Hunter_Joe
23-05-2009, 12:49
kommt drauf an.......... wer wa wem näher? du dem messerboy oder der mb deinem kumpel???
es währe wahrscheinlich besser gewesen wenn du/ihr erst versucht hättet auf abstand zu kommen und den stechertyp einfach stehngelassen hättest...
und die flasche erst dann wenn er nachkommt zur waffe umgewandelt hättest.....
naja is ja nochma gut gegangen........
NunchakuFreak
23-05-2009, 12:50
Er wollte ihn doch nach Möglichkeit gar nicht schlagen. :rolleyes:
NA UND:p
Ich hätte die Flasche nicht abgebrochen! Das ist ein Irrtum aus Filmen. Eine ganze Flasche hat viel mehr wucht zu zuschlagen:cool:
Nunchaku Freak
da hast du wahrscheinlich recht aber ich dachte das die abgebrochene flasche einen höheren "einschüchterungs-faktor" besitzt und ich dachte mir halt, dass wenn er siehr er geht mit seiner aktion auch das risiko eingeht einen stich abzubekommen, das er dann abzieht. was ja auch glücklicherweise geklappt hat
Cirvante
23-05-2009, 15:04
Ich hätte die Flasche nicht abgebrochen! Das ist ein Irrtum aus Filmen. Eine ganze Flasche hat viel mehr wucht zu zuschlagen:cool:
Nunchaku Freak
Sicher richtig, aber mit einer abgebrochenen Flasche (vorausgesetzt du hast nicht Pech und sie bricht dir so ab, dass du nur noch den Hals in der Hand hast) kann man zustechen, mit einer ganzen kann man zuschlagen. Was jetzt gegen ein Messer wirksamer ist, weiß ich nicht. ^^
Für den psychologischen Einschüchterungseffekt, auf den der Threadersteller anscheinend abgezielt hat, war aber wahrscheinlich die abgebrochene Flasche wirkungsvoller. Vermutlich weil man's aus den Filmen kennt. :p
Trisomie78
23-05-2009, 15:07
hast eindeutig falsch gehandelt.
oder hattest noch n bier in der tasche?
Krasser bad-ass-move, das mit der Flasche. Wenn wahr, dann ordentlich abgebrüht. Wenn man verrückter als der Aggressor wirkt, zieht das durchaus, wie ja beschrieben. Keiner tot, alle Finger noch dran, war also nich ganz verkehrt...
Rocky777
23-05-2009, 15:37
Irgendwie habe ich jetzt lust dazu bekommen dieses Flaschen abschlagen zu probieren. In wie vielen Fällen es wohl klappt und wie man schlagen muss etc.
Irgendwie habe ich jetzt lust dazu bekommen dieses Flaschen abschlagen zu probieren. In wie vielen Fällen es wohl klappt und wie man schlagen muss etc.
:D also das ging ohne probleme. bin auch nicht auf die idee gekommen daran zu denken das sie komplett bis zum hals brechen könnte oder so.
wär wahrscheinlich echt blöd gewesen hätte ich mich beim flaschenboden abschlagen selbst verletzt.:ups:
hast eindeutig falsch gehandelt.
oder hattest noch n bier in der tasche?
ne aber dachte mir wenn mein freund jetzt abgestochen wird dann kann ich bestimmt denn ganzen abend garnichts mehr trinken, also lieber nur eins weniger :ironie:
chillakilla
23-05-2009, 17:19
ne aber dachte mir wenn mein freund jetzt abgestochen wird dann kann ich bestimmt denn ganzen abend garnichts mehr trinken, also lieber nur eins weniger :ironie:
Naja, wenn ihr zusammen nen Kasten gekauft habt, könntest du sogar profitieren. Kannst dann sogar dem Messerstecher noch einen ausgeben.
slickride
23-05-2009, 17:54
Ich hätte die Flasche nicht abgebrochen! Das ist ein Irrtum aus Filmen. Eine ganze Flasche hat viel mehr wucht zu zuschlagen:cool:
Nunchaku Freak
du willst einem eine flasche auf den kopf schlagen, wenn er ein messer in der hand hält?
das solltest du dir wohl nochmal überlegen.
