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Vollständige Version anzeigen : Pistole



Cobaa
25-05-2009, 17:05
Kenne jemanden der hat noch ne alte Pistole aus "West Deutschland"
lediglich ne Gas Pistole. Diese hat er immer ungeladen dabei seitdem er mal Krankenhaus reif geschlagen wurde. Soweit ich weiß ist die eh nicht Schussbereit da dort i.wie was net klappt.

Doch meine Frage ist es darf er die eig so tragen :ups:?
Würde mich eig. mal interresieren hatte schon mal gegoggelt aber nicht was gefunden. Vielleicht kennt sich einer von euch ja damit aus.

//Edit

Er sagte mir mal das es legal sei da sie ja nicht Schuss bereit sei was ich mir aber nicht vorstellen kann

Trinculo
25-05-2009, 17:11
Nur mit "Kleinem Waffenschein".

Cobaa
25-05-2009, 17:13
Sagen wir es so, er ist 17 da wird er den Schein wohl nicht haben. Schätze mal Illegal richtig?

AsemC
25-05-2009, 17:21
also ich hab immer ne ak47 dabei aber die patronen in einer seperaten tasche.
darf ich das???

Psychodad
25-05-2009, 17:49
Abgesehen davon kann das mächtig nach hinten losgehen, wenn er damit an die falschen Leute gerät! :rolleyes:

STCH
25-05-2009, 18:14
Sagen wir es so, er ist 17 da wird er den Schein wohl nicht haben. Schätze mal Illegal richtig?

Ja.

enraged_Clown
25-05-2009, 19:58
Kenne jemanden der hat noch ne alte Pistole aus "West Deutschland"
lediglich ne Gas Pistole. Diese hat er immer ungeladen dabei seitdem er mal Krankenhaus reif geschlagen wurde. Soweit ich weiß ist die eh nicht Schussbereit da dort i.wie was net klappt.

Doch meine Frage ist es darf er die eig so tragen :ups:?
Würde mich eig. mal interresieren hatte schon mal gegoggelt aber nicht was gefunden. Vielleicht kennt sich einer von euch ja damit aus.

//Edit

Er sagte mir mal das es legal sei da sie ja nicht Schuss bereit sei was ich mir aber nicht vorstellen kann

cool, und was macht er im ernstfall? will er sie dann seinem aggressor über den schädel ziehen. das wäre die einzige möglichkeit die ich sehe das ding wenigsten entfernt zewckmässig noch einzusetzen. aber ich stelle fest wir befinden uns in einem evolutionären rückwärtsgang.

Hunter_Joe
25-05-2009, 20:17
wenn doch selbst softairs verboten sind..........

skranka
25-05-2009, 20:27
Wenn es eine echte Pistole ist und keine Schreckschusswaffe, dann stellt das Führen der Waffe ein Verbrechenstatbestand mit mindesfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Also ganz schön gefährlich was er da macht bei unseren Waffengesetzten.

Einen Waffenschein wird er wohl kaum haben. Den bekommen außer Polizisten nur ein paar wenige Berufsgruppen und dann nur örtlich und zeitlich sehr eingeschränkt.

skranka
25-05-2009, 20:30
Oh, tschuldigung... tja wenn man nicht lesen kann.
Du hast geschrieben es ist ne Gasknarre. Tja dann dürfte es meines wissens (da er keine 18 ist) nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Also je nach festlegung der örtlichen Behörde eine Geldstrafe zwischen ca. 30 und 200 Euro.

STCH
25-05-2009, 20:34
Oh, tschuldigung... tja wenn man nicht lesen kann.
Du hast geschrieben es ist ne Gasknarre. Tja dann dürfte es meines wissens (da er keine 18 ist) nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Also je nach festlegung der örtlichen Behörde eine Geldstrafe zwischen ca. 30 und 200 Euro.

Kein kleiner Waffenschein -> Straftat.

Gima-Ha
25-05-2009, 20:53
Da du schreibst, das die Pistole alt ist, vermute ich mal, sie hat kein Prüfzeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt auf dem Verschluss. Dann wäre sie so oder so verboten, ob mit oder ohne Kleinem Waffenschein. Sie würde wie eine normale Schusswaffe behandelt werden und erfordert also einen Großen Waffenschein.
Griffbereites Führen der Waffe ist grundsätzlich nur mit Kleinem Waffenschein erlaubt (wie bereits erwähnt), den er mit 17 noch nicht haben kann.

promo
25-05-2009, 22:38
Deinen Thread hättest du aber auch überdenken sollen ;)
Nicht, dass dein Freund noch ins Kreuzfeuer der behörden kommt, von wegen potentzieller amor-läufer ;)

Huhu schäuble *wink* !! :D

Schnueffler
26-05-2009, 06:34
Einen Waffenschein wird er wohl kaum haben. Den bekommen außer Polizisten nur ein paar wenige Berufsgruppen und dann nur örtlich und zeitlich sehr eingeschränkt.

