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Vollständige Version anzeigen : Kubotan - Erlaubt oder nicht?



King of Queens
07-07-2009, 15:13
Hallo zusammen, hoffe das Allgemeine Forum ist geeignet für mein Thema:)

Also Anlass für meine Frage haben einige Gespräche mit Mitgliedern verschiedener schweizer Sicherheitsfirmen gegeben.
Ich hab vor einiger Zeit einen Kubotan-Lehrgang besucht und habe seither zwei Stück, einen mit eingebautem Pfefferspray (den ich praktisch nie trage) und einen ohne (den ich nahezu immer trage, ausser im Dienst).
Der Seminarleiter, der auch Polizeikräfte ausbildet, sagte mir damals, ein Kubotan sei erlaubt, solange er nicht spitzig ist. Gilt hier eventuell die gleiche Regelung wie neu mit den Klappmessern, zwar erlaubt aber nicht an Orten wo sie nicht hingehören?
Da ich jetzt schon diverse Storys gehört habe würd ich gern mal eure Meinungen und evtl. Erfahrungen hören. Am besten nach schweizer Recht :)

Gruss KoQ

dirk
07-07-2009, 15:16
Hallo,

kleiner Tipp nimm einfach ein Flachenöffner oder Eding und es gibt keine Diskusionen. Wobei der Flaschenoffner die unfreundlichere variante ist.


Dirk

Rocky777
07-07-2009, 15:39
Ab wann gilt "spitzig" ?

Kraken
07-07-2009, 15:58
ist natürlich unsinn!

ob sptzig oder nicht, kubotan ist meines wissens KEINE verbotee waffe nach dem wffg.

kobudo.de
07-07-2009, 16:36
Bemüh mal die Suchfunktion, dann findest zu deiner Frage viele antworten hier im Forum.

Rocky777
07-07-2009, 17:11
ist natürlich unsinn!

ob sptzig oder nicht, kubotan ist meines wissens KEINE verbotee waffe nach dem wffg.

Bei dir vllt. nicht :p Args ich lese gerade nach Schweizer Recht.. meh..

Schnueffler
07-07-2009, 22:16
Bemüh mal die Suchfunktion, dann findest zu deiner Frage viele antworten hier im Forum.

Hier wurde eigentlich immer nur das deutsche WaffG durchgekaut!
Nicht das schweizer!

Trisomie78
07-07-2009, 22:29
Hier wurde eigentlich immer nur das deutsche WaffG durchgekaut!
Nicht das schweizer!

genau das ist das problem. ich dachte immer, dass ein kubotan kein problem sei. leider hab ich nen koppo. da frag ich mich dann doch auch, ob das probleme geben könnte.

Kyoshi
08-07-2009, 06:00
Meine letzte Info bzgl Kubotan von einem befreundeten (deutschen) Polizeibeamten ist, das dieser nicht verboten ist.
Ich nutze meinen Kubotan als Schlüsselanhanger !
Schlüsselanhänger unterliegen (noch) nicht dem Deutschen Waffenrecht ;)

doc faust
08-07-2009, 09:06
Nur eine einzige Waffe illegal

In seinem Grundsatzentscheid hat das Gericht lediglich eine einzige Waffe als illegal eingestuft. Es handelt sich um eine Metallfaustwaffe namens Kubotan. Mit jenem Stück kann ein Kämpfer einen Faustschlag gegen Kontrahenten massiv verstärken. Das Gericht liess 172 Exemplare davon beschlagnahmen.

Bei den restlichen Utensilien setzten die Richter umfassende Freisprüche fest. Die Geräte werden dem Angeklagten wieder herausgegeben. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Zürich, 23.6.2009, xxx.20min.ch/news/zuerich/story/Ninja-Stern-wird-zur-Sportwaffe-15154592

Widi
08-07-2009, 09:18
Zürcher Gerichte...naja. Solange das Bundesgericht noch nicht darüber entschieden hat... Kann mir auch gut vorstellen, dass das a) nur ne kantonale Regelung ist oder b) 20minuten ist nicht gerade für seine Seriösität bekannt, also kann ich mir gut vorstellen, dass die etwas falsch verstanden haben oder polarisieren... kann mir gut vorstellen, dass diese beschlagnahmten Kubotans, wie King of Queens erwähnte, spitzig sind. ansonsten könnte man gleich Kugelschreiber und Bleistifte verbieten, was logischerweise gar nicht durchsetzbar wäre... und auch wenn ich unseren Gerichten oft nicht grade grösste Fachkompetenz attestieren kann, glaube ich doch kaum, dass die so ein unsinniges Urteil fällen würden...

