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Vollständige Version anzeigen : Gürtelprüfungen? Wann?



keiko79
03-06-2009, 14:37
Hallo,


wollt mal fragen wie so eine Prüfung abläuft?
Was vor machen in der Gruppe das hab ich gehört und ist auch denk ich normal recht logisch.

Aber wann hat man die Prüfungen momentan, also angefangen hab ich vor einem Monat und klar den weißen, in welchen zeitabschnitten hat man den die Prüfungen ungefähr also von weiß auf gelb, gelb auf.....usw.

Welche Erfahrungen habt ihr??

SybexX
03-06-2009, 14:56
Ich mach TKD seit 2 Jahren jetz und bin geld-grüngurt. Bei uns finden Prüfungen 2 mal pro Jahr statt bei der man dann alle bisher gelernte formen/grundschulen laufen muss. Man muss gegebenfalls auch einen sparringkapf ohne kontakt machen und den 3-schritt-kampf laufen können. Ansonsten werden auch fragen zu den fußstellungen,tritten,fauststößen und jegliches gestellt. man sollte auch bis 10 auf koreanisch zählen können und paar begriffe in der sprache wissen (über die form, bedeutung des TKD...)

samabe
04-06-2009, 07:04
Hallo keiko79,

da hier ja nicht bekannt ist, in welchem Verband Du bist, wird man Dir auch kaum sagen können, was dort verlangt wird. Das ist sehr unterschiedlich.

Für DTU-Vereine steht die Prüfungsordnung auf der DTU-Homepage unter Regelwerke. Aber auch dort laufen die Prüfungen von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich ab. Die Prüfungsordnung legt die Mindestanforderungen fest.

Ob einzel oder in Gruppen geprüft wird ist auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Auch dazu kann man deshalb hier nichts sagen.

Es gibt hier schon viele gleichgelagerte Themen. Meister Sufu wird Dir da sicher gerne weiter helfen.

Bester Tipp jedoch: frag Deinen Trainer. Der wird ja wohl wissen, was bei Euch verlangt wird.

Viel Spaß beim TKD

samabe

Mongoose
04-06-2009, 08:46
In der TKD Prüfung musst Du unter anderem folgende Dinge machen:
- Tritte und Schläge zeigen
- Formen laufen
- Befreiungstechniken
- Sparring (ggfs.)
- Bruchtests (ggfs.)

So jedenfalls bei unserer Prüfung beobachtet. Was genau rankommt bei Euch kann Dir dein Trainer erzählen. Wie oft Prüfungen abgelegt werden, hängt auch von deiner Schule ab. Je nach dem wie oft du trainierst solltest Du jedoch die Abstände wählen, d.h. wenn Du nur 1x die Woche trainierst, solltest Du nicht unbedingt direkt nach paar Monaten die Prüfung machen, sondern die Zeit zur Perfektion lassen damit Du das was Du gelernt hast auch gut anwenden kannst und dem Prüfer zeigst, das Du dich damit auseinander gesetzt hast und es ernst meinst.

Pfadfinder
04-06-2009, 08:56
In den niedriegen Farben werden geprüft:

1) Formen
2) einzelne Techniken
3) Schritt-Kampf
4) Theorie(Geschichte des TKD, Koreanisch, Stellungen etc.)

Ich habe meine Prüfungen bei der ITF gemacht...

pflo
04-06-2009, 09:04
Für DTU-Vereine steht die Prüfungsordnung auf der DTU-Homepage unter Regelwerke. Aber auch dort laufen die Prüfungen von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich ab. Die Prüfungsordnung legt die Mindestanforderungen fest.


Das ist ja so nicht ganz richtig. In der Prüfungsordnung steht

3.1.1.1 Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung (PO) gilt für alle Gürtel-Prüfungen, die im Geltungsbereich der
Deutschen Taekwondo Union (DTU) organisiert und durchgeführt werden sowie für sonstige
Taekwondo-Graduierungen innerhalb der DTU.


und unter 3.2.2.4:

F Wirkungsbereich
F 1. Prüfern ist es untersagt, außerhalb der DTU oder abweichend von deren Regelwerk TKD-
Kup- bzw. Danprüfungen abzunehmen oder daran mitzuwirken.


Also legt die PO natürlich nicht die Mindestanforderungen fest, sondern ganz genau die Anforderungen und Abweichungen davon sind nicht zulässig.

samabe
04-06-2009, 09:33
@ pflo,

was hat der von Dir zitierte 3.1.1.1 damit zu tun, ob es sich bei der PO um eine Mindestanforderung handelt, oder nicht? Der Geltungsbereich bezeichnet nur, wie das Wort es bereits ausdrückt den Bereich, für den die Prüfungsordnung Anwendung findet. Der hat nichts mit den Inhalten der Prüfung zu tun.