Berserkr
23-05-2009, 19:19
wenn er sich erst zu dir umdrehen musste standeste ja hinter ihm.
ich hätte ihm die flasche mit voller wucht aufem schädel zertrümmert und gut ist.
wenn er sich erst zu dir umdrehen musste standeste ja hinter ihm.
ich hätte ihm die flasche mit voller wucht aufem schädel zertrümmert und gut ist.
Und wenn ihm das wenig ausmacht?--> er hatt n Messer und du gar nix -.-
NunchakuFreak
23-05-2009, 20:07
du willst einem eine flasche auf den kopf schlagen, wenn er ein messer in der hand hält?
das solltest du dir wohl nochmal überlegen.
Ja wenn mich jmd. mit einem Messer bedroht versuche ich ihn umzuhauen;)
Ja wenn mich jmd. mit einem Messer bedroht versuche ich ihn umzuhauen;)
Es könnte Dein letzter Versuch gewesen sein. :(
NunchakuFreak
23-05-2009, 20:17
Es könnte Dein letzter Versuch gewesen sein. :(
Darum das;) Natürlich abhauen...
Auch wenn es jetzt nicht passt, will ich noch was sagen zum Thema Strafrecht in diesem Fall mit einer Bierflasche.
Es zählt als schwere Körperverletzung -> Knast so gut wie sicher.:-§
Auch wenn es jetzt nicht passt, will ich noch was sagen zum Thema Strafrecht in diesem Fall mit einer Bierflasche.
Es zählt als schwere Körperverletzung -> Knast so gut wie sicher.:-§
Sicher ist gar nix. :cool:
Auch wenn es jetzt nicht passt, will ich noch was sagen zum Thema Strafrecht in diesem Fall mit einer Bierflasche.
Es zählt als schwere Körperverletzung -> Knast so gut wie sicher.:-§
in diese situation sollte sich wohl JEDER richter hineinversetzen können.:rolleyes:
Auch wenn es jetzt nicht passt, will ich noch was sagen zum Thema Strafrecht in diesem Fall mit einer Bierflasche.
Es zählt als schwere Körperverletzung -> Knast so gut wie sicher.:-§
Bist du ein Jurist, also ein Richter, Anwalt oder Staatsanwalt oder so was in der Richtung ?
chillakilla
23-05-2009, 21:19
Bist du ein Jurist, also ein Richter, Anwalt oder Staatsanwalt oder so was in der Richtung ?
Foren-Jurist wohl eher. Der Unterschied zwischen einem Forenjuristen und einem Juristen ist, dass der Forenjurist auch bei strittigen Fragen immer die richtige und eindeutige Antwort findet.
Rocky777
23-05-2009, 21:59
Und wenn ihm das wenig ausmacht?--> er hatt n Messer und du gar nix -.-
Nö vielleicht bricht sie ja genauso toll ab, wie an einer Laterne.
Also wenn es ihm nach der Flasche noch gut geht, werde ich mit Sicherheit rennen.
NunchakuFreak
23-05-2009, 22:07
Ich würde die Flasche werfen:p
Ich würde die Flasche werfen:p
Und dann?
Ich würde die Flasche werfen:p
Vorhin wolltest du ihn damit noch umhauen??
Auch wenn es jetzt nicht passt, will ich noch was sagen zum Thema Strafrecht in diesem Fall mit einer Bierflasche.
Es zählt als schwere Körperverletzung -> Knast so gut wie sicher.:-§
Totaler Unsinn, in dieser Situation erlaubt §32 (StGB) (Nothilfe) grundsätzlich jedes Vorgehen gegenüber dem Aggressor, das zur Abwendung des Angriffs erforderlich ist. Beim rechtfertigenden Notstand (§34StGB) schreibt das Gesetz in diesem Fall eine Interessenabwägung vor, jedoch besteht diese nicht bei Nothilfe.Es enthält auch keinen Angemessenheitsvorbehalt, nach dem man bestimmte Maßnahmen, die im Sinne des Notwehrparagrafen als erforderlich gelten könnten, dennoch per se als unzulässig qualifizieren könnte, so muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung/Tötung dritter hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung (hierbei Körperverletzung) zu verhindern ist.
