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Vollständige Version anzeigen : Kampfsport-Waffen in der Schweiz



jkdberlin
23-06-2009, 09:02
20 Minuten Online - Wird Kung-Fu-Papst finanziell ausgeknockt? - Zuerich (http://www.20min.ch/news/zuerich/story/22080024)

Grüsse

Schnueffler
23-06-2009, 10:17
Ja, ja, das liebe Recht!

Topfpflanze
23-06-2009, 10:28
Kein Wunder, das es nur noch einen brauchbaren Laden für Kampfsportler hier in Zürich gibt.

noppel
23-06-2009, 10:33
wer sich da wieder profilieren möchte...

Kraken
23-06-2009, 10:59
oh mann, diese rechtssprechung, verfluchter unsinn!!:mad:

auf einen armen alten kerl rumhacken, weil er ein paar 'chakus verkauft an harmlose kampfsportler...

Messerjocke2000
23-06-2009, 12:24
20 Minuten Online - Wird Kung-Fu-Papst finanziell ausgeknockt? - Zuerich (http://www.20min.ch/news/zuerich/story/22080024)

Grüsse
Fallen die NunChuks dann unter Schlagstöcke?

(c) Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;
(d) Schlagringe, Ruten, Stöcke, Wurfsterne und dergleichen. Auch unter das Gesetz fallen
(e) Elektroschockgeräte wie Taser.

Der Erwerb, das Tragen, das Vermitteln sowie die Einfuhr von Waffen nach den Buchstaben c bis e ist verboten.

Wenn der gute Mann das WaffG nicht befolgt, ist er halt dran. Ist doch bei uns auch so.

Kilian

Kraken
23-06-2009, 12:28
Art. 4 Begriffe

1 Als Waffen gelten:
a.
Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);
b.
Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen;
c.
Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;
d.
Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, namentlich Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne und Schleudern;
e.
Elektroschockgeräte, die die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen können;
f.
Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;
g.
Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.

2 Als Waffenzubehör gelten:
a.
Schalldämpfer und ihre besonders konstruierten Bestandteile;
b.
Laser- und Nachtsichtzielgeräte sowie ihre besonders konstruierten Bestandteile;
c.
Granatwerfer, die als Zusatz zu einer Feuerwaffe konstruiert wurden.

3 Der Bundesrat bestimmt, welche Gegenstände als wesentliche oder besonders konstruierte Bestandteile von Waffen oder Waffenzubehör von diesem Gesetz erfasst werden.

4 Er umschreibt die Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, Messer, Dolche, Elektroschockgeräte, Geräte nach Absatz 1 Buchstabe b und Schleudern, die als Waffen gelten.

5 Als Munition gilt Schiessmaterial mit einer Treibladung, deren Energie durch Zündung in einer Feuerwaffe auf ein Geschoss übertragen wird.

6 Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände.

art. 4 abs. d

gegenstände die dazu bestimmt sind menschen zu verletzen... mit ein wenig willen kann man nunchakus in diese kategorie einordnen.

Tyler.Durden
23-06-2009, 12:29
Wenn der gute Mann das WaffG nicht befolgt, ist er halt dran. Ist doch bei uns auch so.

Kilian

:halbyeahagesetze sind halt für jeden einzuhalten.

Hunter_Joe
23-06-2009, 13:30
:halbyeahagesetze sind halt für jeden einzuhalten.

.... und schwachsinnige gesetze sollten halt nicht erntworfen werden.

Messerjocke2000
23-06-2009, 14:32
.... und schwachsinnige gesetze sollten halt nicht erntworfen werden.

Das ist sicher wahr...


„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, es nicht
zu erlassen“
Montesquieu

Klaus
23-06-2009, 14:34
mit ein wenig willen kann man nunchakus in diese kategorie einordnen.

Ein Nunchaku ist ein koreanischer Dreschflegel und damit ein Bauernwerkzeug. :) Vielleicht müsste es nur mal als solcher beworben werden. ;)

Kraken
23-06-2009, 15:10
eben, eigentlcih ein werkzeug, aber wenn man ein wenig böswillig ist, kann man es auch gleich als waffe sehen...

wie eigentlich jeder gegensand, kann mit böswilligkeit als waffe gesehen werden.

richtig finde ich, dass die intention des gegenstandes zählt!

und ein sport-nunchaku ist NICHT dazu bestimmt leute zu verletzen, sondern zumeist formen auszuführen.

Klaus
23-06-2009, 16:06
Auf der einen Seite wird ja gerade versucht mit Sensationsgier sowas simples wie nen Dreschflegel zu verkaufen. Andererseits kann man so auch Kettensägen als "Massenmordgeräte" verbieten, schliesslich ist es die böseste Waffe in "Doom".