Vollständige Version anzeigen : Special Forces Combatives
Peaceful Warrior
01-06-2009, 11:53
Bei youtube habe ich ein paar wirksame Technikanwendungen gefunden:
YouTube - Self Defense - Special Forces Combatives - Striking (http://www.youtube.com/watch?v=B-3WCc9ha9A)
YouTube - Self Defense - Special Forces Cobatives - Elbow Strikes (http://www.youtube.com/watch?v=I1y5VoETiP8&feature=chann)...
YouTube - Self Defense Combatives - Special Forces Techniques (http://www.youtube.com/watch?v=H88hnBDqHo8&feature=chann)...
Marneus-Calgar
01-06-2009, 12:22
naja find die clips nicht wirklich gut...erinnert mich nen bischen an i welche wt videos
da habe ich schon viel besseres gesehen.
Viel gerede, wenig Aktion, unüberschaubare Aktion des Verteidigers.
Naja, ist ein Video.
LawOfThomsen
01-06-2009, 12:40
Für wen wirksam? Weil ich im Bereich der zivilen SV die Techniken aus dem letzten Video schon grenzwertig finde.
Bei youtube habe ich ein paar wirksame Technikanwendungen gefunden:
YouTube - Self Defense - Special Forces Combatives - Striking (http://www.youtube.com/watch?v=B-3WCc9ha9A)
YouTube - Self Defense - Special Forces Cobatives - Elbow Strikes (http://www.youtube.com/watch?v=I1y5VoETiP8&feature=chann)...
YouTube - Self Defense Combatives - Special Forces Techniques (http://www.youtube.com/watch?v=H88hnBDqHo8&feature=chann)...
Die Techniken die gezeigt werden sind okay!
Sicher gibt es KK die bessere Konzepte haben, aber mit den Techniken kann man sich verteidigen.
Für wen wirksam? Weil ich im Bereich der zivilen SV die Techniken aus dem letzten Video schon grenzwertig finde.
Das selbe dachte ich auch,wobei ich gezielte Angriffe auf die Augen,so wie sie dargestellt sind,ebenfalls bedenklich finde.
also die technik aus dem letzten video wird exakt so wie dargestellt im neusten rambo film angewendet und führt zum erfolg, sprich der gegner stirbt sehr schnell. das ziel einer jeden sv!
hier zu sehen bei minute 2:20
http://xyz.youtube.com/watch?v=Iic7RdJ4TDc
Taijiquanchi
01-06-2009, 15:32
das ziel einer jeden sv!
Kompletter Schwachsinn. Das ist Situationsbedingt.
Ich glaube kaum, dass dieser Weg, jemanden den Hals Hals rauszureissen, der Verhältnissmäßigkeit entspräche, die in Deutschland das Notwehrrecht vorsieht.
Das sind Kriegstechniken. Für den Zivilbereich meiner Meinung nach nicht geeignet.
also die technik aus dem letzten video wird exakt so wie dargestellt im neusten rambo film angewendet und führt zum erfolg, sprich der gegner stirbt sehr schnell. das ziel einer jeden sv!
hier zu sehen bei minute 2:20
http://xyz.youtube.com/watch?v=Iic7RdJ4TDc
Nu verwechsele mal nicht Film und Realität. :o
rambo ist die realität
Ja klar und ich bin Rambo. :D
... und wenn die Männer in den weissen Kitteln kommen muss ich wieder in mein Zimmer mit den Gummitapeten. :ups:
Mr. Nice Guy
01-06-2009, 19:50
Müssen ja auch nicht die "Besten" Techniken sein. Wenn man sich noch dazu überlegt wie abartig durchtrainiert die Leute sind die das üben, dann wird damit viel, sehr viel ausgeglichen.
Habe mal ne Doku im Fernsehen über Specialforces (Elite von derem Heer, nicht Seals, die unterliegen der Navy), also konkret Ranger und Green Barrets gesehen. Meine Fresse, die werden da geschunden, da würde ich mir die Lunge auskotzen und ich bin auch nicht untrainiert :)
rambo ist die realität
man, langsam gehen auch mir die trolle hier auf'n sack :rolleyes:
und die vids kenne ich auch, fands ganz nett, habe dann gleich nach ner dvd davon geschaut.. 200$ glaube ich Oo
Schnueffler
01-06-2009, 22:55
Kompletter Schwachsinn. Das ist Situationsbedingt.
Ich glaube kaum, dass dieser Weg, jemanden den Hals Hals rauszureissen, der Verhältnissmäßigkeit entspräche, die in Deutschland das Notwehrrecht vorsieht.
Das sind Kriegstechniken. Für den Zivilbereich meiner Meinung nach nicht geeignet.
Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr!!!
Taijiquanchi
01-06-2009, 23:01
Stand aber so im Gesetz.
Stand aber so im Gesetz.
wo?
§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Schnueffler
01-06-2009, 23:05
wo?
Danke!