Hunter_Joe
23-05-2009, 22:33
Ich würde die Flasche werfen:p
ich würde die flasche mit den zähnen aufmachen (ich gehe davon aus das sie noch zu ist) und den korken auf den angreifer spucken. wenn der nach DEM ANGRIFF nich kaputt geht, dann nix wie laufen...... ach ja: wenns zu nem verfahren kommt das sich zu meinen gunsten dreht würd ich auch noch meinen anspruch auf die abgebrochene zahnkrone machen
edit: knade gott dem der des bei nem seppelchen mit dingens-verschluss versucht....
bambihunter
24-05-2009, 00:15
Ich finde du hast das spielfeld geebnet und chancengleichheit hergestellt. zumindest in der wahrnehmung des angreifers, war sein vorteil (messer) nun keiner mehr. dazu war er allein und ihr 3 leute. er hat mit seinem rückzug aus seiner sich also vernünftig gehandelt. Da zeigt sich wieder dass Assis Opfer wollen, und keine Gegner.
leider kann man sich bei idioten nicht auf vernunft verlassen :D
es ist schwer das aus der ferne zu sagen, aber wenn flucht möglich ist, ist es natürlich immer die bessere option. aber ich finde es toll dass du deinem kumpel zu seite gestanden hast, auch angesichts dieser massiven bedrohung. :halbyeaha
NunchakuFreak
24-05-2009, 08:06
Vorhin wolltest du ihn damit noch umhauen??
Eben aber dann hat jmd. gesagt, dass das keine gute idee ist also:)
unproVoked
24-05-2009, 08:19
Eben aber dann hat jmd. gesagt, dass das keine gute idee ist also:)
und wenn ich dir jetzt sage, dass die flasche zu werfen eine genau so besch...eidene idee ist?
NunchakuFreak
24-05-2009, 08:30
und wenn ich dir jetzt sage, dass die flasche zu werfen eine genau so besch...eidene idee ist?
Ich finde das mit dem Werfen eine gute idee:D
Kenji the next Lee
24-05-2009, 09:50
Ich finde das mit dem Werfen eine gute idee:D
und ich dachte du sagst jetzt geschickt das du die flasche zwischen deine füße geklemmt hättest und n salto gemacht hättest und ihm die flasche so über den kopf gezogen hättest... is meiner meinung nach die einzig richtige LÖSUNG und alles andere is falsch! :D
NunchakuFreak
24-05-2009, 11:26
und ich dachte du sagst jetzt geschickt das du die flasche zwischen deine füße geklemmt hättest und n salto gemacht hättest und ihm die flasche so über den kopf gezogen hättest... is meiner meinung nach die einzig richtige LÖSUNG und alles andere is falsch! :D
:ups: DAS WERD ICH MAL AUSPROBIEREN :ui:
vieleicht hätt ich ihm auch einfach ne bierdusche geben sollen:cool:
dann hätten sich seine klamotten mit der flüssigkeit vollgesaugt und durch das gewicht wäre er fast bewegungsunfähig gewesen.
dann hätte wir ganz in ruhe weggehen können:rolleyes:
shenmen2
24-05-2009, 13:19
wenn er sich erst zu dir umdrehen musste standeste ja hinter ihm.
ich hätte ihm die flasche mit voller wucht aufem schädel zertrümmert und gut ist.
Mit voller Wucht eine Glasflasche auf den Kopf ? Ich denke, damit hättest du ihn getötet oder zumindestens sehr schwer verletzt.
Von der "vollen Wucht" mal abgesehen (das würde ich vermeiden), halte ich es in so einem Fall auch für sinnvoll, demjenigen von hinten eins über den Schädel zu ziehen.
Es ist gut ausgegangen - von daher war die Drohgebärde mit der Flasche in diesem Fall die richtige Lösung und eine sehr gute Idee.
Prinzipiell denke ich aber, wenn jemand mit dem Messer bedroht wird und man die Möglichkeit hat, den Messerträger gefahrlos (von hinten) ausser Gefecht zu setzen, sollte man das tun. Alles andere ist potentiell lebensgefährlich.
also ich stand nicht hinter ihm sonder eher neben ihm in ca 1 meter entfernung. er musste also eher seinen blick nach mir ausrichten als sivch ganz umzudrehen.
was vieleicht noch ganz interessant ist, ist das mein freund das alles garnicht so gut fand. er meinte ich hätte den messerboy damit ja auch arg provozieren können so das er direkt lossticht oder weas auch immer.
er war zwar froh das es so ausging, meinte aber ich hätte ihn damit auch in grosse gefahr gebracht,
Katana und Wakizashi
24-05-2009, 13:45
Meiner Meinung nach hast du richtig gehandelt.