Der nächste von Dir zitierte Punkt ist dann noch mehr am Thema vorbei.
Durch 3.2.2.4 wird geregelt, daß DTU Prüfer keine Prüfungen außerhalb der DTU (also z.B. Prüfungen "freier" Verbände) abnehmen dürfen. Das hat also erst recht nichts mit dem Inhalt der Prüfung zu tun.

Also auch in diesem Punkt paßt es nicht. Wie Du ja selbst schreibst: die PO legt die Anforderungen fest, die dann ja die Mindestanforderungen darstellen. Das, was in der PO steht, muß geprüft werden. Wenn es mehr ist, ist es auch o.k. - weniger ist aber nicht zulässig.

pflo
04-06-2009, 09:40
@ pflo,
was hat der von Dir zitierte 3.1.1.1 damit zu tun, ob es sich bei der PO um eine Mindestanforderung handelt, oder nicht? Der Geltungsbereich bezeichnet nur, wie das Wort es bereits ausdrückt den Bereich, für den die Prüfungsordnung Anwendung findet. Der hat nichts mit den Inhalten der Prüfung zu tun.

Den Geltungsbereich hab ich zitiert weil es damit um alle Gürtelprüfungen geht, das hat nix mit dem Inhalt ansich zu tun. Da hast du schon recht.


Der nächste von Dir zitierte Punkt ist dann noch mehr am Thema vorbei.
Durch 3.2.2.4 wird geregelt, daß DTU Prüfer keine Prüfungen außerhalb der DTU (also z.B. Prüfungen "freier" Verbände) abnehmen dürfen. Das hat also erst recht nichts mit dem Inhalt der Prüfung zu tun.
Ich beziehe mich auf den zweiten Teil der Aussage in der steht: "oder abweichend von deren Regelwerk". Damit ist klar das Abweichungen von der PO nicht vorgenommen werden dürfen.


Also auch in diesem Punkt paßt es nicht. Wie Du ja selbst schreibst: die PO legt die Anforderungen fest, die dann ja die Mindestanforderungen darstellen. Das, was in der PO steht, muß geprüft werden. Wenn es mehr ist, ist es auch o.k. - weniger ist aber nicht zulässig.
Und genau hier liegt der Irrtum. Weder weniger, noch mehr ist zulässig. Unter 3.3.2 sind die Inhalte nach Gürtel gestaffelt aufgestellt und somit festgelegt. Das diese eine gewisse unschärfe aufweisen mag sein, es sind aber keine Mindestanforderungen sondern genau das was verlangt wird.

samabe
04-06-2009, 10:30
@pflo,

jetzt noch mal gaaanz langsam zum Mitlesen:

Der von dir zitierte Passus steht bereits unter der Überschrift "Wirkungsbereich". Auch wenn das einzelne Wort mit einer entsprechenden gewünschten Interpretation sicher benutzt werden kann (da empfehlen sich eher Worte wie "und" oder "wer", dürfen diese wohl nur im gesamten Zusammenhang gesehen werden. Und Du zitierts hier aus dem Bereich "Wirkungsbereich", um aus dem Bereich "Prüfungsinhalt" zu begründen. Beim Wirkungsbereich geht es hier darum, daß nur dort geprüft werden darf, wo das Regelwerk Anwendung findet.

Und da wir ja jetzt so schön beim Zitieren sind, solltest du noch unter 3.3 Ausbildungs- und Prüfungsinhalte unter 3.3.1 Einleitung den Punkt A lesen.

Ich mach mir jetzt mal, extra für dich die Mühe, diesen Punkt hier abzutippen


Zitat aus der PO extra für pflo
"Dieser Ordnungsteil dient dazu, eine geordnete, einheitliche und qualitativ hochstehende Ausbildung aller TKD-Sportler sicherzustellen. Er ist Ausbildungs- und Prüfungsgrundlage zugleich"

Es steht da, daß eine qualitativ hochstehende Ausbildung gewährleistet werden soll. Es steht jedoch nicht da, daß die nicht höher sein darf. Und wie bereits gesagt: die PO stellt eine Prüfungsgrundlage dar, aber nicht die Höchstgrenze.

Du wirst sicher noch Sätze finden, zu denem man x Seiten schreiben kann. Dann wäre die PO dann halt 1.000 Seiten dick. Aber um dies zu verhindern, gibt es doch auch Prüfer Aus- und fortbildungen. Und dort werden solche Sachen erläutert.

pflo
04-06-2009, 11:06
Wenn es Mindestanforderungen wären, würde es jedem Prüfer frei stehen das Niveau festzulegen.

Es sind aber Anforderungen, d.h. das Niveau ist festgelegt. Das wird allein schon daraus klar das der Bewertungsschlüssel vorgegeben ist und sogar Beispielhaft erklärt ist wie Punktabzug gehandhabt wird.

samabe
04-06-2009, 12:11
Wenn es Mindestanforderungen wären, würde es jedem Prüfer frei stehen das Niveau festzulegen.
...... solange es nicht unter dem geforderten Mindestmaß liegt.