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Vollständige Version anzeigen : Frage an Juristen und Jura Studenten - Keine Hobby Juristen



Mr. Nice Guy
07-06-2009, 21:47
Eben habe ich folgendes hier im Forum gelesen und da würde mich wirklich echt interessieren was die Juristen bzw. Jura Studenten (Deutsches Recht) von den Aussagen halten.

Luggage ist doch Jura Student und Justitia hat doch wie sie hier mal schrieb als eine der Jahrgangsbesten Jura abegschlossen.

Wenn dem so wäre, könnte man dann theoretisch nicht immer noch dagegen klagen?

link (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/nunchuck-illegal-81813/#post1473395)


Wenn sich aber einer mit einem Soft-Nunchaku erwischen lässt, so würde ich an dessen Stelle auf jeden Fall durch die Instanzen klagen und darauf beharren, dass das Totalverbot auch von rein sportlich genutzten Nunchaku nicht verhältnismäßig und verfassungskonform ist. Dann wäre übrigens auch wieder eine Verfassungsbeschwerde möglich. Die so herbeigeführte Entscheidung des BVerfG wäre die einzige Möglichkeit das Soft-Nunchaku doch noch zu legalisieren.

Grüsse

Extremer
09-06-2009, 16:46
Tipp von einem Hobby Jurist. Kostenlose Rechtsberatung ist verboten!

noppel
09-06-2009, 17:22
das wage ich als nicht-jurist zu bezweifeln...

Pawhi
09-06-2009, 17:35
(1) Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung, wenn diese nach den maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften von Amts wegen vorzunehmen ist. In anderen Fällen beginnt die Frist mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht zu verkünden ist, mit ihrer sonstigen Bekanntgabe an den Beschwerdeführer; wird dabei dem Beschwerdeführer eine Abschrift der Entscheidung in vollständiger Form nicht erteilt, so wird die Frist des Satzes 1 dadurch unterbrochen, daß der Beschwerdeführer schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle die Erteilung einer in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung beantragt. Die Unterbrechung dauert fort, bis die Entscheidung in vollständiger Form dem Beschwerdeführer von dem Gericht erteilt oder von Amts wegen oder von einem an dem Verfahren Beteiligten zugestellt wird.

(2) War ein Beschwerdeführer ohne Verschulden verhindert, diese Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen; ist dies geschehen, kann die Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist ist der Antrag unzulässig. Das Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden eines Beschwerdeführers gleich.

(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden.

Betroffenheit ist gegeben.
Hier hast du die Fristen...!

Verfassungsbeschwerden ... sind insgesamt glaub nur ca.2% erfolgreich...!

Extremer
09-06-2009, 17:36
das wage ich als nicht-jurist zu bezweifeln...


Die Rechtsberatung ist in Deutschland den Rechtsanwälten vorbehalten. Rechtsberatung und Besorgung rechtlicher Angelegenheiten dürfen demnach nur von Volljuristen vorgenommen werden, die eine Zulassung haben (geregelt in Rechtsberatungsgesetz). Wer also in rechtlichen Fragen einen Rat erteilt - wenn auch nur kostenlos und unentgeltlich - läuft Gefahr nach Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet zu werden.

Es ist eh egal, da wir eine was wäre "Wenn der Richter einen schlechten Tag hat" Fall haben. Solche Sachen kann man nie im vorfeld klären, wenn es denn machbar wäre bräuchten wir keine Rechtsanwälte und Richter, ein Notar der das ganze Unterschreibt, würde reichen.

noppel
09-06-2009, 17:42
da steht nur, dass sich laien eine rechtsberatung verkneifen sollten... AUCH kostenlose...

da steht NICHT, dass kostenlose rechtsberatung verboten ist. wäre auch quark, weils unmengen anlaufstellen für kostenlose rechtsberatung gibt und das auch gut so ist.
bspw rechtsberatung in verbraucherschutzzentralen, studentische rechtsberatung etc...

Extremer
09-06-2009, 17:46
da steht nur, dass sich laien eine rechtsberatung verkneifen sollten... AUCH kostenlose...

da steht NICHT, dass kostenlose rechtsberatung verboten ist. wäre auch quark, weils unmengen anlaufstellen für kostenlose rechtsberatung gibt und das auch gut so ist.
bspw rechtsberatung in verbraucherschutzzentralen, studentische rechtsberatung etc...

Tja das ist rechtlich auch keine Rechtsberatung sondern es sind Anlaufstellen die einem Tipps geben, aber vor Gericht oder sie in einem Gerichtsfall berufen kann man sie nicht. Ist also Witzlos!

Warum das so ist habe ich gerade nachgegoogelt


Grundlage eines aus dem Jahr 1935 stammenden Gesetzes verhängt worden. Damals sollten Juden, die aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen worden waren, an weiterer Rechtsberatung gehindert werden
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gesetz beibehalten, weil man darin ein Mittel sah, Bürger vor unsachgemäßer Rechtsberatung zu schützen.

noppel
09-06-2009, 17:59
mal abgesehen davon, dass besagtes gesetz inzwischen nicht mehr gilt, ist wikipetra übrigens der meinung, dass verbraucherzentralen rechtsberatung im sinne von rechtsberatung anbieten.
Rechtsberatung ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung)

Extremer
09-06-2009, 18:04
Ok ich gebe mich dir geschlagen, Wiki hat natürlich immer Recht! :winke:



In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte, und – nur unentgeltlich – Personen in „familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen“[2] zum Dienstnehmer.

justizia
09-06-2009, 22:05
"Kostenlose Rechtsberatung" in diesem Sinne gibt es nicht. Entweder, so handhabe ich es, gebe ich eine persönliche Meinung ab, die ich vertrete, teile also mit, dass es eine unverbindliche Aussage meiner Person ist, welche aber in folgenden §§ nachgelesen werden kann. Würde man einer Beratung zustimmen, sei es auch ohne Bezahlung, käme es sofort zum Mandanten/ Anwalt Status mit allen Konsequenzen. Berät man falsch, hat zudem vielleicht keine Berufshaftpflichversicherung und weiteres, sehe ich schwarz.

Thema Softwaffen. Auch wenn jemand durch alle Instanzen wollte, glaube ich, käme es nicht dazu. Fehlendes öffentl. Interesse (meine ich) würde ziemlich schnell den Verlauf stoppen. Ob höhere Instanzen überhaupt zugelassen werden vom jeweiligen Gericht? Es käme auf den Fall an, auf die Wichtigkeit, die Schwere, den Richter (!!!!) aber auch auf den Nutzen des Urteils für die Allgemeinheit. Erst wenn man wirklich eine Klage wagt, wüßten wir mehr.

gion toji
10-06-2009, 08:53
Erst wenn man wirklich eine Klage wagt, wüßten wir mehr.welche Kosten würden da auf einen zukommen? Zahlt das die Rechstschutzversicherung?

justizia
10-06-2009, 17:08
welche Kosten würden da auf einen zukommen? Zahlt das die Rechstschutzversicherung?

Oha ich kenne den Fall nun nicht genau, daher muss ich inhaltlich passen.

Ob die Rechtsschutz zahlt, könnte ein Telefonat bei dieser klären oder aber der Vertrag. Diese willigt, abgesehen von den Fristen, wenn hier welche laufen würden, nur dann in ein Klageverfahren ein, wenn sie Aussicht auf Erfolg sieht. Ich würde also die Versicherung mal fernmündlich um diese Auskünfte bitten.

gion toji
10-06-2009, 20:26
och, die Frage war aus rein sportlichem Interesse. Dieses Nuchaku-Ding würde ich nicht mal mit der Kneifzange anfassen