Wieso bekommen Polizisten einen Waffenschein?
Das wäre mir neu!!!

alex2000
26-05-2009, 07:11
Kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber soweit ich weiß, darf man die nicht aushalb des Haus bzw. Grundstück bei sich tragen, aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht.
Alex

Franz
26-05-2009, 07:25
Wieso bekommen Polizisten einen Waffenschein?
Das wäre mir neu!!!

als ich kenne es so, dass die eine Waffenbesitzkarte haben können.

ShantiX
26-05-2009, 07:41
als ich kenne es so, dass die eine Waffenbesitzkarte haben können.
:rolleyes:
haben können ist ja recht weitreichend...

Ging Schnuffi glaube ich eher darum dass ein Ordnungshüter nicht gleich pauschal schonmal die 2cm 28 Oerlikon aufem Balkon aufbauen darf ;):D

Schnueffler
26-05-2009, 08:07
:rolleyes:
haben können ist ja recht weitreichend...

Ging Schnuffi glaube ich eher darum dass ein Ordnungshüter nicht gleich pauschal schonmal die 2cm 28 Oerlikon aufem Balkon aufbauen darf ;):D

Jepp, darum ging es mir.
@ Franz:
Polizisten KANN die sog. Sachkunde anerkannt werden, sprich sie können leichter eine WBK beantragen, müssen aber den Rest der Voraussetzungen trotzdem erfüllen.

Warjag
26-05-2009, 11:57
Polizisten haben keinen Waffenschein, dürfen aber trotzdem die Dienstwaffe auch außer Dienst mit sich führen. Die Rechtsgrundlage zum Führen der Dienstwaffe ist hier aber eine ganz andere als die für das Führen einer Waffe aufgrund eines Waffenscheins. Es ist also kein Waffenschein, aber diesem gleich gestellt.

Es gibt dabei auch Unterschiede zwischen den Bundesländern, da Polizei Ländersache ist. Im WaffG steht dazu explizit, daß Polizeibeamte durch Dienstvorschriften dazu ermächtigt werden, ihre Waffe außerhalb des Dienstes zu führen.

Kraken
26-05-2009, 12:30
ich weiss ja nicht, wie's in d-land ist...

aber das schweizer waffengesetz regelt ausdrücklich NICHT den waffenbesitz im militär, bei den polizei udn zollbehörden, die haben ihre eigenen waffenbestimmungen:)

Schnueffler
26-05-2009, 12:47
Polizisten haben keinen Waffenschein, dürfen aber trotzdem die Dienstwaffe auch außer Dienst mit sich führen. Die Rechtsgrundlage zum Führen der Dienstwaffe ist hier aber eine ganz andere als die für das Führen einer Waffe aufgrund eines Waffenscheins. Es ist also kein Waffenschein, aber diesem gleich gestellt.

Es gibt dabei auch Unterschiede zwischen den Bundesländern, da Polizei Ländersache ist. Im WaffG steht dazu explizit, daß Polizeibeamte durch Dienstvorschriften dazu ermächtigt werden, ihre Waffe außerhalb des Dienstes zu führen.

Du beziehst dich bestimmt auf § 55 (1) S.1 WaffG.
Oder?

Holzfäller
26-05-2009, 12:57
Kenne jemanden der hat noch ne alte Pistole aus "West Deutschland" lediglich ne Gas Pistole. Diese hat er immer ungeladen dabei seitdem er mal Krankenhaus reif geschlagen wurde.

Er sagte mir mal das es legal sei da sie ja nicht Schuss bereit sei was ich mir aber nicht vorstellen kann

Also klare und eindeutige Antwort:

Für eine Gaspistole (auch wenn sie ein PTB im Kreis hat) braucht man den kleinen Waffenschein. Die Frage, ob die Pistole geladen ist, spielt dabei keine Rolle. Wenn es so wäre, würde es im Waffenrecht entsprechend erwähnt werden.

Was dein Freund macht, ist also nicht legal.

Inwieweit die Waffe zum Abschrecken reicht, kann ich nicht beurteilen. Man kann damit durchaus eine ganze Gruppe in Schach halten. Frage ist halt, wie groß die Gefahr ist, dass die Knarre echt sein könnte. Bei einem 30-jährigen würde ich das eher annehmen als bei einem 15-jährigen ...

