Vollständige Version anzeigen : meldepflicht bei notwehr/unverschuldeten unfall?
Schnabel
30-05-2009, 02:47
hab das google orakel gefragt, danach hier die forum suche, aber irgentwie kein ergebnis.
also extremfall 1:
man läuft durch die dunkle straße. plötzlich springt jemand mit einem messer bewaffnet aus dem gebüch und greift einen an. es kommt zum handgemenge (notwehrrecht wurde dabei nicht überschritten)und der angreifer
- sackt zu boden.
langt es dann den notarzt/polizei anzurufen und den vorfall anonym zu melden, oder muss ich dabei meine identität preisgeben? und kann man dann den ort nach der vergewisserung, dass der angreifer nicht stirbt verlassen?
- sackt leblos zu boden.
jetzt zu meiner frage. muss ich dann die polizei anrufen und den vorfall melden oder nicht? (generell muss man den tod eines menschen melden? z.b bei selbstmord) schließlich ist notwehr nicht strafbar und da der angreifer tot ist, zählt auch die sache mit der unterlassener hilfeleistung nicht.
nächstes beispiel:
ich fahr mit meinem 40 tonner durch die straße. ein auto nimmt mir die vorfahrt, es kommt zum unfall.
- LKW unbeschädigt, auto totalschaden, fahrer unverletzt. darf ich dann den ort verlassen oder mache ich mich wegen unfallflucht strafbar?
- LKW unbeschädigt, auto und fahrer totalschaden. darf ich dann den ort verlassen oder mache ich mich wegen unfallflucht strafbar? (meldepflicht bei tod?)
p.s und ja es ist sehr unwahrscheinlich, dass so viele randbedingungen erfüllt sein können, aber ich find es interessant wie die gesetze bei extremfälle definiert sind ;)
Mongoose
30-05-2009, 09:02
Wenn eine Person leblos zu Boden geht, solltest Du schon die Polizei/Notdienst anrufen und eventuell 1. Hilfe leisten, falls dies notwendig ist. Frage sonst einfach bei der Polizei nach die Du anrufst. Würde aber da bleiben.
Bei Autounfällen würde ich so oder so nicht fliehen, bzgl. Unfallpflicht und Fahrerflucht. Allein das Beispiel, wenn Du beim ausparken ein Autos rammst, musste sonst wie lange warten bis der Besitzer sich meldet, bzw. über die Polizei dies regeln.
Ir-khaim
30-05-2009, 09:28
- LKW unbeschädigt, auto und fahrer totalschaden. darf ich dann den ort verlassen oder mache ich mich wegen unfallflucht strafbar? (meldepflicht bei tod?)
Die Formulierung find ich geil :D
Markus11
30-05-2009, 10:41
Zu : "LKW unbeschädigt, auto totalschaden, fahrer unverletzt. darf ich dann den ort verlassen oder mache ich mich wegen unfallflucht strafbar? "
Wenn kein Personenschaden entstanden ist tauscht man seine Daten (Name usw.) aus und die Versicherungen regeln das. Man muss die Polizei nicht rufen.
---
Zu: "LKW unbeschädigt, auto und fahrer totalschaden. darf ich dann den ort verlassen oder mache ich mich wegen unfallflucht strafbar? (meldepflicht bei tod?)"
Bei Personenschaden muss die Polizei gerufen werden. Selbst wenn du das Auto 1 cm dann weiter bewegst gilt es bereits als Fahrerflucht.
Mfg. Markus
also extremfall 1:
man läuft durch die dunkle straße. plötzlich springt jemand mit einem messer bewaffnet aus dem gebüch und greift einen an. es kommt zum handgemenge (notwehrrecht wurde dabei nicht überschritten)und der angreifer
- sackt zu boden.
langt es dann den notarzt/polizei anzurufen und den vorfall anonym zu melden, oder muss ich dabei meine identität preisgeben? und kann man dann den ort nach der vergewisserung, dass der angreifer nicht stirbt verlassen?
Eigentlich müsstest du auf das Eintreffen der Rettung warten, sie einweisen und acht geben ob der Zustand des "Patienten" sich nicht verschlechtert. Ausnahme: Wenn du selber durch dort bleiben Angst um dein Leben haben must (Verdacht dass seine Kumpel hier noch irgendwo sind etc.), dann kannst du abhaun... Name solltest du bei der Rettung eigentlich nennen.
- sackt leblos zu boden.
jetzt zu meiner frage. muss ich dann die polizei anrufen und den vorfall melden oder nicht? (generell muss man den tod eines menschen melden? z.b bei selbstmord) schließlich ist notwehr nicht strafbar und da der angreifer tot ist, zählt auch die sache mit der unterlassener hilfeleistung nicht.
Tod feststellen darf nur ein Arzt. Ausnahme nur bei Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind. - Messer im Bauch und atmet nicht mehr reicht hier nicht, Kopf abgetrennt etc. aber schon. Daher analog wie oben.
(Habe selber bei meiner Zeit beim Roten Kreuz erlebt wie Passanten jemanden schon für tot gehalten haben der nur sehr flach geatmet hat...)
nächstes beispiel:
ich fahr mit meinem 40 tonner durch die straße. ein auto nimmt mir die vorfahrt, es kommt zum unfall.
- LKW unbeschädigt, auto totalschaden, fahrer unverletzt. darf ich dann den ort verlassen oder mache ich mich wegen unfallflucht strafbar?
Ja ist strafbar. Versicherungsdaten müssen ausgetauscht werden.
- LKW unbeschädigt, auto und fahrer totalschaden. darf ich dann den ort verlassen oder mache ich mich wegen unfallflucht strafbar? (meldepflicht bei tod?)
Ja ist strafbar. Dafür kann man schön lange in den Knast kommen. Unterlassene Hilfeleistung kommt noch dazu. Tod feststellen sehe oben.
lonely boy
30-05-2009, 11:50
Eigentlich solltest du Polizei rufen usw.
Und warten bis die da sind.
Ist ja sonst Unterlassene Hilfeleistung.
Aber ehrlich ich würde aufpassen das ich keine Spuren hinterlasse und mich verziehen.
Soll der Kerl der mich Abstechen wollte doch verbluten.
Die Gesetzeslage ist da auch sehr unklar Übertriebene Notwehr, vllt sagt er ja auch das du ihn mit den Messer Angegriffen hast oder irgend so ein Mist.
Und am ende wirst du den Angezeigt.
Hört sich krass an gab aber schon ne menge solcher fälle.
Lg
shenmen2
30-05-2009, 13:45
Warum willst du deine Identität nicht preisgeben ? Die Polizei wird ohnehin ermitteln. Glaubst du etwa, der Messerstecher wird die Wahrheit erzählen ? Wenn du Glück hast, sagt er nichts, wenn du Pech hast, zeigt er dich wegen Körperverletzung an. Und wirkt glaubwürdiger als du, weil du dich vor der Polizei "versteckt" hast und dann im Nachhinein, wenn erwischt, mit einer Überfall-Story aufwartest. Wenn du ganz viel Pech hast, steht er übermorgen wieder da und wartet auf dich oder jemand anderen.
- sackt leblos zu boden.
jetzt zu meiner frage. muss ich dann die polizei anrufen und den vorfall melden oder nicht? (generell muss man den tod eines menschen melden? z.b bei selbstmord) schließlich ist notwehr nicht strafbar und da der angreifer tot ist, zählt auch die sache mit der unterlassener hilfeleistung nicht.
Traust du dir zu, in so einer Extremsituation festzustellen, ob der Verletzte unwiderruflich tot ist und nicht reanimiert werden kann ?
Und ganz so einfach ist das mit dem Notwehr=nicht strafbar nun auch wieder nicht. Glaubst du wirklich, du kannst einen totschlagen und dann einfach seelenruhig davon ausgehen, dass egal ist, was Polizei und Staatsanwaltschaft von der Sache halten ? Du könntest keine Nacht mehr ruhig schlafen.