Taijiquanchi
01-06-2009, 23:15
die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Zu gut Deutsch; Würde ein Faustschlag genügen, um den Gegner von angriff abzuwenden, oder ihn selbst auszuschalten, dann ist alles welches mehr als ein Faustschlag ist überzogene Notwehr.
Wenn man also jemandem den Adamsapfel aus dem Hals reisst, obwohl ein Tritt in die Leber genügt hätte, hat man Mist am Hals.
Schnueffler
01-06-2009, 23:22
Zu gut Deutsch; Würde ein Faustschlag genügen, um den Gegner von angriff abzuwenden, oder ihn selbst auszuschalten, dann ist alles welches mehr als ein Faustschlag ist überzogene Notwehr.
Wenn man also jemandem den Adamsapfel aus dem Hals reisst, obwohl ein Tritt in die Leber genügt hätte, hat man Mist am Hals.
Falsch!
Ich darf alle Mittel anwenden, die den Angriff stoppen, ohne mich dadurch zu gefährden! (Erforderlichkeit)
Wer sagt denn, das ich die Leber so treffe, das er gestoppt wird??? (abzuwenden)
Wenn ich rechtmäßig eine Waffe trage, darf ich selbst diese einsetzen!
Taijiquanchi
01-06-2009, 23:23
Woher kommt dann der rechtliche Ausdruck "überzogene Notwehr" ?
edit:// Danke für den Hinweis, wusste ich nicht!
Zu gut Deutsch; Würde ein Faustschlag genügen, um den Gegner von angriff abzuwenden, oder ihn selbst auszuschalten, dann ist alles welches mehr als ein Faustschlag ist überzogene Notwehr.
Wenn man also jemandem den Adamsapfel aus dem Hals reisst, obwohl ein Tritt in die Leber genügt hätte, hat man Mist am Hals.
zu Verhältnismäßig:
Unverhältnismäßig währe zb:
jemand hät dich nur fest und du schlägst ihn
Verhältnismäßig: du hältst in max. auch nur fest (keine schläge keine Hebel keine Würfe)
Schnueffler
01-06-2009, 23:29
Woher kommt dann der rechtliche Ausdruck "überzogene Notwehr" ?
edit:// Danke für den Hinweis, wusste ich nicht!
Wenn die eigentliche Tat (Angriff) abgewehrt wurde und keine Gefahr mehr besteht und du weiter drauf einschlägst. (Bsp.: der Angreifer liegt nach der ersten Aktion regungslos auf dem Boden und der Verteidiger tritt weiter auf ihn ein)
F-factory
01-06-2009, 23:37
zu Verhältnismäßig:
Unverhältnismäßig währe zb:
jemand hät dich nur fest und du schlägst ihn
Verhältnismäßig: du hältst in max. auch nur fest (keine schläge keine Hebel keine Würfe)
Das ist stark situationsabhängig.
Dazu ist die Definition von "gegenwärtigen (rechtswidrigen) Angriff" interessant:
"Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn die Rechtsgutverletzung unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch fortdauert."
In dem unterstrichenen Fall wäre auch ein "Präventivschlag" nicht rechtswidrig.
Da aber in allen Fällen auch Zeugenaussagen und andere Faktoren eine Rolle spielen, sind solche Beispiele sehr theoretisch...
Gruß
John.
wenn man die rambo technik aus dem letzten video auf der staße so wie gezeigt druchzieht, bekommt man aufjedenfall schwierigkeiten...verhältnisse hin oder her.
vlt wenn man als geisel mit messer am hals gehalten wird, geht das ok.
das ist schon echt derbe und wohl eher für den krieg gedacht bzw. rambo;)
Das ist stark situationsabhängig.
Dazu ist die Definition von "gegenwärtigen (rechtswidrigen) Angriff" interessant:
"Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn die Rechtsgutverletzung unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch fortdauert."
In dem unterstrichenen Fall wäre auch ein "Präventivschlag" nicht rechtswidrig.
Da aber in allen Fällen auch Zeugenaussagen und andere Faktoren eine Rolle spielen, sind solche Beispiele sehr theoretisch...
Gruß
John.
gieng hier um den Begriff;)
es giebt in der Notwehr keine Verhältnismäßigkeit
Ach, mal eine Diskussion über "Verhältnismäßigkeit und Notwehr"? Sowas hatten wir hier am Board ja noch nie.....
Taijiquanchi
02-06-2009, 00:10
Die wichtigen Fragen tauchen eben öfter auf. ;)
F-factory
02-06-2009, 00:10
gieng hier um den Begriff;)
es giebt in der Notwehr keine Verhältnismäßigkeit
Stimmt gibt es nicht, nur die Erforderlichkeit. Deswegen habe ich auch nicht "(Un-)Verhältnismäßigkeit" sondern das Wort "rechtswidrig" benutzt.;)
Gruß
John.
interception
02-06-2009, 00:54
eben, die Notwehr darf nicht im krassen! Missverhältnis zum Angriff stehen, dass ist etwas weiter als die juristische "Verhältnismäßigkeit"
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