King of Queens
08-07-2009, 09:53
Absolut richtig Widi was du über die Gerichte gesagt hast, allerdings wünsch ich niemandem das Theater, einen Gerichtsentscheid bis zur letzten Instanz (Bundesgericht) weiterzuziehen..;)
Klar, 20min ist ne Gratiszeitung, was mich eher erstaunt ist, dass im Artikel selber von Kubotans geredet wird, im untenstehenden link steht aber "xxx.20min.ch/news/zuerich/story/Ninja-Stern-wird-zur-Sportwaffe-15154592 " Vielleicht Zufall

Kraken ist ja der Meinung, ob spitzig oder nicht, der Kubotan ist erlaubt. Wie gesagt, so wie ich das gehört habe, sind spitzige für Zivis nicht erlaubt, in der Schweizer Armee gibts sogenannte MP-Stäbchen der Militärpolizei, diese sind ein bisschen länger als der normale Kubotan und sind vorne zu einem Spitz geformt.
Jetzt würd ich einfach noch gern wissen ob ich mit meinem stinknormalen Schlüsselanhänger-Kubotan Probleme krieg:)

Kleine Sumomaus
08-07-2009, 10:46
Hmm? Diese Fragen haben wir bei uns auch schon gehabt? Also, mein Wissenstand, den ich zuletzt hierher bekam, war der noch in der BRD erlaubt aber es ändert sich ja so viel? Weiss, da jemand Bescheid, will unseren Chef ja nicht mit solchen Kram unnötig nerven?;)

Ir-khaim
08-07-2009, 10:52
In Deutschland ist der Kobutan keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes (Deutschland).

Es gibt da eine Evaluierung vom BKA zu. Hab ich aber gerade nicht parat.

Widi
08-07-2009, 11:03
Absolut richtig Widi was du über die Gerichte gesagt hast, allerdings wünsch ich niemandem das Theater, einen Gerichtsentscheid bis zur letzten Instanz (Bundesgericht) weiterzuziehen..;)
Klar, 20min ist ne Gratiszeitung, was mich eher erstaunt ist, dass im Artikel selber von Kubotans geredet wird, im untenstehenden link steht aber "xxx.20min.ch/news/zuerich/story/Ninja-Stern-wird-zur-Sportwaffe-15154592 " Vielleicht Zufall

Kraken ist ja der Meinung, ob spitzig oder nicht, der Kubotan ist erlaubt. Wie gesagt, so wie ich das gehört habe, sind spitzige für Zivis nicht erlaubt, in der Schweizer Armee gibts sogenannte MP-Stäbchen der Militärpolizei, diese sind ein bisschen länger als der normale Kubotan und sind vorne zu einem Spitz geformt.
Jetzt würd ich einfach noch gern wissen ob ich mit meinem stinknormalen Schlüsselanhänger-Kubotan Probleme krieg:)
Einverstanden. um ans BGer weiter zu ziehen muss man auch genügend Kohle haben. Minelli ist z.b. so ein notorischer Querulant, von dem haben wir schon im ersten Semester etwa 3 BGE's behandelt:D
aber zum Thema: Ich versuch mal meinen Nachbarn zu fragen der Richter ist.

King of Queens
08-07-2009, 13:46
Dankeschön, perfekt! Gib mir dann bitte Bescheid!
Wenns nur im Kanton Zürich nicht erlaubt ist hab ich auch ein Problem, ich wohn da ;o)

Kyoshi
08-07-2009, 16:17
Dankeschön, perfekt! Gib mir dann bitte Bescheid!
Wenns nur im Kanton Zürich nicht erlaubt ist hab ich auch ein Problem, ich wohn da ;o)

Manchmal kann Mann / Frau sich seinen Wohnort leider nicht aussuchen ;)

Widi
11-07-2009, 22:02
so, hab nun endlich meinen nachbarn/richter zu gesicht bekommen. leider wusste er nicht mal was n kubotan ist, sorry. hab letztens sogar in der rechtsbibliothek kurz rumgeschmöckert, ob ich was dazu finde, was ich leider verneinen muss. falls du aber wüsstest, welche "Nummer" der gerichtsentscheid hat, könntest du mal auf swisslex. ch schauen gehen, da steht vielleicht was, dass dir helfen könnte...