Es wurde niemand (abgesehen von der Flasche) Verletzt, was willst du mehr?
shenmen2
24-05-2009, 20:09
was vieleicht noch ganz interessant ist, ist das mein freund das alles garnicht so gut fand. er meinte ich hätte den messerboy damit ja auch arg provozieren können so das er direkt lossticht oder weas auch immer.
er war zwar froh das es so ausging, meinte aber ich hätte ihn damit auch in grosse gefahr gebracht,
Deswegen bin ich -ganz ausnahmsweise mal- der Ansicht, dass Draufkloppen die beste Alternative gewesen wäre. Aber wenn man gemütlich zuhause sitzt und in Ruhe darüber nachdenken kann, ist das leicht gesagt.
Ich finde es schon bewundernswert, dass dir überhaupt so schnell eine Reaktion eingefallen ist. Und, wie das Ergebnis zeigt, war die ja letztendlich goldrichtig. Ausserdem kannst du deinen Freund darauf hinweisen, dass er die Ablenkung hätte nutzen können, um wegzulaufen.
gewonnen ohne zu kämpfen, passt doch. :) SO sollte das aussehen, nicht die dumme deeskalation.
Du hättest eindeutig die Flasche nicht an der Laterne sondern mit verzerrtem Gesicht an deinem Kopf zerschlagen sollen...
Trisomie78
25-05-2009, 00:52
Auch wenn es jetzt nicht passt, will ich noch was sagen zum Thema Strafrecht in diesem Fall mit einer Bierflasche.
Es zählt als schwere Körperverletzung -> Knast so gut wie sicher.:-§
auch ein kratzer ist schwere körperverletzung.
leichte körperverletzung gibt es so zu sagen nur in ausnahmesituationen von denen ich jetzt keine wüsste.
vielleicht ne korkzapfenattakke oder sowas.
Trisomie78
25-05-2009, 00:54
vieleicht hätt ich ihm auch einfach ne bierdusche geben sollen:cool:
dann hätten sich seine klamotten mit der flüssigkeit vollgesaugt und durch das gewicht wäre er fast bewegungsunfähig gewesen.
dann hätte wir ganz in ruhe weggehen können:rolleyes:
ach deshalb war der typ gestern so regungslos.
:idea::p:D
auch ein kratzer ist schwere körperverletzung.
leichte körperverletzung gibt es so zu sagen nur in ausnahmesituationen von denen ich jetzt keine wüsste.
vielleicht ne korkzapfenattakke oder sowas.
Bleibt mir Ironie verborgen? Da es noch anderen Usern so gehen dürfte, zur Aufklärung: Ein Kratzer ist freilich noch keine schwere KV iSd §226, sondern zunächst mal eine ganz einfache KV iSd §223, uU eine gefährliche iSd §224, falls zB mittels Waffe oder gefährlichem Werkzeug begangen. Um der Qualifikation einer schweren KV zu genügen müsste schon eine besonders schwere, zumeist dauerhafte Folge aus dem katalog des §226 eingetreten sein, etwa dauerhafter Verlust des Sehvermögens (§226 I Nr.1).
Wie aber hier schonmal erläutert wurde, ist das weitestgehend unerheblich, wenn es um Notwehr geht. Hiermit kann grundsätzlich alles gerechtfertigt sein, bis hin zum Totschlag, es müssen nur eben die Voraussetzungen des §32 erfüllt sein.
Du hättest eindeutig die Flasche nicht an der Laterne sondern mit verzerrtem Gesicht an deinem Kopf zerschlagen sollen...
:narf: ja wäre wahrscheinlich noch showträchtiger gekommen.
erst weg exen dann an meinem kopf zerschlagen und die scherben als kaubonbon nutzen. :ups:
also danke für so viele rückimeldungen
fazit: im nachhinein kann man von einem richtigem handeln reden, da uns ja nix passiert ist.
klar, das er so gelaufen ist hatte was mit glück zu tun aber das hätten wir bei jeder anderen handlung auch benötigt. oder?
Trisomie78
25-05-2009, 20:41
ich weiss ja nicht wie s in deutschland läuft.
aber die erfarung mit dem kratzer hab ich schon gemacht.
die sache mit "normaler körperverletzung" ist bei uns also als quatsch ab zu legen.
Auch wenn es jetzt nicht passt, will ich noch was sagen zum Thema Strafrecht in diesem Fall mit einer Bierflasche.
Es zählt als schwere Körperverletzung -> Knast so gut wie sicher.:-§
Hier zählt nur die Verhältnismäßigkeit. Wenn der Angreifer ein Messer benutzt darf man zur Notwehr auch ein Messer oder sowas ähnliches benutzen. Wenn man ihn dann jedoch mit einer Panzerfaust umpustet ist das unverhältnismäßig und du kannst dafür bestraft werden.
Hier zählt nur die Verhältnismäßigkeit. Wenn der Angreifer ein Messer benutzt darfst man zur Notwehr auch ein Messer oder sowas ähnliches benutzen. Wenn man ihn dann jedoch mit einer Panzerfaust umpustet ist das unverhältnismäßig und du kannst dafür bestraft werden.
Entschuldigung, ihr habt mit alle falsch verstanden.
Ich will nicht kritisieren das er falsch gehandelt hat oder sowas,
natürlich ist das Notwer.
Ich hätte vielleicht das obwohl es nicht passt betonen sollen.
Ich wollte es einfach für manch einen bestimmt intressante Nebeninfo geben.
Nein selber bin ich kein Jurist, intressiere mich aber für Juristik und Fälle wo es wegen !absichtlicher! Nutzung als Waffe als schwere Körperverletzung gilt.
also noch mal: Entschuldigung an alle die es in den falschen Mund bekommen haben!
shenmen2
26-05-2009, 16:47
Nein selber bin ich kein Jurist, intressiere mich aber für Juristik und Fälle wo es wegen !absichtlicher! Nutzung als Waffe als schwere Körperverletzung gilt.
Moment, also bei Angriff mit einer Waffe (oder mehrere greifen einen an)
ist das "gefährliche" Körperverletzung,
"schwere" Körperverletzung ist es dann, wenn die Verletzungen/Folgen des Angriffs schwer sind.
Entschuldigung, ihr habt mit alle falsch verstanden.
Ich will nicht kritisieren das er falsch gehandelt hat oder sowas,
natürlich ist das Notwer.
Ich hätte vielleicht das obwohl es nicht passt betonen sollen.
Ich wollte es einfach für manch einen bestimmt intressante Nebeninfo geben.
Nein selber bin ich kein Jurist, intressiere mich aber für Juristik und Fälle wo es wegen !absichtlicher! Nutzung als Waffe als schwere Körperverletzung gilt.
also noch mal: Entschuldigung an alle die es in den falschen Mund bekommen haben!
Du scheinst dich ja mächtig für "Juristik" zu interessieren ;) Siehe Shenmens Einwand... Ansonsten heißt es Notwehr und "in den falschen Hals bekommen".
Du scheinst dich ja mächtig für "Juristik" zu interessieren ;) Siehe Shenmens Einwand... Ansonsten heißt es Notwehr und "in den falschen Hals bekommen".
Danke für die Korrektur^^ Normalerweise beherrsche ich schon Rechtschreibung und Grammatik und das nächste mal denk ich mal wieder nach wenn ich poste^^:-§:D:D:o:o
ich hätte ihm die Flasche einfach ohne Vorwarnung an den Kopf geschmissen und wäre dann gelaufen mit meinen Kumpels
shenmen2
26-05-2009, 20:27
Naja, aber wenn du danebentriffst, hast du nicht mal mehr die Flasche als Waffe. Von der Slapstick-Variante, mit der Flasche versehentlich den Kumpel umzunieten, mal ganz abgesehen.
Hier zählt nur die Verhältnismäßigkeit. Wenn der Angreifer ein Messer benutzt darfst man zur Notwehr auch ein Messer oder sowas ähnliches benutzen. Wenn man ihn dann jedoch mit einer Panzerfaust umpustet ist das unverhältnismäßig und du kannst dafür bestraft werden.
Es gibt keine "Verhältnismäßigkeit" ;) Allerdings hast Du recht mit der Pzfst. Das ist ne Kriegswaffe und verstösst gegens KWKG :D :rolleyes:
Hier zählt nur die Verhältnismäßigkeit. Wenn der Angreifer ein Messer benutzt darfst man zur Notwehr auch ein Messer oder sowas ähnliches benutzen. Wenn man ihn dann jedoch mit einer Panzerfaust umpustet ist das unverhältnismäßig und du kannst dafür bestraft werden.
Das wuerde ich nicht sagen. Wenn dich jemand mit einem Messer Aufschlitzen will und du ein Messer und eine ''gefährlichere'' Waffe hast, kann dich doch keiner zwingen nicht denn sichereren weg(ein Schuss dann Sicherheit )zu nehmen, sondern mit ihm in einen 1on1 Messerkampf kampfunfahig zu machen..!!??
Abeer auch egal. Wir waren ja nicht Mit Gewehren und Panzerfäusten unterwegs
ich weiss ja nicht wie s in deutschland läuft.
aber die erfarung mit dem kratzer hab ich schon gemacht.
die sache mit "normaler körperverletzung" ist bei uns also als quatsch ab zu legen.
Ich weiß nicht, von welcher Rechtsordnung du sprichst und welche Terminologie da verwendet wird, was in Deutschland angesagt ist, habe ich erklärt. Allerdings frage ich mich, wie repräsentativ deine Erfahrungen sind - hast du tiefere Einsichten in die Judikative deines Landes? Kennst du die Rechtsdogmatig genau und kannst sicher sein, dass dir bei deinem Urteil keine Details entgehen? Wieviele der tausenden Urteile die so im Jahr ergehen, hast du studiert, dass du solche allgemeinen Aussagen treffen kannst?
Helmut Gensler
27-05-2009, 13:00
vielleicht mal wieder am Beispiel bleibend....
.. im nachhinein schlauer zu sein ist eine exakte Wissenschaft.
Es ging ohne Kampf aus, also war alles richtig. Warum fragst du dann ? ;-))
MIt deiner Glaswaffe hast dur dem Anderen gezeigt, dass du kein Opfer bist und die Bereitschaft signalisiert, auf seinen Spielregeln "eingehen" zu können. Die Chance, damit durchzukommen liegt weit über 70%, vor allem, da du spontan reagiert hast. Irgendwelche potentiellen Alternativen durchzuspielen ist relativ müßig.
Es ging ohne Kampf aus, also war alles richtig. Warum fragst du dann ? ;-))
weil ich durch mein handeln meinen bekannten in seine situation gebracht habe, die vieleicht für ihn mehr konsequenzen hätte haben können als für mich. ich stand zwar nur nen meter oder so entfern aber das messer war nicht auf mich gerichtet.
desweiteren war es zwar super das er eingeschüchtert war und abgezogen ist, aber was wäre wenn er das nicht gemacht hätte? ich weiß nicht wie ich reagiert hätte wenn es dann wirklich um meine haut gegangen wäre, aber eigentlcih würde ich sagen das ich nicht in der lage bin, auf jemanden einzustechen. war zwar bewaffnet aber hätte ich diese waffe dann auch einsetzten können? weiß ich nicht!
Helmut Gensler
28-05-2009, 20:21
.. vielleicht verstehe ich da was nicht richtig.
Dein Bekannter wurde angegriffen, du hast reagiert und den Angreifer von ihm abgelenkt. das Zerschlagen einer Flasche ist deutlich hörbar und signalisiert jedem "Täter", dass da noch ein zweites (Nicht-) Opfer existiert. Wenn der Typ nicht völlig zugedröhnt ist, macht er sich dünn. Ansonsten schlitzt er in seinem Wahn deinem Kumpel sowieso den Bauch auf.
Wenn jemand mit einem Messer auf mich losgeht, wehre ich mich irgendwie, denn ich liebe meine "Haut und Haar". Sich abstechen lassen ist nicht unbedingt eine glückliche Alternative.
Dein Kumpel sollte groh sein, dass es so abgelaufen ist. Die Angst im Nachhinein, was hätte alles anders ablaufen können, ist höchst müßig und völlig sinnlos.
Zitat Urban Priol: Wenn meine Oma ein Bus gewesen wäre, hätte sie hupen können!
Trisomie78
28-05-2009, 21:23
Ich weiß nicht, von welcher Rechtsordnung du sprichst und welche Terminologie da verwendet wird, was in Deutschland angesagt ist, habe ich erklärt. Allerdings frage ich mich, wie repräsentativ deine Erfahrungen sind - hast du tiefere Einsichten in die Judikative deines Landes? Kennst du die Rechtsdogmatig genau und kannst sicher sein, dass dir bei deinem Urteil keine Details entgehen? Wieviele der tausenden Urteile die so im Jahr ergehen, hast du studiert, dass du solche allgemeinen Aussagen treffen kannst?
nun so wurde es mir erklärt.
ok. dazu muss ich natürlich sagen, dass auch ich mich mit nem messer bewaffnete als er auf mich zu kam mit den worten: jetzt mach ich dich fertig.
ist somit also (nach euern aussagen) "unverhältnismässig" gewesen.
trotz dem hab ich somit schlimmeres verhindert + dass er nen kratzer davon trug, als ich ihn am hals packte + von mir weg schubste, machte mich naturlich unglaubwürdig.
nun so wurde es mir erklärt. Von welcher Rechtsordnung sprechen wir denn nun? Wenn ich die Muse habe, kann ich ja mal recherchieren, wie es bei euch ist - Ösiland?
ok. dazu muss ich natürlich sagen, dass auch ich mich mit nem messer bewaffnete als er auf mich zu kam mit den worten: jetzt mach ich dich fertig.
ist somit also (nach euern aussagen) "unverhältnismässig" gewesen.
trotz dem hab ich somit schlimmeres verhindert + dass er nen kratzer davon trug, als ich ihn am hals packte + von mir weg schubste, machte mich naturlich unglaubwürdig.
Öhm... hä? Was redest du denn? Worauf beziehst du dich und was willst du kommunizieren? Jedenfalls in D gibt es keine Verhältnismäßigkeit in der Notwehr und was willst du mit nem Krazter ... hä? Wolltest du nur erzählen dass du mal mit nem Messer konfrontiert warst, oder was?
shenmen2
29-05-2009, 14:46
auch ein kratzer ist schwere körperverletzung.
leichte körperverletzung gibt es so zu sagen nur in ausnahmesituationen von denen ich jetzt keine wüsste.
vielleicht ne korkzapfenattakke oder sowas.
Naja, zählt denn "kein Messer in der Hand zu haben" für dich schon als Ausnahmesituation ? Wenn ja, kann ich schon verstehen, dass der Richter dich verknackt hat.
Trisomie78
01-06-2009, 01:36
1) hab ich mich verdammt unsicher gefühlt als dieser typ mit gut 85kg drohend auf mich zu kam.
2) kann ich nicht behaupten, dass mir 1 jahr aikidoerfahrung welches jahre her war sehr nützlich erschien.
3) hätte ich mich darauf verlassen können, wäre ausser nem kratzer garantiert mehr gewesen.
4) muss mir keiner ans bein pi**en, sonst gibts was auf n keks. wer s unbedingt so will, soll auch die konsequenzen tragen.
er kam auf mich zu! er drohte mir!
shenmen2
01-06-2009, 02:09
Es ging mir nur darum, dass du im ersten Post behauptet hast, selbst wenn der Andere nur einen Kratzer davongetragen hat, würde das generell vom Richter als "schwere KV" gewertet.
(wirklich "schwere KV" oder "gefährliche KV" ?).
Ob ich jemandem den Kratzer mit einem Messer oder mit einer Backpfeife zugefügt habe, macht natürlich einen Unterschied in der Bewertung durch den Richter aus .
Trisomie78
01-06-2009, 03:00
na gut. ob s.kv oder g.kv weiss ich nicht mehr so genau.
wodurch der kratzer antstand, ist im nachhinein allerdings schwehr zu beweisen. wenn er mit seiner trulla ne anzeige macht. war dann halt aussage gegen aussage.
ansonsten war ich ja geständig, was wohl auch aufzeigte, dass ich es gar nicht nötig hatte irgend n schmu zu erzählen.
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