Ich sag später mehr dazu, muss gleich weg. Nur soviel, das find ich voll niedlich :D
Frage sonst einfach bei der Polizei nach die Du anrufst.
Glaubst du ernstlich, die Polizei würde jemals auch nur darüber nachdenken was anderes zu sagen, als da bleiben und auf die grünen warten!? :)
Wenn kein Personenschaden entstanden ist tauscht man seine Daten (Name usw.) aus und die Versicherungen regeln das. Man muss die Polizei nicht rufen.
Ich weiß jetzt nicht wie bei euch die Gesetzeslage ist, aber wahrscheinlich genauso wie bei uns in Deutschland.
Hier soll man wenn möglich mittlerweile auch nicht mehr bei einem normalen Unfall die Polizei belästigen, aber hier mein Tipp (für den mich die Polizei hassen wird), selbst wenn man nur einen kleinen Kratzer oder eine Beule hat würde ich die Polizei trotzdem rufen, damit sie den Unfall aufnehmen kann. Der Grund dafür ist das ich schon zweimal erlebt habe das jemand vor Ort gesagt hat "Ja ist mein Fehler, ich melde das meiner Versicherung auch so", und dann war das doch nicht der Fall und man hat sich vor Gericht wiedergesehen weil die gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte weil der Unfall ja nicht sauber geklärt werden konnte.
Und bis man dann sein Geld hat dauert es. Und in solch einem Fall kommt es dann besser wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat.
Ich weiß jetzt nicht wie bei euch die Gesetzeslage ist, aber wahrscheinlich genauso wie bei uns in Deutschland.
Hier soll man wenn möglich mittlerweile auch nicht mehr bei einem normalen Unfall die Polizei belästigen, aber hier mein Tipp (für den mich die Polizei hassen wird), selbst wenn man nur einen kleinen Kratzer oder eine Beule hat würde ich die Polizei trotzdem rufen, damit sie den Unfall aufnehmen kann. Der Grund dafür ist das ich schon zweimal erlebt habe das jemand vor Ort gesagt hat "Ja ist mein Fehler, ich melde das meiner Versicherung auch so", und dann war das doch nicht der Fall und man hat sich vor Gericht wiedergesehen weil die gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte weil der Unfall ja nicht sauber geklärt werden konnte.
Und bis man dann sein Geld hat dauert es. Und in solch einem Fall kommt es dann besser wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat.
Bei uns in Ö muss man dann aber den Polizeieinsatz zahlen, also gut überlegen ob es das wert ist...
Bei uns in Ö muss man dann aber den Polizeieinsatz zahlen, also gut überlegen ob es das wert ist...
Gut dann habt ihr eine andere Gesetzeslage.
warum sollte mans melden, wenn man jemanden legt? ernsthaft, ich versteh den gedankengang grad nicht.
Markus11
30-05-2009, 22:00
Bei uns in Ö muss man dann aber den Polizeieinsatz zahlen, also gut überlegen ob es das wert ist...
Blaulichtsteuer 36€. Mir wäre es das wert.
Mfg. Markus
Was du mußt und was du tatsächlich tun solltest sind zwei verschiedene Dinge. Recht ist allzu oft, was der Richter draus macht und der hat allzu oft keine Ahnung von solchen Belangen.
Zunächst mal zu der Notwehrsituation:
Selbst bei einwandfreier Notwehr ist es absolut nicht sicher, daß du hinterher Recht bekommst. Du hast die Situation selber gelöst, was sollte dir die Polizei jetzt noch helfen?
Die Polizei würde ich daher in keinem Fall informieren. Bei der von dir beschriebenen Situation wäre es meiner Meinung nach das klügste, sich zunächst mal sofort und rasch zu entfernen. Dann von einer öffentlichen Telefonzelle aus den Notarzt anonym anzurufen. Dabei sollte man darauf achten das man nicht unbedingt unnötig vor Kameras läuft, Tankstellen usw also meiden.
Falls doch irgendwann noch was dabei rauskommt sollte man sein Verhalten auf den Schock schieben. Schließlich wurde versucht einen umzubringen, wein, grein usw
Vekehrsunfall:
Bei einem Verkehrsunfall ist es wieder was völlig anders: hier solltest du auf jeden Fall vor Ort bleiben. Selbst wenn der Fahrer unverletzt bleibt, und nur Sachschaden entstanden ist sollte man die Polizei holen um sich selber abzusichern. Sonst bleibt man allzu leicht auf dem Schaden sitzen.
Ist aber bei dem Verkehrsunfall eine Person verletzt oder gar getötet worden ist es absolut entscheidend keine Unfallflucht zu begehen.
Ein Auto oder LkW ist zu auffällig, die Wahrscheinlichkeit gefunden zu werden ist hoch.
Die beiden Beispiele unterscheiden sich also in der Reaktion völlig, aber die eigene Handlung bedingt sich bei beiden aus dem gleichen Punkt heraus: der Eigensicherung. In beiden Fällen sollte man zuerst an sich selbst denken. Bei der Notwehr ist es entscheidend eine strafrechtliche Verfolgung der eigenen Person zu erschweren oder zu verhindern. Beim Verkehrsunfall ist es entscheidend sich gegen die Folgekosten abzusichern. Hier macht Flucht zudem keinen Sinn weil die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden zu hoch ist.
Beim Verkehrsunfall ist es entscheidend sich gegen die Folgekosten abzusichern. Hier macht Flucht zudem keinen Sinn weil die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden zu hoch ist.
NEIN. Es ist entscheidend dort zu bleiben weil da ein Mensch am verrecken ist den man vielleicht retten kann der vielleicht nur unachtsam war und nicht weil man vielleicht bestraft wird.
So eine Haltung ist :wuerg:
hab das google orakel gefragt, danach hier die forum suche, aber irgentwie kein ergebnis.
also extremfall 1:
man läuft durch die dunkle straße. plötzlich springt jemand mit einem messer bewaffnet aus dem gebüch und greift einen an. es kommt zum handgemenge (notwehrrecht wurde dabei nicht überschritten)und der angreifer
- sackt zu boden.
langt es dann den notarzt/polizei anzurufen und den vorfall anonym zu melden, oder muss ich dabei meine identität preisgeben? und kann man dann den ort nach der vergewisserung, dass der angreifer nicht stirbt verlassen?
- sackt leblos zu boden.
jetzt zu meiner frage. muss ich dann die polizei anrufen und den vorfall melden oder nicht? (generell muss man den tod eines menschen melden? z.b bei selbstmord) schließlich ist notwehr nicht strafbar und da der angreifer tot ist, zählt auch die sache mit der unterlassener hilfeleistung nicht.
Ich würde nicht den Notruf wählen, wenn es wirklich Notwehr war,
weil man nur Probleme bekommt und zwar mit der Polizei und der Justiz.
Ein Bsp. was einem Bekannten vor mir in der Düssledorfer Altstadt passiert ist.
Er war mit Freunden unterwegs und wird von einem Besoffski
grundlos angegriffen. Er weicht dem Schwinger aus und der Angreifer fällt
so dämlich, dass er ein Schädeltrauma erleidet.
Er ruft den Notarzt und der Angreifer wird ins Hospital abtransportiert und
liegt dort für 3 Monate. Nach 2 Monaten bekommt er eine Einladung zur Vernehmung
vom Staatsanwalt wegen schwerer Körperverletzung!:ups::mad:
Er dahin mit Anwalt und 2 Zeugen um die Sache zu klären und ohne Zeugen
hätten Sie Ihn sicher verknackt. Also einfach liegen lassen,
er hat ja nicht anders verdient.
Nach 2 Monaten bekommt er eine Einladung zur Vernehmung
vom Staatsanwalt wegen schwerer Körperverletzung!:ups::mad:
Er dahin mit Anwalt und 2 Zeugen um die Sache zu klären und ohne Zeugen
hätten Sie Ihn sicher verknackt.