TigerWarrior
13-07-2009, 18:25
Der Kubotan ist nicht verboten aber man muss eine Bewilligung der Polizei haben. Sonst ist sie verboten:-§

King of Queens
28-07-2009, 17:47
Ja warscheinlich ists legal mit Waffentragschein...

Kyoshi
29-07-2009, 05:14
Unter diesem Link findet ihr den aktuellen Feststellungsbescheids des BKA (Bundeskriminalamts) , aus dem eindeutig hervorgeht, daß es sich beim Kubotan NICHT um eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt, d.h. die Verbotseigenschaft im Sinne von Hieb- oder Stoßwaffen wird vom BKA für diesen Gegenstand verneint.

http://www.bundeskriminalamt.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf

Schnueffler
29-07-2009, 08:59
Der TE fragte auch für die Schweiz! ;)

Kyoshi
29-07-2009, 09:47
Der TE fragte auch für die Schweiz! ;)

So was wie "unser" BKA gibt es doch bestimmt auch in der Schweiz ? ;)

Kyoshi
02-08-2009, 07:59
Gemäß meines Waffenexperten gilt der Kubotan in der Schweiz als Waffe. Er wurde unter dem Art 4. lit. c des Waffengesetztes subsumiert.

Allerdings: Derzeit ist ein Gerichtsverfahren am Obergericht Zürich hängig. Das scheint noch etwas komplizierter zu werden.

Da der Kubotan nun jedoch als Waffe Art. 28b und Art. 71 des Schweizer Waffengesetzes gilt, heißt es dort :
Geräte die dazu bestimmt sind Menschen zu verletzen (darunter fällt der Kubotan nach Waffengesetz) ist der Erwerb, Tausch, Schenkung, Erschaft, Miete und Gebrauchsleihe verboten. Ebenfalls ist somit der Besitzt und das Tragen verboten.

Ausnahmen für Sportvereine, Behinderte und bestimmte Berufsgruppen müssen mittels Sonderbewilligungen beim kantonalen Waffenbüro beantragt werden.

Sven K.
02-08-2009, 12:07
Und was lernen wir daraus ?

Doch nen stabilen Kugelschreiber aus Metall holen. :D ;)

http://www.beiz.de/beizshop/catalog/images/Kugelschreiber_Brand.jpg

Quelle : Chronoplan Zweckform Shop - Timeplaner Geschenkartikel Gehäuse Bürobedarf (http://www.beiz.de)

Kyoshi
02-08-2009, 14:02
Mann kann eben nicht alles haben ;) :p :D

Widi
06-08-2009, 12:51
jop. hab mich letztens mit nem Polizisten drüber unterhalten und der findet das Verbot auch total unsinnig. Andererseits: find n Kugelschreiber eh besser, da er unauffälliger ist und, angenommen man trägt ihn in der Hemd oder Uhrentasche der Jeans, auch viel schneller hervorgeholt als z.B. n Schlüsselanhänger;)

Kyoshi
06-08-2009, 15:54
jop. hab mich letztens mit nem Polizisten drüber unterhalten und der findet das Verbot auch total unsinnig. Andererseits: find n Kugelschreiber eh besser, da er unauffälliger ist und, angenommen man trägt ihn in der Hemd oder Uhrentasche der Jeans, auch viel schneller hervorgeholt als z.B. n Schlüsselanhänger;)

Pelikan, Parker oder Le Blanc lassen grüßen !!

Widi
06-08-2009, 16:32
Im Kubotan Handout Thread hatte es n paar Kugelschreiber, die sahen wirklich aus wie n Kubotan mit Mine:D gleich mal schaun, obs schon n Thread gibt, mit empfehlenswerten Kugelschreibern für n Kubotan.

Kazushi
06-08-2009, 16:44
Kubotan? Brauch ich nicht, hab ja einen Rotring 600 aus massivem Messing. Schreibt auch gut. :D

Kraken
06-08-2009, 19:59
irgendwie komisch... dass hier noch niemand fähig war einfach im schweizer waffengesetz nachzuschauen:rolleyes:

artikel 4 beschriebt die begriffe betreffend waffen.

aritkel 4c wären einhöändig bedienbare springmesser...

wer hier einen kubotan erkennt ist ein wenig...seltsam;)


Art. 4 Begriffe

1 Als Waffen gelten:
a.
Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);
b.
Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen;
c.
Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;
d.
Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, namentlich Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne und Schleudern;
e.
Elektroschockgeräte, die die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen können;
f.
Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;
g.
Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.

2 Als Waffenzubehör gelten:
a.
Schalldämpfer und ihre besonders konstruierten Bestandteile;
b.
Laser- und Nachtsichtzielgeräte sowie ihre besonders konstruierten Bestandteile;
c.
Granatwerfer, die als Zusatz zu einer Feuerwaffe konstruiert wurden.

Quelle:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/index.html

Kyoshi
07-08-2009, 08:05
Brav Kraken,

Du hast Deine / unsere Hausaufgaben gemacht ! ;)

Kraken
07-08-2009, 09:12
war auch gar nicht so schwer:)

Let me google that for you (http://lmgtfy.com/?q=Waffengesetz+schweiz)

ds07r141
07-01-2012, 16:34
Ich weiss, ich grabe einen alten Beitrag wieder aus, jedoch ist das Thema immer noch von Interesse.

Also für die Leute aus Helvetien, welche sich immer noch fragen, ob sie denn einen Kubotan erwerben dürfen / sollen...

Mit der Formulierung des "neuen" Waffengesetzes hat sich der Gesetzgeber selbst eher schlechte Noten ausgestellt (zumindest aus Sicht von uns Kampfsportlern). Wohl hat es an gutem Willen nicht gemangelt, jedoch scheint es teilweise doch zu wenig konkretisiert zu sein. Was allem voran fehlt ist eine Stellungnahme des Gesetzgebers zu den Kampsportschulen (nur die Schützenvereine und das Militär werden mehrmals erwähnt :mad:). Von der Aussage zum Waffengesetz von alt Bundesrat Arnold Koller "mit den Kampsportschulen haben wir kein Problem" können wir uns leider auch nichts kaufen (und schon gar keinen Kubotan).

Zu den Fakten:
- Ein Kubotan würde wohl am ehesten unter Art. 4 Abs. 1 Bst. d WG fallen (nicht unter c). Wurde von der Rechtsprechung bisher aber noch nicht entschieden.
- Der Entscheid des Bezirksgerichts Zürich, welcher hier oft vorgebracht wurde, ist durch das Obergericht ZH aufgehoben worden (Urteil vom 1.1.2010), jedoch hat es das OGer gelassen sich über die Klassifizierung des Kubotan als Waffe auszulassen. Somit sind wir alle dbzgl. gleich schlau.
- Wer sichergehen will, beantragt beim Kanton einen Waffenerwerbsschein (auf diesen hat man grundsätzlich ein Recht, vgl. Art. 8 WG).
- Hat man anderweitig einen Kubotan erworben, ist das unproblematisch, solange man ihn nicht in der Öffentlichkeit mitführt (dazu benötigt man eine Tragebewilligung, was für einen kleinen Kubotan ziemlich übertrieben scheint! Vgl. Art. 27 WG).
- Will man den Kubotan aber von Zuhause ins Dojo mitnehmen, bzw. zum Training transportieren, so ist dies kein Problem (vgl. Art. 28 Abs. 1 Bst. d WG).
- Man dürfte mit einem stabilen Kugelschreiber auf der sicheren Seite sein, solange dieser nicht absichtlich verstärkt wurde um als Kubotan zu dienen (also kauft euch einen stabilen aber handelsüblichen Kugelschreiber).

Ich hoffe ich konnte mit diesen paar Punkten Klarheit darüber schaffen, dass die Rechtslage in der Schweiz immernoch unklar ist :D Da haben es unsere deutschen Mädels und Jungs besser getroffen...

Consider yourself lawyered! :-§

Liebe Grüsse aus dem Berner Oberland.

Joe Koenig
07-01-2012, 17:31
Ich hoffe ich konnte mit diesen paar Punkten Klarheit darüber schaffen, dass die Rechtslage in der Schweiz immernoch unklar ist :D

Ja, Danke.


Da haben es unsere deutschen Mädels und Jungs besser getroffen...

Aber beim Waffenerwerbschein hat sich ja bei euch nichts geändert, oder? Insofern bleibt ihr ja im Vorteil.