Kraken
26-05-2009, 13:06
Ich tät's aber nicht ausprobieren wollen, ob sie echt ist;)

miskotty
26-05-2009, 13:19
Inwieweit die Waffe zum Abschrecken reicht, kann ich nicht beurteilen. Man kann damit durchaus eine ganze Gruppe in Schach halten. Frage ist halt, wie groß die Gefahr ist, dass die Knarre echt sein könnte. Bei einem 30-jährigen würde ich das eher annehmen als bei einem 15-jährigen ...

da würd ich heutzutage net nach gehn:ups:

Holzfäller
26-05-2009, 14:07
OK, löst euch mal von der Altersangabe. Entscheidend ist, wie überzeugend man rüberkommt.

Manche Leute könnten eine echte Waffe haben und man erkennt an Blick und Körpersprache, dass sie gar nicht bereit sind, zu schießen. Und andere wären mit einer Holzpistole beeindruckender ;)

STCH
26-05-2009, 14:13
Manche Leute könnten eine echte Waffe haben und man erkennt an Blick und Körpersprache, dass sie gar nicht bereit sind, zu schießen.
Da würde ich aber nie drauf wetten.. :ups:

STCH
26-05-2009, 14:16
Für eine Gaspistole (auch wenn sie ein PTB im Kreis hat) braucht man den kleinen Waffenschein.

Gaspistole mit PTB: Kleiner Waffenschein; ohne PTB: Waffenschein.

Kraken
26-05-2009, 14:27
OK, löst euch mal von der Altersangabe. Entscheidend ist, wie überzeugend man rüberkommt.

Manche Leute könnten eine echte Waffe haben und man erkennt an Blick und Körpersprache, dass sie gar nicht bereit sind, zu schießen. Und andere wären mit einer Holzpistole beeindruckender ;)

dass der nciht bereits ist zu schiessen, dachten manche die heute die radieschen von unten anschauen dürfen;)

Kenji the next Lee
26-05-2009, 14:32
warum bewaffnet man sich dementsprechend statt ne KK oder KS zu erlernen? Kugeln können dir irgendwann ausgehen...

Kraken
26-05-2009, 14:39
naja, ich habe mir sagen lassen, dass pistolen einiges "zuverlässiger" einen angreifer ausser gefecht setzen, und ausserdem einfacher zu bedienen sind, als ne kk zu erlernen...

vielleicht ist das ein grund?

vielleicht aber auch, dass ne 9mm auch jemanden ausser gefecht setzt, der 3 mal so gross udn schwer ist wie du, und erst noch besser kämpfen kann....

Cobaa
26-05-2009, 20:31
:D danke für die antworten werde ihm mal darauf ansprechen ob er immer noch meint im Recht zusein.

ShantiX
27-05-2009, 07:08
naja, ich habe mir sagen lassen, dass pistolen einiges "zuverlässiger" einen angreifer ausser gefecht setzen, und ausserdem einfacher zu bedienen sind, als ne kk zu erlernen...

vielleicht ist das ein grund?

vielleicht aber auch, dass ne 9mm auch jemanden ausser gefecht setzt, der 3 mal so gross udn schwer ist wie du, und erst noch besser kämpfen kann....
hmmmm :gruebel: das habe ich auch schonmal gehört :gruebel:

Könnte ja was dran sein :ups: :D

Schnueffler
27-05-2009, 09:01
hmmmm :gruebel: das habe ich auch schonmal gehört :gruebel:

Könnte ja was dran sein :ups: :D

Ist es! ;)
Spreche da aus eigener Erfahrung, aus beiden Richtungen! ;)

Kraken
27-05-2009, 09:47
glaub ich nicht:p

grösser und stärker als der schnüffi ist keiner mehr;)

Schnueffler
27-05-2009, 09:50
glaub ich nicht:p

grösser und stärker als der schnüffi ist keiner mehr;)

Gleich werd ich rot! ;)
Bin auch nur nen Kopp größer als ein Hausschwein! :D

Kraken
27-05-2009, 11:38
was leben denn bei euch für hausschweine:ups:

ich glaub' ich halt mich lieber fern vom pott;)

Schnueffler
27-05-2009, 12:41
Ich bin ganz klein, zierlich und unscheinbar! :cool:

ShantiX
27-05-2009, 12:43
was leben denn bei euch für hausschweine:ups:

ich glaub' ich halt mich lieber fern vom pott;)
Jaja die Industrie bringt halt gewisse Mutationen mit sich :D
http://i205.photobucket.com/albums/bb202/henrygummer/Monster_Pig_1301410262.jpg
:p
:cool:

Holzfäller
27-05-2009, 13:43
dass der nciht bereits ist zu schiessen, dachten manche die heute die radieschen von unten anschauen dürfen;)

Was ich damit sagen wollte: :rolleyes:

Eine Waffe birgt keine Garantie, dass sie Angreifer abschreckt.
Ob der Blöff mit der leeren Gaspistole wirkt, ist daher fraglich.