Die Geschichte belegt garnix. Auch bei glasklarer Notwehr wird erstmal ermittelt. Notwehr bedeutet ja nicht, dass man nichts getan hat, sondern nur, dass das was man getan hat nicht gegen die Rechtsordnung verstößt. Deshalb muss aber das, was man getan hat auch erstmal ermittelt werden. Dass er ohne Zeugen verknackt worden wäre, weißt du... woher so sicher?
Er ruft den Notarzt und der Angreifer wird ins Hospital abtransportiert und
liegt dort für 3 Monate. Nach 2 Monaten bekommt er eine Einladung zur Vernehmung
vom Staatsanwalt wegen schwerer Körperverletzung!:ups::mad:
Ähem, das Krankenhaus muss Anzeige machen wenn einer mit Gewalteinwirkung eingeliefert wird?
Wie soll den die Staatsanwaltschaft herausfinden dass es Notwehr war ohne Vernehmung? :ups:
nookie87
31-05-2009, 14:23
Ehrlich gesagt würde ich in allen wie du sagst ''Extremsituationen'' die Polizei anrufen du kannst ja um dich quasi schon am Telefon abzusichern dort sagen das der dich angegriffen hat du einfach nur angst gehabt hast es zu einem Handgemenge kam bla bla... vlt sagst du noch das ging alles so schnell du weist nichtmal wie es passiert ist und weist nicht was du tun sollst sag die sollen schnell kommen bla bla....
Denn wer so ''verstört'' anruft wird glaube ich nicht so schnell verdächtigt der angreifer zu sein als jemand der abhaut.
Aber generell würde ich sagen wenn so eine situation eintrifft erstmal laut rufen oder schreien wenn du glück hast sind ein paar leute in der nähe und die kommen direkt und beobachten das ganze oder schreiten ein den es ist auch nicht unbedingt gesagt das du einen messerangreifer immer abwehrst oder auch ohne waffe dich verteitigen und die gefahr bannen kannst, der lucky punch bleibt immer eine eventualität, und nicht vergessen vlt hat er ja freunde.
Aber ansonsten der greift dich an du haust ihm eine runter und er weis jetzt bescheid das das nicht ''nett'' und richtig war einfach weggehen aber schnell. Ich glaube nicht das er wegen einem blauen Auge zur Polizei geht und selbst wenn man darf den Fakt Aussage gegen Aussage nicht unterschätzen. (Nehme ich jetzt einfach mal an wenn es nicht so ist würde ich mich über eine Antwort diesbezüglich jedoch freuen)
Und mal so ganz unter uns: Diese Hinterhof Asi Schläger werden vor Gericht nie die glaubwürdigkeit bekommen wie man selbst vorausgesetzt man kann sich gut ausdrücken und ist in der lage ein paar vernünftige Sätze zu sprechen den Bushido Style ist keine Sprache, und Myke Tyson Haarschnitt und Cordon Sport Jacke bekräftigen dies meistens (achtung Klischee). Ich ziele damit NICHT auf Ausländer ab soll auch keine Anspielung oder sonst was sein das ist eine ganz ALLGEMEINE AUSSAGE von mir Persönlich! Bin selber Ausländer :D
Die Geschichte belegt garnix. Auch bei glasklarer Notwehr wird erstmal ermittelt. Notwehr bedeutet ja nicht, dass man nichts getan hat, sondern nur, dass das was man getan hat nicht gegen die Rechtsordnung verstößt. Deshalb muss aber das, was man getan hat auch erstmal ermittelt werden. Dass er ohne Zeugen verknackt worden wäre, weißt du... woher so sicher?
Sei doch bitte doch nicht so naiv!
Du weiss doch aus der Praxis, wie solche Notfälle ohne Zeugen vor Gericht für den Verteidiger enden. Nämlich mit einer Verurteilung wegen Notwehrexess
Ähem, das Krankenhaus muss Anzeige machen wenn einer mit Gewalteinwirkung eingeliefert wird?
Wie soll den die Staatsanwaltschaft herausfinden dass es Notwehr war ohne Vernehmung? :ups:
Das ist in Deutschland so und wie die auf meinen Bekannten gekommen sind,
kann ich dir auch nicht erklären.
Ich würde nicht den Notruf wählen, wenn es wirklich Notwehr war,
Man kann auch kurz von einer öffentlichen Telefonzelle aus anonym anrufen. Einfach nur sagen wo der Bursche liegt und was er hat und fertig. Keine Fragen beantworten und natürlich NICHT den eigenen Namen sagen.
Ehrlich gesagt würde ich in allen wie du sagst ''Extremsituationen'' die Polizei anrufen du kannst ja um dich quasi schon am Telefon abzusichern
Die Polizei ist nicht Verfolgungsbehörde, sie ist nur Exekutive. d.h. sie nimmt die Anzeigen auf, ermittelt, leitet die Infor weiter, aber sie gibt kein Urteil ab und bewertet nicht. Das ist entscheidend.
Das Problem ist nicht die Polizei sondern die Judikative. Richter und Anwälte sind das Problem. Und gerade deshalb ist es falsch die Polizei einzuschalten, den das zieht nach sich, daß die Sache vor den Richter kommt. Und das sollte man so weit wie möglich erschweren oder vermeiden.
dort sagen das der dich angegriffen hat du einfach nur angst gehabt hast es zu einem Handgemenge kam bla bla... vlt sagst du noch das ging alles so schnell du weist nichtmal wie es passiert ist und weist nicht was du tun sollst sag die sollen schnell kommen bla bla....
Ganz grundsätzlich sollte man der Polizei nichts sagen außer den eigenen Personalien. Eine Aussage sollte erst nach Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen, mit diesem zusammen und schriftlich aufgesetzt.
Von selbst der Polizei unnötig Informationen geben, das hat schon viele naive Zeitgenossen reingeritten. Wenn man die Polizei einschaltet sollte man auf keinen Fall mehr sagen als die eigenen Personalien.
Natürlich ist das von mir beschriebene Verhalten ethisch schändlich, aber wir leben nun mal in einer schändlichen Gesellschaft.
Die Polizei ist nicht dein Freund und Helfer, da zählt die Statistik mehr als Moral und Gesetz. Und die Polizei liefert alles was du angibst in der Beschuldigtenvernehmung bei den Rechtsverdrehern ab und deren Handeln ist oft bar jeder Legitimität, gleich wie legal es auch sein mag.
Sei doch bitte doch nicht so naiv!
Du weiss doch aus der Praxis, wie solche Notfälle ohne Zeugen vor Gericht für den Verteidiger enden. Nämlich mit einer Verurteilung wegen Notwehrexess
Ja, weiß ich das aus der Praxis? Aus welcher Praxis weißt du es denn? Warum muss immer der Verteidiger verurteilt werden, warum nicht der Angreifer?
DeepPurple
31-05-2009, 19:00
Sei doch bitte doch nicht so naiv!
Du weiss doch aus der Praxis, wie solche Notfälle ohne Zeugen vor Gericht für den Verteidiger enden. Nämlich mit einer Verurteilung wegen Notwehrexess
Wenn er einfach abgedampft wäre, hätten ihm die Zeugen auch nicht mehr geholfen. Notwehr OK, aber den Kerl dann liegen lassen und damit in Lebensgefahr bringen könnte schlimmer enden.
nookie87
01-06-2009, 00:50
Zu Warjak:
Erst mal danke für die infos von dem standpunkt aus hatte ich das ganze nicht betrachtet wahrscheinlich auch da ich noch nie in einer situation war in der ich mir hätte gedanken über sowas machen müssen. War quasi das was ich wahrscheinlich in der situation so gemacht hätte. Auf jeden fall ist das durchaus ein Fakt den man bedenken sollte bei der ganzen angelegenheit.
Aber ich denke wenn das vor wirklich vor Gericht gehen sollte und man in bedrängnis gerät ist es auch durchaus möglich das telefonat dort dem Richter vorzuführen und ich denke es wird auch im polizeibericht auf dessen grundlage das ganze verfahren dann geführt wird (davon gehe ich jetzt aus da das das einzig hib und stichfeste des ganzen verfahrens ist meinungen und aussagen von den beteiligten driften ja erfahrungsgemäß deutlich ausseinander) erwähnt werden. die müssen ja eine angabe zum verhalten der einzelnen akteure machen damit der richter einen einblick davon bekommt wie die situation war.
Falls ich wieder eines besseren belehrt werden kann dann tu es :D:D
Ja, weiß ich das aus der Praxis? Aus welcher Praxis weißt du es denn? Warum muss immer der Verteidiger verurteilt werden, warum nicht der Angreifer?
Das musst Du mal die Richter und die jeweiligen Regierungen fragen und nicht
mich. Jeder Verteidiger der einen Angreifer zu brei schlägt sollte einen Orden bekommen und
als Held gefeiert werden, aber in Deutschland wird aus dem Opfer was sich vertedigt
ein Täter gemacht und das geht in meinen Augen
gar nicht. Dann würden keine Themen entstehen wie mangelnde Zivilcourage etc.
In Deutschland gibt es sogar einen Täterschutz vor Gericht.
Wie bescheuert ist das denn!!!!:ups:
Wie soll man da sich als Bürger den korrekt verteidigen, wenn man gleich
wie ein Schwerverbrecher behandelt wird.
Da möchte jetzt mal vor dir ein Statement hören.:-§
Das Problem ist die Uneinheitlichkeit bei den Urteilen. Obwohl wir in Deutschland so viele Urteile haben die als Grundlage für andere Urteile verwendet werden und Bücherweise Kommentare zu den Gesetzen werden diese in der Praxis vor Gericht trotzdem sehr unterschiedlich ausgelegt. Recht ist daher zu oft, was der Richter draus macht.
Daher kann es in Deutschland gleichzeitig zu gänzlich unterschiedlichen Urteilen kommen. Zwei praktische Beispiele die sich tatsächlich so ereignet haben:
1 Es kommt zu einem Überfall auf zwei junge Männer, dabei wird einer der beiden massivst geschlagen. Der andere zieht ein Messer heraus und sticht es dem Angreifer der gerade seinen Freund schlägt direkt in die Brust und tötet ihn.
Gerichtsurteil: Es war Notwehr. Der junge Mann wird freigesprochen.
2 Ein Angriff in einer Diskothek (angeblich hat der Verteidiger ein Mädchen interessiert angesehen), hier wird ein junger Mann von gleich drei Angreifern deshalb massiv angegriffen. Der junge Mann wehrt sich erfolgreich (er macht Kampfsport) und schlägt zwei der Angreifer nieder bevor die Security alle auseinander zieht. Polizei kommt, das Mädchen sagt aus der Verteidiger hätte ihr in den Schritt gegriffen und nur deshalb hätten ihre Freunde angegriffen. Das stimmt aber gar nicht, wie später im Gerichtsverfahren festgestellt werden kann. Der Richter erklärt aber, daß der Verteidiger hier keine Notwehr geltend machen kann weil er Kampfsportler ist und daher die Angreifer ihm unterlegen sind.
Gerichtsurteil: keine Notwehr, der junge Mann wird wegen Körperverletzung verurteilt.
Und was ist die Moral von der Geschicht: man sollte es vermeiden vor Gericht zu kommen. Und wenn die Situation noch unklarer ist, keine Zeugen vorhanden sind usw dann ist das Risiko noch größer Opfer eines Fehlurteils zu werden.
wenn das vor wirklich vor Gericht gehen sollte und man in bedrängnis gerät ist es auch durchaus möglich das telefonat dort dem Richter vorzuführen
Deshalb ja ein Anonymer Notruf. Damit man falls man doch ermittelt wird nicht wegen Unterlassener Hilfeleistung dran ist. Auf die Frage warum nicht selbst Erste Hilfe geleistet hat sollte man angeben das man Angst hatte das noch Freunde des Täters gleich kommen oder das da weitere Unbekannte Personen waren und man weitere Angriffe dieser Personen oder des Täters gefürchtet hat.
Aber auch so eine Aussage immer nur schriftlich und zusammen mit Anwalt.
Man ist als Beschuldigter nicht verpflichtet bei der Polizei irgend etwas zu sagen, man muß nicht einmal unterschreiben das man nichts sagt. Man sollte auch grundsätzlich nichts unterschreiben (auch nicht eine leere Beschuldigtenvernehmung in der nur steht das man keine Aussage macht). Nur Personalien geben (sonst Ordnungswidrigkeit gemäß §111 OWiG) und fertig.
Für alles darüber hinaus braucht man heutzutage leider die Hilfe eines Spezialisten.
Jeder Verteidiger der einen Angreifer zu brei schlägt sollte einen Orden bekommen und
als Held gefeiert werden, aber in Deutschland wird aus dem Opfer was sich vertedigt
ein Täter gemacht und das geht in meinen Augen
gar nicht. Dann würden keine Themen entstehen wie mangelnde Zivilcourage etc.
In Deutschland gibt es sogar einen Täterschutz vor Gericht.
Wie bescheuert ist das denn!!!!:ups:
Wie soll man da sich als Bürger den korrekt verteidigen, wenn man gleich
wie ein Schwerverbrecher behandelt wird.
Da möchte jetzt mal vor dir ein Statement hören.:-§
Weil man ein "Schwerverbrecher" ist, wenn man jemanden "zu Brei" schlägt und kein "Held" der einen Orden verdient.....:-§
Das musst Du mal die Richter und die jeweiligen Regierungen fragen und nicht
mich. Jeder Verteidiger der einen Angreifer zu brei schlägt sollte einen Orden bekommen und
als Held gefeiert werden, aber in Deutschland wird aus dem Opfer was sich vertedigt
ein Täter gemacht und das geht in meinen Augen
gar nicht. Dann würden keine Themen entstehen wie mangelnde Zivilcourage etc.
In Deutschland gibt es sogar einen Täterschutz vor Gericht.
Wie bescheuert ist das denn!!!!:ups:
Wie soll man da sich als Bürger den korrekt verteidigen, wenn man gleich
wie ein Schwerverbrecher behandelt wird.
Wenn man als Verteidiger wegen Körperverletzung verurteilt wird, ist man dann nicht Täter? Und genießen Täter deiner Ansicht nach nicht umfassenden Schutz in Deutschland? Also wird man verurteilt und dann wieder nicht, weil ja nie die Täter verurteilt werden... total verwirrend, deine private Realität.
himura_kenshin
01-06-2009, 14:32
... Der Richter erklärt aber, daß der Verteidiger hier keine Notwehr geltend machen kann weil er Kampfsportler ist und daher die Angreifer ihm unterlegen sind.
DAS kann schonmal NICHT stimmen, da es in der Notwehr keine Verhältnismäßigkeit (der Mittel) gibt. Es ist egal ob man Kampfsport macht oder nicht, wenn die Tatbestandsmerkmale des Rechtfertigungsgrundes "Notwehr" zutreffen wird man nicht wegen KV verurteilt.
Die Begründung "Du Kampfsportler, du nix Notwehr" ist deshalb grundlegend falsch und könnte IMHO nicht zu einem rechtskräftigen Urteil führen.
DAS kann schonmal NICHT stimmen, da es in der Notwehr keine Verhältnismäßigkeit (der Mittel) gibt. Es ist egal ob man Kampfsport macht oder nicht, wenn die Tatbestandsmerkmale des Rechtfertigungsgrundes "Notwehr" zutreffen wird man nicht wegen KV verurteilt.
Die Begründung "Du Kampfsportler, du nix Notwehr" ist deshalb grundlegend falsch und könnte IMHO nicht zu einem rechtskräftigen Urteil führen.
Na, in der Rechtfertigungsprüfung werden durchaus alle Einzelfallumstände in die Betrachtung miteinbezogen, so auch sog. Sonderfertigkeiten der Akteure. Die Fähigkeiten eines Kampfsportlers können bei der Erforderlichkeit eine Rolle spielen: Hätte ein trainierter Kämpfer in der konkreten Situation nicht genauso gut mildere Mittel mit dem gleichen Erfolg einsetzen können?
Es gibt auch das Boxer-Urteil, worin Schläge seitens eines Boxers als nicht gerechtfertigt angesehen wurden, mit denen er sich gegen einen körperlich massiv unterlegenen Gegner zur Wehr setzte. Dem Boxer wurde vorgeworfen, er hätte auf seine Sonderfähigkeiten hinweisen müssen. Dies ist wohl eines der Urteile, die zu der Mär geführt haben, Kampfsportler müssten grundsätzlich auf ihre Fähigkeiten hinweisen, bevor sie sie einsetzten, was aber keinesfalls richtig ist. Im Einzelfall kann es aber als unbillig angesehen werden, einen massiv unterlegenen Gegner sozusagen lächelnd ins Messer laufen zu lassen, wie eben im Boxerfall. Wie man diese Einschränkung dogmatisch verortet ist wohl nicht ganz klar, vllt als sozial-ethische Einschränkung im Rahmen der Gebotenheit, um die Notwehrhandlung nicht rechtsmissbräuchlich werden zu lassen.
Kampfsportler-Sein hat in der Notwehr durchaus eine Bewandnis, wenn auch nicht die, die gerne zitiert wird.
Wobei man sagen muss, dass das Boxer-Urteil ein Einzelfall war und etwas älter als 40 Jahre ist.
Wobei man sagen muss, dass das Boxer-Urteil ein Einzelfall war und etwas älter als 40 Jahre ist.
Ja, deswegen sage ich ja auch, dass man daraus keine grundsätzliche Warnpflicht ableiten kann, aber es zeigt auch, dass in der konkreten Einzelfallbetrachtung alle Faktoren mit reinspielen.
Ich glaube viele kapieren einfach nicht, dass Notwehr das mindeste Mittel ist um aus einer Gefahrensituation zu kommen.
Notwehr ist nicht: "Ich hau ihn zu Brei weil er mich geschubst hat!" und auch nicht "Ich steche ihn ab weil er mir meine Brieftasche klauen wollte!"
Weil man ein "Schwerverbrecher" ist, wenn man jemanden "zu Brei" schlägt und kein "Held" der einen Orden verdient.....:-§
Wer lesen kann ist klar im Vorteil und ich habe geschrieben das der Angreifer und nicht jemand zu Brei geschlagen wird! Also jemand der meine Gesundheit oder sogar mein Leben gefährdet, weil der Angreifer einen Dachschaden hat und dann ist man ist man als Verteidiger ein Schwerverbrecher?
Das erkäre mir doch mal genauer.
Wenn man als Verteidiger wegen Körperverletzung verurteilt wird, ist man dann nicht Täter? Und genießen Täter deiner Ansicht nach nicht umfassenden Schutz in Deutschland? Also wird man verurteilt und dann wieder nicht, weil ja nie die Täter verurteilt werden... total verwirrend, deine private Realität.
Meine Realität ist Gerechtigkeit und seit wann ist ein Verteidiger der sich gegen einen Angreifer erfolgreich zu Wehr setzt ein Täter??????
Das ist ja das Problem in Deutschland!
Ein Opfer was den Täter verletzt wird zum Täter gemacht,
dass ist verwirrend!:rolleyes:
dass ist verwirrend!
Und mit verwirrten Leuten lohnt es nicht zu diskutieren.
Das alles wurde dir nun schon in so vielen Threads erklärt - naja, zumindest wurde es versucht.
Da aber nur "deine Realität" Gerechtigkeit ist, erübrigt sich ohnehin jeder weitere Versuch.
Ein Opfer was den Täter verletzt wird zum Täter gemacht,
dass ist verwirrend!:rolleyes:
Genau, und jetzt denk nochmal über meinen letzten Beitrag dich betreffend nach... vllt schaffste den Transfer noch.
@Octagon: Deine Emotionen und dein persönliches Empfinden der individuellen Gerechtigkeit geben aber nicht die Tatsächlichkeit wieder, ob es wirklich Notwehr war.
Und was das mit dem Opfer zum Täter werden betrifft:
Zwei Leute hauen sich, Polizei kommt, beide zeigen sich gegenseitig an = beide sind Beschuldigte. Nun muss der Staatsanwalt und eventuell das Gericht klären, ob jemand die KV gar nicht begangen hat oder dabei ein Rechtsfertigungsgrund oder eine Schuldunfähigkeit vorliegt. Was ist daran so verwerflich in Deutschland? Wie sollte man es denn sonst machen???
Und mit verwirrten Leuten lohnt es nicht zu diskutieren.
Das alles wurde dir nun schon in so vielen Threads erklärt - naja, zumindest wurde es versucht.
Da aber nur "deine Realität" Gerechtigkeit ist, erübrigt sich ohnehin jeder weitere Versuch.
Du verstehst nicht worauf ich hinaus will und ich bin sicher nicht verwirrt
du Meister! Es darf nicht erlaubt sein das jemand einen anderen Bürger angreift! Das muss verboten werden, bei der Geschichte die dieses Land hat!
Gewalt muss ein absolutes no go sein und muss entsprechend bestaft werden,
damit der Angreifer der ja den Tod eines Menschen in Kauf nimmt.
Es müssen Exempel geschaffen werden, damit ein friedvolles Leben in diesem Staat gesichert ist und man sollte durch das Notwehrrecht das Recht haben einen Angreifer ordentlich verletzen zu dürfen, damit er eine Abreibung bekommt,weil die Strafen die gegen gewalttätige Angreifer ausgesprochen werden ja wohl ein Witz sind.
@Octagon: Deine Emotionen und dein persönliches Empfinden der individuellen Gerechtigkeit geben aber nicht die Tatsächlichkeit wieder, ob es wirklich Notwehr war.
Und was das mit dem Opfer zum Täter werden betrifft:
Zwei Leute hauen sich, Polizei kommt, beide zeigen sich gegenseitig an = beide sind Beschuldigte. Nun muss der Staatsanwalt und eventuell das Gericht klären, ob jemand die KV gar nicht begangen hat oder dabei ein Rechtsfertigungsgrund oder eine Schuldunfähigkeit vorliegt. Was ist daran so verwerflich in Deutschland? Wie sollte man es denn sonst machen???
Da hast du aber auch Recht!:(
Du verstehst nicht worauf ich hinaus will und ich bin sicher nicht verwirrt
du Meister! Es darf nicht erlaubt sein das jemand einen anderen Bürger angreift! Das muss verboten werden, bei der Geschichte die dieses Land hat!
Gewalt muss ein absolutes no go sein und muss entsprechend bestaft werden,
damit der Angreifer der ja den Tod eines Menschen in Kauf nimmt.
Es müssen Exempel geschaffen werden, damit ein friedvolles Leben in diesem Staat gesichert ist und man sollte durch das Notwehrrecht das Recht haben einen Angreifer ordentlich verletzen zu dürfen, damit er eine Abreibung bekommt,weil die Strafen die gegen gewalttätige Angreifer ausgesprochen werden ja wohl ein Witz sind.
Notwehr ist nicht Selbstjustiz, in der Notwehr geht es nicht darum, jemanden zu bestrafen. Mit deiner Ansicht wirst du regelmäßig vorm Kadi landen, nach einer Notwehrsituation, da du den Rechtsgedanken dahinter nicht verinnerlicht hast. Notwehr hat nur zum Gegenstand, dass du keine Angriffe auf dich dulden musst, du darfst genau soviel tun, wie nötig ist, um einen Angriff zu beenden, niemals mehr, das ist Sache des Staates mit seinem Gewaltmonopol. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einer Lynchjustiz, wo selbsternannte Rächer wie du durch die Straßen laufen und alles vermoppen, was in ihrer undifferenzierten Schwarz-Weiß-Denke den Tod verdient hat.
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch ein Angreifer. Mal abgesehen davon, dass nicht jede SV-Situation ein Kampf auf Leben und Tod ist, wie du es lächerlicher weise schilderst, darf es gerade in einem Land "mit dieser Geschichte" keinen Freibrief geben, einen anderen Menschen zu verletzen, weder für Einzelne, noch für den Staat.
Stevederkrueger
02-06-2009, 12:11
Willkommen im Mittelalter.
Die Strafen gerne etwas straffer aber man muss es auch nicht übertreiben.
Notwehrparagrafen sind ausreichend und lassen auch Raum aber man darf es nicht übertreiben und dem noch mehr antun als es nötig wäre.
Greift einer mein Leben an dann mache ich Ihn kaputt.aber mehr auch nicht.
shenmen2
02-06-2009, 12:32
Es darf nicht erlaubt sein das jemand einen anderen Bürger angreift! Das muss verboten werden, bei der Geschichte die dieses Land hat!
Das ist doch auch verboten ! Was du übersiehst, ist die Tatsache, dass auch der Angreifer ein Bürger ist. Es ist verboten, irgendjemanden anzugreifen. Nur in Ausnahmesituationen (=Notwehr) bleibt es straffrei, jemanden zu verletzen.
Gewalt muss ein absolutes no go sein und muss entsprechend bestaft werden, damit der Angreifer der ja den Tod eines Menschen in Kauf nimmt. Klar müssen Mordanschläge bestraft werden, bestreitet ja niemand.
Es müssen Exempel geschaffen werden, damit ein friedvolles Leben in diesem Staat gesichert ist und man sollte durch das Notwehrrecht das Recht haben einen Angreifer ordentlich verletzen zu dürfen, damit er eine Abreibung bekommt. Nana, das wäre dann das Gegenteil von einem friedvollen Leben. Dadurch würden "hintenrum" mittelalterliche Körperstrafen eingeführt, die von einem emotional aufgeheizten Richter/Henker in Personalunion sofort vollstreckt werden.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil und ich habe geschrieben das der Angreifer und nicht jemand zu Brei geschlagen wird! Also jemand der meine Gesundheit oder sogar mein Leben gefährdet, weil der Angreifer einen Dachschaden hat und dann ist man ist man als Verteidiger ein Schwerverbrecher?
Das erkäre mir doch mal genauer.
Kann ich dir gern erklären mit deinem eigenen Beispiel von dem Besoffski der zu nem Schwinger ausholt, bist du sicher das es da Erlaubt sein sollte den mal "ordentlich zu Brei zu schlagen", den bösen Angreifer im Rahmen der Notwehr?
Wie Luggage schon schrieb verwechselst du hier Notwehr mit Strafe, es ist ZUM GLÜCK aller, eben NICHT dein Recht den Angreifer (oder wen immer du für einen Angreifer hälst) zu bestrafen (ihm mal ordentlich die Fresse polieren weil er es gewagt hat jemand anderes anzupöbeln).
Deshalb wirst du zum "Verbrecher" wenn du den anderen Bestrafst (ihm mal olrdentlich die Fresse polierst), verstanden oder immer noch im Himmel der Selbstjustiz, in dem der Täter keinerlei Rechte mehr hat?
Hier mal auch was aus der Praxis:
Aus der Haft entlassen - Tödlicher Stich aus Notwehr - München - sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/,ra14m1/muenchen/154/470699/text/)
slickride
04-06-2009, 20:54
passt hier villeicht nicht ganz hin...
es wird ja immer wieder erwähnt, dass kk bei notwehr unter umständen sich die frage bzw. den vorwurf gefallen lassen müssen, wieso sie nicht eine "mildere" art der verteidigung gewählt haben.
bzw. allgemein gesprochen, die reaktion auf den angriff muss die mildeste sein, die dem notwehrausübenden zur verfügung steht, ohne die eigene gesundheit zu gefährden.
für mich ist das im großen und ganzen nur eine frage, wie sich der notwehrausübendende seine notwhersituation schildert.
als kk ist einem womöglich deutlicher als einem ahnungslosen in sachen kk bewusst, wie schnell es bei einer schlägerei zu einer verletzung kommen kann.
falsch gefallen und der rücken ist durch.
blöder schlag gegen die kehle.
blöder schag gegen das auge oder auch nur ein kleidungsstück, dass ins auge kommt.
tritt zwischen die beine.
selbst ein schlag gegen die nase kann dafür sorgen, dass du verteidigungsunfähig dem agressor gegenüberstehst.
auch ganz einfach: ein einziger teffer kann zum ko führen, mit dem entsprechenden verletzungsrisiko durch den schlag und vor allem durch das fall richtung boden/ bordsteinkante.
mit dieser oben genannten auflistung, wie schnell es zu schweren verletzungen kommen kann mit dem hinweis auf panik und angst, lässt sich doch (bleiben wir mal bei waffenloser notwehr) jede art der notwehr begründen.
nach dem motto: der erste schlag des notwehrausübenden muss auch der letzte sein, um die eigene gesundheit zu schützen.
mit dieser oben genannten auflistung, wie schnell es zu schweren verletzungen kommen kann mit dem hinweis auf panik und angst, lässt sich doch (bleiben wir mal bei waffenloser notwehr) jede art der notwehr begründen.
Nein.
Überlass so etwas mal denjenigen, die sich damit auskennen.
enraged_Clown
05-06-2009, 09:14
mit dieser oben genannten auflistung, wie schnell es zu schweren verletzungen kommen kann mit dem hinweis auf panik und angst, lässt sich doch (bleiben wir mal bei waffenloser notwehr) jede art der notwehr begründen.
nein, was meinst du was dein richter im warmen sessel dir alles an alternativen nennen kann.
enraged_Clown
05-06-2009, 09:15
Hier mal auch was aus der Praxis:
Aus der Haft entlassen - Tödlicher Stich aus Notwehr - München - sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/,ra14m1/muenchen/154/470699/text/)
da hatten wir aber auch schon ganz andere urteile, ich sag nur der student mit dem halsstich.
da hatten wir aber auch schon ganz andere urteile, ich sag nur der student mit dem halsstich.
Ich weiss. Aber weiter oben stehen Aussagen in die Richtung von es ist jedes Mal Notwehrexzess und deshalb soll man immer abhaun.
Ich glaube immer noch viele Leute wissen einfach nicht wo Notwehr wirklich anfängt/aufhört.
enraged_Clown
05-06-2009, 09:22
Ich weiss. Aber weiter oben stehen Aussagen in die Richtung von es ist jedes Mal Notwehrexzess und deshalb soll man immer abhaun.
Ich glaube immer noch viele Leute wissen einfach nicht wo Notwehr wirklich anfängt/aufhört.
ich sag ja nur das man einen solchen gütigen einzelfall nicht als mass nehmen soll. gerade in diesem bereich scheint mir manchmal das man die urteile auswürfelt.
ich sag ja nur das man einen solchen gütigen einzelfall nicht als mass nehmen soll. gerade in diesem bereich scheint mir manchmal das man die urteile auswürfelt.
Ich denke es kommt einfach sehr drauf an wie die Leute im Gerichtssaal wirken - Also ob man ihm die Notwehr abkauft, ob er z.b. glaubhaft macht dass er wirklich Angst um sein Leben hatte etc.
enraged_Clown
05-06-2009, 09:51
Ich denke es kommt einfach sehr drauf an wie die Leute im Gerichtssaal wirken - Also ob man ihm die Notwehr abkauft, ob er z.b. glaubhaft macht dass er wirklich Angst um sein Leben hatte etc.
mhhh wie willst du deine todesangst ein halbes jahr später noch glaubhaft machen?
mhhh wie willst du deine todesangst ein halbes jahr später noch glaubhaft machen?
Indem ich aussehe wie jemand der Angst vor dem Typen hat.
2 Szenarien:
1) vor dem Richter sitzt ein kleines Männchen, um die 40 im Nadelstreifanzug mit Hornbrille. Er hat einen Biker niedergeschlagen der ihn ausrauben wollte. Er hat Pfefferspray benutzt und ihm dann einen Schlag mit seinem Kubotan versetzt, weil der Biker trotzdem weiter auf ihn losgegangen ist. Ist das erste Mal dass er in so eine Situation gekommen ist, wenn er davon erzählt zittert er immer noch und stottert.
2) Vor dem Richter sitzt ein tätowierter Typ mit Punkfrisur. Er hat einen anderen Typen niedergeschlagen weil der ihn ausrauben wollte. Der Räuber ist 15 cm kleiner und sieht wie ein Junge aus. Während seiner Aussage kommt rüber, dass ein Dieb nix anderes verdient hat als eine aufs Maul zu bekommen und dass mit jemandem wie ihm nicht zu spassen ist. Dabei grinst er blöd.
Wer hat wohl die größeren Chancen wegen Notwehrexzess ein Problem zu haben? :D (Klar ist konstruiert, und nein, es geht nicht um die Tätowierungen, aber ich glaub die Message kommt rüber...)
slickride
05-06-2009, 13:03
Nein.
Überlass so etwas mal denjenigen, die sich damit auskennen.
was ist denn das für eine blöde antwort. ich wende mich fragend an die community und bekomme sowas als antwort!
edot: wobei das mit der frage villeicht nicht so deutlich ausgearbeitet wurde wie es hätte sein können.
darüber hinaus: reise keine zitate aus dem zusammenhang!
nein, was meinst du was dein richter im warmen sessel dir alles an alternativen nennen kann.
das gilt bis zu einem gewissen punkt auch für dich.
mit dieser oben genannten auflistung, wie schnell es zu schweren verletzungen kommen kann mit dem hinweis auf panik und angst, lässt sich doch (bleiben wir mal bei waffenloser notwehr) jede art der notwehr begründen.
nach dem motto: der erste schlag des notwehrausübenden muss auch der letzte sein, um die eigene gesundheit zu schützen.
das sagt doch etwas grundsätzlich anderes aus, als wenn man nur das folgende zitiert:
lässt sich doch (bleiben wir mal bei waffenloser notwehr) jede art der notwehr begründen.
"jede art der notwehr" bezieht sich nun plötzlich nur auf den ersten schlag, welcher zu einer beendigung des kampfes führen soll.
enraged_Clown
05-06-2009, 13:15
Indem ich aussehe wie jemand der Angst vor dem Typen hat.
2 Szenarien:
1) vor dem Richter sitzt ein kleines Männchen, um die 40 im Nadelstreifanzug mit Hornbrille. Er hat einen Biker niedergeschlagen der ihn ausrauben wollte. Er hat Pfefferspray benutzt und ihm dann einen Schlag mit seinem Kubotan versetzt, weil der Biker trotzdem weiter auf ihn losgegangen ist. Ist das erste Mal dass er in so eine Situation gekommen ist, wenn er davon erzählt zittert er immer noch und stottert.
2) Vor dem Richter sitzt ein tätowierter Typ mit Punkfrisur. Er hat einen anderen Typen niedergeschlagen weil der ihn ausrauben wollte. Der Räuber ist 15 cm kleiner und sieht wie ein Junge aus. Während seiner Aussage kommt rüber, dass ein Dieb nix anderes verdient hat als eine aufs Maul zu bekommen und dass mit jemandem wie ihm nicht zu spassen ist. Dabei grinst er blöd.
Wer hat wohl die größeren Chancen wegen Notwehrexzess ein Problem zu haben? :D (Klar ist konstruiert, und nein, es geht nicht um die Tätowierungen, aber ich glaub die Message kommt rüber...)
das heisst also vorm gerichtstermin abtrainieren, haare wachsen lassen, tattoos überschminken, und shoppen :D
slickride
05-06-2009, 13:27
schauspielschule besuchen und rethorikkurs belegen wäre auch empfehlenswert :D
Das ist keine blöde Antwort, sondern die einzig vernünftige bei der ganzen pseudojuristischen Schaumschlägerei in diesem Forum.
Der Richter hört sich gar nicht allzusehr an, was irgendein Himbeertony ihm erzählt, sondern verlässt sich mehr auf Gutachten und seine Akten.
Auch wirst nicht du es sein, der deine Notwehrrechtfertigung aufbaut, sondern dein Anwalt. Und dieser wird hoffentlich etwas mehr zu bieten haben, als auf Angst hinzuweisen.
Das kann nämlich schon im Ansatz nicht funktionieren, weil dann jeder Depp das System unterlaufen könnte.
Vielmehr muss sich der Anwalt mit seinen Mandanten zusammensetzen und etwas anständiges konstruieren (oder es alleine machen, wenn der Mandant sein Salesch-Fachwissen unbedingt einbringen will). Und die Nummer mit der Angst (damit ist der Exzess gemeint, ja?) funktioniert einmal alle paar hundert Fälle. Jeder hat Angst in einer Auseinandersetzung. Ganz so leicht ist es dann doch nicht.
Schauspielerei und Rhetorik sind entsprechend auch nicht wirklich gefragt, wenn man nicht bei RTL vor einer rothaarigen Richterin sitzt. Und dass man nicht aussehen sollte wie der letzte Penner, sollte jedem einleuchten.
slickride
05-06-2009, 14:39
Das ist keine blöde Antwort, sondern die einzig vernünftige bei der ganzen pseudojuristischen Schaumschlägerei in diesem Forum.
Der Richter hört sich gar nicht allzusehr an, was irgendein Himbeertony ihm erzählt, sondern verlässt sich mehr auf Gutachten und seine Akten.
Auch wirst nicht du es sein, der deine Notwehrrechtfertigung aufbaut, sondern dein Anwalt. Und dieser wird hoffentlich etwas mehr zu bieten haben, als auf Angst hinzuweisen.
Das kann nämlich schon im Ansatz nicht funktionieren, weil dann jeder Depp das System unterlaufen könnte.
Vielmehr muss sich der Anwalt mit seinen Mandanten zusammensetzen und etwas anständiges konstruieren (oder es alleine machen, wenn der Mandant sein Salesch-Fachwissen unbedingt einbringen will). Und die Nummer mit der Angst (damit ist der Exzess gemeint, ja?) funktioniert einmal alle paar hundert Fälle. Jeder hat Angst in einer Auseinandersetzung. Ganz so leicht ist es dann doch nicht.
Schauspielerei und Rhetorik sind entsprechend auch nicht wirklich gefragt, wenn man nicht bei RTL vor einer rothaarigen Richterin sitzt. Und dass man nicht aussehen sollte wie der letzte Penner, sollte jedem einleuchten.
Überlass so etwas mal denjenigen, die sich damit auskennen.
ein kleiner widerspruch?
ich widerhole mich ungern, aber dennoch:
auf eine frage antwortet man nicht mit einem "Überlass so etwas mal denjenigen, die sich damit auskennen."
die antwort hat absolut keinen bezug auf die frage. note 6.
bezüglich deinem 2. text. bevor du vor einem anwalt sitzt, sitzt du meistens vor einem polizisten, villeicht sogar vor einem staatsanwalt.
wenn du jedesmal in lachen ausbrichst, wenn die verletzungen des opfers (welchen du nebenbei auch als ***** bezeichnest) erwähnt werden und arrogant und überheblich, betont lässig, in deinem stuhl liegst, wirkt das natürlich unvorteilhaft.
und zum rest: zum 3. mal, mein beitrag war eine frage, da passt deine 2. antwort ebenfalls nicht.
was hat den der anwalt und der richter mit meiner ursprünglichen frage zu tun? nun ja, wenig bis gar nichts. wenn ich nach dem ergebnis von x+x frage hilft es mir wenig, wenn du mir das ergebnis von x*x zuwirfst.
auch deine interpreationen und vorwürfe wirken doch mehr als deplaziert.
Kein Widerspruch in meinem Fall, nein.
Mittlerweile verstehe ich überhaupt nicht mehr, was du möchtest. Warum sollte irgendjemand ohne Anwalt zu einer Befragung kommen und dann auch noch anfangen zu lachen?
Formuliere deine Frage doch einmal als Frage. Dann kann man dir auch besser antworten.
Das ist keine blöde Antwort, sondern die einzig vernünftige bei der ganzen pseudojuristischen Schaumschlägerei in diesem Forum.
Der Richter hört sich gar nicht allzusehr an, was irgendein Himbeertony ihm erzählt, sondern verlässt sich mehr auf Gutachten und seine Akten.
Auch wirst nicht du es sein, der deine Notwehrrechtfertigung aufbaut, sondern dein Anwalt. Und dieser wird hoffentlich etwas mehr zu bieten haben, als auf Angst hinzuweisen.
Das kann nämlich schon im Ansatz nicht funktionieren, weil dann jeder Depp das System unterlaufen könnte.
Vielmehr muss sich der Anwalt mit seinen Mandanten zusammensetzen und etwas anständiges konstruieren (oder es alleine machen, wenn der Mandant sein Salesch-Fachwissen unbedingt einbringen will). Und die Nummer mit der Angst (damit ist der Exzess gemeint, ja?) funktioniert einmal alle paar hundert Fälle. Jeder hat Angst in einer Auseinandersetzung. Ganz so leicht ist es dann doch nicht.
Schauspielerei und Rhetorik sind entsprechend auch nicht wirklich gefragt, wenn man nicht bei RTL vor einer rothaarigen Richterin sitzt. Und dass man nicht aussehen sollte wie der letzte Penner, sollte jedem einleuchten.
Du scheinst ja ein echter Insider zu sein. Aber ich sag dir aus der Praxis ein Richter ist auch nur ein Mensch und denkt auch wie einer und nicht wie eine Maschine.
Türlich sind das Menschen. Richter sind weder willkürlich entscheidenden Freaks, noch immer exakt agierende Maschinen.
Blöd sind sie allerdings auch nicht. Dass man sich nicht wie der letzte Mensch vor Gericht kleiden oder verhalten sollte, dürfte jedem einleuchten. Durch schicke Klamotten und die hier vorgetragenen Argumente verarschen lassen sich die Jungs allerdings auch nicht.
Das kann ich dir ebenfalls aus der Praxis sagen ;)
Um was geht es hier nochmal?
Quaestor
06-06-2009, 23:40
Gib dazu mal ein Aktenzeichen an.
So kann das nämlich nicht stimmen, es sei denn er hätte die Angreifer schwerst verletzt, obwohl ein "einfaches" niederschlagen genügt hätte (Stischwort: Gebotenheit).
2 Ein Angriff in einer Diskothek (angeblich hat der Verteidiger ein Mädchen interessiert angesehen), hier wird ein junger Mann von gleich drei Angreifern deshalb massiv angegriffen. Der junge Mann wehrt sich erfolgreich (er macht Kampfsport) und schlägt zwei der Angreifer nieder bevor die Security alle auseinander zieht. Polizei kommt, das Mädchen sagt aus der Verteidiger hätte ihr in den Schritt gegriffen und nur deshalb hätten ihre Freunde angegriffen. Das stimmt aber gar nicht, wie später im Gerichtsverfahren festgestellt werden kann. Der Richter erklärt aber, daß der Verteidiger hier keine Notwehr geltend machen kann weil er Kampfsportler ist und daher die Angreifer ihm unterlegen sind.
Gerichtsurteil: keine Notwehr, der junge Mann wird wegen Körperverletzung verurteilt.
Grundbarsch
16-07-2009, 13:45
..ich sehe das so:
Egal wie ich mich entscheiden würde - Cops/Notruf rufen oder nicht - sollte ich letztendlich als Schuldiger dastehen, obwohl mich der Angreifer abstechen wollte, wäre mir das zumindest insofern egal, weil ich mein Leben verteidigt habe. Und ich würde es natürlich wieder so machen.
Aber wie schon andere hier schrieben, letztendlich entscheidet der Richter. Und Du kannst Pech haben, weil Du ne bestimmte Jacke oder Haarschnitt trägst, oder ihm einfach Dein Gesicht/Beruf/Hobby oder was auch immer nicht paßt. Oder der Angreifer sitzt plötzlich im Anzug rausgeputzt im Gericht sitzt und jammert ne erfundene Story, oder es stellt sich heraus daß der Alk im Blut hatte usw.
Nen anonymen Notruf absetzen kann sicher nicht schaden. Ob ich mich bei den Cops melden würde käme wahrscheinlich drauf an, ob man mich beobachtet hat. Nur weil es Zeugen gab, heißt es ja nicht, daß diese die Situation genauso beobachtet haben. Die haben vielleicht nicht das Messer in der Hand des Angreifers gesehn, was ich ihm dann abgenommen hab. Oder die haben erst ausm Fenster geschaut, als der andere schon bewußtlos vor mir lag. Das kann auch dumm ausgehen, wenn die dann den Cops den Typen beschreiben der "das gemacht hat" und dann abgehauen ist...
Meine Realität ist Gerechtigkeit und seit wann ist ein Verteidiger der sich gegen einen Angreifer erfolgreich zu Wehr setzt ein Täter??????
Das ist ja das Problem in Deutschland!
Ein Opfer was den Täter verletzt wird zum Täter gemacht,
dass ist verwirrend!:rolleyes:
Könnt euch meinen Blog mal ansehen
Habe heute die Post bekommen, wo ich eine Anzeige wegen Körperverletzung bekomme
TÜrsteher, außen stehende, alle gegen mich ausgesagt -.-
Türsteher wollten das ich mich Boxe, ich habs ned getan und Bullen gerufen
im Endeffekt ist es Partei gegen Partei, und da ist es uninteressant, wieviele
dennoch weiß ich ned weiter ^^
Könnt euch meinen Blog mal ansehen
Habe heute die Post bekommen, wo ich eine Anzeige wegen Körperverletzung bekomme
TÜrsteher, außen stehende, alle gegen mich ausgesagt -.-
Türsteher wollten das ich mich Boxe, ich habs ned getan und Bullen gerufen
im Endeffekt ist es Partei gegen Partei, und da ist es uninteressant, wieviele
dennoch weiß ich ned weiter ^^
Wo finde ich den Blog bitte ?
Und schreib mal bitte anständig. Sei sparsam mit Leerzeilen. :rolleyes:
Könnt euch meinen Blog mal ansehen
Habe heute die Post bekommen, wo ich eine Anzeige wegen Körperverletzung bekomme
TÜrsteher, außen stehende, alle gegen mich ausgesagt -.-
Türsteher wollten das ich mich Boxe, ich habs ned getan und Bullen gerufen
im Endeffekt ist es Partei gegen Partei, und da ist es uninteressant, wieviele
dennoch weiß ich ned weiter ^^
Hi Kevin,
so versteht echt keiner, was Du meinst.
Schätze mal Du beziehst Dich auf Deinen Ärger in der Disco neulich:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/typischer-discobesuch-bitte-um-rat-116472/
Was ist denn mit den Kumpels von Dir die dabei waren - die werden wohl kaum gegen dich aussagen.
Kann mir nicht vorstellen, dass türsteher & Co gegen dich aussagen, Türsteher haben meist ein berufliches interesse dran, an Strafverfahren möglichst wenig beteiligt zu sein.
Oder was ist in der Nacht wirklich passiert...?
Wenns dir am herzen liegt, mach nen Thread auf und sag wo der Schuh drückt
SeanMates
27-07-2010, 13:03
Ich würde einfach das machen was das der andere auch machen würde nachdem er dich vermöbelt / abgezogen hat ;) ...
Ich würde einfach das machen was das der andere auch machen würde nachdem er dich vermöbelt / abgezogen hat...
Dich verhaften lassen und vor Gericht stehen? ;)
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