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Vollständige Version anzeigen : Steuererklärungs-Fragen^^#



RAGE.
23-05-2009, 17:05
mir steht grade meine erste richtige steuererklärung ins haus (und schlau wie ich bin natürlich auf den allerletzten drücker).

treff mich die woche nochmal mit vattern, dass er mir hilft, aber vlt könnt ihr mir bis dahin bei folgenden fragen schonmal weiterhelfen? :)

* für diese sog. übungsleiterpauschale gibt es ja eine obergrenzen, bis zu der man die nicht versteuern muss; da komm ich auch nicht drüber aber mein trainer meinte jetzt, dann müsse man die gar nicht angeben?!

* es gibt ja einige absetzbare pauschalen (kontoführung, telefongebühren...) - braucht man da auch nachweise/quittungen für?

* kann man praxisgebühren abetzen? (meine, das gelesen zu haben)

* 400€-jobs (wenn nur einer vorhanden) müssen/können weder angegeben noch abgesetzt (fahrtkosten etc) werden richtig?

* der aktuelle 31.5. fällt ja auf einen SO - ist die abgabefrist dann der 1.6.?

Sportler
23-05-2009, 17:51
mir steht grade meine erste richtige steuererklärung ins haus (und schlau wie ich bin natürlich auf den allerletzten drücker).

treff mich die woche nochmal mit vattern, dass er mir hilft, aber vlt könnt ihr mir bis dahin bei folgenden fragen schonmal weiterhelfen? :)

* für diese sog. übungsleiterpauschale gibt es ja eine obergrenzen, bis zu der man die nicht versteuern muss; da komm ich auch nicht drüber aber mein trainer meinte jetzt, dann müsse man die gar nicht angeben?!

* es gibt ja einige absetzbare pauschalen (kontoführung, telefongebühren...) - braucht man da auch nachweise/quittungen für?

* kann man praxisgebühren abetzen? (meine, das gelesen zu haben)

* 400€-jobs (wenn nur einer vorhanden) müssen/können weder angegeben noch abgesetzt (fahrtkosten etc) werden richtig?

* der aktuelle 31.5. fällt ja auf einen SO - ist die abgabefrist dann der 1.6.?

Falls dir das weiterhilft: Mir haben sie letztens im Finanzamt gesagt, dass ich den 400€-Job nicht angeben muss. Aber keiner reißt dir den Kopf ab, wenn du es doch tust.
Andersherum wäre es aber schlimmer: Wenn du was verdienst, dieses angeben müsstest, aber nicht tust.
Fazit: Wenn es keine allzu großen Umstände sind, gib einfach alle Einkünfte an. Quittungen, etc gehören eh immer dazu.
Probiere einfach mal, die entsprechenden Beträge für absetzbare Kosten in die Felder zu schreiben. Mehr als nein sagen können die ja nicht.
Wenn du dich nicht ganz auskennst, fährst du so imho am sichersten.

Schlimmbert
23-05-2009, 18:13
Wenn du nichts ansetzt kannst du ihm Groben auch nichts absetzen.

RAGE.
23-05-2009, 18:47
ja ok.

aber hier dürften doch haufenweise trainer rumlaufen (die das nicht hauptberuflich machen) - müsst ihr euer honorar nun angeben oder nicht??

Polarlicht
24-05-2009, 00:07
Hallo,

ich bin zwar kein Übungsleiter: Aber du musst den Betrag in der Zeile 24 der Anlage N (nichtselbstständige Arbeit) angeben. Bis zu den 2100 Euronen wird die bei der Steuer nicht berücksichtigt. Falls du ansonsten keine Anlage N abzugeben brauchst macht das auch nichts, wenn du die nicht angibt (Wenn unter den Höchstbetrag natürlich). Wenn du die eh abgeben musst würde ich den Betrag auch eintragen.

Für die Kontoführungspauschalen etc. brauchst du keine Belege, dafür gibt es eben die festen Beträge.

Praxisgebühren, genauso wie Zuzahlungen für Arzneimittel etc. können nur angesetzt werden, wenn sie die s. g. "zumutbare Belastung"von (imo) 5 % des Jahresbrutto übersteigen.

EIN 400-Euro-Job braucht nicht angegeben zu werden. Nur wenn du mehrere hast, die zusammen die 400 Euronen übersteigen.

Das mit der Frist ist richtig. Verschiebung auf den nächsten Werktag.

LG
Polarlicht

k.surfer
24-05-2009, 00:43
mir steht grade meine erste richtige steuererklärung ins haus (und schlau wie ich bin natürlich auf den allerletzten drücker).

treff mich die woche nochmal mit vattern, dass er mir hilft, aber vlt könnt ihr mir bis dahin bei folgenden fragen schonmal weiterhelfen? :)

* für diese sog. übungsleiterpauschale gibt es ja eine obergrenzen, bis zu der man die nicht versteuern muss; da komm ich auch nicht drüber aber mein trainer meinte jetzt, dann müsse man die gar nicht angeben?!

* es gibt ja einige absetzbare pauschalen (kontoführung, telefongebühren...) - braucht man da auch nachweise/quittungen für?

* kann man praxisgebühren abetzen? (meine, das gelesen zu haben)

* 400€-jobs (wenn nur einer vorhanden) müssen/können weder angegeben noch abgesetzt (fahrtkosten etc) werden richtig?

* der aktuelle 31.5. fällt ja auf einen SO - ist die abgabefrist dann der 1.6.?

Wenn Du Dir noch ein bisschen Luft verschaffen möchtest, frag nett telefonisch beim Finanzamt an, ob eine spätere Abgabe, z. B. 1 Monat später, möglich ist. Wenn Du nicht gerade als Begründung angibst, dass Du keine Lust hast, ist das wahrscheinlich kein Problem (erfahrungsgemäß zumindest im vom mir bewohnten Bundesland).

RAGE.
25-05-2009, 13:08
ma erzählte mir auch, dass es ausreichen würde, zur frist hin nur nen teil von dem bericht abzugeben und den rest dann nachzureichen, stimmt das?

ShantiX
25-05-2009, 13:13
ma erzählte mir auch, dass es ausreichen würde, zur frist hin nur nen teil von dem bericht abzugeben und den rest dann nachzureichen, stimmt das?

Würde ich nicht machen, das fairste und einfachste ist anzurufen mit dem Sachbearbeiter verbinden zu lassen und um noch einen Monat bitten...
Geht flott und bedeutet auch für den Finanzbeamten weniger Papierkram und Bürokratie :)

kleinershredder
25-05-2009, 19:51
krasser scheiß. ich wusste gar nciht, dass es eine Frist gibt :D
dann sollte ich mich mal sputen :D

RAGE.
13-06-2009, 23:47
sooo, ich war die woche beim f-amt (nachdem man mir 2 wochen schonfrist genehmigt hatte) und hab meine erklärung vor dem abgeben nochmal durchgucken lassen.
und da wurde ich informiert, dass ich die übungsleiter-einnahmen auf jedenfall angeben (und belegen muss), auch wenn sie unter dem pauschalbetrag bleiben.
als beleg reicht aber auch eine kopie vom kontoauszug (unlogischerweise).
falls es wen interessiert^^

(bin allerdings nicht hundertpro sicher, ob ich das nur muss, weil ich anlage G für gewerbetreibende [hat in meinem fall aber nichts mit übungsleiter zu utun] einreichen muss)