Löwenzahn
27-05-2009, 16:52
Was ich damit sagen wollte: :rolleyes:

Eine Waffe birgt keine Garantie, dass sie Angreifer abschreckt.
Ob der Blöff mit der leeren Gaspistole wirkt, ist daher fraglich.

Ganz offen - ich halte das für so ziemlich die dümmste aller möglichen Varianten - wenn er von der Rennleitung überprüft wird, ist er fällig, wenn er an ein paar Schläger kommt, wird er unter Umständen plattgemacht.

Wenn schon illegale Gaspistole, dann wenigstens geladen (mit CS oder was auch immer in D erlaubt ist - Strafmass beim Erwischtwerden ist laut den Stimmen hier im Thread wohl dasselbe), aber es bringt unter Umständen noch die notwendige Sekunde zur Flucht... Lieber einen Pfefferspray zur Hundeabwehr...

Schöne Grüße,
Andreas

Magnum2
27-05-2009, 17:45
Kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber soweit ich weiß, darf man die nicht aushalb des Haus bzw. Grundstück bei sich tragen, aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht.
Alex

Warum schreibste dann, wenn Du nichts weisst? :rolleyes:

Klaus
27-05-2009, 19:14
Noch ein Hinweis Richtung "der traut sich doch eh nicht". Kann passieren dass sich einer tatsächlich nicht traut, aber vor lauter Zittern abdrückt selbst ohne zu wollen. Ergebnis ist das gleiche.

Kraken
27-05-2009, 19:18
Noch ein Hinweis Richtung "der traut sich doch eh nicht". Kann passieren dass sich einer tatsächlich nicht traut, aber vor lauter Zittern abdrückt selbst ohne zu wollen. Ergebnis ist das gleiche.

das stimmt tatsächlich!

habe auch schon biem schiessen unbeabsichtligt den schuss zu früh ausgelöst, war erst am zielen und dann bisschewn zu fest angelegt und bam!

01011001
01-06-2009, 14:18
Editiert

Gima-Ha
01-06-2009, 14:31
-edit-

anders überlegt? ;)

skranka
02-06-2009, 22:14
Wieso bekommen Polizisten einen Waffenschein?
Das wäre mir neu!!!

Stimmt, eigentlich haben Polizisten keinen Waffenschein, sie sind jedoch berechtigt ihre Dienstwaffen auch privat zu führen außer an Orten wo aufgrund des Waffengesetztes generelles Verbot herrscht (z.B. Demos, etc.). Somit geht deren Trageberechtigung also noch weiter als die meisten Waffenscheine.

Schnueffler
02-06-2009, 22:24
Das muß dann aber in einer gültigen DV geregelt sein!

Shugyo
02-06-2009, 22:42
Ein weiterer Punkt ist, dass solche Leute mit Fake-Pistolen ganz gern und ganz legal von Ordnungskräften erschossen werden, wenn sie das Ding zur falschen Zeit ziehen. Gab's ja schon öfter:Banküberfälle mit Wasserpistolen und so....

EternalTiger
02-06-2009, 22:49
richtig, die werden erschossen und dann werden in machen Fällen die Polizisten dafür "verklagt" nicht vom Staat sondern von den Leuten,"weil man hätte es sehen müssen".
Lasst die Dinger zuhause, wehrt euch mit euren Fäusten wozu macht ihr den KS wenn ihr dann doch ne Waffe bei euch tragt?:rolleyes:

skranka
02-06-2009, 23:00
Kein kleiner Waffenschein -> Straftat.

Tatsächlich! § 52 Absatz 3 Nr.2 Waffengesetz könnte passen.
Demnach Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.

Besser aber noch mal genauer nachlesen. Quelle:

WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html)

STCH
03-06-2009, 12:39
Tatsächlich! § 52 Absatz 3 Nr.2 Waffengesetz könnte passen.
Demnach Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
Genau. Buchstabe a)

Besser aber noch mal genauer nachlesen.
:confused: